Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Ihre Steuerkanzlei. Online. Immer. Unterlagen hochladen, Abschlüsse genehmigen und direkt mit Ihrem Steuerberater sprechen – ohne Wartezimmer, ohne Papierkram, ohne Umwege.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Tierarzt

Finanzbuchhaltung Tierarzt

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung in Tierarztpraxen stellt besondere Anforderungen: Von der Kontierung veterinärmedizinischer Leistungen über die Abgrenzung von Warenbeständen bis zur Offenlegung bei Tierarzt-GmbHs. Sollte eine als UG geführte Tierarztpraxis aufgegeben werden, sind die Schritte zur Auflösung der Unternehmergesellschaft einzuhalten. Dieser Leitfaden erklärt Buchführungspflichten, digitale Workflows und steuerliche Besonderheiten für Tierärzte im Jahr 2026. Fundierte Praxishilfe für rechtssichere Buchhaltung und effizienten Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Finanzbuchhaltung in Tierarztpraxen erfordert die korrekte Kontierung von Dienstleistungen, Medikamenten und Futtermitteln sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze. Tierarzt-GmbHs unterliegen der vollen Buchführungspflicht nach § 238 HGB und müssen Jahresabschlüsse erstellen, festzustellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Digitale Buchhaltungstools und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erhöhen Effizienz und Rechtssicherheit.

Welche Besonderheiten gelten für die Finanzbuchhaltung in Tierarztpraxen?

Die Finanzbuchhaltung in Tierarztpraxen unterscheidet sich in mehreren Punkten von anderen Branchen. Als Tierarzt-GmbH müssen Sie nicht nur die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB beachten, sondern auch branchenspezifische Besonderheiten bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen. Für die Finanzbuchhaltung für GmbHs gelten dabei bundesweit einheitliche Grundsätze, die auch in Tierarztpraxen anzuwenden sind. Dazu gehören insbesondere die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die Verwaltung von Arzneimittelbeständen nach § 13 der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung sowie die Erfassung von Sachbezügen und Notdienstvergütungen.

Typische Buchungsvorgänge in der Tierarztpraxis-GmbH

  • Behandlungserlöse nach GOT: Differenzierung zwischen einfachem, zweifachem und dreifachem Gebührensatz, umsatzsteuerlich relevant (19 % USt nach § 12 UStG)
  • Arzneimittelabgabe: Erfassung als eigenständiger Erlös mit Wareneinsatz, Bestandsführung nach TÄHAV erforderlich
  • Laborleistungen: Fremdlabore als durchlaufende Posten oder eigene Erlöse je nach Abrechnungsmodell
  • Futtermittelverkauf: Handelsware mit 7 % oder 19 % USt je nach Produktkategorie
  • Notdienste und Hausbesuche: Zuschläge nach GOT mit korrekter Zeiterfassung
  • Personalkosten: Tierärzte, Tiermedizinische Fachangestellte, Auszubildende mit unterschiedlichen Qualifikationen

Praxis-Hinweis: GOT-Abrechnung

Die korrekte Zuordnung der Abrechnungssätze nach GOT ist nicht nur für die Patientenabrechnung, sondern auch für die Finanzbuchhaltung relevant. Eine fehlerhafte Erfassung kann zu Unstimmigkeiten bei der Umsatzsteuererklärung führen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Praxissoftware die GOT-Sätze korrekt an die Buchhaltung überträgt.

Für GmbH-strukturierte Tierarztpraxen kommt hinzu, dass die Geschäftsführer-Tierärzte häufig gleichzeitig Gesellschafter sind. Hier müssen Gehälter, Tantiemen und Gewinnausschüttungen buchalterisch sauber getrennt werden, um steuerliche Risiken bei der verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG) zu vermeiden.

Welche Buchführungspflicht besteht für eine Tierarzt-GmbH?

Jede Tierarzt-GmbH ist kraft Rechtsform zur doppelten Buchführung verpflichtet. Nach § 6 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 238 HGB müssen Kapitalgesellschaften unabhängig von Umsatz oder Gewinn eine ordnungsgemäße Buchführung führen. Diese Pflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung der Gesellschaft.

Anforderungen an die Buchführung nach § 238 HGB

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen den tatsächlichen Geschäftsvorfällen entsprechen
  • Zeitgerechtheit: Erfassung möglichst zeitnah, spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Ordnung: Systematische Ablage aller Belege mit nachvollziehbarer Belegorganisation
  • Nachprüfbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss die Buchführung in angemessener Zeit prüfen können

Zusätzlich zur Buchführungspflicht besteht nach § 242 HGB die Verpflichtung zur Erstellung eines Inventars bei Gründung sowie zum Bilanzstichtag. Das Inventar muss alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln aufführen – in Tierarztpraxen betrifft dies insbesondere Medikamente, medizinisches Verbrauchsmaterial und diagnostische Geräte.

Achtung bei fehlerhafter Buchführung

Verstöße gegen die Buchführungspflicht können schwerwiegende Folgen haben: Bei Betriebsprüfungen drohen Hinzuschätzungen nach § 162 AO, im Insolvenzfall kann eine mangelhafte Buchführung zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer nach § 64 GmbHG führen. Die ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist daher keine Option, sondern rechtliche Pflicht.

Wie erfolgt die Kontierung typischer Geschäftsvorfälle in der Tierarztpraxis?

Die korrekte Kontierung ist das Herzstück jeder Finanzbuchhaltung. In Tierarztpraxen müssen Sie einen branchenspezifischen Kontenrahmen verwenden, der die Besonderheiten der tierärztlichen Tätigkeit abbildet. Die meisten Tierarzt-GmbHs nutzen den SKR 03 oder SKR 04, ergänzt um spezifische Unterkonten für GOT-Leistungen, Arzneimittelabgabe und Zusatzleistungen.

Erlöskonten nach Leistungsarten strukturieren

Behandlungserlöse (GOT)

  • Allgemeine Untersuchungen und Beratungen
  • Chirurgische Eingriffe und Operationen
  • Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Labor)
  • Notdienstzuschläge und Hausbesuchsgebühren

Warenverkauf und Zusatzerlöse

  • Arzneimittelabgabe an Tierhalter
  • Futtermittel- und Zubehörverkauf
  • Impfstoffe und Prophylaxe-Präparate
  • Sonstige Handelsware

Auf der Aufwandsseite müssen Sie zwischen Personalkosten, Wareneinsatz, Praxiskosten und Abschreibungen differenzieren. Besonders wichtig ist die korrekte Erfassung des Wareneinsatzes für Arzneimittel, da hier eine Bestandsführung nach § 13 TÄHAV erforderlich ist. Jede Entnahme aus der Hausapotheke muss dokumentiert und mit dem Patienten verknüpft werden.

Beispiel-Kontierung: Behandlung mit Medikamentenabgabe

Geschäftsvorfall Soll-Konto Haben-Konto Betrag USt
Behandlungserlös (GOT 2-fach) Forderungen/Kasse Erlöse Behandlung 119,00 € 19 %
Medikamentenabgabe Forderungen/Kasse Erlöse Arzneimittel 23,80 € 19 %
Wareneinsatz Medikament Wareneinsatz Arzneimittel Warenbestand 8,50 €
Umsatzsteuer (19 %) automatisch USt 19 % 27,13 €

„Ein häufiger Fehler in der Tierarztpraxis-Buchhaltung ist die unzureichende Trennung zwischen Behandlungserlösen und Warenverkäufen. Diese Differenzierung ist aber nicht nur für die interne Auswertung wichtig, sondern auch steuerlich relevant – insbesondere bei der Vorsteuerabzugsberechtigung für Wareneinkäufe.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche digitalen Tools eignen sich für die Finanzbuchhaltung in Tierarztpraxen?

Die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung ist für Tierarzt-GmbHs nicht nur eine Effizienzfrage, sondern zunehmend auch eine rechtliche Anforderung. Nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) müssen digitale Buchführungssysteme bestimmte Kriterien erfüllen. Besonders wichtig ist die Unveränderbarkeit gebuchter Daten und die Nachvollziehbarkeit aller Änderungen.

Software-Lösungen für Tierarztpraxen

  • Praxisverwaltungssoftware mit Buchhaltungsmodul: Systeme wie easyvet, Vetera oder inBehandlung bieten integrierte Finanzmodule, die GOT-Abrechnungen direkt in die Buchhaltung überführen
  • DATEV-Schnittstellen: Viele Praxisprogramme können Buchungsdaten im DATEV-Format exportieren, was die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vereinfacht
  • Cloud-Buchhaltung: Programme wie sevdesk, lexoffice oder DATEV Unternehmen online ermöglichen die Belegerfassung per App und automatische Kontierung
  • OCR-Belegverarbeitung: Automatische Texterkennung reduziert den manuellen Erfassungsaufwand bei Eingangsrechnungen erheblich

Schnittstellen-Integration spart Zeit

Die größte Effizienzsteigerung erreichen Sie durch eine direkte Schnittstelle zwischen Ihrer Praxisverwaltungssoftware und dem Buchhaltungsprogramm. So werden Behandlungserlöse, Medikamentenabgaben und Zahlungseingänge automatisch verbucht – ohne doppelte Erfassung und mit deutlich geringerem Fehlerrisiko.

Wer die Finanzbuchhaltung nicht vollständig selbst durchführen möchte, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen zurückgreifen. OnlineBilanz.de bietet beispielsweise Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen – die laufende Finanzbuchhaltung wird dabei digital koordiniert, während die fachliche Prüfung und Unterzeichnung durch erfahrene Steuerberater erfolgt. Besonders für wachsende Tierarzt-GmbHs mit mehreren Standorten kann diese Kombination aus digitaler Effizienz und Steuerberater-Qualität interessant sein.

GoBD-konforme Archivierung

Nach § 257 HGB müssen Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei digitaler Archivierung ist sicherzustellen, dass die Belege während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und unveränderbar bleiben. Ein einfaches Speichern als PDF reicht nicht aus – erforderlich ist ein revisionssicheres Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit Zeitstempel und Versionierung.

Welche Pflichten bestehen beim Jahresabschluss der Tierarzt-GmbH?

Als Tierarzt-GmbH sind Sie nach § 242 HGB und § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich aus einem Anhang nach § 284 HGB. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsprechen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten.

Größenklassen und ihre Konsequenzen

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Erleichterungen
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Verkürzte Bilanz, kein Anhang bei Offenlegung
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Anhang erforderlich, verkürzte GuV
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Vollständiger Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfungspflicht

Die meisten Tierarzt-GmbHs fallen unter die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Sie profitieren von Erleichterungen bei der Offenlegung (§ 326 HGB), müssen aber dennoch einen vollständigen Jahresabschluss aufstellen. Wichtig: Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit eine Größenklassenänderung wirksam wird (§ 267 Abs. 4 HGB).

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Mon.

Feststellung mittelgroße/große GmbH

12 Mon.

Offenlegung (§ 325 HGB)

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das konkret: Der Jahresabschluss einer kleinen Tierarzt-GmbH muss bis spätestens 30.11.2026 von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht mehr beim Bundesanzeiger, seit DiRUG vom 01.08.2022) muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz verfolgt Offenlegungsverstöße konsequent. Auch kleine Tierarzt-GmbHs erhalten regelmäßig Ordnungsgeldandrohungen, wenn die Frist versäumt wird. Die Zahlung eines Ordnungsgeldes befreit nicht von der Offenlegungspflicht – der Jahresabschluss muss dennoch nachgereicht werden.

„Viele Geschäftsführer von Tierarzt-GmbHs unterschätzen die Offenlegungspflicht. Dabei ist das Versäumen dieser Frist einer der häufigsten und vermeidbarsten Fehler. Wir koordinieren deshalb bei OnlineBilanz die Fristen aktiv und stellen sicher, dass alle Schritte – von der Aufstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung – rechtzeitig erfolgen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche besonderen Bilanzpositionen sind in Tierarztpraxen zu beachten?

Die Bilanzierung einer Tierarzt-GmbH folgt grundsätzlich den allgemeinen Regeln des HGB, weist aber branchenspezifische Besonderheiten auf. Insbesondere bei der Bewertung von Anlagevermögen, Vorräten und Forderungen müssen Sie tierarztpraxis-typische Sachverhalte berücksichtigen.

Anlagevermögen: Medizinische Geräte und Praxisausstattung

Diagnostische Großgeräte wie Röntgengeräte, Ultraschallgeräte, CT- oder MRT-Scanner sind typischerweise über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle abzuschreiben. Die amtliche AfA-Tabelle sieht für medizinische Geräte unterschiedliche Nutzungsdauern vor – üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahren. Nach § 253 Abs. 3 HGB können Sie zwischen linearer und degressiver Abschreibung wählen, wobei die degressive AfA steuerlich derzeit nicht mehr zulässig ist (Stand 2026).

  • Röntgenanlage: 8 Jahre Nutzungsdauer
  • Ultraschallgerät: 7 Jahre Nutzungsdauer
  • OP-Ausstattung: 10 Jahre Nutzungsdauer
  • Praxismöbel: 13 Jahre Nutzungsdauer
  • EDV-Hardware: 3 Jahre Nutzungsdauer (Praxissoftware, Computer)

Umlaufvermögen: Arzneimittel und Verbrauchsmaterial

Die Bewertung des Warenbestands erfolgt nach § 256 HGB zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Tierarztpraxen ist besonders zu beachten: Arzneimittel mit begrenzter Haltbarkeit müssen bei Ablaufdatum abgeschrieben werden. Eine pauschale Abwertung für Schwund und Verderb ist zulässig, muss aber betriebsindividuell ermittelt und dokumentiert werden.

Inventur-Hinweis: Arzneimittelbestand

Die körperliche Bestandsaufnahme der Hausapotheke zum Bilanzstichtag ist arbeitsintensiv, aber unverzichtbar. Dokumentieren Sie dabei nicht nur Menge und Wert, sondern auch das Verfallsdatum jedes Medikaments. Diese Dokumentation dient nicht nur der Bilanzierung, sondern auch dem Nachweis gegenüber der Veterinärbehörde nach TÄHAV.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Tierarztpraxen haben typischerweise einen hohen Anteil an Bargeschäften, aber auch offene Forderungen gegenüber Tierhaltern oder Versicherungen. Nach § 253 Abs. 4 HGB sind Forderungen mit dem Nennwert anzusetzen, abzüglich einer Einzelwertberichtigung für konkret gefährdete Forderungen und einer pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko.

Einzelwertberichtigung

Konkrete Forderungen, bei denen ein Ausfall wahrscheinlich ist (z.B. Insolvenz des Schuldners, erfolglose Mahnungen, gerichtliche Auseinandersetzung). Abwertung zwischen 50 % und 100 % je nach Ausfallwahrscheinlichkeit.

Pauschalwertberichtigung

Prozentsatz auf alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen, basierend auf historischen Ausfallraten der Praxis. Üblich sind 1–3 % des Forderungsbestands, abhängig von der Kundenbonität und dem Mahnwesen.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Tierarzt-GmbHs?

Tierarzt-GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG mit einem Steuersatz von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KSt) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde). Im Unterschied zu freiberuflich tätigen Einzeltierärzten oder Tierarzt-Personengesellschaften ist die GmbH grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, auch wenn die Tätigkeit als solche freiberuflich ist.

Gewerbesteuer bei Tierarzt-GmbHs

Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG berechnet. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Körperschaftsteuererklärung, der um verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert wird. Besonders relevant für Tierarzt-GmbHs: Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG für Schuldzinsen und Miet-/Pachtzinsen (je 25 % des 100.000 Euro übersteigenden Betrags).

15 %

Körperschaftsteuer

0,825 %

Solidaritätszuschlag auf KSt

~14 %

Gewerbesteuer (je nach Gemeinde)

Umsatzsteuer: Regelbesteuerung bei tierärztlichen Leistungen

Im Gegensatz zu humanmedizinischen Heilbehandlungen, die nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind, unterliegen tierärztliche Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz von 19 %. Eine Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG greift bei Veterinärmedizin nicht. Lediglich bestimmte landwirtschaftliche Dienstleistungen können unter Umständen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen – dies ist aber in der Kleintierpraxis selten relevant.

Leistungsart Umsatzsteuersatz Rechtsgrundlage
Tierärztliche Behandlung (GOT) 19 % § 12 Abs. 1 UStG
Medikamentenabgabe an Tierhalter 19 % § 12 Abs. 1 UStG
Futtermittel (Grundnahrung) 7 % § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Futtermittel (Ergänzungen, Leckerlis) 19 % § 12 Abs. 1 UStG
Tierbetreuung / Pension 19 % § 12 Abs. 1 UStG

„Die korrekte umsatzsteuerliche Zuordnung ist in Tierarztpraxen komplex, weil häufig Behandlungen, Medikamentenabgaben und Warenverkäufe kombiniert werden. Eine saubere Trennung in der Buchhaltung und auf den Rechnungen ist unerlässlich, um bei Betriebsprüfungen keine Diskussionen zu riskieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Viele Tierarzt-GmbHs werden von den praktizierenden Tierärzten selbst geführt, die gleichzeitig Gesellschafter sind. Hier besteht das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG, wenn das Geschäftsführergehalt unangemessen hoch ist oder andere Leistungen nicht fremdüblich vereinbart sind. Das Finanzamt prüft bei Betriebsprüfungen regelmäßig den Fremdvergleich – also ob ein fremder Dritter unter gleichen Bedingungen denselben Vertrag abgeschlossen hätte.

  • Geschäftsführergehalt schriftlich vereinbaren und angemessen dokumentieren
  • Gehaltsbestandteile (Fixum, Tantieme, Boni) klar definieren und vom Gewinnanteil trennen
  • Privatnutzung von Praxis-PKW nach 1-%-Regel oder Fahrtenbuch versteuern
  • Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter fremdüblich verzinsen (mind. 3–5 % p.a.)
  • Miet- und Pachtverträge für Praxisräume zu marktüblichen Konditionen abschließen

Wann lohnt sich das Outsourcing der Finanzbuchhaltung für Tierarztpraxen?

Die Finanzbuchhaltung einer Tierarzt-GmbH bindet erhebliche Ressourcen. Geschäftsführer müssen entscheiden: Selbst buchen, intern eine Buchhaltungskraft beschäftigen oder die Buchhaltung an einen Steuerberater bzw. eine spezialisierte Plattform auslagern. Die Entscheidung hängt von der Praxisgröße, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und den verfügbaren Personalressourcen ab.

Varianten der Buchhaltungsorganisation

Selbst buchen

  • Volle Kontrolle über alle Vorgänge
  • Keine laufenden Fremdkosten
  • Hohes Maß an Fachwissen erforderlich
  • Zeitaufwand für Geschäftsführer oder TFA
  • Risiko von Fehlern bei steuerlichen Sonderfällen

Interne Buchhaltungskraft

  • Buchhaltung im Haus, schnelle Abstimmung
  • Personalkosten plus Lohnnebenkosten
  • Vertretung bei Urlaub/Krankheit nötig
  • Fachliche Weiterbildung erforderlich
  • Geeignet ab ca. 1,5–2 Mio. € Umsatz

Steuerberater / Plattform

  • Fachliche Sicherheit durch StB-Expertise
  • Aktuelle Kenntnis von Gesetzesänderungen
  • Planbare Kosten, keine Personalverantwortung
  • Effiziente digitale Prozesse bei Plattformen
  • Kombination aus Software und StB-Qualität

Für kleinere Tierarzt-GmbHs mit überschaubarem Belegvolumen (bis ca. 100 Belege pro Monat) kann eine digitale Buchhaltungssoftware mit gelegentlicher Steuerberater-Beratung ausreichend sein. Ab einem Umsatz von etwa 1,5 Millionen Euro oder bei mehreren Standorten lohnt sich die kontinuierliche Betreuung durch einen Steuerberater – entweder klassisch vor Ort oder über eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz.de, die Festpreise und transparente Prozesse bietet.

Was leistet ein Steuerberater bei der Finanzbuchhaltung?

  • Laufende Buchführung: Erfassung und Kontierung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder quartalsweise Abgabe nach § 18 UStG
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA): Laufende Übersicht über Liquidität und Ertragslage
  • Jahresabschluss: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, ggf. Feststellungserklärung
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen: Vorbereitung und Begleitung bei Prüfungen des Finanzamts

Digitale Steuerberater-Plattformen als moderne Alternative

Immer mehr Tierarzt-GmbHs setzen auf digitale Steuerberater-Plattformen: Sie kombinieren cloudbasierte Software mit der fachlichen Prüfung durch zugelassene Steuerberater. OnlineBilanz bietet beispielsweise transparente Festpreise, digitale Belegübermittlung und die rechtsverbindliche Unterzeichnung durch erfahrene Steuerberater – ohne langes Suchen und ohne versteckte Kosten.

„Viele Geschäftsführer von Tierarzt-GmbHs unterschätzen den Zeitaufwand für eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Gerade in Wachstumsphasen oder bei der Eröffnung weiterer Standorte fehlt die Zeit für Kontierungsfragen und Steuerfristen. Hier ist es sinnvoll, die Finanzbuchhaltung professionell auszulagern und sich auf die eigentliche tierärztliche Tätigkeit zu konzentrieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Können Tierärzte als Einzelunternehmer eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen?

Ja, freiberufliche Tierärzte, die als Einzelunternehmer tätig sind und nicht im Handelsregister eingetragen sind, können grundsätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen. Sie unterliegen dann nicht der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Sobald jedoch die Rechtsform einer GmbH oder eine Handelsregistereintragung besteht, greift die volle Buchführungspflicht.

Wie sind Anzahlungen von Tierhaltern buchhalterisch zu behandeln?

Anzahlungen von Kunden für noch nicht erbrachte Leistungen (z. B. bei geplanten Operationen) werden auf dem Passivkonto ‚Erhaltene Anzahlungen‘ gebucht. Sie stellen eine Verbindlichkeit dar, bis die Leistung erbracht und die Schlussrechnung gestellt wird. Erst dann erfolgt die Umsatzrealisierung und die Verrechnung mit dem Anzahlungskonto. Die Umsatzsteuer ist in der Regel bereits bei Vereinnahmung der Anzahlung fällig.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen in Tierarztpraxen?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Inventare, Bilanzen und Jahresabschlüsse sowie Buchungsbelege zehn Jahre. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe gilt ebenfalls eine zehnjährige Frist. Die Aufbewahrung kann in elektronischer Form erfolgen, sofern Unveränderbarkeit und jederzeitige Verfügbarkeit gewährleistet sind (GoBD).

Müssen Tierarztpraxen monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Bei mehr als 7.500 Euro ist eine monatliche Abgabe erforderlich, zwischen 1.000 und 7.500 Euro vierteljährlich, darunter kann auf Antrag eine jährliche Abgabe genügen. Neugegründete Tierarztpraxen müssen in den ersten beiden Kalenderjahren grundsätzlich monatlich voranmelden, sofern keine Kleinunternehmerregelung gewählt wurde.

Wie wirkt sich die Privatnutzung eines Praxis-Pkw auf die Finanzbuchhaltung aus?

Wird ein betrieblicher Pkw auch privat genutzt, muss der Privatanteil als Entnahme gebucht werden. Dies kann pauschal mit der 1-Prozent-Methode (1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat) oder mittels Fahrtenbuch erfolgen. Die Entnahme erhöht den steuerpflichtigen Gewinn und muss monatlich erfasst werden. Bei GmbH-Geschäftsführern liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn keine marktübliche Nutzungsvereinbarung besteht.

Welche Rolle spielt die GoBD für die digitale Finanzbuchhaltung in Tierarztpraxen?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sind für alle Tierarztpraxen mit Buchführungspflicht bindend. Sie fordern Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtigkeit der Buchungen. Digitale Kassensysteme müssen zertifiziert sein, und Belege sind revisionssicher zu archivieren. Verstöße können zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Antwort < 24h garantiert, werktags
Ihr fester Berater gerade online
? portal.onlinebilanz.de/chat
BOnlineBilanz
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Chat 2
FK
F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
Beratung · USt
Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
Top, danke! ? 9:16
iMessage…

Ihre Buchhaltung war noch nie so

Unkompliziert.

Jede Branche. Jede Rechtsform. Jede Unternehmensgröße. KI übernimmt die Vorarbeit, erfahrene Steuerberater prüfen, beraten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse. Erstellen Sie kostenlos ein Konto in unserem Portal – und arbeiten Sie direkt mit Ihrem festen Steuerberater zusammen: Aufträge erteilen, Fragen stellen, Dokumente abrufen. Alles an einem Ort.

Worauf warten Sie noch? Erstellen Sie noch heute kostenlos Ihr Konto im OnlineBilanz-Portal. Ihr fester Steuerberater steht bereit – für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Fragen und Beratung. Aufträge erteilen, Dokumente hochladen, Antworten erhalten. Keine langen Wartezeiten, kein Papierkram, kein unklares Honorar. Nur Sie, Ihr Steuerberater und ein Portal, das wirklich funktioniert.

Maßgeschneiderte Steuerberatung für UG, GmbH und Holding.

Steueroptimierung, Beratung & steuerliche Gestaltung.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt – inklusive.

Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater