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18.10.25
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Leipzig

Buchhaltung Leipzig 2026: Rechtssicher & digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Leipzig unterliegt denselben gesetzlichen Vorgaben wie bundesweit – von der GoBD über die Aufbewahrungspflichten bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister. Dieser Ratgeber zeigt, welche rechtlichen Grundlagen Leipziger GmbHs beachten müssen, wie die Digitalisierung die laufende Buchführung verändert und welche Kosten für Steuerberater oder Inhouse-Lösungen realistisch sind. OnlineBilanz verbindet bundesweite Steuerberater-Kompetenz mit digitalem Workflow – auch für Unternehmen in Leipzig.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Buchhaltung für Leipziger GmbHs folgt den bundesweiten Vorgaben nach HGB, AO und GoBD. Kaufmännische Buchführung, GoBD-konforme Digitalisierung, laufende Fibu sowie fristgerechter Jahresabschluss und Offenlegung beim Unternehmensregister sind Pflicht. Ob Steuerberater, Inhouse oder Outsourcing: Entscheidend sind Qualität, Rechtssicherheit und Effizienz.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Buchhaltung in Leipzig?

Die Buchhaltungspflichten für Unternehmen in Leipzig unterscheiden sich nicht von denen anderer Standorte in Deutschland – es gelten bundeseinheitlich die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie steuerrechtliche Aufzeichnungspflichten nach der Abgabenordnung (AO). Kaufleute im Sinne des § 1 HGB sind verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen ihre Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 HGB).

Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften mit Sitz in Leipzig gelten darüber hinaus die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG), insbesondere die Pflicht zur Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) nach § 42a GmbHG. Der Bilanzstichtag ist regelmäßig der 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025.

Größenklassen nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Praxishinweis

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB, sondern auch die Feststellungsfrist und die Anforderungen an Bilanzierung und Anhang. Eine korrekte Zuordnung ist daher essentiell für die Fristenplanung.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung der Buchhaltung in Leipzig?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist auch für Leipziger Unternehmen kein optionaler Trend mehr, sondern zunehmend Standard. Seit der GoBD-Einführung 2015 (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) müssen digitale Buchführungssysteme unveränderbare Protokollierung, Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit gewährleisten.

Moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht automatisierte Belegerfassung (OCR), digitale Rechnungsworkflows und eine nahtlose Schnittstelle zum Steuerberater. Gerade in Leipzig, wo die Digitalisierungsquote im Mittelstand stetig wächst, setzen viele GmbHs auf cloudbasierte Lösungen wie DATEV Unternehmen Online, lexoffice oder sevDesk.

Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme

  • GoBD-Konformität: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit
  • Revisionssichere Archivierung: 10 Jahre für Buchungsbelege (§ 147 AO)
  • DSGVO-konforme Datenhaltung: insbesondere bei cloudbasierten Systemen
  • Schnittstellen zu DATEV oder ELSTER: für nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberatern

„Wir beobachten in Leipzig eine stark wachsende Nachfrage nach hybriden Lösungen: Mandanten führen die laufende Buchhaltung digital, während unsere Steuerberater den Jahresabschluss erstellen, prüfen und unterzeichnen. Diese Arbeitsteilung spart Zeit und Kosten, ohne auf fachliche Sicherheit zu verzichten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Aufgaben umfasst die laufende Buchhaltung für GmbHs?

Die laufende Buchhaltung (Finanzbuchhaltung) umfasst alle Tätigkeiten, die zur zeitnahen, vollständigen und ordnungsgemäßen Erfassung aller Geschäftsvorfälle notwendig sind. Sie bildet die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses und für steuerliche Erklärungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung).

Kernaufgaben der Finanzbuchhaltung

  • Erfassung und Kontierung aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Verwaltung der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
  • Bankkontenbuchhaltung und digitale Kontoauszugsverarbeitung
  • Kassenbuch (sofern Bargeschäfte anfallen)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise)
  • Lohnbuchhaltung oder Schnittstelle zur Lohnbuchhaltungssoftware
  • Anlagenbuchhaltung (AfA-Berechnung, Abschreibungen nach § 253 HGB)
  • Vorbereitung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)

Vorsicht bei Mischung von Barkasse und Bankkonto

Gerade in Leipziger Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben führt die unsaubere Trennung von Bar- und Bankgeschäften häufig zu Buchungsfehlern und Problemen bei Betriebsprüfungen. Eine strikte Kassenführung nach § 146 AO ist zwingend – digitale Kassensysteme müssen zudem die TSE-Vorgaben erfüllen.

Wie läuft der Jahresabschluss und die Offenlegung für Leipziger GmbHs ab?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können Erleichterungen in Anspruch nehmen, sind aber dennoch zur Offenlegung verpflichtet.

Zeitliche Abfolge: Feststellung und Offenlegung

  1. Erstellung des Jahresabschlusses: durch den Geschäftsführer (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) – in der Praxis regelmäßig durch den Steuerberater
  2. Feststellung des Jahresabschlusses: durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große KapG) nach § 42a GmbHG – Stichtag 31.12.2025, Frist also bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026
  3. Offenlegung beim Unternehmensregister: innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB) – bis spätestens 31.12.2026
  4. Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis: § 335 HGB sieht Ordnungsgelder zwischen 500 € und 25.000 € vor

Wichtig: Unternehmensregister statt Bundesanzeiger

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die offizielle Offenlegungsstelle. Viele Buchhaltungsprogramme und Kanzleien haben ihre Prozesse entsprechend angepasst.

„Der Jahresabschluss ist kein reines Zahlenwerk, sondern eine rechtsverbindliche Dokumentation der wirtschaftlichen Lage. Unsere Steuerberater erstellen und unterzeichnen den Abschluss, prüfen ihn auf Vollständigkeit und Plausibilität und begleiten die fristgerechte Offenlegung – alles digital koordiniert, ohne Wartezeiten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerberater oder Inhouse-Buchhaltung: Was ist für Leipziger GmbHs sinnvoll?

Die Entscheidung zwischen externer Steuerberatung und eigener Buchhaltungsabteilung hängt von Größe, Komplexität und Ressourcen des Unternehmens ab. Viele mittelständische GmbHs in Leipzig setzen auf ein hybrides Modell: Die laufende Buchhaltung wird von einem internen Buchhalter oder mithilfe digitaler Tools selbst geführt, während der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt, geprüft und unterzeichnet wird.

Vorteile der externen Steuerberatung

  • Rechtssicherheit: Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater unterzeichnet (§ 3 StBerG)
  • Haftung: Steuerberater haftet für Fehler in der steuerlichen Beratung (Berufshaftpflicht)
  • Aktualität: Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden (§ 57 Abs. 2 StBerG)
  • Effizienz: Keine Personalkosten für festangestellte Buchhalter, Festpreismodelle möglich

Vorteile der Inhouse-Buchhaltung

  • Schnelligkeit: Tagesaktuelle Auswertungen und BWAs
  • Betriebskenntnis: Interner Buchhalter kennt Geschäftsprozesse im Detail
  • Kontrolle: Direkte Steuerung und Ansprechbarkeit

Externe Steuerberatung

Empfohlen für kleine bis mittelgroße GmbHs, die Wert auf Rechtssicherheit, Haftungsschutz und planbare Kosten legen. Insbesondere bei komplexen steuerlichen Sachverhalten (internationale Geschäfte, Konzernverflechtungen, Umstrukturierungen) unverzichtbar.

Inhouse-Buchhaltung

Sinnvoll für größere GmbHs mit hohem Belegaufkommen, die täglich aktuelle Zahlen benötigen. Auch hier empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Jahresabschluss, Steuererklärungen und strategische Beratung.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Mandanten laden Belege digital hoch, unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Abschluss und begleiten die Offenlegung – alles koordiniert durch Servet Gündogan und das OnlineBilanz-Team.

Welche häufigen Fehler sollten Leipziger GmbHs in der Buchhaltung vermeiden?

Auch in Leipzig zeigen Betriebsprüfungen und Ordnungsgeldverfahren immer wieder typische Schwachstellen in der Buchhaltungspraxis. Viele Fehler lassen sich durch systematische Prozesse, digitale Workflows und regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater vermeiden.

