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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuer-Jahresabschluss

Steuer-Jahresabschluss 2026: Pflichten, Inhalte & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der steuerliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und buchführungspflichtigen Unternehmen. Er basiert auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie steuerliche Anpassungen nach den Vorschriften des EStG und KStG. Kleinere Unternehmen und Freiberufler hingegen erstellen stattdessen einen Jahresabschluss mit Einnahmenüberschussrechnung, sofern sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Dieser Leitfaden erklärt alle rechtlichen Pflichten, Inhalte und den digitalen Erstellungsprozess für das Geschäftsjahr 2025/2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Steuer-Jahresabschluss ist die Grundlage für die Unternehmensbesteuerung und umfasst Bilanz, GuV sowie steuerliche Anpassungen. Buchführungspflichtige Unternehmen (GmbH, UG, AG, Personengesellschaften) müssen ihn jährlich erstellen. Die Inhalte unterscheiden sich durch steuerliche Bewertungsvorschriften vom handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB.

Definition und Bedeutung des Steuer-Jahresabschlusses

Der Steuer-Jahresabschluss ist die buchhalterische Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung eines Unternehmens. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Ende des Geschäftsjahres nach steuerrechtlichen Vorschriften.

Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB folgt der steuerliche Abschluss den Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Diese Unterschiede führen häufig zu Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz.

Der Steuer-Jahresabschluss bildet die Basis für die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und weitere steuerliche Meldepflichten. Ohne korrekte Erstellung können keine rechtssicheren Steuererklärungen abgegeben werden.

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Hauptbestandteile (Bilanz, GuV, Anlagen)

§ 5 EStG

Gesetzliche Grundlage

12 Monate

Regelmäßiger Erstellungszeitraum

Hinweis

Wichtig: Der Steuer-Jahresabschluss ist nicht mit der Offenlegung nach § 325 HGB zu verwechseln. Während die Steuerbilanz ans Finanzamt geht, muss der handelsrechtliche Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden (seit DiRUG ab 01.08.2022).

Wer ist zur Erstellung eines Steuer-Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Pflicht zur Erstellung eines Steuer-Jahresabschlusses ergibt sich aus der Buchführungspflicht nach § 140 AO in Verbindung mit § 238 HGB. Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen einen steuerlichen Abschluss erstellen.

Verpflichtete Rechtsformen

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 13 GmbHG und § 150 AktG
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.) nach § 238 HGB
  • Personengesellschaften mit Kaufmannseigenschaft (OHG, KG)
  • Gewerbetreibende ab 800.000 € Jahresumsatz oder 80.000 € Gewinn nach § 141 AO

Für Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht unabhängig von Umsatz und Gewinn. Eine GmbH oder UG muss immer einen vollständigen Steuer-Jahresabschluss erstellen, selbst wenn sie im Geschäftsjahr keinen Umsatz erzielt hat.

Achtung

Achtung: Auch ruhende Gesellschaften bleiben buchführungspflichtig. Die Nichtabgabe des Steuer-Jahresabschlusses kann zu Schätzungen durch das Finanzamt, Verspätungszuschlägen nach § 152 AO und in schweren Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Freiwillige Erstellung

Kleingewerbetreibende und Freiberufler ohne Buchführungspflicht können freiwillig einen Jahresabschluss erstellen. Dies kann sinnvoll sein für Kreditanträge, Investorengespräche oder zur besseren Unternehmenssteuerung.

Bestandteile des steuerlichen Jahresabschlusses

Der Steuer-Jahresabschluss besteht aus mehreren Pflichtbestandteilen, die gemeinsam die steuerliche Gewinnermittlung dokumentieren. Die Anforderungen ergeben sich aus § 5 EStG und den ergänzenden Vorschriften der Abgabenordnung.

1. Steuerbilanz

Die Steuerbilanz zeigt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag nach steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften. Sie folgt dem Aufbau der Handelsbilanz nach § 266 HGB, wendet aber steuerliche Bewertungsregeln an (z.B. Abschreibungen nach § 7 EStG).

Aktivseite umfasst Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Passivseite zeigt Eigenkapital und Fremdkapital. Alle Positionen müssen nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) aus der Handelsbilanz übernommen werden, soweit keine steuerlichen Abweichungen bestehen.

2. Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung

Die steuerliche GuV ermittelt den zu versteuernden Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Sie kann nach Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgebaut sein.

Wichtig sind steuerliche Korrekturen: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG), verdeckte Gewinnausschüttungen, unterschiedliche Abschreibungen und steuerfreie Erträge müssen außerbilanziell angepasst werden.

3. Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis

Der Anlagenspiegel dokumentiert alle Bewegungen des Anlagevermögens: Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen nach § 7 EStG und Endbestand. Das Anlagenverzeichnis enthält Einzelaufstellungen aller Wirtschaftsgüter.

4. Ergänzende steuerliche Unterlagen

  • Überleitungsrechnung zwischen Handels- und Steuerbilanz
  • Verzeichnis der dauernden Lasten
  • Nachweis über Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
  • Dokumentation steuerlicher Wahlrechte und Rücklagen
  • Verlustvortragsnachweise nach § 10d EStG
Bestandteil Rechtsgrundlage Inhalt
Steuerbilanz § 5 EStG Vermögenslage nach steuerlichen Bewertungsregeln
Steuerliche GuV § 4 Abs. 1 EStG Gewinnermittlung mit steuerlichen Korrekturen
Anlagenspiegel § 7 EStG Entwicklung des Anlagevermögens
Überleitungsrechnung § 60 EStDV Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Unterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht

Das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG besagt grundsätzlich: Die Handelsbilanz ist Ausgangspunkt für die Steuerbilanz. In der Praxis führen jedoch zahlreiche steuerliche Sondervorschriften zu Abweichungen.

Wichtige Unterschiede in der Bilanzierung

Handelsbilanz (§ 266 HGB)

  • Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
  • Bildung von Drohverlustrückstellungen zulässig
  • Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB möglich
  • Strengere Anforderungen an Bewertungen

Steuerbilanz (§ 5 EStG)

  • Keine Drohverlustrückstellungen nach § 5 Abs. 4a EStG
  • Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Steuerliche Abschreibungsregeln nach § 7 EStG
  • Bewertungsvereinfachungen nach § 6 EStG

Typische Abweichungen

  • Abschreibungen: Handelsrechtlich nutzungsorientiert (§ 253 Abs. 3 HGB), steuerlich nach AfA-Tabellen (§ 7 EStG)
  • Rückstellungen: Handelsrechtlich weiter Ansatz (§ 249 HGB), steuerlich eingeschränkt (§ 5 Abs. 3-4b EStG)
  • Bewertung: Unterschiedliche Zuschreibungsgebote, Teilwertansätze nach § 6 EStG
  • Sonderposten: Steuerliche Rücklagen (z.B. § 6b EStG) ohne handelsrechtliche Entsprechung

„Die Überleitungsrechnung zwischen Handels- und Steuerbilanz ist der Schlüssel zur korrekten steuerlichen Gewinnermittlung. Jede Abweichung muss dokumentiert und begründet werden – sonst drohen Rückfragen durch das Finanzamt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV dokumentiert alle Anpassungen systematisch. Sie ist sowohl für die Steuererklärung als auch für spätere Betriebsprüfungen unverzichtbar.

Fristen und Termine für den Steuer-Jahresabschluss 2026

Für den Steuer-Jahresabschluss gelten verschiedene Fristen, die sich nach der Unternehmensgröße und steuerlichen Vertretung richten. Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.

Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag → 30.11.2026
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag → 31.08.2026

Abgabe der Steuererklärungen

Die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung sind grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Für den Jahresabschluss 2025 wäre dies der 31.07.2026.

Bei steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch. Für das Geschäftsjahr 2025 gilt bei Beratervollmacht voraussichtlich eine Frist bis 28.02.2027 (abhängig von behördlichen Verlängerungen).

Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften müssen den handelsrechtlichen Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 ist die Frist der 31.12.2026.

Achtung

Achtung: Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Pflicht Frist (GJ 2025) Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss (klein) 30.11.2026 § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung Jahresabschluss (mittel/groß) 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG
Steuererklärung ohne Berater 31.07.2026 § 149 Abs. 2 AO
Steuererklärung mit Berater ca. 28.02.2027 § 149 Abs. 3 AO
Offenlegung Unternehmensregister 31.12.2026 § 325 HGB

Ablauf der Erstellung des Steuer-Jahresabschlusses

Die Erstellung eines Steuer-Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der von der Vorbereitung der Buchhaltungsdaten bis zur finalen Abgabe beim Finanzamt reicht.

Phase 1: Vorbereitung und Datenbasis

  1. Vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung
  2. Abstimmung aller Konten (Bankkonten, Kreditoren, Debitoren)
  3. Prüfung der Belege auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Verbuchung nach § 238 HGB
  4. Durchführung der vorbereitenden Abschlussbuchungen

Phase 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB muss zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt werden. Dies umfasst die körperliche Bestandsaufnahme von Waren, Anlagevermögen und sonstigen Vermögensgegenständen.

Anschließend erfolgt die Bewertung nach steuerlichen Vorschriften: Anschaffungskosten nach § 255 HGB, Abschreibungen nach § 7 EStG, Rückstellungsbewertung nach § 6 EStG.

Phase 3: Abschlussbuchungen

  • Abgrenzungen nach § 250 HGB (aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten)
  • Rückstellungsbildung nach § 249 HGB und § 5 EStG
  • Abschreibungsbuchungen auf Anlagevermögen
  • Umbuchungen zwischen Erfolgs- und Bestandskonten
  • Erstellung der Schlussbilanz und GuV

Phase 4: Steuerliche Anpassungen

Erstellung der Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz. Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, Hinzurechnungen und Kürzungen für die Gewerbesteuer.

Phase 5: Prüfung und Feststellung

Der fertige Jahresabschluss wird durch die Geschäftsführung geprüft und der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt. Nach § 42a GmbHG muss dies innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen.

  • Buchhaltung vollständig und abgestimmt
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Alle Abschlussbuchungen verbucht
  • Steuerbilanz aus Handelsbilanz abgeleitet
  • Überleitungsrechnung erstellt
  • Anlagenspiegel aktualisiert
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung gefasst
  • Steuererklärungen vorbereitet

Steuerliche Anpassungen und Korrekturen

Die Überleitung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz erfordert zahlreiche außerbilanzielle Korrekturen. Diese Anpassungen sind notwendig, da steuerliche Vorschriften teilweise von handelsrechtlichen Bewertungen abweichen.

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG)

Bestimmte Aufwendungen dürfen steuerlich nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden, auch wenn sie handelsrechtlich als Betriebsausgabe verbucht wurden:

  • Geschenke über 35 Euro pro Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)
  • Bewirtungsaufwendungen zu 30% (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG)
  • Verpflegungsmehraufwendungen über Pauschalen hinaus (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG)
  • 50% der Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG)

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Verdeckte Gewinnausschüttungen liegen vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den ein Fremddritter unter gleichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Sie erhöhen den steuerlichen Gewinn.

Typische Fälle: unangemessen hohe Geschäftsführergehälter, verbilligte Vermietung an Gesellschafter, unverzinsliche oder niedrig verzinste Darlehen an Gesellschafter.

Unterschiede bei Abschreibungen

Während handelsrechtlich die tatsächliche Nutzungsdauer maßgeblich ist (§ 253 Abs. 3 HGB), gelten steuerlich die AfA-Tabellen und § 7 EStG. Abweichungen müssen in der Überleitungsrechnung erfasst werden.

Steuerliche Wahlrechte und Sonderregelungen

§ 6b EStG

Übertragung stillerReserven bei Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter

§ 7g EStG

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe

§ 5 Abs. 7 EStG

Bewertungsvereinfachungen (FIFO, LIFO, Durchschnittsbewertung)

„Steuerliche Wahlrechte müssen dokumentiert und konsequent angewendet werden. Einmal getroffene Bewertungsentscheidungen binden das Unternehmen für die Folgejahre – eine nachträgliche Änderung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Erstellung des Steuer-Jahresabschlusses

Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen eine effiziente und rechtssichere Erstellung des Steuer-Jahresabschlusses. Moderne Systeme wie OnlineBilanz.de kombinieren geführte Assistenten mit steuerlicher Fachkompetenz.

Vorteile der digitalen Erstellung

  • Strukturierte Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Abschlussarbeiten
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Integration der Finanzbuchhaltung über standardisierte Schnittstellen (DATEV, BMD)
  • Automatische Erstellung von Bilanz, GuV und Anlagenspiegel
  • Rechtssichere Dokumentation aller Bewertungsentscheidungen
  • Zeitersparnis durch Wegfall manueller Übertragungen

Ablauf mit OnlineBilanz.de

  1. Datenimport: Upload der Finanzbuchhaltung aus dem Vorsystem oder manuelle Erfassung
  2. Geführte Abschlusserstellung: Beantwortung strukturierter Fragen zu Inventur, Bewertungen, Rückstellungen
  3. Automatische Dokumentenerstellung: System generiert Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB
  4. Steuerberater-Prüfung: Erfahrener Steuerberater prüft alle Angaben, korrigiert bei Bedarf
  5. Freigabe und Export: Nach Freigabe elektronische Übermittlung an Finanzamt und Unternehmensregister

Der entscheidende Vorteil: Das Unternehmen behält die Hoheit über die Daten und den Prozess, profitiert aber von der Qualitätssicherung durch einen Steuerberater. Dies reduziert Kosten und erhöht die Transparenz.

Hinweis

Wichtig: Die digitale Erstellung ersetzt nicht die steuerliche Beratung, sondern ergänzt sie. Komplexe Sachverhalte wie Umstrukturierungen, internationale Verflechtungen oder Sonderfragen sollten stets mit einem Steuerberater besprochen werden.

Anforderungen an digitale Systeme

  • Einhaltung der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
  • Revisionssichere Speicherung aller Belege nach § 147 AO
  • Datensicherheit nach DSGVO
  • Nachvollziehbarkeit aller Arbeitsschritte und Änderungen
  • ELSTER-Schnittstelle für elektronische Übermittlung

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung des Steuer-Jahresabschlusses kommt es immer wieder zu typischen Fehlern, die zu Rückfragen durch das Finanzamt oder Steuernachzahlungen führen können.

Die zehn häufigsten Fehlerquellen

  1. Unvollständige Inventur: Fehlende oder fehlerhafte Bestandsaufnahme führt zu falschen Bewertungen
  2. Falsche Abschreibungen: Nutzung falscher AfA-Sätze oder fehlende Sonderabschreibungen
  3. Fehlerhafte Rückstellungen: Ansatz handelsrechtlich zulässiger, aber steuerlich verbotener Rückstellungen
  4. Nicht berücksichtigte vGA: Übersehen verdeckter Gewinnausschüttungen bei gesellschafternahen Geschäften
  5. Fehlende Abgrenzungen: Nicht korrekt abgegrenzte Aufwendungen und Erträge nach § 250 HGB
  6. Bewertungsfehler: Falsche Anwendung von FIFO/LIFO oder Durchschnittsbewertung
  7. Unvollständige Überleitungsrechnung: Fehlende Dokumentation steuerlicher Anpassungen
  8. Fristversäumnisse: Verspätete Feststellung oder Offenlegung mit Ordnungsgeldrisiko
  9. Nicht dokumentierte Wahlrechte: Fehlende Begründung für steuerliche Bewertungsentscheidungen
  10. Falsche Größenklasse: Fehlerhafte Einstufung nach § 267 HGB mit Auswirkungen auf Offenlegungspflichten

Prävention durch systematisches Vorgehen

Viele Fehler lassen sich durch eine strukturierte Arbeitsweise vermeiden. Checklisten, Vier-Augen-Prinzip und die Nutzung digitaler Prüftools erhöhen die Qualität erheblich.

Achtung

Achtung bei Betriebsprüfungen: Fehler im Steuer-Jahresabschluss fallen spätestens bei einer Betriebsprüfung auf. Nicht dokumentierte Bewertungsentscheidungen oder fehlende Belege führen zu Hinzuschätzungen nach § 162 AO.

Rolle der steuerlichen Qualitätssicherung

Die abschließende Prüfung durch einen Steuerberater ist unverzichtbar. Selbst bei digitaler Vorbereitung sollte ein Experte die finalen Dokumente kontrollieren und freigeben.

Ein erfahrener Steuerberater erkennt kritische Sachverhalte, optimiert steuerliche Gestaltungen im Rahmen des Gesetzes und stellt sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Steuer-Jahresabschluss und handelsrechtlichem Jahresabschluss?

Der Steuer-Jahresabschluss dient der Gewinnermittlung nach EStG und KStG für das Finanzamt, während der handelsrechtliche Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellt und beim Unternehmensregister offengelegt wird. Die Steuerbilanz weicht aufgrund steuerlicher Bewertungsvorschriften (z.B. § 7 EStG, § 6 EStG) häufig von der Handelsbilanz ab. Eine Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV dokumentiert die Unterschiede.

Welche Fristen gelten 2026 für den Steuer-Jahresabschluss?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate) und bei mittelgroßen/großen bis 31.08.2026 (8 Monate) festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Steuererklärung ist ohne Berater bis 31.07.2026, mit Steuerberater voraussichtlich bis 28.02.2027 abzugeben. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB).

Welche steuerlichen Anpassungen sind typischerweise erforderlich?

Typische Anpassungen umfassen: nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG (Geschenke über 35 Euro, 30% Bewirtung, Geldbußen), unterschiedliche Abschreibungen nach § 7 EStG statt handelsrechtlicher Nutzungsdauer, Korrektur steuerlich unzulässiger Rückstellungen nach § 5 Abs. 3-4b EStG, Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen und Anwendung steuerlicher Wahlrechte wie § 6b oder § 7g EStG.

Kann ich den Steuer-Jahresabschluss digital selbst erstellen?

Ja, mit geeigneten Systemen wie OnlineBilanz.de können Unternehmen den Steuer-Jahresabschluss digital vorbereiten. Geführte Assistenten leiten durch Inventur, Bewertungen und Abschlussbuchungen. Wichtig: Die finale Prüfung durch einen erfahrenen Steuerberater bleibt unverzichtbar. Er kontrolliert alle Angaben, korrigiert Fehler und gibt den Abschluss frei. Dies verbindet Effizienz mit rechtlicher Sicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater