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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzerstellung

Bilanzerstellung 2026: Anforderungen, Ablauf & gesetzliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzerstellung ist für Kapitalgesellschaften gesetzliche Pflicht und zentrales Führungsinstrument zugleich. Sie zeigt Vermögen, Schulden und Eigenkapital nach § 266 HGB. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Anforderungen gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie den Prozess rechtskonform umsetzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit die Aufstellung des Jahresabschlusses reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanzerstellung erfolgt nach § 242 HGB und gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz gemäß § 266 HGB strukturieren, innerhalb von 8-11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB).

Grundlagen der Bilanzerstellung

Die Bilanz ist nach § 242 HGB das zentrale Instrument zur Darstellung der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Kern des Jahresabschlusses.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gelten besondere Anforderungen nach § 264 HGB. Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Hinweis

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag. Beide Seiten müssen zwingend gleich hoch sein – dies wird als Bilanzgleichgewicht bezeichnet.

Die Bilanzerstellung erfüllt mehrere wichtige Funktionen: Sie dokumentiert die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dient als Grundlage für Steuererklärungen und ist Basis für Bankgespräche und Investitionsentscheidungen.

„Eine präzise Bilanzerstellung ist kein Selbstzweck, sondern schafft Vertrauen bei Banken, Geschäftspartnern und Gesellschaftern. Sie zeigt nicht nur Zahlen, sondern wirtschaftliche Zusammenhänge.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

§ 242 HGB

Pflicht zur Bilanzerstellung

§ 266 HGB

Gliederung der Bilanz

§ 264 HGB

Pflichten für Kapitalgesellschaften

Aufbau und Struktur der Bilanz

Die Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB verbindlich geregelt. Die Bilanz besteht aus zwei Seiten: Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite).

Die Aktivseite: Vermögensverwendung

Die Aktiva zeigen, wie das im Unternehmen vorhandene Kapital verwendet wurde. Sie gliedern sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen, Patente)
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren)
  • Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen)
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • Kassenbestand und Bankguthaben

Die Passivseite: Kapitalherkunft

Die Passiva zeigen, woher das Kapital stammt und wie das Unternehmen finanziert ist. Nach § 266 Abs. 3 HGB gliedert sich die Passivseite in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Eigenkapital

  • Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH/UG, Grundkapital bei AG)
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere)
  • Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Fremdkapital

  • Rückstellungen (für Pensionen, Steuern, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten)
  • Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Hinweis

Wichtig: Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva) muss immer identisch mit der Summe der Passiva sein. Diese Gleichung ist das grundlegende Prinzip der doppelten Buchführung.

Gesetzliche Anforderungen und Grundsätze

Die Bilanzerstellung unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Diese stellen sicher, dass Jahresabschlüsse vergleichbar, nachvollziehbar und verlässlich sind.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Nach § 243 HGB muss die Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Diese ungeschriebenen Regeln werden durch Rechtsprechung und herrschende Meinung konkretisiert.

  • Vollständigkeit: Alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen erfasst werden (§ 246 HGB)
  • Richtigkeit: Ansatz und Bewertung müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
  • Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Bilanz muss klar gegliedert und verständlich sein
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand ist einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Vorsichtsprinzip: Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, unrealisierte Gewinne nicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich gehören
  • Bewertungsstetigkeit: Bewertungsmethoden sind beizubehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Davon hängt ab, welche Erleichterungen bei Erstellung und Offenlegung möglich sind.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Achtung

Achtung: Auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) müssen eine Bilanz erstellen und offenlegen – wenn auch in verkürzter Form.

Ablauf der Bilanzerstellung Schritt für Schritt

Die Bilanzerstellung folgt einem strukturierten Prozess. Eine klare Vorgehensweise spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für Rechtssicherheit.

Schritt 1: Unterlagen sammeln und vorbereiten

Bevor die eigentliche Bilanzerstellung beginnen kann, müssen alle relevanten Belege und Unterlagen vollständig vorliegen. Eine gründliche Vorbereitung ist die Basis für eine korrekte Bilanz.

  • Bankauszüge und Kontoauszüge aller Geschäftskonten zum Bilanzstichtag
  • Kassenbuch mit Kassensturzprotokoll zum 31.12.2025
  • Offene-Posten-Listen (Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Inventurlisten für Vorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Anlageverzeichnis mit aktuellen Buchwerten und Abschreibungen
  • Investitionsnachweise für Neuanschaffungen im Geschäftsjahr
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Versicherungsverträge, Leasingverträge, Mietverträge

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB muss jeder Kaufmann eine Inventur durchführen. Die körperliche Bestandsaufnahme ist Grundlage für die Bewertung des Vermögens.

Bei der Inventur werden alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert erfasst. Möglich sind Stichtagsinventur (zum 31.12.), ausgeweitete Stichtagsinventur (±10 Tage) oder permanente Inventur bei funktionierender Lagerbuchhaltung.

Schritt 3: Konten abstimmen und buchen

Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig und richtig verbucht sein. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Buchungen zum Jahresende:

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen (§ 249 HGB)
  • Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)
  • Forderungsbewertung und Einzelwertberichtigungen
  • Bewertung der Vorräte nach Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB)

Schritt 4: Bilanz aufstellen

Nach Abschluss aller Buchungen wird die Bilanz nach dem Schema des § 266 HGB aufgestellt. Die Gliederungstiefe hängt von der Unternehmensgröße ab.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausweist.

Hinweis

Bei der Bilanzerstellung ist darauf zu achten, dass Aktiv- und Passivseite exakt übereinstimmen. Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag ergibt sich aus der GuV und wird in der Bilanz als Eigenkapitalposition ausgewiesen.

Schritt 5: Gewinn- und Verlustrechnung erstellen

Die GuV ist nach § 275 HGB zu erstellen. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren wählen.

Schritt 6: Anhang und Lagebericht (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang nach § 284 HGB erstellen. Große Gesellschaften sind zusätzlich zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet (§ 289 HGB).

„Die Bilanzerstellung ist kein einmaliger Akt, sondern das Ergebnis einer kontinuierlichen, sauberen Buchhaltung. Wer während des Jahres ordentlich bucht, hat zum Jahresende deutlich weniger Aufwand.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Bilanzerstellung immer wieder ähnliche Fehler auf. Diese können zu steuerlichen Nachteilen, Rückfragen oder im schlimmsten Fall zur Nichtanerkennung des Jahresabschlusses führen.

Häufige Fehlerquellen

Bewertungsfehler

  • Falsche oder fehlende Abschreibungen
  • Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips
  • Überbewertung von Forderungen
  • Fehlende Einzelwertberichtigungen

Formelle Fehler

  • Falsche Gliederung nach § 266 HGB
  • Fehlende oder fehlerhafte Unterschriften
  • Unvollständiger Anhang
  • Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht

Buchungsfehler

  • Unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen
  • Fehlende Rechnungsabgrenzung
  • Falsche Zuordnung zu Geschäftsjahren
  • Nicht gebuchte Rückstellungen

Achtung

Wichtig: Verstöße gegen die Bilanzierungspflichten können nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet werden. Schwere Bilanzdelikte können zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

So vermeiden Sie Fehler

  • Führen Sie eine laufende, saubere Buchhaltung statt Jahresendstress
  • Nutzen Sie eine Checkliste für alle erforderlichen Unterlagen
  • Achten Sie auf korrekte Periodenabgrenzung zum Jahresende
  • Prüfen Sie die Vollständigkeit der Inventur
  • Verwenden Sie geprüfte Software-Lösungen mit eingebauten Plausibilitätsprüfungen
  • Lassen Sie den Jahresabschluss durch einen Steuerberater prüfen oder erstellen
  • Dokumentieren Sie alle Bewertungsentscheidungen nachvollziehbar

Besonders kritisch sind Fehler bei der Rückstellungsbewertung und bei der Aktivierung von Vermögensgegenständen. Hier sollte im Zweifelsfall fachlicher Rat eingeholt werden.

Fristen und Termine 2026

Für Kapitalgesellschaften gelten strenge gesetzliche Fristen. Bei Nichtbeachtung drohen Ordnungsgelder und rechtliche Konsequenzen.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen.

Hinweis

Für Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026

Feststellungsfrist

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Für Bilanzstichtag 31.12.2025: Feststellung bis 30.11.2026

Mittelgroße und große Gesellschaften

  • Für Bilanzstichtag 31.12.2025: Feststellung bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen.

Achtung

Wichtig: Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Offenlegung von Jahresabschlüssen.

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026

30.11.2026

Feststellung (klein)

31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld festsetzen. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Das Ordnungsgeld kann auch gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs persönlich festgesetzt werden. Bei anhaltender Pflichtverletzung sind wiederholte Festsetzungen möglich.

Digitale Lösungen für die Bilanzerstellung

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz.de machen die Jahresabschlusserstellung effizienter, sicherer und kostengünstiger. Sie führen strukturiert durch den Prozess und prüfen automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Vorteile digitaler Bilanzerstellung

  • Rechtssicherheit: Automatische Prüfung der Gliederung nach § 266 HGB
  • Zeitersparnis: Geführte Prozesse statt manueller Zusammenstellung
  • Vollständigkeit: Integrierte Checklisten und Pflichtfelder
  • Transparenz: Nachvollziehbare Dokumentation aller Eingaben
  • Integration: Direkte Übernahme von Daten aus DATEV, Lexware oder anderen Buchhaltungssystemen
  • Offenlegung: Direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Typischer Ablauf mit OnlineBilanz.de

  1. Stammdaten erfassen: Firmendaten, Rechtsform, Größenklasse nach § 267 HGB
  2. Bilanzpositionen eingeben: Strukturierte Erfassung nach § 266 HGB mit automatischer Summierung
  3. GuV erstellen: Wahlweise nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB)
  4. Anhang ausfüllen: Angaben nach § 284 bzw. § 285 HGB (größenabhängig)
  5. Prüfung und Validierung: Automatische Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf fehlende Angaben
  6. Feststellung dokumentieren: Gesellschafterbeschluss digital erfassen
  7. Offenlegung einreichen: Direkte elektronische Übermittlung zum Unternehmensregister

„OnlineBilanz.de ist speziell auf die Anforderungen von Kapitalgesellschaften zugeschnitten. Die Software kennt alle gesetzlichen Vorgaben und führt sicher durch den gesamten Prozess – von der Bilanzerstellung bis zur fristgerechten Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenspiel mit Steuerberater

Digitale Tools ersetzen nicht die steuerliche Beratung, sondern ergänzen sie optimal. Der Steuerberater erstellt die Buchhaltung und bereitet die Zahlen auf. Die Jahresabschlusserstellung und Offenlegung kann dann effizient digital erfolgen.

Viele Steuerberater nutzen OnlineBilanz.de selbst für ihre Mandanten oder empfehlen die Lösung für die formale Abwicklung. Wer seine Steuererklärung über einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert so von effizienten digitalen Prozessen, die Zeit und Kosten auf beiden Seiten sparen.

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie rechtssichere Jahresabschlüsse nach HGB und reichen diese direkt beim Unternehmensregister ein – ohne Medienbrüche, mit automatischen Fristprüfungen und zu transparenten Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Bilanzerstellung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten nach § 264 HGB besondere Anforderungen: Sie müssen einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang erstellen – unabhängig von Größe und Umsatz. Auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB unterliegen dieser Pflicht, können aber verkürzte Formate nutzen.

Welche Fristen gelten für die Bilanzerstellung 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Aufstellung bis 31.03.2026 (§ 264 Abs. 1 HGB), Feststellung bis 30.11.2026 für kleine Gesellschaften bzw. 31.08.2026 für mittelgroße/große Gesellschaften (§ 42a GmbHG), Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (§ 325 HGB). Bei Versäumnissen droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva?

Die Aktiva zeigen die Vermögensverwendung – also worin das Kapital investiert wurde (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, liquide Mittel). Die Passiva zeigen die Kapitalherkunft – also woher das Geld stammt (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Beide Seiten müssen nach dem Grundsatz der Bilanzgleichung identisch sein. Die Gliederung ist in § 266 HGB verbindlich geregelt.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Einreichung. Die Offenlegung muss elektronisch erfolgen und ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen (§ 325 HGB). Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 264 HGB – Pflichten für Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater