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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss EÜR

Jahresabschluss EÜR 2026: Pflichten, Inhalte & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gilt für viele Selbstständige und Kleinunternehmer als rechtssichere Alternative zur Bilanzierung. Doch was genau gehört zum Jahresabschluss bei der EÜR? Welche Pflichten bestehen nach § 4 Abs. 3 EStG und wann wird die Bilanzierung zwingend? Während der Jahresabschluss nach HGB für bilanzierungspflichtige Unternehmen umfassende Anforderungen stellt, gelten für EÜR-Anwender vereinfachte Regelungen. Zudem müssen auch steuerliche Aspekte beim Steuer-Jahresabschluss 2026 beachtet werden, die über die handelsrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Dieser Leitfaden erklärt alle Anforderungen, Fristen und Bestandteile – praxisnah und rechtssicher für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Jahresabschluss für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen. Sie umfasst die Gewinnermittlung, ein Anlagenverzeichnis und steuerliche Ergänzungen. Anders als bei Kapitalgesellschaften entfallen Bilanz, GuV und Anhang. Bilanzierungspflicht besteht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn sowie generell für GmbH und AG.

Was ist der Jahresabschluss bei der EÜR?

Viele Selbstständige und Kleinunternehmer fragen sich: Gibt es bei der EÜR überhaupt einen Jahresabschluss? Die Antwort lautet: Ja – allerdings in deutlich vereinfachter Form gegenüber bilanzierenden Unternehmen.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist selbst der Jahresabschluss für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen. Sie ersetzt die aufwändige Bilanzierung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang.

Der Begriff “Jahresabschluss EÜR” bezeichnet somit die Gesamtheit aller zum Jahresende erforderlichen Unterlagen: die EÜR selbst, das Anlagenverzeichnis und steuerliche Ergänzungen.

Hinweis

Die EÜR ist kein vereinfachter Jahresabschluss, sondern die vollwertige und gesetzlich vorgesehene Gewinnermittlungsform für kleinere Unternehmen ohne Bilanzierungspflicht.

Rechtlich basiert die EÜR auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, wenn sie tatsächlich zu- oder abfließen – nicht bei Rechnungsstellung oder Leistungserbringung.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR ist nicht für alle Unternehmen zulässig. Gesetzlich klare Grenzen regeln, wer diese vereinfachte Gewinnermittlung anwenden darf und wer zur Bilanzierung verpflichtet ist.

Zulässigkeit der EÜR

Berechtigt zur Anwendung der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG sind grundsätzlich:

  • Einzelunternehmer ohne Eintrag ins Handelsregister
  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten)
  • Kleingewerbetreibende unterhalb der Umsatz- und Gewinngrenzen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), sofern nicht bilanzierungspflichtig

Umsatz- und Gewinngrenzen 2026

Die Bilanzierungspflicht nach § 141 AO tritt ein, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren folgende Grenzen überschritten werden:

Kriterium Grenzwert 2026
Umsatz 800.000 Euro
Gewinn 80.000 Euro

Werden diese Schwellenwerte überschritten, besteht ab dem folgenden Wirtschaftsjahr Buchführungspflicht nach § 140 AO und damit Bilanzierungspflicht.

Achtung

Achtung: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von Umsatz und Gewinn stets zur Bilanzierung nach § 242 HGB verpflichtet. Für sie ist die EÜR nicht zulässig.

Auch Gewerbetreibende mit Eintrag ins Handelsregister (z.B. eingetragene Kaufleute nach § 1 HGB) müssen grundsätzlich bilanzieren, selbst wenn sie unterhalb der Grenzen liegen.

Bestandteile des Jahresabschlusses EÜR

Auch wenn die EÜR einfacher ist als die Bilanzierung, müssen bestimmte Bestandteile vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein rechtssicherer Jahresabschluss auf EÜR-Basis umfasst mehrere Elemente.

1. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)

Kernstück ist die Anlage EÜR, die zusammen mit der Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen ist. Sie zeigt systematisch alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sowie den daraus resultierenden Gewinn oder Verlust.

Die Anlage EÜR folgt einem amtlichen Muster und gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Betriebseinnahmen (z.B. Umsatzerlöse, Provisionen)
  • Betriebsausgaben (z.B. Wareneinkauf, Miete, Personal)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Sonstige Aufwendungen und Erträge
  • Ermittlung des steuerlichen Gewinns

2. Anlagenverzeichnis

Das Anlagenverzeichnis ist Pflichtbestandteil und wird häufig vergessen. Es dokumentiert alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit:

  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts
  • Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten
  • Nutzungsdauer nach amtlicher AfA-Tabelle
  • Jährliche Abschreibungsbeträge
  • Restbuchwert zum Jahresende

Typische Anlagegüter sind: Computer, Büromöbel, Maschinen, Fahrzeuge, Software, Betriebsausstattung.

3. Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben

Alle Geschäftsvorfälle müssen chronologisch und nachvollziehbar dokumentiert werden. Das umfasst:

  • Kassenbuch (bei Bargeschäften)
  • Bankauszüge mit Zuordnung zu Einnahmen/Ausgaben-Kategorien
  • Rechnungen (ein- und ausgehend)
  • Belege für alle Betriebsausgaben

Hinweis

Die Belegpflicht gilt auch bei der EÜR. Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden können. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

4. Steuerliche Ergänzungen

Je nach Unternehmensform und -tätigkeit können weitere Angaben erforderlich sein:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbebetrieben)
  • Einkommensteuererklärung mit Anlage G oder S
  • Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
  • Rücklagen und Rückstellungen

Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung

Während die EÜR eine vereinfachte Gewinnermittlung darstellt, müssen bilanzierende Unternehmen deutlich umfangreichere Unterlagen erstellen. Die Unterschiede sind erheblich.

Jahresabschluss EÜR

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)
  • Anlagenverzeichnis
  • Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Keine Bilanz erforderlich
  • Keine GuV erforderlich
  • Kein Anhang erforderlich
  • Keine Offenlegungspflicht

Jahresabschluss bei Bilanzierung

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Bei mittelgroßen/großen: Lagebericht
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Periodengerechte Abgrenzung
  • Inventur erforderlich

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip der EÜR bedeutet: Einnahmen werden erfasst, wenn das Geld eingeht, Ausgaben, wenn es abfließt. Bei der Bilanzierung gilt hingegen das Realisationsprinzip: Erträge und Aufwendungen werden erfasst, wenn sie wirtschaftlich entstehen.

„Die EÜR ist für kleinere Unternehmen eine echte Erleichterung. Sie verzichtet auf komplexe Abgrenzungen und Bewertungsfragen. Dennoch müssen alle Geschäftsvorfälle lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert werden – sonst drohen Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen nach § 264 HGB stets einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang erstellen – unabhängig von Größe oder Umsatz. Für sie ist die EÜR nicht zulässig.

Fristen und Pflichten 2026

Auch bei der EÜR gelten klare steuerliche Fristen. Werden diese nicht eingehalten, können Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2025

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen für die Einreichung der Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR:

Situation Frist
Ohne steuerlichen Berater 31. Juli 2026
Mit steuerlichem Berater 28. Februar 2027
Mit Fristverlängerung Individuell (auf Antrag)

Die Anlage EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Eine Papierform wird nicht mehr akzeptiert.

Aufbewahrungsfristen

Auch bei der EÜR gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO:

  • 10 Jahre: Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Belege, Rechnungen
  • 6 Jahre: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Kopien abgesandter Briefe
  • 6 Jahre: Sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen

Achtung

Verspätungszuschlag: Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, festsetzen.

Keine Offenlegungspflicht

Anders als Kapitalgesellschaften müssen Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit EÜR ihren Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister offenlegen. Die Unterlagen werden ausschließlich beim Finanzamt eingereicht.

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft nur Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die zwingend bilanzieren müssen.

Häufige Fehler bei der EÜR vermeiden

In der Praxis treten bei der Erstellung der EÜR immer wieder typische Fehler auf, die bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen führen können.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Unvollständige oder fehlende Belege für Betriebsausgaben
  • Anlagenverzeichnis fehlt oder ist nicht aktuell
  • Private und betriebliche Ausgaben werden vermischt
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden nicht korrekt erfasst
  • Abschreibungen werden falsch berechnet oder vergessen
  • Investitionsabzugsbeträge werden nicht korrekt gebildet
  • Kassenbuch wird nicht ordnungsgemäß geführt
  • Frist für elektronische Übermittlung wird versäumt

Private Nutzung von Betriebsvermögen

Ein häufiges Problem ist die private Nutzung von Betriebsvermögen, z.B. bei Firmenfahrzeugen. Hier muss entweder:

  • Die 1-%-Regelung angewendet werden (monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Privatentnahme)
  • Ein Fahrtenbuch geführt werden (zur Ermittlung der exakten privaten Nutzung)
  • Die Privatnutzung als Entnahme gebucht werden

Wird die Privatnutzung nicht oder falsch erfasst, kann das Finanzamt bei Prüfungen Schätzungen vornehmen und Nachforderungen stellen.

Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Bei Bargeschäften ist ein ordnungsgemäßes Kassenbuch Pflicht. Es muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Tägliche Aufzeichnung aller Bareinnahmen und -ausgaben
  • Chronologische und lückenlose Dokumentation
  • Einzelaufzeichnung (keine Sammelposten)
  • Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein
  • Täglicher Kassensturz (Soll-Ist-Vergleich)

Hinweis

Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist auch bei der EÜR Pflicht. Verstöße können zur Schätzung der Betriebseinnahmen durch das Finanzamt führen – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen.

Digitale Erstellung der EÜR

Die Digitalisierung hat auch die Erstellung der EÜR deutlich vereinfacht. Moderne Software-Lösungen ermöglichen eine weitgehend automatisierte und rechtssichere Abwicklung.

Vorteile digitaler Lösungen

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Digitale Archivierung

GoBD

Rechtssichere Buchführung

Digitale Buchhaltungssoftware bietet zahlreiche Vorteile gegenüber manueller Erfassung:

  • Automatische Zuordnung von Banktransaktionen
  • Integrierte Belegverwaltung (GoBD-konform)
  • Automatische Berechnung von Abschreibungen
  • Direkte ELSTER-Schnittstelle zur Übermittlung
  • Digitales Anlagenverzeichnis mit automatischer Fortschreibung
  • Echtzeit-Auswertungen und Gewinnübersicht
  • Revisionssichere Archivierung

GoBD-konforme Archivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten auch für die EÜR.

Wichtige Anforderungen sind:

  • Vollständigkeit und Richtigkeit aller Aufzeichnungen
  • Zeitgerechte Erfassung (nicht Monate später)
  • Unveränderbarkeit nach Erfassung (Versionierung)
  • Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit
  • Digitale Belege müssen im Originalformat archiviert werden

„Viele Unternehmer unterschätzen die GoBD-Anforderungen. Auch bei der EÜR müssen alle Buchungen nachvollziehbar und unveränderbar archiviert werden. Professionelle Software stellt dies automatisch sicher und minimiert das Prüfungsrisiko erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

ELSTER-Übermittlung

Die Anlage EÜR muss zwingend elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) übermittelt werden. Eine Papierform wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Moderne Buchhaltungssoftware bietet meist eine direkte Schnittstelle zu ELSTER, sodass die Daten ohne manuelle Übertragung direkt aus dem System heraus übermittelt werden können.

Prüfung durch das Finanzamt

Auch Unternehmen mit EÜR können vom Finanzamt geprüft werden. Eine Betriebsprüfung kann jeden treffen – unabhängig von Größe oder Rechtsform.

Was prüft das Finanzamt?

Bei einer Betriebsprüfung werden typischerweise folgende Bereiche kontrolliert:

Formelle Ordnungsmäßigkeit

  • Vollständigkeit der Aufzeichnungen
  • Belegnachweis für alle Buchungen
  • Kassenführung
  • Anlagenverzeichnis

Materielle Richtigkeit

  • Betriebsausgaben: betrieblich veranlasst?
  • Privatentnahmen korrekt erfasst?
  • Abschreibungen richtig berechnet?
  • Umsatzsteuer korrekt behandelt?

GoBD-Konformität

  • Zeitgerechte Erfassung
  • Unveränderbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Digitale Archivierung

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung

Eine gute Vorbereitung kann Nachforderungen und Ärger vermeiden. Folgende Unterlagen sollten jederzeit verfügbar sein:

  • Vollständige EÜR-Aufstellungen der geprüften Jahre
  • Anlagenverzeichnis mit Abschreibungsnachweisen
  • Kassenbuch (bei Bargeschäften)
  • Alle Bankauszüge
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Verträge und Vereinbarungen
  • Nachweis der Privatentnahmen und -einlagen

Achtung

Schätzungsbefugnis: Sind die Aufzeichnungen unvollständig oder nicht ordnungsgemäß, kann das Finanzamt nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlagen schätzen – meist zum Nachteil des Unternehmers.

Typische Prüfungsschwerpunkte

Bestimmte Bereiche stehen bei Betriebsprüfungen besonders im Fokus:

  • Bewirtungskosten: nur 70 % abzugsfähig, Bewirtungsbeleg erforderlich
  • Geschenke: nur bis 35 Euro pro Person und Jahr abzugsfähig
  • Häusliches Arbeitszimmer: strenge Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
  • Firmenfahrzeug: korrekte Behandlung der Privatnutzung
  • Reisekosten: Nachweis der betrieblichen Veranlassung
  • Telekommunikationskosten: Aufteilung privat/betrieblich

Eine saubere, vollständige und GoBD-konforme Buchführung ist der beste Schutz vor Nachforderungen. Professionelle Software und steuerliche Beratung zahlen sich hier langfristig aus.

Hinweis

Tipp: Lassen Sie Ihre EÜR vor Abgabe durch einen Steuerberater prüfen. Fehler lassen sich vorab korrigieren, Gestaltungsspielräume optimal nutzen und das Prüfungsrisiko minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Ist die EÜR ein vollwertiger Jahresabschluss?

Ja, die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ist der vollwertige Jahresabschluss für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen. Sie ersetzt Bilanz, GuV und Anhang. Zusammen mit dem Anlagenverzeichnis und steuerlichen Ergänzungen erfüllt sie alle gesetzlichen Anforderungen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterhalb der Bilanzierungsgrenzen.

Ab wann muss ich von der EÜR zur Bilanzierung wechseln?

Die Bilanzierungspflicht nach § 141 AO tritt ein, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielt werden. Ab dem folgenden Wirtschaftsjahr muss dann bilanziert werden. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen unabhängig von diesen Grenzen stets bilanzieren.

Muss ich meinen Jahresabschluss bei EÜR offenlegen?

Nein, Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit EÜR haben keine Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister. Die Unterlagen werden ausschließlich beim Finanzamt eingereicht. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft nur Kapitalgesellschaften, die zwingend bilanzieren müssen.

Welche Fristen gelten für die EÜR 2025?

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) muss die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR bis 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) bzw. bis 28. Februar 2027 (mit Steuerberater) elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO auslösen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), § 141 AO (Buchführungspflicht), § 147 AO (Aufbewahrungsfristen), § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung Bilanz). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater