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Datum Beleg Konto Betrag KI
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14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogStBVV Steuerberatervergütungsverordnung

StBVV 2026: Steuerberatervergütungsverordnung verstehen im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt bundeseinheitlich, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Für Unternehmer ist es wichtig, die Grundlagen der StBVV zu kennen, um Rechnungen nachvollziehen und prüfen zu können. Eine Übersicht der Steuerberatergebühren nach StBVV hilft dabei, die anfallenden Kosten besser einzuschätzen. Dieser Artikel erklärt, wie Gebühren berechnet werden, welche Rechte Sie haben und worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die StBVV regelt verbindlich die Vergütung von Steuerberatern durch Gegenstandswerte, Gebührentabellen und Rahmengebühren. Sie legt Mindest- und Höchstgrenzen fest und schützt Mandanten vor überhöhten Rechnungen. Pauschalvereinbarungen sind schriftlich möglich.

Was ist die StBVV und warum ist sie für Unternehmer relevant?

Die StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) ist eine gesetzlich verankerte Verordnung, die bundeseinheitlich regelt, wie Steuerberater ihre Leistungen gegenüber Mandanten abrechnen dürfen. Sie legt für verschiedene Tätigkeiten – von der Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur Steuererklärung – Mindest- und Höchstgebühren sowie Rahmengebühren fest.

Für Unternehmer ist die StBVV aus einem wichtigen Grund relevant: Sie schützt vor überhöhten Rechnungen und stellt gleichzeitig sicher, dass Steuerberater fair und angemessen vergütet werden. Wer die Grundsätze dieser Verordnung kennt, kann Rechnungen besser einordnen und Gespräche mit dem Steuerberater auf Augenhöhe führen.

Hinweis

Die StBVV gilt für alle zugelassenen Steuerberater in Deutschland. Sie ist keine freiwillige Richtlinie, sondern verbindliches Recht. Abweichungen nach unten oder oben sind nur in engen gesetzlichen Grenzen und bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Die aktuelle Fassung der StBVV basiert auf mehreren Novellierungen und orientiert sich am wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit. Das bedeutet: Je komplexer und umfangreicher die steuerliche Beratungsleistung, desto höher darf die Gebühr ausfallen – jedoch immer innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.

Wie werden Steuerberatergebühren nach der StBVV berechnet?

Das Gebührensystem der StBVV basiert auf zwei zentralen Elementen: dem Gegenstandswert und den dazu festgelegten Gebührentabellen. Diese beiden Faktoren bestimmen gemeinsam die Höhe der Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten.

Zusätzlich gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Zeitgebühren abzurechnen oder Pauschalvereinbarungen zu treffen. Diese Varianten kommen zum Einsatz, wenn die Standardtabellen nicht sinnvoll anwendbar sind oder Mandant und Berater eine abweichende Vereinbarung bevorzugen.

Gegenstandswert

Der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit (z.B. Umsatz, Bilanzsumme) bildet die Grundlage für die Gebührenermittlung.

Gebührentabellen

In den Tabellen der StBVV sind für jeden Gegenstandswert Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren definiert.

Zeitgebühr / Pauschale

Alternativ können Steuerberater nach Stundenaufwand abrechnen oder schriftlich Pauschalvergütungen vereinbaren.

„Die StBVV gibt klare Leitplanken vor, innerhalb derer Steuerberater ihre Leistungen abrechnen. Als Mandant sollten Sie die Grundlogik verstehen: höherer Gegenstandswert bedeutet höhere Gebühr – aber immer im gesetzlich festgelegten Rahmen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Gegenstandswert als Ausgangspunkt

Der Gegenstandswert ist der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit, um die es geht. Er bildet die Basis für die Gebührenberechnung nach der StBVV. Je nach Art der Tätigkeit wird der Gegenstandswert unterschiedlich ermittelt.

Bei einer Steuererklärung für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 500.000 Euro ist der Gegenstandswert entsprechend höher als bei einem Kleinunternehmer mit 30.000 Euro Umsatz. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühr – allerdings nicht unbegrenzt, denn die StBVV enthält Obergrenzen.

Ermittlung des Gegenstandswerts

Leistung Gegenstandswert orientiert sich an
Einkommensteuererklärung Summe der positiven Einkünfte
Umsatzsteuererklärung Summe der steuerbaren Umsätze
Jahresabschluss Betriebsvermögen bzw. Bilanzsumme
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag
Buchhaltung Summe der Betriebseinnahmen

Die genaue Ermittlung des Gegenstandswerts ist in der StBVV präzise geregelt. Bei komplexeren Sachverhalten können mehrere Faktoren zusammenspielen. Der Steuerberater muss den Gegenstandswert in der Rechnung nachvollziehbar angeben.

Gebührentabellen und Rahmengebühren in der StBVV

Die StBVV enthält verschiedene Gebührentabellen, die für jeden Gegenstandswert Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren definieren. Der Steuerberater wählt innerhalb dieses Rahmens die konkrete Gebühr – einen sogenannten Multiplikator.

Dieser Multiplikator orientiert sich am konkreten Aufwand, an der Schwierigkeit des Falls und am Haftungsrisiko. Eine einfache, standardisierte Buchführung wird eher mit der Mindestgebühr abgerechnet, eine komplexe Umstrukturierung eher mit der Höchstgebühr.

Typische Gebührenrahmen

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses gilt beispielsweise eine Gebührenspanne von 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1 zur StBVV). Das bedeutet: Bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro liegt die volle Gebühr bei etwa 531 Euro. Der Steuerberater kann je nach Aufwand zwischen 1/10 (53,10 Euro) und 40/10 (2.124 Euro) abrechnen.

Hinweis

Die Gebührentabellen der StBVV sind öffentlich einsehbar. Sie finden sie in der Anlage 1 (Tabelle A bis E) zur Verordnung. Ein Blick in diese Tabellen hilft, die Rechnung Ihres Steuerberaters besser zu verstehen.

Wichtig: Der Steuerberater muss in seiner Rechnung angeben, welche Gebühr er ansetzt und warum. Eine pauschale Abrechnung ohne Begründung ist nicht zulässig.

Zeitgebühr und Pauschalvereinbarungen

Neben der wertabhängigen Gebühr kennt die StBVV auch die Zeitgebühr. Sie wird angewendet, wenn keine Rahmengebühr vorgesehen ist oder wenn der Aufwand durch besondere Umstände erheblich von der üblichen Arbeit abweicht.

Die Zeitgebühr beträgt nach § 13 StBVV zwischen 60 Euro und 140 Euro pro Stunde, je nach Schwierigkeit der Tätigkeit und Qualifikation des Mitarbeiters. Steuerberater selbst können höhere Stundensätze ansetzen, während einfache Hilfstätigkeiten günstiger abgerechnet werden.

Pauschalvereinbarungen

Steuerberater und Mandant können auch schriftlich eine Pauschalvergütung vereinbaren. Das ist besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie der monatlichen Buchhaltung üblich. Die Pauschale ersetzt dann die Berechnung nach Gegenstandswert und Tabelle.

Achtung

Wichtig: Pauschalvereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Mündliche Absprachen sind nicht ausreichend. Die Vereinbarung sollte genau festlegen, welche Leistungen umfasst sind und welche gegebenenfalls extra berechnet werden.

  • Pauschalvereinbarung immer schriftlich abschließen
  • Genau definieren, welche Leistungen enthalten sind
  • Regelungen für Zusatzleistungen festlegen
  • Kündigungsfristen und Anpassungsklauseln vereinbaren
  • Pauschale regelmäßig auf Angemessenheit prüfen

Typische Leistungen und ihre Abrechnung nach StBVV

Die StBVV regelt die Vergütung für eine Vielzahl von steuerberatenden Tätigkeiten. Jede Leistung hat eigene Vorschriften zur Ermittlung des Gegenstandswerts und zur Anwendung der Gebührentabellen.

Buchführung und laufende Beratung

Für die Buchführung richtet sich die Gebühr nach § 33 StBVV nach der Summe der Betriebseinnahmen (Gegenstandswert) und der Anzahl der Belege. Die Gebühr beträgt 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C.

Bei laufender Lohnbuchhaltung wird nach § 35 StBVV je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum abgerechnet. Die Gebühr liegt zwischen 5 Euro und 32 Euro pro Arbeitnehmer und Monat, abhängig von der Schwierigkeit.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Die Erstellung eines Jahresabschlusses wird nach § 35a StBVV vergütet. Der Gegenstandswert ist das Betriebsvermögen, die Gebühr beträgt 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).

Für Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) gelten je nach Steuerart unterschiedliche Regelungen in §§ 24-26 StBVV. Die Gebühren bewegen sich typischerweise zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr.

Leistung Rechtsgrundlage Gebührenrahmen
Buchführung § 33 StBVV 2/10 bis 12/10 (Tabelle C)
Lohnbuchhaltung § 35 StBVV 5 bis 32 Euro/AN/Monat
Jahresabschluss § 35a StBVV 10/10 bis 40/10 (Tabelle A)
Einkommensteuererklärung § 24 StBVV 1/10 bis 6/10 (Tabelle A)
Umsatzsteuererklärung § 25 StBVV 1/10 bis 6/10 (Tabelle B)

Steuerberaterrechnung prüfen: Worauf Sie achten sollten

Als Mandant haben Sie das Recht und die Möglichkeit, Ihre Steuerberaterrechnung auf Richtigkeit zu prüfen. Die StBVV verpflichtet den Steuerberater zu einer transparenten und nachvollziehbaren Abrechnung.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Eine ordnungsgemäße Steuerberaterrechnung muss folgende Angaben enthalten: Art der Tätigkeit, Gegenstandswert, angewendete Gebühr (z.B. 20/10), Tabelle (A, B, C, D oder E) und Rechtsgrundlage (§-Angabe der StBVV).

  • Ist die Art der Tätigkeit klar bezeichnet?
  • Ist der Gegenstandswert nachvollziehbar angegeben?
  • Ist die angesetzte Gebühr (z.B. 15/10) genannt?
  • Ist die verwendete Tabelle (A-E) angegeben?
  • Ist die Rechtsgrundlage (§ StBVV) benannt?
  • Liegt die Gebühr im gesetzlichen Rahmen?
  • Sind Auslagen und Umsatzsteuer separat ausgewiesen?

„Eine gute Steuerberaterrechnung ist transparent und nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zur Abrechnung haben, sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an. Eine Erläuterung ist selbstverständlich und im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehlerquellen

Fehler in der Abrechnung können entstehen durch falschen Gegenstandswert, zu hohe Gebührenansätze außerhalb des gesetzlichen Rahmens, fehlende Begründung bei Höchstgebühren oder Doppelabrechnung von Leistungen, die bereits in einer Pauschale enthalten sind.

Achtung

Verjährung beachten: Ansprüche aus der Steuerberatung verjähren nach drei Jahren. Prüfen Sie Rechnungen zeitnah und wenden Sie sich bei Unklarheiten umgehend an Ihren Steuerberater.

Abweichungen von der StBVV und Vereinbarungen

Die StBVV ist grundsätzlich verbindlich. Abweichungen nach oben oder unten sind nur in engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Regelungen dienen dem Schutz beider Seiten.

Unterschreitung der Mindestgebühr

Eine Unterschreitung der Mindestgebühr ist nach § 4 Abs. 1 StBVV nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Dies kann beispielsweise bei langjährigen Mandanten oder besonders einfachen Sachverhalten sinnvoll sein.

Wichtig: Auch bei Unterschreitung muss die Vergütung angemessen bleiben. Eine völlig unangemessene Untervergütung kann gegen das Berufsrecht verstoßen.

Überschreitung der Höchstgebühr

Eine Überschreitung der Höchstgebühr ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen. Sie bedarf ebenfalls einer schriftlichen Vereinbarung vor Beginn der Tätigkeit.

Hinweis

Schriftform ist zwingend: Alle Abweichungen von der StBVV – ob nach oben oder unten – müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen sind nicht wirksam.

Unterschreitung möglich bei

  • Schriftlicher Vereinbarung
  • Besonders einfachen Sachverhalten
  • Langjähriger Mandatsbeziehung
  • Geringem Haftungsrisiko

Überschreitung möglich bei

  • Schriftlicher Vereinbarung vor Beginn
  • Außergewöhnlich hohem Aufwand
  • Besonderer Schwierigkeit des Falls
  • Erhöhtem Haftungsrisiko

Ihre Rechte als Mandant gegenüber dem Steuerberater

Als Auftraggeber eines Steuerberaters haben Sie klare Rechte, die durch die StBVV und das allgemeine Dienstleistungsrecht geschützt sind. Diese Rechte sollten Sie kennen und bei Bedarf auch einfordern.

Recht auf transparente Abrechnung

Sie haben das Recht auf eine vollständig nachvollziehbare Rechnung mit allen Pflichtangaben nach StBVV. Der Steuerberater muss Gegenstandswert, Gebühr und Rechtsgrundlage klar ausweisen.

Recht auf Erläuterung

Wenn Ihnen eine Rechnung unklar erscheint, haben Sie das Recht, eine Erläuterung zu verlangen. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Abrechnung zu begründen – insbesondere bei Ansatz hoher Gebühren.

Recht auf schriftliche Vergütungsvereinbarung

Sie können jederzeit eine schriftliche Vergütungsvereinbarung verlangen, etwa in Form einer Pauschale oder eines festen Stundensatzes. Dies schafft Planungssicherheit für beide Seiten.

60-140 €

Zeitgebühr pro Stunde nach § 13 StBVV

3 Jahre

Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche

100%

Schriftform bei Abweichungen erforderlich

Recht auf Rechnungskürzung bei Fehlern

Wenn die Rechnung objektiv falsch ist – etwa weil der Gegenstandswert zu hoch angesetzt wurde oder die Gebühr den Höchstrahmen überschreitet – haben Sie das Recht, die Rechnung zu beanstanden und eine Korrektur zu verlangen.

Im Streitfall können Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden oder rechtlichen Rat einholen. Die Steuerberaterkammer prüft Beschwerden und kann vermittelnd tätig werden.

Hinweis

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Vergütung kann ein Schlichtungsverfahren bei der Steuerberaterkammer sinnvoll sein. Dies ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die StBVV und wofür steht die Abkürzung?

StBVV steht für Steuerberatervergütungsverordnung. Sie ist eine gesetzlich verankerte Verordnung, die bundeseinheitlich regelt, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Die StBVV legt Mindest- und Höchstgebühren sowie Rahmengebühren für verschiedene Tätigkeiten fest und ist für alle zugelassenen Steuerberater in Deutschland verbindlich.

Wie berechnet sich die Gebühr nach der StBVV?

Die Gebühr berechnet sich auf Basis des Gegenstandswerts (z.B. Umsatz, Bilanzsumme) und der Gebührentabellen der StBVV. Der Steuerberater wählt innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Gebühr (z.B. 15/10 einer vollen Gebühr), abhängig von Aufwand, Schwierigkeit und Haftungsrisiko. Alternativ sind Zeitgebühren (60-140 Euro/Stunde) oder schriftliche Pauschalvereinbarungen möglich.

Kann ein Steuerberater von der StBVV abweichen?

Ja, aber nur in engen Grenzen und bei schriftlicher Vereinbarung. Eine Unterschreitung der Mindestgebühr ist schriftlich vereinbar, eine Überschreitung der Höchstgebühr nur bei außergewöhnlich schwierigen Fällen und ebenfalls schriftlich vor Beginn der Tätigkeit. Mündliche Absprachen sind nicht wirksam. Auch bei Abweichungen muss die Vergütung angemessen bleiben.

Welche Angaben muss eine Steuerberaterrechnung enthalten?

Eine ordnungsgemäße Steuerberaterrechnung muss folgende Angaben enthalten: Art der Tätigkeit, Gegenstandswert, angesetzte Gebühr (z.B. 20/10), verwendete Tabelle (A, B, C, D oder E), Rechtsgrundlage (§-Angabe der StBVV) sowie separate Ausweisung von Auslagen und Umsatzsteuer. Nur so ist die Rechnung nachvollziehbar und prüfbar.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Volltext, Bundessteuerberaterkammer. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

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Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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