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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanz Wissensdatenbank Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen

Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen: Was GmbHs dürfen — und was nicht

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Die direkte Antwort

Ja — intern. Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen ist erlaubt. Die interne Aufstellung durch den Geschäftsführer ist gesetzlich nicht untersagt. Für die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz via ELSTER, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer — ist ein zugelassener Steuerberater zwingend erforderlich.

Viele GmbH-Geschäftsführer verwechseln „Bilanz“ und „Jahresabschluss“ — oder setzen sie gleich. Beides ist nicht ganz richtig. Wer Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen will und versteht, was beides bedeutet, wie beide zusammenhängen und was er intern selbst erledigen kann, trifft bessere Entscheidungen: weniger unnötiger Kanzleiaufwand, mehr gezieltes Delegieren. Dieser Artikel erklärt genau das.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

3

Bestandteile des Jahresabschlusses — Bilanz, GuV und Anhang. Die Bilanz ist nur einer davon.

§ 264

HGB — verpflichtet jede GmbH zur Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang als vollständigem Jahresabschluss

499,95 €

Festpreis inkl. MwSt. bei OnlineBilanz — vollständiger Jahresabschluss mit StB-Haftung

1. Bilanz vs. Jahresabschluss: Was ist der Unterschied?

Die häufigste Verwechslung: Viele GmbH-Geschäftsführer verwenden „Bilanz“ und „Jahresabschluss“ als Synonyme. Das stimmt nicht ganz. Die Beziehung ist eine andere:

Bilanz

Die Bilanz ist ein Teil des Jahresabschlusses. Sie zeigt, was die GmbH zum Bilanzstichtag besitzt (Aktiva) und wie dieses Vermögen finanziert ist (Passiva). Sie ist eine Momentaufnahme zum 31.12.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist das vollständige Dokument. Er enthält immer: Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) + Anhang. Wer den Jahresabschluss erstellt, erstellt automatisch die Bilanz mit.

Kurzformel

Jahresabschluss = Bilanz + GuV + Anhang. Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses — nicht dasselbe. Wer „Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen“ sagt, meint daher eigentlich: den vollständigen Jahresabschluss mit all seinen Teilen selbst aufstellen.

2. Die drei Bestandteile des Jahresabschlusses

Wer Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen möchte, muss alle drei Bestandteile kennen:

Jahresabschluss einer GmbH — Pflichtbestandteile nach § 264 HGB
1
Bilanz Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) zum Stichtag 31.12. — nach der Pflichtgliederung des § 266 HGB. Zeigt die finanzielle Lage der GmbH.
2
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gegenüberstellung aller Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Zeigt, wie der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag entstanden ist. Bei kleinen GmbHs nicht offenlegungspflichtig.
3
Anhang Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV — Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse, Gesellschafterangaben. Bei kleinen GmbHs erheblich vereinfacht möglich.

Zusätzlich: E-Bilanz und Steuererklärungen

Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss muss jede GmbH jährlich die E-Bilanz ans Finanzamt übermitteln sowie Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer– und Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen. Diese sind nicht Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB — aber untrennbar damit verbunden.

3. Was darf intern selbst erstellt werden?

Als GmbH-Geschäftsführer dürfen Sie Bilanz und Jahresabschluss intern aufstellen — ohne gesetzliche Pflicht, einen externen Steuerberater damit zu beauftragen. Konkret erlaubt:

  • Laufende Buchführung führen — Belege erfassen, Konten pflegen, Bankabgleich durchführen
  • Jahresabschlussbuchungen vornehmen — Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen
  • Bilanz aufstellenAktiva und Passiva nach § 266 HGB gegenüberstellen
  • GuV aufstellen — alle Erträge und Aufwendungen des Jahres gegenüberstellen
  • Anhang erstellen — Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse, Gesellschafterangaben dokumentieren
  • Daten für den Steuerberater aufbereiten — DATEV-Export, CSV oder PDF erstellen und hochladen

4. Was nicht ohne Steuerberater möglich ist

Nach § 2 StBerG sind folgende Tätigkeiten vorbehaltene Aufgaben zugelassener Steuerberater — sie dürfen nicht eigenständig durch den Geschäftsführer erledigt werden:

Steuerrechtliche Einreichung

E-Bilanz via ELSTER einreichen · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung — alle erfordern das ELSTER-Zertifikat eines zugelassenen Steuerberaters

Haftung und Beratung

Bewertungswahlrechte optimal nutzen · Steueroptimierung im Jahresabschluss · Haftung für fehlerhafte Angaben — nur ein Steuerberater kann mit Berufshaftpflicht haften

5. Wie viel Aufwand bedeutet die Eigenerstellung?

Der Aufwand hängt stark davon ab, wie gut die laufende Buchführung gepflegt wurde. Eine grobe Schätzung:

AufgabeZeitaufwand (geschätzt)Voraussetzung
Buchführung abschließen & plausibilisieren2–5 StundenLaufende Buchführung gepflegt
Inventur durchführen1–4 StundenAnlagenverzeichnis aktuell
Jahresabschlussbuchungen2–6 StundenGrundkenntnisse Buchhaltung
Bilanz und GuV aufstellen1–3 StundenBuchhaltungssoftware mit Auswertung
Anhang erstellen1–2 StundenVorlage / OnlineBilanz-Checkliste
Export für Steuerberater erstellen15–30 MinutenDATEV-Export oder CSV

Zeitaufwand ist variabel

Diese Schätzungen gelten für eine kleine GmbH mit ordentlich geführter laufender Buchführung. Wer die Buchführung das ganze Jahr vernachlässigt hat, kann beim Abschluss ein Vielfaches dieser Zeit investieren. Die wichtigste Grundlage für einen schnellen Jahresabschluss ist eine sauber gepflegte laufende Buchführung.

