Incoterms 2020: Alle 11 Klauseln im Überblick – Tabelle, Steuer & Bilanz
Ob EXW, DDP oder FOB – die Wahl der richtigen Incoterm-Klausel entscheidet nicht nur über Transportkosten und Haftungsrisiken, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer und den handelsrechtlichen Bilanzstichtag. Dieser Hub-Artikel verschafft GmbH-Geschäftsführern und kaufmännischen Leitern einen vollständigen Überblick über alle 11 Incoterms 2020 – inklusive der steuerlichen Stolperfallen, die in der Praxis regelmäßig übersehen werden.
Kurzantwort
Incoterms (International Commercial Terms) sind standardisierte Lieferbedingungen der Internationalen Handelskammer (ICC), die regeln, wer Transportkosten trägt, wo die Gefahr auf den Käufer übergeht und welche Partei Einfuhr- bzw. Ausfuhrzoll übernimmt. Die aktuelle Fassung Incoterms 2020 umfasst 11 Klauseln. Steuerlich entscheidend: Incoterms bestimmen nicht den umsatzsteuerlichen Lieferort nach § 3 Abs. 6–8 UStG, liefern aber starke Indizien dafür, wer die Beförderung veranlasst, wer zum EUSt-Schuldner wird und wessen Vorratsvermögen eine rollende Ware am Bilanzstichtag zuzurechnen ist.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Incoterms?
- Alle 11 Incoterms 2020 im Überblick (Tabelle)
- Klauselgruppen: Abholung, Frei Frachtführer, Ankunft
- Steuerliche Bedeutung der Incoterms
- Bilanzierung: Wem gehört die rollende Ware?
- Fehlerklassiker: EXW im Export & DDP-Falle
- Praxisbeispiel: Maschinenbau-GmbH wählt falsche Klausel
- Richtige Klauselwahl für Exporteure und Importeure
- Fazit
Was sind Incoterms? – Definition und Rechtsgrundlage
Incoterms (kurz für International Commercial Terms) sind weltweit anerkannte Handelsklauseln, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben werden. Sie definieren in standardisierter Form, wer zwischen Verkäufer und Käufer die Kosten des Transports trägt, an welchem Punkt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware übergeht und welche Partei für Zollformalitäten zuständig ist.
Rechtlich sind Incoterms keine gesetzliche Regelung, sondern vertragliche Handelsbräuche. Sie entfalten ihre Wirkung ausschließlich dann, wenn die Parteien sie im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbaren und die Fassung benennen – also z. B. „CIF Hamburg, Incoterms® 2020″. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2020 und ist bis heute (Stand: 2025) unverändert maßgeblich; eine „Incoterms 2025″ gibt es bislang nicht. Wer ältere Fassungen (2010, 2000) verwendet, sollte prüfen, ob Abweichungen zu den Incoterms 2020 vertragsrelevant sind.
Wichtig für GmbH-Geschäftsführer
Incoterms regeln das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Sie ersetzen weder das anwendbare Kaufrecht (z. B. UN-Kaufrecht CISG, BGB) noch begründen sie selbst Eigentumsübergang. Das Eigentum an der Ware geht nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht über – in Deutschland gemäß §§ 929 ff. BGB durch Einigung und Übergabe bzw. §§ 447, 650 BGB-Gefahrtragung.
Alle 11 Incoterms 2020 im Überblick (Tabelle)
Die folgende Tabelle gibt eine kompakte Incoterms-Übersicht aller 11 Klauseln mit Gefahrübergang, Kostentragung und Transportpflichten. Die Klauseln sind nach Verkäuferpflicht aufsteigend geordnet – von minimaler Pflicht (EXW) bis zur maximalen Pflicht (DDP).
| Kürzel | Name | Verkehrsmittel | Gefahrübergang | Kostentragung bis | Ausfuhrzoll | Einfuhrzoll |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EXW | Ex Works | Alle | Ab Werk des Verkäufers (bei Bereitstellung) | Ab Werk | Käufer | Käufer |
| FCA | Free Carrier | Alle | Bei Übergabe an ersten Frachtführer | Bis Übergabeort | Verkäufer | Käufer |
| CPT | Carriage Paid To | Alle | Bei Übergabe an ersten Frachtführer | Bis Bestimmungsort | Verkäufer | Käufer |
| CIP | Carriage and Insurance Paid To | Alle | Bei Übergabe an ersten Frachtführer | Bis Bestimmungsort inkl. All-Risk-Versicherung | Verkäufer | Käufer |
| DAP | Delivered at Place | Alle | Am vereinbarten Bestimmungsort (nicht entladen) | Bis Bestimmungsort | Verkäufer | Käufer |
| DPU | Delivered at Place Unloaded | Alle | Nach Entladung am Bestimmungsort | Bis Bestimmungsort inkl. Entladung | Verkäufer | Käufer |
| DDP | Delivered Duty Paid | Alle | Am Bestimmungsort (nicht entladen) | Vollständig inkl. Einfuhrzoll und EUSt | Verkäufer | Verkäufer |
| FAS | Free Alongside Ship | See-/Binnenschiff | Wenn Ware längsseits Schiff gebracht | Bis Hafen Verkäufer | Verkäufer | Käufer |
| FOB | Free on Board | See-/Binnenschiff | Wenn Ware an Bord des Schiffes gebracht | Bis Verladen | Verkäufer | Käufer |
| CFR | Cost and Freight | See-/Binnenschiff | Wenn Ware an Bord des Schiffes gebracht | Bis Bestimmungshafen (ohne Versicherung) | Verkäufer | Käufer |
| CIF | Cost, Insurance and Freight | See-/Binnenschiff | Wenn Ware an Bord des Schiffes gebracht | Bis Bestimmungshafen inkl. Mindestversicherung | Verkäufer | Käufer |
Klauselgruppen verstehen: Von der Abholung bis zur Ankunft
Die 11 Klauseln der Incoterms-Liste lassen sich in drei funktionale Gruppen einteilen:
Gruppe 1: Abholklausel (EXW)
EXW – Ex Works ist die Klausel mit der geringsten Pflicht des Verkäufers. Er stellt die Ware am eigenen Werk bereit; der Käufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken ab diesem Moment. Für den Export aus der EU ist EXW problematisch, da der Verkäufer keinen Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr erhält und damit die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG i. V. m. § 6 UStG gefährdet (→ mehr dazu unter Ausfuhrlieferung steuerfrei).
Gruppe 2: Frachtführer-/Hauptlauf-Klauseln (FCA, CPT, CIP, FAS, FOB, CFR, CIF)
Bei FCA übergibt der Verkäufer die Ware an den ersten Frachtführer am benannten Ort; er übernimmt Ausfuhrzoll, aber nicht den Hauptlauf. Neu in Incoterms 2020: Auf Wunsch kann der Käufer eine Bordkonnossement-Klausel vereinbaren – wichtig für Akkreditivgeschäfte. CPT und CIP verpflichten den Verkäufer zusätzlich zur Zahlung des Hauptlaufs; der Gefahrübergang bleibt aber beim ersten Frachtführer. CIP schreibt seit 2020 eine umfassende All-Risk-Versicherung (Institute Cargo Clauses A) vor, während CIF nur Mindestdeckung (Clause C) verlangt. Die reinen Seefrachtklauseln FAS, FOB, CFR, CIF sind ausschließlich für Stückgut im Linienverkehr gedacht – bei Containern empfiehlt die ICC stattdessen FCA/CPT/CIP.
Gruppe 3: Ankunftsklauseln (DAP, DPU, DDP)
DAP und DPU legen Kosten und Gefahr bis zum Bestimmungsort beim Verkäufer; der Einfuhrzoll obliegt beim Käufer. DPU (früher DAT) ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer die Ware auch entladen muss. DDP ist die „Alles-inklusive“-Klausel: Der Verkäufer liefert verzollt und versteuert – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen (→ DDP-Falle, siehe unten).
