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Darf man eine Bilanz selber erstellen? Die vollständige Antwort für alle Rechtsformen
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Die direkte Antwort
Ja — man darf eine Bilanz selber erstellen. Die interne Aufstellung ist für jeden erlaubt — egal ob GmbH, Einzelunternehmen oder Unternehmergesellschaft (UG). Für die steuerrechtliche Einreichung (E-Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) ist ein zugelassener Steuerberater gesetzlich Pflicht.
Darf man eine Bilanz selber erstellen? — diese Frage stellen sich nicht nur GmbH-Gründer, sondern alle, die mit Buchführungs- und Bilanzierungspflichten konfrontiert werden. Die Antwort hängt von zwei Dingen ab: der Rechtsform und dem Teil der Bilanzerstellung. Dieser Artikel gibt die vollständige Antwort — differenziert, ehrlich und mit klarer Handlungsempfehlung.
Inhaltsverzeichnis
- Grundsatz: Ja, man darf — aber nicht vollständig
- Wer muss überhaupt eine Bilanz erstellen?
- Was je nach Rechtsform gilt
- Was intern erlaubt ist
- Was der Steuerberater übernehmen muss
- Konsequenzen beim vollständigen Alleingang
- OnlineBilanz: selber vorbereiten, professionell einreichen lassen
- Häufige Fragen
- Fazit
Ja
Man darf eine Bilanz selber erstellen — die interne Aufstellung ist gesetzlich nicht verboten
§ 2
StBerG — E-Bilanz und Steuererklärungen sind vorbehaltene Tätigkeiten: nur Steuerberater dürfen einreichen
499,95 €
Festpreis inkl. MwSt. — OnlineBilanz übernimmt alles, was man nicht selber darf
1. Grundsatz: Ja, man darf — aber nicht vollständig
Die Frage „Darf man eine Bilanz selber erstellen?“ lässt sich in zwei Teile aufteilen, die unterschiedliche Antworten haben:
Interne Aufstellung ✅ Erlaubt
Bilanz, GuV und Anhang selber aufstellen — das darf jeder Geschäftsführer oder Unternehmer. § 242 HGB verpflichtet zur Aufstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor.
Steuerrechtliche Einreichung ❌ Nur StB
E-Bilanz via ELSTER, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung sind nach § 2 StBerG vorbehaltene Tätigkeiten — nur zugelassene Steuerberater dürfen sie einreichen.
2. Wer muss überhaupt eine Bilanz erstellen?
Bevor man fragt, ob man eine Bilanz selber erstellen darf, lohnt sich die Frage, ob man überhaupt eine Bilanz erstellen muss:
| Rechtsform / Situation | Bilanzpflicht? | Alternative |
|---|---|---|
| GmbH — jede, unabhängig vom Umsatz | ✅ Immer | Keine — Bilanz ist Pflicht |
| UG (haftungsbeschränkt) | ✅ Immer | Keine — Bilanz ist Pflicht |
| Freiberufler (Arzt, Anwalt, Designer…) | ❌ Nie | EÜR immer möglich |
| Einzelunternehmer unter 800.000 € Umsatz | ❌ Nicht Pflicht | EÜR möglich |
| Einzelunternehmer über 800.000 € Umsatz | ✅ Ja | Keine — Bilanz wird Pflicht |
| Einzelkaufmann im Handelsregister | ⚠️ Meist ja | Ausnahme nach § 241a HGB |
3. Was je nach Rechtsform beim selber Erstellen gilt
GmbH und UG
Für GmbH und UG gilt: Man darf die Bilanz selber erstellen — die interne Aufstellung ist erlaubt. Für die Einreichung braucht man zwingend einen Steuerberater. Zusätzlich bei der UG: Die Thesaurierungspflicht (25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage) muss korrekt berechnet und in der Bilanz ausgewiesen werden.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Wer als Einzelunternehmer über den Buchführungsgrenzen liegt (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €), muss eine Bilanz erstellen — und darf sie intern aufstellen. Die Einkommensteuererklärung erfordert ebenfalls einen Steuerberater oder kann über ELSTER selbst eingereicht werden, da keine Kapitalgesellschaftspflichten gelten.
Freiberufler
Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen — egal wie hoch ihr Umsatz ist. Die EÜR reicht immer. Die Frage, ob man eine Bilanz selber erstellen darf, stellt sich für Freiberufler daher gar nicht.
4. Was intern erlaubt ist
- Buchführung führen — alle Buchungen laufend erfassen, Bankabgleich, Belegablage
- Jahresabschlussbuchungen — Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen
- Bilanz selber aufstellen — Aktiva und Passiva nach § 266 HGB strukturieren
- GuV und Anhang erstellen — als Grundlage für die steuerrechtliche Einreichung
- Daten für OnlineBilanz aufbereiten — DATEV-Export oder CSV hochladen
5. Was der Steuerberater übernehmen muss
- E-Bilanz via ELSTER einreichen — technisch nur mit Steuerberater-ELSTER-Zertifikat möglich
- Körperschaftsteuererklärung unterzeichnen — vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
- Gewerbesteuererklärung unterzeichnen — vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
- Steuerrechtlich haften — nur ein Steuerberater haftet mit Berufshaftpflicht für Fehler in Bilanz und Steuererklärungen
6. Konsequenzen beim vollständigen Alleingang
Konkrete Konsequenzen ohne Steuerberater
Keine E-Bilanz → Finanzamt schätzt Gewinn, fast immer zu hoch · Fehlende Steuererklärungen → Verspätungszuschläge bis 10 % der Steuerschuld · Fehlende Bundesanzeiger-Offenlegung → Ordnungsgeld ab 2.500 € · Fehler in der Bilanz → persönliche Haftung des Geschäftsführers · Alles zusammen: Die Folgekosten übersteigen regelmäßig jede eingesparte Steuerberatergebühr.
„Darf man eine Bilanz selber erstellen? Ja. Sollte man die Einreichung auch alleine versuchen? Nein. Der Unterschied zwischen erlaubt und sinnvoll ist hier entscheidend.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
7. OnlineBilanz: selber vorbereiten, professionell einreichen lassen
Die smarte Lösung: Man erstellt die Bilanz so weit wie erlaubt selber — und übergibt dann an OnlineBilanz. Daten hochladen, KI verarbeitet, Steuerberater prüft und reicht ein. Kein Kanzleitermin, kein Stundensatz, klarer Festpreis.
Was 499,95 € inkl. MwSt. beinhalten
Bilanz · GuV · Anlagespiegel · E-Bilanz · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Bundesanzeiger-Offenlegung · StB-Signatur mit Berufshaftpflicht · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr kostenlose Steuerberatung · Eröffnungsbilanz inklusive
8. Häufige Fragen
Darf man eine Bilanz selber erstellen?
Ja — die interne Aufstellung ist erlaubt. § 242 HGB verpflichtet zur Bilanzerstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor. Für die E-Bilanz-Einreichung und Steuererklärungen ist ein Steuerberater nach § 2 StBerG gesetzlich erforderlich.
Gilt das auch für eine GmbH — darf man als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selber erstellen?
Ja — auch als GmbH-Geschäftsführer darf man die Bilanz intern aufstellen. Die E-Bilanz-Einreichung, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung erfordern jedoch einen zugelassenen Steuerberater. OnlineBilanz übernimmt diese Schritte zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.
Muss man als Freiberufler eine Bilanz erstellen?
Nein — Freiberufler sind grundsätzlich nie bilanzierungspflichtig, unabhängig vom Umsatz. Die EÜR reicht immer aus. Die Frage, ob man eine Bilanz selber erstellen darf, stellt sich für Freiberufler daher nicht.
Was kostet es, wenn man die Bilanzeinreichung an OnlineBilanz übergibt?
499,95 € inkl. MwSt. — Festpreis für den vollständigen Jahresabschluss inklusive E-Bilanz, aller Steuererklärungen, Bundesanzeiger und Steuerberater-Haftung. Den genauen Preis vorab berechnen: Kostenrechner.
9. Fazit: Darf man eine Bilanz selber erstellen?
Ja — man darf eine Bilanz selber erstellen. Die interne Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang ist für jeden erlaubt, der bilanzierungspflichtig ist. Die Grenze liegt bei der steuerrechtlichen Einreichung: E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung erfordern zwingend einen Steuerberater.
Wer selber vorbereitet und OnlineBilanz für die Einreichung beauftragt, kombiniert maximale Eigenleistung mit vollständiger Rechtssicherheit — zum günstigsten Preis.
- Bilanz intern aufstellen: erlaubt — § 242 HGB schreibt keinen Steuerberater vor
- E-Bilanz und Steuererklärungen: nur mit Steuerberater nach § 2 StBerG
- Freiberufler: keine Bilanzpflicht — EÜR reicht immer
- Smarte Lösung: selbst vorbereiten + OnlineBilanz einreichen lassen — 499,95 € inkl. MwSt.
„Darf man eine Bilanz selber erstellen? Ja. Muss man alles selber machen? Nein. Die richtige Frage ist: Was macht man selbst, und was gibt man an OnlineBilanz ab.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
Bilanz selber vorbereiten — OnlineBilanz einreichen lassen.
GmbH/UG-Jahresabschluss mit OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. Was Sie nicht selber dürfen, erledigen wir.Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB, § 264 HGB, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.





