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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Marburg

Buchhaltung Marburg 2026: Pflichten & Fristen für GmbHs

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Marburg unterliegen denselben bundesweiten Pflichten zu Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung wie alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dieser Ratgeber erklärt, welche rechtlichen Anforderungen gelten, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de die Buchhaltung transparent und rechtssicher erledigen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Marburg müssen eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB führen, den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) feststellen und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Verstöße gegen diese Pflichten ziehen Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro nach sich. Viele Geschäftsführer beauftragen einen Steuerberater, um die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher zu erfüllen.

Buchhaltung in Marburg: Welche rechtlichen Pflichten gelten für GmbHs?

Jede GmbH mit Sitz in Marburg unterliegt unabhängig von ihrer Größe den gesetzlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach §§ 238 ff. HGB. Die ordnungsgemäße Buchhaltung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss, der gemäß § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Für Kapitalgesellschaften erweitert § 264 HGB diese Pflicht um einen Anhang und – bei mittelgroßen und großen GmbHs – einen Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB.

Die Größenklasse der GmbH bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Schwellenwerte: Kleine GmbHs bleiben unter zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €, Arbeitnehmer ≤ 50), mittelgroße überschreiten mindestens zwei dieser Werte, bleiben aber unter Bilanzsumme 20 Mio. €, Umsatz 40 Mio. € und 250 Arbeitnehmern. Große GmbHs überschreiten mindestens zwei dieser Obergrenzen.

Wichtig für Marburger GmbHs

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das bedeutet: Lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Belegprinzip und die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Aufbewahrungspflichten und Dokumentation

Nach § 257 HGB müssen Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre aufbewahrt werden. Handels- und Geschäftsbriefe unterliegen einer sechsjährigen Aufbewahrungsfrist. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob die Buchhaltung intern, durch einen externen Dienstleister oder digital über Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz erledigt wird – und sie betreffen ebenso Unternehmen, die ihren Umsatz ganz oder teilweise über das Internet erwirtschaften: Wer einen Webshop betreibt, muss die Aufzeichnungspflichten im Onlineshop-Handel genauso konsequent erfüllen wie ein stationäres Marburger Unternehmen.

Welche Fristen müssen GmbHs in Marburg für Jahresabschluss und Offenlegung einhalten?

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen gehört zu den zentralen Pflichten des Geschäftsführers – Verstöße können zu erheblichen Sanktionen führen. Dabei sind nicht nur handels- und steuerrechtliche Abgabefristen relevant, sondern auch die steuerliche Festsetzungsfrist nach der AO, die bestimmt, bis wann Steuerbescheide noch erlassen oder geändert werden können. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Termine im Jahr 2026 und darüber hinaus:

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG beträgt die Frist für kleine GmbHs elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres (also bis 30. November 2026 für das Geschäftsjahr 2025). Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten feststellen (bis 31. August 2026).

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro fest – Geschäftsführer haften hierfür persönlich. Die Zahlung des Ordnungsgeldes befreit nicht von der Offenlegungspflicht; die Unterlagen müssen zusätzlich nachgereicht werden.

Größenklasse Feststellung (§ 42a GmbHG) Offenlegung (§ 325 HGB) Prüfungspflicht
Klein 11 Monate (bis 30.11.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) Nein (außer Satzung regelt anders)
Mittelgroß 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) Ja (§ 316 Abs. 1 HGB)
Groß 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) Ja (§ 316 Abs. 1 HGB)

Buchhaltung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Grundsätzlich ist die Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses keine geschützte Tätigkeit – der Geschäftsführer darf beides selbst erstellen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die meisten GmbHs beauftragen einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden, Haftungsrisiken zu minimieren und steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Eigenständige Buchhaltung: Chancen und Risiken

Vorteile

  • Kosteneinsparung bei einfachen Geschäftsmodellen
  • Direkter Zugriff auf alle Zahlen in Echtzeit
  • Kontrolle über Prozesse und Daten
  • Geeignet für sehr kleine GmbHs mit wenigen Geschäftsvorfällen

Nachteile

  • Hoher Zeitaufwand für Geschäftsführer
  • Fehlerrisiko bei komplexen Sachverhalten (Rückstellungen, latente Steuern, Abgrenzungen)
  • Keine steuerliche Beratung und Optimierung
  • Haftungsrisiko bei fehlerhafter Bilanzierung bleibt beim Geschäftsführer

Steuerberater: Fachliche Sicherheit und rechtliche Absicherung

Steuerberater sind nach § 33 StBerG zur gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet und haften für Fehler in der Buchhaltung und Bilanzierung. Die Beauftragung bietet daher erhebliche Vorteile: Fachliche Korrektheit nach HGB und Steuerrecht, Minimierung des Haftungsrisikos für den Geschäftsführer, steuerliche Optimierung (z. B. bei Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungswahlrechten) sowie Entlastung der Geschäftsführung von zeitintensiven Routineaufgaben.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für eine GoBD-konforme Buchhaltung. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange nach einer Kanzlei zu suchen, findet auf OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater geprüft und unterzeichnet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Buchhaltung: Welche Software-Lösungen eignen sich für Marburger GmbHs?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist in den vergangenen Jahren zum Standard geworden. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware ermöglicht den ortsunabhängigen Zugriff auf Finanzdaten, automatisiert wiederkehrende Prozesse (z. B. Rechnungserstellung, Mahnwesen, Bankabgleich) und erfüllt die Anforderungen der GoBD. Für GmbHs in Marburg stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung, die sich nach Unternehmensgröße, Branche und Komplexität unterscheiden.

Anforderungen an GoBD-konforme Software

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) verlangen unter anderem: Unveränderbarkeit der Buchungen nach Erfassung (Protokollierung aller Änderungen), revisionssichere Archivierung, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Geschäftsvorfälle sowie maschinelle Auswertbarkeit. Moderne Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen in der Regel standardmäßig – dennoch sollte vor der Einführung die GoBD-Konformität geprüft werden.

Marktübliche Software-Kategorien

  • Einfache Cloud-Buchhaltung (z. B. lexoffice, sevDesk): Geeignet für Kleinunternehmer und kleine GmbHs mit einfachen Strukturen. Beinhalten oft EÜR, aber nur eingeschränkte Bilanzerstellung.
  • Mittelstandssoftware (z. B. DATEV, Agenda, Diamant): Umfassende Funktionen für Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung. DATEV ist der Standard in deutschen Steuerkanzleien und ermöglicht nahtlosen Datenaustausch mit dem Steuerberater.
  • ERP-Systeme (z. B. SAP Business One, Microsoft Dynamics): Integrieren Buchhaltung, Warenwirtschaft, CRM. Sinnvoll für mittelgroße und große GmbHs mit komplexen Prozessen.
  • Steuerberater-Plattformen (z. B. OnlineBilanz): Verbinden Software mit Steuerberater-Leistung. Der Mandant erfasst Belege digital, der Steuerberater erstellt Buchhaltung und Jahresabschluss. Transparente Festpreise, keine Wartezeiten.

Tipp für die Software-Auswahl

Achten Sie bei der Auswahl auf die Schnittstellen zu Banken (automatischer Kontoauszugsimport), zur Steuerberatung (DATEV-Export) und zu anderen Systemen (Warenwirtschaft, Online-Shop). Eine gut integrierte Software spart erheblich Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Marburg?

Die Kosten für steuerliche Beratung richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, innerhalb derer der Steuerberater nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung abrechnet. Für die laufende Buchhaltung gilt die sogenannte Monatsgebühr nach § 33 StBVV, für den Jahresabschluss die Gebühr nach § 35 StBVV, jeweils in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (meist Jahresumsatz oder Bilanzsumme).

Typische Kostenbeispiele für GmbHs

Leistung Kleine GmbH (Umsatz ~300 T€) Mittelgroße GmbH (Umsatz ~2 Mio. €) Bemerkung
Laufende Buchhaltung (monatlich) 150–400 € 400–1.200 € Abhängig von Beleganzahl und Komplexität
Jahresabschluss (inkl. Bilanz, GuV, Anhang) 800–2.000 € 2.500–6.000 € Nach § 35 StBVV, 10/10 bis 30/10
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung) 400–1.000 € 1.000–2.500 € Nach § 24, § 25, § 34 StBVV
Beratungsgespräche 100–250 €/Std. 150–300 €/Std. Individuelle Vereinbarung

Viele Kanzleien weichen heute von der starren StBVV ab und bieten Pauschalhonorare oder Festpreise an. Das schafft für beide Seiten Planbarkeit. OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen: Der Mandant weiß von Beginn an, welche Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss anfallen – ohne Überraschungen und ohne versteckte Zusatzkosten.

„Die gesetzlichen Gebührenrahmen sind vielen Mandanten zu intransparent. Auf OnlineBilanz setzen wir daher auf klare Festpreise für Buchhaltung und Jahresabschluss. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, prüfen ihn fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich – Mandanten zahlen einen fixen Betrag, der von Anfang an feststeht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Beleganzahl: Je mehr Buchungen pro Monat, desto höher der Aufwand.
  • Komplexität: Auslandstransaktionen, konzerninterner Verrechnungsverkehr, mehrere Währungen erhöhen den Beratungsaufwand.
  • Vorarbeit des Mandanten: Wer Belege digital vorsortiert und sauber übergibt, spart Steuerberaterzeit.
  • Software-Integration: DATEV-Unternehmen online oder andere Cloud-Lösungen beschleunigen die Zusammenarbeit und senken Kosten.
  • Zusatzleistungen: Lohnbuchhaltung, Controlling, Finanzplanung oder steuerliche Sonderberatung kommen hinzu.

Welche Fehler sollten GmbHs in der Buchhaltung unbedingt vermeiden?

Fehler in der Buchhaltung und Bilanzierung können weitreichende Folgen haben: von Steuernachzahlungen über Ordnungsgelder bis hin zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG. Eine fehlerhafte Bilanz kann zudem bei Kreditverhandlungen, Gesellschafterversammlungen oder im Falle einer Insolvenz erhebliche Probleme verursachen.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Jede Buchung benötigt einen Beleg (§ 238 Abs. 1 HGB, § 145 AO). Ohne ordnungsgemäßen Beleg droht die Nichtanerkennung von Betriebsausgaben.
  • Privatentnahmen nicht gebucht: Privatentnahmen des Gesellschafter-Geschäftsführers (z. B. Pkw-Nutzung, private Reisen) müssen korrekt erfasst und versteuert werden.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen verspätet oder fehlerhaft: Die Abgabefristen (monatlich oder quartalsweise) sind strikt einzuhalten. Verspätungszuschläge nach § 152 AO und Säumniszuschläge drohen.
  • Rückstellungen falsch bewertet: Rückstellungen für Urlaub, Jahresabschlusskosten, Garantien etc. müssen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt werden.
  • Abgrenzungen unterlassen: Nicht abgegrenzte Aufwendungen und Erträge (z. B. Versicherungsprämien, Mieten) verfälschen das Jahresergebnis.
  • Anlagenbuchhaltung fehlerhaft: Falsche Abschreibungsmethoden, fehlende Inventur oder nicht aktualisierte Zugänge/Abgänge führen zu falschen Bilanzwerten.
  • GoBD-Verstöße: Fehlende Unveränderbarkeit, nicht revisionssichere Archivierung oder manuelle Eingriffe ohne Protokollierung können die gesamte Buchhaltung in Frage stellen.

Geschäftsführer-Haftung

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen – dazu zählt auch die fehlerhafte Buchführung. Besonders kritisch: Wird durch fehlerhafte Bilanzierung eine Überschuldung verschleiert und kein Insolvenzantrag gestellt, droht persönliche Haftung und strafrechtliche Verfolgung (§ 15a InsO).

Qualitätssicherung durch systematische Prozesse

Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich die Etablierung interner Kontrollen: Monatliche Kontenabstimmung (insbesondere Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren), regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche, klare Belegverwaltung (digital und revisionssicher), Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Buchungen und die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der laufend die Plausibilität prüft. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren digitale Belegerfassung mit der fachlichen Prüfung durch zugelassene Steuerberater – so werden Fehler frühzeitig erkannt und korrigiert.

Steuerberatung in Marburg: Klassische Kanzlei oder digitale Plattform?

Marburg ist eine mittelgroße Universitätsstadt in Hessen mit einer vielfältigen Unternehmenslandschaft – von inhabergeführten Handwerksbetrieben über Tech-Startups bis hin zu etablierten mittelständischen GmbHs. Für die Buchhaltung und Steuerberatung stehen GmbH-Geschäftsführern grundsätzlich zwei Wege offen: die klassische Steuerberaterkanzlei vor Ort oder digitale Steuerberater-Plattformen.

Vorteile klassischer Kanzleien in Marburg

  • Persönlicher Kontakt: Face-to-Face-Termine schaffen Vertrauen und ermöglichen spontane Rückfragen.
  • Lokale Vernetzung: Regionale Steuerberater kennen oft Besonderheiten der Marburger Wirtschaft, Förderprogramme des Landes Hessen und lokale Ansprechpartner (IHK, Banken).
  • Langjährige Mandatsbeziehungen: Viele Kanzleien betreuen Mandanten über Jahrzehnte, was Kontinuität und tiefes Verständnis des Geschäftsmodells sichert.

Herausforderungen traditioneller Kanzleien

  • Wartezeiten: Gerade in der Hochphase (März/April und Oktober/November) sind viele Kanzleien überlastet – Termine sind schwer zu bekommen.
  • Intransparente Preisgestaltung: Die StBVV-Gebühren werden oft erst nach Abschluss der Arbeit konkret, was Planungsunsicherheit schafft.
  • Unterschiedlicher Digitalisierungsgrad: Nicht alle Kanzleien bieten moderne digitale Schnittstellen oder Cloud-Zusammenarbeit.
  • Fachkräftemangel: Viele Kanzleien suchen händeringend qualifizierte Mitarbeiter – das kann Qualität und Reaktionszeiten beeinträchtigen.

Digitale Steuerberater-Plattformen als Alternative

Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen moderner Software: Mandanten laden Belege digital hoch, die Buchhaltung erfolgt durch das Steuerberater-Team, der Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Koordination übernimmt ein fester Ansprechpartner (bei OnlineBilanz: Servet Gündogan als Büroleiter Stuttgart), die Preise sind von Anfang an transparent. Das Modell eignet sich besonders für GmbHs, die Wert auf Planbarkeit, schnelle Bearbeitung und digitale Prozesse legen – unabhängig davon, ob der Unternehmenssitz in Marburg, Stuttgart oder anderswo in Deutschland liegt.

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§ 33 StBerG

Rechtsverbindlich durch zugelassene Steuerberater

Die Wahl zwischen klassischer Kanzlei und digitaler Plattform hängt von den individuellen Präferenzen ab: Wer persönliche Treffen vor Ort schätzt und einen lokal verwurzelten Ansprechpartner wünscht, ist mit einer Marburger Kanzlei gut beraten. Wer dagegen digitale Prozesse, transparente Festpreise und ortsunabhängige Zusammenarbeit bevorzugt, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine zeitgemäße Lösung.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für GmbHs in Marburg?

GmbHs unterliegen unabhängig vom Sitz der Körperschaftsteuer (15 % nach § 23 KStG), dem Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer, also effektiv 0,825 %) und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer – ihre Höhe hängt vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Für Marburg beträgt der Hebesatz im Jahr 2026 410 % (dieser Wert kann sich in zukünftigen Haushaltsberatungen ändern, liegt aber seit Jahren stabil in diesem Bereich).

Berechnung der Gewerbesteuer in Marburg

Die Gewerbesteuer berechnet sich nach folgender Formel: Gewerbeertrag (Gewinn aus Gewinn- und Verlustrechnung, modifiziert durch Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG) × Steuermesszahl (3,5 % nach § 11 Abs. 2 GewStG) × Hebesatz der Gemeinde. Für Marburg ergibt sich bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € folgende Rechnung: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Steuermessbetrag; 3.500 € × 410 % = 14.350 € Gewerbesteuer.

Gewerbeertrag Steuermessbetrag (3,5 %) Gewerbesteuer (410 % Hebesatz) Effektiver Satz
50.000 € 1.750 € 7.175 € 14,35 %
100.000 € 3.500 € 14.350 € 14,35 %
250.000 € 8.750 € 35.875 € 14,35 %
500.000 € 17.500 € 71.750 € 14,35 %

Im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen liegt Marburg im Mittelfeld. Frankfurt am Main hat beispielsweise einen Hebesatz von 500 %, ländliche Gemeinden oft unter 350 %. GmbHs mit mehreren Betriebsstätten müssen die Gewerbesteuer anteilig an die Gemeinden abführen, in denen sie tätig sind (Zerlegung nach § 28 ff. GewStG).

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

GmbHs sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig (§ 1 UStG) und müssen monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (§ 18 UStG). Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabefrist um einen Monat – sinnvoll, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ist eine zentrale Stellschraube: Nur wer alle Eingangsrechnungen korrekt erfasst und Vorsteuer geltend macht, optimiert die Liquidität. Fehler beim Vorsteuerabzug (z. B. fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen) kosten bares Geld.

„Die korrekte Erfassung von Vorsteuerbeträgen wird häufig unterschätzt. Fehlende oder fehlerhafte Rechnungsangaben nach § 14 UStG führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs. Unsere Steuerberater prüfen alle Eingangsrechnungen systematisch – so sichern wir Ihnen jeden Euro Vorsteuer, der Ihnen zusteht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verlustverrechnung und Mantelkauf

Verluste können nach § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden (Verlustvortrag). Allerdings greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 1 Mio. € die Mindestbesteuerung: Nur 60 % des darüber hinausgehenden Gewinns können mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Bei Anteilseignerwechseln (mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren) droht nach § 8c KStG der vollständige oder anteilige Untergang des Verlustvortrags – die sogenannte Mantelkaufregelung. Ausnahmen greifen bei Sanierungen (§ 8d KStG) oder Konzernumstrukturierungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Marburg die Buchhaltung komplett selbst erledigen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie die laufende Buchhaltung selbst führen. Die Buchführung muss jedoch den Anforderungen der §§ 238 ff. HGB und der AO entsprechen. Für den Jahresabschluss und die Steuererklärungen empfiehlt sich jedoch ein Steuerberater, da hier besondere fachliche und haftungsrechtliche Anforderungen gelten. Fehler können zu Nachzahlungen, Zinsen und Ordnungsgeldern führen.

Welche Unterlagen muss ich für die Buchhaltung aufbewahren und wie lange?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Sie Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte 10 Jahre aufbewahren. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen) ebenfalls 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Eine digitale Archivierung ist zulässig, wenn die Unterlagen jederzeit lesbar und unveränderbar gespeichert sind.

Was passiert, wenn ich als GmbH die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ein Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bei wiederholten Verstößen drohen zusätzliche Zwangsgelder. Zudem kann die fehlende Offenlegung die Kreditwürdigkeit und das Geschäftsimage negativ beeinflussen.

Welche Vorteile bietet eine digitale Steuerberater-Plattform gegenüber einer klassischen Kanzlei vor Ort in Marburg?

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise, kurze Bearbeitungszeiten und ortsunabhängige Zusammenarbeit. Sie arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellen und unterzeichnen. Der gesamte Prozess läuft digital über sichere Plattformen, sodass Sie keine Wartezeiten für Termine haben. Klassische Kanzleien vor Ort bieten dagegen persönlichen Kontakt und individuelle Beratungsgespräche.

Muss ich als kleine GmbH in Marburg auch einen Lagebericht erstellen?

Nein. Nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Mittelgroße und große GmbHs müssen dagegen neben der Bilanz und GuV auch einen Lagebericht erstellen, der die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens darstellt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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