6. Häufige Fehler beim Selbst-Erstellen von Bilanz und Jahresabschluss

  • Bilanz und GuV nicht aufeinander abgestimmt — der Jahresüberschuss in der GuV muss exakt mit dem Jahresüberschuss auf der Passivseite der Bilanz übereinstimmen. Abweichungen bedeuten Fehler in den Buchungen.
  • Steuerrückstellungen vergessen — Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf den Jahresgewinn müssen als Rückstellung gebucht sein. Fehlt das, ist der Gewinn zu hoch ausgewiesen.
  • Anhang unvollständig — besonders Haftungsverhältnisse und Bewertungsmethoden werden häufig vergessen. Ein unvollständiger Anhang ist ein formaler Mangel des Jahresabschlusses.
  • Falsche Gliederung der Bilanz — die Gliederung nach § 266 HGB ist verbindlich. Eigene Gliederungen oder vereinfachte Darstellungen sind nur für Kleinstkapitalgesellschaften erlaubt.
  • Feststellung vergessen — der aufgestellte Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Ohne Feststellungsbeschluss ist keine wirksame Gewinnausschüttung möglich.

„Wer Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen will, kann das — und es spart Geld bei den Kanzleikosten. Aber es gibt eine Grenze: Die steuerrechtliche Einreichung. Die ist nicht optional, nicht verhandelbar und nicht ohne ELSTER-Zertifikat möglich. OnlineBilanz schließt genau diese Lücke.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

7. Die smarte Arbeitsteilung: Selbst erstellen + OnlineBilanz einreichen

Die effizienteste Strategie für GmbH-Geschäftsführer ist nicht die Wahl zwischen „alles selbst“ und „alles auslagern“ — sondern eine klare Arbeitsteilung:

Sie erledigen intern

Laufende Buchführung · Jahresinventur · Jahresabschlussbuchungen · DATEV-Export erstellen · Gesellschafterbeschluss zur Feststellung

OnlineBilanz übernimmt

Bilanz, GuV, Anhang finalisieren · E-Bilanz erstellen und einreichen · Alle Steuererklärungen · Bundesanzeiger-Offenlegung · StB-Signatur mit Haftung

Das Ergebnis

Minimaler eigener Aufwand · Maximale Kosteneinsparung gegenüber Kanzlei · Vollständige Steuerberater-Haftung · Alles fristgerecht erledigt

Was 499,95 € inkl. MwSt. beinhalten

Bilanz · GuV · Anhang · Anlagespiegel · E-Bilanz · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Bundesanzeiger-Offenlegung · StB-Signatur mit Berufshaftpflicht · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr kostenlose Steuerberatung

8. Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Jahresabschluss?

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, GuV und Anhang. Wer den Jahresabschluss erstellt, erstellt automatisch auch die Bilanz mit. Rechtsgrundlage: § 264 HGB.

Darf ich Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja — die interne Aufstellung ist erlaubt. Für die steuerrechtliche Einreichung (E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung) ist ein Steuerberater nach § 2 StBerG gesetzlich erforderlich. OnlineBilanz verbindet beides: Sie stellen intern auf, wir reichen rechtssicher ein.

Muss die Bilanz und der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offengelegt werden?

Ja — jede GmbH muss ihren Jahresabschluss (bei kleinen GmbHs: nur die Bilanz ohne GuV) beim Bundesanzeiger offenlegen. Frist: 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. OnlineBilanz erledigt die Offenlegung automatisch im Festpreis.

Ist die GuV ein Pflichtbestandteil, wenn ich den Jahresabschluss selbst erstelle?

Ja — intern muss die GuV immer erstellt werden. Bei der Bundesanzeiger-Offenlegung dürfen kleine GmbHs nach § 326 HGB die GuV jedoch weglassen — sie wird nicht öffentlich. Das schützt sensible Ertragsdaten vor Wettbewerbern.

Was kostet es, Bilanz und Jahresabschluss bei OnlineBilanz erstellen zu lassen?

499,95 € inkl. MwSt. — Festpreis für den vollständigen Jahresabschluss inklusive aller Steuererklärungen, E-Bilanz und Bundesanzeiger. Den genauen Preis berechnen Sie mit dem Kostenrechner.

9. Fazit: Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen — so weit wie möglich, so professionell wie nötig

Bilanz und Jahresabschluss eigenständig erstellen — das ist möglich, sinnvoll und spart Kanzleikosten. Wer seine Buchführung laufend pflegt, die drei Pflichtbestandteile kennt und weiß, wo die gesetzliche Grenze liegt, kann den größten Teil intern erledigen.

Die Grenze ist klar: Die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer — erfordert zwingend einen zugelassenen Steuerberater. Hier setzt OnlineBilanz an: Sie erledigen die Vorarbeit intern, OnlineBilanz übernimmt den rechtssicheren Abschluss zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.

  • Bilanz ist ein Teil des Jahresabschlusses — nicht dasselbe
  • Jahresabschluss = Bilanz + GuV + Anhang — alle drei intern aufstellbar
  • Steuerrechtliche Einreichung: nur mit Steuerberater — § 2 StBerG
  • Smarte Lösung: intern vorbereiten + OnlineBilanz einreichen lassen
  • Festpreis 499,95 € inkl. MwSt. — alles aus einer Hand, kein offener Stundensatz
„Wer Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellt, macht das Richtige. Wer dabei vergisst, dass die Einreichung Sache des Steuerberaters ist, riskiert Steuerschätzungen und Ordnungsgelder. Die smarte Lösung: beides kombinieren.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Bilanz und Jahresabschluss — intern vorbereitet, professionell eingereicht.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB, § 266 HGB, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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