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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogForderungen LuL

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2026: Bewertung & Bilanzierung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Geldansprüche gegenüber Kunden für bereits erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren. Sie beeinflussen Liquidität, Bilanz und Jahresabschluss nach § 266 HGB maßgeblich. Dieser Artikel erklärt Definition, Bewertung nach § 253 HGB, Einzelwertberichtigungen und praxisnahe Maßnahmen für ein effektives Forderungsmanagement. Die korrekte Erfassung im Jahresabschluss erfordert dabei besondere Sorgfalt. Einen umfassenden Überblick zu Bewertung und Ausweis von Forderungen sowie typischen Fehlerquellen bietet unser Leitfaden zum Thema Forderungen im Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Ansprüche gegenüber Kunden für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren, bei denen die Zahlung noch aussteht. Bei der Bilanzierung dieser Forderungen werden sie nach § 266 Abs. 2 HGB im Umlaufvermögen ausgewiesen und nach § 253 HGB zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen bewertet. Ein professionelles Forderungsmanagement sichert Liquidität und minimiert Ausfallrisiken.

Was sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Ansprüche eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden auf Zahlung für bereits erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren. Sie entstehen im Moment der Leistungserbringung, wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat.

Im Gegensatz zu sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um Geldforderungen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren. Nach § 266 Abs. 2 HGB werden sie im Umlaufvermögen unter Position B.II.1 ausgewiesen.

Hinweis

Forderungen entstehen durch das Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Umsätze werden erfasst, sobald die Leistung erbracht ist – unabhängig vom Zahlungseingang. Dies führt dazu, dass Gewinn und Liquidität zeitlich auseinanderfallen können.

Typische Merkmale einer Forderung aus LuL

  • Die Leistung oder Warenlieferung ist vollständig erbracht
  • Eine ordnungsgemäße Rechnung wurde gestellt
  • Der Anspruch auf Zahlung besteht rechtlich
  • Der Zahlungseingang steht noch aus
  • Die Forderung entstand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterscheiden sich damit klar von sonstigen Forderungen (z. B. Steuererstattungen, Darlehensrückzahlungen) oder Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die nach § 266 HGB gesondert auszuweisen sind.

Entstehung und Abgrenzung zu anderen Forderungsarten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen im Moment der Erfüllung der Leistungspflicht gegenüber dem Kunden. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs ist für die bilanzielle Erfassung nicht entscheidend.

Zeitpunkt der Entstehung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen entsteht die Forderung, wenn das wirtschaftliche Eigentum am Gegenstand auf den Kunden übergegangen ist oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Bei Teilleistungen können auch anteilige Forderungen entstehen.

Forderungsart Entstehungsgrund Bilanzausweis nach § 266 HGB
Forderungen aus LuL Warenlieferung oder Dienstleistung B.II.1 Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände Steuererstattungen, Kautionen, Vorauszahlungen B.II.4 Umlaufvermögen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen Konzerninterner Leistungsaustausch B.II.2 Umlaufvermögen
Forderungen gegen Gesellschafter Darlehen, Entnahmen B.II.3 oder A.III.3 je nach Fälligkeit

Achtung

Wichtig bei Konzernstrukturen: Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB) müssen gesondert unter B.II.2 ausgewiesen werden. Eine Vermischung mit gewöhnlichen Kundenforderungen führt zu einem Verstoß gegen die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB.

Abgrenzung zu Anzahlungen

Erhaltene Anzahlungen sind keine Forderungen, sondern Verbindlichkeiten nach § 266 Abs. 3 C.3 HGB. Geleistete Anzahlungen an Lieferanten werden unter B.II.4 als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Bilanzierung nach HGB: Ausweis und Gliederung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB im Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie gehören nicht zum Anlagevermögen, da sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Gliederung in der Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften sieht folgende Position vor:

Hinweis

Aktiva – B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: … EUR (Pflichtangabe nach § 268 Abs. 5 HGB)

Nach § 268 Abs. 5 HGB besteht eine Angabepflicht für Restlaufzeiten. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gesondert zu vermerken, entweder in der Bilanz oder im Anhang.

Bruttoausweis vs. Nettoausweis

Forderungen werden grundsätzlich zum Bruttobetrag (Nennwert) angesetzt. Wertberichtigungen können entweder offen (auf der Passivseite) oder verdeckt (durch Minderung des Aktivpostens) ausgewiesen werden. In der Praxis erfolgt meist ein Nettoausweis.

„Bei der Bilanzierung von Forderungen ist die korrekte Gliederung nach § 266 HGB entscheidend. Besonders bei konzerninternen Lieferungen kommt es häufig zu Fehlern, wenn Forderungen gegen verbundene Unternehmen nicht gesondert ausgewiesen werden. Dies kann im Rahmen einer Bilanzprüfung zu Beanstandungen führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB beim Unternehmensregister ist die korrekte Gliederung der Forderungen zwingend erforderlich. Fehlerhafte Gliederungen können zu Rückweisungen führen.

Bewertung und Wertberichtigung nach § 253 HGB

Die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten. Bei Forderungen entspricht dies dem Nennwert (Rechnungsbetrag).

Nach § 253 Abs. 4 HGB sind Abschreibungen vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert. Dies ist insbesondere bei Zahlungsverzug, Insolvenz oder Zweifeln an der Bonität des Kunden der Fall.

Einzelwertberichtigung

Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn das Ausfallrisiko einer konkreten Forderung erkennbar ist. Typische Fälle:

  • Kunde ist zahlungsunfähig oder insolvent
  • Forderung ist erheblich überfällig (z. B. über 90 Tage)
  • Kunde bestreitet die Forderung rechtlich
  • Außergerichtliche oder gerichtliche Mahnverfahren laufen

Die Höhe der Wertberichtigung richtet sich nach der erwarteten Ausfallquote. Eine 100%ige Abschreibung erfolgt bei vollständiger Uneinbringlichkeit.

Pauschalwertberichtigung

Eine Pauschalwertberichtigung erfasst das allgemeine Ausfallrisiko des Forderungsbestands. Sie wird auf Forderungen angewendet, bei denen im Einzelfall noch kein konkretes Risiko erkennbar ist, aber statistische Erfahrungswerte auf Ausfälle hinweisen.

Forderungsalter Typische Pauschalwertberichtigung Begründung
0-30 Tage 0-1 % Normales Zahlungsziel
31-60 Tage 2-5 % Leichte Verzögerung
61-90 Tage 10-20 % Erhöhtes Ausfallrisiko
über 90 Tage 30-50 % Deutliches Ausfallrisiko
über 180 Tage 50-100 % Sehr hohes Ausfallrisiko

Achtung

Vorsicht bei überhöhten Wertberichtigungen: Pauschalwertberichtigungen müssen betriebswirtschaftlich begründbar sein. Das Finanzamt erkennt nur Wertberichtigungen an, die auf nachvollziehbaren Erfahrungswerten basieren. Willkürliche oder überhöhte Abschreibungen können zu steuerlichen Korrekturen führen.

Buchungstechnische Umsetzung

Wertberichtigungen werden auf einem separaten Berichtigungskonto (z. B. SKR 03: 1200) erfasst. Der Aufwand wird auf dem Konto Abschreibungen auf Forderungen gebucht. Bei Zahlungseingang wird die Wertberichtigung aufgelöst.

Auswirkungen auf Liquidität und Unternehmensrisiken

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben direkte Auswirkungen auf die Liquidität eines Unternehmens. Sie sind zwar bilanziell als Vermögen ausgewiesen und erhöhen den Gewinn, stehen aber nicht als liquide Mittel zur Verfügung.

Unterschied zwischen Gewinn und Liquidität

Gewinn (GuV)

Umsätze werden erfasst, sobald die Leistung erbracht ist. Forderungen erhöhen den Jahresüberschuss, auch wenn noch kein Geld geflossen ist.

Liquidität (Kasse)

Liquidität entsteht erst durch Zahlungseingang. Hohe Forderungsbestände können zu Zahlungsengpässen führen, obwohl das Unternehmen profitabel ist.

Dieser Effekt wird als Working Capital-Falle bezeichnet: Das Unternehmen wächst, generiert Umsätze, hat aber kein Geld für Investitionen oder laufende Kosten.

Kennzahlen zur Steuerung

30-45 Tage

Durchschnittliche Forderungslaufzeit (DSO)

< 5 %

Ziel: Anteil überfälliger Forderungen

1-3 %

Typische Ausfallquote

Die wichtigste Kennzahl ist der Days Sales Outstanding (DSO). Er gibt an, wie viele Tage im Durchschnitt vergehen, bis eine Forderung beglichen wird. Die Formel lautet:

Hinweis

DSO = (Forderungen aus LuL / Umsatz) × 365 Tage Beispiel: Bei 120.000 EUR Forderungen und 1.200.000 EUR Jahresumsatz beträgt der DSO: (120.000 / 1.200.000) × 365 = 36,5 Tage

Ein steigender DSO deutet auf Probleme im Zahlungsverhalten der Kunden oder im Mahnwesen hin. Ein sinkender DSO verbessert die Liquidität.

Risiken hoher Forderungsbestände

  • Liquiditätsengpässe: Zahlungsverpflichtungen können nicht bedient werden
  • Finanzierungskosten: Überziehung von Kreditlinien wird notwendig
  • Bonitätsverschlechterung: Banken bewerten hohe Forderungsbestände kritisch
  • Ausfallrisiko: Je länger Forderungen offen sind, desto höher das Ausfallrisiko
  • Planungsunsicherheit: Cashflow-Prognosen werden unzuverlässig

Professionelles Forderungsmanagement in der Praxis

Ein effektives Forderungsmanagement ist entscheidend, um Liquidität zu sichern und Ausfälle zu minimieren. Es umfasst präventive Maßnahmen, kontinuierliches Monitoring und konsequentes Mahnwesen.

Präventive Maßnahmen

  • Bonitätsprüfung vor Geschäftsabschluss (z. B. Creditreform, Bürgel)
  • Klare Zahlungsbedingungen in AGB und auf Rechnungen
  • Skontogewährung bei vorzeitiger Zahlung (z. B. 2 % bei Zahlung innerhalb 10 Tagen)
  • Anzahlungen bei Großaufträgen oder Neukunden
  • Kreditlimits pro Kunde festlegen und überwachen
  • Factoring oder Forderungsversicherung bei hohen Risiken

Kontinuierliches Monitoring

Ein strukturiertes Forderungscontrolling sollte folgende Elemente umfassen:

Maßnahme Rhythmus Verantwortlich
Offene-Posten-Liste prüfen Wöchentlich Buchhaltung
Überfällige Forderungen identifizieren Wöchentlich Buchhaltung
DSO-Kennzahl berechnen Monatlich Controlling
Altersstruktur der Forderungen analysieren Monatlich Controlling
Maßnahmen bei Problemfällen einleiten Bei Bedarf Geschäftsführung

Professionelles Mahnwesen

Ein konsequentes, aber kundenfreundliches Mahnwesen ist entscheidend. Empfohlene Eskalationsstufen:

1. Zahlungserinnerung

Freundliche Erinnerung 5-7 Tage nach Fälligkeit. Keine Mahngebühren. Ton: serviceorientiert.

2. Erste Mahnung

14 Tage nach Fälligkeit. Mahngebühren zulässig. Ton: bestimmt, aber sachlich. Zahlungsfrist setzen.

3. Letzte Mahnung

30 Tage nach Fälligkeit. Androhung rechtlicher Schritte. Mahngebühren und Verzugszinsen. Ton: eindeutig.

„Viele Unternehmen scheuen sich, konsequent zu mahnen, aus Angst, Kunden zu verlieren. Die Erfahrung zeigt: Professionelle Kunden akzeptieren ein strukturiertes Mahnwesen. Wer nicht zahlt, ist meist auch kein guter Kunde. Ein konsequentes Forderungsmanagement schützt die Liquidität und wird von Banken positiv bewertet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Schritte

Wenn Mahnungen erfolglos bleiben, stehen rechtliche Mittel zur Verfügung:

  • Mahnbescheid: Gerichtliches Mahnverfahren, kostengünstig und standardisiert
  • Inkasso: Beauftragung eines Inkassodienstleisters (Kosten trägt der Schuldner)
  • Klage: Bei bestrittenen Forderungen notwendig
  • Insolvenzanmeldung: Forderung im Insolvenzverfahren anmelden

Forderungen im Jahresabschluss: Prüfung und Offenlegung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zu den wesentlichen Prüffeldern im Jahresabschluss. Nach § 264 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss aufstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen.

Prüfung der Forderungen zum Bilanzstichtag

Zum Bilanzstichtag (bei den meisten Unternehmen der 31.12.2025) müssen Forderungen vollständig erfasst und bewertet sein. Wichtige Prüfungshandlungen:

  • Abstimmung der Forderungsliste mit der Finanzbuchhaltung
  • Einzelprüfung von Großforderungen auf Werthaltigkeit
  • Berechnung und Buchung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
  • Prüfung der Restlaufzeiten nach § 268 Abs. 5 HGB
  • Abgrenzung gegenüber Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • Dokumentation der Bewertungsmethoden im Anhang nach § 284 HGB

Anhangangaben nach § 284 HGB

Im Anhang müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Angaben zu den Forderungen machen:

  • Aufgliederung nach Restlaufzeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterung der Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Angabe von Forderungen gegenüber Gesellschaftern, sofern nicht gesondert ausgewiesen
  • Erläuterung wesentlicher Wertberichtigungen

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren vermeiden: Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 EUR. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse nach § 267 HGB:

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Frist
Kleinstgesellschaft Bilanz (ggf. verkürzt) 12 Monate
Kleine GmbH Bilanz, Anhang 12 Monate
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht 12 Monate
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk 12 Monate

Praxistipps für Unternehmer: Forderungen effektiv steuern

Ein professionelles Management von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfordert organisatorische Prozesse, technische Hilfsmittel und klare Verantwortlichkeiten. Die folgenden Praxistipps helfen dabei.

Digitalisierung des Forderungsmanagements

Moderne Buchhaltungssoftware und ERP-Systeme bieten umfangreiche Funktionen zur Forderungsverwaltung:

  • Automatisierte Zahlungserinnerungen und Mahnläufe
  • Altersstrukturanalyse der offenen Posten
  • Kennzahlen-Dashboards (DSO, Forderungsquote, Ausfallrate)
  • Integration mit Online-Banking für automatischen Zahlungsabgleich
  • Dokumentenverwaltung für Rechnungen und Mahnungen

Zahlungsbedingungen optimieren

Skontogewährung

Beispiel: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Dies entspricht einem effektiven Jahreszins von ca. 36 % und motiviert zu schneller Zahlung.

Zahlungsziele verkürzen

Statt 30 Tage netto können 14 Tage oder sofortige Zahlung vereinbart werden. Bei Stammkunden individuelle Vereinbarungen treffen.

Factoring als Finanzierungsinstrument

Beim Factoring verkauft das Unternehmen seine Forderungen an einen Factor. Dieser zahlt sofort (abzüglich Gebühr) und übernimmt das Ausfallrisiko. Vorteile:

  • Sofortige Liquidität statt Wartezeit
  • Auslagerung des Mahnwesens
  • Absicherung gegen Forderungsausfälle
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote (bei echtem Factoring)

Factoring ist besonders für wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit langen Zahlungszielen sinnvoll. Die Kosten liegen typischerweise bei 0,5-3 % des Forderungsvolumens.

Regelmäßige Liquiditätsplanung

Eine rollierende Liquiditätsplanung sollte die erwarteten Zahlungseingänge aus Forderungen berücksichtigen. Empfohlene Methode:

Hinweis

13-Wochen-Liquiditätsplanung: Erfassen Sie wöchentlich alle erwarteten Zahlungseingänge (auf Basis der Forderungsliste) und Zahlungsausgänge. Aktualisieren Sie die Planung laufend. So erkennen Sie Liquiditätsengpässe frühzeitig und können gegensteuern.

Verantwortlichkeiten klar regeln

Prozessschritt Verantwortlich Zeitpunkt
Rechnungsstellung Buchhaltung/Vertrieb Unmittelbar nach Leistungserbringung
Überwachung Zahlungseingänge Buchhaltung Täglich
Erste Mahnung Buchhaltung 14 Tage nach Fälligkeit
Zweite/Letzte Mahnung Buchhaltung/Geschäftsführung 30 Tage nach Fälligkeit
Rechtliche Schritte Geschäftsführung Nach erfolgloser letzter Mahnung
Wertberichtigung buchen Buchhaltung Zum Bilanzstichtag

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass Forderungsmanagement als lästige Pflicht behandelt wird. Erfolgreiche Unternehmen sehen es als strategischen Erfolgsfaktor. Wer seine Forderungen professionell steuert, verbessert nicht nur die Liquidität, sondern schafft auch Transparenz für Banken, Investoren und die eigene Planung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Integration mit dem Jahresabschluss

Planen Sie den Jahresabschluss frühzeitig und bereiten Sie die Forderungsbewertung vor. Bei OnlineBilanz unterstützen wir Sie bei:

  • Bewertung der Forderungen zum Bilanzstichtag
  • Berechnung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
  • Korrekter Ausweis nach § 266 HGB
  • Erstellung des Anhangs mit allen Pflichtangaben
  • Fristgerechter Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Häufig gestellte Fragen

Wann entsteht eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen?

Eine Forderung entsteht im Moment der vollständigen Leistungserbringung oder Warenlieferung, unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs. Nach handelsrechtlichen Grundsätzen wird der Umsatz erfasst, sobald das wirtschaftliche Eigentum auf den Kunden übergegangen ist. Die Forderung wird zum Nennwert (Rechnungsbetrag) im Umlaufvermögen nach § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB ausgewiesen.

Wie werden Forderungen zum Bilanzstichtag bewertet?

Forderungen werden nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten (Nennwert) angesetzt. Bei erkennbaren Ausfallrisiken sind nach § 253 Abs. 4 HGB Wertberichtigungen vorzunehmen. Einzelwertberichtigungen erfolgen bei konkreten Risiken (z. B. Insolvenz, erheblicher Zahlungsverzug). Pauschalwertberichtigungen erfassen das allgemeine Ausfallrisiko des Forderungsbestands auf Basis statistischer Erfahrungswerte. Die Bewertungsmethoden müssen im Anhang erläutert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Forderungen aus LuL und sonstigen Forderungen?

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Warenlieferungen, Dienstleistungen) und werden nach § 266 Abs. 2 B.II.1 HGB ausgewiesen. Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.4) umfassen dagegen Steuererstattungen, Kautionen, Vorauszahlungen oder andere Ansprüche, die nicht aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren. Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Gesellschafter sind gesondert unter B.II.2 bzw. B.II.3 auszuweisen.

Welche Fristen gelten für die Offenlegung von Forderungen im Jahresabschluss?

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 EUR. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Bilanz Offenlegung, Bundesanzeiger. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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