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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Food Truck

Buchhaltung Food Truck 2026: Praxisleitfaden & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung eines Food Trucks vereint mobile Gastronomie mit klassischen Handelspflichten: Kassenbuchführung nach GoBD, Bilanzierung des Fahrzeugs, Wareneinsatz bei hoher Verderblichkeit und Umsatzsteuer-Sonderregelungen. Wer als GmbH operiert, unterliegt zudem Jahresabschluss- und Offenlegungspflichten nach HGB. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die fachlichen und rechtlichen Besonderheiten der Food-Truck-Buchhaltung 2026 – von der täglichen Kassenbuchführung bis zur digitalen Effizienzsteigerung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die Buchhaltung eines Food Trucks erfordert ordnungsgemäße Kassenbuchführung nach GoBD, Bilanzierung des Fahrzeugs als Anlagevermögen, präzise Erfassung von Wareneinsatz bei verderblichen Vorräten sowie korrekte Umsatzsteuer-Abrechnung. Food-Truck-GmbHs müssen zusätzlich Jahresabschlüsse nach § 242 ff. HGB erstellen und – je nach Größenklasse – beim Unternehmensregister offenlegen. Digitale Kassensysteme und Buchhaltungstools erleichtern die Einhaltung aller Pflichten erheblich.

Welche Besonderheiten gelten für die Buchhaltung eines Food Trucks?

Die Buchhaltung für Food Trucks unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von der klassischen Gastronomie. Food Trucks sind mobile Verkaufsstellen mit wechselnden Standorten, Bargeschäft, hoher Warenrotation und oft spontanen Veranstaltungsteilnahmen. Diese Mobilität führt zu besonderen buchhalterischen Anforderungen, die Sie sowohl in der laufenden Finanzbuchhaltung als auch im Jahresabschluss berücksichtigen müssen.

Typische buchhalterische Herausforderungen

  • Bargeldintensives Geschäft: Hoher Anteil an Barzahlungen erfordert lückenlose Kassenbuchführung nach § 146 AO und GoBD-Konformität
  • Wechselnde Standorte: Mehrere Verkaufsorte pro Woche führen zu komplexer Belegverwaltung und Standgebühren-Abrechnung
  • Mobile Betriebsstätte: Das Fahrzeug selbst ist Anlagevermögen und Verkaufsstelle zugleich, Abschreibungen nach § 253 HGB erforderlich
  • Veranstaltungsabhängigkeit: Stark schwankende Umsätze erfordern präzise Periodenabgrenzung und Vorratsbewertung
  • Verderbliche Waren: Tägliche Bestandsführung notwendig, Verderb ist als außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen

GoBD und Kassensysteme

Seit dem 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Food Trucks mit elektronischen Kassensystemen benötigen eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Bei Barkassen ohne elektronisches System ist eine ordnungsgemäße Z-Bon-Dokumentation und ein lückenloses Kassenbuch zwingend erforderlich. Verstöße können zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führen.

Als GmbH-Geschäftsführer eines Food Trucks tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB. Die Kombination aus mobilem Handel und Gastronomie erfordert besondere Sorgfalt bei der Belegorganisation und der zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.

Wie wird das Food-Truck-Fahrzeug und die Ausstattung bilanziert?

Das Herzstück Ihrer Food-Truck-GmbH ist das Fahrzeug selbst – eine hochspezialisierte mobile Küche, die bilanziell als Anlagevermögen nach § 247 Abs. 2 HGB zu erfassen ist. Die korrekte Aktivierung, Bewertung und planmäßige Abschreibung sind entscheidend für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Aktivierung und Bewertung nach Handelsrecht

Bei der Anschaffung eines Food Trucks aktivieren Sie die Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB. Dazu gehören neben dem Kaufpreis des Basisfahrzeugs sämtliche Kosten für den Umbau zur mobilen Gastronomie: Küchenausstattung, Gastechnik, Elektroinstallationen, Wasserversorgung, Außenwerbung und Zulassung. Auch nachträgliche Erweiterungen, die den Nutzungswert erhöhen, sind zu aktivieren.

Komponente Bilanzierung Typische Nutzungsdauer
Basisfahrzeug (LKW/Anhänger) Anlagevermögen § 247 HGB 6–8 Jahre
Kücheneinbauten (fest) Einheitlich mit Fahrzeug 6–8 Jahre
Mobile Geräte (Grill, Fritteuse) Separate Wirtschaftsgüter 3–5 Jahre
Gastechnik, Leitungen Einheitlich mit Fahrzeug 6–8 Jahre
Verkaufstheke, Außenverkleidung Einheitlich mit Fahrzeug 6–8 Jahre
POS-System, Kassensystem Separate Wirtschaftsgüter 3 Jahre

„Bei Food Trucks sehen wir häufig den Fehler, dass mobile Küchengeräte fälschlicherweise als Betriebsausstattung statt als Teil des einheitlichen Wirtschaftsguts ‚Food Truck‘ behandelt werden. Entscheidend ist, ob die Komponente fest verbaut ist oder eigenständig nutzbar bleibt. Eine präzise Aufteilung spart später Diskussionen mit dem Finanzamt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Planmäßige Abschreibung und Restwert

Die Abschreibung erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Für das einheitliche Wirtschaftsgut Food Truck (Fahrzeug inklusive fest verbauter Küchenausstattung) ist eine Nutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren branchenüblich. Die AfA-Tabelle für Nutzfahrzeuge gibt hierfür Orientierung. Sie können linear oder – steuerlich bis 2020 möglich gewesen – degressiv abschreiben. Seit 2021 ist die degressive AfA für Neuanschaffungen nicht mehr zulässig, linear nach § 7 Abs. 1 EStG bleibt Standard.

Planen Sie bei einem späteren Verkauf einen Restwert ein, ist dieser bei der Bemessung der jährlichen Abschreibungsbeträge zu berücksichtigen. Bei intensiver Nutzung und hoher Laufleistung kann auch eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB erforderlich werden, wenn der beizulegende Wert dauerhaft unter den Buchwert sinkt.

Wie erfassen Sie Wareneinsatz und Vorräte bei hoher Verderblichkeit?

Food Trucks arbeiten mit frischen, oft hochverderblichen Lebensmitteln, die eine tägliche Beschaffung und kurzfristige Verarbeitung erfordern. Die korrekte Erfassung von Wareneinsatz und Vorratsbewertung ist entscheidend für die Ermittlung des Jahresüberschusses und die Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).

Laufende Warenbuchführung

Der Wareneinsatz ist laufend auf das Konto Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (SKR 03: Konto 5000er-Bereich) zu buchen. Alle Eingangsrechnungen für Lebensmittel, Getränke, Verpackungen und Servietten erfassen Sie zeitnah. Bei Barankäufen auf Wochenmärkten oder bei Großhändlern sind Quittungen und Kassenbelege GoBD-konform aufzubewahren.

  • Tägliche Erfassung aller Wareneingänge (Lieferantenrechnungen, Barabholungen)
  • Getrennte Konten für Rohstoffe (Lebensmittel), Verpackungen, Getränke zur besseren Nachkalkulation
  • Berücksichtigung von Skonti und Rabatten als Minderung des Wareneinsatzes
  • Erfassung von Retouren und Gutschriften zeitnah im gleichen Buchungsmonat

Bestandsführung und Inventur zum Bilanzstichtag

Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) ist eine körperliche Inventur nach § 240 HGB durchzuführen. Bei Food Trucks mit täglichem Frischebetrieb sind die Bestände oft minimal – dennoch müssen alle am Stichtag vorhandenen Waren erfasst und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 4 HGB (Niederstwertprinzip).

Verderblichkeit und Wertminderung

Verdorbene oder abgelaufene Waren dürfen nicht mit Anschaffungskosten angesetzt werden. Sind Lebensmittel zum Bilanzstichtag nur noch eingeschränkt verwendbar (z. B. Gemüse kurz vor Ablauf), ist eine Teilwertabschreibung vorzunehmen. Vollständig verdorbene Ware ist auszubuchen und als Warenschwund zu erfassen. Eine nachvollziehbare Dokumentation (z. B. Fotos, Verderbsliste) schützt vor Beanstandungen durch Betriebsprüfer.

Für die Bewertung kleiner Restbestände können Sie Vereinfachungsverfahren wie die Festbewertung nach § 240 Abs. 3 HGB nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (geringe Wertveränderung, regelmäßige Mengenkontrolle). In der Praxis empfiehlt sich bei Food Trucks jedoch eine vollständige Inventur, da die Bestände überschaubar sind.

Welche Anforderungen gelten für Kassenbuchführung im Bargeschäft?

Food Trucks sind klassische Bargeschäfte. Der überwiegende Teil der Umsätze wird direkt am Fahrzeug in bar oder per Kartenzahlung kassiert. Die ordnungsgemäße Kassenbuchführung ist nicht nur buchhalterische Pflicht nach § 146 AO, sondern entscheidend für die Anerkennung Ihrer Umsätze durch das Finanzamt.

Anforderungen an die Kassenführung nach GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) legen fest, dass alle Kassenvorgänge vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar zu erfassen sind. Für Food Trucks bedeutet dies:

  • Tägliche Erfassung aller Bareinnahmen und -ausgaben im Kassenbuch
  • Z-Bon oder Tagesabschluss bei elektronischen Kassensystemen (mit TSE seit 2020)
  • Getrennte Erfassung von Barumsätzen und EC-/Kreditkartenzahlungen
  • Dokumentation von Privatentnahmen und Bareinlagen des Geschäftsführers
  • Kassenberichte müssen Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben, Entnahmen und Endbestand ausweisen
  • Keine negativen Kassenbestände (weist auf Buchungsfehler oder Kassenfehlbeträge hin)

Elektronische Kassensysteme und TSE-Pflicht

Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem (Tablet-Kasse, Registrierkasse, POS-System) einsetzen, unterliegt dieses seit dem 01.01.2020 der Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO. Die TSE gewährleistet, dass Kassenvorgänge manipulationssicher protokolliert werden. Zusätzlich muss jede Kassentransaktion auf Verlangen des Kunden als Beleg ausgegeben werden können (Bonpflicht nach § 146a Abs. 2 AO).

Offene Ladenkasse (ohne Elektronik)

Erlaubt, wenn täglich ein Kassenbericht mit Zählliste erstellt wird. Jeder Geschäftsvorfall muss einzeln erfasst oder durch Kalkulation (z. B. Portionsanzahl × Verkaufspreis) nachvollziehbar sein. Höheres Prüfungsrisiko.

Elektronisches Kassensystem

TSE-Pflicht seit 2020, jede Buchung wird digital signiert und unveränderbar gespeichert. Finanzamt kann digitale Daten per DFKA (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) abrufen. Deutlich geringeres Prüfungsrisiko.

„In der Praxis sehen wir bei Betriebsprüfungen von Food Trucks häufig Probleme mit unvollständigen Kassenberichten oder fehlenden Z-Bons. Das Finanzamt wendet dann oft die Richtsatzmethode oder Zeitreihenvergleiche an, um Umsätze zu schätzen – meist zum Nachteil des Unternehmens. Investieren Sie daher von Anfang an in ein TSE-fähiges Kassensystem und führen Sie täglich Kassenbuch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei Feststellung von Kassenführungsmängeln kann das Finanzamt Sicherheitszuschläge auf die Umsätze vornehmen (üblicherweise 10–20 % Hinzuschätzung). Eine GoBD-konforme Kassenführung ist daher nicht nur formale Pflicht, sondern schützt vor erheblichen Steuernachzahlungen.

Welche Betriebsausgaben sind typisch und wie werden sie gebucht?

Die Kostenstruktur eines Food Trucks unterscheidet sich erheblich von stationärer Gastronomie. Neben den üblichen Gastronomie-Kosten kommen spezifische Ausgaben für Mobilität, wechselnde Standorte und Veranstaltungsteilnahmen hinzu. Alle Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind.

Übersicht der wichtigsten Kostenarten

Kostenart Typische Positionen Buchungskonto (SKR 03)
Wareneinsatz Lebensmittel, Getränke, Verpackungen, To-Go-Material 5000–5099
Fahrzeugkosten Kraftstoff, KFZ-Steuer, Versicherung, Reparaturen, HU/AU 6200–6299, 6530, 6540
Standgebühren Marktgebühren, Eventmieten, Stellplatzmieten 6815 (Miete bewegliche Güter)
Genehmigungen Gewerbeanmeldung, Gesundheitszeugnis, Lebensmittelkontrollen 6825 (Behördengebühren)
Marketing Flyer, Social Media Ads, Fahrzeugbeklebung, Website 6600–6699
Personal Löhne, Gehälter, Sozialabgaben (falls Mitarbeiter) 6000–6099, 6100–6199
Energie & Versorgung Gas (Kocher), Strom (Generator/Externe Versorgung), Wasser 6325 (Gas), 6305 (Strom)
Hygiene & Reinigung Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Entsorgung 6850 (Reinigung), 6855 (Entsorgung)

Besonderheiten bei Fahrzeugkosten

Da das Food-Truck-Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird, sind sämtliche Fahrzeugkosten zu 100 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Anders als bei einem privat mitgenutzten PKW entfällt die 1-%-Regelung. Achten Sie darauf, dass Sie zwischen laufenden Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuer) und aktivierungspflichtigen Anschaffungen (größere Umbauten, Wertsteigerungen) unterscheiden.

  • Kraftstoff: Tankbelege vollständig aufbewahren, ggf. Fahrtenbuch zur Nachweissicherung (obwohl nicht zwingend bei 100 % betrieblicher Nutzung)
  • Reparaturen unter 800 € netto (seit 2018: GWG-Grenze) sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Größere Reparaturen, die die Nutzungsdauer verlängern oder den Wert steigern, sind zu aktivieren und abzuschreiben
  • KFZ-Versicherung, Steuer, HU/AU: zeitanteilig im Jahr der Zahlung als Aufwand buchen

Vorsteuerabzug bei Betriebsausgaben

Als umsatzsteuerpflichtige GmbH können Sie die in den Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 UStG geltend machen. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG erfüllen (vollständige Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Netto/Brutto, USt-Satz). Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € gelten vereinfachte Anforderungen.

Welche Umsatzsteuer-Regelungen gelten für Food Trucks?

Food Trucks unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht nach § 1 UStG. Entscheidend ist die Art der verkauften Speisen und Getränke: Während der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt, können bei Verzehr vor Ort (Restaurant-Umsätze) auch 19 % anfallen. Diese Abgrenzung ist in der Praxis oft komplex.

Regelsteuersatz vs. ermäßigter Steuersatz

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG gilt für die Abgabe von Speisen zur unmittelbaren Verzehrung der Regelsteuersatz von 19 %, wenn eine Dienstleistung hinzutritt (Bedienung, Bereitstellung von Geschirr, Mobiliar). Reine Lebensmittellieferungen (Take-away ohne Service) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Für Food Trucks gilt:

7 % ermäßigter Steuersatz

  • Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (Take-away)
  • Keine Sitzgelegenheiten oder Bedienung durch den Food Truck selbst
  • Verpackung in Einwegbehältern
  • Beispiel: Burger im Karton, Pommes in Tüte, Getränke in Bechern zum Mitnehmen

19 % Regelsteuersatz

  • Bereitstellung von Tischen/Stühlen durch den Betreiber
  • Ausgabe auf Mehrweggeschirr mit Rücknahme
  • Bedienung am Tisch
  • Alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort (auch ohne Dienstleistung oft 19 %)

Abgrenzungsprobleme bei gemischten Umsätzen

Wenn Ihr Food Truck sowohl Take-away (7 %) als auch Verzehr vor Ort (19 %) anbietet, müssen Sie die Umsätze getrennt erfassen. Ihr Kassensystem muss in der Lage sein, beim Verkaufsvorgang die Verzehrart zu unterscheiden. Bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt diese Trennung genau – pauschale Schätzungen gehen meist zulasten des Unternehmens.

Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zahllast

Als GmbH sind Sie verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG abzugeben – in den ersten beiden Jahren monatlich, danach je nach Vorjahresumsatzsteuer monatlich oder quartalsweise. Die Zahllast errechnet sich aus der Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer (aus Ihren Verkäufen) und abzugsfähiger Vorsteuer (aus Ihren Eingangsrechnungen).

Achten Sie darauf, dass Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht über ELSTER einreichen (10. des Folgemonats, bei Dauerfristverlängerung einen Monat später). Verspätete oder fehlerhafte Voranmeldungen führen zu Säumniszuschlägen und Verspätungszuschlägen nach § 240 AO.

„Die korrekte Zuordnung von 7 % und 19 % bei Food Trucks ist ein Dauerbrenner in Betriebsprüfungen. Wir empfehlen, die Verzehrart bereits im Kassensystem als Pflichtfeld zu hinterlegen und regelmäßig Stichproben zu dokumentieren. Eine klare Regelung ‚nur Take-away = 7 %‘ vereinfacht die Buchhaltung erheblich und minimiert Prüfungsrisiken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Jahresabschluss- und Offenlegungspflichten bestehen für die Food-Truck-GmbH?

Jede GmbH – unabhängig von der Branche – ist nach § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Für Food-Truck-GmbHs gelten dieselben Vorschriften wie für andere Kapitalgesellschaften: Sie müssen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – abhängig von der Größenklasse – einen Anhang erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen.

Aufstellungsfristen nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss ist nach § 264 Abs. 1 HGB innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen (bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.03.2026). Diese Frist ist handelsrechtlich zwingend. In der Praxis ist es oft sinnvoll, dem Steuerberater frühzeitig alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Frist sicher einzuhalten.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen. Die Frist beträgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG:

  • Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (bei Stichtag 31.12.2025 → bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (bei Stichtag 31.12.2025 → bis 31.08.2026)

Die meisten Food-Truck-GmbHs fallen unter die Größenklasse kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind alle GmbHs verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (bei 31.12.2025 → bis 31.12.2026).

Erleichterungen für kleine GmbHs

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB profitieren von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen (ohne detaillierte Gliederung) und sind von der Pflicht zur Offenlegung der GuV befreit. Der Anhang ist nur in stark verkürzter Form erforderlich. Diese Erleichterungen schützen sensible Geschäftsdaten vor der Öffentlichkeit.

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Versäumen Sie die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich nicht gegen die GmbH, sondern persönlich gegen den Geschäftsführer. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren, verhindert aber nicht die Festsetzung des Ordnungsgelds.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche nach einem geeigneten Berater, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachgerecht, prüfen die Einhaltung aller Fristen und übernehmen auf Wunsch auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Welche digitalen Tools erhöhen die Effizienz Ihrer Food-Truck-Buchhaltung?

Die Mobilität und der enge Zeitplan im Food-Truck-Betrieb erfordern schlanke, digitale Prozesse. Moderne Cloud-Buchhaltungssoftware, TSE-konforme Kassensysteme und digitale Belegverwaltung sparen nicht nur Zeit, sondern erhöhen die Rechts- und GoBD-Konformität erheblich.

Cloud-Buchhaltung und digitale Belegerfassung

Klassische Papier-Ordner sind im mobilen Betrieb unpraktisch und fehleranfällig. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) ermöglicht es Ihnen, Belege per Smartphone-Foto direkt nach dem Kauf zu erfassen und automatisch den richtigen Buchungskonten zuzuordnen. Die Software erkennt dank OCR-Technik automatisch Rechnungsdaten und bucht sie vor.

  • Ortsunabhängiger Zugriff: Erfassen Sie Belege direkt vom Marktplatz oder Event per App
  • Automatische Vorsteuerberechnung: Die Software erkennt Netto, Brutto, USt-Satz automatisch
  • GoBD-konforme Archivierung: Alle Belege werden revisionssicher und unveränderbar gespeichert
  • Bankanbindung: Automatischer Kontoauszugsimport und Zahlungsabgleich
  • Schnittstelle zum Steuerberater: Direkter Datenaustausch via DATEV-Export oder Cloud-Freigabe

TSE-Kassensysteme und POS-Software

Ein modernes, TSE-zertifiziertes Kassensystem ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern zentrale Schaltstelle Ihrer Buchhaltung. Gute POS-Systeme für Food Trucks bieten weit mehr als reine Kassenführung: Sie verwalten Warenbestände, erstellen Tagesabschlüsse, exportieren Umsatzdaten direkt in die Buchhaltungssoftware und liefern betriebswirtschaftliche Auswertungen (z. B. Deckungsbeiträge pro Artikel, Umsatz pro Standort).

Kassensystem-Funktionen

  • TSE-konforme Einzelaufzeichnung
  • Automatische Z-Bon-Erstellung
  • Getrennte Erfassung 7 % / 19 %
  • EC-/Kreditkarten-Integration
  • Offline-Modus bei fehlender Internetverbindung

Warenwirtschaft

  • Echtzeit-Bestandsführung
  • Wareneinkauf und Lagerbestand
  • Automatische Nachbestellvorschläge
  • Rezeptverwaltung für Kalkulationen
  • Verderbskontrolle mit Verfallsdaten

Auswertungen & Export

  • Umsatz nach Produktgruppen
  • Standort- und Event-Vergleiche
  • DATEV-Export für Steuerberater
  • Tagesumsatz-Grafiken
  • Deckungsbeitragsrechnung

„Die Digitalisierung der Belege direkt am Entstehungsort ist ein Gamechanger für mobile Betriebe wie Food Trucks. Wir bekommen von unseren Mandanten oft Schuhkartons voller zerknitterter Quittungen – das kostet Zeit und Nerven. Investieren Sie in eine Belegerfassungs-App und ein Cloud-System, dann ist die Monatsabstimmung in 30 Minuten erledigt statt in drei Tagen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Integration und Automatisierung

Die höchste Effizienz erreichen Sie durch durchgehende Integration: Kassensystem exportiert täglich Umsatzdaten in die Buchhaltungssoftware, Bankumsätze werden automatisch importiert, Belege per App fotografiert und direkt verbucht. Moderne Systeme bieten Schnittstellen (z. B. via API oder CSV-Export), die diese Prozesse weitgehend automatisieren. So reduzieren Sie manuelle Buchungen auf ein Minimum und schaffen Zeit für Ihr Kerngeschäft – den Verkauf.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich als Food-Truck-Betreiber eine elektronische Registrierkasse?

Seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sind elektronische Kassensysteme ab 01.01.2020 grundsätzlich mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Offene Ladenkassen sind bei geringem Umsatz noch zulässig, müssen aber täglich ordnungsgemäß mit Zählprotokoll geführt werden. Für Food Trucks mit regelmäßigem Bargeschäft empfiehlt sich eine TSE-zertifizierte Kasse, um GoBD-Konformität und Betriebsprüfungs-Sicherheit zu gewährleisten.

Kann ich als Food-Truck-Einzelunternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, sofern Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG, Stand 2026). Sie verzichten dann auf Umsatzsteuer-Ausweis und Vorsteuerabzug. Bei wachsendem Geschäft oder hohen Investitionen (Fahrzeug, Ausstattung) kann der Verzicht auf Vorsteuerabzug jedoch nachteilig sein – eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Wie dokumentiere ich Standortmieten und Marktgebühren korrekt?

Standortmieten und Marktgebühren sind als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig. Erforderlich sind ordnungsgemäße Belege (Quittungen, Verträge, Rechnungen). Buchen Sie diese auf das Konto ‚Miete für Einrichtungen‘ (SKR 03: 4210, SKR 04: 6320) oder ein separates Konto ‚Marktgebühren‘. Dokumentieren Sie Datum, Standort und Veranstaltung, um bei Betriebsprüfungen die betriebliche Veranlassung nachzuweisen.

Muss ich als Food-Truck-Betreiber ein Fahrtenbuch führen?

Ein Fahrtenbuch ist nur dann verpflichtend, wenn Sie die 1-%-Regelung für Privatnutzung vermeiden und tatsächliche Kosten steuerlich geltend machen möchten. Bei reiner betrieblicher Nutzung des Food Trucks (kein privater Einsatz) entfällt das Fahrtenbuch. Dokumentieren Sie jedoch Standorte und Einsatzzeiten, um die ausschließlich betriebliche Nutzung bei Betriebsprüfungen belegen zu können.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Food-Truck-Buchhaltungsunterlagen?

Nach § 147 AO gelten für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege 10 Jahre Aufbewahrungsfrist. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe gelten 6 Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, sofern GoBD-konform (unveränderbar, maschinell auswertbar).

Wie wirkt sich die Nutzung von Foodsharing oder Spenden verdorbener Ware steuerlich aus?

Spenden verdorbener oder nicht mehr verkaufsfähiger Ware an gemeinnützige Organisationen können als Betriebsausgabe (Wertminderung) gebucht werden. Ein Spendenabzug nach § 10b EStG setzt eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung voraus und ist bei verdorbener Ware meist nicht möglich. Dokumentieren Sie Warenverluste und Spenden lückenlos (Datum, Empfänger, Menge, Grund), um bei Betriebsprüfungen die betriebliche Veranlassung nachzuweisen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
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    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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