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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

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OnlineBilanzBlogSteuerberatervergütungsverordnung

Steuerberatervergütungsverordnung 2026: Honorare verstehen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für Unternehmer ist das Verständnis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kein Nischenwissen, sondern praktisches Finanzwissen: Wer die Systematik kennt, kann Honorare prüfen, einordnen und gezielt verhandeln. Die StBVV regelt verbindlich, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Die Steuerberatergebührenverordnung wird häufig synonym verwendet und bezeichnet dieselbe Rechtsgrundlage. Einen praxisnahen Überblick mit konkreten Beispielen bietet die Steuerberater Gebührentabelle 2026. Dieser Artikel erklärt, wie die StBVV funktioniert und was das konkret für Ihre Kosten bedeutet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist eine Rechtsverordnung, die verbindlich regelt, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen. Sie basiert auf einem dreistufigen System aus Gegenstandswert, Tabellenwert und Gebührenrahmen. Unternehmer können durch Kenntnis der Systematik Honorare prüfen und verhandeln.

Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die verbindlich regelt, wie zugelassene Steuerberater in Deutschland ihre Leistungen gegenüber Mandanten abrechnen dürfen.

Die Verordnung gilt für alle Steuerberater, die einer Steuerberaterkammer angehören. Sie legt fest, welche Leistungen nach welchem System abgerechnet werden, wie hoch der Honorarrahmen ist und unter welchen Bedingungen davon abgewichen werden kann.

Die StBVV schützt Mandanten vor überhöhten Honoraren und schafft gleichzeitig eine verlässliche, transparente Grundlage für die Abrechnung. Für GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer ist sie deshalb essentiell: Wer ihre Systematik kennt, kann Steuerberaterhonorare richtig einordnen, überprüfen und bei Bedarf gezielt verhandeln.

Hinweis

Die Begriffe Steuerberater Vergütungsverordnung und Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bezeichnen dasselbe Regelwerk und werden im Sprachgebrauch gleichbedeutend verwendet.

Die aktuelle Fassung der StBVV trat zum 1. Juli 2020 in Kraft und löste die vorherige Fassung ab. Sie ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und für alle Steuerberater in Deutschland verbindlich.

Wie funktioniert das Berechnungssystem der StBVV?

Das Herzstück der Steuerberatervergütungsverordnung ist ein dreistufiges Berechnungssystem, das nachvollziehbar und transparent aufgebaut ist. Es sorgt dafür, dass Honorare nicht willkürlich festgelegt werden, sondern auf objektiven Kriterien basieren.

Stufe 1: Gegenstandswert

Die wirtschaftliche Größe, auf der das Honorar basiert (z.B. Umsatz, Gewinn, Einkünfte).

Stufe 2: Tabellenwert

Jedem Gegenstandswert ist in der Gebührentabelle ein fester Tabellenwert zugeordnet.

Stufe 3: Gebühr

Der Tabellenwert wird mit einem Faktor (0,5 bis 6,0) multipliziert – je nach Schwierigkeit.

Stufe 1: Der Gegenstandswert

Jede Steuerberaterleistung hat einen sogenannten Gegenstandswert. Das ist die wirtschaftliche Größe, auf der das Honorar basiert. Die StBVV definiert für jede Leistungsart exakt, welcher Wert als Gegenstandswert gilt.

Beispiele: Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses gilt in der Regel der Jahresumsatz des Unternehmens. Bei der Körperschaftsteuererklärung ist es der steuerliche Gewinn oder Umsatz. Bei der Einkommensteuererklärung ist es der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Stufe 2: Der Tabellenwert

Die StBVV enthält Gebührentabellen in den Anlagen. Jedem Gegenstandswert ist darin ein bestimmter Tabellenwert zugeordnet. Dieser Tabellenwert ist die Rechenbasis für das spätere Honorar.

Die Tabelle ist degressiv aufgebaut: Bei niedrigen Gegenstandswerten steigt der Tabellenwert relativ stark, bei höheren Werten flacht die Kurve ab. Das führt dazu, dass größere Unternehmen zwar absolut mehr zahlen, relativ zum Umsatz aber oft weniger.

Stufe 3: Der Gebührenrahmen

Der Tabellenwert wird mit einem Gebührenfaktor multipliziert. Die StBVV legt für jede Leistung einen Rahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater den Faktor wählen kann – meist zwischen 0,5 und 6,0.

Die Höhe des Faktors hängt von der Schwierigkeit, dem Umfang und der Bedeutung der Aufgabe ab. In der Praxis wird häufig die Mittelgebühr angesetzt, die in der Mitte des Rahmens liegt.

„Das dreistufige System der StBVV ist transparent und nachvollziehbar. Unternehmer sollten sich nicht scheuen, bei unklaren Rechnungen nachzufragen und die Berechnung erläutern zu lassen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gegenstandswerte im Detail: Was gilt für welche Leistung?

Die korrekte Ermittlung des Gegenstandswerts ist entscheidend für die Höhe des Honorars. Die StBVV regelt für jede Leistungsart präzise, welcher Wert zugrunde zu legen ist.

Leistung Gegenstandswert Rechtsgrundlage
Jahresabschluss Summe der Betriebseinnahmen (i.d.R. Umsatz) § 35 StBVV
Körperschaftsteuererklärung Summe der positiven Einkünfte § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV
Einkommensteuererklärung Gesamtbetrag der Einkünfte § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Umsatzsteuererklärung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV
Lohnbuchführung Summe der Bruttolöhne im Kalenderjahr § 34 StBVV

Bei der Finanzbuchführung richtet sich der Gegenstandswert nach § 33 StBVV nach dem höheren Betrag aus Jahresumsatz oder Aufwand. Zusätzlich wird nach der Anzahl der Belege differenziert.

Wichtig: Der Gegenstandswert ist nicht das Honorar, sondern nur die Grundlage für die Berechnung. Erst durch Anwendung der Tabelle und des Gebührenfaktors entsteht die tatsächliche Gebühr.

Achtung

Bei mehreren zusammenhängenden Leistungen (z.B. Jahresabschluss und Steuererklärungen) darf der Steuerberater die Gegenstandswerte nicht einfach addieren. Es gelten spezielle Regelungen zur Vermeidung von Doppelabrechnung.

Gebührenrahmen und Mittelgebühr: So entsteht die finale Gebühr

Nachdem der Tabellenwert ermittelt wurde, muss der Steuerberater einen Gebührensatz innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens wählen. Dieser Rahmen ist in der StBVV für jede Leistungsart festgelegt.

Für die meisten klassischen Steuerberaterleistungen gilt ein Gebührenrahmen von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr (Zehntelgebühren). Bei besonders einfachen oder besonders komplexen Fällen kann der Rahmen auch darüber hinausgehen.

Unterdurchschnittliche Schwierigkeit

  • Standardisierte, wiederkehrende Vorgänge
  • Geringe Beleganzahl
  • Einfache Sachverhalte
  • Gebührensatz: 1/10 bis 3/10

Überdurchschnittliche Schwierigkeit

  • Komplexe Sachverhalte
  • Hohe Verantwortung
  • Zeitdruck oder besondere Anforderungen
  • Gebührensatz: 4/10 bis 6/10

Die Mittelgebühr als Orientierung

In der Praxis wird häufig die Mittelgebühr angesetzt. Das ist die Gebühr, die sich ergibt, wenn der Steuerberater den mittleren Wert des Gebührenrahmens wählt – bei Zehntelgebühren also 3,5/10.

Die Mittelgebühr gilt als angemessen für Fälle mit durchschnittlicher Schwierigkeit. Abweichungen nach oben oder unten müssen sich aus objektiven Kriterien wie Umfang, Schwierigkeit und Verantwortung der Aufgabe ergeben.

Steuerberater sind nach § 14 StBVV verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen auf der Rechnung anzugeben. Das bedeutet: Gegenstandswert, angewandte Gebühr und bei Abweichungen von der Mittelgebühr eine Begründung.

Hinweis

Wenn auf Ihrer Steuerberaterrechnung keine Angaben zu Gegenstandswert und Gebührensatz stehen, können Sie diese Informationen beim Steuerberater anfordern. Das ist Ihr Recht als Mandant.

Die wichtigsten Leistungen und ihre Gebühren im Überblick

Die StBVV unterscheidet zwischen verschiedenen Leistungsarten. Hier die wichtigsten für Kapitalgesellschaften und deren Geschäftsführer:

1. Buchführung und Jahresabschluss

Die laufende Buchführung wird nach § 33 StBVV abgerechnet. Grundlage ist die Anzahl der Belege pro Monat sowie der Jahresumsatz. Die Gebühr liegt zwischen 2/10 und 12/10 einer Monatsgebühr.

Der Jahresabschluss wird nach § 35 StBVV berechnet. Gegenstandswert ist die Summe der Betriebseinnahmen. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr.

2. Steuererklärungen

Für die Körperschaftsteuererklärung einer GmbH gilt nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV ein Gebührenrahmen von 1/10 bis 6/10. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens jedoch der Jahresumsatz.

Die Gewerbesteuererklärung wird nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV mit 1/10 bis 6/10 abgerechnet. Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag.

Für die Umsatzsteuererklärung gilt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV ebenfalls ein Rahmen von 1/10 bis 6/10. Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

3. Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchführung wird nach § 34 StBVV abgerechnet. Gegenstandswert ist die Summe der Bruttolöhne im Kalenderjahr. Zusätzlich wird nach der Anzahl der Arbeitnehmer differenziert.

Gegenstandswert Tabellenwert (Beispiel) Mittelgebühr (3,5/10)
50.000 € 324 € 113,40 €
100.000 € 521 € 182,35 €
250.000 € 1.033 € 361,55 €
500.000 € 1.705 € 596,75 €
1.000.000 € 2.669 € 934,15 €

Die Tabellenwerte sind exemplarisch und gelten für Steuererklärungen nach Anlage 1 zur StBVV. Für Buchführung und Jahresabschluss gelten andere Tabellen.

Honorarvereinbarungen und Abweichungen von der StBVV

Die StBVV ist grundsätzlich dispositiv. Das bedeutet: Steuerberater und Mandant können schriftlich vereinbaren, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen – sowohl nach oben als auch nach unten.

Nach § 4 StBVV sind folgende Vereinbarungen zulässig:

  • Pauschalhonorar: Ein fester Betrag für bestimmte Leistungen, unabhängig vom Gegenstandswert
  • Zeithonorar: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand (Stundensatz)
  • Erfolgshonorar: Nur in bestimmten Fällen zulässig, z.B. bei Rechtsbehelfsverfahren
  • Abweichung vom Gebührenrahmen: Höhere oder niedrigere Gebühren als in der StBVV vorgesehen

Achtung

Wichtig: Honorarvereinbarungen müssen nach § 4 Abs. 2 StBVV schriftlich geschlossen werden. Mündliche Absprachen sind unwirksam. Im Streitfall gilt dann die gesetzliche Gebühr nach StBVV.

In der Praxis werden Pauschalvereinbarungen häufig für wiederkehrende Leistungen wie Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss getroffen. Das schafft Planungssicherheit für beide Seiten.

Zeithonorar und Stundenverrechnungssätze

Bei Beratungsleistungen wird häufig ein Zeithonorar vereinbart. Die StBVV regelt in § 13, dass die Zeitgebühr zwischen 60 € und 140 € pro Stunde liegt, je nach Schwierigkeit und Verantwortung.

In der Praxis liegen die Stundensätze oft höher – zwischen 100 € und 250 € sind je nach Region und Kanzleigröße üblich. Auch hier ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, wenn vom gesetzlichen Rahmen abgewichen wird.

„Pauschalvereinbarungen bieten Planungssicherheit, können aber teuer werden, wenn der tatsächliche Aufwand gering ist. Unternehmer sollten regelmäßig prüfen, ob die Pauschale noch angemessen ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerberaterrechnung prüfen: Darauf sollten Sie achten

Viele Unternehmer zahlen Steuerberaterhonorare, ohne die Rechnung im Detail zu prüfen. Dabei ist Transparenz ein gesetzlich verankertes Recht: Nach § 14 StBVV muss jede Rechnung die wesentlichen Bemessungsgrundlagen enthalten.

  • Ist der Gegenstandswert korrekt ermittelt und angegeben?
  • Welcher Gebührensatz wurde angewandt (z.B. 3,5/10)?
  • Liegt der Gebührensatz im zulässigen Rahmen der StBVV?
  • Ist die Rechnung nachvollziehbar und transparent aufgebaut?
  • Gibt es eine schriftliche Honorarvereinbarung, die von der StBVV abweicht?
  • Sind alle abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden?
  • Wurden Leistungen möglicherweise doppelt abgerechnet?

Wenn Positionen unklar sind oder Angaben fehlen, haben Sie das Recht, beim Steuerberater schriftlich nachzufragen und Aufklärung zu verlangen. Seriöse Steuerberater werden diese Fragen transparent beantworten.

Häufige Fehlerquellen bei der Abrechnung

Auch Steuerberater machen Fehler. Typische Fehlerquellen sind:

  • Falscher Gegenstandswert (z.B. Brutto statt Netto bei der Umsatzsteuer)
  • Überhöhter Gebührensatz ohne sachliche Rechtfertigung
  • Doppelte Abrechnung zusammenhängender Leistungen
  • Abrechnung von Leistungen, die nicht erbracht wurden
  • Fehlende schriftliche Honorarvereinbarung bei Abweichungen

Hinweis

Wenn Sie eine fehlerhafte Rechnung vermuten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Steuerberater suchen. Führt das nicht zum Erfolg, können Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden.

In schwerwiegenden Fällen können Sie auch eine gerichtliche Überprüfung der Rechnung nach § 33 StBGebV (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz analog) beantragen.

Kosten sparen: Wie Sie Steuerberatungskosten senken können

Steuerberatungskosten sind in vielen Unternehmen ein bedeutender Kostenfaktor. Wer die StBVV kennt und strategisch vorgeht, kann diese Kosten legal und nachhaltig senken.

1. Vorbereitungsaufwand minimieren

Je besser Sie Ihre Unterlagen vorbereiten, desto weniger Zeitaufwand hat der Steuerberater – und desto niedriger fällt das Honorar aus. Das gilt besonders bei Zeithonorar-Vereinbarungen.

  • Belege digital und strukturiert bereitstellen
  • Bankauszüge und Kontoauszüge vollständig übermitteln
  • Offene Fragen im Vorfeld klären und dokumentieren
  • Regelmäßige Abstimmung statt Last-Minute-Aktionen

2. Leistungsumfang definieren und eingrenzen

Nicht jede Leistung muss der Steuerberater übernehmen. Viele Aufgaben können Sie selbst erledigen oder mit günstiger Software lösen – insbesondere bei einfachen Sachverhalten.

Aufgaben für den Steuerberater

  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
  • Komplexe Steuererklärungen
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Vertretung gegenüber Finanzamt

Aufgaben für digitale Tools

Mit Tools wie OnlineBilanz können GmbH-Geschäftsführer beispielsweise die gesetzliche Offenlegung beim Unternehmensregister selbst durchführen – eine Aufgabe, die Steuerberater häufig mit mehreren hundert Euro abrechnen.

3. Pauschalvereinbarungen kritisch prüfen

Viele Steuerberater bieten Pauschalhonorare an. Diese sind praktisch, können aber auch zu hoch angesetzt sein. Prüfen Sie regelmäßig:

  • Entspricht die Pauschale noch dem tatsächlichen Aufwand?
  • Sind neue, günstigere Abrechnungsmodelle verfügbar?
  • Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Steuerberater?

4. Honorar verhandeln

Die StBVV ist dispositiv – Sie können und dürfen verhandeln. Besonders bei langjähriger Mandatsbeziehung oder größeren Auftragsvolumen haben Sie Verhandlungsspielraum.

Sprechen Sie offen an, wenn Sie das Honorar für unangemessen halten. Seriöse Steuerberater sind gesprächsbereit und können nachvollziehbar erklären, wie sich die Gebühr zusammensetzt.

„Transparenz und offene Kommunikation sind der Schlüssel zu fairen Honoraren. Unternehmer sollten nicht zögern, Honorarvereinbarungen regelmäßig zu überprüfen und neu zu verhandeln.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

20–40 %

Potenzielle Ersparnis durch Optimierung

60–140 €

Gesetzliche Zeitgebühr pro Stunde

1–6/10

Typischer Gebührenrahmen StBVV

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist eine Rechtsverordnung, die verbindlich regelt, wie Steuerberater in Deutschland ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie legt Gegenstandswerte, Tabellenwerte und Gebührenrahmen für alle wesentlichen Steuerberaterleistungen fest und schützt Mandanten vor überhöhten Honoraren.

Wie berechnet sich das Honorar eines Steuerberaters?

Das Honorar wird in drei Schritten berechnet: Zuerst wird der Gegenstandswert ermittelt (z.B. Umsatz oder Gewinn). Diesem wird ein Tabellenwert zugeordnet. Dieser Tabellenwert wird dann mit einem Gebührenfaktor zwischen 1/10 und 6/10 multipliziert, je nach Schwierigkeit und Umfang der Aufgabe. Üblich ist die Mittelgebühr von 3,5/10.

Kann ich vom Steuerberater eine günstigere Gebühr verlangen?

Ja. Die StBVV ist dispositiv, d.h. Steuerberater und Mandant können schriftlich von den gesetzlichen Gebühren abweichen. Möglich sind Pauschalvereinbarungen, Zeithonorarvereinbarungen oder niedrigere Gebührensätze. Wichtig: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, sonst gilt die gesetzliche Gebühr.

Wie kann ich meine Steuerberaterrechnung prüfen?

Prüfen Sie, ob die Rechnung den Gegenstandswert, den angewandten Gebührensatz und die Rechtsgrundlage ausweist. Vergleichen Sie den Gebührensatz mit dem zulässigen Rahmen der StBVV. Fragen Sie bei Unklarheiten schriftlich nach. Der Steuerberater ist nach § 14 StBVV verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen transparent darzulegen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Volltext, Bundessteuerberaterkammer. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater