Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss AG

Jahresabschluss einer AG 2026: Prüfung, Bestandteile & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen und ist immer prüfungspflichtig. Er besteht aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht und muss nach § 325 HGB offengelegt werden. Dieser Leitfaden erklärt alle Bestandteile, Fristen und Besonderheiten für AGs im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer AG besteht aus Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Er ist nach § 316 HGB immer prüfungspflichtig und muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung erfolgt durch die Hauptversammlung.

Grundlagen und Besonderheiten der AG-Bilanzierung

Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft ist nach § 242 HGB, § 264 HGB und den spezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) zu erstellen. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.2025) und dient als zentrale Informationsquelle für Aktionäre, Gläubiger und die Öffentlichkeit.

Im Unterschied zu einer GmbH oder UG unterliegt die AG strengeren Anforderungen: Sie ist unabhängig von ihrer Größe immer prüfungspflichtig nach § 316 Abs. 1 AktG. Zudem gelten besondere Regelungen für die Feststellung durch die Hauptversammlung und die Offenlegung.

§ 264 HGB

Pflicht zum Jahresabschluss

§ 316 AktG

Prüfungspflicht für alle AGs

§ 325 HGB

Offenlegung im Unternehmensregister

Die Aktiengesellschaft muss ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellen. Dabei gelten die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB, insbesondere das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip.

„Für die AG gilt: Keine Ausnahmen bei der Prüfungspflicht. Auch kleine Aktiengesellschaften müssen zwingend einen Abschlussprüfer bestellen und den Jahresabschluss testieren lassen – das unterscheidet sie fundamental von GmbHs oder UGs.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses im Überblick

Der Jahresabschluss einer AG besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus mehreren zwingenden Bestandteilen. Die Zusammensetzung richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB, wobei für alle AGs mindestens vier Dokumente verpflichtend sind.

  • Bilanz nach § 266 HGB – zeigt Vermögen und Schulden
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB – dokumentiert Erträge und Aufwendungen
  • Anhang nach § 284 HGB – erläutert und ergänzt Bilanz und GuV
  • Lagebericht nach § 289 HGB – beschreibt Geschäftsverlauf, Risiken und Prognosen

Mittelgroße und große AGs müssen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel im Anhang aufnehmen. Kapitalmarktorientierte AGs unterliegen erweiterten Anforderungen, insbesondere bei der Segmentberichterstattung.

Hinweis

Anders als bei der GmbH gibt es für die AG keine Möglichkeit zur Aufstellung eines verkürzten Jahresabschlusses nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Die AG muss stets die vollständige Gliederung nach § 266 HGB einhalten.

Kleine AG

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht – vollständige Gliederung nach § 266 HGB erforderlich

Mittelgroße/Große AG

Zusätzlich: Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, ggf. Segmentberichterstattung

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz der AG muss nach dem strengen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgebaut werden. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Kapital und Schulden) und muss alle Positionen in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausweisen.

Aktivseite der Bilanz

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital der AG verwendet wurde. Sie gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.

  • Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
  • Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand und Bankguthaben
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
  • Aktive latente Steuern (falls zutreffend)

Passivseite der Bilanz

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

  • Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital (Grundkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten: Anleihen, Bankverbindlichkeiten, Lieferantenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Achtung

Bei der AG ist das gezeichnete Kapital (Grundkapital) zwingend auszuweisen. Es muss mindestens 50.000 Euro betragen (§ 7 AktG). Ausstehende Einlagen sind gesondert auf der Aktivseite abzuziehen.

GuV, Anhang und Lagebericht

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV dokumentiert die Ertragslage der AG. Sie kann nach § 275 HGB in zwei Varianten erstellt werden: nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Die Wahl ist grundsätzlich frei, muss aber stetig beibehalten werden.

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Gliedert nach Aufwandsarten: Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen – häufig in Deutschland verwendet

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Gliedert nach Funktionsbereichen: Umsatzerlöse, Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten – international üblich

Die GuV muss alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres enthalten. Wichtige Positionen sind: Umsatzerlöse, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, Zinsergebnis, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten, Angaben zu Haftungsverhältnissen, Organbezügen und weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

  • Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Aufgliederung einzelner Bilanzposten (z. B. Anlagenspiegel, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
  • Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
  • Bezüge der Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat)
  • Angaben zu Beteiligungen nach § 285 Nr. 11 HGB

Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung der AG. Er muss eine ausgewogene und umfassende Analyse enthalten, die mit dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit im Einklang steht.

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Geschäftsentwicklung
  • Wirtschaftliche Lage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage)
  • Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung
  • Forschung und Entwicklung (falls relevant)
  • Nachtragsbericht über wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag
  • Prognosebericht zur voraussichtlichen Entwicklung

Hinweis

Große und kapitalmarktorientierte AGs müssen zusätzlich eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB abgeben, die Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung enthält.

Abschlussprüfung nach § 316 HGB

Die Aktiengesellschaft ist nach § 316 Abs. 1 AktG unabhängig von ihrer Größe immer prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss und der Lagebericht müssen durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) geprüft werden.

Der Prüfer wird vom Aufsichtsrat vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Die Prüfung umfasst die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Übereinstimmung von Jahresabschluss und Lagebericht mit den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung sowie die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

100 %

Prüfungspflicht für alle AGs

§ 316 HGB

Gesetzliche Grundlage

§ 322 HGB

Bestätigungsvermerk

Das Ergebnis der Prüfung wird im Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB dokumentiert. Der Prüfer kann einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen, einen eingeschränkten Vermerk (bei Vorbehalten), einen versagten Vermerk (bei schwerwiegenden Mängeln) oder die Erteilung verweigern.

Achtung

Ohne testiertes Prüfungsergebnis kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Die Hauptversammlung ist nur befugt, einen geprüften Jahresabschluss zu beschließen. Ein fehlender Bestätigungsvermerk blockiert den gesamten Prozess.

„Die Prüfung sollte frühzeitig geplant werden. Der Prüfer benötigt vollständige Unterlagen, eine ordnungsgemäße Buchführung und Zugang zu allen relevanten Informationen. Verzögerungen bei der Prüfung führen automatisch zu Verzögerungen bei Feststellung und Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung und Beschlussfassung durch die Hauptversammlung

Nach der Prüfung legt der Vorstand den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat prüft die Unterlagen und erstellt einen Bericht an die Hauptversammlung nach § 171 AktG.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt entweder durch den Aufsichtsrat (§ 172 AktG) oder – was der Regelfall ist – durch die Hauptversammlung (§ 173 AktG). Gleichzeitig beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns (§ 174 AktG).

  • Vorstand erstellt Jahresabschluss und Lagebericht
  • Abschlussprüfer prüft und erstellt Bestätigungsvermerk
  • Aufsichtsrat prüft und erstellt Bericht nach § 171 AktG
  • Hauptversammlung stellt Jahresabschluss fest (oder Aufsichtsrat nach § 172 AktG)
  • Hauptversammlung beschließt über Gewinnverwendung

Die Feststellung muss innerhalb von 8 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen, wenn die AG mittelgroß oder groß ist (§ 42a Abs. 2 GmbHG i. V. m. § 264 Abs. 1 HGB analog). Für kleine AGs gilt eine Frist von 11 Monaten.

Hinweis

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 31.08.2026 (mittelgroße/große AG) oder 30.11.2026 (kleine AG).

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss die AG den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 Euro und 25.000 Euro betragen. Zusätzlich können persönliche Ordnungsgelder gegen die Vorstandsmitglieder verhängt werden.

Die Offenlegung erfolgt in einem strukturierten elektronischen Format (XBRL). Die einzureichenden Unterlagen müssen vollständig, lesbar und in der vorgeschriebenen Form vorliegen.

