Bilanz ohne Steuerberater erstellen
Wir stellen die Bilanz Ihres Unternehmens nach § 266 HGB auf: Vermögen links, Finanzierung rechts, jede Position bewertet nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Geprüft und freigegeben von einem festen Berufsträger, zum verbindlichen Festpreis.



Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag. Links (Aktiva) steht, welches Vermögen im Unternehmen gebunden ist; rechts (Passiva), woher die Mittel dafür stammen — aus Eigen- oder Fremdkapital. Beide Seiten sind zwingend gleich hoch.
Für Kaufleute ist sie nach § 242 Abs. 1 HGB Pflicht, die Gliederung regelt § 266 HGB. Gemeinsam mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang bildet sie den Jahresabschluss.
Zwei Seiten, eine Summe — das ist die Bilanz.
Anders als die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Bilanz keine Staffel, sondern ein Konto: Mittelverwendung links, Mittelherkunft rechts. Sie zeigt nicht, wie viel verdient wurde, sondern was davon geblieben ist.
Jeder Euro Vermögen ist finanziert — durch Eigen- oder Fremdkapital. Deshalb ist die Gleichheit kein Zufall, sondern Systemzwang: eine Differenz bedeutet immer einen Buchungs- oder Abgrenzungsfehler.
Der Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint identisch im Eigenkapital der Bilanz. Wir prüfen beide Rechnungen gegeneinander, bevor etwas das Haus verlässt.
Nicht den Umsatz, sondern die Eigenkapitalquote und die Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten. Beides entsteht auf der Passivseite — deshalb lohnt sich Sorgfalt dort besonders.
Die Bilanz zeigt einen einzigen Tag. Ereignisse danach sind grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen — mit Ausnahme wertaufhellender Tatsachen, die bis zur Aufstellung bekannt werden.
Zahlen zur Hand? Erstellen Sie die Bilanz — und laden Sie sie als PDF.
Tragen Sie Ihre Stichtagswerte ein: der Bilanz-Maker stellt Aktiva und Passiva nach § 266 HGB gegenüber, prüft die Bilanzgleichung, rechnet Eigenkapitalquote, Anlagendeckung und Liquidität und erzeugt daraus eine fertige A4-Übersicht in Kontoform. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Indikative Aufstellung auf Basis Ihrer Eingaben — kein Jahresabschluss im Sinne des § 242 HGB und keine Steuerberatung. Bewertung, Abgrenzung und Rückstellungshöhe prüfen wir im Mandat.
Zwei Seiten, zwei völlig verschiedene Fragen.
Die Aktivseite beantwortet, wo das Geld steckt; die Passivseite, wem es gehört. Beides zusammen ergibt das Bild, das Bank, Investor und Finanzamt lesen.
- Anlagevermögen: immaterielle Werte, Sach- und Finanzanlagen — planmäßig abzuschreiben.
- Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, liquide Mittel — nach strengem Niederstwertprinzip bewertet.
- Abgrenzung: vorausbezahlter Aufwand des Folgejahres steht als aktive Abgrenzung.
- Eigenkapital: gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Vorträge und Jahresergebnis.
- Rückstellungen: ungewisse Verbindlichkeiten — Höhe und Grund gehören dokumentiert.
- Verbindlichkeiten: nach Restlaufzeit gegliedert; unter einem Jahr ist für Kennzahlen entscheidend.
Die Positionen, die das Gesetz verlangt.
§ 266 HGB in der Tiefe, die in der Praxis eines mittelständischen Unternehmens tatsächlich vorkommt — links Aktiva, rechts Passiva.
Vier Kennzahlen, die die Bilanz sofort lesbar machen.
Wir liefern die Bilanz nicht als Pflichtdokument, sondern mit den Zahlen, die im Gespräch mit Bank, Investor oder Gesellschafter zählen. Werte im Beispiel: Muster GmbH, Stichtag 31.12.2025.
Wie viel die Bilanz zeigen muss — und was öffentlich wird.
Die Größenklasse entscheidet über Gliederungstiefe und Offenlegung. Wir ordnen Ihr Unternehmen zu und legen nur offen, was das Gesetz verlangt.
| Größenklasse | Schwellen (2 von 3) | Bilanz-Gliederung | Offenlegung Bundesanzeiger |
|---|---|---|---|
| Kleinst | ≤ 450 T€ Bilanzsumme · ≤ 900 T€ Umsatz · ≤ 10 AN | Verkürzt auf Buchstabenposten (§ 266 Abs. 1 S. 4) | Nur verkürzte Bilanz — ohne GuV |
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € · ≤ 15 Mio. € · ≤ 50 AN | Verkürzt zulässig (§ 266 Abs. 1 S. 3) | Bilanz + Anhang, ohne GuV (§ 326) |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € · ≤ 50 Mio. € · ≤ 250 AN | Voll nach § 266 Abs. 2 und 3 | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht |
| Groß | über den mittleren Schwellen | Voll nach § 266 Abs. 2 und 3 | Vollständig, zzgl. Prüfungsvermerk |
Sechs Fehler, die wir in fast jeder übernommenen Bilanz finden.
Urlaub, Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten sind zu passivieren. Folge: Ergebnis und Steuer zu hoch.
Darlehen und Verrechnungskonten gehören nicht saldiert und nicht ins Eigenkapital. Folge: Eigenkapitalquote wird angreifbar.
Vorausbezahlte Versicherungen, Mieten oder Wartungen ohne ARAP/PRAP. Folge: Periodenergebnis verzerrt.
Zweifelhafte Posten stehen mit Nennwert in der Bilanz. Folge: Verstoß gegen das Niederstwertprinzip.
Verbindlichkeiten ohne Laufzeitvermerk im Anhang. Folge: Bank kann Liquidität nicht beurteilen.
Zugänge, Abgänge und Abschreibungen stimmen nicht mit der Bilanz überein. Folge: Rückfragen in der Betriebsprüfung.
Wir prüfen jede dieser Positionen, bevor der Abschluss freigegeben wird — und dokumentieren jede Entscheidung mit Paragraphenbezug, damit sie in einer Betriebsprüfung Bestand hat.
Die vier Fristen, die für die Bilanz zählen.
Beispiel: Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025, GmbH ohne abweichendes Geschäftsjahr.
Kapitalgesellschaften stellen den Abschluss binnen drei Monaten auf (§ 264 Abs. 1 HGB); kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten.
Gesellschafterbeschluss über die Feststellung — bei der GmbH bis zum Ende des elften Monats (§ 42a GmbHG).
Mit beauftragtem Berufsträger bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) — inklusive E-Bilanz nach § 5b EStG.
Einreichung beim Bundesanzeiger binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB) — sonst Ordnungsgeld ab 2.500 €.
Bilanz, GuV oder BWA — wer fragt was?
Drei Auswertungen, drei Zwecke — und drei völlig unterschiedliche Aussagen. Die Bilanz zeigt zum Stichtag, welches Vermögen vorhanden ist und wie es finanziert wurde; die Gewinn- und Verlustrechnung erklärt, wie das Jahresergebnis zustande kam; die BWA übersetzt beides in eine monatliche Steuerungsgröße.
In der Praxis heißt das: Für das Rating zählt die Eigenkapitalquote aus der Bilanz, für die Steuerlast das Ergebnis der GuV, für eine Kreditverlängerung die BWA der letzten Monate. Wir stellen alle drei aus einem Datensatz her — deshalb passen sie zueinander, statt sich zu widersprechen.
- Frage
- Was besitzen wir, wem gehört es?
- Rechtsgrundlage
- § 266 HGB · Teil des Jahresabschlusses
- Rhythmus
- Jährlich, Momentaufnahme 31.12.
- Adressat
- Finanzamt, Bank, Bundesanzeiger
- Frage
- Wie ist das Ergebnis entstanden?
- Rechtsgrundlage
- § 275 HGB · Teil des Jahresabschlusses
- Rhythmus
- Jährlich, über das Geschäftsjahr
- Adressat
- Finanzamt, Gesellschafter
- Frage
- Wo stehen wir gerade?
- Rechtsgrundlage
- Freiwillig · kein HGB-Formzwang
- Rhythmus
- Monatlich oder quartalsweise
- Adressat
- Geschäftsführung, Bankgespräch
Was Sie von uns bekommen.
Bilanz nach § 266 HGB
Aufstellung in Kontoform in der Gliederungstiefe Ihrer Größenklasse, geprüft und freigegeben durch einen bestellten Berufsträger.
GuV & Anhang
Bilanz und GuV entstehen aus einem Datensatz — inklusive Anhangangaben und, wo nötig, Lagebericht.
Anlagenspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens mit Zugängen, Abgängen und Abschreibungen — abgestimmt auf die Bilanz.
E-Bilanz per XBRL
Übermittlung an das Finanzamt nach § 5b EStG, inklusive Überleitungsrechnung Handels- zu Steuerbilanz.
Offenlegung
Einreichung beim Bundesanzeiger nach § 325 HGB im gesetzlich geringstmöglichen Umfang.
Kennzahlen & Gespräch
Eigenkapitalquote, Anlagendeckung, Liquidität — besprochen in einem Termin mit Ihrem festen Berufsträger.
Was es kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Zahlung nach Lieferung — Sie sehen das Ergebnis zuerst.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt — nachvollziehbar an diesen vier Größen:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Unternehmer zur Bilanz fragen.
Warum sind Aktiva und Passiva immer gleich hoch?
Worin unterscheidet sich die Bilanz von der GuV?
Muss meine Bilanz veröffentlicht werden?
Was bedeutet eine niedrige Eigenkapitalquote?
Handelsbilanz oder Steuerbilanz — brauche ich beides?
Erstellen Sie auch Bilanzen für alte Jahrgänge?
Jede Aussage zur Bilanz hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Der Jahresabschluss drumherum.
Die Bilanz ist ein Teil des Ganzen. Diese sechs Bausteine gehören dazu — jeder mit eigener Frist, eigenem Adressaten und eigenem Risiko.
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Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
9
JahrgängeAuch überfällig
8
BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
12
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- Umsatzsteuer-Voranmeldung→
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- Zusammenfassende Meldung→
- OSS-Verfahren (EU-Handel)→







