Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogForderungen Jahresabschluss

Forderungen im Jahresabschluss 2026: Bewertung, Ausweis & Fehler

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Forderungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bilanz und beeinflussen das wirtschaftliche Bild Ihres Unternehmens maßgeblich. Eine fehlerhafte Bewertung oder unvollständiger Ausweis kann nicht nur steuerliche Konsequenzen haben, sondern auch die Ermittlung des Gewinns im Jahresabschluss verzerren und das Vertrauen von Banken beeinträchtigen. Besonders Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen dabei die bedeutendste Position im Umlaufvermögen dar – eine korrekte Erfassung im Jahresabschluss ist daher unerlässlich. Bei Forderungen in ausländischer Währung ist zudem die Bewertung von Fremdwährungspositionen zu beachten. Dieser Artikel erklärt die rechtssicheren Grundlagen nach § 266 HGB und häufige Fehler in der Praxis.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird. Dabei berät er auch zu formalen Anforderungen, etwa wer den Jahresabschluss unterschreiben muss.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz im Umlaufvermögen nach § 266 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB: Anschaffungskosten abzüglich Einzelwertberichtigungen und pauschaler Wertberichtigungen. Zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen müssen durch Wertberichtigungen korrigiert werden.

Was sind Forderungen im Jahresabschluss?

Forderungen sind Ansprüche des Unternehmens gegenüber Dritten, die aus bereits erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren resultieren. Die Gegenleistung – in der Regel eine Zahlung – steht zum Bilanzstichtag noch aus.

Nach § 266 Abs. 2 HGB werden Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz im Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie gehören zum kurzfristigen Vermögen, weil sie typischerweise innerhalb eines Jahres in liquide Mittel umgewandelt werden.

Die handelsrechtliche Definition umfasst nicht nur Kundenforderungen, sondern alle Ansprüche auf Geldleistungen – gegenüber Kunden, Finanzamt, Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.

Hinweis

Rechtliche Grundlage: Die Gliederung und der Ausweis von Forderungen sind in § 266 Abs. 2 B.II HGB kodifiziert. Die Bewertung richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 4 HGB sowie § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip).

Arten von Forderungen nach § 266 HGB

Das Handelsgesetzbuch schreibt eine systematische Untergliederung vor. Die wichtigsten Forderungsarten müssen getrennt ausgewiesen werden, um ein klares Bild der Vermögenslage zu vermitteln.

Forderungsart Bilanzposition nach § 266 HGB Typisches Beispiel
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen B.II.1 Offene Kundenrechnungen, Debitorenforderungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen B.II.2 Konzernforderungen, Verrechnungskonten
Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen B.II.3 Forderungen an Unternehmen mit 20-50% Beteiligung
Forderungen gegen Gesellschafter B.II.4 Darlehen an GmbH-Gesellschafter, Verrechnungskonten
Sonstige Vermögensgegenstände B.II.5 Steuererstattungen, Vorsteuer, Kautionen

Die getrennte Darstellung ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Nur so kann ein Dritter – etwa ein Kreditgeber – die Struktur und Qualität der Forderungen beurteilen.

Ausweis von Forderungen in der Bilanz

Der Ausweis erfolgt auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Die Struktur folgt dem Gliederungsschema nach § 266 Abs. 2 HGB.

Entscheidend ist, dass die ausgewiesenen Beträge dem voraussichtlich realisierbaren Wert entsprechen. Unsichere Forderungen müssen durch Wertberichtigungen korrigiert werden.

Bruttoforderung

Ursprünglicher Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer

Wertberichtigung

Abzug für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen

Nettoforderung

In der Bilanz ausgewiesener Betrag nach Abzug der Wertberichtigungen

Die Umsatzsteuer aus offenen Forderungen wird in der Regel nicht separat ausgewiesen, sondern ist im Forderungsbetrag enthalten. Die Vorsteuer hingegen erscheint unter den sonstigen Vermögensgegenständen.

Bewertung von Forderungen: Niederstwertprinzip nach § 253 HGB

Die Bewertung von Forderungen im Jahresabschluss folgt dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB. Forderungen dürfen niemals höher angesetzt werden als ihr tatsächlich erzielbarer Wert.

Der Ausgangspunkt ist der Nennwert (Anschaffungskosten) der Forderung – also der Rechnungsbetrag. Ist absehbar, dass die Forderung nicht vollständig beglichen wird, muss eine Abwertung vorgenommen werden.

„Viele Unternehmen unterschätzen die Pflicht zur Einzelfallprüfung. Das pauschale Ansetzen aller Forderungen zum Nennwert ohne Berücksichtigung von Ausfallrisiken verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und kann bei Betriebsprüfungen zu Korrekturen führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertungsschritte in der Praxis

  1. Erfassung aller offenen Forderungen zum Nennwert (Rechnungsbetrag)
  2. Prüfung jeder Forderung auf Werthaltigkeit (Alter, Bonität des Schuldners, Mahnhistorie)
  3. Bildung von Einzelwertberichtigungen für konkret gefährdete Forderungen
  4. Bildung einer pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko
  5. Ausweis des Nettobetrags in der Bilanz

Achtung

Vorsicht: Das Unterlassen notwendiger Wertberichtigungen führt zu einer Überbewertung des Vermögens und verstößt gegen das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Dies kann steuerliche Nachforderungen auslösen.

Einzelwertberichtigungen und pauschale Wertberichtigungen

Wertberichtigungen sind Abschläge auf den Nennwert von Forderungen, um das Ausfallrisiko bilanziell abzubilden. Man unterscheidet zwei Arten: Einzelwertberichtigungen und pauschale Wertberichtigungen.

Einzelwertberichtigung

Eine Einzelwertberichtigung wird gebildet, wenn bei einer konkreten Forderung ein Ausfall ganz oder teilweise zu erwarten ist. Gründe können Zahlungsschwierigkeiten, Insolvenz oder erfolglose Mahnverfahren sein.

Die Höhe der Wertberichtigung muss auf Basis einer sachgerechten Schätzung erfolgen. Typische Stufen in der Praxis:

  • Forderung 1-3 Monate überfällig: 0-10 % Wertberichtigung
  • Forderung 3-6 Monate überfällig: 20-50 % Wertberichtigung
  • Forderung über 6 Monate überfällig oder Insolvenz: 50-100 % Wertberichtigung

Pauschale Wertberichtigung

Die pauschale Wertberichtigung (auch Pauschalwertberichtigung) deckt das allgemeine Ausfallrisiko bei allen Forderungen ab, für die keine konkreten Anhaltspunkte für einen Ausfall bestehen.

Die Höhe richtet sich nach Erfahrungswerten der Vergangenheit. Üblich sind Sätze zwischen 1 % und 5 % des Forderungsbestands – abhängig von Branche, Kundenstruktur und historischer Ausfallquote.

Einzelwertberichtigung

  • Individuelle Beurteilung je Forderung
  • Dokumentation der Bewertungsgrundlage
  • Höhere Beweislast bei Betriebsprüfung

Pauschale Wertberichtigung

  • Basierend auf Erfahrungswerten
  • Typisch 1-5 % des Forderungsbestands
  • Vereinfachte Handhabung

Hinweis

Steuerliche Anerkennung: Einzelwertberichtigungen sind steuerlich voll abzugsfähig, wenn die Uneinbringlichkeit nachvollziehbar dokumentiert ist. Pauschalwertberichtigungen werden oft nur teilweise anerkannt – hier ist eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater erforderlich.

Angaben zur Restlaufzeit nach § 268 Abs. 5 HGB

Nach § 268 Abs. 5 HGB müssen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert vermerkt werden. Diese Angabe kann in der Bilanz selbst oder im Anhang erfolgen.

Die Restlaufzeit wird vom Bilanzstichtag (bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr also 31.12.2025) bis zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum berechnet.

Typische Forderungen mit längerer Restlaufzeit sind Darlehen an Gesellschafter, langfristige Anzahlungen oder Forderungen aus Ratenzahlungsvereinbarungen.

  • Prüfung aller Forderungen auf Fälligkeit
  • Ermittlung der Beträge mit Restlaufzeit > 1 Jahr
  • Vermerk in der Bilanz oder Anhangangabe nach § 285 Nr. 1 HGB
  • Separate Aufstellung für Anlagespiegel bei Langfristdarlehen

Achtung

Häufiger Fehler: Die Angabepflicht nach § 268 Abs. 5 HGB wird oft übersehen, insbesondere bei Gesellschafterdarlehen. Fehlende Angaben können zur Beanstandung durch den Abschlussprüfer führen.

Häufige Fehler bei Forderungen im Jahresabschluss

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Korrekturen, Rückfragen bei Betriebsprüfungen oder Beanstandungen durch Wirtschaftsprüfer führen.

