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18.10.25
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Fabian Klement
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss digital erstellen

Jahresabschluss digital erstellen 2026: Rechtssicher & effizient

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die digitale Erstellung von Jahresabschlüssen ist heute Standard – doch welche rechtlichen Anforderungen gelten für digitale Lösungen? Dieser Artikel erklärt, was ein rechtsgültiger digitaler Jahresabschluss erfordert, welche Voraussetzungen nach HGB und GoBD zu erfüllen sind und wie Unternehmen die richtige Software wählen. Eine strukturierte Anleitung, wie Sie dabei den Jahresabschluss Schritt für Schritt erstellen, bietet Orientierung für den gesamten Prozess.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein digital erstellter Jahresabschluss muss dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie ein analoger: Bilanz, GuV und ggf. Anhang nach §§ 264 ff. HGB. Die zugrundeliegende Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und den GoBD entsprechen. Wer den Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen möchte, profitiert von digitalen Lösungen, die den Prozess beschleunigen – sie ersetzen jedoch nicht die fachliche Prüfung und Verantwortung.

Gesetzliche Grundlagen: Was bleibt auch digital gleich?

Egal welche Software oder digitale Lösung zum Einsatz kommt: Die gesetzlichen Anforderungen an den Jahresabschluss bleiben identisch. Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert verbindlich, was ein Jahresabschluss enthalten muss, nach welchen Grundsätzen er aufzustellen ist und welche Fristen gelten.

Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zum Schluss eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB. Die digitale Erstellung ändert nichts an diesen Vorgaben – sie ist lediglich ein Werkzeug zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

Eine Software kann den Prozess unterstützen, Berechnungen automatisieren und Fehlerquellen reduzieren. Sie kann jedoch die inhaltliche Richtigkeit und fachliche Beurteilung nicht ersetzen. Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss trägt immer die Geschäftsführung.

Hinweis

Wichtig: Auch ein digital erstellter Jahresabschluss muss vollständig, korrekt und nach den Vorschriften des HGB erstellt sein. Fehler – ob digital oder analog entstanden – haben dieselben rechtlichen Konsequenzen.

Bestandteile des digitalen Jahresabschlusses

Die Bestandteile des Jahresabschlusses sind in § 242 HGB (für Einzelkaufleute) und § 264 HGB (für Kapitalgesellschaften) geregelt. Die Pflichtbestandteile variieren je nach Rechtsform und Unternehmensgröße.

Bestandteil Inhalt Pflicht für
Bilanz Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag nach § 266 HGB Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres nach § 275 HGB Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Anhang Erläuterungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Lagebericht Geschäftsverlauf, Risiken, Prognosen nach § 289 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können Erleichterungen in Anspruch nehmen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen und müssen keinen Lagebericht erstellen.

Digitale Lösungen müssen in der Lage sein, alle erforderlichen Bestandteile rechtskonform zu erzeugen. Das bedeutet: Die Software muss die gesetzlichen Gliederungsschemata nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) korrekt abbilden können. Wer hingegen keine eigene Software einsetzen möchte, kann die Bilanz professionell erstellen lassen – etwa durch spezialisierte Dienstleister, die diese gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllen.

„Eine gute digitale Lösung bildet nicht nur die Pflichtbestandteile ab, sondern berücksichtigt auch die größenabhängigen Erleichterungen automatisch. So vermeiden Unternehmen unnötige Offenlegungen und wahren ihre Geschäftsgeheimnisse.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

GoB und GoBD: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind teils gesetzlich kodifiziert (§§ 238 ff. HGB), teils durch Rechtsprechung entwickelt. Sie bilden das Fundament jeder rechtssicheren Buchführung – egal ob digital oder analog.

Für die digitale Buchführung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zusätzlich die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erlassen. Diese konkretisieren die GoB für digitale Systeme.

Zentrale Anforderungen der GoBD

Anforderung Bedeutung für digitale Systeme
Unveränderbarkeit Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht spurlos gelöscht oder verändert werden (§ 239 Abs. 3 HGB)
Vollständigkeit Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst sein (§ 239 Abs. 2 HGB)
Nachvollziehbarkeit Jede Buchung muss durch Belege dokumentiert und rückverfolgbar sein (§ 238 Abs. 1 HGB)
Zeitgerechtheit Buchungen müssen zeitnah zur Entstehung erfolgen (§ 239 Abs. 2 HGB)
Ordnung Systematische und übersichtliche Ablage aller Unterlagen (§ 239 Abs. 4 HGB)
Aufbewahrungspflicht Digitale Unterlagen müssen 10 Jahre (Bücher, Jahresabschlüsse) bzw. 6 Jahre (sonstige Belege) aufbewahrt werden (§ 257 HGB)

Diese Anforderungen gelten unabhängig von der gewählten Software. Ein System, das diese Grundsätze nicht erfüllt, ist nicht GoBD-konform und kann bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Problemen führen.

Achtung

Achtung: Bei Verstößen gegen die GoBD kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Hinzuschätzungen vornehmen. Dies führt regelmäßig zu Steuernachforderungen und ggf. Strafzuschlägen.

Technische Anforderungen an digitale Jahresabschluss-Systeme

Ein professionelles digitales System zur Jahresabschlusserstellung muss weit mehr leisten als nur Zahlen zu addieren. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den praktischen Bedürfnissen der Prüfung.

Datensicherheit und Archivierung

Nach § 257 HGB müssen Jahresabschlüsse für zehn Jahre aufbewahrt werden. Digitale Systeme müssen daher sicherstellen, dass die Daten über diesen Zeitraum lesbar und unveränderbar gespeichert bleiben. Dies erfordert regelmäßige Backups und eine Archivierungsstrategie.

Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt Zugriff auf die digitalen Daten erhalten können. Nach § 147 Abs. 6 AO ist auf Verlangen ein maschinell auswertbarer Datenträger zur Verfügung zu stellen (Z1-Zugriff) oder – bei komplexeren Systemen – ein direkter Datenzugriff zu ermöglichen (Z2/Z3-Zugriff).

Versionskontrolle und Änderungshistorie

Professionelle Systeme dokumentieren alle Änderungen am Jahresabschluss: Wer hat wann welche Anpassung vorgenommen? Diese Revisionssicherheit ist sowohl aus GoBD-Sicht als auch für die interne Kontrolle unverzichtbar.

  • Automatische Speicherung aller Buchungsvorgänge mit Zeitstempel
  • Unveränderbare Archivierung abgeschlossener Buchungsperioden
  • Protokollierung aller Änderungen mit Benutzerkennung
  • Exportfunktion für Prüfungsdaten (IDEA, GDPdU, E-Bilanz)
  • Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung
  • Regelmäßige automatisierte Datensicherung

Hinweis

Tipp: Achten Sie bei der Software-Auswahl auf eine GoBD-Zertifizierung oder zumindest auf eine schriftliche Bestätigung des Anbieters zur GoBD-Konformität. Dies schafft Rechtssicherheit.

Software-Auswahl: Welche Lösung passt zu meinem Unternehmen?

Der Markt für digitale Buchführungs- und Jahresabschlusslösungen ist vielfältig. Die Bandbreite reicht von einfachen Cloud-Buchhaltungstools bis zu komplexen ERP-Systemen. Die richtige Wahl hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und internen Ressourcen ab.

Typische Lösungskategorien

Steuerberater-Software

  • Vollumfängliche Funktionalität
  • Hohe Anschaffungs- und Lizenzkosten
  • Steile Lernkurve

Cloud-Buchhaltung

  • Nutzerfreundlich und flexibel
  • Mittleres Preisniveau
  • Teilweise ohne Jahresabschluss-Funktion

Spezialisierte Jahresabschluss-Tools

  • Optimiert für GmbH/UG
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Rechtsichere Vorlagen

Für kleine und mittelständische Kapitalgesellschaften bieten spezialisierte Online-Lösungen oft den besten Kompromiss aus Funktionsumfang, Bedienbarkeit und Kosten. Sie decken die spezifischen Anforderungen nach HGB ab, ohne unnötigen Ballast mitzubringen.

Entscheidungskriterien bei der Software-Wahl

  • Unterstützung der relevanten Größenklasse nach § 267 HGB
  • Automatische Übernahme von Daten aus der Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der E-Bilanz (Taxonomie-konform nach § 5b EStG)
  • Integration mit dem Unternehmensregister für die Offenlegung nach § 325 HGB
  • Mehrmandantenfähigkeit bei mehreren Gesellschaften
  • Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten
  • Kompetenter deutschsprachiger Support mit Fachkenntnissen im HGB

„Die teuerste Software ist nicht automatisch die beste. Gerade für GmbHs und UGs mit überschaubarer Komplexität sind schlanke, auf den Jahresabschluss spezialisierte Tools oft effizienter als überdimensionierte Branchenlösungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verantwortung und Haftung: Was die Software nicht abnehmen kann

Digitale Tools können viele Arbeitsschritte automatisieren und die Fehlerquote senken. Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses tragen jedoch immer die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss aufzustellen. Sie haften dafür, dass dieser den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Eine Software kann diese persönliche Verantwortung nicht übernehmen.

Pflichten der Geschäftsführung

  • Sorgfältige Auswahl einer geeigneten und GoBD-konformen Software
  • Prüfung der Plausibilität der erzeugten Berichte und Auswertungen
  • Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eingangsdaten
  • Rechtzeitige Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb der Fristen nach § 42a GmbHG
  • Fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Bei Verstößen drohen persönliche Haftungsrisiken: Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro), Schadensersatzansprüche der Gesellschaft oder Dritter, und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht).

Achtung

Wichtig: Geschäftsführer können sich nicht darauf berufen, sie hätten sich auf die Software verlassen. Sie müssen zumindest stichprobenartig die Richtigkeit der Ergebnisse überprüfen oder dies durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) sicherstellen lassen.

Bei komplexen Sachverhalten – etwa bei der Bewertung von Rückstellungen nach § 253 HGB, der Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände oder der Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften – empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, auch wenn eine digitale Lösung genutzt wird.

Feststellung und Offenlegung: Der Weg vom digitalen Entwurf zur Veröffentlichung

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses ist nur der erste Schritt. Es folgen die formelle Feststellung durch die Gesellschafterversammlung und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss ist innerhalb bestimmter Fristen nach dem Abschlussstichtag (bei den meisten Gesellschaften der 31.12.2025) aufzustellen und von der Gesellschafterversammlung festzustellen:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist: bis 30.11.2026

Mittelgroße und große Gesellschaften

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist: bis 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Digital über Unternehmensregister

Moderne digitale Lösungen bieten eine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister und ermöglichen die Offenlegung mit wenigen Klicks. Dadurch entfallen manuelle Übertragungsfehler und der Prozess wird erheblich beschleunigt.

Hinweis

Praxis-Tipp: Nutzen Sie eine Software, die den gesamten Workflow von der Erstellung über die E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister abdeckt. So vermeiden Sie Medienbrüche und sparen Zeit.

Praxis-Tipps: So gelingt die digitale Jahresabschlusserstellung

Die Umstellung auf eine digitale Jahresabschlusserstellung oder der Wechsel zu einer neuen Software sollte gut vorbereitet sein. Mit den folgenden Praxis-Tipps gelingt der Einstieg reibungslos.

Zeitplanung und Vorbereitung

  • Beginnen Sie frühzeitig – idealerweise 2-3 Monate vor Ablauf der Feststellungsfrist
  • Klären Sie im Vorfeld, welche Vorjahreswerte importiert werden können
  • Stellen Sie sicher, dass alle Belege und Kontoauszüge vollständig vorliegen
  • Prüfen Sie offene Posten und klären Sie Unstimmigkeiten in der laufenden Buchhaltung
  • Dokumentieren Sie besondere Geschäftsvorfälle des Jahres für den Anhang

Häufige Fehlerquellen vermeiden

Auch bei digitaler Unterstützung können Fehler auftreten. Die häufigsten Probleme lassen sich jedoch durch systematisches Vorgehen vermeiden:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Stammdaten (Gesellschafterdaten, Anschrift, Handelsregister-Nummer)
  • Falsche Zuordnung zu einer Größenklasse nach § 267 HGB – dies beeinflusst Offenlegungsumfang und Erleichterungen
  • Vergessene Pflichtangaben im Anhang (z.B. Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 285 Nr. 3 HGB)
  • Nicht abgestimmte Konten (insbesondere Kasse, Bank, Vorsteuer, Umsatzsteuer)
  • Fehlende oder unvollständige E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt nach § 5b EStG

Kontrolle und Qualitätssicherung

Vor der Feststellung sollten Sie den Jahresabschluss systematisch prüfen. Digitale Systeme bieten oft Plausibilitätsprüfungen an, ersetzen aber nicht die inhaltliche Kontrolle:

  • Vergleich mit Vorjahreszahlen: Sind größere Abweichungen plausibel erklärbar?
  • Prüfung der Bilanzidentität: Stimmt das Eigenkapital mit dem Vorjahr überein (abzüglich Ausschüttungen, zuzüglich Einlagen)?
  • Kontrolle der Summen- und Salden: Entspricht die Bilanzsumme der Aktivseite der Passivseite?
  • Überprüfung der GuV: Stimmen Umsatzerlöse mit den tatsächlichen Geschäftsvorfällen überein?
  • Anhang-Vollständigkeit: Sind alle Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB enthalten?

„Ein digitaler Jahresabschluss ist nur so gut wie die Daten, die Sie eingeben. Investieren Sie Zeit in eine saubere, vollständige Buchhaltung – dann läuft die Jahresabschlusserstellung fast von selbst.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Auch wenn Sie eine digitale Lösung nutzen, kann die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sinnvoll sein – insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder wenn steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden sollen.

Moderne Systeme ermöglichen einen effizienten Datenaustausch mit dem Steuerberater: Export von DATEV-Dateien, gemeinsamer Zugriff auf die Cloud-Lösung oder strukturierte Übergabe der E-Bilanz. So entsteht eine produktive Arbeitsteilung, bei der Sie die laufende Buchhaltung übernehmen und der Steuerberater die Qualitätssicherung und steuerliche Optimierung.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein digital erstellter Jahresabschluss rechtsgültig?

Ja, ein digital erstellter Jahresabschluss ist vollständig rechtsgültig, sofern er die gesetzlichen Anforderungen nach §§ 242, 264 ff. HGB erfüllt und die zugrundeliegende Buchführung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie den GoBD entspricht. Die Erstellungsform (digital oder analog) ist rechtlich irrelevant – entscheidend ist die inhaltliche Ordnungsmäßigkeit.

Welche technischen Anforderungen muss eine Jahresabschluss-Software erfüllen?

Die Software muss GoBD-konform sein, d.h. sie muss Unveränderbarkeit gespeicherter Buchungen, Vollständigkeit der Erfassung, Nachvollziehbarkeit durch Belegarchivierung und eine revisionssichere Aufbewahrung über 10 Jahre gewährleisten. Zudem sollte sie die gesetzlichen Gliederungsschemata nach §§ 266, 275 HGB korrekt abbilden und idealerweise eine Schnittstelle zum Unternehmensregister für die Offenlegung bieten.

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss ohne Steuerberater digital erstellen?

Grundsätzlich ja – gesetzlich ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters nicht vorgeschrieben. Allerdings tragen Sie als Geschäftsführer die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 264 Abs. 1 HGB. Bei einfachen Sachverhalten und mit entsprechendem Fachwissen ist die Selbsterstellung mit einer professionellen Software möglich. Bei komplexen Bewertungsfragen (Rückstellungen nach § 253 HGB, latente Steuern etc.) empfiehlt sich die fachkundige Beratung.

Wo muss der digital erstellte Jahresabschluss offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), BMF-Schreiben zu den GoBD. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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