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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlog UG auflösen: Kompletter Leitfaden

UG auflösen: Kompletter Leitfaden für die Unternehmergesellschaft im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 15 Minuten

Kurzantwort

Die Auflösung einer UG (haftungsbeschränkt) folgt denselben Regeln wie die GmbH-Auflösung (§§ 60–74 GmbHG) — mit 4 UG-spezifischen Besonderheiten: (1) Meist Einpersonen-Beschluss statt Gesellschafterversammlung, (2) Pflichtrücklage § 5a Abs. 3 GmbHG wird zu freiem EK, (3) niedrigere Notarkosten (100–300 €), (4) höheres Überschuldungsrisiko. Dauer: mindestens 14–16 Monate (Sperrjahr + Abwicklung). Kosten: 1.800–3.500 € insgesamt. Die Auflösung umfasst 7 Phasen: Beschluss → HR-Anmeldung → Gläubigeraufruf → Vermögensverwertung → Sperrjahr → Schlussbilanz → HR-Löschung.

Sie wollen Ihre UG (haftungsbeschränkt) auflösen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Dieser Leitfaden führt Sie durch alle 7 Phasen der UG-Auflösung — von der Beschlussfassung bis zur HR-Löschung. Mit allen UG-spezifischen Besonderheiten (Pflichtrücklage, Einpersonen-Struktur, geringes Kapital), dem vollständigen Zeitplan über 14–16 Monate, konkreten Kosten und strategischen Links zu den vertiefenden Spezial-Artikeln unseres UG-Auflage-Clusters. Ähnliche Fragestellungen ergeben sich auch bei komplexeren Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG, deren Auflösung eigenen Regelungen folgt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

14–16 Monate

Typische Gesamtdauer der UG-Auflösung

1.800–3.500 €

Gesamtkosten bei OnlineBilanz-Festpreis

§ 5a GmbHG

UG-spezifische Pflichtrücklage beachten

1. Wann sollte eine UG aufgelöst werden?

Bevor wir in den Prozess einsteigen: Die Entscheidung zur UG-Auflösung sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Typische Szenarien, in denen die Auflösung sinnvoll ist:

Geschäftsaufgabe

Der Unternehmer stellt die tätigkeit ein (Ruhestand, Neuorientierung, Krankheit). Die UG wird nicht mehr benötigt.

Mangelnde Rentabilität

Die UG verursacht mehr laufende Kosten (Buchhaltung, Jahresabschlüsse) als sie Gewinn bringt. Fortführung lohnt sich nicht.

Umstrukturierung

Wechsel zur GmbH oder Einzelunternehmer, Fusion, strategische Neuausrichtung ohne Fortführung der UG.

Die „schlafende UG“ ist keine Alternative

Viele Geschäftsführer überlegen, die UG einfach „ruhen zu lassen“, ohne sie formal aufzulösen. Das ist ein teurer Fehler: Jahresabschlüsse und Offenlegungen bleiben pflichtig, Zwangsgelder drohen bis 25.000 € pro Jahr (§ 335 HGB). Wer die UG nicht mehr braucht, sollte sie korrekt auflösen — langfristig deutlich günstiger.

2. Rechtliche Voraussetzungen prüfen

Die UG-Auflösung ist nur unter drei Voraussetzungen zulässig:

Drei Prüfpunkte vor dem Auflösungsbeschluss

  • Zahlungsfähigkeit: Die UG muss ihre laufenden Verbindlichkeiten bedienen können. Bei Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantrag statt Auflösung (§ 15a InsO)
  • Keine Überschuldung: Aktiva (zu Liquidationswerten) müssen Verbindlichkeiten decken. Bei Überschuldung: zwingend Insolvenzantrag
  • Mehrheitsverhältnisse: Bei Einpersonen-UG: der Alleingesellschafter entscheidet allein. Bei mehreren: 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich

UG-Spezifisch: Erhöhtes Überschuldungsrisiko

Weil die UG ab 1 € Stammkapital gegründet werden kann, ist die Eigenkapitaldecke oft knapp. Prüfen Sie vor dem Auflösungsbeschluss genau, ob die UG tatsächlich nicht überschuldet ist — mit Aktiva zu Liquidationswerten bewertet, nicht zu Buchwerten. Wer bei Überschuldung eine „Liquidation“ durchführt, macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar und haftet persönlich.

3. Die 4 UG-spezifischen Besonderheiten

Die UG ist juristisch eine GmbH-Variante (§ 5a GmbHG) — aber es gibt vier entscheidende praktische Unterschiede, die die Auflösung einfacher und günstiger machen als bei der GmbH:

UG vs. GmbH im Auflösungsvergleich

AspektGmbHUG (haftungsbeschränkt)
StammkapitalMind. 25.000 €Ab 1 €
Typische Gesellschafter2–5Meist Einpersonen-UG
Beschluss-FormGesellschafterversammlungOft Alleingesellschafter-Beschluss
PflichtrücklageKeine25 % des Jahresüberschusses (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
ÜberschuldungsrisikoGeringerHöher (geringe Kapitaldecke)
Notarkosten300–600 €100–300 €
Gesamtkosten2.000–4.000 €1.800–3.500 €

Die 4 UG-Besonderheiten im Detail

1. Einpersonen-Struktur

Die meisten UGs sind Einpersonen-UGs. Der Alleingesellschafter fasst den Auflösungsbeschluss nach § 48 Abs. 3 GmbHG — eine Unterschrift genügt. Deutlich einfacher als die Mehrpersonen-GmbH.

2. Pflichtrücklage § 5a GmbHG

25 % des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Bei der Auflösung wird diese zu freiem EK und ist Teil des zu verteilenden Vermögens.

3. Niedrigere Notarkosten

Die Notarkosten richten sich nach dem Stammkapital (GNotKG). Bei UG mit Mini-Stammkapital: nur 100–300 € statt 300–600 € bei der GmbH.

4. Erhöhtes Überschuldungsrisiko

Geringes Kapital = dünne Kapitaldecke = schnell Überschuldung bei wirtschaftlichen Problemen. Vor der Auflösung sollte die Überschuldungsprüfung besonders sorgfältig sein.

Muster-Beschluss für die Einpersonen-UG

Für den konkreten Auflösungsbeschluss haben wir ein rechtssicheres, speziell auf die Einpersonen-UG zugeschnittenes Muster erstellt. Inklusive aller Pflichtbestandteile (§ 5a GmbHG-Rücklage, Liquidatoren-Bestellung, HR-Anmeldung): UG-Auflösungsbeschluss Muster.

4. Der 7-Phasen-Prozess im Detail

Die UG-Auflösung läuft in sieben klar abgegrenzten Phasen ab:

1Auflösungsbeschluss fassen

Zeitpunkt: Monat 1 Basis: § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG Kosten: 0–150 €

Der Alleingesellschafter (oder die Gesellschafterversammlung bei mehreren) fasst den Auflösungsbeschluss. Schriftform genügt, Notar nicht zwingend nötig (außer bei Satzungsänderung).

  • Pflichtinhalte: Auflösungsdatum, Firmierung als „UG i.L.“, Liquidatoren-Bestellung
  • Alleingesellschafter-Beschluss nach § 48 Abs. 3 GmbHG möglich
  • Ab dieser Phase firmiert die Gesellschaft als „[Name] UG (haftungsbeschränkt) in Liquidation“

2Handelsregister-Anmeldung

Zeitpunkt: Monat 1 Basis: § 65 Abs. 1 GmbHG, § 12 HGB Kosten: 300–500 €

Der Liquidator meldet die Auflösung und seine Bestellung in öffentlich beglaubigter Form beim Registergericht an (Notartermin zwingend). Nach Prüfung erfolgt die Eintragung im Handelsregister.

  • Notarkosten: 100–200 € für UG (nach Stammkapital gestaffelt)
  • HR-Gebühr: 70–100 €
  • Eintragung als „UG i.L.“ erscheint meist 2–4 Wochen nach Einreichung

3Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger

Zeitpunkt: Monat 1–2 Basis: § 65 Abs. 2 GmbHG Kosten: 150–400 €

Nach HR-Eintragung macht der Liquidator dreimal im Bundesanzeiger bekannt, dass die UG aufgelöst ist und Gläubiger ihre Forderungen anmelden sollten. Der dritte Aufruf startet das Sperrjahr (§ 73 GmbHG).

  • Drei Meldungen in zeitlichem Abstand (üblich 2–4 Wochen)
  • Inhalt: Firma, Sitz, HR-Nummer, Liquidator, Forderungsanmeldung-Adresse
  • Details: Liquidation Bundesanzeiger

4Liquidationseröffnungsbilanz und Vermögensverwertung

Zeitpunkt: Monat 1–12 Basis: § 71 GmbHG Kosten: 499,95 € pro Bilanz

Zum Auflösungsdatum erstellt der Liquidator die Liquidationseröffnungsbilanz. Während des Sperrjahres verwertet er das Vermögen und befriedigt die Gläubiger.

  • Bewertung der Aktiva zu Liquidationswerten (nicht Buchwerten)
  • Vermögensverwertung: Verkauf Inventar, Einzug Forderungen, etc.
  • Gläubigerbefriedigung (Lieferanten, Steuern, Sozialversicherung, Löhne)
  • UG-Pflichtrücklage § 5a Abs. 3 GmbHG wird zu freiem EK

5Sperrjahr einhalten

Zeitpunkt: Monat 2–13 Basis: § 73 GmbHG Kosten: —

Mindestens 12 Monate ab dem dritten Gläubigeraufruf darf kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Diese Schutzfrist gibt den Gläubigern Zeit, Forderungen anzumelden.

  • Zwingende Dauer: 12 Monate ab 3. Bundesanzeiger-Meldung
  • In dieser Zeit kann die Liquidation nicht verkürzt werden
  • Während Sperrjahr: laufende Jahresabschlüsse weiter offenlegen (§ 325 HGB)
  • Details: Forderungen gegen GmbH in Liquidation

6Schlussbilanz und Vermögensverteilung

Zeitpunkt: Monat 13–15 Basis: § 74 GmbHG + § 72 GmbHG Kosten: 499,95 €

Nach Ablauf des Sperrjahres erstellt der Liquidator die Schlussbilanz und verteilt das Restvermögen an die Gesellschafter.

  • Bewertung zu Liquidationswerten, Verbindlichkeiten zu Erfüllungsbeträgen
  • Rückstellung für Rest-Kosten (Archivierung, Schlussbilanz-Honorar)
  • Verteilung nach Anteilsverhältnis (§ 72 GmbHG) an Alleingesellschafter oder Gesellschafter
  • Pflichtrücklage § 5a GmbHG wird als Teil des verteilbaren Vermögens ausgeschüttet
  • Details: Liquidationsschlussbilanz

7HR-Löschung und Aufbewahrung

Zeitpunkt: Monat 15–16 Basis: § 74 Abs. 1 GmbHG Kosten: 300–500 €

Der Liquidator meldet die Beendigung der Liquidation zum Handelsregister an. Nach Prüfung erfolgt die endgültige Löschung der UG. Geschäftsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

  • Notar (Löschungsantrag): 100–200 €
  • HR-Löschungsgebühr: 70–150 €
  • Aufbewahrung: 10 Jahre für alle Geschäftsunterlagen
  • Nach Löschung endet die UG rechtlich

5. Zeitplan über 14–16 Monate

So sehen die zeitlichen Abläufe der typischen UG-Auflösung aus:

Monat 1

Auflösungsbeschluss und HR-Anmeldung

Alleingesellschafter beschließt Auflösung, Liquidator wird bestellt, Anmeldung zum Handelsregister via Notar. Erste Notar- und HR-Kosten fallen an.

Monat 1–2

Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger (3×)

Drei Bekanntmachungen mit 2–4 Wochen Abstand. Mit der 3. Meldung startet das 12-monatige Sperrjahr.

Monat 2

Liquidationseröffnungsbilanz

Zum Auflösungsdatum: Bilanz zu Liquidationswerten. Pflichtrücklage § 5a GmbHG wird zu freiem EK.

Monat 2–12

Vermögensverwertung & Gläubigerbefriedigung

Liquidator verwertet Aktiva, zieht Forderungen ein, bezahlt Gläubiger. Laufende Verbindlichkeiten (Steuern, SozVers., Miete) werden beglichen.

Monat 12–13

Sperrjahr endet, eventuell Zwischenbilanz

Bei Jahreswechsel während der Liquidation: Zwischenbilanz (Jahresabschluss i.S.d. § 242 HGB). Sperrjahr endet 12 Monate nach 3. Gläubigeraufruf.

Monat 13–15

Schlussbilanz und Vermögensverteilung

Schlussbilanz zu Liquidationswerten. Verteilung des Restvermögens an Gesellschafter nach § 72 GmbHG. Pflichtrücklage fließt mit ein.

Monat 15–16

HR-Löschung und Ende der UG

Liquidator meldet Beendigung zum HR, Prüfung durch Registergericht, Löschung. UG besteht rechtlich nicht mehr. Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.

6. Kostenüberblick: Was Sie budgetieren müssen

Die Gesamtkosten der UG-Auflösung liegen typisch bei 1.800–3.500 €. Hier die Aufschlüsselung:

KostenkomponenteHöheAnmerkung
Notar (HR-Anmeldungen)200–500 €Auflösung + Löschung, gestaffelt nach Stammkapital
Handelsregister-Gebühren140–300 €Eintragung der Auflösung + Löschung
Bundesanzeiger (Gläubigeraufruf)150–400 €3-fache Veröffentlichung
Liquidationsbilanzen499,95 € pro BilanzEröffnungs-, ggf. Zwischen- und Schlussbilanz
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)inkl. bei OnlineBilanzBei klassischem StB: 800–2.500 € extra
Bundesanzeiger-Offenlegungeninkl. bei OnlineBilanzPro Jahr während der Liquidation
Finanzamtsvertretung (12 Monate)inkl. bei OnlineBilanzPro beauftragte Bilanz
Gesamt (typische UG mit 3 Bilanzen)1.800–3.500 €Bei OnlineBilanz-Festpreis

Kostenvorteil UG vs. GmbH

Die UG-Auflösung ist typischerweise 200–500 € günstiger als die GmbH-Auflösung — hauptsächlich wegen der niedrigeren Notarkosten. Die weiteren Kosten (HR, Bundesanzeiger, Bilanzen) sind identisch. Details zum GmbH-Vergleich: GmbH auflösen Kosten.

7. Pflichten des Liquidators

Der Liquidator (meist der bisherige Geschäftsführer) hat während der gesamten Auflösung klare Pflichten und trägt persönliche Haftung:

Die wichtigsten Liquidator-Pflichten

  • Vermögensverwertung: Zu marktgerechten Preisen, mit Dokumentation jedes Verkaufs
  • Gläubigerbefriedigung: Alle angemeldeten und bekannten Forderungen vor Gesellschafter-Auszahlung bedienen
  • Bilanzerstellung: Eröffnungsbilanz + ggf. Zwischenbilanzen + Schlussbilanz (§§ 71, 74 GmbHG)
  • Steuererklärungen: KSt, GewSt, USt für jedes Geschäftsjahr während der Liquidation
  • Offenlegung: Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger, auch während der Liquidation (§ 325 HGB)
  • HR-Mitteilungen: Alle verändernden Ereignisse zum Registergericht melden (§ 65, § 74 GmbHG)
  • Aufbewahrung: 10 Jahre alle Geschäftsunterlagen sichern (§ 257 HGB)

„Die meisten UG-Liquidatoren unterschätzen die laufenden Pflichten während der Liquidation. Jahresabschluss-Offenlegung, Steuererklärungen, Finanzamt-Kommunikation — das alles läuft weiter bis zur HR-Löschung. Wer das nicht systematisch aufsetzt, kassiert Zwangsgelder und verlängert die Liquidation um Monate. Deshalb empfehlen wir frühe Aufgabe an einen Festpreis-Dienstleister — der den gesamten Prozess über 14–16 Monate begleitet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

8. Steuerliche Folgen für Gesellschaft und Gesellschafter

Die UG-Liquidation hat steuerliche Folgen auf zwei Ebenen:

Ebene 1: Besteuerung der UG selbst

  • Körperschaftsteuer (15 % + Soli) auf den Liquidationsgewinn
  • Gewerbesteuer auf laufende Erträge während der Liquidation
  • Umsatzsteuer auf Verkaufsvorgänge (Vermögensverwertung)
  • Besteuerung nach § 11 KStG — der Liquidationszeitraum gilt als ein Besteuerungszeitraum (bis zu 3 Jahre)

Ebene 2: Besteuerung der Gesellschafter

Bei der Auszüsschüttung des Liquidationserlöses an die Gesellschafter (nach Sperrjahr) fällt eine weitere Steuer an. Je nach Beteiligungshöhe greifen unterschiedliche Regelungen:

Beteiligung ≥ 1 % (§ 17 EStG)

Teileinkünfteverfahren: 60 % des Liquidationsgewinns zu persönlichem Steuersatz + Soli + KiSt. Freibetrag 9.060 € (abschmelzend).

Beteiligung < 1 % (§ 20 EStG)

Abgeltungsteuer: 25 % + Soli + KiSt. Sparer-Pauschbetrag 1.000 €. Günstigerprüfung möglich.

Betriebsvermögen (§ 8b KStG)

Bei Holding-UG: 95 % steuerfrei. Nur 1,5 % effektive Steuer. Holding-Privileg nutzen.

Vertiefung: Gesellschafter-Besteuerung bei Liquidation

Die Besteuerung der Gesellschafter bei der UG/GmbH-Liquidation haben wir ausführlich im Artikel GmbH-Liquidation und Gesellschafter: Was muss der Anteilseigner versteuern? erklärt — inklusive 4 Rechenbeispielen, § 27 KStG Steuerliches Einlagekonto und 5-Jahres-Rückschau-Regel.

9. Alternativen zur Auflösung

Nicht immer ist die Auflösung die beste Lösung. Prüfen Sie vorab, ob eine dieser Alternativen in Frage kommt:

Umwandlung zur GmbH

Wenn die UG inzwischen 25.000 € Eigenkapital hat: Umwandlung zur Voll-GmbH möglich. Spart langfristig Offenlegungs- und Bilanzkosten.

Anteilsverkauf (Share Deal)

Ein Dritter kauft die UG-Anteile, übernimmt die Gesellschaft. Spart das Liquidationsverfahren komplett. Realisiert ggf. Verkaufsgewinn.

Ruhezeit mit Kurzbilanz

UG ruht für begrenzten Zeitraum, Minimal-Bilanzen. Nur sinnvoll, wenn die UG in absehbarer Zeit wieder aktiviert werden soll — sonst besser Auflösung.

Insolvenzantrag

Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit: Insolvenz statt Auflösung (§ 15a InsO). Kosten geringer, Dauer oft kürzer.

10. Vertiefende Spezial-Artikel

Dieser Leitfaden gibt den Überblick. Für die Details zu einzelnen Aspekten haben wir vertiefende Artikel vorbereitet:

UG-Auflösungs-Cluster: Vertiefungs-Artikel

  • UG-Auflösungsbeschluss Muster: Rechtssichere Vorlage für den Einpersonen-Beschluss mit allen Pflichtbestandteilen.
  • Liquidation Bundesanzeiger: Gläubigeraufruf, laufende Offenlegung, Schlussrechnung — mit Muster-Text und Einreichungsanleitung.
  • Liquidationsschlussbilanz: Aufbau, Bewertung zu Liquidationswerten, Muster-Bilanz und Verteilungsrechnung.
  • Forderung gegen GmbH/UG in Liquidation: Gläubiger-Perspektive, Sperrjahr, Anmeldung von Forderungen.
  • Gesellschafter-Besteuerung bei Liquidation: § 17 EStG, Teileinkünfteverfahren, Rechenbeispiele für Anteilseigner.
  • Liquidation nach Rechtsformen: UG vs. GmbH vs. GmbH & Co. KG vs. Holding im Vergleich.
  • Kostenaufschlüsselung GmbH-Auflösung: Detaillierte Kostenkalkulation mit 3 Rechenbeispielen (auch für UG relevant).

11. Häufige Fragen

Wie lange dauert die UG-Auflösung insgesamt?

Mindestens 14–16 Monate. Hauptgrund: Das Sperrjahr (§ 73 GmbHG) dauert zwingend 12 Monate ab dem dritten Gläubigeraufruf. Dazu kommen je 1–2 Monate für die Anfangs- und End-Phasen (HR-Anmeldung, Schlussbilanz, Löschung). Bei komplexen Liquidationen (mehrere Gesellschafter, Streitigkeiten): 18–24 Monate.

Kann ich meine UG auch ohne Steuerberater auflösen?

Theoretisch ja, praktisch nicht empfehlenswert. Die E-Bilanz muss von einem Steuerberater signiert und via ELSTER übermittelt werden. Außerdem hat der Liquidator persönliche Haftung bei Fehlern. OnlineBilanz bietet Festpreis-Bilanzen mit StB-Signatur inkl. Berufshaftpflicht für 499,95 € pro Bilanz — spart 3.000–6.000 € gegenüber klassischen StB-Kanzleien.

Was passiert mit der Pflichtrücklage bei der Auflösung?

Die Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG wird bei der Auflösung zu freiem Eigenkapital. Sie fällt nicht weg, sondern ist Teil des verteilbaren Vermögens. Der Alleingesellschafter (oder die Gesellschafter) bekommt diesen Betrag nach Sperrjahr ausgezahlt — unter Abzug der Gesellschafter-Steuer.

Muss die UG-Auflösung notariell beurkundet werden?

Der reine Auflösungsbeschluss nicht — Schriftform reicht (außer bei gleichzeitiger Satzungsänderung, § 53 GmbHG). Aber: Die HR-Anmeldung der Auflösung und der Löschung müssen öffentlich beglaubigt werden (§ 12 HGB) — also zwei Notartermine. Notarkosten UG: ca. 100–200 € pro Anmeldung.

Kann ich eine UG auflosen, wenn sie überschuldet ist?

Nein, bei Überschuldung ist die Auflösung nicht zulässig — stattdessen muss Insolvenzantrag gestellt werden (§ 15a InsO). Wer trotzdem liquidiert, macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Wichtig: Die Überschuldungsprüfung basiert auf Liquidationswerten (nicht Buchwerten). Bei knapper Kapitaldecke frühzeitig Steuerberater einbinden.

Was kostet die UG-Auflösung mindestens?

Im günstigsten Fall: ca. 1.800 €. Das setzt voraus: Einpersonen-UG, keine Zwischenbilanz (glatte 14 Monate Laufzeit), 2 Bilanzen (Eröffnung + Schlussrechnung), Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz. Darunter nicht realistisch, allein Behördenkosten betragen ca. 600–800 €.

Was ist der Unterschied zwischen Auflösung und Insolvenz?

Die Auflösung ist die geordnete Beendigung einer zahlungsfähigen UG durch Gesellschafterbeschluss — mit gezielter Vermögensverwertung und Verteilung. Die Insolvenz ist das gerichtliche Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung — mit Insolvenzverwalter und gesetzlicher Gläubigerreihenfolge. Welches Verfahren richtig ist, hängt vom finanziellen Zustand der UG ab.

Kann die Auflösung gestoppt werden?

Ja, solange noch kein Vermögen an Gesellschafter verteilt wurde, können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen (mit 3/4-Mehrheit bzw. Alleingesellschafter-Beschluss bei Einpersonen-UG). HR-Anmeldung erforderlich. Das macht aber nur selten Sinn — meist gibt es gute Gründe für den ursprünglichen Auflösungsbeschluss.

Wie finde ich einen günstigen Dienstleister für die UG-Auflösung?

Der größte Kostenhebel liegt bei den Bilanzen. Klassischer StB nach StBVV: 1.500–3.000 € pro Bilanz. Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. — inklusive aller Steuererklärungen, Offenlegung, StB-Signatur und 12 Monate Finanzamtsvertretung. Bei 3 Bilanzen über die Liquidation sparen Sie 3.000–6.000 € gegenüber klassischem StB.

12. Fazit: Die UG-Auflösung ist planbar und günstiger als viele denken

Die Auflösung einer UG (haftungsbeschränkt) folgt einem klaren 7-Phasen-Prozess über 14–16 Monate und kostet typisch 1.800–3.500 € — also deutlich weniger als die GmbH-Auflösung. Die vier UG-spezifischen Besonderheiten (Einpersonen-Struktur, Pflichtrücklage, niedrigere Notarkosten, erhöhtes Überschuldungsrisiko) machen den Prozess in der Regel einfacher — wenn sie berücksichtigt werden.

Der größte Erfolgsfaktor: Frühzeitige Aufgabe an einen Festpreis-Dienstleister, der alle 7 Phasen über die gesamte Dauer begleitet. OnlineBilanz erstellt die UG-Liquidationsbilanzen zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. pro Bilanz — inklusive Steuererklärungen, Offenlegung, StB-Signatur und 12 Monate Finanzamtsvertretung. Das schont das Budget und vermeidet Fehler, die den Liquidator in persönliche Haftung bringen könnten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die angegebenen Dauern und Kosten sind Richtwerte und können je nach Einzelfall erheblich variieren. Bei komplexen Fällen (mehrere Gesellschafter, knapper Kapitaldecke, Satzungsbesonderheiten) empfehlen wir frühzeitige Konsultation eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eines Steuerberaters. OnlineBilanz unterstützt bei der bilanziellen und steuerlichen Abwicklung. Rechtsgrundlagen: § 5a GmbHG, § 60 GmbHG, § 74 GmbHG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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