1. Fehlende oder unzureichende Wertberichtigungen

Der häufigste Fehler: Alle Forderungen werden zum Nennwert angesetzt, obwohl überfällige oder zweifelhafte Positionen vorliegen. Dies verstößt gegen das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

2. Falsche Abgrenzung zum Bilanzstichtag

Rechnungen, die erst im neuen Jahr gestellt wurden, aber wirtschaftlich zum alten Jahr gehören (Leistung bereits erbracht), müssen als Forderung erfasst werden. Umgekehrt dürfen bereits bezahlte Beträge nicht mehr als Forderung erscheinen.

3. Umsatzsteuer nicht korrekt erfasst

Forderungen enthalten in der Regel die Umsatzsteuer. Diese muss in der Buchhaltung korrekt getrennt und in der Umsatzsteuer-Verbindlichkeit erfasst sein. Ein häufiger Fehler ist die doppelte Erfassung oder das Vergessen der USt-Schuld.

4. Forderungen gegen Gesellschafter nicht separat ausgewiesen

Nach § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB müssen Forderungen gegen Gesellschafter gesondert ausgewiesen werden – auch wenn es sich um kleine Beträge handelt. Dies dient der Transparenz gegenüber Gläubigern.

Fehler Rechtsverstoß Folge
Keine Wertberichtigung trotz überfälliger Forderungen § 253 Abs. 4 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Überbewertung, steuerliche Nachforderung
Fehlende Restlaufzeit-Angabe § 268 Abs. 5 HGB Formfehler, Beanstandung durch Prüfer
Gesellschafterforderungen nicht getrennt § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB Gliederungsverstoß, Offenlegung kann abgelehnt werden
Falsche Stichtagsabgrenzung § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Periodenabgrenzung) Verzerrtes Ergebnis, Gewinnverschiebung

Pflichtangaben im Anhang nach § 285 HGB

Neben dem Ausweis in der Bilanz bestehen für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Anhangangabepflichten nach § 285 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 HGB weitgehend befreit.

Typische Anhangangaben zu Forderungen

  • § 285 Nr. 1 HGB: Restlaufzeiten über einem Jahr für alle Forderungsarten
  • § 285 Nr. 2 HGB: Forderungen gegenüber Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstand)
  • § 285 Nr. 11 HGB: Besonderheiten bei Währungsforderungen und Absicherungsgeschäften
  • § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Erläuterung der Bewertungsmethoden für Wertberichtigungen

Die Angaben dienen der Transparenz und ermöglichen es Dritten, die Vermögens- und Ertragslage besser zu beurteilen. Fehlende Anhangangaben führen regelmäßig zu Beanstandungen bei der Offenlegung im Unternehmensregister.

Hinweis

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: Nach § 288 HGB entfallen viele Anhangangaben. Die Angabe der Restlaufzeiten nach § 285 Nr. 1 HGB kann aber auch hier erforderlich sein, wenn sie für die Beurteilung der Vermögenslage wesentlich ist.

Prüfung und Offenlegung

Der vollständige Jahresabschluss – inklusive korrekter Bewertung und Ausweis der Forderungen – ist gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenzulegen.

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026. Bei Nichteinhaltung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

§ 266 HGB

Gliederungsschema Bilanz

Häufig gestellte Fragen

Wo werden Forderungen in der Bilanz ausgewiesen?

Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz im Umlaufvermögen unter Position B.II nach § 266 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Sie werden getrennt nach Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungsunternehmen, Gesellschafter und sonstige Vermögensgegenstände dargestellt.

Wie werden Forderungen im Jahresabschluss bewertet?

Forderungen werden nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Ausgangspunkt ist der Nennwert (Anschaffungskosten). Ist absehbar, dass eine Forderung nicht vollständig beglichen wird, müssen Einzelwertberichtigungen gebildet werden. Zusätzlich ist eine pauschale Wertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko üblich.

Was ist eine Einzelwertberichtigung bei Forderungen?

Eine Einzelwertberichtigung ist ein Abschlag auf den Nennwert einer konkreten Forderung, wenn ein ganz oder teilweiser Ausfall zu erwarten ist. Gründe können Zahlungsschwierigkeiten, Insolvenz oder erfolglose Mahnverfahren sein. Die Höhe richtet sich nach der individuellen Einschätzung des Ausfallrisikos und muss dokumentiert werden.

Müssen Forderungen gegen Gesellschafter gesondert ausgewiesen werden?

Ja, nach § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB müssen Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz separat ausgewiesen werden. Dies gilt unabhängig von der Höhe und dient der Transparenz gegenüber Gläubigern. Zusätzlich können nach § 285 Nr. 2 HGB Anhangangaben zu Forderungen gegenüber Organmitgliedern erforderlich sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 268 HGB – Vorschriften zu einzelnen Posten, § 285 HGB – Sonstige Pflichtangaben. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz