Umwandlungsbilanz, Verschmelzungsbilanz & Co.: Welche Bilanz bei welcher Umwandlung
Umwandlungsbilanz, Verschmelzungsbilanz, Übernahmebilanz, Spaltungsbilanz: Wer stellt welche Bilanz bei welcher Umwandlung auf? Fachüberblick mit Tabelle & Beispiel.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · kostenlos und unverbindlich
Umwandlungsbilanz, Verschmelzungsbilanz, Übernahmebilanz, Spaltungsbilanz: Wer stellt welche Bilanz bei welcher Umwandlung auf? Fachüberblick mit Tabelle & Beispiel.
Was ist ein Konzernabschluss? Definition, Bestandteile nach § 297 HGB, Unterschied zum Einzelabschluss und Ablauf der Erstellung – fachlich erklärt.
Konzernabschluss-Pflicht nach §§ 290, 293 HGB: Schwellenwerte, Control-Konzept, Fristen, Prüfung & Offenlegung – praxisnah erklärt für GmbH-Gruppen.
Befreiender Konzernabschluss nach §§ 291–292 HGB: Voraussetzungen, Wirkung & Prüfschema für deutsche Zwischenholdings unter ausländischer Konzernmutter.
Konsolidierungskreis nach HGB: Wer muss in den Konzernabschluss? §§ 290, 294–296 HGB, beherrschender Einfluss, Wahlrechte & Praxisbeispiel.
Verbundene Unternehmen nach § 271 HGB und § 15 AktG: Definitionen, Abgrenzung, Bilanzausweis und Anhangangaben für GmbH/UG-Geschäftsführer.
Konsolidierung im Konzernabschluss nach HGB: Ablauf, vier Konsolidierungsmaßnahmen und Stufenkonzept – fachlich erklärt für GmbH-Geschäftsführer.
Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB: Neubewertungsmethode, stille Reserven, Goodwill und Buchungssätze – mit durchgehendem Zahlenbeispiel für GmbH-Konzerne.
Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB: echte vs. unechte Differenzen, Buchungssätze am Mutter-Tochter-Darlehen, Rückstellungen und Folgekonsolidierung erklärt.
Zwischenergebniseliminierung § 304 HGB: Vorräte & Anlagevermögen, Buchungssätze, latente Steuern und Wesentlichkeitswahlrecht – fachlich erklärt für GmbH-Konzerne.
Eine reine Software ist schnell und günstig, lässt Sie mit jeder Beurteilung aber allein. Eine reine Kanzlei beurteilt alles, berechnet Ihnen aber auch das Sortieren nach Stundensatz. Bei uns bekommen Sie beides: die Fleißarbeit erledigt die Software zum Festpreis, die Beurteilung übernimmt ein bestellter Berufsträger — sobald Sie ihn dazuholen.
Sie behalten die Kontrolle über beides. Der Berufsträger ist eine Klick-Entscheidung — pro Abschluss, pro Frage. Sie zahlen Fachkenntnis nur dort, wo Sie sie wirklich brauchen.
Fabian KlementWirtschaftsprüfer · SteuerberaterWirtschaftsprüferkammer
Jakob RößSteuerberaterSteuerberaterkammer Köln
Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin · SteuerrechtRechtsanwaltskammer Thüringen
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir zeigen Ablauf und Portal.