Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Immobilien

Buchhaltung Immobilien 2026: Praxisleitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung von Immobilienunternehmen umfasst spezielle Anforderungen bei Bilanzierung, Abschreibungen, Umsatzsteuer-Option und Nebenkostenabrechnungen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Besonderheiten bei Immobilien-GmbHs gelten, wie Mieteinnahmen, Instandhaltungsrückstellungen und Share Deals korrekt erfasst werden – und welche digitalen Lösungen die Prozesse vereinfachen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Buchhaltung von Immobilienunternehmen erfordert fundierte Kenntnisse in Anlagenbilanzierung (§ 253 HGB), Abschreibungsmethoden nach § 7 EStG, Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG sowie korrekter Erfassung von Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen. Immobilien-GmbHs unterliegen zudem besonderen Offenlegungspflichten nach § 325 HGB und müssen Rückstellungen für Instandhaltung sowie Grunderwerbsteuer-Fragen bei Anteilskäufen beachten. Eine spezialisierte Software kann Prozesse deutlich vereinfachen.

Welche Besonderheiten gelten für die Buchhaltung von Immobilienunternehmen?

Die Buchhaltung von Immobilienunternehmen unterscheidet sich in mehreren Punkten erheblich von der Buchführung klassischer Handels- oder Dienstleistungsunternehmen. Im Zentrum stehen langfristige Vermögenswerte (Grundstücke, Gebäude), hohe Anfangsinvestitionen, laufende Mieteinnahmen sowie komplexe Abschreibungsregeln nach § 253 HGB. Hinzu kommen steuerliche Besonderheiten wie die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen, die Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG sowie die Grunderwerbsteuer nach § 1 GrEStG.

Kernmerkmale der Immobilienbuchhaltung

  • Anlagevermögen: Immobilien werden als Sachanlagen nach § 266 Abs. 2 A. II. HGB bilanziert und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB).
  • Mieteinnahmen: Periodische Erfassung nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), inkl. Abgrenzung von Vorauszahlungen und Kautionen.
  • Instandhaltungsrücklagen: Bildung von Rückstellungen für absehbare Instandhaltungen (§ 249 Abs. 1 HGB) — insbesondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Umsatzsteuer: Option zur Umsatzsteuerpflicht bei gewerblichen Mietverhältnissen (§ 9 UStG) — Verzicht auf Kleinunternehmerregelung häufig sinnvoll.
  • Nebenkostenabrechnungen: Getrennte Erfassung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten, um periodengerechte Abrechnung zu gewährleisten.

Praxis-Hinweis: Kontierung von Nebenkosten

Empfehlenswert ist ein differenziertes Kontenmodell: Heizkosten, Wasser, Versicherungen, Hausmeister und Verwaltung sollten jeweils eigene Konten erhalten. So lassen sich Nebenkostenabrechnungen direkt aus der Fibu generieren und spätere Nachfragen von Mietern vermeiden.

„Viele Mandanten unterschätzen den Aufwand für die periodengerechte Abgrenzung von Mietvorauszahlungen und Kautionen. Eine saubere Trennung in der Buchhaltung erspart später viel Abstimmungsarbeit im Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie werden Immobilien als Anlagevermögen bilanziert und abgeschrieben?

Immobilien gehören nach § 247 Abs. 2 HGB zum Anlagevermögen, sofern sie dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB um planmäßige Abschreibungen zu mindern. Für Gebäude gelten nach steuerlicher AfA-Tabelle je nach Baujahr Nutzungsdauern zwischen 33 und 50 Jahren (handelsrechtlich analog anzuwenden). Grund und Boden selbst ist nicht abnutzbar und wird daher nicht abgeschrieben.

Anschaffungskosten: Was gehört dazu?

  • Kaufpreis der Immobilie (aufgeteilt in Grund und Boden sowie Gebäude)
  • Grunderwerbsteuer (§ 1 GrEStG) und Notarkosten
  • Maklergebühren und Grundbuchkosten
  • Nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. Ausbau, Modernisierung) — sofern Nutzungsdauer verlängert oder wesentliche Verbesserung eintritt

Abschreibungsregeln im Überblick

Kategorie Nutzungsdauer AfA-Satz Rechtsgrundlage
Wohngebäude (Altbau vor 1925) 40 Jahre 2,5 % § 7 Abs. 4 EStG
Wohngebäude (ab 1925) 50 Jahre 2,0 % § 7 Abs. 4 EStG
Gewerbeimmobilien 33 Jahre 3,0 % § 7 Abs. 4 EStG
Betriebsvorrichtungen 10–15 Jahre 6,7–10 % AfA-Tabelle
Grund und Boden nicht abschreibbar § 253 Abs. 3 HGB

Achtung: Kaufpreisaufteilung

Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Grund und Boden sowie Gebäude ist steuerlich hochrelevant, da nur das Gebäude abgeschrieben werden darf. Nutzen Sie anerkannte Verfahren (z. B. Sachwertverfahren, Arbeitshilfe der Finanzverwaltung) und dokumentieren Sie die Aufteilung im Kaufvertrag oder einem Gutachten.

Wie werden Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen korrekt verbucht?

Mieteinnahmen sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB periodengerecht zu erfassen — also in dem Geschäftsjahr, in dem die Nutzungsüberlassung tatsächlich erfolgt. Vorauszahlungen für Nebenkosten sind zunächst als Verbindlichkeit zu passivieren und erst nach Abrechnung als Ertrag oder Aufwand zu realisieren. Kautionen bleiben bis zur Rückzahlung oder Verrechnung stets als Verbindlichkeit bestehen (§ 551 BGB).

Buchungsschema für Mieteinnahmen

Kaltmiete (Nettomiete)

Erfassung als Umsatzerlös (SKR 03: 8400 / SKR 04: 4100). Bei Option zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG) zzgl. 19 % USt auf gewerbliche Vermietung.

Nebenkostenvorauszahlung

Zunächst auf Konto Erhaltene Anzahlungen (SKR 03: 1718 / SKR 04: 3818). Nach Jahresabrechnung Umbuchung auf Erlöse oder Erstattung ans Mieter-Konto.

Nebenkostenabrechnung: Schritt für Schritt

  1. Ist-Kosten erfassen: Alle umlagefähigen Kosten (Heizung, Wasser, Hausmeister, Versicherungen etc.) auf separaten Konten buchen.
  2. Vorauszahlungen gegenrechnen: Summe der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen ermitteln.
  3. Nachzahlung oder Guthaben: Differenz als Forderung (Nachzahlung) oder Verbindlichkeit (Guthaben) ausweisen.
  4. Umsatzsteuer prüfen: Nebenkosten sind nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Hauptleistung (Miete) steuerpflichtig ist — sonst steuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG.

„Die saubere Abgrenzung von Vorauszahlungen ist das A und O. Wer Vorauszahlungen direkt als Ertrag verbucht, riskiert Verzerrungen in der GuV und Probleme bei der Betriebsprüfung. Unsere Steuerberater achten im Jahresabschluss penibel auf diese Positionen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann lohnt sich die Option zur Umsatzsteuerpflicht bei gewerblicher Vermietung?

Nach § 4 Nr. 12 UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Für die Vermietung an gewerbliche Mieter (z. B. Büros, Praxen, Lager) kann der Vermieter jedoch nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten und damit Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Option ist insbesondere bei hohen Baukosten oder Modernisierungen vorteilhaft, bindet aber für fünf Jahre (§ 9 Abs. 3 UStG).

Voraussetzungen für die Umsatzsteuer-Option

  • Vermietung muss an einen anderen Unternehmer für dessen unternehmerische Zwecke erfolgen (§ 9 Abs. 1 UStG).
  • Der Verzicht muss gegenüber dem Finanzamt erklärt werden — idealerweise im Mietvertrag dokumentiert.
  • Die Option gilt pro Mietobjekt bzw. Mieteinheit, nicht pauschal für das gesamte Unternehmen.
  • Der Mieter muss mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke nutzen (bei gemischter Nutzung).
  • Bindungsfrist: 5 Jahre ab Beginn des Mietverhältnisses (§ 9 Abs. 3 UStG).

Vor- und Nachteile im Vergleich

Aspekt Option zur USt-Pflicht Steuerfreie Vermietung
Vorsteuerabzug Ja — aus Bau, Modernisierung, lfd. Kosten Nein
Mietpreis für Mieter Brutto (+ 19 % USt) — ggf. höher Netto
Liquidität bei Investitionen Sofortige Erstattung der Vorsteuer Keine Erstattung
Verwaltungsaufwand Monatliche USt-Voranmeldung (§ 18 UStG) Geringer
Flexibilität 5 Jahre gebunden Jederzeit änderbar

Praxis-Tipp: Wirtschaftlichkeitsrechnung

Erstellen Sie vor der Option eine Wirtschaftlichkeitsrechnung: Stellen Sie die voraussichtliche Vorsteuererstattung (z. B. aus geplanter Modernisierung) der zusätzlichen Belastung des Mieters gegenüber. Bei hohen Investitionen lohnt sich die Option fast immer — vorausgesetzt, der Mieter ist selbst vorsteuerabzugsberechtigt.

Wie bildet man Rückstellungen für Instandhaltung und verbucht Hausgeld bei WEG?

Für Immobilienunternehmen, die eigene Gebäude verwalten, sind Rückstellungen für geplante Instandhaltungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zulässig, sofern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nach § 10 WEG ist die Lage anders: Hier zahlt das Unternehmen Hausgeld in eine gemeinsame Instandhaltungsrücklage, die es selbst nicht bilanziert, sondern als durchlaufenden Posten erfasst.

Rückstellungen für Instandhaltung (Eigenbestand)

  • Voraussetzung: Konkrete Verpflichtung (z. B. vertragliche Wartung, absehbare Reparatur innerhalb von 3 Monaten nach Bilanzstichtag).
  • Bewertung: Schätzung der voraussichtlichen Kosten nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB — bei mehrjährigen Maßnahmen ggf. Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB.
  • Buchung: Aufwand an Rückstellung (z. B. SKR 03: 6800 an 0990).
  • Auflösung: Bei Durchführung Umbuchung auf Verbindlichkeit bzw. Verrechnung mit Ist-Kosten.

Hausgeld bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Besitzt Ihre GmbH eine Eigentumswohnung in einer WEG, zahlen Sie monatliches Hausgeld an die Gemeinschaft. Dieses Hausgeld setzt sich zusammen aus laufenden Betriebskosten (z. B. Hausmeister, Versicherung) und einer Instandhaltungsrücklage nach § 10 WEG. Nur die laufenden Betriebskosten sind sofort als Aufwand zu erfassen; die Instandhaltungsrücklage wird zunächst aktiviert.

Laufende Betriebskosten (WEG)

Sofort als Aufwand buchen (SKR 03: 6300–6399). Beispiel: Hausmeister, Versicherung, Treppenhausreinigung.

Instandhaltungsrücklage (WEG)

Aktivierung als Forderung gegen WEG (SKR 03: 1430). Erst bei tatsächlicher Reparatur oder Auflösung der WEG wird diese Position aufgelöst und als Aufwand erfasst.

Achtung: Handelsrechtliche Bewertungsfalle

Viele Mandanten buchen die gesamte Hausgeld-Zahlung als Aufwand — das ist handelsrechtlich falsch. Die Instandhaltungsrücklage ist ein Vermögensgegenstand (Forderung gegen die WEG) und muss aktiviert werden, solange keine konkrete Reparatur erfolgt.

Welche Rolle spielt die Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen und Share Deals?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) nach § 1 GrEStG fällt grundsätzlich bei jedem Erwerb eines inländischen Grundstücks an. Der Steuersatz variiert zwischen 3,5 % und 6,5 % je nach Bundesland (Stand 2026). Aus buchhalterischer Sicht ist die GrESt Teil der Anschaffungskosten der Immobilie und erhöht somit die Basis für Abschreibungen. Bei Share Deals — also dem Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft — kann die GrESt unter bestimmten Umständen vermieden oder reduziert werden, sofern die gesetzlichen Missbrauchsvermeidungsregeln (§§ 1 Abs. 2a, 2b, 3 GrEStG) eingehalten werden.

Asset Deal vs. Share Deal: GrESt-Perspektive

Merkmal Asset Deal (Immobilienkauf) Share Deal (GmbH-Anteilskauf)
Grunderwerbsteuer Ja, auf Kaufpreis der Immobilie Nur bei ≥90 % Anteilsübergang innerhalb 10 Jahre (§ 1 Abs. 2a GrEStG)
Bemessungsgrundlage Kaufpreis des Grundstücks Verkehrswert der Immobilie oder Kaufpreis der Anteile
Steuersatz 3,5–6,5 % je Bundesland Identisch, sofern Tatbestand greift
Buchhalterische Behandlung Aktivierung als Teil der AK (§ 255 HGB) Bei GrESt: ebenfalls AK; bei Vermeidung: keine GrESt
Haltefrist / Sperrfrist Keine 10 Jahre Behaltensfrist für Vermeidung (§ 1 Abs. 2b GrEStG neu)

Buchung der Grunderwerbsteuer

  1. Feststellung des Kaufpreises: Kaufpreis lt. notariellem Kaufvertrag zzgl. Nebenkosten (Notar, Grundbuch).
  2. Berechnung der GrESt: Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes (z. B. 6,0 % in NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen).
  3. Aktivierung: Buchung auf Konto Grundstücke und Gebäude (SKR 03: 0210 / 0220) — GrESt erhöht Anschaffungskosten.
  4. Zahlung: Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt (SKR 03: 1780) → Bank.

„Bei größeren Immobilientransaktionen prüfen unsere Steuerberater stets, ob ein Share Deal steuerlich vorteilhafter ist. Die Reform des § 1 GrEStG hat die Hürden erhöht, aber unter bestimmten Konstellationen lassen sich nach wie vor erhebliche Beträge sparen — das muss jedoch von Anfang an in der Strukturierung berücksichtigt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Pflichten gelten bei Jahresabschluss und Offenlegung für Immobilien-GmbHs?

Jede Immobilien-GmbH unterliegt den handelsrechtlichen Pflichten zur Aufstellung (§ 264 HGB), Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) des Jahresabschlusses. Die Fristen und Umfänge richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Seit dem DiRUG (1. August 2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Pflicht Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Aufstellung JA (§ 264 HGB) Binnen angemessener Zeit Binnen angemessener Zeit Binnen 3 Monaten
Feststellung (§ 42a GmbHG) Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung (§ 325 HGB) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate)
Ordnungsgeld (§ 335 HGB) 500–25.000 € 500–25.000 € 500–25.000 €

Besonderheiten im Jahresabschluss von Immobilien-GmbHs

  • Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB): Entwicklung der Grundstücke und Gebäude nach Anschaffungskosten, kumulierten Abschreibungen und Buchwerten.
  • Abschreibungen: Planmäßige AfA nach § 253 Abs. 3 HGB transparent darstellen — getrennt für Gebäude und Betriebsvorrichtungen.
  • Verbindlichkeiten: Langfristige Darlehen zur Immobilienfinanzierung gesondert ausweisen (§ 285 Nr. 1 HGB).
  • Rückstellungen: Instandhaltungsrückstellungen und Drohverlustrückstellungen (z. B. bei Leerstand) angeben.
  • Leerstandsrisiken: Bei dauerhaftem Leerstand ggf. außerplanmäßige Abschreibung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) oder Rückstellung für drohende Verluste.

Praxis-Hinweis: Digitale Offenlegung

Seit DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Übermittlung erfolgt im XBRL- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen). Kleine GmbHs können Erleichterungen nach § 326 HGB nutzen und müssen z. B. keine GuV offenlegen.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder fehlender Offenlegung ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB). Bei Immobilien-GmbHs kommt erschwerend hinzu, dass viele Gesellschafter die Offenlegungspflicht unterschätzen — dabei reicht die bloße Feststellung des Jahresabschlusses nicht aus.

Wer den gesamten Prozess — von der Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur fristgerechten Offenlegung — durch einen Steuerberater abwickeln lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtsverbindlich und koordinieren die Offenlegung über das Unternehmensregister.

Welche Software-Lösungen eignen sich für die Digitalisierung der Immobilien-Buchhaltung?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist gerade für Immobilienunternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor: Wiederkehrende Mieteinnahmen, komplexe Nebenkostenabrechnungen und zahlreiche Buchungsvorgänge erfordern eine strukturierte, automatisierte Erfassung. Moderne Cloud-Buchhaltungssoftware bietet Schnittstellen zu Immobilienverwaltungs-Tools, automatisiert Buchungen und ermöglicht Echtzeit-Reporting.