Steuerliche Bedeutung der Incoterms: Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer
Ein verbreiteter Irrtum in der Praxis: Viele Unternehmen glauben, Incoterms würden den umsatzsteuerlichen Lieferort festlegen. Das stimmt nicht. Der Lieferort bestimmt sich ausschließlich nach § 3 Abs. 6–8 UStG: Bei einer bewegten Lieferung ist der Lieferort dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt; bei Reihengeschäften gelten gesonderte Zuordnungsregeln.
Incoterms liefern aber wichtige Indizien, wer die Beförderung veranlasst:
- Bei EXW: Käufer holt ab → Käufer veranlasst die Beförderung → Lieferort ist das Werk des Verkäufers (kein bewegte Lieferung beim Verkäufer).
- Bei FCA, CPT, CIP, FOB, CFR, CIF: Verkäufer veranlasst Beförderung → Lieferort beginnt beim Verkäufer → bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen steuerbefreiungsfähig.
- Bei DDP: Der Verkäufer übernimmt Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland → er wird zum EUSt-Schuldner im Ausland und muss sich dort steuerlich registrieren lassen.
DDP-Falle: Registrierungspflicht im Ausland
Wenn eine deutsche GmbH Ware unter DDP nach Großbritannien, in die USA oder in andere Drittländer liefert, übernimmt sie die Einfuhrumsatzsteuer (bzw. VAT/GST) des Bestimmungslandes. Das bedeutet: Die GmbH muss sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren lassen, eine lokale Steuernummer beantragen und regelmäßig Voranmeldungen abgeben – mit erheblichem administrativem und finanziellem Aufwand. Im EU-Binnenmarkt entfällt die EUSt, doch auch hier kann DDP bei einer Lieferung in ein anderes EU-Land zur Registrierungspflicht führen (wenn kein OSS-Verfahren nutzbar ist). Detaillierte Berechnungshinweise zur Einfuhrumsatzsteuer finden Sie in unserem Artikel zur Einfuhrumsatzsteuer: Berechnung, Zahlung und Vorsteuerabzug.
DDP-Warnung
Wer als deutscher Exporteur DDP vereinbart, ohne im Bestimmungsland steuerlich registriert zu sein, riskiert Bußgelder, Nachzahlungen und Reputationsschäden. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob eine Fiskalvertretung oder OSS-Registrierung möglich ist.
Bilanzierung nach HGB: Wem gehört die rollende Ware am Bilanzstichtag?
Für die Bilanzierung nach HGB ist entscheidend, wessen Vorratsvermögen eine sich auf dem Transportweg befindende Ware am Bilanzstichtag zuzurechnen ist. Maßgeblich ist dabei nicht das zivilrechtliche Eigentum, sondern das wirtschaftliche Eigentum gemäß § 39 AO (analog für Handelsbilanz). Die Gefahr- und Kostentragung nach Incoterms ist das stärkste Indiz für die wirtschaftliche Zurechnung.
Konkret bedeutet das:
Gefahrübergang „an Bord des Schiffes im Verladehafen“. Liegt der Bilanzstichtag während des Seetransports, ist die Ware dem Käufer zuzurechnen (wirtschaftliches Eigentum ab Verladung). Der Verkäufer hat den Umsatz realisiert; er darf die Ware nicht mehr im Vorratsvermögen bilanzieren.
Gefahrübergang erst am Bestimmungsort. Die Ware bleibt bis zur Übergabe am Bestimmungsort wirtschaftlich dem Verkäufer zuzurechnen. Der Umsatz ist erst bei Übergabe zu realisieren. Bei einem Bilanzstichtag während des Transports bleibt die Ware im Vorratsvermögen des Verkäufers (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB – Realisationsprinzip).
Die Umsatzrealisierung nach HGB orientiert sich am Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Erträge dürfen erst erfasst werden, wenn sie realisiert sind – also wenn der Gefahrübergang stattgefunden hat. Bei internationalen Lieferungen mit langen Transportzeiten (z. B. Containerschiff Asien → Europa: 4–6 Wochen) kann die Klauselwahl erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben.
Fehlerklassiker: EXW im Export und die DDP-Falle
Fehler 1: EXW bei Drittlandsexporten
EXW klingt für den Exporteur attraktiv – er hat minimale Pflichten. Das Problem: Bei EXW ist der Käufer für die Ausfuhrabfertigung zuständig. Der deutsche Verkäufer hat keinen eigenen Zugriff auf die Ausfuhranmeldung und damit keinen belastbaren Buch- oder Belegnachweis für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG, § 8 UStDV). Verweigert der ausländische Käufer die Herausgabe der Ausfuhrnachweise, schuldet die GmbH die deutsche Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag – ein existenzbedrohender Fehler bei großen Exportvolumina. Besser: FCA mit Exportzollpflicht beim Verkäufer.
Fehler 2: DDP ohne steuerliche Vorbereitung
Wie oben dargestellt, löst DDP im Bestimmungsland eine Registrierungspflicht aus. Viele mittelständische GmbHs unterschätzen den laufenden Compliance-Aufwand (Voranmeldungen, länderspezifische Steuererklärungen, ggf. Fiskalvertreter) und die Bindung von Liquidität durch die vorläufig gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bis zur Erstattung. Im EU-Binnenmarkt kann für B2C-Lieferungen das OSS-Verfahren eine Alternative sein.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Bei Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten spielen Incoterms ebenfalls eine Rolle: Ob eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG steuerfrei ist, hängt u. a. davon ab, wer die Beförderung veranlasst. Mehr dazu im Artikel zur innergemeinschaftlichen Lieferung.
Praxisbeispiel: Maschinenbau-GmbH wählt falsche Klausel
Die Muster-Maschinenbau GmbH (Sitz: Stuttgart) verkauft eine CNC-Fräsmaschine (Nettorechnungswert: 180.000 EUR) an einen Käufer in der Türkei. Der Geschäftsführer wählt EXW-Stuttgart, da er „keine Logistikverantwortung“ übernehmen will. Das Finanzamt prüft und stellt fest: Die GmbH kann keinen Ausfuhrnachweis vorlegen, da der türkische Käufer die ATLAS-Ausfuhranmeldung selbst durchgeführt hat und dem Verkäufer keine Ausfuhrbegleitdokumente übermittelt hat.
Ergebnis: Die GmbH schuldet Umsatzsteuer i. H. v. 19 % × 180.000 EUR = 34.200 EUR nach § 6 UStG i. V. m. BMF-Schreiben zu Ausfuhrnachweisen. Hinzu kommen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO (1,8 % p. a.).
Umsatzsteuer-Nachzahlung / Steueraufwand 34.200 EUR
an Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt 34.200 EUR
Lösung: Bei Verwendung von FCA – Stuttgart, Incoterms® 2020 hätte die GmbH als Exportzollanmelderin im ATLAS-System die Ausfuhranmeldung selbst gestellt, den Ausgangsvermerk elektronisch erhalten und die Steuerfreiheit lückenlos belegt. Der Verwaltungsmehraufwand wäre minimal, die Steuerersparnis 34.200 EUR.
Richtige Klauselwahl für Exporteure und Importeure
- Drittlandsexport: FCA (Ausfuhrnachweis beim Exporteur), CPT oder CIP für Standardlieferungen
- EU-Export B2B: FCA oder CPT, um den innergemeinschaftlichen Liefernachweis sicherzustellen
- Vermeiden: EXW (fehlender Ausfuhrnachweis), DDP (Registrierungspflicht im Ausland)
- Container: FCA statt FOB; CPT/CIP statt CFR/CIF (ICC-Empfehlung)
- Drittlandsimport: DAP oder DDP, wenn Verkäufer zuverlässig verzollt; alternativ FCA + eigene Spedition für Kostenkontrolle
- Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer: Nur der Importeur (als EUSt-Schuldner) kann die EUSt als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bei DDP zahlt der Verkäufer die EUSt und kann sie ggf. nicht als Vorsteuer abziehen – Kostenrisiko!
- Bilanzstichtag: Lange Transportwege (Asien) + Ankunftsklauseln verlängern die Kapitalbindung im Vorratsvermögen des Verkäufers.
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Fazit: Incoterms – mehr als Logistik, Chefsache für die GmbH
Die richtige Wahl der Incoterms-Klausel ist für eine GmbH weit mehr als eine logistische Entscheidung. Sie beeinflusst drei zentrale Bereiche: die umsatzsteuerliche Liefernachweisführung (insbesondere bei Drittlandsexporten und innergemeinschaftlichen Lieferungen), die steuerliche Registrierungspflicht im Ausland (vor allem bei DDP) und die handelsrechtliche Bilanzzurechnung rollender Ware am Bilanzstichtag. Die Incoterms 2020 bieten mit ihren 11 Klauseln ein flexibles Werkzeug – vorausgesetzt, der Geschäftsführer versteht die Konsequenzen jeder Wahl. EXW im Export ist in der Regel ein Fehler; DDP ohne steuerliche Vorbereitung ein noch größerer. FCA ist für die meisten deutschen Exporteure die sicherste Wahl. Lassen Sie die Klauselwahl künftig vor Vertragsabschluss durch Ihren Steuerberater validieren.
34.200 EUR
USt-Nachzahlung bei falschem EXW-Export (Beispiel 180.000 EUR Maschine)
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Klauseln umfassen die Incoterms 2020
Häufig gestellte Fragen
Was sind Incoterms und wofür werden sie verwendet?
Incoterms (International Commercial Terms) sind standardisierte Lieferbedingungen der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie legen im Kaufvertrag fest, wer Transportkosten trägt, wann die Gefahr auf den Käufer übergeht und wer Zollformalitäten übernimmt. Sie sind kein Gesetz, sondern vertragliche Handelsbräuche.
Bestimmen Incoterms den umsatzsteuerlichen Lieferort?
Nein. Der umsatzsteuerliche Lieferort richtet sich ausschließlich nach § 3 Abs. 6–8 UStG. Incoterms liefern aber starke Indizien, wer die Beförderung veranlasst – was wiederum für die Steuerbefreiung bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen relevant ist.
Warum ist EXW für Exporteure gefährlich?
Bei EXW ist der Käufer für die Ausfuhrabfertigung zuständig. Der deutsche Verkäufer erhält keinen eigenen Ausfuhrnachweis und kann die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG nicht belegen. Im schlimmsten Fall schuldet er 19 % USt auf den vollen Rechnungsbetrag.
Was bedeutet die DDP-Falle?
Bei DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland. Das verpflichtet ihn zur steuerlichen Registrierung im Ausland. Ohne Registrierung drohen Bußgelder und Nachzahlungen. Im EU-Binnenmarkt kann alternativ das OSS-Verfahren genutzt werden.
Welche Incoterms-Klausel eignet sich am besten für den Export aus Deutschland?
Für Drittlandsexporte ist FCA (Free Carrier) in der Regel die sicherste Wahl, da der Exporteur die Ausfuhranmeldung selbst stellt und den ATLAS-Ausgangsvermerk als Nachweisdokument erhält. Für Containerlieferungen empfiehlt die ICC FCA, CPT oder CIP statt der reinen Seefrachtklauseln FOB, CFR oder CIF.
Wie beeinflussen Incoterms die Bilanzierung?
Der Gefahrübergang nach Incoterms ist das stärkste Indiz für die wirtschaftliche Zurechnung der Ware. Bei Ankunftsklauseln (DAP, DPU, DDP) bleibt die Ware bis zur Übergabe am Bestimmungsort im Vorratsvermögen des Verkäufers; der Umsatz wird erst dann realisiert. Das kann bei langen Transportzeiten (z. B. Schiff Asien–Europa) erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben.
Gibt es Incoterms 2025?
Nein. Die aktuell gültige Fassung sind die Incoterms 2020, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft sind und Stand 2025 unverändert gelten. Die ICC überarbeitet die Regeln typischerweise im Zehnjahresrhythmus; eine neue Fassung ist frühestens 2030 zu erwarten.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.





