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Handlungsspielraum in der Abwicklung · § 70 GmbHG

Darf eine GmbH in Liquidation noch Geschäfte machen?
Ja — aber nur zum Zweck der Abwicklung.

Die Gesellschaft bleibt rechtsfähig. Was sich ändert, ist nicht das Können, sondern das Dürfen.
digital+persönlich+bezahlbar

Mit dem Auflösungs­beschluss endet nicht die Existenz der GmbH, sondern ihr Zweck: Aus der werbenden wird eine abwickelnde Gesellschaft. Die Liquidatoren dürfen laufende Geschäfte beenden, Verpflichtungen erfüllen, Forderungen einziehen und Vermögen in Geld umsetzen — und neue Geschäfte nur eingehen, soweit sie der Abwicklung dienen (§ 70 GmbHG). Wer darüber hinausgeht, handelt außerhalb des Gesellschafts­zwecks und riskiert die persönliche Haftung.

Klärung in 3 WerktagenRechtsanwältin im HausRegisterkommunikation inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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01
Drei Kategorien

Erlaubt, zweckgebunden, verboten.

Der Maßstab ist immer derselbe: Dient das Geschäft der Abwicklung? Alles, was diese Frage mit Ja beantwortet, ist zulässig — unabhängig davon, ob es nach normalem Tagesgeschäft aussieht.

Kategorie 1 · Zulässig

Abwicklungs­geschäfte

Laufende Verträge zu Ende führen, Forderungen einziehen, Warenlager und Anlagen verwerten, Mietverträge kündigen, Mitarbeiter abrechnen. Auch der Verkauf des Betriebs im Ganzen ist ein Abwicklungs­geschäft.

Erlaubt§ 70 S. 1 GmbHG
Kategorie 2 · Zweckgebunden

Neue Geschäfte zur Abwicklung

Neue Geschäfte sind zulässig, soweit sie die Abwicklung fördern — etwa Materialeinkauf zur Fertigstellung eines Auftrags oder eine Überbrückungs­finanzierung für die Verwertung. Der Zweckbezug gehört dokumentiert.

Zulässig, belegt§ 70 S. 2 GmbHG
Kategorie 3 · Unzulässig

Werbende Tätigkeit

Neue Kunden akquirieren, langfristige Verträge schließen, in Wachstum investieren. Solche Geschäfte liegen außerhalb des Abwicklungs­zwecks — im Innenverhältnis pflichtwidrig, mit Haftungsfolge.

Folge§ 43 Abs. 2 GmbHG
!
Nach außen bleibt die Vertretungsmacht unbeschränkt.

Ein Geschäft, das die Liquidatoren abschließen, ist gegenüber Dritten wirksam — auch wenn es dem Abwicklungs­zweck widerspricht. Die Beschränkung wirkt nur im Innenverhältnis. Der Schaden landet damit nicht beim Vertragspartner, sondern beim Liquidator.

Kostenrechner · kostenlos

Was die Abwicklung kostet — in einer Minute.

Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Leistungen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Gewählte Leistungen
Grundpreis
Faktor Rechtsform
Faktor Bilanzsumme
Faktor Gläubigerzahl
Festpreis netto
Umsatzsteuer 19 %
Gesamt brutto

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne, keine Steuer­beratung und keine Insolvenz­beratung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftrags­erteilung.

Kurz erklärt
Darf eine GmbH in Liquidation noch Geschäfte machen?

Ja. Die GmbH bleibt bis zur Löschung rechtsfähig; sie kann Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Beschränkt ist nicht die Fähigkeit, sondern der zulässige Zweck: Nach § 70 GmbHG beenden die Liquidatoren die laufenden Geschäfte, erfüllen die Verpflichtungen, ziehen Forderungen ein und setzen das Vermögen in Geld um.

Neue Geschäfte dürfen sie eingehen, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist. Werbende Tätigkeit — Neukunden, Wachstum, Langfrist­bindungen — gehört nicht dazu. Nach außen bleibt die Vertretungs­macht unbeschränkt; nach innen haftet der Liquidator für pflichtwidrige Geschäfte.

§ 70
MaßstabLaufende Geschäfte beenden, neue nur zur Abwicklung.
i. L.
FirmenzusatzDie Firma ist mit Liquidationsvermerk zu führen.
3 Jahre
AbwicklungszeitraumZusammengefasste Besteuerung nach § 11 KStG.
3
WerktageVon Ihrer Frage bis zur schriftlichen Einordnung.
02
Was weiterläuft

Die Pflichten enden nicht mit dem Beschluss.

Solange die Gesellschaft besteht, bleibt sie Unternehmerin, Arbeitgeberin und Steuerpflichtige. Sechs Punkte, die in der Abwicklung regelmäßig übersehen werden.

Punkt 1

Firmenzusatz i. L.

Die Firma ist ab der Auflösung mit einem Liquidations­zusatz zu führen — auf Rechnungen, im Briefkopf, im Impressum. Wer ihn weglässt, erweckt den Rechtsschein einer werbenden Gesellschaft.

Rechtsbasis: § 68 Abs. 2 GmbHG
Punkt 2

Rechnungen und Umsatzsteuer

Verwertungs­umsätze sind weiterhin umsatzsteuerbar. Voranmeldungen und Jahres­erklärung laufen unverändert; auch die Entnahme von Gegenständen kann steuerbar sein.

Rechtsbasis: § 1 UStG · § 3 Abs. 1b UStG
Punkt 3

Rechnungslegung

Für jedes Liquidations­jahr sind Jahresabschluss und Liquidations-Erfolgs­rechnung aufzustellen, festzustellen und offenzulegen — bis zur Vollbeendigung.

Rechtsbasis: § 71 Abs. 1, 2 GmbHG · § 325 HGB
Punkt 4

Arbeitsverhältnisse

Die Auflösung ist kein Kündigungs­grund. Gekündigt wird betriebsbedingt wegen Betriebs­stilllegung — mit Fristen, Anhörung des Betriebsrats und gegebenenfalls Massen­entlassungsanzeige.

Rechtsbasis: § 1 KSchG · § 17 KSchG
Punkt 5

Dauerschuldverhältnisse

Miete, Leasing, Versicherungen und Abonnements laufen weiter, bis sie gekündigt sind. Ihre Restlaufzeiten gehören in die Rückstellungen der Eröffnungsbilanz.

Rechtsbasis: § 249 HGB
Punkt 6

Insolvenzreife bleibt zu prüfen

Auch während der Abwicklung kann Zahlungs­unfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Dann gilt die Antragspflicht sofort — die laufende Liquidation schützt nicht.

Rechtsbasis: § 15a InsO
03
Prüfraster

Zwölf Fälle, zwölf Antworten.

Situationen aus unserer Praxis, jeweils mit der Begründung, warum sie zulässig oder unzulässig sind.

VorhabenZulässig?Begründung
Laufenden Auftrag fertigstellenJaBeendigung eines schwebenden Geschäfts, § 70 S. 1
Warenlager abverkaufenJaUmsetzung des Vermögens in Geld, § 70 S. 1
Material für laufenden Auftrag kaufenJaNeues Geschäft, aber abwicklungsnotwendig, § 70 S. 2
Betrieb im Ganzen verkaufenJaVerwertungsgeschäft — häufig die beste Verwertung
Forderung gerichtlich durchsetzenJaEinziehung von Forderungen, § 70 S. 1
Überbrückungsfinanzierung aufnehmenJa, dokumentiertZweckbezug muss belegbar sein, § 70 S. 2
Neukunden akquirierenNeinWerbende Tätigkeit, außerhalb des Abwicklungszwecks
Dreijahresvertrag abschließenNeinBindung über die Abwicklung hinaus
In neue Maschine investierenNeinKeine Verwertung, sondern Aufbau
An Gesellschafter ausschüttenNeinVerteilung erst nach dem Sperrjahr, § 73 Abs. 1
Gesellschafterdarlehen tilgenNur nachrangigNach Befriedigung der übrigen Gläubiger, § 39 InsO
Trotz Insolvenzreife weitermachenNeinAntragspflicht und Zahlungsverbot, §§ 15a, 15b InsO
04
Haftung & Risiko

Sechs Fehler, die den Liquidator persönlich treffen.

Die Beschränkung des § 70 GmbHG wirkt im Innenverhältnis — und genau dort entsteht der Schaden, wenn sie missachtet wird.

×
Werbende Geschäfte fortgeführt

Wer nach der Auflösung weiter akquiriert und investiert, handelt pflichtwidrig und haftet der Gesellschaft auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 2 GmbHG).

×
Firmenzusatz weggelassen

Rechnungen und Briefkopf ohne Liquidations­vermerk erwecken den Rechtsschein einer werbenden Gesellschaft — ein vermeidbares Risiko.

×
Insolvenzreife übersehen

Tritt während der Liquidation Zahlungs­unfähigkeit ein, gilt die Antragspflicht nach § 15a InsO sofort — die laufende Abwicklung ändert daran nichts.

×
Zahlungen nach Insolvenzreife

Jede Zahlung nach Eintritt der Reife ist grundsätzlich vom Liquidator zu erstatten (§ 15b Abs. 4 InsO).

×
Verteilung vor Ablauf des Sperrjahres

Wird an Gesellschafter ausgekehrt, bevor das Sperrjahr abgelaufen ist, haftet der Liquidator persönlich (§ 73 Abs. 3 GmbHG).

×
Rechnungslegung eingestellt

Die Pflicht zu Abschluss und Offenlegung endet erst mit der Löschung — sonst droht Ordnungsgeld ab 2.500 € (§ 335 HGB).

Wir prüfen jedes geplante Geschäft gegen den Abwicklungs­zweck und dokumentieren die Begründung — damit sie belegbar ist, falls später jemand fragt.

05
Ablauf

In fünf Schritten zur belastbaren Entscheidung.

Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten den Weg, der nach der Statusrechnung zulässig ist.

Tag 0 · 10 Min.01

Registrieren und Festpreis erhalten

Sie legen kostenlos ein Konto an, wir sichten die Lage und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertrags­bindung.

Festpreis vorabKeine Vorkasse
Tag 1–302

Unterlagen einreichen

Handelsregister­auszug, letzte Bilanz, Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge und Darlehens­verträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.

OP-ListenKontoauszügeDarlehen
Tag 4–503

Liquiditäts- und Überschuldungsstatus

Wir rechnen das Vermögen auf Liquidations­werte herunter, prüfen Rangrücktritte und stellen die Zahlen zum Stichtag fest — mit dokumentierter Bewertung je Position.

§ 17 InsO§ 19 InsOIDW S 11
Tag 604

Weg festlegen — mit Berufsträger

Ist die Liquidation zulässig, beginnen wir mit der Eröffnungs­bilanz. Liegt Insolvenz­reife vor, übernimmt unsere Rechtsanwältin die insolvenzrechtliche Einordnung und den Antrag.

Ihre EntscheidungRA im Haus
Danach05

Bilanzen, Erklärungen, Löschung

Wir erstellen die Liquidations­bilanzen, geben die Steuer­erklärungen ab, legen offen und begleiten die Anmeldung der Löschung beim Registergericht.

§ 71 GmbHG§ 74 GmbHG§ 394 FamFG
06
Leistungsumfang

Was im Festpreis enthalten ist.

Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Register­gericht. Auch dann, wenn die Abschlüsse mehrerer Jahre fehlen.

Liquiditätsstatus mit FinanzplanFällige Verbindlichkeiten gegen verfügbare Mittel, Drei-Wochen-Betrachtung nach § 17 InsO
Überschuldungsstatus zu LiquidationswertenBewertung je Position dokumentiert, stille Reserven und Lasten aufgedeckt
Prüfung der RangrücktritteGesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 2 InsO — Wirkung im Status nachgerechnet
Rückständige JahresabschlüsseAlle Jahrgänge ab 2020 — Voraussetzung für jede belastbare Statusrechnung
Liquidationsbilanzen nach §§ 71, 74 GmbHGEröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanz, sofern die Liquidation zulässig ist
Steuererklärungen für den AbwicklungszeitraumKSt, GewSt und USt nach § 11 KStG, inklusive Verlustfeststellung
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG mit Kennzeichnung als Liquidationsbilanz
Offenlegung BundesanzeigerEinreichung je Abschluss nach § 325 HGB, im geringstmöglichen Umfang
Ordnungsgeld-VerfahrenIst Ordnungsgeld angedroht, übernehmen wir die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Insolvenzrechtliche EinordnungDurch unsere Rechtsanwältin — inklusive Antrag, wenn die Zahlen ihn verlangen
Gläubigerkommunikation strukturierenOffene Posten sortiert, Rangfolge dokumentiert, Zahlungsstopp sauber begründet
BeratungsgesprächEin Termin mit Ihrem festen Berufsträger: Reihenfolge, Fristen, Haftungsvermeidung
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer die Zahlen freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern dasselbe Rechenwerk in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuer­beratung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäfts­führung.
  • Passt bei überschaubarer Gläubiger­zahl und eindeutiger Deckung.
Günstigste Variante · schnellste Durchlaufzeit
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufs­träger — zwei Unterschriften.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei knapper Deckung, Gesellschafter­darlehen und drohendem Gläubiger­streit.
Empfohlen bei Insolvenznähe · mit Berufshaftung
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, eine belastbare Entscheidung.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Insolvenzrecht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet den Überschuldungs­status und die Fortbestehens­prognose — Bewertung zu Liquidationswerten, Qualitäts­sicherung, fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut rückständige Abschlüsse und Steuer­erklärungen — inklusive Haftungs­fragen nach § 69 AO und der Abgrenzung des Abwicklungs­zeitraums.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die insolvenz­rechtliche Einordnung, Antragspflicht und Geschäfts­führerhaftung — sowie Sperrjahr und Register­verfahren.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Häufige Fragen

Was Liquidatoren zur Geschäftstätigkeit fragen.

Darf die GmbH in Liquidation noch Rechnungen schreiben?
Ja. Verwertungs­umsätze und die Abrechnung laufender Aufträge sind normale steuerbare Umsätze. Die Rechnung muss die Firma mit Liquidations­zusatz ausweisen (§ 68 Abs. 2 GmbHG) und im Übrigen den Anforderungen des § 14 UStG genügen.
Kann die GmbH in Liquidation neue Verträge abschließen?
Nur, soweit der Vertrag der Abwicklung dient (§ 70 S. 2 GmbHG) — etwa Materialeinkauf zur Fertigstellung eines laufenden Auftrags. Verträge, die über die Abwicklung hinaus binden, sind unzulässig. Nach außen sind sie wirksam, im Innenverhältnis haftet der Liquidator.
Bleibt die GmbH in Liquidation Arbeitgeberin?
Ja, bis die Arbeitsverhältnisse beendet sind. Die Auflösung ersetzt keine Kündigung: Gekündigt wird betriebsbedingt wegen Betriebs­stilllegung, unter Beachtung der Kündigungs­fristen, der Anhörung des Betriebsrats und gegebenenfalls der Massen­entlassungsanzeige nach § 17 KSchG.
Muss die GmbH in Liquidation weiter Steuererklärungen abgeben?
Ja. Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer laufen bis zur Vollbeendigung. Steuerlich gilt für die Abwicklung ein eigener Besteuerungs­zeitraum von grundsätzlich bis zu drei Jahren (§ 11 KStG); dauert sie länger, ist zwischenzeitlich zu veranlagen.
Was passiert, wenn während der Liquidation Insolvenzreife eintritt?
Dann gilt die Antragspflicht nach § 15a InsO sofort — ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei Wochen ab Zahlungs­unfähigkeit und sechs Wochen ab Überschuldung. Ab diesem Zeitpunkt greift zusätzlich das Zahlungs­verbot des § 15b InsO.
Darf der Liquidator den Betrieb im Ganzen verkaufen?
Ja. Der Verkauf des Betriebs ist ein Verwertungs­geschäft und häufig die wirtschaftlich beste Form der Umsetzung in Geld. Zu beachten sind der Betriebsübergang nach § 613a BGB und, je nach Gesellschafts­vertrag, ein Zustimmungs­vorbehalt der Gesellschafter­versammlung.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Geschäft zulässig? Wir prüfen esSchriftliche Einordnung in 3 Werktagen
Kosten berechnen
Ben
Ben
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