Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz KG Software

Bilanz KG Software 2026: Vergleich & Funktionen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kommanditgesellschaft (KG) unterliegt der Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB – doch welche Bilanz-Software erfüllt die spezifischen Anforderungen einer Personengesellschaft? Dieser Artikel vergleicht professionelle Lösungen, erklärt die E-Bilanz-Taxonomie für KG und zeigt, worauf Geschäftsführer bei der Software-Wahl achten müssen. OnlineBilanz.de verbindet moderne Software mit zugelassenen Steuerberatern – für rechtssichere Jahresabschlüsse ohne Wartezeiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine professionelle Bilanz-Software für die KG muss die E-Bilanz-Taxonomie für Personengesellschaften unterstützen, Sonderbilanzen für Gesellschafter abbilden und DATEV-Schnittstellen für die Steuerberater-Zusammenarbeit bieten. Cloud-Lösungen erleichtern die digitale Zusammenarbeit, während Desktop-Software oft höhere Datenkontrolle bietet. Die Kosten liegen zwischen 30 und 200 Euro monatlich, abhängig von Funktionsumfang und Unternehmensgröße.

Warum die KG eine eigene Bilanz-Software braucht

Die Kommanditgesellschaft (KG) unterliegt nach § 264a HGB der Rechnungslegungspflicht wie eine Kapitalgesellschaft, sofern keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist. Diese sogenannte Kapitalgesellschaften & Co. KG (z.B. GmbH & Co. KG) muss einen vollständigen Jahresabschluss nach den §§ 264 ff. HGB erstellen, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bereits mittelgroße KG müssen zusätzlich einen Lagebericht vorlegen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Im Gegensatz zur einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss erheblich höhere Anforderungen an die Datenhaltung, Kontierung und Dokumentation. Ohne geeignete Software ist die Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach § 238, § 239 HGB) kaum praktikabel – ähnliche Herausforderungen kennen auch Gründer einer UG, für die eine passende Buchführungssoftware ebenso unverzichtbar ist. Manuelle Erfassung birgt Fehlerquellen und verzögert die Feststellung des Jahresabschlusses, die nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag (bei mittelgroßen und großen KG) erfolgen muss.

Praxis-Tipp: Software-Wahl ab Tag 1

Viele Gründer unterschätzen die Bilanzierungspflicht bei der KG-Gründung. Wer frühzeitig eine integrierte Lösung aus Finanzbuchhaltung und Bilanzmodul einsetzt, vermeidet nachträgliche Datenmigrationen und inkonsistente Kontenpläne.

Rechtliche Anforderungen an die Bilanz-Software für KG

  • GoBD-Konformität: Unveränderbarkeit gebuchter Belege, revisionssichere Archivierung, Protokollierung aller Änderungen (BMF-Schreiben vom 28.11.2019).
  • Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Jahresabschlüsse und Buchungsbelege (§ 257 Abs. 4 HGB).
  • Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit: Lückenlose Verbindung zwischen Buchungssatz, Beleg und Bilanzposition (§ 238 Abs. 1 HGB).
  • Zeitnahe Buchung: Geschäftsvorfälle müssen zeitnah erfasst werden, um jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage zu gewährleisten (§ 239 Abs. 2 HGB).

Funktionsumfang professioneller Bilanz-Software für die KG

Eine vollständige Bilanz-Software für die KG muss alle Prozessschritte vom Beleg bis zur Offenlegung abdecken. Im Kern umfasst dies die Finanzbuchhaltung (FiBu), die Bilanzierung und die E-Bilanz-Übermittlung nach § 5b EStG. Die Software sollte SKR 03 oder SKR 04 unterstützen und die automatische Zuordnung zu HGB-Bilanzpositionen ermöglichen.

Kernmodule einer KG-Bilanz-Software

Modul Funktion Rechtliche Grundlage
Finanzbuchhaltung Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Kontenpläne SKR 03/04, OP-Verwaltung § 238, § 239 HGB
Jahresabschluss Erstellung Bilanz, GuV, Anhang; Vorjahresvergleich, Zwischenabschlüsse § 264 Abs. 1 HGB
E-Bilanz Taxonomie-gerechte Übermittlung an das Finanzamt § 5b EStG
Anlagenbuchhaltung AfA-Berechnung, Anlagenspiegel, Abschreibungsläufe § 247 Abs. 2 HGB
Offenlegungs-Export XBRL-Datei für Unternehmensregister § 325 HGB, § 9 HGB

Zusätzlich bieten moderne Lösungen Schnittstellen zu Banken (HBCI, FinTS), digitale Belegerfassung (OCR-Scan) und Mandanten-Portale, über die der Steuerberater direkt Zugriff auf die Buchhaltungsdaten erhält. Dies beschleunigt die Kommunikation und verkürzt die Durchlaufzeit bis zur Feststellung des Jahresabschlusses erheblich.

„In der Praxis sehen wir immer wieder, dass KGs mit Standard-Fibu-Lösungen arbeiten, aber das Bilanzmodul fehlt oder nur rudimentär integriert ist. Das führt zu Medienbrüchen und Verzögerungen. Eine durchgängige Software spart Wochen an Abstimmungsaufwand.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschiede zwischen KG- und GmbH-Bilanzierung in der Software

Obwohl die GmbH & Co. KG nach § 264a HGB wie eine Kapitalgesellschaft bilanziert, gibt es strukturelle Besonderheiten, die eine spezialisierte Software-Konfiguration erfordern. Insbesondere die Darstellung des Eigenkapitals und die Behandlung von Gesellschafter-Darlehen unterscheiden sich deutlich von einer reinen GmbH und deren Software-Anforderungen.

Eigenkapital-Gliederung bei der KG

Das Eigenkapital einer KG setzt sich zusammen aus den Kapitalkonten der Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter, z.B. die Komplementär-GmbH) und den Kapitalkonten der Kommanditisten. Anders als bei der GmbH gibt es kein gezeichnetes Kapital im Sinne eines festen Stammkapitals, sondern variable Einlagen- und Entnahmekonten je Gesellschafter. Die Software muss daher eine personenbezogene Kontierung ermöglichen.

GmbH-Bilanz

  • § 266 Abs. 3 A HGB
  • Festes Stammkapital mind. 25.000 €
  • Gewinnverwendungsbeschluss erforderlich

KG-Bilanz (§ 264c HGB)

  • § 264c Abs. 2 HGB Gliederung
  • Kein Mindestkapital gesetzlich
  • Entnahmen unterjährig möglich

Gewinnverteilung und Gesellschafter-Verrechnungskonten

Die Software muss die automatische Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag abbilden können: Vorabverzinsung des Festkapitals, prozentuale Verteilung des Restgewinns, eventuell Tantiemen für geschäftsführende Kommanditisten. Diese Verteilung wird auf die individuellen Kapitalkonten gebucht und beeinflusst direkt die Bilanz – anders als bei der GmbH, wo der Gewinn zunächst als Bilanzgewinn ausgewiesen und erst durch Gesellschafterbeschluss verteilt wird.

Häufiger Fehler: Gesellschafter-Darlehen vs. Eigenkapital

Darlehen der Kommanditisten an die KG dürfen nicht als Eigenkapital ausgewiesen werden, sondern gehören in die Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB). Nur Einlagen in das Kapitalkonto sind Eigenkapital. Viele Standardprogramme buchen hier falsch, wenn die Kontenrahmen nicht korrekt angepasst sind.

E-Bilanz-Pflicht für die KG: Taxonomie und Software-Umsetzung

Seit dem Wirtschaftsjahr 2012 müssen alle bilanzierenden Unternehmen – also auch die KG – ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 5b EStG). Diese sogenannte E-Bilanz basiert auf der HGB-Taxonomie, einer standardisierten XML-Struktur, die vom Bundesministerium der Finanzen vorgegeben wird. Stand 2026 ist die Taxonomie-Version 6.6 aktuell.

Anforderungen an die Software für die E-Bilanz

  • Automatisches Mapping: Die Software muss die Konten des SKR-Kontenrahmens den Taxonomie-Positionen zuordnen (z.B. SKR 03 Konto 0520 ‚Technische Anlagen‘ → Taxonomie-Position ‚Technische Anlagen und Maschinen‘).
  • Vollständigkeitsprüfung: Die Kerntaxonomie verlangt Mindestangaben; fehlende Positionen führen zu Validierungsfehlern beim Finanzamt.
  • Summen- und Saldenliste (SuSa): Optional kann die SuSa mitübertragen werden, um die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.
  • XBRL-Export: Die fertige E-Bilanz wird im XBRL-Format erzeugt und über ELSTER oder ein Steuerberater-Portal übermittelt.

Nicht alle Standard-Buchhaltungsprogramme bieten ein vollwertiges E-Bilanz-Modul. Insbesondere bei Personengesellschaften wie der KG ist die korrekte Abbildung der Kapitalkonten-Struktur in der Taxonomie anspruchsvoll. Die Software muss erkennen, dass es sich um eine Personengesellschaft handelt, und die entsprechenden Taxonomie-Positionen für Kapitalanteile verwenden (nicht die GmbH-Positionen ‚Gezeichnetes Kapital‘).

„Die E-Bilanz ist kein reiner Export-Knopfdruck. Unsere Steuerberater prüfen vor der Übermittlung die Taxonomie-Zuordnung, insbesondere bei KGs mit komplexen Kapitalstrukturen oder Sonderbetriebsvermögen. Fehler im Mapping führen zu Rückfragen des Finanzamts und verzögern die Veranlagung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

E-Bilanz-Fristen 2026

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die E-Bilanz zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung (bei der Komplementär-GmbH) bzw. der Feststellungserklärung (für die KG selbst) bis spätestens 31.07.2026 beim Finanzamt einzureichen – sofern keine Fristverlängerung beantragt wurde.

Cloud vs. Desktop: Welche Bilanz-Software passt zur KG?

Bei der Auswahl der Bilanz-Software stehen KG-Geschäftsführer vor der Grundsatzentscheidung: Cloud-Lösung (Software as a Service, SaaS) oder lokal installierte Desktop-Software. Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmensgröße, IT-Infrastruktur und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Cloud-Lösungen: Zugriff von überall, automatische Updates

  • Vorteile: Keine Installation, plattformunabhängig (Browser), automatische Updates und Backups, ortsunabhängiger Zugriff, einfache Mandanten-Freigabe für Steuerberater.
  • Nachteile: Abhängigkeit vom Anbieter, laufende monatliche Kosten, Datenschutzbedenken bei Server-Standort außerhalb der EU (DSGVO-Compliance prüfen).
  • Typische Anbieter (Beispiele): DATEV Unternehmen online, lexoffice (mit Bilanzmodul), sevDesk (mit Jahresabschluss-Erweiterung), FastBill.

Desktop-Software: Volle Kontrolle, einmalige Lizenz

  • Vorteile: Daten bleiben im Unternehmen, einmalige Anschaffungskosten (ggf. jährliche Wartung), keine Internetverbindung für Buchungen nötig, oft leistungsfähigere Module für komplexe KG-Strukturen.
  • Nachteile: Installation und Wartung erforderlich, Updates manuell, Datensicherung in Eigenverantwortung, Steuerberater-Zugriff nur über Datenexport oder Remote-Zugang.
  • Typische Anbieter (Beispiele): DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (über Steuerberater), Lexware buchhaltung pro, WISO Buchhaltung, Sage 50.

68%

der KMU setzen 2026 auf Cloud-Buchhaltung (Bitkom-Studie)

95%

DATEV-Marktanteil bei Steuerberatern in Deutschland

Für KGs, die eng mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, bietet sich häufig eine DATEV-basierte Lösung an: Der Steuerberater arbeitet in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, der Mandant nutzt DATEV Unternehmen online oder liefert monatlich einen DATEV-Export. Alternativ ermöglichen moderne Cloud-Plattformen wie OnlineBilanz.de eine vollständig digitale Zusammenarbeit: Der Mandant bucht selbst oder lädt Belege hoch, die Steuerberater erstellen den Jahresabschluss zentral – ohne Medienbrüche und mit transparenten Festpreisen.

Steuerberater-Integration: Warum die Software-Wahl entscheidend ist

Die meisten KGs lagern die Erstellung des Jahresabschlusses an einen Steuerberater aus – und das aus gutem Grund: § 264 HGB verlangt eine rechtsverbindliche Unterzeichnung, und nur der Steuerberater verfügt über die notwendige Expertise bei komplexen Bilanzierungsfragen (Rückstellungen, latente Steuern, Bewertung von Vorräten etc.). Entscheidend ist daher, dass die gewählte Bilanz-Software eine nahtlose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ermöglicht.

Anforderungen an die Schnittstelle zum Steuerberater

  • Export im DATEV-Format (ASCII oder CSV) für den Import in die Kanzlei-Software
  • Digitale Belegübermittlung (PDF-Upload oder OCR-Integration), sodass der Steuerberater alle Belege online prüfen kann
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD, damit bei Betriebsprüfung alle Dokumente vollständig vorliegen
  • Mandanten-Portal mit Lesezugriff für den Steuerberater, um jederzeit den aktuellen Buchungsstand einzusehen
  • Direkte E-Bilanz-Übermittlung durch den Steuerberater über ELSTER oder DATEV-Schnittstelle

Ohne diese Schnittstellen entstehen Medienbrüche: Der Mandant bucht in System A, der Steuerberater muss Daten manuell in System B übertragen. Das kostet Zeit, erzeugt Fehlerquellen und verzögert die Feststellung des Jahresabschlusses. Im schlimmsten Fall wird die 8-Monats-Frist nach § 42a Abs. 2 GmbHG überschritten, was formell eine Verletzung der Feststellungspflicht darstellt.

„Wir empfehlen KG-Geschäftsführern, vor der Software-Entscheidung mit dem Steuerberater zu sprechen. Wenn der Steuerberater bereits DATEV nutzt, sollte die Buchhaltungssoftware DATEV-Export beherrschen. Plattformen wie OnlineBilanz.de gehen noch einen Schritt weiter: Hier ist der Steuerberater direkt integriert – vom Beleg bis zur fertigen Bilanz.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz: Steuerberater inklusive

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne Medienbrüche, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss – die Software ist nahtlos integriert.

Kosten: Was darf professionelle Bilanz-Software für die KG kosten?

Die Preisspanne für Bilanz-Software ist erheblich und reicht von wenigen Euro pro Monat für einfache Cloud-Buchhaltung bis zu mehreren tausend Euro jährlich für Enterprise-Lösungen. Entscheidend ist, welche Module enthalten sind und ob die Software alle gesetzlichen Anforderungen (GoBD, E-Bilanz, § 264a HGB) tatsächlich abdeckt.

Typische Preismodelle 2026

Software-Kategorie Preis (ca.) Zielgruppe Enthaltene Module
Basis-Cloud (lexoffice, sevDesk) 10–30 €/Monat Kleine KG, Freiberufler FiBu, EÜR, begrenzte Bilanz-Funktion
Professional-Cloud (DATEV Unternehmen online) 30–80 €/Monat Mittelständische KG FiBu, Bilanz, E-Bilanz, Anlagenbuchhaltung, DATEV-Export
Desktop-Lizenzen (Lexware, WISO) 300–800 € einmalig + 150 €/Jahr Wartung KG ohne Steuerberater-Anbindung FiBu, Bilanz, E-Bilanz, Anlagenbuchhaltung
DATEV Kanzlei-Lösung (über StB) nach Vereinbarung (oft in StB-Honorar) KG mit festem Steuerberater Alle Module, volle DATEV-Integration, Rechenzentrum Deutschland

Zusätzlich zu den Software-Kosten fallen in der Regel Steuerberater-Honorare an: Die Erstellung eines Jahresabschlusses für eine kleine KG kostet je nach Komplexität zwischen 1.500 und 4.000 Euro (Honorarrahmen nach StBVV). Bei OnlineBilanz.de ist der Steuerberater direkt eingepreist: Festpreise ab 1.990 Euro für den kompletten Jahresabschluss inklusive Erstellung, Prüfung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.

Achtung bei Billig-Lösungen

Software unter 10 Euro/Monat bietet oft keine vollwertige Bilanzierung nach § 264a HGB. Insbesondere die Kapitalkonten-Verwaltung für KG, die E-Bilanz-Taxonomie und die GoBD-konforme Archivierung fehlen häufig. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob explizit ‚KG nach § 264a HGB‘ unterstützt wird.

2.400 €

Durchschnittliche Jahreskosten Software + StB für kleine KG (2026)

15–20 Std.

Zeitersparnis pro Jahr durch integrierte Cloud-Lösung (Bitkom)

Häufige Fehler bei der KG-Bilanzierung vermeiden

Auch mit professioneller Software passieren in der Praxis immer wieder typische Fehler, die zu Rückfragen des Finanzamts, Verzögerungen bei der Feststellung oder sogar zu einer fehlerhaften Bilanz führen. Im Folgenden die fünf häufigsten Stolpersteine bei der Bilanzierung von KGs – und wie Sie diese mit der richtigen Software-Konfiguration vermeiden.

1. Falsche Kontierung von Gesellschafter-Geschäftsvorfällen

Einlagen, Entnahmen, Darlehen und Gehälter an geschäftsführende Gesellschafter müssen klar getrennt werden. Einlagen erhöhen das Kapitalkonto (Eigenkapital), Entnahmen mindern es. Darlehen sind Verbindlichkeiten (Fremdkapital), auch wenn sie von Gesellschaftern gewährt werden. Die Software muss hier eindeutige Konten vorgeben und Fehlbuchungen verhindern.

2. Fehlende Abgrenzung von Sonderbetriebsvermögen

Wenn ein Kommanditist der KG Wirtschaftsgüter überlässt (z.B. ein Grundstück vermietet oder ein Darlehen gewährt), entsteht Sonderbetriebsvermögen. Dieses wird steuerlich der KG zugerechnet, muss aber bilanziell getrennt ausgewiesen werden. Viele Standard-Programme haben hierfür keine automatische Funktion – die manuelle Erfassung in der E-Bilanz ist fehleranfällig.

3. Gewinnverteilung nicht nach Gesellschaftsvertrag

Die Software sollte die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gewinnverteilung (Vorabverzinsung, feste Tantiemen, prozentuale Aufteilung) automatisch umsetzen. Wird der Gewinn manuell verteilt, schleichen sich Rechenfehler ein, die erst bei der Steuererklärung auffallen.

4. E-Bilanz-Taxonomie nicht KG-konform

Die HGB-Taxonomie unterscheidet zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft. Wird die Software falsch konfiguriert (z.B. als GmbH statt als KG), werden die Eigenkapital-Positionen fehlerhaft übermittelt. Das Finanzamt fordert dann eine korrigierte E-Bilanz nach – das kostet Zeit und erzeugt Rückfragen.

5. Fehlende oder verspätete Offenlegung im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss die KG (sofern § 264a HGB greift) den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Viele Geschäftsführer wissen nicht, dass seit dem DiRUG (01.08.2022) die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister erfolgt – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Software sollte einen XBRL-Export für die Offenlegung erzeugen können.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unwissenheit oder falsch konfigurierten Konten. Unsere Steuerberater prüfen daher vor Feststellung den kompletten Jahresabschluss – von der Kontierung bis zur E-Bilanz-Taxonomie. So vermeiden wir Rückfragen und halten alle Fristen ein.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 korrekt für KG konfiguriert (Kapitalkonten je Gesellschafter angelegt)
  • E-Bilanz-Modul auf ‚Personengesellschaft‘ eingestellt, nicht auf ‚Kapitalgesellschaft‘
  • Gewinnverteilung im System hinterlegt und automatisiert
  • Offenlegungs-Export im XBRL-Format verfügbar (§ 325 HGB)
  • Steuerberater hat Lesezugriff oder erhält monatlich DATEV-Export

Software-Wechsel und Datenmigration: Was KG-Geschäftsführer beachten müssen

Ein Wechsel der Bilanz-Software ist in der Praxis häufiger als gedacht: Wachsende Anforderungen, Unzufriedenheit mit Support, Steuerberater-Wechsel oder technologische Überalterung (z.B. Ende des Windows-7-Supports) zwingen zum Umstieg. Dabei gilt: Ein Software-Wechsel mitten im Geschäftsjahr ist möglich, sollte aber sorgfältig geplant werden, um die GoBD-Konformität und die Nachvollziehbarkeit der Buchführung zu gewährleisten.

Schritt-für-Schritt: Sichere Datenmigration

  1. Saldenvortrag prüfen: Exportieren Sie aus der alten Software die Eröffnungsbilanz (EB-Werte) zum Stichtag des Wechsels. Diese müssen identisch in die neue Software übernommen werden.
  2. Kontenpläne abgleichen: SKR 03 und SKR 04 sind standardisiert, aber individuelle Konten (z.B. für Gesellschafter-Kapitalkonten) müssen manuell angelegt werden.
  3. Belege migrieren: Alle Buchungsbelege müssen für 10 Jahre revisionssicher archiviert bleiben (§ 257 HGB). Entweder übernehmen Sie die PDF-Belege in die neue Software oder Sie behalten die alte Software als Archiv-System (Lesezugriff).
  4. Testlauf Jahresabschluss: Erstellen Sie mit der neuen Software einen Probe-Jahresabschluss für das Vorjahr – so erkennen Sie Konfigurationsfehler frühzeitig.
  5. Steuerberater einbinden: Klären Sie vor dem Wechsel mit Ihrem Steuerberater, welches Format (DATEV, CSV, XBRL) er benötigt und ob die neue Software dies liefert.

GoBD-Risiko bei unsauberer Migration

Wenn Buchungen oder Belege beim Wechsel verloren gehen oder nicht nachvollziehbar übertragen werden, liegt ein Verstoß gegen die GoBD vor (§ 146 AO). Bei einer Betriebsprüfung kann dies zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen. Dokumentieren Sie den Wechsel schriftlich und archivieren Sie die Exportdateien der alten Software.

Wer den Software-Wechsel scheut oder unsicher ist, kann auch auf eine integrierte Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz.de setzen: Hier übernimmt das Team die Datenmigration, richtet die neue Buchhaltung ein und sorgt dafür, dass alle Belege GoBD-konform archiviert werden. Der Mandant muss sich um technische Details nicht kümmern.

Optimaler Zeitpunkt für den Wechsel

Der sauberste Zeitpunkt für einen Software-Wechsel ist der Jahreswechsel (01.01.). So beginnen Sie das neue Geschäftsjahr mit der neuen Software, und die Eröffnungsbilanz ist identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres aus der alten Software. Ein Wechsel während des Jahres ist möglich, erfordert aber eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge.

Zukunft der KG-Bilanzierung: KI, Automatisierung und digitale Workflows

Die Bilanzierung wird zunehmend automatisiert: Künstliche Intelligenz (KI) erkennt Belege, ordnet sie automatisch Konten zu, schlägt Buchungssätze vor und prüft auf Plausibilität. Machine Learning lernt aus Vorjahren und optimiert die Kontierung laufend. Für KG-Geschäftsführer bedeutet das: Weniger manuelle Arbeit, schnellere Monatsabschlüsse, frühere Verfügbarkeit von Kennzahlen.

Technologie-Trends 2026 in der Bilanz-Software

  • OCR mit KI: Belege werden per Smartphone fotografiert, die Software liest automatisch Datum, Betrag, Lieferant und schlägt das passende Konto vor.
  • Automatische Bankbuchungen: PSD2-Schnittstellen (Open Banking) holen täglich Kontobewegungen ab, die Software matched automatisch mit offenen Posten (OP-Verwaltung).
  • Echtzeit-Reporting: Dashboards zeigen jederzeit die aktuelle Liquidität, offene Forderungen, Verbindlichkeiten – ohne Monatsabschluss.
  • Predictive Analytics: Die Software warnt proaktiv vor Liquiditätsengpässen, überfälligen Rechnungen oder ungewöhnlichen Buchungen (Fraud Detection).
  • Blockchain-basierte Archivierung: Erste Anbieter experimentieren mit Blockchain für unveränderbare, manipulationssichere Belegarchivierung (GoBD 2.0).

„Die Zukunft gehört den integrierten Plattformen: Buchhaltung, Steuerberater, Controlling und Offenlegung aus einer Hand. Wer heute noch mit Excel und manuellen Exporten arbeitet, verliert wertvolle Zeit und riskiert Fehler. Digitale Workflows sind 2026 kein Luxus mehr, sondern Standard.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Allerdings bleibt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater unverzichtbar: KI kann Muster erkennen, aber komplexe Bilanzierungsfragen (Rückstellungen, Bewertung, latente Steuern) erfordern menschliches Urteilsvermögen und Haftung. Deshalb setzen moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de auf das Zusammenspiel: Automatisierung für Routine, Steuerberater für Expertise und rechtsverbindliche Unterzeichnung.

Manuelle Buchhaltung (Vergangenheit)

Belege in Papierform, manuelle Erfassung in Excel, monatlicher Export zum Steuerberater, Jahresabschluss frühestens 6 Monate nach Bilanzstichtag.

Software-gestützt (Gegenwart 2026)

Cloud-Buchhaltung, OCR-Scan, DATEV-Export, E-Bilanz per Knopfdruck, Jahresabschluss innerhalb 3–4 Monate, digitaler Austausch mit Steuerberater.

KI-basiert (nahe Zukunft)

Vollautomatische Buchung, Echtzeit-Bilanz, Predictive Compliance (Warnungen vor Fristablauf), Blockchain-Archiv, Jahresabschluss on-demand innerhalb Wochen.

80%

Automatisierungsgrad bei Standardbuchungen bis 2028 (Gartner-Prognose)

45%

Zeitersparnis durch KI-gestützte Belegerfassung (Fraunhofer-Studie 2025)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als KG die gleiche Buchhaltungssoftware wie eine GmbH nutzen?

Grundsätzlich ja, aber die Software muss Personengesellschaften unterstützen. Wichtig sind: E-Bilanz-Taxonomie für KG (nicht nur Kapitalgesellschaften), Abbildung von Gesellschafterkonten (Kapitalkonten I und II), Sonderbilanzen bei atypischer Beteiligung und korrekte Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag. Nicht jede GmbH-Software bietet diese Funktionen – prüfen Sie die Rechtsformunterstützung vor dem Kauf.

Wie lange muss ich Bilanzdaten in der Software aufbewahren?

Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse und Bilanzen 10 Jahre. Die Software sollte daher entweder ein langfristiges Archiv bieten oder einen einfachen Export in revisionssichere Formate (z. B. PDF/A) ermöglichen. Bei Cloud-Lösungen prüfen Sie, ob Daten nach Vertragsende noch zugänglich bleiben oder exportiert werden können.

Benötigt jeder Gesellschafter Zugriff auf die Bilanz-Software?

Rechtlich haben Gesellschafter nach § 166 HGB ein Informationsrecht, aber keinen Anspruch auf direkten Software-Zugang. In der Praxis reicht es, wenn die Geschäftsführung oder der Steuerberater die Software nutzt und fertige Jahresabschlüsse als PDF bereitstellt. Manche Lösungen bieten jedoch Lese-Rechte für Gesellschafter – sinnvoll bei mehreren aktiv beteiligten Komplementären.

Was passiert, wenn die E-Bilanz fehlerhaft übermittelt wurde?

Eine fehlerhafte E-Bilanz gilt als nicht fristgerecht eingereicht. Sie müssen umgehend eine korrigierte Fassung über das ERiC-Protokoll übermitteln. Das Finanzamt prüft die Plausibilität automatisiert – schwere Fehler (z. B. fehlende Pflichtfelder) führen zu einer Ablehnung. Nutzen Sie die Validierungsfunktion Ihrer Software vor dem Versand und lassen Sie die E-Bilanz im Zweifel vom Steuerberater prüfen.

Kann die Software auch Zwischenabschlüsse für die KG erstellen?

Ja, viele professionelle Lösungen bieten unterjährige Abschlüsse (z. B. Quartalsbilanzen). Wichtig bei der KG: Die Software sollte auch die laufende Gewinnverteilung auf Gesellschafterkonten korrekt abbilden. Zwischenabschlüsse sind zwar nicht offenlegungspflichtig, aber sinnvoll für interne Steuerung, Kreditgespräche oder bei Gesellschafterwechsel während des Geschäftsjahres.

Übernimmt OnlineBilanz auch die Software-Einrichtung für meine KG?

OnlineBilanz arbeitet mit modernen digitalen Workflows: Sie stellen Ihre Buchhaltungsdaten bereit, unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss und die E-Bilanz rechtssicher. Eine eigene Bilanz-Software auf Ihrer Seite ist nicht zwingend nötig – wir koordinieren digital und liefern den fertigen, unterzeichneten Jahresabschluss. Bei Fragen zur Software-Wahl berät Sie Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, gerne persönlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 5b EStG – E-Bilanz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz