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Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Merzig

Buchhaltung Merzig 2026: GmbH-Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Merzig sind zur ordnungsgemäßen Buchführung und rechtzeitigen Offenlegung verpflichtet – besonders GmbHs und Kapitalgesellschaften müssen strikte Fristen einhalten. Dieser Leitfaden erklärt Größenklassen nach § 267 HGB, Feststellungs- und Offenlegungsfristen für 2026 sowie den digitalen Prozess beim Unternehmensregister. Erfahren Sie, wie moderne Workflows die Buchhaltung vereinfachen und welche Unterstützung Steuerberater bieten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Merzig ansässige GmbHs und Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (Kleinstgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) nach Bilanzstichtag feststellen und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Offenlegungspflichten. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Buchhaltung in Merzig: Pflichten für GmbH und Kapitalgesellschaften

Unternehmen mit Sitz in Merzig unterliegen denselben handelsrechtlichen Buchführungspflichten wie Kapitalgesellschaften bundesweit. Gemäß § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Für GmbHs gelten darüber hinaus die erweiterten Anforderungen des § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.

Regionale Besonderheiten und digitale Infrastruktur

Merzig als Kreisstadt des Landkreises Merzig-Wadern bietet mittelständischen Unternehmen eine gute Infrastruktur. Die Digitalisierung der Buchhaltung ist auch für Merziger Unternehmen Standard: Belege werden digital erfasst, DATEV-Schnittstellen genutzt und der Austausch mit Steuerberatern erfolgt zunehmend über cloudbasierte Plattformen. Wer in Merzig nach zeitgemäßen Lösungen sucht, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne Anfahrt, ohne Wartezeiten.

Praxis-Hinweis

Die Buchhaltungspflicht beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister. Bei GmbHs ist die Anmeldung durch einen Notar erforderlich (§ 7 GmbHG). Ab diesem Zeitpunkt sind alle Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und geordnet zu erfassen.

  • § 238 HGB: Allgemeine Buchführungspflicht für Kaufleute
  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Bilanz
  • § 264 HGB: Jahresabschluss und Lagebericht bei Kapitalgesellschaften
  • § 267 HGB: Größenklassen und deren Auswirkungen auf Offenlegungspflichten

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Schwellenwerte gelten 2026?

Die Einordnung Ihrer GmbH in eine der drei Größenklassen bestimmt maßgeblich den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. § 267 HGB definiert die Schwellenwerte anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Zwei von drei Merkmalen müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, damit eine höhere Größenklasse greift.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Groß > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Folgen für Offenlegung und Prüfungspflicht

Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte Bilanz veröffentlichen und sind von der Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB befreit, sofern keine Sondertatbestände (z. B. börsennotiert) vorliegen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen und umfangreichere Angaben im Anhang machen.

„In der Praxis übersehen viele Geschäftsführer, dass die Größenklasse nicht nur die Offenlegung, sondern auch interne Prozesse beeinflusst: Der Anhang wird umfangreicher, die Dokumentationspflicht steigt, und bei Überschreiten der Schwellenwerte muss rechtzeitig ein Prüfer bestellt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung in 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Aufstellung obliegt den gesetzlichen Vertretern (§ 264 Abs. 1 HGB), die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG, und die Offenlegung ist nach § 325 HGB beim Unternehmensregister vorzunehmen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine GmbH

  • Bilanzstichtag 31.12.2025 → spätestens 30.11.2026
  • Verlängerung bei besonderen Gründen möglich, jedoch dokumentationspflichtig

Mittelgroße/große GmbH

  • Bilanzstichtag 31.12.2025 → spätestens 31.08.2026
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB ist zu beachten

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse gilt: Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (1. August 2022) erfolgt die elektronische Einreichung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld-Risiko

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 € und 25.000 € fest – bei Wiederholung auch höher. Die Pflicht zur Offenlegung entfällt nicht, auch wenn das Ordnungsgeld gezahlt wurde.

Offenlegung beim Unternehmensregister: So funktioniert der digitale Prozess

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 ist das Unternehmensregister die zentrale Plattform für die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Der Bundesanzeiger fungiert lediglich noch als Bekanntmachungsmedium – die Einreichung erfolgt jedoch ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Schritt-für-Schritt: Elektronische Einreichung

  1. ESEF-Format vorbereiten: Jahresabschlüsse müssen im ESEF-Format (European Single Electronic Format) eingereicht werden – eine XML-Datei mit eingebetteten XBRL-Taxonomien.
  2. Anmeldung im Unternehmensregister: Mit ELSTER-Zertifikat oder De-Mail authentifizieren.
  3. Upload der Dokumente: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht und Bestätigungsvermerk hochladen.
  4. Gebühr entrichten: Die Offenlegungsgebühr beträgt je nach Umfang zwischen 40 € und 75 €.
  5. Bestätigung abwarten: Nach erfolgreicher Prüfung durch das Betreiberportal erfolgt die Veröffentlichung.

„Viele Mandanten unterschätzen die technischen Anforderungen der ESEF-Einreichung. Wir übernehmen bei OnlineBilanz die gesamte Aufbereitung und Übermittlung – von der XBRL-Taxonomie bis zur finalen Veröffentlichung. So entfällt für den Geschäftsführer das Risiko von Formatfehlern oder Fristversäumnissen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Signatur erforderlich

Die Offenlegung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur. ELSTER-Zertifikate sind hierfür geeignet und bei den meisten Steuerberatern bereits vorhanden. Alternativ kann eine De-Mail-Adresse genutzt werden.

Buchhaltung in Merzig: Steuerberater oder Eigenleistung?

Geschäftsführer stehen regelmäßig vor der Frage, ob die Buchhaltung intern geführt oder an einen Steuerberater delegiert werden soll. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend sind Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle und verfügbare Ressourcen.

Interne Buchhaltung: Voraussetzungen und Risiken

Eine interne Buchhaltung setzt fundierte Kenntnisse in HGB, EStG und Umsatzsteuerrecht voraus. Die laufende Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen, und Fehler können zu Steuernachzahlungen, Verzugszinsen oder sogar zu einem Ordnungsgeldverfahren führen. Zudem entfällt bei Eigenleistung die Haftung und Beratungskompetenz eines Steuerberaters.

Steuerberater: Haftung, Expertise und Zeitersparnis

Steuerberater sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 StBerG), haften für Beratungsfehler (Berufshaftpflicht) und halten sich laufend über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden. Für GmbHs mit mehreren Gesellschaftern oder komplexen Sachverhalten (z. B. Beteiligungen, Investitionen, Fördermittel) ist die Beauftragung eines Steuerberaters faktisch unverzichtbar.

Interne Buchhaltung

  • Kostenkontrolle
  • Direkter Zugriff auf Daten
  • Erfordert qualifiziertes Personal
  • Fehlerrisiko liegt beim Unternehmen

Lokaler Steuerberater

  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Haftung und Expertise
  • Terminabhängigkeit
  • Fahrtwege und Wartezeiten

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Digitale Koordination, keine Anfahrt
  • Zugelassene Steuerberater unterzeichnen
  • Transparenz und schnelle Abstimmung

Wer die Vorteile eines Steuerberaters mit der Effizienz digitaler Prozesse verbinden möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine zukunftsorientierte Lösung: Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen den Jahresabschluss, die Koordination erfolgt digital über Servet Gündogan und unser Büroteam in Stuttgart – transparent, schnell und ohne Wartezeiten.

DATEV, Cloud und digitale Workflows: Moderne Buchhaltung in der Praxis

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung grundlegend verändert. Cloudbasierte Lösungen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk ermöglichen die automatisierte Belegerfassung, den digitalen Austausch mit dem Steuerberater und die Echtzeit-Übersicht über die finanzielle Lage des Unternehmens.

DATEV als Standard im deutschen Rechnungswesen

DATEV ist die am weitesten verbreitete Software im deutschen Steuerberatungsmarkt. Die Plattform bietet Schnittstellen für Bankbuchungen, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung und die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen. Für Steuerberater ist DATEV faktisch Standard – wer eine DATEV-Schnittstelle nutzt, erleichtert die Zusammenarbeit erheblich.

Cloud-Buchhaltung: Vorteile und GoBD-Konformität

Cloud-Lösungen müssen den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) entsprechen. Dies umfasst Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und die revisionssichere Archivierung über zehn Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO).

  • Belegerfassung per Foto-Upload oder Scan
  • Automatisierte Kontierung durch KI-gestützte Texterkennungen
  • Schnittstelle zur Bank für automatische Buchungsvorschläge
  • Digitaler Freigabeworkflow für Rechnungen
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD
  • Echtzeit-Zugriff für Geschäftsführer und Steuerberater

Praxis-Tipp

Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Software er bevorzugt nutzt. Eine kompatible Lösung spart Zeit, reduziert Schnittstellen-Fehler und beschleunigt die Abstimmung erheblich.

Häufige Fehler in der GmbH-Buchhaltung und wie Sie sie vermeiden

Fehler in der Buchhaltung können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: von Steuernachzahlungen über Verzugszinsen bis hin zu Ordnungsgeldern oder sogar strafrechtlichen Ermittlungen bei Vorsatz. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich jedoch durch strukturierte Prozesse und fachliche Begleitung vermeiden.

Fehler 1: Verspätete oder fehlende Buchungen

Die laufende Buchführung muss zeitnah erfolgen (§ 239 Abs. 2 HGB). Verspätete Erfassungen führen zu unvollständigen Monatsabschlüssen, falschen Umsatzsteuervoranmeldungen und einem verzerrten Bild der Liquidität. Besonders kritisch: Kassengeschäfte müssen täglich erfasst werden.

Fehler 2: Privatentnahmen nicht korrekt dokumentiert

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern verschwimmen häufig die Grenzen zwischen betrieblichen und privaten Zahlungen. Nicht ordnungsgemäß dokumentierte Privatentnahmen können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert werden und zu erheblichen Steuernachzahlungen führen (§ 8 Abs. 3 KStG).

Fehler 3: Fehlende oder unvollständige Belege

Jede Buchung erfordert einen Beleg (§ 238 HGB, § 146 AO). Fehlen Belege, sind Betriebsausgaben nicht abzugsfähig und die Buchhaltung entspricht nicht den GoB. Die Finanzverwaltung kann im Extremfall eine Schätzung vornehmen (§ 162 AO), die für das Unternehmen meist ungünstiger ausfällt.

Vorsicht bei Kassenbuchführung

Kassenbücher sind besonders prüfungsanfällig. Seit 2020 gelten verschärfte Anforderungen an Kassensysteme: Manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind Pflicht (§ 146a AO). Verstöße können zur Verwerfung der gesamten Buchführung führen.

„Wir beobachten immer wieder, dass Geschäftsführer die Aufbewahrungsfristen unterschätzen: Handels- und Geschäftsbriefe müssen sechs Jahre, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden. Digitale Archivierung ist hier die Lösung – revisionssicher und jederzeit abrufbar.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fehler Rechtsfolge Vermeidung
Verspätete Buchungen Verzugszinsen, falsche USt-VA Monatliche Abstimmung mit StB
Fehlende Belege Betriebsausgaben nicht abzugsfähig Digitale Belegarchivierung
Verdeckte Gewinnausschüttung Nachzahlung KSt, vGA-Besteuerung Klare Vereinbarungen, Fremdvergleich
Fristversäumnis Offenlegung Ordnungsgeld 500–25.000 € Jahresabschluss frühzeitig beauftragen

OnlineBilanz für Merziger Unternehmen: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreisen

OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität und rechtliche Sicherheit eines zugelassenen Steuerberaters mit der Effizienz und Transparenz digitaler Prozesse. Geschäftsführer aus Merzig profitieren von klaren Festpreisen, schneller digitaler Abstimmung und der vollen Steuerberater-Haftung – ohne Anfahrt, ohne Wartezeiten.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Anfrage stellen: Über das Portal geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und erhalten sofort ein Festpreis-Angebot.
  2. Unterlagen digital übermitteln: Belege, Kontoauszüge und Vorjahresabschlüsse laden Sie sicher verschlüsselt hoch.
  3. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter in Stuttgart ist Servet Ihr erster Ansprechpartner – er koordiniert den gesamten Prozess zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team.
  4. Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Unsere Steuerberater prüfen, erstellen und unterzeichnen Ihren Jahresabschluss rechtsverbindlich.
  5. Offenlegung inklusive: Wir übernehmen die ESEF-Aufbereitung und die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.

Vorteile für GmbHs aus Merzig

Transparenz & Festpreise

  • Preiskalkulation nach Größenklasse und Komplexität
  • Keine Abrechnungen nach Stunden oder Zehntelstunden

Digitale Effizienz

  • Upload, Abstimmung und Freigabe im Portal
  • Schnelle Rückmeldungen, keine Terminabhängigkeit

„Viele Mandanten schätzen, dass sie nicht mehr in die Kanzlei fahren müssen und dennoch einen festen Ansprechpartner haben. Ich koordiniere die gesamte Kommunikation, unser Steuerberater-Team liefert die fachliche Expertise – und der Geschäftsführer kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ob Sie in Merzig, im Saarland oder bundesweit tätig sind: OnlineBilanz bietet Ihnen die Sicherheit eines zugelassenen Steuerberaters und die Vorteile einer modernen, digitalen Plattform. Mehr erfahren Sie unter onlinebilanz.de.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Merzig die Buchhaltung vollständig selbst übernehmen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie die laufende Buchführung selbst durchführen, sofern Sie über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Allerdings muss der Jahresabschluss ordnungsgemäß nach HGB erstellt werden. Viele Geschäftsführer lagern zumindest die Abschlusserstellung an einen Steuerberater aus, um Haftungsrisiken zu minimieren und die fachliche Korrektheit sicherzustellen.

Welche Unterlagen muss ich für die Buchhaltung in Merzig aufbewahren und wie lange?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Buchungsbelege, Rechnungen, Kontoauszüge und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden. Geschäftsbriefe und sonstige Handelsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte bzw. das Dokument empfangen oder versendet wurde.

Was passiert, wenn ich als Merziger GmbH die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet bei verspäteter oder fehlender Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann die Offenlegung zwangsweise durchgesetzt werden, und es drohen wiederholte Ordnungsgelder, bis die Pflicht erfüllt ist.

Benötige ich für die Buchhaltung in Merzig eine spezielle Software?

Eine zertifizierte Buchhaltungssoftware ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Sie sollte GoBD-konform sein, um die Anforderungen des Finanzamts zu erfüllen. Gängige Lösungen wie DATEV, Lexware oder cloudbasierte Plattformen gewährleisten eine revisionssichere Ablage, automatisierte Prozesse und einfache Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Kann ich als Kleinstkapitalgesellschaft in Merzig auf die Offenlegung verzichten?

Nein, auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind zur Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet. Allerdings profitieren sie von erheblichen Erleichterungen: Sie können eine verkürzte Bilanz einreichen und auf Anhang sowie Lagebericht verzichten, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Eine vollständige Befreiung von der Offenlegung gibt es nicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Fabian Klement
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Fabian Klement
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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz