Ablauf der Liquidation einer GmbH
Sieben Schritte, ein Taktgeber.
Der Ablauf ist gesetzlich vorgezeichnet: Auflösungsbeschluss, Anmeldung, Gläubigeraufruf, Eröffnungsbilanz, Verwertung im Sperrjahr, Schlussbilanz, Löschung. Entscheidend für die Dauer ist ein einziger Termin — die Bekanntmachung im Bundesanzeiger, denn erst ab ihr läuft das Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG. Wir übernehmen jeden Schritt, der Rechnungslegung, Steuer oder Register betrifft.



Drei Termine bestimmen den Kalender.
Alles andere lässt sich parallel erledigen. Diese drei nicht — sie bauen zwingend aufeinander auf.
Auflösungsbeschluss
Die Gesellschafter beschließen mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Der Beschluss beendet das laufende Geschäftsjahr und öffnet den Abwicklungszeitraum.
Startpunkt§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHGBekanntmachung des Gläubigeraufrufs
Erst mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger beginnt das Sperrjahr. Je später sie erfolgt, desto später endet die Liquidation — dieser eine Termin verschiebt alles Nachfolgende.
Taktgeber§ 65 Abs. 2 · § 73 Abs. 1 GmbHGAblauf des Sperrjahres
Erst danach darf das Restvermögen verteilt und die Löschung angemeldet werden — vorausgesetzt, alle bekannten Gläubiger sind befriedigt oder ihre Ansprüche sind sichergestellt.
Freigabe§ 73 · § 74 GmbHGIn der Praxis liegen zwischen Beschluss und Bekanntmachung oft Wochen — weil erst die rückständigen Abschlüsse aufgearbeitet werden müssen. Wer die Rückstände parallel statt vorab erledigt, gewinnt diese Zeit zurück.
Was die Abwicklung kostet — in einer Minute.
Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Leistungen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne, keine Steuerberatung und keine Insolvenzberatung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.
In sieben Schritten: Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren zum Handelsregister, Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger, Liquidationseröffnungsbilanz zum Auflösungstag, Verwertung des Vermögens und Befriedigung der Gläubiger während des Sperrjahres, Schlussbilanz und Verteilung, schließlich Anmeldung der Löschung.
Der Taktgeber ist die Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs: Ab ihr läuft das Sperrjahr von zwölf Monaten (§ 73 Abs. 1 GmbHG), vor dessen Ablauf nichts an die Gesellschafter verteilt werden darf. Realistisch dauert die gesamte Abwicklung 14 bis 20 Monate.
Der Ablauf mit Fristen und Zuständigkeit.
Beispiel: Auflösungsbeschluss zum 31.03., Bekanntmachung am 15.04. Was wir übernehmen, steht in der letzten Spalte.
| Schritt | Wann | Rechtsgrundlage | Wer |
|---|---|---|---|
| 1 · Auflösungsbeschluss | Tag 0 | § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG | Gesellschafter, ggf. Notar |
| 2 · Anmeldung von Auflösung und Liquidatoren | Unverzüglich danach | § 65 Abs. 1 · § 67 GmbHG | Notar, Vorbereitung durch uns |
| 3 · Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger | So früh wie möglich | § 65 Abs. 2 GmbHG | Wir |
| 4 · Rumpfabschluss und Eröffnungsbilanz | Zum Auflösungstag | § 242 HGB · § 71 Abs. 1 GmbHG | Wir |
| 5 · Verwertung und Gläubigerbefriedigung | Während des Sperrjahres | § 70 · § 73 Abs. 2 GmbHG | Liquidator, begleitet von uns |
| 6 · Schlussbilanz und Verteilung | Nach Ablauf des Sperrjahres | § 72 · § 74 Abs. 1 GmbHG | Wir und Liquidator |
| 7 · Löschung und Aufbewahrung | Nach der Verteilung | § 74 GmbHG · § 257 HGB | Notar, Unterlagen von uns |
Was nebenher läuft.
Der Ablauf ist eine Linie — die Pflichten daneben sind es nicht. Sechs Stränge laufen während der gesamten Abwicklung weiter.
Rechnungslegung je Jahr
Für jedes Liquidationsjahr Jahresabschluss und Liquidations-Erfolgsrechnung — aufstellen, feststellen, offenlegen. Die Pflicht endet erst mit der Vollbeendigung.
Steuererklärungen
KSt, GewSt und USt laufen weiter. Steuerlich gilt ein eigener Abwicklungszeitraum von grundsätzlich bis zu drei Jahren; dauert es länger, wird zwischenzeitlich veranlagt.
Personal
Die Auflösung ist kein Kündigungsgrund. Gekündigt wird betriebsbedingt wegen Betriebsstilllegung — mit Fristen, Betriebsratsanhörung und ggf. Massenentlassungsanzeige.
Verträge
Miete, Leasing, Versicherungen, Abonnements: kündigen, Restlaufzeiten zurückstellen. Bei Berufshaftpflichten die Nachhaftung prüfen.
Insolvenzüberwachung
Tritt während der Abwicklung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, gilt die Antragspflicht sofort — die laufende Liquidation schützt nicht.
Steuerguthaben und Verlustvorträge
Erstattungsansprüche gehören realisiert, nutzbare Verlustvorträge verwertet: Mit der Vollbeendigung gehen sie unter.
Sechs Gründe, warum Abwicklungen länger dauern.
Keiner davon ist unvermeidbar — alle sechs sehen wir regelmäßig bei übernommenen Mandaten.
Das Sperrjahr beginnt erst mit dem Gläubigeraufruf. Vier Wochen Verzug bedeuten vier Wochen späteren Abschluss — jeder Tag zählt eins zu eins.
Ohne die offenen Jahresabschlüsse gibt es keine Eröffnungsbilanz. Wer sie parallel statt vorab erledigt, gewinnt Monate.
Für die Zeit bis zum Auflösungstag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen — das Registergericht fragt danach.
Meldet sich ein Gläubiger nicht, ist der Betrag zu hinterlegen (§ 73 Abs. 2 GmbHG). Ohne das ist die Verteilung angreifbar.
Auch Liquidationsabschlüsse sind offenzulegen; das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB).
Taucht später Vermögen auf, folgt die Nachtragsliquidation (§ 66 Abs. 5 GmbHG) — mit erneuter Rechnungslegung und erneuten Kosten.
Wir setzen die Termine zu Beginn und überwachen sie — Bekanntmachung, Sperrjahr, Offenlegung, Verteilung — damit der Kalender hält.
In fünf Schritten zur belastbaren Entscheidung.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten den Weg, der nach der Statusrechnung zulässig ist.
Registrieren und Festpreis erhalten
Sie legen kostenlos ein Konto an, wir sichten die Lage und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertragsbindung.
Unterlagen einreichen
Handelsregisterauszug, letzte Bilanz, Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge und Darlehensverträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.
Liquiditäts- und Überschuldungsstatus
Wir rechnen das Vermögen auf Liquidationswerte herunter, prüfen Rangrücktritte und stellen die Zahlen zum Stichtag fest — mit dokumentierter Bewertung je Position.
Weg festlegen — mit Berufsträger
Ist die Liquidation zulässig, beginnen wir mit der Eröffnungsbilanz. Liegt Insolvenzreife vor, übernimmt unsere Rechtsanwältin die insolvenzrechtliche Einordnung und den Antrag.
Bilanzen, Erklärungen, Löschung
Wir erstellen die Liquidationsbilanzen, geben die Steuererklärungen ab, legen offen und begleiten die Anmeldung der Löschung beim Registergericht.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Registergericht. Auch dann, wenn die Abschlüsse mehrerer Jahre fehlen.
Wer die Zahlen freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern dasselbe Rechenwerk in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.
- Passt bei überschaubarer Gläubigerzahl und eindeutiger Deckung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufsträger — zwei Unterschriften.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei knapper Deckung, Gesellschafterdarlehen und drohendem Gläubigerstreit.
Drei Köpfe, eine belastbare Entscheidung.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Insolvenzrecht.

Verantwortet den Überschuldungsstatus und die Fortbestehensprognose — Bewertung zu Liquidationswerten, Qualitätssicherung, fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut rückständige Abschlüsse und Steuererklärungen — inklusive Haftungsfragen nach § 69 AO und der Abgrenzung des Abwicklungszeitraums.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die insolvenzrechtliche Einordnung, Antragspflicht und Geschäftsführerhaftung — sowie Sperrjahr und Registerverfahren.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas zum Ablauf gefragt wird.
Wie lange dauert die Liquidation einer GmbH?
Wann beginnt das Sperrjahr genau?
Welche Mehrheit braucht der Auflösungsbeschluss?
Kann die Liquidation beschleunigt werden?
Was passiert nach der Löschung?
Was übernehmen Sie und was der Notar?
Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Abwicklung drumherum.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir klären Ablauf, Unterlagen und Reihenfolge.

