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OnlineBilanzBlog Finanzbuchhaltung vs. Buchhaltung

Finanzbuchhaltung vs. Buchhaltung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Der Begriff Buchhaltung ist der Oberbegriff und umfasst vier Bereiche: (1) Finanzbuchhaltung (FiBu) — Verbuchung aller Geschäftsvorfälle mit Außenwirkung, (2) Anlagenbuchhaltung — Abschreibungen und Anlagevermögen, (3) Lohnbuchhaltung — Gehaltsabrechnungen, (4) Kostenrechnung — interne Kalkulation. Die Finanzbuchhaltung ist damit ein Unterbereich der Buchhaltung, aber der zentrale. Der Steuerberater macht nach § 33 StBVV typischerweise FiBu und Anlagen, Lohn und Kostenrechnung werden oft separat abgerechnet oder outgesourct. Wenn Sie einen Steuerberater für die Finanzbuchhaltung beauftragen, liegen die Kosten bei 150–500 € pro Monat je nach Belegvolumen. Auch die jährliche Erstellung der Steuererklärung wird üblicherweise zusätzlich honoriert.

„Macht mein Steuerberater auch die Finanzbuchhaltung?“ — Diese Frage hören wir oft, und sie ist berechtigt. Die Begriffe Buchhaltung und Finanzbuchhaltung werden in der Praxis synonym verwendet, sind aber technisch nicht dasselbe. Wer eine GmbH oder UG führt, sollte wissen, was der Steuerberater konkret leistet — und was nicht. Dieser Artikel klärt die terminologische Verwirrung, zeigt die vier Buchhaltungskreise und erklärt, wie der Steuerberater seine Leistungen abrechnet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

4 Kreise

Die Buchhaltung teilt sich in vier Teilbereiche auf

150–500 €

Monatliche FiBu-Kosten beim Steuerberater (StBVV § 33)

499,95 €

OnlineBilanz-Festpreis für den Jahresabschluss komplett

1. Buchhaltung oder Finanzbuchhaltung? Die Begriffe im Überblick

Der wichtigste Punkt zuerst: Die Begriffe sind nicht identisch, werden aber häufig so verwendet. Die Buchhaltung ist der umfassende Oberbegriff, die Finanzbuchhaltung ist ein wichtiger Unterbereich davon.

Begriffshierarchie

Die Hierarchie

Buchhaltung (Oberbegriff)
├─ Finanzbuchhaltung (FiBu) — Geschäftsvorfälle mit Außenwirkung
├─ Anlagenbuchhaltung — Anlagevermögen, Abschreibungen
├─ Lohnbuchhaltung — Gehaltsabrechnungen
└─ Kostenrechnung — Interne Kalkulation (optional)

Warum die Verwechslung?

In der Praxis verwenden viele Steuerberater und Unternehmer „Buchhaltung“ und „Finanzbuchhaltung“ synonym. Das hat einen einfachen Grund: Die Finanzbuchhaltung ist der quantitativ größte und wichtigste Buchhaltungskreis. Wer von „derBuchhaltung“ spricht, meint meistens die Finanzbuchhaltung.

Technisch korrekt ist die Unterscheidung aber relevant: Wenn Ihr Steuerberater sagt „Ich mache Ihre Buchhaltung“, lohnt eine konkrete Nachfrage — welche Kreise sind enthalten? Für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie die Buchhaltung dem Steuerberater übertragen möchten, ist diese Klärung essentiell.

„Wenn ein Mandant zu uns sagt „Mein alter Steuerberater hat alles gemacht, sogar die Lohnabrechnung“ — dann weiß ich: Der Mandant hat nicht differenziert zwischen Buchhaltung und Lohnbuchhaltung. Das sind zwei separate Leistungen. Beim neuen Steuerberater muss beides getrennt vereinbart werden, sonst gibt es böse Überraschungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

2. Die vier Kreise der Buchhaltung

Für ein besseres Verständnis: Die Buchhaltung einer GmbH oder UG teilt sich in vier Kreise auf, die jeweils eigene Aufgaben und eigene Rechtsgrundlagen haben.

KreisAufgabePflicht?Rechtsgrundlage
Finanzbuchhaltung (FiBu)Verbuchung aller GeschäftsvorfälleJa§ 238 HGB
AnlagenbuchhaltungAnlagevermögen, AfA, AnlagespiegelJa§§ 246, 253 HGB
LohnbuchhaltungGehaltsabrechnung, LSt, SVBei Arbeitnehmern§ 41a EStG, § 28a SGB IV
KostenrechnungInterne KostenträgerkalkulationOptional— (nicht gesetzlich vorgeschrieben)

3. Finanzbuchhaltung im Detail

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist das Herzstück der kaufmännischen Buchhaltung. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle, die eine Außenwirkung haben — also alle Ein- und Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten.

Was gehört zur Finanzbuchhaltung?

  • Eingangsrechnungen — Erfassen aller Lieferantenrechnungen mit Vorsteuer
  • Ausgangsrechnungen — Kundenrechnungen mit Umsatzsteuer
  • Bankbewegungen — Abgleich aller Kontoumsätze (Bank-Übereinstimmung)
  • Kassenführung — Bei Bareinnahmen: Kassenbuch nach § 146 AO
  • USt-Voranmeldung — Monatliche oder quartalsweise Meldung nach § 18 UStG
  • Offene-Posten-Liste — Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen
  • Mahnwesen — Zahlungserinnerungen an säumige Kunden
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) — Monatliche Gewinn- und Verlustrechnung

Typische Aufwandsstruktur pro Monat

Kleine GmbH

20–50 Belege pro Monat. 3–8 Stunden Arbeitsaufwand. 150–300 € bei Steuerberater.

Mittlere GmbH

50–200 Belege pro Monat. 8–20 Stunden. 300–600 € monatlich.

Größere GmbH

Mehr als 200 Belege. 20+ Stunden. 600–1.500 € monatlich, oft eigene Buchhaltung nötig.

4. Anlagenbuchhaltung: Abschreibungen und Anlagespiegel

Die Anlagenbuchhaltung ist der zweitwichtigste Buchhaltungskreis. Sie erfasst alle Gegenstände des Anlagevermögens — also langfristig genutzte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, Software.

Kernaufgaben

Anlageninventar

Vollständige Liste aller Anlagegüter mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer, AfA-Methode.

AfA-Berechnung

Lineare oder degressive Abschreibung nach § 7 EStG. Planmäßige AfA buchen.

Anlagespiegel

Zum Jahresende: Stand Anfang, Zugänge, Abgänge, AfA, Stand Ende. Pflicht nach § 268 HGB.

GWG-Behandlung

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung bis 800 €, Sammelposten bis 1.000 €.

Anlagenbuchhaltung ist meist beim Steuerberater

Während viele Unternehmer die FiBu selbst machen, übergeben sie die Anlagenbuchhaltung oft dem Steuerberater. Grund: Die AfA-Logik ist komplex, AfA-Tabellen müssen korrekt angewandt werden, und der Anlagespiegel ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Wer nach einer Lösung sucht, die sowohl einfache Buchhaltung als auch professionelle Jahresabschlüsse bietet, findet einen detaillierten Vergleich im Artikel OnlineBilanz vs Papierkram. Bei OnlineBilanz ist die Anlagenbuchhaltung im Jahresabschluss-Festpreis enthalten — sofern die Daten in der FiBu korrekt erfasst sind.

5. Lohnbuchhaltung: Separat oder inklusive?

Die Lohnbuchhaltung ist ein eigenständiger Buchhaltungskreis und wird beim Steuerberater fast immer separat abgerechnet. Sie ist rechtlich und technisch anders als die FiBu.

Was umfasst die Lohnbuchhaltung?

  • Monatliche Gehaltsabrechnung — Brutto-Netto-Berechnung, Lohnzettel erstellen
  • Lohnsteueranmeldung — Monatliche LSt-Meldung ans Finanzamt (§ 41a EStG)
  • Sozialversicherungsmeldungen — An Krankenkassen, Rentenversicherung, BG
  • Jahresaufstellungen — Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldung SV
  • Reisekosten — Erstattung von Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung
  • Sonderabrechnungen — Boni, 13. Gehalt, Abfindungen mit korrekter Versteuerung

Typische Kostenstruktur Lohnbuchhaltung

KonstellationKosten pro MonatAbrechnungsbasis
Einzelner GF ohne Mitarbeiter20–40 €Pauschale für 1 Person
GmbH mit 2–10 Mitarbeitern10–20 € pro AN§ 34 StBVV
GmbH mit Branchentarif (z.B. Bau)15–25 € pro ANBranchen-Aufschlag
Internes LohnbüroPersonalkostenAb ca. 30+ AN sinnvoll

Achtung: Nicht jeder Steuerberater macht Lohn

Viele kleinere Steuerberater-Kanzleien haben keine Lohnabteilung und verweisen an externe Lohnbüros. Bei Vertragsabschluss sollten Sie explizit fragen, ob die Lohnbuchhaltung inklusive ist — oder ob Sie einen zweiten Dienstleister brauchen. Bei OnlineBilanz bieten wir keine laufende Lohnabrechnung an (nur Jahresabschluss für GmbH) und empfehlen für Lohn externe Spezialisten.

6. Kostenrechnung: Internes Steuerungsinstrument

Die Kostenrechnung (auch: Controlling) ist der einzige Buchhaltungskreis, der nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient der internen Unternehmenssteuerung: Kalkulation von Verkaufspreisen, Deckungsbeitragsanalyse, Rentabilitätsrechnung.

Drei klassische Arten

Kostenartenrechnung

Welche Kosten entstehen? (Material, Personal, Miete, Energie). Rein erfassend, ohne Zuordnung.

Kostenstellenrechnung

Wo entstehen Kosten? (Produktion, Vertrieb, Verwaltung). Innere Zuordnung.

Kostenträgerrechnung

Wofür entstehen Kosten? (Produkt A, Projekt B). Ergebnis: Kalkulationsgrundlage.

Kostenrechnung beim Steuerberater: Selten

Die Kostenrechnung ist ein internes Steuerungsinstrument — und für das Finanzamt uninteressant. Steuerberater bieten sie selten als Standardleistung an; bei größeren Unternehmen oft als Beratungsleistung (§ 11 StBVV Zeithonorar 30–75 € pro 15 Minuten). Kleinere GmbHs kommen ohne Kostenrechnung aus oder machen eine einfache Variante in Excel.

7. Was der Steuerberater typisch leistet

Der Leistungsumfang des Steuerberaters ist in der Praxis flexibel. Drei typische Pakete:

Paket „Standard“

FiBu + Anlagenbuchhaltung + Jahresabschluss + Steuererklärungen. Lohn separat. Typisch für kleine GmbHs.

Paket „All-inclusive“

Alle vier Kreise (inkl. Lohn) + Beratung. Komplexer, teurer, für größere GmbHs.

Paket „Nur Jahresabschluss“

FiBu selbst, nur JA + Steuererklärungen beim StB. Günstigste Variante, z.B. bei OnlineBilanz.

Paket „Klein-FiBu“

Nur die quartalsweise FiBu, kein JA. Selten, für spezielle Konstellationen.

Klarheit im Vertrag schaffen

Bei Vertragsabschluss mit einem Steuerberater sollten Sie folgende Punkte schriftlich klären:

  • Leistungsumfang — Welche der 4 Kreise sind enthalten, welche nicht?
  • Abrechnungsmodus — Festpreis, Monatspauschale oder StBVV-Gegenstandswert?
  • Zusatzleistungen — Wann fällt Zeithonorar an (Beratung, Sonderaufgaben)?
  • Prüfungen & Einsprüche — Enthalten oder separat abgerechnet?
  • Kündigungsregelung — Kann man während des Jahres wechseln?

8. Wie der Steuerberater die Finanzbuchhaltung abrechnet (§ 33 StBVV)

Für die laufende Finanzbuchhaltung verwendet der Steuerberater typischerweise § 33 StBVV als Rechtsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand oder als Monatspauschale.

Typische Abrechnungsmodelle

ModellBerechnungTypisch für
Belegpauschale0,50–2,00 € pro BelegEinfache Buchhaltung, klare Strukturen
Stundenpauschale60–150 € pro StundeKomplexe Buchhaltung, Ein-/Mehrarbeit
Monatspauschale150–800 € fixKalkulierbarkeit gewünscht
StBVV-Gegenstandswert (§ 33 StBVV)2/10 bis 12/10 der Tabelle CStBVV-konforme Kanzlei

StBVV § 33: Der „klassische“ Weg

Nach § 33 StBVV berechnet der Steuerberater die laufende Buchhaltung nach dem Umsatz als Gegenstandswert. Der Rahmen: 2/10 bis 12/10 der Tabelle C. Mittelgebühr meistens 7/10. Das kann bei mittleren Umsätzen schnell teuer werden. Viele moderne Kanzleien nutzen statt dessen Festpreise oder Monatspauschalen — deutlich transparenter.

9. Alternativen: Teil-Auslagerung und Festpreis-Modelle

Das klassische Modell „Alles beim Steuerberater“ ist oft nicht mehr zeitgemäß. Moderne Unternehmen nutzen diese Alternativen:

Drei beliebte Modelle

Modell „Selbst-FiBu + Fest-JA“

FiBu selbst mit lexoffice/sevdesk/DATEV, Jahresabschluss zum Festpreis. Ersparnis: 2.000–4.000 €/Jahr.

Modell „Spezialist-Lohn + Fest-JA“

Lohn bei Bau-/Gastronomie-Spezialisten, JA bei Festpreis-Anbieter. Für Branchen-Besonderheiten.

Modell „Hybrid-Partner“

Laufende FiBu bei eigenem Steuerberater, JA bei externem Festpreis-Anbieter.

Modell „Komplett-Outsourcing“

Klassisch: Alles bei einer Kanzlei. Bequem, aber meist am teuersten.

Was bei OnlineBilanz enthalten ist

OnlineBilanz konzentriert sich auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Holdings) zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. Das umfasst:

  • Jahresabschluss — Bilanz, GuV, Anhang, Anlagespiegel (Anlagenbuchhaltung inklusive)
  • E-Bilanz-Übermittlung an ELSTER
  • Alle Steuererklärungen — KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung
  • Bundesanzeiger-Offenlegung nach § 325 HGB
  • 12 Monate Finanzamtsvertretung — Bei Prüfungen und Anfragen
  • 1 Jahr kostenlose Steuerberatung bei Fragen zum Jahresabschluss

Die laufende FiBu machen Sie selbst (mit lexoffice, sevdesk, DATEV) oder bei einem beliebigen lokalen Steuerberater. OnlineBilanz integriert die DATEV-Exporte dann nahtlos in den Jahresabschluss.

10. Häufige Fragen

Ist Buchhaltung dasselbe wie Finanzbuchhaltung?

Nein, aber die Begriffe werden oft synonym verwendet. Buchhaltung ist der Oberbegriff und umfasst vier Kreise: Finanzbuchhaltung (FiBu), Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Kostenrechnung. Wenn Unternehmer oder Steuerberater „Buchhaltung“ sagen, meinen sie meistens die FiBu. Technisch präziser ist aber die Unterscheidung.

Macht der Steuerberater alle vier Kreise?

Typischerweise Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung. Die Lohnbuchhaltung wird oft separat abgerechnet oder extern ausgelagert. Die Kostenrechnung bieten viele Kanzleien gar nicht als Standardleistung an — sie ist ein internes Controlling-Instrument.

Muss die Kostenrechnung sein?

Nein. Nur die FiBu, Anlagen und Lohn sind gesetzlich geregelt. Die Kostenrechnung ist optional und dient der internen Steuerung. Für kleine GmbHs reicht oft eine einfache Excel-basierte Auswertung. Ab mittleren GmbHs mit mehreren Produkten oder Projekten wird sie unternehmerisch sinnvoll.

Kann ich die Finanzbuchhaltung ohne Steuerberater führen?

Ja. Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG darf die laufende FiBu selbst führen (§ 4 Nr. 6 StBerG). Voraussetzung: GoBD-konforme Software, Grundkenntnisse der doppelten Buchführung. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuererklärungen sind dagegen dem Steuerberater vorbehalten (§ 3 StBerG). Mehr dazu im Artikel zu Buchhaltung UG selber machen.

Was kostet die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater pro Monat?

Bei kleiner GmbH (20–50 Belege/Monat) typisch 150–300 €, bei mittlerer GmbH 300–600 €, bei größeren 600–1.500 €. Abrechnung nach § 33 StBVV (Gegenstandswert), Belegpauschale (0,50–2 € pro Beleg), Stundenpauschale (60–150 €) oder Monatspauschale. Festpreise sind zunehmend üblich.

Wann lohnt sich eine eigene Buchhaltungsabteilung?

Ab ca. 100–200 Belegen pro Monat oder 10+ Arbeitnehmern wird eine eigene Buchhaltungskraft wirtschaftlich. Dann ist die monatliche Steuerberater-Rechnung oft höher als ein Teilzeit-Buchhaltungsmitarbeiter. Aber: Der Steuerberater wird trotzdem weiterhin für Jahresabschluss und Steuererklärungen gebraucht.

Was ist besser: Festpreis oder StBVV-Abrechnung?

Für die laufende Buchhaltung fast immer der Festpreis — transparent, planbar, keine bösen Überraschungen. Die StBVV-Abrechnung führt oft zu schwankenden Monatsrechnungen und ist bei höheren Umsätzen meist teurer. Für den Jahresabschluss gilt das Gleiche: Festpreis bei OnlineBilanz (499,95 €) vs. StBVV-Mittelgebühr einer klassischen Kanzlei (oft 2.000–4.000 € bei gleicher Leistung).

11. Fazit: Buchhaltung ist mehr als nur Finanzbuchhaltung

Die Begriffe Buchhaltung und Finanzbuchhaltung werden in der Praxis oft synonym verwendet, sind aber technisch nicht identisch. Buchhaltung ist der Oberbegriff für vier Bereiche: Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Kostenrechnung. Der Steuerberater leistet typisch FiBu plus Anlagen; Lohn wird separat oder extern abgerechnet, Kostenrechnung ist optional.

Moderne GmbHs und UGs kombinieren oft: FiBu selbst mit lexoffice oder sevdesk + Jahresabschluss zum Festpreis bei einem spezialisierten Anbieter wie OnlineBilanz (499,95 € inkl. MwSt.). Diese Kombination spart typisch 2.000–4.000 € pro Jahr gegenüber dem „All-inclusive“-Steuerberater — bei voller Rechtssicherheit durch Steuerberater-Signatur und Berufshaftpflicht.

Laufende FiBu selbst, Jahresabschluss zum Festpreis — die smarte Kombination für GmbH, UG und Holding.

OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, GuV, Anlagespiegel, E-Bilanz, alle Steuererklärungen, Bundesanzeiger-Offenlegung.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die angegebenen Kosten sind Richtwerte und können je nach Steuerberater, Region und Unternehmensgröße erheblich variieren. Rechtsgrundlagen: § 238 HGB, § 33 StBVV. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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