Säumniszuschläge buchen SKR03/SKR04: USt, GewSt & Krankenkasse richtig erfassen
Säumniszuschläge treffen GmbHs schneller als gedacht – ein einziger verspäteter Zahlungseingang beim Finanzamt oder der Krankenkasse genügt. Wer sie falsch bucht, riskiert nicht nur eine fehlerhafte Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern auch eine unzulässige Betriebsausgabe. Dieser Artikel zeigt Ihnen exakt, auf welche Konten im SKR03 und SKR04 Säumniszuschläge je nach Steuerart gehören, wann das Abzugsverbot greift und wie ein korrekter Buchungssatz in der Praxis aussieht.
Kurzantwort
Säumniszuschlag buchen SKR03: Säumniszuschläge auf Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sind nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG steuerlich nicht abziehbar und werden im SKR03 auf Konto 7685 (nicht abzugsfähige Betriebssteuern) gebucht. Säumniszuschläge auf Umsatzsteuer gelten als neutrale Aufwandsposten ohne gesondertes Abzugsverbot und landen auf Konto 7685 bzw. 2111 (Nebenleistungen zur USt). Säumniszuschläge der Krankenkasse gehören auf Konto 4130 (SKR03) bzw. 6130 (SKR04) als Personalnebenkosten und sind als Betriebsausgabe abziehbar.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen: Was ist ein Säumniszuschlag?
- Steuerliches Abzugsverbot: § 4 Abs. 5b EStG & § 8 KStG
- Säumniszuschlag Umsatzsteuer buchen SKR03/SKR04
- Säumniszuschlag Gewerbesteuer buchen SKR03/SKR04
- Säumniszuschlag Körperschaftsteuer buchen
- Säumniszuschlag Krankenkasse buchen SKR03/SKR04
- Praxisbeispiel: GmbH mit drei Säumniszuschlägen
- Kontenübersicht SKR03 vs. SKR04
- Typische Buchungsfehler und wie Sie sie vermeiden
- Fazit
Grundlagen: Was ist ein Säumniszuschlag?
Ein Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, sobald eine fällige Steuer oder eine öffentlich-rechtliche Abgabe nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird. Die Rechtsgrundlage für Steuer-Säumniszuschläge findet sich in § 240 AO: Pro angefangenem Monat des Zahlungsverzuges entstehen 1 % des rückständigen Steuerbetrages, abgerundet auf volle 50 Euro. Für Säumniszuschläge gegenüber Sozialversicherungsträgern gilt § 24 SGB IV, der ebenfalls 1 % pro Monat vorsieht, jedoch mit abweichenden Fälligkeitsregelungen.
Aus buchhalterischer Sicht sind Säumniszuschläge Nebenleistungen zur jeweiligen Hauptschuld. Sie entstehen unmittelbar mit Ablauf des Fälligkeitstages und sind daher periodengerecht in dem Monat zu erfassen, in dem der Verzug eintritt – unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt.
Hinweis zur Fälligkeit
Bei der Umsatzsteuer gilt die sog. Schonfrist von 3 Tagen gemäß § 240 Abs. 3 AO nicht für Barzahlungen, wohl aber für Überweisungen. Entscheidend ist der Eingang beim Finanzamt, nicht der Buchungstag bei Ihrer Bank.
Steuerliches Abzugsverbot: § 4 Abs. 5b EStG & § 8 KStG
Die wichtigste Weichenstellung vor jeder Buchung: Ist der Säumniszuschlag als Betriebsausgabe abziehbar? Die Antwort hängt von der zugrundeliegenden Steuerart ab.
§ 4 Abs. 5b EStG verbietet den Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer und die auf sie entfallenden Nebenleistungen. Zu den Nebenleistungen zählen ausdrücklich Säumniszuschläge, Zinsen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gemäß § 3 Abs. 4 AO. Über den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG gilt dieses Abzugsverbot für Kapitalgesellschaften gleichermaßen.
Für die Körperschaftsteuer besteht das Abzugsverbot über § 10 Nr. 2 KStG: Körperschaftsteuer und ihre Nebenleistungen – also auch Säumniszuschläge auf KSt – sind nicht abziehbar.