Anforderungen an eine Immobilien-Buchhaltungssoftware

  • Automatische Verbuchung wiederkehrender Mieteinnahmen und Vorauszahlungen
  • Integration von Bankkonten (HBCI / FinTS) für automatischen Kontoauszugs-Import
  • Schnittstellen zu Immobilienverwaltungs-Software (z. B. DOMUS, Haufe Axera, casavi, Vermietet.de)
  • Getrennte Erfassung umlagefähiger und nicht umlagefähiger Betriebskosten
  • Anlagenbuchhaltung mit automatischer AfA-Berechnung nach § 253 HGB und § 7 EStG
  • Umsatzsteuer-Handling: Option zur Steuerpflicht, getrennte Erfassung steuerpflichtiger/steuerfreier Umsätze
  • GoBD-konforme Belegarchivierung und revisionssichere Aufbewahrung (§ 257 HGB, § 147 AO)
  • DATEV-Export für Steuerberater-Schnittstelle

Beispiel-Tools im Überblick

Software Zielgruppe Besonderheit
DATEV Unternehmen Online Steuerberater-Mandanten Vollintegration in DATEV-Welt, Steuerberater-Zugriff
lexoffice Kleine GmbHs, Selbstbucher Einfache Bedienung, Cloud, Banking-Integration
sevDesk Kleinere Immobilien-Portfolios Intuitiv, Rechnungsstellung, Belegerfassung per App
DOMUS / Haufe Axera Professionelle Hausverwaltungen Integrierte Immobilienverwaltung + Buchhaltung
SAP / MS Dynamics Große Konzerne ERP-Integration, umfassende Anlagenbuchhaltung

„Viele unserer Mandanten aus der Immobilienbranche nutzen lexoffice oder sevDesk für die laufende Buchhaltung und übermitteln uns die Daten per DATEV-Export. So können wir den Jahresabschluss effizient erstellen und gleichzeitig eine hohe Datenqualität sicherstellen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxis-Tipp: Schnittstelle zur Immobilienverwaltung

Wenn Sie eine professionelle Immobilienverwaltungs-Software (z. B. DOMUS, casavi) einsetzen, achten Sie auf eine nahtlose Schnittstelle zur Buchhaltung. So werden Mieteinnahmen, Vorauszahlungen und Nebenkostenabrechnungen automatisch übertragen — das spart Erfassungszeit und minimiert Fehlerquellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Immobilienunternehmen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen?

Ja, sofern der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro (ab 2025) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. Allerdings ist die Kleinunternehmerregelung bei gewerblicher Vermietung mit Umsatzsteuer-Option oft unvorteilhaft, da dann kein Vorsteuerabzug aus Investitionen möglich ist. Viele Immobilien-GmbHs verzichten daher bewusst auf § 19 UStG und optieren zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG.

Muss eine vermögensverwaltende GmbH ein Kassenbuch führen?

Nein, eine reine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH ohne Bargeschäfte ist nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Bareinnahmen und -ausgaben sollten dennoch dokumentiert werden. Nur bei gewerblicher Tätigkeit mit Bargeldverkehr (z. B. Parkplatzvermietung mit Barzahlung) kann eine lückenlose Kassenbuchführung nach § 146 AO erforderlich werden.

Wie wirkt sich die Erbpacht (Erbbaurecht) auf die Bilanzierung aus?

Das Erbbaurecht wird beim Erbbauberechtigten als immaterielles Anlagevermögen oder Sachanlagenvermögen aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben. Der jährliche Erbbauzins ist als Aufwand zu erfassen. Der Grundstückseigentümer weist das Erbbaurecht passivisch aus (§ 266 HGB Posten C), sofern das wirtschaftliche Eigentum beim Erbbauberechtigten liegt.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen?

Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, wenn sie für die Besteuerung relevant sind (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Nach Vertragsende und vollständiger steuerlicher Abwicklung kann die Frist enden, empfohlen wird jedoch die volle Dekade.

Sind Immobilien-GmbHs zur E-Bilanz verpflichtet?

Ja, alle bilanzierenden Kapitalgesellschaften – einschließlich Immobilien-GmbHs – müssen ihren Jahresabschluss elektronisch nach § 5b EStG (E-Bilanz) über ELSTER übermitteln. Dies gilt unabhängig von Größenklasse oder Umsatz. Ausnahmen bestehen nur für nicht bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen oder Personengesellschaften mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz