Buchhaltung Makler 2026: Pflichten & Praxis-Tipps
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Makler – ob Immobilien, Versicherungen oder Finanzanlagen – unterliegen spezifischen Buchhaltungspflichten. Provisionserlöse, Durchlaufposten und Jahresabschluss erfordern präzise Kontierung und Dokumentation. Dieser Leitfaden zeigt, worauf Sie 2026 achten müssen und wie Sie Ihre Buchhaltung Makler rechtssicher organisieren.
Kurzantwort
Makler sind nach § 238 HGB buchführungspflichtig, sobald sie die Schwellenwerte überschreiten. Die Maklerbuchhaltung zeichnet sich durch Provisionserlöse, Durchlaufposten (Maklercourtage) und besondere Umsatzsteuer-Regelungen aus. Makler-GmbHs müssen zudem einen Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen.
Inhaltsverzeichnis
- Buchhaltungspflichten für Makler im Überblick
- Besonderheiten der Maklerbuchhaltung
- Jahresabschluss bei Makler-GmbH
- Kontierungshinweise für Makler
- Digitale Buchhaltung für Makler
- Steuerliche Besonderheiten für Makler
- Haftungsrisiken bei fehlerhafter Buchhaltung
- Buchhaltung Makler: Outsourcen oder Inhouse?
Buchhaltungspflichten für Makler im Überblick
Makler unterliegen je nach Rechtsform und Größe unterschiedlichen Buchhaltungspflichten. Während freiberufliche Makler in der Rechtsform eines Einzelunternehmens häufig nur zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG verpflichtet sind, müssen Makler-GmbHs gemäß § 238 HGB eine vollständige Buchführung einrichten. Die Abgrenzung ist entscheidend: Wer als Kaufmann im Sinne des HGB gilt, muss Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen.
Für GmbH-Geschäftsführer im Maklerbereich bedeutet dies konkret: Unabhängig von der Unternehmensgröße besteht eine grundsätzliche Buchführungspflicht nach § 13 GmbHG i.V.m. § 238 HGB. Die ordnungsgemäße Buchführung muss nachvollziehbar, vollständig und zeitgerecht erfolgen. Verstöße können nicht nur steuerliche, sondern auch handelsrechtliche und persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Handelsrechtliche Grundlagen
- § 238 HGB: Verpflichtung zur Buchführung für alle Kaufleute
- § 242 HGB: Aufstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss
- § 243 HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Bücher und Inventare
- § 13 GmbHG: Spezielle Buchführungspflicht für GmbH-Geschäftsführer
Praxis-Hinweis
Viele Makler-GmbHs unterschätzen die Anforderungen an die laufende Buchführung. Provisionserlöse müssen periodengerecht erfasst werden – insbesondere bei erfolgsabhängigen Courtagen, die über den Bilanzstichtag hinausreichen. Eine saubere Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) ist essentiell.
Besonderheiten der Maklerbuchhaltung
Die Buchhaltung für Makler weist branchenspezifische Besonderheiten auf, die über die klassische kaufmännische Buchführung hinausgehen. Im Zentrum steht die korrekte Erfassung und Abgrenzung von Provisionserlösen. Makler erzielen ihre Umsätze typischerweise auf Basis erfolgsabhängiger Courtagen – sei es bei Immobilienvermittlung, Versicherungsmaklern oder Finanzdienstleistungen.
Provisionserträge richtig erfassen
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) dürfen Gewinne nur ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Bei Maklern bedeutet dies: Die Provision ist erst dann zu buchen, wenn der Vermittlungserfolg eingetreten ist – etwa bei Abschluss des Kaufvertrags, nicht bereits bei Vertragsanbahnung. Bei Versicherungsmaklern kommt hinzu, dass Folgeprovisionen über mehrere Jahre anfallen können und entsprechend abzugrenzen sind.
Typische Buchungsposten in der Maklerbuchhaltung
Ertragsseite
- Vermittlungsprovisionen (Courtage)
- Bestandsprovisionen
- Beratungshonorare
- Sonstige Erträge aus Nebenleistungen
Aufwandsseite
- Werbe- und Marketingkosten (oft erheblich)
- Bürokosten und Miete
- Lizenzgebühren (Maklersoftware, Portale)
- Versicherungen (Vermögensschadenhaftpflicht)
„In der Maklerbuchhaltung sehen wir immer wieder, dass Provisionen zu früh gebucht werden. Entscheidend ist nicht der Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber, sondern der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Erfolgs. Bei Immobilienmaklern ist das regelmäßig der notarielle Kaufvertrag, bei Versicherungsmaklern der Versicherungsbeginn.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Umsatzsteuerliche Behandlung
Maklerleistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer mit 19 %. Versicherungsmakler profitieren von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG – allerdings nur für Versicherungsvermittlung im engeren Sinne, nicht für Beratungsleistungen. Diese Unterscheidung muss in der Buchhaltung sauber getrennt werden, um fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen zu vermeiden.
Jahresabschluss bei Makler-GmbH
Jede Makler-GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Abhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB kommen weitere Bestandteile hinzu: Ein Anhang ist für kleine Kapitalgesellschaften optional (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB), für mittelgroße und große Gesellschaften verpflichtend. Der Lagebericht ist ab der mittelgroßen Kapitalgesellschaft erforderlich (§ 264 Abs. 1 HGB).
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Die meisten Makler-GmbHs fallen in die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft. Zwei der drei Schwellenwerte dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Für kleine Kapitalgesellschaften gelten Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung.
Fristen für Makler-GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025)
-
Aufstellung Jahresabschluss: bis 31.03.2026 (§ 264 Abs. 1 HGB empfiehlt 3 Monate)
-
Feststellung durch Gesellschafterversammlung: bis 30.11.2026 (kleine GmbH, § 42a Abs. 2 GmbHG)
-
Offenlegung im Unternehmensregister: bis 31.12.2026 (§ 325 HGB, 12 Monate nach Bilanzstichtag)
-
Bei verspäteter Offenlegung: Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 € nach § 335 HGB
Wichtig
Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Veröffentlichungsmedium, keine Einreichungsstelle mehr. Geschäftsführer müssen die elektronische Einreichung über das Portal www.unternehmensregister.de vornehmen.
Geschäftsführer, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, ohne lange Wartezeiten und mit transparentem Festpreis, finden auf OnlineBilanz.de eine digitale Lösung. Das Steuerberater-Team erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich – koordiniert durch das Büroteam um Servet Gündogan.
Kontierungshinweise für Makler
Die korrekte Kontierung ist die Basis für eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Makler nutzen typischerweise den Standardkontenrahmen SKR 03 oder SKR 04. Für branchenspezifische Geschäftsvorfälle empfiehlt sich eine strukturierte Kontenzuordnung, um spätere Auswertungen und Steueroptimierungen zu erleichtern.
Erlöskonten für Maklerleistungen
- SKR 03 (Konto 8400) / SKR 04 (Konto 4400): Erlöse aus Vermittlungsleistungen 19 % USt
- SKR 03 (Konto 8120) / SKR 04 (Konto 4120): Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 11 UStG (Versicherungsmakler)
- SKR 03 (Konto 8500) / SKR 04 (Konto 4500): Erlöse aus Beratungsleistungen
- SKR 03 (Konto 8600) / SKR 04 (Konto 4600): Provisionserlöse Vorjahr (Abgrenzung)
Aufwandskonten mit Maklerbezug
- SKR 03 (Konto 4630) / SKR 04 (Konto 6640): Werbekosten (Immobilienportale, Online-Marketing)
- SKR 03 (Konto 4945) / SKR 04 (Konto 6815): Beiträge und Gebühren (IHK, Verbände)
- SKR 03 (Konto 4360) / SKR 04 (Konto 6300): Versicherungen (Vermögensschadenhaftpflicht)
- SKR 03 (Konto 4940) / SKR 04 (Konto 6825): Lizenzgebühren (Maklersoftware)
- SKR 03 (Konto 4670) / SKR 04 (Konto 6672): Provisionen an Untermakler
„Wir empfehlen Maklern, die Werbekosten detailliert zu untergliedern – etwa nach Online-Portalen, Print-Werbung und Social Media. Das erleichtert nicht nur die interne Auswertung, sondern auch die steuerliche Prüfung der Abzugsfähigkeit. Gerade bei hohen Werbeaufwendungen schaut das Finanzamt genau hin.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Abgrenzungsposten und Rückstellungen
Makler müssen häufig mit Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB arbeiten: Provisionen, die im alten Jahr vereinnahmt wurden, aber wirtschaftlich dem neuen Jahr zuzuordnen sind, sind über aktive oder passive Rechnungsabgrenzung zu erfassen. Zudem sind Rückstellungen nach § 249 HGB zu bilden – etwa für drohende Gewährleistungsansprüche bei fehlerhafter Vermittlung oder für noch ausstehende Jahresabschlusskosten.
Digitale Buchhaltung für Makler
Die Digitalisierung der Buchhaltung ist für Makler nicht nur eine Arbeitserleichterung, sondern zunehmend auch eine rechtliche Anforderung. Seit der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) müssen digitale Belege revisionssicher archiviert werden. Makler, die mit CRM-Systemen, Portalen und digitalen Zahlungsströmen arbeiten, profitieren von integrierten Buchhaltungslösungen.
GoBD-konforme Belegarchivierung
Nach den GoBD müssen elektronische Belege in ihrer ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Das bedeutet: Wer eine Rechnung als PDF erhält, muss diese auch als PDF archivieren – ein Ausdruck genügt nicht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Die Ablage muss revisionssicher, unveränderbar und jederzeit auffindbar sein. Cloud-Lösungen sind zulässig, müssen aber den GoBD-Anforderungen entsprechen.
Vorteile digitaler Buchhaltung für Makler
Zeitersparnis
- Automatische Belegerfassung
- Integration mit Bank und Kasse
- Wegfall manueller Ablage
Rechtssicherheit
- GoBD-konforme Archivierung
- Vollständiger Audit-Trail
- Nachvollziehbare Dokumentation
Transparenz
- Echtzeit-Überblick über Liquidität
- Sofortige Auswertungen
- Digitale Zusammenarbeit mit Steuerberater
Praxis-Tipp
Viele Makler nutzen spezialisierte Maklersoftware (z.B. für Immobilien oder Versicherungen). Achten Sie darauf, dass die Software eine DATEV-Schnittstelle oder einen Export im CSV-Format bietet. So können Belege und Umsätze direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen werden – ohne manuelle Doppelerfassung.
Die Kombination aus digitaler Buchhaltungssoftware und professioneller Steuerberatung ist für Makler-GmbHs ideal. Auf Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten Mandanten digital mit zugelassenen Steuerberatern zusammen – transparente Festpreise, keine Wartezeiten, rechtssichere Abschlüsse.
Steuerliche Besonderheiten für Makler
Neben der handelsrechtlichen Buchführung müssen Makler-GmbHs die steuerlichen Anforderungen erfüllen. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % auf den zu versteuernden Gewinn, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer, deren Hebesatz je nach Gemeinde zwischen 200 % und über 500 % variiert. Die effektive Gesamtsteuerbelastung liegt in der Regel zwischen 30 % und 33 %.
Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Befreiung?
Während Immobilienmakler und viele Finanzdienstleister der Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer unterliegen, profitieren Versicherungsmakler von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG. Diese Befreiung gilt jedoch nur für die eigentliche Versicherungsvermittlung. Beratungsleistungen, Schulungen oder Softwareverkäufe sind steuerpflichtig. In der Buchhaltung muss daher eine klare Trennung der Umsatzarten erfolgen.
Betriebsausgabenabzug und typische Streitfelder
- Werbekosten: Voll abzugsfähig, solange betrieblich veranlasst – auch hohe Aufwendungen für Online-Portale
- Geschäftswagennutzung: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch; bei Maklern oft hohe private Nutzung
- Bewirtungskosten: Nur 70 % abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), ordnungsgemäße Dokumentation erforderlich
- Arbeitszimmer: Absetzbar, wenn Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit (bei reinen Außendienstmaklern kritisch)
- Fortbildungskosten: Voll abzugsfähig, z.B. Immobilienbewertung, Versicherungsfachschulungen
15 %
Körperschaftsteuer
~14–17 %
Gewerbesteuer (Ø)
30–33 %
Gesamtsteuerbelastung
„Makler sollten die Geschäftsführergehälter steueroptimal gestalten. Eine angemessene Vergütung mindert den Gewinn der GmbH und vermeidet die Doppelbelastung durch Körperschaft- und Einkommensteuer. Wir prüfen regelmäßig, ob die Gehaltshöhe fremdüblich ist und ob Tantieme-Modelle sinnvoll sind.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Steuerliche Pflichten im Jahresablauf
| Pflicht | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich/quartalsweise, 10. des Folgemonats | § 18 UStG |
| Lohnsteueranmeldung | Monatlich, 10. des Folgemonats | § 41a EStG |
| Körperschaftsteuererklärung | 31.07.2027 (mit StB-Fristverlängerung) | § 149 AO |
| Gewerbesteuererklärung | 31.07.2027 (mit StB-Fristverlängerung) | § 149 AO |
Haftungsrisiken bei fehlerhafter Buchhaltung
GmbH-Geschäftsführer tragen die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses. Verstöße gegen die Buchführungspflicht können nicht nur zu steuerlichen Nachforderungen, sondern auch zu persönlichen Haftungsrisiken führen. Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
Steuerrechtliche Haftung nach § 69 AO
Besonders kritisch ist die Haftung für Steuerschulden der GmbH. Zahlt die Gesellschaft fällige Steuern nicht, kann das Finanzamt den Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich in Anspruch nehmen – etwa für nicht abgeführte Umsatzsteuer oder Lohnsteuer. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsführer seine Pflichten schuldhaft verletzt hat. Eine fehlerhafte oder verspätete Buchführung kann als Indiz für Pflichtverletzung gewertet werden.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt (Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag, § 325 HGB), droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz setzt die Höhe je nach Größe der Gesellschaft und Dauer der Verspätung fest. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft, kann aber bei wiederholter Pflichtverletzung auch gegen den Geschäftsführer persönlich verhängt werden.
Achtung Haftungsfalle
Geschäftsführer, die den Jahresabschluss selbst erstellen oder durch unqualifizierte Buchhalter erstellen lassen, riskieren fehlerhafte Abschlüsse. Im Haftungsfall hilft der Hinweis auf Unwissenheit nicht – der Geschäftsführer ist verpflichtet, sich die notwendige Fachkunde zu verschaffen oder qualifizierte Berater hinzuzuziehen (§ 43 Abs. 1 GmbHG).
Strafrechtliche Risiken
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB): Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
- Insolvenzstrafrecht (§§ 283 ff. StGB): Insolvenzverschleppung bei verspäteter Anmeldung, relevant wenn Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt wird
„In der Praxis sehen wir immer wieder Geschäftsführer, die den Jahresabschluss aus Kostengründen verzögern oder selbst erstellen wollen. Das Risiko ist hoch: Eine fehlerhafte Bilanz kann zur persönlichen Haftung führen. Die Investition in einen Steuerberater ist nicht nur steueroptimal, sondern auch haftungsrechtlich die sicherste Lösung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer Haftungsrisiken minimieren möchte, sollte die Buchhaltung und den Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen – ohne lange Wartezeiten und mit klarer Verantwortlichkeit.
Buchhaltung Makler: Outsourcen oder Inhouse?
GmbH-Geschäftsführer im Maklerbereich stehen vor der Entscheidung: Buchhaltung intern führen oder an externe Dienstleister auslagern? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und den verfügbaren Ressourcen abhängen.
Inhouse-Buchhaltung
Eine eigene Buchhaltungsabteilung oder ein interner Buchhalter bietet volle Kontrolle und sofortige Verfügbarkeit. Gerade bei hohem Belegaufkommen (z.B. bei Maklern mit vielen Einzeltransaktionen) kann eine interne Lösung sinnvoll sein. Voraussetzung ist jedoch qualifiziertes Personal mit aktueller Kenntnis von HGB, GoBD und steuerlichen Vorschriften. Die Kosten sind kalkulierbar, aber fix – unabhängig von der tatsächlichen Auslastung.
Vorteile Inhouse
- Sofortiger Zugriff auf Daten
- Tiefe Kenntnis der Geschäftsprozesse
- Direkte Kommunikation
- Datenkontrolle im eigenen Unternehmen
Nachteile Inhouse
- Hohe Fixkosten (Gehalt, Software, Schulungen)
- Personelle Abhängigkeit bei Krankheit/Urlaub
- Risiko fehlender Fachkenntnis
- Kein 4-Augen-Prinzip
Outsourcing an Steuerberater oder Buchhaltungsservice
Viele Makler-GmbHs lagern die Buchhaltung an einen Steuerberater oder spezialisierten Buchhaltungsservice aus. Der Vorteil: Fachliche Expertise, GoBD-konforme Prozesse und Haftungsübernahme durch den Berater. Gerade für kleine und mittelgroße Makler ist Outsourcing oft kosteneffizienter als eine eigene Vollzeitkraft. Moderne digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die Vorteile: Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz, transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.
Vorteile Outsourcing
- Fachliche Expertise durch Steuerberater
- Haftungsübernahme durch Berater
- Flexible Skalierung bei wachsendem Geschäft
- Aktuelle Kenntnis von Gesetzesänderungen
Nachteile Outsourcing
- Abhängigkeit vom externen Dienstleister
- Kommunikationswege teilweise länger
- Kosten können bei hohem Belegaufkommen steigen
- Datenweitergabe erforderlich
Hybridlösung: Interne Vorbuchhaltung + Steuerberater
Eine häufig gewählte Lösung ist die Kombination: Ein interner Mitarbeiter erfasst die laufenden Geschäftsvorfälle (Vorbuchhaltung), der Steuerberater übernimmt die monatliche Kontrolle, Abschlussbuchungen und den Jahresabschluss. So bleibt die tägliche Arbeit im Unternehmen, während die rechtliche und steuerliche Verantwortung beim Fachmann liegt.
Entscheidungshilfe
Kleine Makler-GmbHs (unter 50 Belege/Monat) fahren mit Outsourcing meist günstiger. Ab 100–200 Belegen pro Monat kann eine interne Vorbuchhaltung sinnvoll sein. Entscheidend ist: Der Jahresabschluss sollte immer durch einen Steuerberater erstellt und geprüft werden – das minimiert Haftungsrisiken und sichert steuerliche Optimierung.
„Viele Makler unterschätzen den Aufwand für eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Wir raten: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – die Vermittlung. Die Buchhaltung sollte professionell und rechtssicher erledigt werden. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier eine moderne, transparente Lösung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Einzelunternehmer-Makler eine doppelte Buchführung führen?
Nur wenn er die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreitet: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Kleingewerbliche Makler dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Maklerunterlagen?
Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.
Ist die Maklerprovision umsatzsteuerpflichtig?
Ja, grundsätzlich unterliegt die Maklercourtage dem Regelsteuersatz von 19 %. Ausnahmen gelten für Versicherungsmakler (§ 4 Nr. 11 UStG: steuerfreie Versicherungsvermittlung) und unter bestimmten Bedingungen für Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 UStG).
Wie wirkt sich die Kleinunternehmerregelung auf Makler aus?
Makler mit einem Jahresumsatz unter 25.000 Euro (bis 2025: 22.000 Euro) können nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit werden. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer ziehen. Die Regelung ist vor allem für nebenberufliche Makler relevant.
Müssen Makler ein separates Geschäftskonto führen?
Gesetzlich zwingend ist ein separates Geschäftskonto nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG). Einzelunternehmer und GbR-Makler sind nicht verpflichtet, jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit, Dokumentation und Betriebsprüfung dringend zu empfehlen. Bei Treuhandkonten (z. B. Mietkaution) gilt § 551 BGB: strikte Trennung.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 4 UStG – Steuerbefreiungen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


