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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogWas machen Steuerberater

Was machen Steuerberater? Aufgaben & Leistungen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Steuerberater erstellen Jahresabschlüsse, übernehmen die laufende Buchhaltung, fertigen Steuererklärungen an und vertreten Mandanten gegenüber dem Finanzamt. Welche Aufgaben ein Steuerberater konkret übernimmt – von der Finanzbuchhaltung über die Lohnabrechnung bis zur steuerlichen Gestaltungsberatung – und wie die digitale Zusammenarbeit heute funktioniert, erfahren Sie hier im Detail. Dabei gehört auch die korrekte Erfassung und Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu den zentralen Aufgaben in der Buchhaltung. Die Vergütung für diese Leistungen richtet sich nach der Steuerberater Vergütungsverordnung, die für jede Tätigkeit konkrete Gebührenrahmen vorgibt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuerberater erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer), führen die laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung und beraten bei steuerlicher Optimierung. Sie vertreten Mandanten bei Betriebsprüfungen und gegenüber dem Finanzamt. Die über 100.000 Steuerberater in Deutschland arbeiten seit 2026 zunehmend vollständig digital – mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche Aufgaben hat ein Steuerberater im Überblick?

Der Steuerberater ist gemäß § 33 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, in allen steuerlichen und mit dem Steuerwesen zusammenhängenden Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG bedeutet das konkret: Der Steuerberater übernimmt die gesamte steuerliche Betreuung der Gesellschaft, erstellt den Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB, bereitet die Steuererklärungen vor und kommuniziert mit dem Finanzamt. Die Aufgaben reichen von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zur strategischen Steuergestaltung und Nachfolgeplanung.

Kernaufgaben eines Steuerberaters

  • Finanzbuchhaltung: Verbuchung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB, Kontenabstimmung, Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 18 UStG
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Monatliche Entgeltabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen
  • Jahresabschluss: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242, § 264 HGB, Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, ggf. private Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers
  • Steuerliche Beratung: Optimierung der Steuerbelastung, Gestaltungsberatung bei Investitionen, Umstrukturierungen oder Gesellschafterwechsel
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: Schriftverkehr, Einspruchsverfahren nach §§ 347 ff. AO, Betriebsprüfungen

Hinweis

Der Jahresabschluss einer GmbH muss gemäß § 316 HGB ab einer bestimmten Größe (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss — die Prüfpflicht besteht separat.

Jahresabschluss und Offenlegung: Was leistet der Steuerberater?

Eine der zentralen Aufgaben des Steuerberaters für Kapitalgesellschaften ist die Erstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 242, 264 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – je nach Größenklasse – einem Anhang. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach dem Bilanzstichtag von den Gesellschaftern festgestellt werden. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt für kleine GmbHs also die Frist bis 30.11.2026.

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen – und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Der Steuerberater bereitet die Offenlegungsunterlagen vor, der Geschäftsführer oder die Plattform (z. B. OnlineBilanz) übernimmt die elektronische Einreichung.

Achtung

Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss bereits erstellt ist.

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

Kleine GmbH: 11 Monate Mittelgroße/große: 8 Monate Stichtag 31.12.2025 → spätestens 30.11.2026 bzw. 31.08.2026

Offenlegungsfrist § 325 HGB

12 Monate nach Bilanzstichtag Stichtag 31.12.2025 → Offenlegung bis 31.12.2026 Ordnungsgeld bei Versäumnis: 500–25.000 €

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen versäumter Fristen. Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss – aber die Gesellschafter müssen ihn fristgerecht feststellen und offenlegen. Wir begleiten Mandanten auf OnlineBilanz.de daher durch den gesamten Prozess, inklusive digitaler Offenlegung beim Unternehmensregister.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Laufende Buchhaltung: Wie unterstützt der Steuerberater im Tagesgeschäft?

Die Finanzbuchhaltung (Fibu) ist das Herzstück jeder steuerlichen Betreuung. Gemäß § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. In der Praxis übernimmt der Steuerberater diese Aufgabe vollständig: Er verbucht Eingangs- und Ausgangsrechnungen, ordnet Bankbewegungen den entsprechenden Konten zu, erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 18 UStG und sorgt für die korrekte Behandlung von Abschreibungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Umsatzsteuervoranmeldung und Dauerfristverlängerung

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist gemäß § 18 UStG grundsätzlich monatlich (bei Umsatzsteuer-Zahllast > 7.500 € im Vorjahr) bzw. quartalsweise abzugeben. Viele Steuerberater beantragen eine Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, die einen zusätzlichen Monat Frist gewährt – gegen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast. Der Steuerberater erstellt die Voranmeldung auf Basis der laufenden Buchhaltung und übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt (ELSTER).

  • Belege digital bereitstellen (Scan, Export aus Geschäftskonto-App)
  • Privatentnahmen und -einlagen klar kennzeichnen
  • Rechnungsstellung nach § 14 UStG prüfen (Pflichtangaben)
  • Tankkarten, Bewirtungsbelege und Reisekosten separat sammeln
  • Bei Bargeschäften: Kassenbuch nach § 146 AO führen (ggf. TSE-Kasse)

Hinweis

Wer seine Buchhaltung digital organisiert, spart Zeit und Geld. Viele Steuerberater arbeiten heute mit Cloud-Lösungen, die Belege automatisch importieren. OnlineBilanz kombiniert digitale Belegerfassung mit dem Know-how zugelassener Steuerberater – so bleibt die laufende Fibu immer aktuell.

Steuererklärungen für GmbH und UG: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (15 % auf den zu versteuernden Gewinn zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) sowie der Gewerbesteuer nach § 2 GewStG (individueller Hebesatz der Gemeinde, bundesweiter Durchschnitt ca. 14 %). Der Steuerberater erstellt auf Basis des Jahresabschlusses die entsprechenden Steuererklärungen und ermittelt das steuerliche Ergebnis – oft weicht dieses vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ab, etwa durch außerbilanzielle Korrekturen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder steuerliche Wahlrechte.

Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Nach § 5 Abs. 1 EStG gilt das Maßgeblichkeitsprinzip: Die handelsrechtliche Gewinnermittlung ist Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Dennoch existieren zahlreiche Abweichungen – etwa bei der Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG), Abschreibungen (§ 7 EStG) oder bei der Behandlung von Geschenken über 35 € (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Der Steuerberater dokumentiert diese Korrekturen in der Überleitungsrechnung und stellt sicher, dass alle steuerlichen Wahlrechte optimal genutzt werden.

Steuerart Bemessungsgrundlage Steuersatz (2026) Fälligkeit
Körperschaftsteuer Zu versteuernder Gewinn 15 % + 5,5 % SolZ Vierteljährliche Vorauszahlungen
Gewerbesteuer Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen – Kürzungen) Ca. 14 % (Hebesatz abhängig) Vierteljährliche Vorauszahlungen
Umsatzsteuer Umsätze (abzgl. Vorsteuer) 19 % / 7 % (ermäßigt) Monatlich/quartalsweise (ELSTER)

„Die korrekte Ermittlung des steuerlichen Gewinns setzt fundierte Kenntnisse voraus – insbesondere bei verdeckten Gewinnausschüttungen, Gesellschafter-Fremdfinanzierung oder bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG. Unsere Steuerberater prüfen jede Position im Detail und sorgen für eine optimale, rechtssichere Steuererklärung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerliche Beratung und Gestaltung: Wo spart der Steuerberater Steuern?

Neben der reinen Deklaration (Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen) liegt ein wesentlicher Mehrwert des Steuerberaters in der steuerlichen Gestaltungsberatung. Der Steuerberater prüft, ob Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG in Anspruch genommen werden können (bis zu 50 % der Anschaffungskosten bereits im Jahr vor der Investition gewinnmindernd), ob Rückstellungen korrekt gebildet wurden (§ 249 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG) oder ob eine Organschaft oder ein Holdingmodell steuerliche Vorteile bietet.

Typische Gestaltungsfelder

  • Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Gewinnminderung bis zu 50 % der geplanten Investition, drei Jahre rückwirkend nutzbar
  • Pensionszusage für Geschäftsführer: Rückstellungsbildung nach § 6a EStG, sofortige Gewinnminderung bei laufendem Aufbau
  • Verlustvor- und -rücktrag: Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen anderer Jahre (§ 10d EStG analog § 8 Abs. 1 KStG)
  • Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen – bei Kapitalgesellschaften nicht relevant, aber Wahl der Rechtsform selbst ist Gestaltung
  • Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt: Optimale Höhe zwischen Körperschaftsteuer (15 %) und Einkommensteuer (bis 45 %) – Angemessenheitsprüfung nach § 8 Abs. 3 KStG

15 %

Körperschaftsteuer (pauschale Belastung auf Gewinn)

45 %

Spitzensteuersatz Einkommensteuer (ab ca. 278.000 € zvE)

50 %

Max. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Gestaltungsberatung ist keine einmalige Leistung, sondern ein fortlaufender Prozess. Der Steuerberater entwickelt gemeinsam mit dem Geschäftsführer eine mittel- und langfristige Steuerstrategie, die sowohl die Liquidität als auch die langfristige Vermögensbildung im Blick behält. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über eine digitale Plattform wie OnlineBilanz – profitiert automatisch von dieser Expertise, da unsere zugelassenen Steuerberater alle Gestaltungsspielräume prüfen und im Mandantengespräch konkret besprechen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung: Was übernimmt der Steuerberater?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört für viele Steuerberater zum Standardangebot – insbesondere für kleinere und mittlere GmbHs und UGs. Der Steuerberater erstellt monatlich die Entgeltabrechnungen, meldet die Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern an (§ 28a SGB IV), führt die Lohnsteuer an das Finanzamt ab (§ 41a EStG) und erstellt die Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende. Außerdem werden die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermittelt, die als Einzugsstellen für alle Sozialversicherungsbeiträge fungieren.

Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung ≥ 50 %) sind sozialversicherungsfrei – sie gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Lohnsteuer fällt jedoch an, sofern ein Anstellungsvertrag besteht und ein Gehalt gezahlt wird. Der Steuerberater prüft die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts, da zu hohe Gehälter als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG qualifiziert werden können – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen (Körperschaftsteuer + Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter).

  • Anstellungsvertrag für Geschäftsführer schriftlich fixieren
  • Gehaltshöhe anhand Branchenvergleich und Tantiemenregelung dokumentieren
  • Sozialversicherungsstatus prüfen (beherrschend ≥ 50 % → sozialversicherungsfrei)
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV) nutzen: bis zu 584 € monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, Stand 2026)
  • Minijobber korrekt abrechnen (520-€-Grenze ab 2024, ggf. angepasst 2026)

Hinweis

Die Lohnbuchhaltung erfordert präzise Kenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Fehler können zu Nachforderungen der Krankenkassen oder des Finanzamts führen. Steuerberater haften im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht für korrekte Abrechnungen – eine wichtige Absicherung für den Geschäftsführer.

Vertretung bei Betriebsprüfung und Finanzamt: Wie hilft der Steuerberater?

Wird eine Betriebsprüfung angekündigt (§ 193 AO), übernimmt der Steuerberater die gesamte Kommunikation mit dem Betriebsprüfer. Er stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen, begleitet die Prüfung vor Ort oder digital, erläutert Sachverhalte und prüft den Betriebsprüfungsbericht auf Rechtmäßigkeit. Werden Mehrsteuern festgestellt, legt der Steuerberater Einspruch nach § 347 AO ein und vertritt den Mandanten im Rechtsbehelfsverfahren – ggf. bis vor das Finanzgericht.

Typische Prüfungsfelder bei Kapitalgesellschaften

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Unangemessene Geschäftsführergehälter, private Nutzung von Firmenwagen ohne korrekte Versteuerung, überhöhte Mieten an Gesellschafter
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Leistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Kleinunternehmerregelung
  • Bewirtungskosten und Geschenke: 70 % Abzugsfähigkeit bei Bewirtung (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Geschenke über 35 € nicht abzugsfähig
  • Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträge: Nachweise für tatsächliche Nutzung, Aufbewahrung von Investitionsunterlagen
  • Kassenführung: Ordnungsgemäße Kassenbuchführung, TSE-Pflicht bei elektronischen Kassensystemen (§ 146a AO)

Achtung

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden auf Ebene der GmbH dem Gewinn hinzugerechnet (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) und beim Gesellschafter als Kapitalertrag versteuert (Abgeltungsteuer 25 % + SolZ 5,5 %). Insgesamt droht eine Mehrfachbelastung von über 47 % – unbedingt vermeiden!

„Bei Betriebsprüfungen zeigt sich der Wert professioneller steuerlicher Betreuung. Wir kennen die typischen Prüfungsschwerpunkte und bereiten unsere Mandanten präventiv vor – mit sauberer Dokumentation, nachvollziehbaren Belegen und rechtssicheren Verträgen. So lässt sich die Prüfung meist ohne größere Korrekturen abschließen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet ein Steuerberater? Honorar und Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest – je nach Art der Tätigkeit (z. B. Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) und Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme, Umsatz, Gewinn). Der Steuerberater darf innerhalb dieses Rahmens eine Gebühr zwischen 1/10 und 10/10 (Mittelgebühr 5,5/10) ansetzen, je nach Schwierigkeit, Umfang und Haftungsrisiko. Viele Steuerberater bieten heute auch Festpreise an – gerade für wiederkehrende Leistungen wie Jahresabschluss oder Steuererklärungen. OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen, damit Geschäftsführer von Anfang an wissen, was die Steuerberater-Leistung kostet.

Typische Honorarpositionen nach StBVV (Stand 2026)

Leistung Gebührenbasis (Gegenstandswert) Gebührenrahmen (Beispiel) Durchschnitt
Finanzbuchhaltung (monatlich) Monatsumsatz / Anzahl Belege 2/10 bis 12/10 Monatsgebühr Ca. 150–400 € / Monat
Jahresabschluss (kleine GmbH) Bilanzsumme / Umsatz 10/10 bis 40/10 (§ 35 StBVV) Ca. 1.500–3.500 €
Körperschaftsteuererklärung Gewinn (Bemessungsgrundlage) 1/10 bis 8/10 (§ 24 StBVV) Ca. 500–1.200 €
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag 1/10 bis 8/10 (§ 24 StBVV) Ca. 300–800 €
Lohnbuchhaltung (je Arbeitnehmer) Pro Abrechnungsmonat Ca. 8–15 € / Arbeitnehmer Ca. 10 € / AN

Bei komplexeren Mandaten (z. B. internationalen Sachverhalten, Umstrukturierungen, M&A) vereinbaren Steuerberater oft Stundenhonorare (zwischen 80 und 250 € je nach Qualifikation und Region) oder Pauschalvereinbarungen. Wichtig: Die StBVV ist dispositiv – Steuerberater und Mandant können frei vereinbaren, sofern die Vergütung angemessen ist.

Hinweis

OnlineBilanz bietet Jahresabschluss und Steuererklärungen zu transparenten Festpreisen – erstellt durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert von Servet Gündogan und dem Büroteam. So erhalten Sie Steuerberater-Qualität ohne versteckte Kosten oder überraschende Abrechnungen.

Digitale Steuerberater: Wie funktioniert die Zusammenarbeit heute?

Die klassische Steuerberatung – Ordner voller Belege, persönliche Termine in der Kanzlei – gehört zunehmend der Vergangenheit an. Moderne Steuerberater arbeiten digital: Belege werden per App fotografiert oder direkt aus Banking-Software importiert, Jahresabschlüsse digital signiert und offengelegt, Steuererklärungen über ELSTER übermittelt. Geschäftsführer sparen Zeit, Steuerberater arbeiten effizienter – und die Zusammenarbeit ist ortsunabhängig möglich.

Vorteile digitaler Steuerberatung

Transparenz und Festpreise

Keine Überraschungen bei der Abrechnung. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit klaren Festpreisen für Jahresabschluss, Steuererklärungen und laufende Buchhaltung.

Zentrale Dokumentenablage

Alle Belege, Verträge und Abschlüsse an einem Ort – jederzeit abrufbar, revisionssicher archiviert nach § 147 AO (10 Jahre Aufbewahrungspflicht).

Schnellere Bearbeitung

Digitale Workflows und automatisierte Belegerfassung beschleunigen die Buchhaltung. Monatsabschlüsse liegen früher vor, Jahresabschlüsse werden pünktlich fertig.

Ortsunabhängige Betreuung

Keine Anfahrt zur Kanzlei nötig. Videocalls, E-Mail und sichere Cloud-Zugänge ermöglichen professionelle Betreuung aus ganz Deutschland.

Zugelassene Steuerberater

OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Steuerberatern – volle Haftung, volle Qualität, rechtsverbindliche Unterschrift unter jedem Jahresabschluss.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart zwischen Mandant und Steuerberater-Team, sorgt für reibungslose Abläufe und begleitet den gesamten Prozess – von der laufenden Fibu über den Jahresabschluss bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

„Digitalisierung bedeutet für uns nicht weniger persönliche Betreuung – im Gegenteil. Wir gewinnen Zeit für das, was wirklich zählt: fachliche Beratung, steuerliche Gestaltung und verlässliche Ansprechbarkeit. Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus moderner Technik und Steuerberater-Expertise.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Steuerberater auch Rechtsberatung durchführen?

Steuerberater dürfen nach § 5 StBerG nur in steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten. Eine allgemeine Rechtsberatung – etwa im Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht oder Arbeitsrecht – ist Rechtsanwälten vorbehalten. Steuerberater dürfen jedoch steuerliche Nebenleistungen erbringen, die mit dem Steuerrecht in Zusammenhang stehen, etwa bei der steuerlichen Vertragsgestaltung oder bei der Beratung zu handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten (§ 33 StBerG).

Wie lange darf ein Steuerberater Unterlagen aufbewahren?

Steuerberater sind nach § 66 StBerG verpflichtet, Handakten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Für bestimmte Unterlagen wie Buchführungsunterlagen gelten zusätzlich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB). Mandanten sollten daher Kopien wichtiger Unterlagen selbst archivieren.

Kann ein Steuerberater auch für Privatpersonen tätig werden?

Ja, Steuerberater dürfen auch Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder bei privaten Vermögensfragen beraten. Viele Kanzleien haben sich jedoch auf Unternehmen und Kapitalgesellschaften spezialisiert, da hier der Beratungsbedarf in der Regel umfangreicher ist. Für einfache Einkommensteuererklärungen nutzen Privatpersonen häufig auch Lohnsteuerhilfevereine oder digitale Steuersoftware.

Haftet der Steuerberater bei Fehlern im Jahresabschluss?

Ja, Steuerberater haften nach § 280 BGB und § 630 BGB für Pflichtverletzungen aus dem Steuerberatungsvertrag. Bei Fahrlässigkeit greift in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 250.000 Euro nach § 67 StBerG). Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz können jedoch zur persönlichen Haftung führen. Mandanten sollten darauf achten, dass der Steuerberater eine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen hat.

Wann ist ein Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Steuerberater unterliegen nach § 57 StBerG einer umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Sie dürfen Mandanteninformationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder auf richterliche Anordnung offenlegen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber Finanzbehörden – außer bei gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten (z. B. Steuererklärungen). Verstöße können berufsrechtliche Sanktionen und strafrechtliche Folgen nach § 203 StGB haben.

Kann ich meinen Steuerberater jederzeit wechseln?

Ja, der Steuerberatungsvertrag kann in der Regel jederzeit ordentlich gekündigt werden, sofern keine besonderen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Nach § 627 BGB ist eine Kündigung aus wichtigem Grund sogar fristlos möglich. Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben und den neuen Steuerberater zu unterstützen. Offene Honorare müssen jedoch beglichen werden, bevor die Unterlagen ausgehändigt werden (Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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