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers nach § 322 HGB
  • Bei großen AGs: zusätzlich Bericht des Aufsichtsrats

„Die elektronische Offenlegung im XBRL-Format ist technisch anspruchsvoll. Wer nicht über geeignete Software verfügt, sollte frühzeitig auf digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de zurückgreifen, um Fehler und Fristversäumnisse zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen im Überblick 2026

Für die AG gelten mehrere gesetzliche Fristen, die aufeinander aufbauen. Die Einhaltung ist zwingend erforderlich, um Ordnungsgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Frist Kleine AG Mittelgroße/Große AG Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss Keine gesetzliche Frist 3 Monate (bis 31.03.2026) § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung Jahresabschluss 11 Monate (bis 30.11.2026) 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a GmbHG analog
Offenlegung Unternehmensregister 12 Monate (bis 31.12.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) § 325 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis 500–25.000 Euro 500–25.000 Euro § 335 HGB

Die Fristen gelten für den Bilanzstichtag 31.12.2025. Bei abweichendem Geschäftsjahr verschieben sich alle Fristen entsprechend. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten ist für alle AGs identisch, unabhängig von der Größenklasse.

Hinweis

Tipp: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein. Die Abschlussprüfung kann mehrere Wochen dauern, und die Einberufung der Hauptversammlung erfordert eine Frist von mindestens 30 Tagen (§ 123 AktG).

Prozessorganisation und Vorbereitung

Die Erstellung des Jahresabschlusses einer AG ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Eine strukturierte Vorbereitung verhindert Verzögerungen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Checkliste: Vorbereitung des Jahresabschlusses

  • Buchführung vollständig und ordnungsgemäß abschließen
  • Inventur durchführen und dokumentieren
  • Alle Belege vollständig und geordnet vorhalten
  • Abschlussprüfer frühzeitig beauftragen und Unterlagen bereitstellen
  • Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang und Lagebericht ausarbeiten
  • Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung terminlich koordinieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister vorbereiten (XBRL-Format)

Digitale Unterstützung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de unterstützt Aktiengesellschaften bei der Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software führt Sie durch alle notwendigen Schritte, prüft die Daten auf Plausibilität und erstellt die Unterlagen im gesetzlich vorgeschriebenen Format.

Bilanz & GuV erstellen

Gliederung nach § 266 und § 275 HGB – mit automatischer Prüfung der formalen Anforderungen

Anhang & Lagebericht

Vorlagen und Formulierungshilfen für alle Pflichtangaben nach § 284 und § 289 HGB

XBRL-Offenlegung

Automatische Umwandlung in XBRL-Format und direkte Einreichung beim Unternehmensregister

Die Software reduziert den administrativen Aufwand erheblich und minimiert das Risiko von Fehlern. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Jahresabschluss fristgerecht, vollständig und rechtssicher offengelegt wird.

„Gerade bei der AG ist die Einhaltung aller Formalien entscheidend. OnlineBilanz.de hilft dabei, den Prozess zu strukturieren, nichts zu vergessen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – von der Erstellung bis zur Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Ist jede AG prüfungspflichtig?

Ja, jede Aktiengesellschaft ist nach § 316 Abs. 1 AktG unabhängig von ihrer Größe prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss und der Lagebericht müssen durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) geprüft werden. Diese Pflicht besteht auch für kleine AGs und kann nicht durch Satzung ausgeschlossen werden.

Wer stellt den Jahresabschluss einer AG fest?

Der Jahresabschluss wird entweder durch die Hauptversammlung (§ 173 AktG) oder durch den Aufsichtsrat (§ 172 AktG) festgestellt. In der Praxis erfolgt die Feststellung meist durch die Hauptversammlung. Der Vorstand legt den Jahresabschluss vor, der Aufsichtsrat prüft ihn, und die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung und Gewinnverwendung.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (§ 325 Abs. 1a HGB). Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer AG enthalten?

Der Jahresabschluss einer AG besteht aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB), Anhang (§ 284 HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB). Mittelgroße und große AGs müssen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel aufnehmen. Alle AGs müssen die vollständige Gliederung nach § 266 HGB einhalten – eine verkürzte Bilanz ist nicht zulässig.

Wo wird der Jahresabschluss einer AG eingereicht?

Der Jahresabschluss wird ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist das Unternehmensregister die zentrale Offenlegungsstelle. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Zusätzlich können persönliche Ordnungsgelder gegen die Vorstandsmitglieder verhängt werden. Die Veröffentlichung der säumigen Unternehmen im Unternehmensregister kann zudem zu Reputationsschäden führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz (AktG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater