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OnlineBilanzBlogGewerbesteuer buchen SKR 03/04: Vorauszahlung, Rückstellung und Nachzahlung

Gewerbesteuer buchen SKR 03/04: Vorauszahlung, Rückstellung und Nachzahlung

Veröffentlicht: 14.07.2026Aktualisiert: 14.07.2026Fachlich geprüft: 14.07.2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Vorauszahlungen vierteljährlich, Rückstellung zum Jahresabschluss, Nachzahlung für Vorjahre, Erstattungen, Zinsen und Säumniszuschläge – die Gewerbesteuer erzeugt gleich mehrere buchhalterische Vorgänge, die im SKR 03 und SKR 04 auf unterschiedlichen Konten landen. Insbesondere bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an, die auf eigenen Konten erfasst werden müssen. Dieser Artikel liefert Ihnen alle Buchungssätze auf einen Blick, erklärt die steuerliche Nichtabziehbarkeit nach § 4 Abs. 5b EStG und zeigt anhand eines GmbH-Beispiels, wie Vorauszahlung, Rückstellung und Nachzahlung nahtlos ineinandergreifen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Gewerbesteuer buchen SKR 03: Vorauszahlungen laufen über Konto 1740 (SKR 04: 2300), der Aufwand über 7610 (SKR 04: 7600), Rückstellungen werden gegen 0970 (SKR 04: 3030) gebucht. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar – für Kapitalgesellschaften gilt dies ohnehin bereits über § 10 Nr. 2 KStG a.F., heute über die allgemeine Nicht-Abziehbarkeit. Die Buchung erfolgt dennoch ergebniswirksam in der Handelsbilanz; der steuerliche Unterschied wird in der Steuererklärung neutralisiert. Ähnlich verhält es sich mit anderen steuerlichen Sanktionen, etwa wenn Sie einen Verspätungszuschlag nach SKR 03 oder 04 buchen – auch diese sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Grundlagen: Gewerbesteuer im Buchungskreislauf

Die Gewerbesteuer entsteht dem Grunde nach mit Ablauf des Erhebungszeitraums (= Kalenderjahr, § 14 GewStG). Da der endgültige Steuerbescheid erst Monate oder Jahre später ergeht, ist der buchhalterische Ablauf in drei Phasen aufgeteilt:

  1. Laufendes Jahr: vierteljährliche Vorauszahlungen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) werden als geleistete Anzahlungen aktiviert.
  2. Jahresabschluss: Bildung einer Rückstellung für die voraussichtliche Gewerbesteuer des abgelaufenen Jahres; die bereits gebuchten Vorauszahlungen werden gegengerechnet.
  3. Bescheid: Auflösung der Rückstellung; ggf. Nachzahlung oder Erstattung.

Für die laufende Gewerbesteuererklärung und die Berechnung des Messbetrags lesen Sie unseren Grundlagenartikel zur Gewerbesteuererklärung.

SKR 03 – wichtige Konten

Konto Bezeichnung
1740 Geleistete Vorauszahlungen Gewerbesteuer
0970 Rückstellungen für Steuern (Gewerbesteuer)
7610 Gewerbesteuer
7614 Zinsen Gewerbesteuer (nicht abziehbar)
7615 Säumniszuschläge Gewerbesteuer
1200 Bank
SKR 04 – wichtige Konten

Konto Bezeichnung
2300 Geleistete Vorauszahlungen Gewerbesteuer
3030 Rückstellungen für Steuern (Gewerbesteuer)
7600 Gewerbesteuer
7604 Zinsen Gewerbesteuer (nicht abziehbar)
7605 Säumniszuschläge Gewerbesteuer
1800 Bank

Nichtabziehbarkeit nach § 4 Abs. 5b EStG

Seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 schließt § 4 Abs. 5b EStG den Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer vollständig aus. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ergibt sich dieselbe Rechtsfolge aus dem Zusammenspiel von KStG und EStG: Die Gewerbesteuer mindert in der Handelsbilanz den Jahresüberschuss (Aufwandskonto 7610/7600), in der steuerlichen Gewinnermittlung wird sie jedoch als außerbilanzielle Hinzurechnung wieder neutralisiert.

Hinweis: Handels- vs. Steuerbilanz

Die Buchung auf Konto 7610 (SKR 03) bzw. 7600 (SKR 04) ist handelsrechtlich korrekt und pflichtgemäß. Die steuerliche Nicht-Abziehbarkeit wird außerbilanziell in der Körperschaftsteuererklärung (Anlage GK) als Hinzurechnung erfasst. An der Buchung selbst ändert sich nichts – falsch wäre es, den Aufwand schon in der Buchführung zu neutralisieren. Dieses Prinzip gilt analog auch für andere nicht abziehbare Betriebsausgaben wie Säumniszuschläge in SKR 03, die ebenfalls außerbilanziell korrigiert werden.

Vorauszahlungen buchen (SKR 03/04)

Vorauszahlungen sind keine Betriebsausgaben zum Zeitpunkt der Zahlung, sondern geleistete Anzahlungen auf eine künftige Steuerschuld. Sie werden aktiviert und erst beim Jahresabschluss gegen die Rückstellung verrechnet.

Buchung Vorauszahlung (SKR 03)
1740 Geleistete Vorauszahlungen GewSt   an   1200 Bank
Beispiel: 5.000 EUR am 15.05.
Buchung Vorauszahlung (SKR 04)
2300 Geleistete Vorauszahlungen GewSt   an   1800 Bank
Beispiel: 5.000 EUR am 15.05.

Dieser Vorgang wiederholt sich für jeden Vorauszahlungstermin (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Das Konto 1740/2300 trägt am Jahresende den Saldo aller geleisteten Vorauszahlungen des Jahres.

Tipp: Vorauszahlungshöhe

Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen auf Basis des letzten festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags fest (§ 19 GewStG). Bei stark abweichendem Gewinnjahr empfiehlt sich ein Anpassungsantrag, um Zinsrisiken zu minimieren.

Gewerbesteuer-Rückstellung zum Jahresabschluss

Zum 31.12. ist für die voraussichtliche Gewerbesteuer des laufenden Jahres eine Rückstellung zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB). Die Schätzung basiert auf dem vorläufigen Jahresgewinn, dem Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8 GewStG, § 9 GewStG), dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde.

Der Rückstellungsbetrag ist die voraussichtliche Jahressteuer. Davon werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen abgezogen – der Differenzbetrag bildet die netto offene Steuerschuld.

Rückstellungsbildung zum 31.12. (SKR 03)
7610 Gewerbesteuer   an   0970 Rückstellungen für Steuern
Buchung über den vollen voraussichtlichen Jahresbetrag (z. B. 28.000 EUR)
Rückstellungsbildung zum 31.12. (SKR 04)
7600 Gewerbesteuer   an   3030 Rückstellungen für Steuern
Buchung über den vollen voraussichtlichen Jahresbetrag

Im selben Zuge werden die geleisteten Vorauszahlungen aus dem Aktivkonto ausgebucht und ebenfalls gegen den Aufwand verrechnet, oder – buchhalterisch sauberer – die Vorauszahlungen bleiben auf 1740/2300 stehen und werden beim Bescheid aufgelöst. Beide Methoden sind praxisüblich; wichtig ist die Konsistenz im Jahresabschluss.

Achtung: Überbewertungsverbot
Die Rückstellung darf nur den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrag ausweisen (§ 253 Abs. 1 HGB). Eine bewusste Überdotierung zur Steuerverschiebung ist handelsrechtlich unzulässig.

Nachzahlung für Vorjahre buchen

Ergeht der Gewerbesteuerbescheid und übersteigt die festgesetzte Steuer die gebildete Rückstellung für Gewerbesteuer, entsteht ein Nachzahlungsbetrag. Dieser ist aufwandswirksam in dem Jahr zu buchen, in dem der Bescheid ergeht – er berührt das Ergebnis des laufenden Jahres (Grundsatz der Wesentlichkeit nach IDW RS HFA 6).

Auflösung Rückstellung + Nachzahlung (SKR 03)
Schritt 1: Rückstellung auflösen
0970 Rückstellungen für Steuern   an   1740 Geleistete Vorauszahlungen GewSt
Schritt 2: Aufwand für Mehrbetrag (Nachzahlung Vorjahr)
7610 Gewerbesteuer   an   1200 Bank
Auflösung Rückstellung + Nachzahlung (SKR 04)
Schritt 1:
3030 Rückstellungen für Steuern   an   2300 Geleistete Vorauszahlungen GewSt
Schritt 2:
7600 Gewerbesteuer   an   1800 Bank

War die Rückstellung zu hoch angesetzt, wird der überschüssige Betrag ertragswirksam aufgelöst:

Gewerbesteuer-Erstattung buchen

Bei einer Erstattung übersteigen die geleisteten Vorauszahlungen (oder die Rückstellung) die festgesetzte Steuer. Der Erstattungsanspruch ist als sonstiger Vermögensgegenstand zu aktivieren oder – wenn zeitnah eingehend – direkt über das Bankkonto zu buchen.

Erstattung Eingang (SKR 03)
1200 Bank   an   7610 Gewerbesteuer
(Ertrag = Minderung des Gewerbesteueraufwands des laufenden Jahres)
Erstattung Eingang (SKR 04)
1800 Bank   an   7600 Gewerbesteuer

Besteht zum Abschlussstichtag ein noch nicht ausgezahlter Erstattungsanspruch, wird dieser als Forderung ausgewiesen:

Erstattungsanspruch aktivieren (SKR 03)
1520 Sonstige Vermögensgegenstände   an   7610 Gewerbesteuer

Zinsen & Säumniszuschläge zur Gewerbesteuer

Gewerbesteuer-Nachzahlungszinsen entstehen nach § 233a AO (15 Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraums, Zinssatz 1,8 % p. a. seit 2019 gemäß BVerfG-Entscheidung). Säumniszuschläge fallen nach § 240 AO an, wenn die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird. Verspätungszuschläge regelt § 152 AO.

Alle drei Positionen sind steuerlich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 10 KStG). In der Buchführung werden sie auf separaten Konten erfasst, um die außerbilanzielle Hinzurechnung in der Steuererklärung transparent zu machen.

Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer (SKR 03)
7614 Zinsen Gewerbesteuer   an   1200 Bank
Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer (SKR 04)
7604 Zinsen Gewerbesteuer   an   1800 Bank
Säumniszuschlag Gewerbesteuer (SKR 03)
7615 Säumniszuschläge   an   1200 Bank
Säumniszuschlag Gewerbesteuer (SKR 04)
7605 Säumniszuschläge   an   1800 Bank

Zinsen auf Gewerbesteuer-Erstattungen

Erhält die GmbH Erstattungszinsen (§ 233a AO), sind diese als steuerpflichtiger Kapitalertrag zu erfassen. Konto SKR 03: 2650 (Zinserträge aus Steuererstattungen), SKR 04: 4140. Die Buchung lautet: 1200 Bank an 2650/4140 Zinserträge.

Praxisbeispiel GmbH: Komplettdurchlauf

Die Muster GmbH (Hebesatz 400 %, Steuermesszahl 3,5 %) erzielt im Geschäftsjahr 01 einen Gewerbeertrag von 200.000 EUR. Angaben in SKR 03.

Position Berechnung Betrag
Gewerbeertrag (gerundet) 200.000 EUR 200.000 EUR
Steuermessbetrag 200.000 × 3,5 % 7.000 EUR
Gewerbesteuer (Jahresbetrag) 7.000 × 400 % 28.000 EUR
Geleistete Vorauszahlungen GJ 01 4 × 5.000 EUR 20.000 EUR
Verbleibende Nachzahlung 28.000 – 20.000 8.000 EUR

Buchungen im laufenden Jahr (je Vorauszahlungstermin):

1740 Geleistete Vorauszahlungen GewSt 5.000   an   1200 Bank 5.000
(× 4 Termine = 20.000 EUR gesamt)

Jahresabschluss 31.12. GJ 01 – Rückstellung in Höhe des Jahresbetrags:

7610 Gewerbesteuer 28.000   an   0970 Rückstellungen für Steuern 28.000

Bescheid ergeht in GJ 02, Festsetzung 28.000 EUR (Rückstellung trifft exakt zu):

Auflösung Rückstellung gegen Vorauszahlungen:
0970 Rückstellungen für Steuern 20.000   an   1740 Geleistete Vorauszahlungen GewSt 20.000
Nachzahlung 8.000 EUR (Rückstellungsrest wird zur Verbindlichkeit):
0970 Rückstellungen für Steuern 8.000   an   1200 Bank 8.000

Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) i. H. v. 420 EUR:

7614 Zinsen Gewerbesteuer 420   an   1200 Bank 420

In der Körperschaftsteuer-Erklärung GJ 01 werden die 28.000 EUR Gewerbesteueraufwand außerbilanziell hinzugerechnet; dasselbe gilt für die Zinsen in GJ 02. Das zu versteuernde Einkommen der GmbH erhöht sich damit um exakt den handelsrechtlich gebuchten Gewerbesteueraufwand – die Steuer bleibt wirtschaftlich nicht abziehbar.

Checkliste Jahresabschluss Gewerbesteuer

  • Alle vier Vorauszahlungsbuchungen auf Konto 1740/2300 geprüft und vollständig
  • Gewerbeertrag des laufenden Jahres vorläufig berechnet (inkl. Hinzurechnungen § 8 GewStG / Kürzungen § 9 GewStG)
  • Rückstellung auf Konto 0970/3030 gebucht; Betrag dokumentiert und nachvollziehbar
  • Vorjahresbescheid ausgewertet: Rückstellung GJ-1 aufgelöst, Nachzahlung/Erstattung gebucht
  • Zinsen und Säumniszuschläge auf separaten Konten (7614/7615 bzw. 7604/7605) erfasst
  • Außerbilanzielle Hinzurechnung in Körperschaftsteuererklärung vorbereitet
  • Anhang: Steuerrückstellung als Teil der Verbindlichkeiten/Rückstellungen ausgewiesen

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28.000 EUR

Gewerbesteuer im Beispiel (Hebesatz 400 %)

1,8 % p. a.

Nachzahlungszinssatz nach § 233a AO (seit 2019)

Häufig gestellte Fragen

Auf welchem Konto wird die Gewerbesteuer im SKR 03 gebucht?

Der laufende Gewerbesteueraufwand wird auf Konto 7610 (SKR 03) bzw. 7600 (SKR 04) gebucht. Vorauszahlungen laufen über Konto 1740 (SKR 03) bzw. 2300 (SKR 04) als Aktivposten, bis sie beim Jahresabschluss verrechnet werden.

Ist die Gewerbesteuer bei der GmbH als Betriebsausgabe abziehbar?

Nein. § 4 Abs. 5b EStG schließt den Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer seit 2008 aus. Die Buchung erfolgt zwar ergebniswirksam in der Handelsbilanz, wird aber in der Körperschaftsteuererklärung außerbilanziell wieder hinzugerechnet.

Wie buche ich eine Gewerbesteuer-Nachzahlung für Vorjahre?

Die Nachzahlung berührt das laufende Jahr, in dem der Bescheid ergeht. Die Rückstellung des Vorjahres wird aufgelöst, der Mehrbetrag wird erneut über Konto 7610/7600 an Bank gebucht. Ist die Rückstellung zu hoch gewesen, wird der Differenzbetrag ertragswirksam aufgelöst.

Wo buche ich Säumniszuschläge zur Gewerbesteuer?

Säumniszuschläge werden auf Konto 7615 (SKR 03) bzw. 7605 (SKR 04) gebucht. Sie sind steuerlich nicht abziehbar und müssen in der Steuererklärung als außerbilanzielle Hinzurechnung behandelt werden.

Wie hoch muss die Gewerbesteuer-Rückstellung sein?

Die Rückstellung entspricht der voraussichtlichen Jahresgewerbesteuer, berechnet aus dem geschätzten Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Geleistete Vorauszahlungen werden bei der Ermittlung der Netto-Schuldposition berücksichtigt, mindern aber nicht den Rückstellungsbetrag in der Bilanz, sondern stehen separat als Aktivposten.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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