Top 7 Fehlerquellen in der GmbH-Buchhaltung

  1. Verspätete oder fehlende Belegerfassung: Belege müssen zeitnah, vollständig und unveränderbar erfasst werden (§ 239 Abs. 2 HGB, GoBD)
  2. Unvollständige Kassenbuchführung: Bargeschäfte ohne ordnungsgemäße Kassenführung führen zu Schätzungen durch das Finanzamt (§ 162 AO)
  3. Fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Falsche Zuordnung von Umsatzsteuer oder Vorsteuer führt zu Nachzahlungen und Zinsen (§ 233a AO)
  4. Versäumte Fristen für Feststellung und Offenlegung: Ordnungsgelder nach § 335 HGB drohen bereits ab 500 €, in der Praxis oft 2.500 € bis 10.000 €
  5. Keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen: Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern führt dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
  6. Fehlende oder falsche Abschreibungen: AfA-Tabellen müssen korrekt angewandt werden (§ 253 Abs. 3 HGB, § 7 EStG)
  7. Nicht GoBD-konforme Archivierung: Digitale Belege ohne revisionssichere Archivierung sind wertlos bei Betriebsprüfungen

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch, ob GmbHs ihre Offenlegungspflichten erfüllt haben. Bei Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet – die Kosten liegen zwischen 500 € und 25.000 €, im Regelfall bei 2.500 € bis 5.000 € für kleine GmbHs. Die nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

„Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem sie ein Ordnungsgeld erhalten haben. Dabei lässt sich das durch einfache Fristenplanung vermeiden: Jahresabschluss bis August oder November feststellen lassen, Offenlegung bis Ende Dezember – fertig. Wer diese Termine im Blick behält, spart sich Ärger und Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Buchhaltung und Steuerberatung in Leipzig?

Die Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung richten sich in Deutschland grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, die je nach Gegenstandswert und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit variieren. Viele Steuerberater in Leipzig arbeiten jedoch zunehmend mit Pauschalvergütungen oder Festpreismodellen, um Mandanten Planungssicherheit zu bieten.

Typische Kostenposten für GmbHs

Leistung Gebührenrahmen StBVV Typischer Festpreis (ca.)
Laufende Buchhaltung (pro Monat) 10/10 bis 20/10 je nach Belegzahl 150 € – 600 €
Jahresabschluss (kleine GmbH) 10/10 bis 30/10 nach § 35 StBVV 800 € – 2.500 €
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) je nach Gegenstandswert 400 € – 1.200 €
Offenlegung Unternehmensregister Pauschale 100 € – 250 €

Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Komplexität des Unternehmens ab: Anzahl der Buchungen, Belegvolumen, Anzahl der Bankkonten, internationale Geschäftsvorfälle, Konzernverflechtungen etc. Eine transparente Honorarvereinbarung ist daher essenziell.

Festpreise schaffen Planungssicherheit

OnlineBilanz bietet für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung transparente Festpreise – ohne versteckte Gebühren. Mandanten wissen im Voraus, was sie zahlen, und erhalten die volle Leistung unserer zugelassenen Steuerberater. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Abstimmungsaufwand.

800–2.500 €

Jahresabschluss kleine GmbH

150–600 €

Monatliche Buchhaltung

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Lohnt sich Buchhaltungs-Outsourcing für Leipziger Unternehmen?

Buchhaltungs-Outsourcing – also die Auslagerung der gesamten oder Teile der Finanzbuchhaltung an einen externen Dienstleister oder Steuerberater – ist insbesondere für kleine und mittelständische GmbHs eine attraktive Option. In Leipzig, wo viele wachsende Unternehmen gleichzeitig in Produktentwicklung, Vertrieb und Personal investieren müssen, entlastet Outsourcing die Geschäftsführung und schafft Ressourcen für das Kerngeschäft.

Vorteile des Buchhaltungs-Outsourcing

  • Kosteneffizienz: Keine Personalkosten für festangestellte Buchhalter (Gehalt, Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
  • Fachliche Sicherheit: Steuerberater und spezialisierte Buchhaltungskräfte sind stets auf aktuellem Stand (GoBD, HGB, Steuerrecht)
  • Skalierbarkeit: Bei Wachstum oder saisonalen Schwankungen passt sich der Dienstleister flexibel an
  • Digitale Workflows: Moderne Steuerberater arbeiten mit cloudbasierten Systemen, die Echtzeitauswertungen ermöglichen
  • Rechtssicherheit: Haftung des Steuerberaters für Fehler in der Buchhaltung und im Jahresabschluss

Wann ist Outsourcing besonders sinnvoll?

  • GmbH mit 5 bis 50 Mitarbeitern, ohne eigene Finanzabteilung
  • Start-ups und Gründungen, die sich auf Produktentwicklung und Markterschließung konzentrieren wollen
  • Unternehmen mit saisonalen Schwankungen (z. B. Handel, Gastronomie, Bau)
  • GmbHs, die ihre Buchhaltung digitalisieren und standardisieren wollen
  • Geschäftsführer, die Zeit für strategische Aufgaben gewinnen möchten

„Buchhaltungs-Outsourcing ist kein Kontrollverlust, sondern professionelle Arbeitsteilung. Unsere Mandanten behalten jederzeit Zugriff auf ihre Zahlen, erhalten monatlich BWAs und können sich darauf verlassen, dass Fristen eingehalten und Steuerpflichten erfüllt werden – ohne selbst Experte sein zu müssen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer in Leipzig nach einer modernen, digitalen Lösung für Buchhaltung und Jahresabschluss sucht, findet auf OnlineBilanz.de eine Steuerberater-Plattform, die Qualität, Transparenz und Festpreise vereint – ohne Wartezeiten, mit voller StB-Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Leipzig besondere buchhalterische Anforderungen für GmbHs?

Nein. Die Buchführungspflichten für GmbHs richten sich bundesweit nach § 238 ff. HGB, § 41 GmbHG und der AO. Auch in Leipzig gelten die GoBD, die Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren und die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB beim Unternehmensregister – ohne regionale Besonderheiten.

Kann ich als Leipziger GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst übernehmen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie die Finanzbuchhaltung intern führen. Voraussetzung ist, dass Sie über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, GoBD-konforme Software nutzen und die Bücher ordnungsgemäß, vollständig und zeitnah führen. Der Jahresabschluss sollte jedoch von einem Steuerberater geprüft oder erstellt werden, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Wie finde ich den passenden Steuerberater für meine Buchhaltung in Leipzig?

Achten Sie auf Branchenerfahrung, digitale Arbeitsweise (DATEV, GoBD-Tools), transparente Honorargestaltung (z. B. nach StBVV) und Erreichbarkeit. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten bundesweit zugelassene Steuerberater mit Festpreisen und digitalem Workflow – auch für Leipziger GmbHs ohne lange Wartezeiten.

Welche Buchhaltungssoftware wird in Leipzig am häufigsten genutzt?

Bundesweit – und damit auch in Leipzig – dominieren DATEV, lexoffice, sevDesk und WISO für KMU und GmbHs. Entscheidend ist GoBD-Konformität, Revisionssicherheit, Schnittstellen zum Steuerberater (DATEV Unternehmen online) und eine übersichtliche Belegverwaltung. Welche Lösung passt, hängt von Unternehmensgröße und internem Know-how ab.

Muss ich als Leipziger GmbH die Buchhaltung monatlich abschließen?

Eine gesetzliche Pflicht zum monatlichen Abschluss besteht nicht. Dennoch empfiehlt sich ein monatlicher oder quartalsweiser Abschluss, um Liquidität, BWA und Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Griff zu behalten. Steuerberater erstellen in der Regel monatlich oder quartalsweise BWAs und prüfen laufende Buchungen.

Was passiert, wenn ich in Leipzig die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach Ablauf der 12-Monats-Frist ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Auch bei verspäteter Einreichung bleibt die Pflicht bestehen – Ordnungsgelder werden wiederholt festgesetzt, bis die Offenlegung erfolgt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Bundesministerium der Finanzen (GoBD). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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