Für die Umsatzsteuer existiert kein explizites gesetzliches Abzugsverbot. Säumniszuschläge auf USt sind daher grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehbar. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und sind damit eine reguläre Aufwandsbuchung.
Für Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Pflegeversicherung etc.) gilt ebenfalls kein Abzugsverbot. Säumniszuschläge der Krankenkasse sind Betriebsausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Achtung für die GmbH-Buchführung: Nicht abzugsfähige Aufwendungen müssen in der Steuerbilanz außerbilanziell hinzugerechnet werden. Damit sie korrekt im Steuer-Kennzahlenschema (E-Bilanz) übermittelt werden, ist die Verwendung der richtigen Konten mit der passenden steuerlichen Kennzeichnung zwingend erforderlich. Fehler hier führen zu Rückfragen des Finanzamts.
Säumniszuschlag Umsatzsteuer buchen SKR03/SKR04
Säumniszuschläge auf Umsatzsteuer werden im SKR03 üblicherweise auf dem Konto 7685 – Steuerliche Nebenleistungen (nicht abzugsfähige Betriebssteuern) oder auf einem separaten Konto für abzugsfähige Steuernebenleistungen gebucht. Da das Abzugsverbot für USt-Nebenleistungen nicht gilt, empfiehlt sich ein klar getrenntes Konto, um die außerbilanzielle Hinzurechnung zu vermeiden.
In der Praxis legen viele Kanzleien ein eigenes Konto an, z. B. 7686 – Säumniszuschläge und Zinsen zur USt (abzugsfähig). Im SKR04 entspricht dies dem Kontenbereich 6695/6696. Prüfen Sie in jedem Fall die DATEV-Kontenbeschreibung Ihres konkreten Kontenrahmens.
Die Gegenbuchung erfolgt gegen das USt-Verbindlichkeitenkonto oder – bei bereits gebuchter Zahlung – direkt gegen das Bankkonto.
Soll: 7686 Säumniszuschläge USt (abzugsfähig) 50,00 EUR
Haben: 1740 Verbindlichkeiten Finanzamt USt 50,00 EUR
Soll: 1740 Verbindlichkeiten Finanzamt USt 50,00 EUR
Haben: 1200 Bank 50,00 EUR
Säumniszuschläge auf Umsatzsteuer unterliegen keiner eigenen Umsatzsteuer – sie sind nicht steuerbar im Sinne des UStG.
Säumniszuschlag Gewerbesteuer buchen SKR03/SKR04
Säumniszuschläge auf Gewerbesteuer sind aufgrund von § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Sie müssen zwingend auf einem Konto gebucht werden, das in der E-Bilanz als „nicht abzugsfähige Betriebsausgabe“ gekennzeichnet ist.
Im SKR03 ist das Konto 7685 – Nicht abzugsfähige Betriebssteuern und Nebenleistungen die korrekte Adresse. Einige DATEV-Versionen führen auch ein separates Konto 7686 für GewSt-Nebenleistungen. Im SKR04 entspricht dies Konto 6695 – Nicht abzugsfähige Betriebssteuern.
Soll: 7685 Nicht abzugsfähige Betriebssteuer-Nebenleistungen 75,00 EUR
Haben: 1741 Verbindlichkeiten Gemeinde GewSt 75,00 EUR
Der Betrag wird in der Steuerdeklaration außerbilanziell hinzugerechnet und erhöht damit das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Er taucht in der Handelsbilanz (HGB-Abschluss gemäß § 242 HGB) vollständig als Aufwand auf – die steuerliche Korrektur erfolgt erst auf Ebene der Steuerbilanz bzw. der Überleitung.
Säumniszuschlag Körperschaftsteuer buchen
Für Säumniszuschläge auf Körperschaftsteuer gilt das Abzugsverbot aus § 10 Nr. 2 KStG. Die Buchung erfolgt ebenfalls auf Konto 7685 (SKR03) bzw. 6695 (SKR04). Konzeptionell identisch wie bei der Gewerbesteuer – die Konten sind in der Regel zusammengefasst, es sei denn, Sie legen separate Unterkonten an.
Für den Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuer gilt dasselbe: Da er eine Nebenleistung zur KSt darstellt, greift das Abzugsverbot ebenfalls.
Säumniszuschlag Krankenkasse buchen SKR03/SKR04
Säumniszuschläge gegenüber Sozialversicherungsträgern – also Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft – sind rechtlich keine Steuernebenleistungen im Sinne der AO, sondern öffentlich-rechtliche Forderungen nach § 24 SGB IV. Das steuerliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG greift hier nicht.
Säumniszuschläge der Krankenkasse sind damit vollständig abziehbare Betriebsausgaben. Buchungstechnisch handelt es sich um Personalnebenkosten, da sie im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung entstehen.
Im SKR03 wird auf Konto 4130 – Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft oder, je nach DATEV-Setup, auf ein Unterkonto der sozialen Abgaben gebucht. Besser geeignet ist in vielen Fällen Konto 4945 – Sonstige Personalkosten oder ein manuell angelegtes Konto 4946 – Säumniszuschläge Sozialversicherung, um eine saubere Abgrenzung zu ermöglichen.
Im SKR04 entspricht dies den Konten im Bereich 6130 (Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung) oder 6945 – Sonstige Personalkosten.
Soll: 4946 Säumniszuschläge Sozialversicherung (abzugsfähig) 120,00 EUR
Haben: 1755 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 120,00 EUR
Krankenkasse vs. Finanzamt: Warum die Unterscheidung zählt
Säumniszuschläge der Krankenkasse mindern den steuerlichen Gewinn der GmbH tatsächlich. Bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist das Gegenteil der Fall: Dort erhöhen sie die effektive Steuerbelastung über das Nennmaß hinaus. Eine fehlerhafte Buchung auf demselben Konto kann die Steuerbelastung erheblich verzerren.
Praxisbeispiel: GmbH mit drei Säumniszuschlägen
Die Musterbau GmbH (Steuerberaterklient, bilanzierend nach HGB) hat im März folgende Säumniszuschläge erhalten:
- Finanzamt: 80 EUR Säumniszuschlag auf verspätete USt-Vorauszahlung Januar
- Gemeinde: 150 EUR Säumniszuschlag auf Gewerbesteuervorauszahlung Q4
- AOK: 200 EUR Säumniszuschlag wegen verspäteter Beitragszahlung Februar
Handelsrechtlich (HGB) bucht die GmbH alle drei Posten als Aufwand in der GuV. Die Gesamtbelastung von 430 EUR erscheint im Jahresabschluss als betrieblicher Aufwand.
Steuerlich ergibt sich folgendes Bild:
| Posten | Betrag | Abzugsfähig? | Konto SKR03 | Konto SKR04 |
|---|---|---|---|---|
| SZ auf USt | 80 EUR | Ja | 7686 | 6696 |
| SZ auf GewSt | 150 EUR | Nein (§ 4 Abs. 5b EStG) | 7685 | 6695 |
| SZ Krankenkasse | 200 EUR | Ja | 4946 | 6945 |
In der Körperschaftsteuer-Erklärung werden die 150 EUR GewSt-Säumniszuschlag außerbilanziell hinzugerechnet. Die übrigen 280 EUR mindern den steuerlichen Gewinn. Bei einem KSt-Satz von 15 % zzgl. SolZ und GewSt-Hebesatz 400 % ergibt sich eine effektive Steuerersparnis durch die abziehbaren Posten von ca. 84 EUR – während die nicht abziehbaren 150 EUR die Steuerbasis ungemindert belasten.
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Kontenübersicht SKR03 vs. SKR04
- 7685 – Nicht abzugsfähige Betriebssteuer-Nebenleistungen (GewSt, KSt)
- 7686 – Steuernebenleistungen USt (abzugsfähig; ggf. manuell anlegen)
- 4130 – Beiträge Berufsgenossenschaft / Sozialversicherung
- 4945/4946 – Sonstige Personalkosten / SZ Sozialversicherung
- 1740 – Verbindlichkeiten Finanzamt USt
- 1741 – Verbindlichkeiten Gemeinde GewSt
- 1755 – Verbindlichkeiten Sozialversicherung
- 6695 – Nicht abzugsfähige Betriebssteuer-Nebenleistungen (GewSt, KSt)
- 6696 – Steuernebenleistungen USt (abzugsfähig; ggf. manuell anlegen)
- 6130 – Soziale Abgaben und Aufwendungen
- 6945/6946 – Sonstige Personalkosten / SZ Sozialversicherung
- 3840 – Verbindlichkeiten Finanzamt USt
- 3841 – Verbindlichkeiten Gemeinde GewSt
- 3720 – Verbindlichkeiten Sozialversicherung
Hinweis: Die genauen Kontonummern können je nach DATEV-Version und individueller Kontenzuordnung abweichen. Prüfen Sie immer die aktuelle Kontenrahmenbeschreibung Ihres Buchführungssystems.
Typische Buchungsfehler und wie Sie sie vermeiden
Fazit: Säumniszuschlag buchen SKR03 – auf die Kontenauswahl kommt es an
Das korrekte Buchen von Säumniszuschlägen im SKR03 und SKR04 ist keine Formalie, sondern hat unmittelbare steuerliche Konsequenzen für Ihre GmbH. Die entscheidende Frage lautet stets: Greift das steuerliche Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5b EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG? Bei Säumniszuschlägen auf Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer lautet die Antwort klar: Ja – Konto 7685 (SKR03) bzw. 6695 (SKR04), keine Betriebsausgabe. Bei Säumniszuschlägen auf Umsatzsteuer und gegenüber Krankenkassen ist der Aufwand hingegen steuerlich abziehbar und auf separaten Konten zu erfassen.
Für GmbHs mit regelmäßigen Zahlungsverzögerungen lohnt sich die Einrichtung eines strukturierten Kontenplans mit klarer Trennung dieser Posten – bereits wenige hundert Euro Differenz können bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zu einer messbaren Mehrbelastung führen.
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1 % pro Monat
Säumniszuschlag-Satz gemäß § 240 AO und § 24 SGB IV
150 EUR
Typischer GewSt-Säumniszuschlag im Praxisbeispiel (nicht abziehbar)
Häufig gestellte Fragen
Auf welches Konto im SKR03 buche ich einen Säumniszuschlag auf Gewerbesteuer?
Säumniszuschläge auf Gewerbesteuer gehören im SKR03 auf Konto 7685 (Nicht abzugsfähige Betriebssteuer-Nebenleistungen), da sie gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG steuerlich nicht abziehbar sind.
Sind Säumniszuschläge der Krankenkasse steuerlich abzugsfähig?
Ja. Säumniszuschläge gegenüber Sozialversicherungsträgern fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG. Sie sind vollständig abziehbare Betriebsausgaben und werden im SKR03 auf Konto 4945 oder einem eigenen Unterkonto gebucht.
Wie buche ich einen Säumniszuschlag auf Umsatzsteuer im SKR03?
Säumniszuschläge auf USt sind abzugsfähig. Im SKR03 empfiehlt sich ein Konto 7686 (Steuernebenleistungen USt, abzugsfähig). Gegenkonto ist das Verbindlichkeitenkonto Finanzamt USt (1740). Eine USt-Pflicht auf den Säumniszuschlag selbst besteht nicht.
Muss ein Säumniszuschlag periodengerecht erfasst werden?
Ja. Nach HGB-Grundsätzen (§ 249 HGB) ist der Säumniszuschlag bereits im Entstehungsmonat als Verbindlichkeit oder Rückstellung zu erfassen, auch wenn die Zahlung erst im Folgemonat erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen SKR03 und SKR04 bei Säumniszuschlägen?
Inhaltlich ist der Unterschied minimal: Im SKR03 liegen die relevanten Konten im 7000er-Bereich (7685, 7686) und im 4000er-Bereich für Personalkosten. Im SKR04 entsprechen diese dem 6000er-Bereich (6695, 6696) für Steuernebenleistungen und ebenfalls dem 6000er-Bereich für Personalkosten (6945). Die steuerliche Behandlung ist identisch.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.





