Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogTestierung Jahresabschluss

Testierung Jahresabschluss 2026: Pflicht, Kosten & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Testierung des Jahresabschlusses ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Nur ein zugelassener Wirtschaftsprüfer darf ein Testat erteilen – Steuerberater sind dazu nicht berechtigt. Welche Unternehmen zur Testierung verpflichtet sind und was bei der Prüfung zu beachten ist, erfahren Sie hier.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Testierung ist die formale Bestätigung eines Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 316 ff. HGB. Mittelgroße und große GmbHs sowie alle Aktiengesellschaften sind zur Testierung verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften können freiwillig testieren lassen, um Vertrauen bei Banken und Investoren zu schaffen.

Was bedeutet Testierung beim Jahresabschluss?

Die Testierung bezeichnet die formale Bestätigung eines Jahresabschlusses durch einen unabhängigen, staatlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer. Dabei wird geprüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften des HGB entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bestätigungsvermerk – umgangssprachlich auch Jahresabschluss Testat genannt. Dieser belegt, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt und von einem unabhängigen Fachmann überprüft wurde. Ohne Bestätigungsvermerk gilt ein Jahresabschluss als nicht testiert.

Hinweis

Der Wirtschaftsprüfer prüft nicht nur die rechnerische Richtigkeit, sondern auch die Einhaltung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach § 242 ff. HGB sowie die Übereinstimmung mit dem Lagebericht gemäß § 289 HGB.

Die Testierung ist ausschließlich Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Steuerberater dürfen zwar den Jahresabschluss Schritt für Schritt erstellen und plausibilisieren, aber kein gesetzliches Testat erteilen.

Erstellung, Prüfung und Testierung – die wichtigen Unterschiede

In der Praxis werden die Begriffe Erstellung, Prüfung und Testierung häufig verwechselt. Dabei handelt es sich um verschiedene Tätigkeiten mit unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen und Berechtigungen.

Begriff Beschreibung Durchgeführt von
Erstellung Buchhalterischer Prozess zur Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang gemäß § 242 ff. HGB Geschäftsführung, Steuerberater, Buchhaltung
Prüfung Überprüfung des Jahresabschlusses auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Gesetzeskonformität Wirtschaftsprüfer (gesetzlich) oder Steuerberater (informell)
Testierung Formale Bestätigung der Prüfungsergebnisse durch Erteilung des Bestätigungsvermerks nach § 322 HGB Ausschließlich zugelassene Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist Aufgabe der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 1 HGB. In der Praxis wird diese Aufgabe häufig an einen Steuerberater delegiert, der Bilanz, GuV und Anhang aufstellt.

Die Prüfung erfolgt anschließend durch einen Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss auf Basis der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) untersucht. Die Prüfung umfasst analytische Prüfungshandlungen, Stichproben und Einzelfalluntersuchungen.

Die Testierung ist das formale Ergebnis dieser Prüfung: Der Wirtschaftsprüfer erteilt einen uneingeschränkten, eingeschränkten oder versagten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB.

Wer ist zur Testierung des Jahresabschlusses verpflichtet?

Die gesetzliche Pflicht zur Testierung ergibt sich aus § 316 HGB und hängt von der Rechtsform sowie der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Nicht alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss testieren lassen. Nach der Testierung folgt die Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger, die ebenfalls größenabhängig ausgestaltet ist.

Unternehmensform und Größe Testierungspflicht
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Nein
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Ja – gesetzliche Pflicht nach § 316 Abs. 1 HGB
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Ja – gesetzliche Pflicht nach § 316 Abs. 1 HGB
Aktiengesellschaft (alle Größen) Ja – immer testierungspflichtig nach § 316 Abs. 1 HGB
GmbH & Co. KG (mittelgroß/groß) Ja – wenn Komplementär-GmbH nicht vollhaftet

Größenklassen nach § 267 HGB

Eine Kapitalgesellschaft gilt als mittelgroß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden drei Merkmale überschreitet:

  • Bilanzsumme über 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse über 12 Millionen Euro
  • Durchschnittlich mehr als 50 Arbeitnehmer

Eine Gesellschaft gilt als groß, wenn mindestens zwei der folgenden Merkmale überschritten werden:

  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro
  • Durchschnittlich mehr als 250 Arbeitnehmer

Achtung

Achtung: Für Aktiengesellschaften besteht unabhängig von der Größenklasse eine Testierungspflicht gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB. Auch kleine AGs müssen ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Rechtsgrundlagen der Testierung im HGB

Die gesetzlichen Vorschriften zur Testierung sind im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Für die Praxis sind vor allem folgende Paragraphen relevant:

Paragraph Regelungsinhalt
§ 316 HGB Pflicht zur Abschlussprüfung – legt fest, welche Gesellschaften testierungspflichtig sind
§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung – was der Wirtschaftsprüfer prüfen muss
§ 318 HGB Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers – Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
§ 319 HGB Ausschlussgründe für Wirtschaftsprüfer – Unabhängigkeitsvorschriften
§ 321 HGB Prüfungsbericht – schriftliche Dokumentation der Prüfungsergebnisse
§ 322 HGB Bestätigungsvermerk – Form und Inhalt des Testats

Nach § 317 Abs. 1 HGB hat die Prüfung den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Buchführung zum Gegenstand. Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet wurden.

Gemäß § 318 Abs. 1 HGB wird der Abschlussprüfer von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Bestellung muss vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres erfolgen. Der Aufsichtsrat – sofern vorhanden – erteilt den Prüfungsauftrag.

„Viele Mandanten übersehen, dass der Wirtschaftsprüfer rechtzeitig bestellt werden muss. Eine nachträgliche Bestellung kann zu Verzögerungen bei der Feststellung und Offenlegung führen – und damit zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf der Testierung: Von der Beauftragung bis zum Testat

Die Testierung eines Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. Eine frühzeitige Planung ist daher essenziell, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Phase 1: Beauftragung des Wirtschaftsprüfers

Die Gesellschafterversammlung wählt den Abschlussprüfer gemäß § 318 Abs. 1 HGB. Die Wahl sollte idealerweise vor Beginn des zu prüfenden Geschäftsjahres erfolgen. Der Aufsichtsrat – falls vorhanden – erteilt anschließend den konkreten Prüfungsauftrag.

Phase 2: Vorbereitung und Unterlagenbereitstellung

Das Unternehmen stellt dem Wirtschaftsprüfer alle prüfungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Inventurunterlagen, Verträge, Bankbestätigungen und weitere Nachweise.

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erstellt
  • Lagebericht aufgestellt gemäß § 289 HGB
  • Inventurunterlagen und Anlagenspiegel bereitgestellt
  • Gesellschafterbeschlüsse und Verträge verfügbar
  • Bankbestätigungen eingeholt
  • Vollständigkeitserklärung der Geschäftsführung vorbereitet

Phase 3: Prüfungsdurchführung

Der Wirtschaftsprüfer führt die Prüfung nach den IDW Prüfungsstandards durch. Dies umfasst analytische Prüfungshandlungen, Stichproben, Einzelfallprüfungen und Befragungen der Geschäftsführung. Die Prüfungshandlungen werden in Arbeitspapieren dokumentiert.

Phase 4: Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen ausführlichen Prüfungsbericht gemäß § 321 HGB. Dieser enthält die Prüfungsfeststellungen, Risikobewertungen und Empfehlungen. Der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB wird dem Jahresabschluss beigefügt.

Hinweis

Der Prüfungsbericht ist vertraulich und nur für interne Zwecke bestimmt. Veröffentlicht wird ausschließlich der Bestätigungsvermerk zusammen mit dem Jahresabschluss beim Unternehmensregister.

Kosten der Jahresabschlussprüfung

Die Kosten für die Testierung eines Jahresabschlusses variieren erheblich und hängen von mehreren Faktoren ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jede Prüfung individuell kalkuliert wird.

Kostenfaktoren bei der Testierung

  • Unternehmensgröße: Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl bestimmen den Prüfungsumfang maßgeblich
  • Komplexität: Anzahl der Geschäftsvorfälle, Beteiligungen, Fremdwährungstransaktionen
  • Branche: Spezifische Bilanzierungsthemen (z.B. Bau, Einzelhandel, Produktion)
  • Qualität der Buchhaltung: Gut vorbereitete Unterlagen reduzieren den Prüfungsaufwand erheblich
  • Erstprüfung vs. Folgeprüfung: Die erste Prüfung ist meist aufwendiger
  • Standort und Erreichbarkeit: Reisekosten und Zeitaufwand

Richtwerte für Prüfungskosten (Stand 2026)

Unternehmensgröße Ungefähre Prüfungskosten
Mittelgroße GmbH (Bilanzsumme 6-10 Mio. EUR) 8.000 – 15.000 EUR
Mittelgroße GmbH (Bilanzsumme 10-20 Mio. EUR) 12.000 – 25.000 EUR
Große GmbH (Bilanzsumme 20-50 Mio. EUR) 20.000 – 50.000 EUR
Große GmbH / AG (Bilanzsumme über 50 Mio. EUR) ab 40.000 EUR

Achtung

Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Situation erheblich abweichen. Eine verbindliche Kostenschätzung erhalten Unternehmen nur durch Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Die Prüfungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Sie werden üblicherweise nach Abschluss der Prüfung in Rechnung gestellt und sind im Geschäftsjahr der Rechnungsstellung zu buchen.

Freiwillige Testierung für kleine Kapitalgesellschaften

Auch kleine Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 316 HGB fallen, können ihren Jahresabschluss freiwillig testieren lassen. Dies kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein.

Gründe für eine freiwillige Testierung

Vertrauen bei Kreditgebern

Banken verlangen häufig testierte Jahresabschlüsse als Voraussetzung für Kreditvergaben oder bessere Konditionen. Ein Testat schafft zusätzliche Sicherheit über die wirtschaftliche Lage.

Vorbereitung auf Investoren

Bei geplanten Beteiligungen oder Unternehmensverkäufen erwarten Investoren oft testierte Abschlüsse. Eine freiwillige Prüfung erhöht die Glaubwürdigkeit.

Bei freiwilligen Prüfungen können Unternehmen den Prüfungsumfang teilweise selbst festlegen. Möglich sind sowohl vollumfängliche Prüfungen nach § 317 HGB als auch eingeschränkte Prüfungen oder prüferische Durchsichten.

„Für wachsende GmbHs kann eine freiwillige Testierung bereits vor Erreichen der Prüfungspflicht sinnvoll sein. Sie bereitet die Organisation auf künftige Anforderungen vor und schafft Transparenz gegenüber externen Stakeholdern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternative: Prüferische Durchsicht

Als kostengünstigere Alternative zur Vollprüfung bieten viele Wirtschaftsprüfer eine prüferische Durchsicht an. Diese ist weniger umfangreich, führt aber zu einer eingeschränkten Bescheinigung über die Plausibilität des Jahresabschlusses.

Folgen bei Verstoß gegen die Testierungspflicht

Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Testierungspflicht nach § 316 HGB nicht nachkommen, müssen mit ernsthaften rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen.

Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Mitglieder der Geschäftsführung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen, wenn der Jahresabschluss nicht fristgerecht testiert oder nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroß/groß

Weitere rechtliche Folgen

  • Nichtige Feststellung: Ein nicht ordnungsgemäß testierter Jahresabschluss kann rechtlich unwirksam sein (§ 256 AktG analog)
  • Haftung der Geschäftsführung: Verstoß gegen § 43 GmbHG bei Pflichtverletzung
  • Kreditkündigung: Banken können Kreditlinien kündigen, wenn testierte Abschlüsse vertraglich vereinbart waren
  • Verlust von Ausschüttungsansprüchen: Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss keine rechtssichere Gewinnausschüttung
  • Reputationsschaden: Fehlende Testierung kann das Vertrauen von Geschäftspartnern beeinträchtigen

Achtung

Wichtig: Die Offenlegung des testierten Jahresabschlusses erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Unternehmen müssen die Einreichung elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de vornehmen.

Verjährung und Nachmeldung

Auch wenn die Offenlegungsfrist bereits abgelaufen ist, besteht die Pflicht zur Einreichung fort. Das Bundesamt für Justiz kann auch für zurückliegende Geschäftsjahre Ordnungsgelder festsetzen. Eine nachträgliche Testierung und Offenlegung ist daher dringend zu empfehlen.

Die Verjährungsfrist für die Festsetzung von Ordnungsgeldern beträgt drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Offenlegungsfrist abgelaufen ist. Innerhalb dieser Frist können Sanktionen verhängt werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Steuerberater den Jahresabschluss testieren?

Nein. Die Testierung ist ausschließlich zugelassenen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Steuerberater dürfen den Jahresabschluss erstellen und plausibilisieren, aber keinen Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB erteilen. Nur Wirtschaftsprüfer sind gemäß § 319 HGB zur gesetzlichen Abschlussprüfung berechtigt.

Wann muss eine GmbH ihren Jahresabschluss testieren lassen?

Eine GmbH ist zur Testierung verpflichtet, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB überschreitet: Bilanzsumme über 6 Mio. EUR, Umsatz über 12 Mio. EUR oder mehr als 50 Mitarbeiter. Kleine GmbHs sind nicht testierungspflichtig.

Was kostet die Testierung eines Jahresabschlusses?

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße, Komplexität und Prüfungsaufwand. Für eine mittelgroße GmbH liegen die Prüfungskosten typischerweise zwischen 8.000 und 25.000 Euro, für große Gesellschaften deutlich höher. Eine genaue Kalkulation ist nur durch ein individuelles Angebot möglich.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Testierung?

Bei Verstoß gegen die Testierungspflicht nach § 316 HGB können Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB festgesetzt werden. Zudem kann die Feststellung des Jahresabschlusses unwirksam sein, und es drohen Haftungsrisiken für die Geschäftsführung sowie mögliche Kreditkündigungen durch Banken.

Wo muss der testierte Jahresabschluss eingereicht werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des testierten Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die Einreichung muss elektronisch erfolgen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung, § 267 HGB – Größenklassen, § 322 HGB – Bestätigungsvermerk, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz