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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Bestandteile

Jahresabschluss Bestandteile 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist das zentrale Finanzdokument jeder Kapitalgesellschaft. Doch welche Bestandteile sind gesetzlich vorgeschrieben? Dieser Leitfaden erklärt den Aufbau nach HGB, erläutert die Gliederung des Jahresabschlusses im Detail und zeigt die Unterschiede zwischen Unternehmensgrößen. Besonderheiten gelten etwa beim Jahresabschluss einer AG mit erweiterten Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Erfahren Sie zudem, wie Sie alle Dokumente digital und rechtssicher erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bestandteile des Jahresabschlusses hängen von der Unternehmensgröße ab. Alle Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 242 HGB mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften benötigen zusätzlich einen verkürzten Anhang, mittlere und große Unternehmen einen vollständigen Anhang und Lagebericht.

Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses?

Der Jahresabschluss fasst alle finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres zusammen. Er bildet die Grundlage für die Besteuerung, die Bewertung durch Banken und Investoren sowie die Transparenz gegenüber Gesellschaftern und Behörden.

Gemäß § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Für Kapitalgesellschaften gelten nach § 264 HGB erweiterte Anforderungen.

3-5

Pflicht-Bestandteile je nach Größe

§ 242

HGB regelt Mindestanforderungen

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der Jahresabschluss soll ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Er dokumentiert Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie das betriebliche Ergebnis. Damit ist er das finanzielle Spiegelbild eines Unternehmens und gleichzeitig ein zentrales Steuerungsinstrument.

Hinweis

Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de erkennen automatisch, welche Bestandteile für Ihre Unternehmensgröße erforderlich sind und führen Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung.

Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze regeln die Bestandteile?

Die Erstellung und der Inhalt des Jahresabschlusses sind im Handelsgesetzbuch (HGB) detailliert geregelt. Die wichtigsten Vorschriften bestimmen, welche Dokumente erstellt, geprüft und offengelegt werden müssen.

Zentrale Paragrafen im HGB

  • § 242 HGB – Verpflichtung zur Erstellung von Bilanz und GuV für alle Kaufleute
  • § 264 HGB – Ergänzende Bestandteile für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • § 266 HGB – Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften
  • § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • § 267 HGB – Definition der Unternehmensgrößenklassen
  • § 284-288 HGB – Pflichtangaben im Anhang
  • § 289 HGB – Inhalte des Lageberichts
  • § 325 HGB – Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Zusätzlich regelt § 5b EStG die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt. Diese muss im XBRL-Format erfolgen und umfasst neben Bilanz und GuV auch steuerliche Überleitungen.

„Die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen überfordert viele Unternehmer. Wichtig ist zu verstehen: Die Bestandteile des Jahresabschlusses richten sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Eine digitale Lösung sollte diese Unterschiede automatisch berücksichtigen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bilanz: Kernstück des Jahresabschlusses

Die Bilanz ist der erste und wichtigste Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie stellt zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) das Vermögen (Aktiva) den Schulden und dem Eigenkapital (Passiva) gegenüber.

Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

AKTIVA (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen
  • I. Vorräte
  • II. Forderungen
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

PASSIVA (Kapital)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • I. Anleihen
  • II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • III. Lieferantenverbindlichkeiten
  • IV. Sonstige Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz erstellen. Diese fasst mehrere Posten zusammen und reduziert den Offenlegungsumfang erheblich.

Achtung

Die Bilanz muss stets ausgeglichen sein: Die Summe der Aktiva muss exakt der Summe der Passiva entsprechen. Abweichungen deuten auf Buchungsfehler hin und verhindern die Offenlegung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung dokumentiert alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Sie zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet oder einen Verlust erlitten hat.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Verfahren wählen: dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV). In der Praxis wird überwiegend das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Aufbau GuV nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Zinsen und ähnliche Erträge
  11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen die GuV verkürzt darstellen. Sie können mehrere Posten zusammenfassen und müssen weniger Details offenlegen.

Hinweis

Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV wird in die Bilanz übernommen und erscheint dort im Eigenkapital. Diese Verknüpfung sichert die Konsistenz zwischen beiden Dokumenten.

Der Anhang: Erläuterungen zu Bilanz und GuV

Der Anhang ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften. Er ergänzt Bilanz und GuV um wichtige Informationen, die für das Verständnis der Zahlen erforderlich sind.

Pflichtangaben im Anhang (§ 284-288 HGB)

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
  • Aufgliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
  • Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
  • Angaben zu Organen der Gesellschaft (Geschäftsführer, Aufsichtsrat)
  • Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
  • Gesamthonorar des Abschlussprüfers (bei prüfungspflichtigen Unternehmen)

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB. Sie müssen nur einen verkürzten Anhang mit wesentlich weniger Angaben erstellen.

Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB können ganz auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

„Der Anhang wird oft unterschätzt, ist aber unverzichtbar für die Offenlegung. Fehlen Pflichtangaben, droht die Zurückweisung durch das Unternehmensregister. OnlineBilanz.de führt Sie automatisch durch alle erforderlichen Angaben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Lagebericht: Pflicht für mittlere und große Unternehmen

Der Lagebericht ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er ergänzt die Zahlen des Jahresabschlusses um eine qualitative Analyse und zukunftsgerichtete Aussagen.

Inhalte des Lageberichts nach § 289 HGB

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Geschäftslage
  • Wirtschaftsbericht mit Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Nachtragsbericht über wichtige Vorgänge nach dem Bilanzstichtag
  • Prognosebericht über voraussichtliche Entwicklung
  • Chancen- und Risikobericht
  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Zweigniederlassungen
  • Verwendung von Finanzinstrumenten

Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten nach § 289 Abs. 2-5 HGB erweiterte Berichtspflichten, insbesondere zur Unternehmenssteuerung und zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht befreit. Sie müssen keinen Lagebericht erstellen oder offenlegen. Dies reduziert den Aufwand erheblich.

Der Lagebericht muss zusammen mit dem Jahresabschluss offengelegt werden. Er ist Teil der Prüfung durch den Abschlussprüfer bei prüfungspflichtigen Unternehmen.

Größenabhängige Pflichten: Welche Bestandteile für welches Unternehmen?

Die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses hängen von der Unternehmensgröße ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Erforderliche Bestandteile nach Unternehmensgröße

Unternehmensgröße Bilanz GuV Anhang Lagebericht Prüfung
Kleinstgesellschaft verkürzt verkürzt optional* nein nein
Kleine KapG verkürzt verkürzt verkürzt nein nein**
Mittelgroße KapG vollständig vollständig vollständig ja ja
Große KapG vollständig vollständig vollständig ja ja

* Kleinstgesellschaften können auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. ** Kleine Kapitalgesellschaften sind prüfungspflichtig, wenn zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden.

Hinweis

OnlineBilanz.de ermittelt automatisch Ihre Größenklasse und erstellt nur die tatsächlich erforderlichen Bestandteile. So vermeiden Sie unnötigen Aufwand und Offenlegung sensibler Daten.

E-Bilanz: Elektronische Übermittlung an das Finanzamt

Neben der Offenlegung beim Unternehmensregister müssen alle bilanzierenden Unternehmen gemäß § 5b EStG ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Diese sogenannte E-Bilanz ist seit 2012 für Wirtschaftsjahre ab 2012 verpflichtend.

Was ist die E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanz und GuV im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language). Sie erfolgt über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.

  • Taxonomie-Konformität: Die Daten müssen in eine vorgegebene Struktur (Taxonomie) übertragen werden
  • Steuerliche Überleitungen: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz müssen dokumentiert werden
  • Zusätzliche Angaben: Mehr Details als in der Handelsbilanz erforderlich
  • Elektronische Signatur: Übermittlung erfolgt authentifiziert über ELSTER

Die E-Bilanz ist nicht identisch mit dem Jahresabschluss für die Offenlegung. Sie dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und wird nicht veröffentlicht.

Achtung

Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung elektronisch übermittelt werden. Versäumnisse können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.

Hinweis

OnlineBilanz.de erstellt die E-Bilanz automatisch aus Ihren Daten und übermittelt sie direkt an das Finanzamt. Die Taxonomie-Zuordnung erfolgt automatisch – Sie benötigen keine technischen Kenntnisse.

Fristen: Feststellung, Prüfung und Offenlegung

Die zeitliche Abfolge von Aufstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses ist gesetzlich geregelt. Versäumnisse können zu erheblichen Sanktionen führen.

Fristen für Kapitalgesellschaften (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße/große: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung erforderlich

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

  • Alle Kapitalgesellschaften: 12 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026)
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  • Frist beginnt mit Bilanzstichtag, nicht mit Feststellung

E-Bilanz-Übermittlung

  • Zusammen mit Körperschaftsteuererklärung
  • Regelfrist: 31.07.2026 (ohne Steuerberater)
  • Mit Steuerberater: Fristverlängerung bis Ende Februar 2027 möglich

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein.

Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de.

  • Jahresabschluss bis zur Feststellungsfrist aufstellen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Feststellungsbeschluss fassen
  • Bei Prüfungspflicht: Prüfung durch Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer
  • Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister einreichen
  • E-Bilanz über ELSTER an Finanzamt übermitteln

Digitale Erstellung: Effizient und rechtssicher mit OnlineBilanz.de

Die manuelle Erstellung aller Bestandteile des Jahresabschlusses ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Moderne digitale Lösungen automatisieren den gesamten Prozess und gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

Zeitersparnis & Effizienz

  • Automatische Übernahme von Buchhaltungsdaten
  • Vorbefüllte Formulare nach HGB-Vorgaben
  • Keine manuelle Taxonomie-Zuordnung für E-Bilanz
  • Direkte Übermittlung an Unternehmensregister und Finanzamt

Rechtssicherheit & Qualität

  • Automatische Größenklassen-Erkennung
  • Aktuelle HGB- und Taxonomie-Standards
  • Plausibilitätsprüfungen vor Einreichung
  • Vollständige Dokumentation aller Prozessschritte

So funktioniert OnlineBilanz.de

  1. Datenimport: Übernahme der Buchhaltungsdaten aus DATEV, Lexware oder anderen Systemen – oder manuelle Erfassung
  2. Automatische Erstellung: Das System erstellt Bilanz und GuV nach § 266/275 HGB und erkennt Ihre Größenklasse
  3. Anhang-Assistent: Geführte Erfassung aller Pflichtangaben – nur die für Ihre Größe relevanten Felder
  4. Lagebericht: Optional für mittlere/große Unternehmen mit strukturierten Vorlagen
  5. Prüfung & Export: Automatische Plausibilitätsprüfung und Export als PDF oder XBRL
  6. Direkte Einreichung: Elektronische Übermittlung an Unternehmensregister und Finanzamt

„Die größten Fehler passieren bei der Größenklassen-Zuordnung und bei fehlenden Anhang-Angaben. OnlineBilanz.de eliminiert diese Risiken durch intelligente Automatisierung und spart Ihnen dabei durchschnittlich 8-12 Arbeitsstunden pro Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer kleinen GmbH?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 264 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz nach § 266 HGB, eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen. Ein Lagebericht ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich. Die Offenlegungspflicht besteht für alle drei Dokumente beim Unternehmensregister.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und E-Bilanz?

Die Handelsbilanz wird nach HGB für die Offenlegung beim Unternehmensregister erstellt. Die E-Bilanz gemäß § 5b EStG ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanz im XBRL-Format an das Finanzamt über ELSTER. Beide können sich in Ansatz und Bewertung unterscheiden (Handelsbilanz vs. Steuerbilanz). Die E-Bilanz wird nicht öffentlich, die Handelsbilanz schon.

Müssen Kleinstunternehmen einen Anhang erstellen?

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Pflichtangaben (z.B. Haftungsverhältnisse, Organbezüge) unter der Bilanz aufführen. Alternativ können sie einen freiwilligen Anhang erstellen. In jedem Fall müssen Bilanz und GuV beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 beträgt die Offenlegungsfrist gemäß § 325 HGB zwölf Monate, also bis zum 31.12.2026. Die Frist beginnt mit dem Bilanzstichtag, nicht mit der Feststellung. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Einreichung erfolgt elektronisch beim Unternehmensregister.

Welche Strafen drohen bei fehlenden Bestandteilen im Jahresabschluss?

Bei unvollständigen oder fehlerhaften Einreichungen weist das Unternehmensregister die Unterlagen zurück. Wird die Offenlegungsfrist versäumt oder die Mängel nicht behoben, verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bei beharrlicher Weigerung können weitere Zwangsgelder folgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Bilanz, E-Bilanz, Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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