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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Steuerberater

Finanzbuchhaltung Steuerberater 2026: Leistungen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater entlastet GmbH-Geschäftsführer und sorgt für rechtssichere, prüfungsfeste Buchführung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen konkret umfasst sind, wie sich die Kosten zusammensetzen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten – ob Sie einen Steuerberater regional oder digital beauftragen. Stand 2026: Digitale Schnittstellen, gesetzliche Pflichten und moderne Workflows im Überblick.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater umfasst das laufende Verbuchen aller Geschäftsvorfälle, die Abstimmung der Konten, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen. Sie entlastet den Geschäftsführer, sichert die Einhaltung aller Buchführungspflichten nach § 238 ff. HGB und schafft eine solide Basis für den Jahresabschluss. Wer dabei Wert auf regionale Betreuung legt, findet etwa bei einem Steuerberater in der Nordheide einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten heute darüber hinaus transparente Festpreise und moderne Schnittstellen zu Bankkonten und Warenwirtschaft.

Was ist Finanzbuchhaltung und welche Rolle spielt der Steuerberater?

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist das Herzstück der kaufmännischen Buchführung. Sie erfasst sämtliche Geschäftsvorfälle chronologisch und systematisch nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) gemäß §§ 238 ff. HGB. Für buchführungspflichtige Unternehmen – insbesondere GmbHs nach § 6 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 238 HGB – ist eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Grundlage für den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und unternehmerische Entscheidungen.

Der Steuerberater übernimmt dabei häufig weit mehr als nur die steuerliche Beratung: Er führt die laufende Finanzbuchhaltung, erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldungen, bereitet den Jahresabschluss vor oder erstellt diesen vollständig. Durch seine Zulassung nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) verfügt er über die fachliche Qualifikation und haftet für die Richtigkeit seiner Arbeit – ein entscheidender Vorteil gegenüber reinen Software-Lösungen ohne fachliche Betreuung.

Aufgaben der Finanzbuchhaltung im Überblick

  • Erfassung aller Geschäftsvorfälle auf Konten gemäß Kontenrahmen (SKR 03/04)
  • Führung von Kassen-, Bank-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 UStG) monatlich oder quartalsweise
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
  • Vorbereitung und Grundlage für den Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB
  • Dokumentation und Archivierung nach § 257 HGB (Aufbewahrungsfristen)

Hinweis

Die GmbH ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehörenden Bücher zu führen. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung – kann die Durchführung aber an einen Steuerberater delegieren.

Warum sollten GmbHs die Finanzbuchhaltung einem Steuerberater anvertrauen?

Die Entscheidung, ob die Finanzbuchhaltung intern oder extern durch einen Steuerberater geführt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, personelle Ressourcen und nicht zuletzt das Haftungsrisiko. Viele GmbH-Geschäftsführer entscheiden sich bewusst für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um rechtssichere Buchführung, aktuelle Steuerberatung und professionelle Jahresabschlusserstellung aus einer Hand zu erhalten.

Vorteile der Steuerberater-gestützten Finanzbuchhaltung

Fachliche Sicherheit

  • Steuerberater kennen aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
  • Vermeidung kostspieliger Fehler bei Betriebsprüfungen
  • Korrekte Anwendung von § 246 ff. HGB (Ansatz- und Bewertungsvorschriften)

Haftung und Versicherung

  • Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters nach § 67 StBerG
  • Rechtlich bindende Unterschrift beim Jahresabschluss
  • Schutz vor persönlicher Haftung der Geschäftsführung bei Buchführungsfehlern

Zeitersparnis

  • Geschäftsführung kann sich auf operative Aufgaben konzentrieren
  • Keine Einarbeitung in komplexe Steuergesetze notwendig
  • Schnelle Klärung von Sonderfällen und Ausnahmeregelungen

Digitale Prozesse

  • Moderne Steuerberater arbeiten mit Cloud-Software
  • DATEV-Schnittstellen und rechtssichere Archivierung (GoBD)
  • Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren StB-Qualität mit digitaler Effizienz

„Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie die Finanzbuchhaltung anfangs selbst gemacht haben – und dann bei der ersten Betriebsprüfung oder beim Jahresabschluss merken, wie komplex die Materie ist. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater von Anfang an spart nicht nur Nerven, sondern oft auch bares Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Leistungen umfasst die Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater?

Der Leistungsumfang in der Finanzbuchhaltung ist nicht gesetzlich standardisiert, sondern wird individuell zwischen Mandant und Steuerberater vereinbart. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), wobei insbesondere die §§ 33, 34 und 35 StBVV für laufende Buchführungsarbeiten, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlüsse relevant sind. In der Praxis haben sich verschiedene Betreuungsmodelle etabliert.

Standardleistungen in der laufenden Finanzbuchhaltung

  • Kontierung und Verbuchung: Alle Belege werden auf die richtigen Konten gebucht (Sachkonten, Personenkonten, Steuerkonten)
  • Offene Posten-Verwaltung: Überwachung von Forderungen und Verbindlichkeiten, Mahnwesen
  • Bankabstimmung: Abgleich der Kontoauszüge mit den gebuchten Geschäftsvorfällen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Fristgerechte Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA): Monatliche Liquiditäts- und Ertragsübersicht
  • Vorbereitung Jahresabschluss: Abstimmung der Konten, Rückstellungen, Abgrenzungen nach § 252 HGB

Erweiterte Leistungen und Zusatzmodule

Leistung Rechtsgrundlage Typische Anwendung
Lohnbuchhaltung § 35 StBVV Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen
Jahresabschluss (klein) § 35 StBVV, §§ 264 ff. HGB Bilanz, GuV, Anhang (freiwillig), Lagebericht (entfällt bei Kleinst-Kapitalgesellschaften)
Jahresabschluss (mittel) § 35 StBVV, § 267 Abs. 2 HGB Erweiterter Anhang, ggf. Lagebericht nach § 289 HGB
Steuererklärungen § 24 StBVV Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Offenlegung § 325 HGB Einreichung beim Unternehmensregister (Frist: 12 Monate)

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen – koordiniert durch unser Büroteam und fachlich erstellt durch zugelassene Steuerberater.

Was kostet die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater?

Die Kosten für die Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind abhängig von mehreren Faktoren: Anzahl der Buchungen, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Umsatz- und Bilanzsumme sowie dem vereinbarten Leistungsumfang. Die StBVV sieht Gebührenrahmen vor – konkret bewegen sich die Sätze zwischen 2/10 und 12/10 der vollen Gebühr, je nach Schwierigkeitsgrad.

Gebührenberechnung nach StBVV

Für die laufende Buchführung ist § 33 StBVV maßgeblich. Die Tabelle in Anlage 10 zur StBVV ordnet jedem Gegenstandswert (z.B. Betriebseinnahmen oder Umsatz) eine Gebühr zu. Zusätzlich spielt die Anzahl der Buchungen pro Monat eine Rolle. Ein typisches Beispiel: Bei 10.000 Euro Monatsumsatz und 50 Buchungen liegt die monatliche Gebühr (bei 5/10) zwischen ca. 80 und 150 Euro – je nach Vereinbarung und Schwierigkeitsgrad.

2/10 – 12/10

Gebührenrahmen nach § 33 StBVV für Buchführung

150–500 €

Typische Monatskosten kleine GmbH (ca. 50 Belege)

1.500–4.000 €

Jahresabschluss kleine Kapitalgesellschaft (§ 35 StBVV)

Kostenfaktoren und Sparpotenziale

  • Beleganzahl: Je weniger Buchungen, desto günstiger. Digitale Belegerfassung (z.B. DATEV Unternehmen online) reduziert den Aufwand.
  • Vorarbeit des Mandanten: Wer Belege vorsortiert und digitalisiert übergibt, spart Steuerberater-Zeit und damit Kosten.
  • Pauschalhonorare: Viele Kanzleien bieten Festpreise an – das schafft Planungssicherheit. OnlineBilanz.de arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen.
  • Komplexität: Sonderfälle (z.B. internationale Geschäftsvorfälle, Rückstellungen nach § 249 HGB) erhöhen den Aufwand.
  • Jahresabschluss: Hier kommt § 35 StBVV zur Anwendung. Die Gebühr richtet sich nach Bilanzsumme (§ 267 HGB) und kann zwischen 1.500 Euro (Kleinst-GmbH) und über 10.000 Euro (mittelgroße GmbH) liegen.

Achtung

Achtung: Ungewöhnlich niedrige Preise können ein Indiz für unzureichende Betreuung oder fehlende Haftung sein. Die Berufshaftpflicht eines zugelassenen Steuerberaters nach § 67 StBerG ist ein wichtiger Schutzmechanismus – auf sie sollten Sie nicht verzichten.

Finanzbuchhaltung digital oder klassisch: Welcher Weg ist für GmbHs der richtige?

Die Digitalisierung hat die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater grundlegend verändert. Während früher Belege in Papierform gesammelt und monatlich in die Kanzlei gebracht wurden, ermöglichen moderne Cloud-Lösungen heute eine nahezu papierlose, automatisierte Finanzbuchhaltung. Gleichzeitig bleiben die rechtlichen Anforderungen unverändert: Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) gelten für digitale wie analoge Prozesse gleichermaßen.

Klassische Finanzbuchhaltung: Bewährter Prozess mit Medienbrüchen

Im klassischen Modell sammelt der Mandant Belege in Papierform, übergibt diese monatlich oder quartalsweise an den Steuerberater, der sie manuell erfasst, kontiert und verbucht. Die Kommunikation erfolgt per Telefon, E-Mail oder persönlichem Termin. Dieses Modell funktioniert, ist aber zeitaufwändig und birgt Fehlerquellen (unleserliche Belege, Verlust, Verzögerungen).

Digitale Finanzbuchhaltung: Effizienz durch Automatisierung

Belegerfassung

  • Scannen oder Fotografieren per App
  • OCR-Erkennung (Text, Datum, Betrag)
  • Upload in Cloud-Software (DATEV, Lexoffice, etc.)

Buchung

  • Vorkontierung durch KI oder Steuerberater
  • Echtzeit-Synchronisation mit Bankkonten (PSD2)
  • Automatische USt-Voranmeldung

Auswertung

  • BWA jederzeit abrufbar
  • Offene Posten live einsehbar
  • Jahresabschluss digital koordiniert

„Digitale Prozesse bedeuten nicht, dass der Steuerberater überflüssig wird – im Gegenteil: Sie schaffen mehr Zeit für die eigentliche Beratungsleistung. Die fachliche Prüfung, Kontierung und steuerliche Optimierung bleibt Aufgabe des Steuerberaters. Software allein kann das nicht leisten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

GoBD-konforme Archivierung – Pflicht für alle

Unabhängig davon, ob Sie analog oder digital arbeiten: Die GoBD fordern unveränderbare, vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen. Digitale Belege müssen im Original-Format (z.B. PDF) gespeichert werden, Papierbelege dürfen nach dem Scannen vernichtet werden, wenn das digitale Abbild den GoBD-Anforderungen genügt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 257 HGB 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare, 6 Jahre für sonstige Geschäftsbriefe.

Wie verzahnt sich die Finanzbuchhaltung mit dem Jahresabschluss?

Die Finanzbuchhaltung ist die unverzichtbare Grundlage für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB. Ohne sauber geführte, vollständige Buchführung ist kein ordnungsgemäßer Jahresabschluss möglich. Umgekehrt endet die Finanzbuchhaltung nicht am 31.12., sondern mündet in den Abschlussprozess: Kontenabstimmung, Inventur, Rückstellungsbildung, Abgrenzungen und Bewertungen nach § 252 ff. HGB.

Der Übergang von der laufenden FiBu zum Jahresabschluss

  1. Kontenabstimmung: Alle Sach-, Bank- und Personenkonten werden auf Plausibilität geprüft. Offene Posten werden abgeglichen.
  2. Inventur: Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag (z.B. 31.12.2025) eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Die Ergebnisse fließen in die Bewertung ein.
  3. Abgrenzungen: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) werden gebildet, z.B. für Versicherungsprämien oder Mieten.
  4. Rückstellungen: Nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Steuernachzahlungen, Prozessrisiken) zu bilden.
  5. Bewertung: Anlagevermögen und Umlaufvermögen werden nach §§ 252–256 HGB bewertet (Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung, Niederstwertprinzip).
  6. Erstellung von Bilanz und GuV: Die Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden aus der (abgeschlossenen) Finanzbuchhaltung generiert.
  7. Anhang und Lagebericht: Je nach Größenklasse (§ 267 HGB) sind weitere Bestandteile erforderlich.

Fristen und gesetzliche Anforderungen

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (Beispiel Bilanzstichtag 31.12.2025)
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB Keine gesetzliche Frist, aber Feststellung muss fristgerecht erfolgen
Feststellung durch Gesellschafter (kleine GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung durch Gesellschafter (mittelgroße GmbH) § 42a Abs. 1 GmbHG Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate)
Ordnungsgeld bei Nichtoffenlegung § 335 HGB 500 bis 25.000 Euro

Achtung

Achtung: Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Auch kleine GmbHs müssen offenlegen, können aber Erleichterungen nach § 326 HGB nutzen (Hinterlegung statt Veröffentlichung).

Hinweis

Wer die laufende Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss aus einer Hand durch denselben Steuerberater erstellen lässt, profitiert von nahtlosen Übergängen, konsistenten Daten und termingerechter Abwicklung. OnlineBilanz.de bietet genau diese End-to-End-Lösung mit transparenten Festpreisen.

Welche Pflichten hat der Geschäftsführer in Bezug auf die Finanzbuchhaltung?

Der GmbH-Geschäftsführer trägt die gesetzliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung, auch wenn er die Durchführung an einen Steuerberater delegiert. Nach § 41 GmbHG hat er die Bücher der Gesellschaft zu führen, nach § 42 GmbHG die Jahresabschlüsse aufzustellen und den Gesellschaftern vorzulegen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu persönlicher Haftung, Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen (§ 283 StGB – Bankrott) führen.

Buchführungs- und Aufstellungspflichten

  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB (GoB)
  • Sicherstellung der vollständigen und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Organisation von Inventur und Inventar (§ 240 HGB)
  • Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 HGB) – auch wenn der Steuerberater diesen erstellt, bleibt der GF verantwortlich
  • Vorlage des Jahresabschlusses zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
  • Einreichung zur Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB: 10 Jahre für Bücher, Inventare, Abschlüsse)

Haftungsrisiken bei Pflichtverletzungen

Bei Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten drohen verschiedene Sanktionen: Zivilrechtlich haftet der Geschäftsführer der GmbH gegenüber auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Im Insolvenzfall kann ein Verstoß gegen § 41 GmbHG zur persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten führen (§ 64 GmbHG – Insolvenzantragspflicht). Strafrechtlich ist die unrichtige Darstellung der Vermögenslage nach § 283 StGB (Bankrott) oder § 331 HGB (unrichtige Darstellung) relevant.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die persönliche Haftung bei Buchführungsverstößen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater reduziert dieses Risiko erheblich – vorausgesetzt, der Geschäftsführer seiner Mitwirkungspflicht nachkommt: Belege vollständig, rechtzeitig und geordnet übergeben.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Delegation an Steuerberater: Was bleibt beim Geschäftsführer?

Die Delegation der Finanzbuchhaltung an einen Steuerberater entbindet den Geschäftsführer nicht von seiner Organisationsverantwortung. Er muss sicherstellen, dass der Steuerberater alle notwendigen Unterlagen erhält, dass die Buchführung zeitnah erfolgt und dass er selbst in der Lage ist, die Ergebnisse (BWA, Jahresabschluss) zu verstehen und zu plausibilisieren. Die finale Unterschrift unter den Jahresabschluss leistet der Geschäftsführer – nicht der Steuerberater (der Steuerberater bestätigt lediglich die fachliche Erstellung gemäß § 323 HGB, sofern prüfungspflichtig).

Wie finde ich den richtigen Steuerberater für meine Finanzbuchhaltung?

Die Wahl des Steuerberaters ist eine langfristige Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf die Qualität der Finanzbuchhaltung, die steuerliche Optimierung und die rechtliche Sicherheit. Nicht jeder Steuerberater passt zu jedem Unternehmen – Faktoren wie Branchenerfahrung, Digitalisierungsgrad, Erreichbarkeit, Honorarstruktur und persönliche Chemie spielen eine Rolle. Im Jahr 2026 stehen GmbH-Geschäftsführern sowohl klassische Kanzleien vor Ort als auch digitale Steuerberater-Plattformen zur Verfügung.

Auswahlkriterien für die Steuerberater-Suche

  • Zulassung und Qualifikation: Prüfen Sie die Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Nur zugelassene Steuerberater dürfen geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen (§ 3 StBerG).
  • Branchenerfahrung: Ein Steuerberater mit Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe kennt andere Besonderheiten als einer mit Fokus auf Freiberufler oder E-Commerce.
  • Digitalisierung: Nutzt die Kanzlei moderne Software (DATEV, Cloud-Zugang, digitale Belegerfassung)? Ist die Kommunikation zeitgemäß (Online-Meetings, Portal-Zugang)?
  • Honorartransparenz: Sind die Kosten vorab klar kommuniziert? Gibt es Festpreise oder wird nach StBVV-Zeitaufwand abgerechnet?
  • Erreichbarkeit und Kommunikation: Wie schnell reagiert der Steuerberater auf Anfragen? Gibt es feste Ansprechpartner?
  • Zusatzleistungen: Bietet die Kanzlei neben Finanzbuchhaltung auch Jahresabschluss, Steuererklärungen, Lohnbuchhaltung und Beratung an?

Klassische Kanzlei vs. digitale Steuerberater-Plattform

Klassische Steuerberater-Kanzlei

  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Langjährige Beziehung und individuelles Vertrauensverhältnis
  • Oft inhabergeführt, starke persönliche Bindung
  • Honorar nach StBVV, oft nach Aufwand abgerechnet
  • Digitalisierungsgrad variiert stark

Digitale Steuerberater-Plattform (z.B. OnlineBilanz.de)

  • Vollständig digital organisiert, ortsunabhängig
  • Transparente Festpreise, keine versteckten Kosten
  • Zugelassene Steuerberater im Hintergrund (fachliche Qualität gesichert)
  • Schnelle Kommunikation via Portal, E-Mail, Video-Call
  • Moderne Software-Anbindung, GoBD-konforme Archivierung

„Bei OnlineBilanz arbeiten wir mit einem hybriden Modell: Ich als Büroleiter koordiniere die Prozesse, beantworte organisatorische Fragen und sorge für reibungslose Abläufe. Die fachliche Arbeit – Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen – übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater. So vereinen wir digitale Effizienz mit Steuerberater-Qualität.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Wer eine moderne, transparente Lösung sucht, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen – ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten, mit direktem Zugang zu unserem Büroteam und den Steuerberatern.

Welche häufigen Fehler in der Finanzbuchhaltung sollten GmbHs vermeiden?

Auch bei Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können Fehler in der Finanzbuchhaltung entstehen – oft durch unvollständige Belegübergabe, verspätete Kommunikation oder mangelndes Verständnis der rechtlichen Anforderungen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch klare Prozesse, digitale Workflows und regelmäßige Abstimmung zwischen Mandant und Steuerberater weitgehend vermeiden.

Typische Fehlerquellen und ihre Folgen

Fehler Rechtsfolge / Risiko Vermeidung
Unvollständige Belegsammlung Verstoß gegen § 238 HGB, Schätzungsbescheid bei Betriebsprüfung Digitale Belegerfassung per App, monatlicher Check
Verspätete Belegübergabe Umsatzsteuer-Voranmeldung verzögert sich, Zinsen nach § 233a AO möglich Feste Übergabetermine, Cloud-Upload
Private und betriebliche Ausgaben vermischt Nichtabziehbare Betriebsausgaben, Hinzurechnung bei Betriebsprüfung Separates Geschäftskonto, klare Trennregeln
Fehlende Rückstellungen Bilanz zeigt zu positives Ergebnis, § 249 HGB verletzt Jahresendgespräch mit Steuerberater, Checkliste
Keine Abstimmung offene Posten Liquiditätsengpässe werden übersehen, Forderungsausfälle zu spät erkannt Monatliche OP-Listen, Mahnwesen aktiv führen
GoBD-Verstöße (fehlende Archivierung) Ordnungswidrigkeit, Schätzungsbefugnis Finanzamt Digitale, unveränderbare Archivierung (DATEV, etc.)
Jahresabschluss nicht fristgerecht festgestellt Ordnungsgeld nach § 335 HGB (bis 25.000 Euro) Frühzeitige Planung, Festpreisangebot mit Fristgarantie

Best Practices für fehlerfreie Finanzbuchhaltung

  • Belege zeitnah (innerhalb weniger Tage) erfassen und digitalisieren
  • Geschäftskonto ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen
  • Monatliche Abstimmung mit dem Steuerberater (BWA besprechen, Auffälligkeiten klären)
  • Offene Posten regelmäßig überwachen, Mahnwesen konsequent führen
  • Inventur rechtzeitig planen (§ 240 HGB) – idealerweise vor Jahresende vorbereiten
  • Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertungsfragen frühzeitig mit Steuerberater besprechen
  • Jahresabschlusstermine im Voraus festlegen und Fristen (§ 42a GmbHG, § 325 HGB) im Blick behalten
  • GoBD-konforme Archivierung sicherstellen (10 Jahre Aufbewahrung für Bücher und Belege)

Achtung

Ein häufiger Irrtum: Die Verantwortung für Fehler trägt der Geschäftsführer – auch wenn der Steuerberater die Buchführung macht. Deshalb ist die Wahl eines qualifizierten, haftpflichtversicherten Steuerberaters (§ 67 StBerG) und eine klare Aufgabenteilung entscheidend.

Wie entwickelt sich die Finanzbuchhaltung durch Digitalisierung und KI?

Die Finanzbuchhaltung steht im Jahr 2026 mitten in der digitalen Transformation. Künstliche Intelligenz (KI), maschinelles Lernen und automatisierte Datenverarbeitung verändern die Arbeitsweise von Steuerberatern und Buchhaltern grundlegend. Routineaufgaben wie Belegerfassung, Kontierung und Kontenabstimmung werden zunehmend automatisiert – die fachliche Beratung, steuerliche Optimierung und rechtliche Prüfung bleiben aber weiterhin Aufgabe des Steuerberaters.

Technologische Trends in der Finanzbuchhaltung 2026

  • OCR und KI-gestützte Belegerfassung: Rechnungen werden automatisch ausgelesen, Texterkennung liefert Datum, Betrag, Steuersatz und Kreditor.
  • Automatische Kontierung: Algorithmen lernen aus historischen Buchungen und schlagen Konten vor – der Steuerberater prüft und gibt frei.
  • Echtzeit-Banking (PSD2): Banktransaktionen werden in Echtzeit mit der Finanzbuchhaltung synchronisiert, offene Posten werden automatisch ausgeglichen.
  • Vorausschauende Liquiditätsplanung: KI analysiert Zahlungsströme und warnt frühzeitig vor Engpässen.
  • Digitale Betriebsprüfung: Das Finanzamt greift zunehmend auf digitale Daten zu (§ 147 Abs. 6 AO – Datenzugriffsrecht). GoBD-Konformität ist Pflicht.
  • Cloud-first: Daten liegen nicht mehr lokal, sondern in zertifizierten Rechenzentren (DSGVO-konform, ISO 27001).

Was bleibt beim Steuerberater?

Trotz aller Automatisierung bleibt die fachliche Expertise unverzichtbar. Sonderfälle, Bewertungsfragen, Rückstellungen, Steuergestaltung, Rechtsänderungen und die Kommunikation mit Mandanten erfordern menschliches Urteilsvermögen. Der Steuerberater der Zukunft ist weniger Datenerfasser, sondern vielmehr Berater, Analyst und Sparringspartner für unternehmerische Entscheidungen.

70%

Zeitersparnis durch KI-Vorkontierung (Branchenschätzung 2026)

100%

GoBD-Konformität Pflicht bei digitaler Finanzbuchhaltung

24/7

Zugriff auf Finanzdaten via Cloud (ortsunabhängig)

„Digitalisierung bedeutet für uns nicht Ersatz, sondern Ergänzung. Unsere Steuerberater nutzen moderne Tools, um schneller und präziser zu arbeiten – die fachliche Verantwortung, Haftung und Beratung bleibt aber immer beim zugelassenen Steuerberater. Genau das ist der Unterschied zu reinen Software-Lösungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

OnlineBilanz.de verbindet modernste Digitalisierung mit der Qualität und Haftung zugelassener Steuerberater. Mandanten profitieren von schnellen Prozessen, transparenten Festpreisen und persönlicher Betreuung – alles aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Finanzbuchhaltung auch selbst führen, statt einen Steuerberater zu beauftragen?

Ja, grundsätzlich darf jede GmbH ihre Finanzbuchhaltung intern oder durch eine Buchhaltungskraft führen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach § 238 ff. HGB erfüllt werden, die Buchungen rechtzeitig und vollständig erfolgen und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht eingereicht werden. Viele Geschäftsführer entscheiden sich dennoch für einen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und von aktueller Fachkenntnis zu profitieren.

Muss ich als GmbH monatlich oder quartalsweise buchen lassen?

Die Häufigkeit hängt von Ihrem Bedarf und den gesetzlichen Pflichten ab. Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfolgen in der Regel monatlich oder quartalsweise – nach § 18 UStG richtet sich die Frist nach der Vorjahres-Zahllast. Betriebswirtschaftlich ist eine monatliche Buchhaltung empfehlenswert, um jederzeit aktuelle Zahlen für Entscheidungen zu haben und Jahresabschlüsse schneller erstellen zu können.

Was passiert, wenn mein Steuerberater Fehler in der Finanzbuchhaltung macht?

Steuerberater haften nach § 280 BGB für Pflichtverletzungen und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG führen (Mindestdeckung 250.000 Euro je Schadensfall). Bei fehlerhafter Buchführung oder versäumten Fristen kann der Mandant Schadensersatz geltend machen. Dennoch liegt die Letztverantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung gemäß § 43 GmbHG beim Geschäftsführer – er muss die Arbeit des Steuerberaters überwachen und bei Unregelmäßigkeiten einschreiten.

Wie schnell muss ich Belege an den Steuerberater übermitteln?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, aber je zeitnaher, desto besser. Bei monatlicher Buchhaltung empfiehlt sich die Übermittlung bis spätestens zum 10. des Folgemonats, damit der Steuerberater die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht abgeben kann. Digitale Plattformen ermöglichen oft den Upload oder die automatische Synchronisation von Belegen in Echtzeit, was die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt.

Welche Software nutzen Steuerberater für die Finanzbuchhaltung?

Gängige Programme sind DATEV, Agenda, Addison, Lexware oder cloud-basierte Lösungen wie sevDesk und lexoffice. DATEV ist in Deutschland marktführend und ermöglicht einen nahtlosen Datenaustausch zwischen Mandant und Steuerberater. Viele moderne Steuerberater-Plattformen bieten Schnittstellen zu Banking-Apps, Warenwirtschaft und Kassensystemen, um Belege automatisch zu importieren und die Buchhaltung zu beschleunigen.

Kann ich während des Jahres den Steuerberater für die Finanzbuchhaltung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die bisherigen Buchungen vollständig und korrekt übergeben werden – idealerweise als DATEV-Export oder strukturierte Kontenliste. Der neue Steuerberater prüft die Vorjahresbuchungen und setzt die laufende Buchhaltung fort. Ein Wechsel zu Jahresbeginn oder nach Abschluss eines Quartals minimiert den Abstimmungsaufwand und vermeidet Doppelarbeiten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 239 HGB – Führung der Handelsbücher, § 43 GmbHG – Haftung des Geschäftsführers, Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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