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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogStBVV-Rechner 2026

Steuerberater Vergütungsverordnung Rechner 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Honorare für Jahresabschlüsse nach § 35 – doch der Gebührenrahmen lässt erheblichen Spielraum. Ein steuerberater vergütungsverordnung rechner hilft, die mögliche Spanne zu ermitteln. Dieser Artikel erklärt, wie Sie StBVV-Gebühren berechnen, welche Faktoren den Satz bestimmen und warum transparente Festpreise für GmbH und UG oft die bessere Wahl sind. Einen detaillierten Überblick über die Steuerberatervergütungsverordnung 2026 finden Sie in unserem separaten Leitfaden. Mit unserem Rechner für Steuerberater-Kosten können Sie überschlägig ermitteln, welche Aufwendungen in Ihrer Situation zu erwarten sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt für Jahresabschlüsse einen Gebührenrahmen fest (§ 35, Tabelle A). Ein StBVV-Rechner ermittelt die mögliche Spanne – die tatsächliche Vergütung hängt von Umfang, Schwierigkeit und vereinbartem Faktor ab. Für GmbH und UG sind transparente Festpreise oft kalkulierbarer als Wertgebühren nach StBVV.

Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt bundeseinheitlich, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie ist seit 1982 in Kraft und wurde zuletzt zum 1. Juli 2020 grundlegend reformiert. Die Verordnung legt für nahezu alle klassischen Steuerberaterleistungen – von der Buchführung über die Jahresabschlusserstellung bis zur steuerlichen Vertretung – Gebührenrahmen fest, die sich an messbaren Gegenstandswerten orientieren.

Im Kern kennt die StBVV drei Abrechnungsarten: Zeitgebühren (§ 13 StBVV), Wertgebühren (nach Tabellen A bis E) und Pauschalvergütungen durch individuelle Vereinbarung. Für die Jahresabschlusserstellung gemäß § 35 StBVV ist eine Wertgebühr vorgesehen, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz) richtet. Die Gebühr bewegt sich zwischen einer Mindest- und einer Höchstgebühr (10/10 bis 40/10), wobei die Mittelgebühr (25/10) als Orientierung dient.

Wichtig für Geschäftsführer

Die StBVV ist geltendes Recht – sie schützt beide Seiten: Sie verhindert Dumping-Preise ebenso wie überzogene Honorarforderungen. Eine Unterschreitung der Mindestgebühr ist nur bei schriftlicher Vereinbarung und unter engen Voraussetzungen zulässig (§ 4 Abs. 3 StBVV).

Die drei Abrechnungsmodelle im Überblick

Modell Grundlage Einsatzbereich
Zeitgebühr § 13 StBVV: 50–140 Euro/Stunde (Stand 2026) Beratung, Gutachten, Sonderaufgaben
Wertgebühr Tabellen A–E nach Gegenstandswert Jahresabschluss, Steuererklärungen, Buchführung
Pauschalvergütung Individuelle Vereinbarung Dauermandate, wiederkehrende Leistungen

Wie funktioniert ein Steuerberater Vergütungsverordnung Rechner?

Ein StBVV-Rechner ist ein Online-Tool, das auf Basis weniger Eingaben – typischerweise Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Art der Leistung – die gesetzlichen Gebührenrahmen ermittelt. Der Rechner greift auf die Tabellen der StBVV zurück (insbesondere Tabelle A für Jahresabschlüsse gemäß § 35 StBVV und Tabelle C für Buchführungsarbeiten gemäß § 33 StBVV) und berechnet automatisch Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.

Für die Jahresabschlusserstellung nach § 35 StBVV ist der Gegenstandswert entscheidend: Dieser entspricht entweder der Bilanzsumme oder – falls höher – dem Umsatz. Die Tabelle A weist für jede Wertklasse eine volle Gebühr aus (z. B. 126 Euro für eine Bilanzsumme bis 25.000 Euro). Diese wird mit einem Zehntel multipliziert und anschließend mit dem gewählten Gebührensatz (10/10 bis 40/10) vervielfacht. Ein Mittelwert (25/10) bedeutet die 2,5-fache volle Gebühr.

Typische Eingabeparameter

  • Bilanzsumme: Aktivseite der Bilanz zum Stichtag (z. B. 31.12.2025)
  • Umsatzerlöse: Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB
  • Leistungsart: Jahresabschluss (§ 35), Buchführung (§ 33), Steuererklärung (§ 24 ff.)
  • Gebührensatz: Wahl zwischen 10/10 (Minimum) und 40/10 (Maximum), Mittelgebühr 25/10

„Ein StBVV-Rechner liefert eine erste Orientierung – aber keine rechtsverbindliche Abrechnung. Die tatsächliche Gebühr hängt von weiteren Faktoren ab: Komplexität des Jahresabschlusses, Anzahl der Buchungen, erforderliche Rücksprachen oder Nacharbeiten. Deshalb ist eine individuelle Honorarvereinbarung oft transparenter als eine starre Tabellengebühr.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gebührenrahmen für Jahresabschlüsse nach § 35 StBVV

Die Erstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang – wird nach § 35 StBVV als Wertgebühr abgerechnet. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem höheren Wert aus Bilanzsumme oder Umsatzerlösen. Die Tabelle A der StBVV sieht für Werte zwischen 12.500 Euro und über 25 Millionen Euro gestufte Gebührensätze vor.

Beispielrechnung: GmbH mit 500.000 Euro Bilanzsumme

Gegenstandswert: 500.000 Euro. Tabelle A weist eine volle Gebühr von 692 Euro aus. Daraus ergeben sich:

Gebührensatz Berechnung Ergebnis (netto)
10/10 (Minimum) 692 € × 1,0 692 €
25/10 (Mittelgebühr) 692 € × 2,5 1.730 €
40/10 (Maximum) 692 € × 4,0 2.768 €

Hinzu kommen ggf. Zuschläge nach § 35 Abs. 2 StBVV, etwa für die Erstellung eines Anhangs (Zuschlag 50 %) oder bei Kapitalgesellschaften mit internationaler Verflechtung. Auf alle Gebühren wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben (19 % im Jahr 2026).

Achtung: Gegenstandswert ist nicht gleich Gewinn

Maßgeblich ist die Bilanzsumme oder der Umsatz – nicht der Jahresüberschuss. Eine GmbH mit hohem Umsatz, aber geringem Gewinn zahlt dieselbe Gebühr wie eine hochrentable Gesellschaft mit identischer Bilanzsumme.

Unterschied zwischen Tabelle A (Jahresabschluss) und Tabelle C (Buchführung)

Die StBVV unterscheidet klar zwischen der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 35, Tabelle A) und der laufenden Buchführung (§ 33, Tabelle C). Beide Leistungen sind eigenständige Tätigkeiten und werden unabhängig voneinander abgerechnet.

Tabelle A: Jahresabschluss gemäß § 35 StBVV

  • Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ggf. Anhang und Lagebericht bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
  • Gegenstandswert: Bilanzsumme oder Umsatzerlöse (der höhere Wert)
  • Gebühr als Zehntel der vollen Gebühr, multipliziert mit 10/10 bis 40/10

Tabelle C: Buchführungsarbeiten gemäß § 33 StBVV

  • Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (zusätzlich nach § 32 StBVV)
  • Gegenstandswert: Jahresumsatz (ohne Umsatzsteuer)
  • Gebühr nach Anzahl der Belege oder als monatliche Pauschale

Praxistipp

Viele Steuerberater bieten Kombi-Pakete an: laufende Buchführung plus Jahresabschluss zu einem transparenten Festpreis. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de sind solche Leistungspakete digital koordiniert und ohne Wartezeiten verfügbar – inklusive rechtsverbindlicher Steuerberater-Unterschrift.

Jahresabschluss (§ 35, Tabelle A)

  • Einmalig jährlich
  • Bilanz, GuV, ggf. Anhang
  • Wertgebühr nach Bilanzsumme/Umsatz
  • Höherer Gebührenrahmen

Buchführung (§ 33, Tabelle C)

  • Laufend (monatlich/quartalsweise)
  • Kontierung, Verbuchung
  • Wertgebühr nach Umsatz + Belegzahl
  • Niedrigerer Einzelsatz, summiert über Jahr

Welche Faktoren beeinflussen den konkreten Gebührensatz?

Die StBVV gibt lediglich einen Rahmen vor (10/10 bis 40/10). Der konkrete Gebührensatz innerhalb dieses Rahmens richtet sich nach § 11 StBVV, der eine Reihe objektiver Kriterien nennt. Der Steuerberater ist verpflichtet, bei der Bemessung der Gebühr die Schwierigkeit, den Umfang, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu berücksichtigen.

Kriterien nach § 11 StBVV

  1. Schwierigkeit: Internationale Verflechtungen, komplexe Beteiligungsstrukturen, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (z. B. Umwandlung, Fusion, Sanierung)
  2. Umfang: Anzahl der Konten, Belege, Abschlusspositionen; Notwendigkeit von Rücksprachen oder Nacharbeiten
  3. Bedeutung: Haftungsrisiko für den Steuerberater, Tragweite für den Mandanten (z. B. bei Kreditverhandlungen, Beteiligungserwerben)
  4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Dient insbesondere dem Schutz von Kleinstunternehmen und Existenzgründern

In der Praxis bewegt sich die Gebühr für einen Standardjahresabschluss einer kleinen GmbH ohne besondere Komplexität meist zwischen 15/10 und 25/10. Bei mittelgroßen Gesellschaften mit internationalen Geschäftsbeziehungen oder Konzernstrukturen sind Sätze bis 30/10 oder 35/10 üblich.

„Die Gebührenhöhe ist keine Willkür. Sie spiegelt den realen Aufwand: Wie viele Konten müssen geprüft werden? Gibt es Fremdwährungspositionen, latente Steuern, Rückstellungen für Pensionen? Je komplexer die Bilanzierung, desto höher der Gebührensatz – und desto wichtiger ist die fachliche Absicherung durch einen zugelassenen Steuerberater.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Pauschalvergütung oder Wertgebühr – was ist für Ihre GmbH sinnvoller?

Neben der gesetzlichen Wertgebühr erlaubt § 4 StBVV ausdrücklich die Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Diese muss schriftlich erfolgen und kann ober- oder unterhalb der Tabellengebühr liegen. Pauschalhonorare bieten Planungssicherheit – sowohl für den Mandanten als auch für den Steuerberater.

Vorteile der Pauschalvergütung

  • Transparenz: Der Preis steht vor Beginn der Arbeiten fest, keine Nachforderungen bei höherem Aufwand (sofern vertraglich vereinbart)
  • Budgetsicherheit: Ideal für Geschäftsführer, die klare Kostenstrukturen benötigen
  • Effizienzanreiz: Der Steuerberater profitiert von optimierten Prozessen, der Mandant von schnelleren Durchlaufzeiten
  • Einfache Abrechnung: Keine komplizierte Gebührenberechnung, keine Diskussion über Gegenstandswert oder Gebührensatz

Wann ist die Wertgebühr die bessere Wahl?

  • Bei einmaligen Mandaten ohne Wiederholungscharakter
  • Bei unklarem Aufwand (z. B. unvollständige Unterlagen, fehlende Vorarbeiten)
  • Bei sehr kleinen Gegenstandswerten: Die Mindestgebühr kann günstiger sein als jede Pauschale

OnlineBilanz: Festpreis statt Gebührenpoker

Auf OnlineBilanz.de arbeiten wir ausschließlich mit transparenten Festpreisen. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss – erstellt und unterzeichnet von zugelassenen Steuerberatern – zu einem vorab vereinbarten Preis. Keine versteckten Kosten, keine nachträgliche Gebührenberechnung. Digital koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam, fachlich erstellt durch unser Steuerberater-Team.

  • Pauschalvergütung bietet Planungssicherheit
  • Wertgebühr bleibt gesetzlicher Standard bei Einzelmandaten
  • Schriftliche Vereinbarung ist zwingend (§ 4 StBVV)
  • Festpreismodelle kombinieren StB-Qualität mit digitaler Effizienz

StBVV-Rechner für GmbH/UG-Jahresabschluss: Praxisbeispiele 2026

Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist die Frage nach den Kosten des Jahresabschlusses zentral. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Gebühren nach § 35 StBVV für typische GmbH- und UG-Konstellationen im Jahr 2026 berechnen. Alle Beträge sind Nettobeträge; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.

Beispiel 1: Kleine UG (haftungsbeschränkt)

  • Bilanzsumme: 80.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 120.000 Euro
  • Gegenstandswert: 120.000 Euro (höherer Wert)
  • Tabelle A: volle Gebühr 287 Euro
  • Mittelgebühr (25/10): 287 € × 2,5 = 717,50 € (netto)
  • Brutto (inkl. 19 % USt): 853,83 €

Beispiel 2: Mittelgroße GmbH

  • Bilanzsumme: 3.500.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 4.200.000 Euro
  • Gegenstandswert: 4.200.000 Euro
  • Tabelle A: volle Gebühr 1.469 Euro
  • Mittelgebühr (25/10): 1.469 € × 2,5 = 3.672,50 € (netto)
  • Brutto (inkl. 19 % USt): 4.370,28 €

Beispiel 3: Große GmbH mit Anhang

  • Bilanzsumme: 12.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 15.000.000 Euro
  • Gegenstandswert: 15.000.000 Euro
  • Tabelle A: volle Gebühr 2.665 Euro
  • Mittelgebühr (25/10): 2.665 € × 2,5 = 6.662,50 €
  • Zuschlag für Anhang (50 %): + 3.331,25 €
  • Gesamt (netto): 9.993,75 €
  • Brutto (inkl. 19 % USt): 11.892,56 €

Hinweis zu Zuschlägen

Die Beispiele berücksichtigen nur den Zuschlag für den Anhang. Weitere Zuschläge können anfallen für Lagebericht, Konzernabschluss, Segmentberichterstattung oder bei besonders komplexen Bilanzierungssachverhalten. Diese sind individuell zu vereinbaren.

Wer Planungssicherheit bevorzugt, kann anstelle der Tabellengebühr eine Pauschalvergütung vereinbaren. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de erhalten Geschäftsführer von GmbH und UG transparente Festpreise für den kompletten Jahresabschluss – erstellt durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert, ohne Wartezeiten.

Gesetzliche Pflichten für GmbH und UG: Fristen, Feststellung, Offenlegung 2026

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist nur der erste Schritt. Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegt weiteren gesetzlichen Pflichten: Feststellung durch die Gesellschafter, Offenlegung beim Unternehmensregister und gegebenenfalls Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Verstöße werden mit Ordnungsgeld geahndet (§ 335 HGB: 500 bis 25.000 Euro).

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Pflicht Frist Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss Bis spätestens 30.11.2026 (kleine KapG) § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter Bis spätestens 30.11.2026 § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung Unternehmensregister Bis spätestens 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB
Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis Ab 01.01.2027 § 335 HGB

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt eine kürzere Feststellungsfrist von 8 Monaten (bis 31.08.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025). Die Offenlegungsfrist bleibt identisch: 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt. Der Jahresabschluss muss im maschinenlesbaren ESEF-Format (European Single Electronic Format) oder als strukturiertes XBRL-Dokument eingereicht werden – je nach Größenklasse.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme bis 350.000 €, Umsatz bis 700.000 €, bis 10 Arbeitnehmer) können von der Offenlegungspflicht befreit werden, wenn sie bestimmte Angaben im Anhang machen (§ 326 Abs. 2 HGB). Die Feststellungspflicht bleibt jedoch bestehen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Offenlegungspflicht. Das Ordnungsgeld kommt automatisch – auch wenn der Jahresabschluss intern langst fertig ist. Wer den Abschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte die Offenlegung gleich mit beauftragen. Bei OnlineBilanz ist die digitale Einreichung beim Unternehmensregister Teil des Service-Pakets.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Steuerberater-Plattformen: Transparenz statt Gebührenpoker

Die klassische Steuerberatung arbeitet mehrheitlich nach StBVV-Tabellen – mit dem Nachteil, dass der finale Rechnungsbetrag oft erst nach Abschluss der Arbeiten feststeht. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen auf ein anderes Modell: Festpreise, die vor Mandatsbeginn verbindlich feststehen, kombiniert mit der vollen fachlichen Verantwortung zugelassener Steuerberater.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

  1. Anfrage: Geschäftsführer stellt online eine Anfrage, gibt Bilanzsumme, Umsatz und Geschäftsjahr an.
  2. Festpreisangebot: Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Anfrage und unterbreitet ein transparentes Festpreisangebot – keine versteckten Gebühren.
  3. Steuerberater-Erstellung: Das zugelassene Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich korrekt, prüft ihn und unterzeichnet rechtsverbindlich.
  4. Digitale Übergabe: Der fertige Jahresabschluss wird digital bereitgestellt, inklusive Offenlegungsservice beim Unternehmensregister.

Klassische Steuerberatung

  • Gebühr nach StBVV-Tabellen
  • Finaler Betrag oft erst nach Abschluss
  • Individuelle Gebührensatzdiskussion
  • Wartezeiten in der Steuersaison

OnlineBilanz (Festpreismodell)

  • Transparenter Festpreis vorab
  • Keine Nachforderungen
  • Digitale Koordination, schnelle Abwicklung
  • Volle StB-Verantwortung und Unterschrift

Wichtig: OnlineBilanz ersetzt den Steuerberater nicht – wir sind der Steuerberater. Unser Team besteht aus zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellen und unterzeichnen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team, damit Rückfragen schnell geklärt und Unterlagen effizient verarbeitet werden.

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

Ideal für Geschäftsführer von kleinen und mittelgroßen GmbH/UG, die Wert auf Transparenz, Geschwindigkeit und digitale Prozesse legen – ohne auf die fachliche Absicherung durch einen zugelassenen Steuerberater verzichten zu wollen.

Fazit: StBVV-Rechner als Orientierung, Festpreis als Lösung

Ein Steuerberater Vergütungsverordnung Rechner ist ein nützliches Instrument, um die gesetzlichen Gebührenrahmen für Jahresabschlüsse, Buchführung oder Steuererklärungen zu ermitteln. Er zeigt transparent, welche Kosten nach § 35 StBVV für die Erstellung eines Jahresabschlusses anfallen können – von der Mindestgebühr (10/10) bis zur Höchstgebühr (40/10). Doch ein Rechner ersetzt weder die individuelle Beratung noch die fachliche Einschätzung des Steuerberaters.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

  • StBVV regelt bundeseinheitlich die Steuerberater-Gebühren (seit 1982, zuletzt reformiert 2020)
  • Jahresabschluss wird nach § 35 StBVV als Wertgebühr abgerechnet (Gegenstandswert: Bilanzsumme oder Umsatz)
  • Gebührenrahmen: 10/10 bis 40/10, Mittelgebühr 25/10 ist üblich bei Standardmandaten
  • Pauschalvergütung erlaubt (§ 4 StBVV): bietet Planungssicherheit und Transparenz
  • Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten mit Festpreisen – keine Nachforderungen
  • Gesetzliche Pflichten beachten: Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026 (Stichtag 31.12.2025)
  • Offenlegung seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister

„Der StBVV-Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung – aber die tatsächliche Gebühr hängt von vielen Faktoren ab. Wer Planungssicherheit sucht, sollte vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen oder auf Festpreismodelle setzen. Bei OnlineBilanz erhalten Sie beides: die fachliche Qualität eines zugelassenen Steuerberaters und die Transparenz eines digitalen Festpreises.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Ob klassische StBVV-Abrechnung oder Festpreismodell – entscheidend ist, dass der Jahresabschluss fristgerecht, fachlich korrekt und rechtsverbindlich durch einen zugelassenen Steuerberater erstellt wird. Nur so erfüllen Sie die Anforderungen des HGB und GmbHG und vermeiden Ordnungsgelder. Nutzen Sie einen StBVV-Rechner zur ersten Orientierung – und lassen Sie sich anschließend individuell beraten.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Steuerberater verpflichtet, nach StBVV abzurechnen?

Nein. Die StBVV regelt lediglich die gesetzlichen Gebühren, wenn keine anderweitige Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (§ 4 StBVV). Steuerberater und Mandant können jederzeit eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar vereinbaren – diese Vereinbarung geht der StBVV vor.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf StBVV-Gebühren?

Auf alle Steuerberaterleistungen – auch auf StBVV-Gebühren – wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % (Stand 2026) aufgeschlagen. Die in Tabelle A und C ausgewiesenen Beträge verstehen sich also immer netto, zuzüglich Umsatzsteuer.

Kann ein Steuerberater nachträglich den Gebührensatz erhöhen?

Nur, wenn keine konkrete Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Wurde vorab ein bestimmter Faktor oder Festpreis vereinbart, ist dieser bindend. Ohne schriftliche Vereinbarung greift die StBVV, und der Steuerberater kann im Rahmen des gesetzlichen Gebührenrahmens (1/10 bis 6/10) abrechnen – aber nicht darüber hinaus ohne Zustimmung.

Was passiert, wenn die Bilanzsumme während der Erstellung steigt?

Maßgeblich für die Wertgebühr ist die Bilanzsumme des erstellten Jahresabschlusses. Ändert sich diese gegenüber dem Vorjahr erheblich, steigt auch die Gebühr nach Tabelle A. Seriöse Steuerberater informieren vorab über solche Änderungen – bei Festpreisvereinbarungen bleibt der Preis hingegen in der Regel stabil.

Gibt es spezielle StBVV-Regelungen für Kleinstkapitalgesellschaften?

Die StBVV kennt keine gesonderten Gebührentabellen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Allerdings können Umfang und Schwierigkeit des Jahresabschlusses – z. B. bei Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB – zu einem niedrigeren Faktor innerhalb des Gebührenrahmens führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – Bundesministerium der Justiz, Handelsgesetzbuch (HGB) – Bundesministerium der Justiz, GmbH-Gesetz (GmbHG) – Bundesministerium der Justiz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater