Steuerberater Vergütungsverordnung Rechner 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Honorare für Jahresabschlüsse nach § 35 – doch der Gebührenrahmen lässt erheblichen Spielraum. Ein steuerberater vergütungsverordnung rechner hilft, die mögliche Spanne zu ermitteln. Dieser Artikel erklärt, wie Sie StBVV-Gebühren berechnen, welche Faktoren den Satz bestimmen und warum transparente Festpreise für GmbH und UG oft die bessere Wahl sind. Einen detaillierten Überblick über die Steuerberatervergütungsverordnung 2026 finden Sie in unserem separaten Leitfaden. Mit unserem Rechner für Steuerberater-Kosten können Sie überschlägig ermitteln, welche Aufwendungen in Ihrer Situation zu erwarten sind.
Kurzantwort
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt für Jahresabschlüsse einen Gebührenrahmen fest (§ 35, Tabelle A). Ein StBVV-Rechner ermittelt die mögliche Spanne – die tatsächliche Vergütung hängt von Umfang, Schwierigkeit und vereinbartem Faktor ab. Für GmbH und UG sind transparente Festpreise oft kalkulierbarer als Wertgebühren nach StBVV.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?
- Wie funktioniert ein StBVV-Rechner?
- Gebührenrahmen für Jahresabschlüsse nach § 35 StBVV
- Unterschied zwischen Tabelle A und Tabelle C
- Faktoren für den konkreten Gebührensatz
- Pauschalvergütung oder Wertgebühr?
- StBVV-Rechner für GmbH/UG: Praxisbeispiele 2026
- Gesetzliche Pflichten für GmbH und UG 2026
- Digitale Steuerberater-Plattformen: Transparenz statt Gebührenpoker
- Fazit: StBVV-Rechner als Orientierung, Festpreis als Lösung
Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt bundeseinheitlich, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie ist seit 1982 in Kraft und wurde zuletzt zum 1. Juli 2020 grundlegend reformiert. Die Verordnung legt für nahezu alle klassischen Steuerberaterleistungen – von der Buchführung über die Jahresabschlusserstellung bis zur steuerlichen Vertretung – Gebührenrahmen fest, die sich an messbaren Gegenstandswerten orientieren.
Im Kern kennt die StBVV drei Abrechnungsarten: Zeitgebühren (§ 13 StBVV), Wertgebühren (nach Tabellen A bis E) und Pauschalvergütungen durch individuelle Vereinbarung. Für die Jahresabschlusserstellung gemäß § 35 StBVV ist eine Wertgebühr vorgesehen, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz) richtet. Die Gebühr bewegt sich zwischen einer Mindest- und einer Höchstgebühr (10/10 bis 40/10), wobei die Mittelgebühr (25/10) als Orientierung dient.
Wichtig für Geschäftsführer
Die StBVV ist geltendes Recht – sie schützt beide Seiten: Sie verhindert Dumping-Preise ebenso wie überzogene Honorarforderungen. Eine Unterschreitung der Mindestgebühr ist nur bei schriftlicher Vereinbarung und unter engen Voraussetzungen zulässig (§ 4 Abs. 3 StBVV).
Die drei Abrechnungsmodelle im Überblick
| Modell | Grundlage | Einsatzbereich |
|---|---|---|
| Zeitgebühr | § 13 StBVV: 50–140 Euro/Stunde (Stand 2026) | Beratung, Gutachten, Sonderaufgaben |
| Wertgebühr | Tabellen A–E nach Gegenstandswert | Jahresabschluss, Steuererklärungen, Buchführung |
| Pauschalvergütung | Individuelle Vereinbarung | Dauermandate, wiederkehrende Leistungen |
Wie funktioniert ein Steuerberater Vergütungsverordnung Rechner?
Ein StBVV-Rechner ist ein Online-Tool, das auf Basis weniger Eingaben – typischerweise Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Art der Leistung – die gesetzlichen Gebührenrahmen ermittelt. Der Rechner greift auf die Tabellen der StBVV zurück (insbesondere Tabelle A für Jahresabschlüsse gemäß § 35 StBVV und Tabelle C für Buchführungsarbeiten gemäß § 33 StBVV) und berechnet automatisch Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.
Für die Jahresabschlusserstellung nach § 35 StBVV ist der Gegenstandswert entscheidend: Dieser entspricht entweder der Bilanzsumme oder – falls höher – dem Umsatz. Die Tabelle A weist für jede Wertklasse eine volle Gebühr aus (z. B. 126 Euro für eine Bilanzsumme bis 25.000 Euro). Diese wird mit einem Zehntel multipliziert und anschließend mit dem gewählten Gebührensatz (10/10 bis 40/10) vervielfacht. Ein Mittelwert (25/10) bedeutet die 2,5-fache volle Gebühr.
Typische Eingabeparameter
- Bilanzsumme: Aktivseite der Bilanz zum Stichtag (z. B. 31.12.2025)
- Umsatzerlöse: Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB
- Leistungsart: Jahresabschluss (§ 35), Buchführung (§ 33), Steuererklärung (§ 24 ff.)
- Gebührensatz: Wahl zwischen 10/10 (Minimum) und 40/10 (Maximum), Mittelgebühr 25/10
„Ein StBVV-Rechner liefert eine erste Orientierung – aber keine rechtsverbindliche Abrechnung. Die tatsächliche Gebühr hängt von weiteren Faktoren ab: Komplexität des Jahresabschlusses, Anzahl der Buchungen, erforderliche Rücksprachen oder Nacharbeiten. Deshalb ist eine individuelle Honorarvereinbarung oft transparenter als eine starre Tabellengebühr.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Gebührenrahmen für Jahresabschlüsse nach § 35 StBVV
Die Erstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang – wird nach § 35 StBVV als Wertgebühr abgerechnet. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem höheren Wert aus Bilanzsumme oder Umsatzerlösen. Die Tabelle A der StBVV sieht für Werte zwischen 12.500 Euro und über 25 Millionen Euro gestufte Gebührensätze vor.
Beispielrechnung: GmbH mit 500.000 Euro Bilanzsumme
Gegenstandswert: 500.000 Euro. Tabelle A weist eine volle Gebühr von 692 Euro aus. Daraus ergeben sich:
| Gebührensatz | Berechnung | Ergebnis (netto) |
|---|---|---|
| 10/10 (Minimum) | 692 € × 1,0 | 692 € |
| 25/10 (Mittelgebühr) | 692 € × 2,5 | 1.730 € |
| 40/10 (Maximum) | 692 € × 4,0 | 2.768 € |
Hinzu kommen ggf. Zuschläge nach § 35 Abs. 2 StBVV, etwa für die Erstellung eines Anhangs (Zuschlag 50 %) oder bei Kapitalgesellschaften mit internationaler Verflechtung. Auf alle Gebühren wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben (19 % im Jahr 2026).
Achtung: Gegenstandswert ist nicht gleich Gewinn
Maßgeblich ist die Bilanzsumme oder der Umsatz – nicht der Jahresüberschuss. Eine GmbH mit hohem Umsatz, aber geringem Gewinn zahlt dieselbe Gebühr wie eine hochrentable Gesellschaft mit identischer Bilanzsumme.
Unterschied zwischen Tabelle A (Jahresabschluss) und Tabelle C (Buchführung)
Die StBVV unterscheidet klar zwischen der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 35, Tabelle A) und der laufenden Buchführung (§ 33, Tabelle C). Beide Leistungen sind eigenständige Tätigkeiten und werden unabhängig voneinander abgerechnet.
Tabelle A: Jahresabschluss gemäß § 35 StBVV
- Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Ggf. Anhang und Lagebericht bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
- Gegenstandswert: Bilanzsumme oder Umsatzerlöse (der höhere Wert)
- Gebühr als Zehntel der vollen Gebühr, multipliziert mit 10/10 bis 40/10
Tabelle C: Buchführungsarbeiten gemäß § 33 StBVV
- Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen (zusätzlich nach § 32 StBVV)
- Gegenstandswert: Jahresumsatz (ohne Umsatzsteuer)
- Gebühr nach Anzahl der Belege oder als monatliche Pauschale
Praxistipp
Viele Steuerberater bieten Kombi-Pakete an: laufende Buchführung plus Jahresabschluss zu einem transparenten Festpreis. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de sind solche Leistungspakete digital koordiniert und ohne Wartezeiten verfügbar – inklusive rechtsverbindlicher Steuerberater-Unterschrift.
Jahresabschluss (§ 35, Tabelle A)
- Einmalig jährlich
- Bilanz, GuV, ggf. Anhang
- Wertgebühr nach Bilanzsumme/Umsatz
- Höherer Gebührenrahmen
Buchführung (§ 33, Tabelle C)
- Laufend (monatlich/quartalsweise)
- Kontierung, Verbuchung
- Wertgebühr nach Umsatz + Belegzahl
- Niedrigerer Einzelsatz, summiert über Jahr
Welche Faktoren beeinflussen den konkreten Gebührensatz?
Die StBVV gibt lediglich einen Rahmen vor (10/10 bis 40/10). Der konkrete Gebührensatz innerhalb dieses Rahmens richtet sich nach § 11 StBVV, der eine Reihe objektiver Kriterien nennt. Der Steuerberater ist verpflichtet, bei der Bemessung der Gebühr die Schwierigkeit, den Umfang, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu berücksichtigen.
Kriterien nach § 11 StBVV
- Schwierigkeit: Internationale Verflechtungen, komplexe Beteiligungsstrukturen, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (z. B. Umwandlung, Fusion, Sanierung)
- Umfang: Anzahl der Konten, Belege, Abschlusspositionen; Notwendigkeit von Rücksprachen oder Nacharbeiten
- Bedeutung: Haftungsrisiko für den Steuerberater, Tragweite für den Mandanten (z. B. bei Kreditverhandlungen, Beteiligungserwerben)
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Dient insbesondere dem Schutz von Kleinstunternehmen und Existenzgründern
In der Praxis bewegt sich die Gebühr für einen Standardjahresabschluss einer kleinen GmbH ohne besondere Komplexität meist zwischen 15/10 und 25/10. Bei mittelgroßen Gesellschaften mit internationalen Geschäftsbeziehungen oder Konzernstrukturen sind Sätze bis 30/10 oder 35/10 üblich.
„Die Gebührenhöhe ist keine Willkür. Sie spiegelt den realen Aufwand: Wie viele Konten müssen geprüft werden? Gibt es Fremdwährungspositionen, latente Steuern, Rückstellungen für Pensionen? Je komplexer die Bilanzierung, desto höher der Gebührensatz – und desto wichtiger ist die fachliche Absicherung durch einen zugelassenen Steuerberater.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Pauschalvergütung oder Wertgebühr – was ist für Ihre GmbH sinnvoller?
Neben der gesetzlichen Wertgebühr erlaubt § 4 StBVV ausdrücklich die Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Diese muss schriftlich erfolgen und kann ober- oder unterhalb der Tabellengebühr liegen. Pauschalhonorare bieten Planungssicherheit – sowohl für den Mandanten als auch für den Steuerberater.
Vorteile der Pauschalvergütung
- Transparenz: Der Preis steht vor Beginn der Arbeiten fest, keine Nachforderungen bei höherem Aufwand (sofern vertraglich vereinbart)
- Budgetsicherheit: Ideal für Geschäftsführer, die klare Kostenstrukturen benötigen
- Effizienzanreiz: Der Steuerberater profitiert von optimierten Prozessen, der Mandant von schnelleren Durchlaufzeiten
- Einfache Abrechnung: Keine komplizierte Gebührenberechnung, keine Diskussion über Gegenstandswert oder Gebührensatz
Wann ist die Wertgebühr die bessere Wahl?
- Bei einmaligen Mandaten ohne Wiederholungscharakter
- Bei unklarem Aufwand (z. B. unvollständige Unterlagen, fehlende Vorarbeiten)
- Bei sehr kleinen Gegenstandswerten: Die Mindestgebühr kann günstiger sein als jede Pauschale
OnlineBilanz: Festpreis statt Gebührenpoker
Auf OnlineBilanz.de arbeiten wir ausschließlich mit transparenten Festpreisen. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss – erstellt und unterzeichnet von zugelassenen Steuerberatern – zu einem vorab vereinbarten Preis. Keine versteckten Kosten, keine nachträgliche Gebührenberechnung. Digital koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam, fachlich erstellt durch unser Steuerberater-Team.
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Pauschalvergütung bietet Planungssicherheit
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Wertgebühr bleibt gesetzlicher Standard bei Einzelmandaten
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Schriftliche Vereinbarung ist zwingend (§ 4 StBVV)
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Festpreismodelle kombinieren StB-Qualität mit digitaler Effizienz
StBVV-Rechner für GmbH/UG-Jahresabschluss: Praxisbeispiele 2026
Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist die Frage nach den Kosten des Jahresabschlusses zentral. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Gebühren nach § 35 StBVV für typische GmbH- und UG-Konstellationen im Jahr 2026 berechnen. Alle Beträge sind Nettobeträge; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.
Beispiel 1: Kleine UG (haftungsbeschränkt)
- Bilanzsumme: 80.000 Euro
- Umsatzerlöse: 120.000 Euro
- Gegenstandswert: 120.000 Euro (höherer Wert)
- Tabelle A: volle Gebühr 287 Euro
- Mittelgebühr (25/10): 287 € × 2,5 = 717,50 € (netto)
- Brutto (inkl. 19 % USt): 853,83 €
Beispiel 2: Mittelgroße GmbH
- Bilanzsumme: 3.500.000 Euro
- Umsatzerlöse: 4.200.000 Euro
- Gegenstandswert: 4.200.000 Euro
- Tabelle A: volle Gebühr 1.469 Euro
- Mittelgebühr (25/10): 1.469 € × 2,5 = 3.672,50 € (netto)
- Brutto (inkl. 19 % USt): 4.370,28 €
Beispiel 3: Große GmbH mit Anhang
- Bilanzsumme: 12.000.000 Euro
- Umsatzerlöse: 15.000.000 Euro
- Gegenstandswert: 15.000.000 Euro
- Tabelle A: volle Gebühr 2.665 Euro
- Mittelgebühr (25/10): 2.665 € × 2,5 = 6.662,50 €
- Zuschlag für Anhang (50 %): + 3.331,25 €
- Gesamt (netto): 9.993,75 €
- Brutto (inkl. 19 % USt): 11.892,56 €
Hinweis zu Zuschlägen
Die Beispiele berücksichtigen nur den Zuschlag für den Anhang. Weitere Zuschläge können anfallen für Lagebericht, Konzernabschluss, Segmentberichterstattung oder bei besonders komplexen Bilanzierungssachverhalten. Diese sind individuell zu vereinbaren.
Wer Planungssicherheit bevorzugt, kann anstelle der Tabellengebühr eine Pauschalvergütung vereinbaren. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de erhalten Geschäftsführer von GmbH und UG transparente Festpreise für den kompletten Jahresabschluss – erstellt durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert, ohne Wartezeiten.
Gesetzliche Pflichten für GmbH und UG: Fristen, Feststellung, Offenlegung 2026
Die Erstellung des Jahresabschlusses ist nur der erste Schritt. Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegt weiteren gesetzlichen Pflichten: Feststellung durch die Gesellschafter, Offenlegung beim Unternehmensregister und gegebenenfalls Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Verstöße werden mit Ordnungsgeld geahndet (§ 335 HGB: 500 bis 25.000 Euro).
Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025
| Pflicht | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss | Bis spätestens 30.11.2026 (kleine KapG) | § 264 Abs. 1 HGB |
| Feststellung durch Gesellschafter | Bis spätestens 30.11.2026 | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Offenlegung Unternehmensregister | Bis spätestens 31.12.2026 | § 325 Abs. 1 HGB |
| Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis | Ab 01.01.2027 | § 335 HGB |
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt eine kürzere Feststellungsfrist von 8 Monaten (bis 31.08.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025). Die Offenlegungsfrist bleibt identisch: 12 Monate nach Bilanzstichtag.
Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister
Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt. Der Jahresabschluss muss im maschinenlesbaren ESEF-Format (European Single Electronic Format) oder als strukturiertes XBRL-Dokument eingereicht werden – je nach Größenklasse.
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme bis 350.000 €, Umsatz bis 700.000 €, bis 10 Arbeitnehmer) können von der Offenlegungspflicht befreit werden, wenn sie bestimmte Angaben im Anhang machen (§ 326 Abs. 2 HGB). Die Feststellungspflicht bleibt jedoch bestehen.
„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Offenlegungspflicht. Das Ordnungsgeld kommt automatisch – auch wenn der Jahresabschluss intern langst fertig ist. Wer den Abschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte die Offenlegung gleich mit beauftragen. Bei OnlineBilanz ist die digitale Einreichung beim Unternehmensregister Teil des Service-Pakets.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Digitale Steuerberater-Plattformen: Transparenz statt Gebührenpoker
Die klassische Steuerberatung arbeitet mehrheitlich nach StBVV-Tabellen – mit dem Nachteil, dass der finale Rechnungsbetrag oft erst nach Abschluss der Arbeiten feststeht. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen auf ein anderes Modell: Festpreise, die vor Mandatsbeginn verbindlich feststehen, kombiniert mit der vollen fachlichen Verantwortung zugelassener Steuerberater.
Wie funktioniert OnlineBilanz?
- Anfrage: Geschäftsführer stellt online eine Anfrage, gibt Bilanzsumme, Umsatz und Geschäftsjahr an.
- Festpreisangebot: Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Anfrage und unterbreitet ein transparentes Festpreisangebot – keine versteckten Gebühren.
- Steuerberater-Erstellung: Das zugelassene Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich korrekt, prüft ihn und unterzeichnet rechtsverbindlich.
- Digitale Übergabe: Der fertige Jahresabschluss wird digital bereitgestellt, inklusive Offenlegungsservice beim Unternehmensregister.
Klassische Steuerberatung
- Gebühr nach StBVV-Tabellen
- Finaler Betrag oft erst nach Abschluss
- Individuelle Gebührensatzdiskussion
- Wartezeiten in der Steuersaison
OnlineBilanz (Festpreismodell)
- Transparenter Festpreis vorab
- Keine Nachforderungen
- Digitale Koordination, schnelle Abwicklung
- Volle StB-Verantwortung und Unterschrift
Wichtig: OnlineBilanz ersetzt den Steuerberater nicht – wir sind der Steuerberater. Unser Team besteht aus zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellen und unterzeichnen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team, damit Rückfragen schnell geklärt und Unterlagen effizient verarbeitet werden.
Für wen eignet sich OnlineBilanz?
Ideal für Geschäftsführer von kleinen und mittelgroßen GmbH/UG, die Wert auf Transparenz, Geschwindigkeit und digitale Prozesse legen – ohne auf die fachliche Absicherung durch einen zugelassenen Steuerberater verzichten zu wollen.
Fazit: StBVV-Rechner als Orientierung, Festpreis als Lösung
Ein Steuerberater Vergütungsverordnung Rechner ist ein nützliches Instrument, um die gesetzlichen Gebührenrahmen für Jahresabschlüsse, Buchführung oder Steuererklärungen zu ermitteln. Er zeigt transparent, welche Kosten nach § 35 StBVV für die Erstellung eines Jahresabschlusses anfallen können – von der Mindestgebühr (10/10) bis zur Höchstgebühr (40/10). Doch ein Rechner ersetzt weder die individuelle Beratung noch die fachliche Einschätzung des Steuerberaters.
Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick
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StBVV regelt bundeseinheitlich die Steuerberater-Gebühren (seit 1982, zuletzt reformiert 2020)
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Jahresabschluss wird nach § 35 StBVV als Wertgebühr abgerechnet (Gegenstandswert: Bilanzsumme oder Umsatz)
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Gebührenrahmen: 10/10 bis 40/10, Mittelgebühr 25/10 ist üblich bei Standardmandaten
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Pauschalvergütung erlaubt (§ 4 StBVV): bietet Planungssicherheit und Transparenz
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Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten mit Festpreisen – keine Nachforderungen
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Gesetzliche Pflichten beachten: Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026 (Stichtag 31.12.2025)
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Offenlegung seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister
„Der StBVV-Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung – aber die tatsächliche Gebühr hängt von vielen Faktoren ab. Wer Planungssicherheit sucht, sollte vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen oder auf Festpreismodelle setzen. Bei OnlineBilanz erhalten Sie beides: die fachliche Qualität eines zugelassenen Steuerberaters und die Transparenz eines digitalen Festpreises.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Ob klassische StBVV-Abrechnung oder Festpreismodell – entscheidend ist, dass der Jahresabschluss fristgerecht, fachlich korrekt und rechtsverbindlich durch einen zugelassenen Steuerberater erstellt wird. Nur so erfüllen Sie die Anforderungen des HGB und GmbHG und vermeiden Ordnungsgelder. Nutzen Sie einen StBVV-Rechner zur ersten Orientierung – und lassen Sie sich anschließend individuell beraten.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Steuerberater verpflichtet, nach StBVV abzurechnen?
Nein. Die StBVV regelt lediglich die gesetzlichen Gebühren, wenn keine anderweitige Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (§ 4 StBVV). Steuerberater und Mandant können jederzeit eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar vereinbaren – diese Vereinbarung geht der StBVV vor.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf StBVV-Gebühren?
Auf alle Steuerberaterleistungen – auch auf StBVV-Gebühren – wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % (Stand 2026) aufgeschlagen. Die in Tabelle A und C ausgewiesenen Beträge verstehen sich also immer netto, zuzüglich Umsatzsteuer.
Kann ein Steuerberater nachträglich den Gebührensatz erhöhen?
Nur, wenn keine konkrete Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Wurde vorab ein bestimmter Faktor oder Festpreis vereinbart, ist dieser bindend. Ohne schriftliche Vereinbarung greift die StBVV, und der Steuerberater kann im Rahmen des gesetzlichen Gebührenrahmens (1/10 bis 6/10) abrechnen – aber nicht darüber hinaus ohne Zustimmung.
Was passiert, wenn die Bilanzsumme während der Erstellung steigt?
Maßgeblich für die Wertgebühr ist die Bilanzsumme des erstellten Jahresabschlusses. Ändert sich diese gegenüber dem Vorjahr erheblich, steigt auch die Gebühr nach Tabelle A. Seriöse Steuerberater informieren vorab über solche Änderungen – bei Festpreisvereinbarungen bleibt der Preis hingegen in der Regel stabil.
Gibt es spezielle StBVV-Regelungen für Kleinstkapitalgesellschaften?
Die StBVV kennt keine gesonderten Gebührentabellen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Allerdings können Umfang und Schwierigkeit des Jahresabschlusses – z. B. bei Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB – zu einem niedrigeren Faktor innerhalb des Gebührenrahmens führen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – Bundesministerium der Justiz, Handelsgesetzbuch (HGB) – Bundesministerium der Justiz, GmbH-Gesetz (GmbHG) – Bundesministerium der Justiz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


