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18.10.25
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Fabian Klement
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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Landshut

Buchhaltung Landshut 2026: Pflichten & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Landshut unterliegt für Kapitalgesellschaften wie GmbH denselben gesetzlichen Pflichten wie bundesweit: Jahresabschluss, Feststellung nach § 42a GmbHG und Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB. Dieser Ratgeber erklärt alle Fristen für 2026, Größenklassen nach § 267 HGB, E-Bilanz-Pflicht und wie Sie in Landshut mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder die Buchhaltung digital erledigen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften in Landshut müssen ihre Buchhaltung ordnungsgemäß führen, den Jahresabschluss binnen 11 bzw. 8 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und binnen 12 Monaten im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht Ordnungsgeld bis 25.000 Euro. Steuerberater übernehmen Buchhaltung und Jahresabschluss rechtssicher – auch digital über Plattformen wie OnlineBilanz.de.

Buchhaltung in Landshut: Pflichten für GmbH und Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften mit Sitz in Landshut unterliegen den gleichen handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten wie alle deutschen GmbHs. Nach § 238 HGB besteht die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung, die sämtliche Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Die Anforderungen an die Buchhaltung richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB sowie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Zentrale gesetzliche Vorgaben

  • § 238 HGB: Buchführungspflicht für Kaufleute — jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah zu erfassen
  • § 242 HGB: Verpflichtung zur Aufstellung eines Inventars und einer Bilanz zum Abschlussstichtag
  • § 264 HGB: Aufstellungspflicht für Jahresabschluss und Lagebericht (bei mittelgroßen und großen GmbHs)
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (seit DiRUG ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger)

Praxis-Hinweis: Digitalisierung in Landshut

Viele Landshuter Unternehmen setzen mittlerweile auf digitale Buchhaltungslösungen wie DATEV Unternehmen Online oder cloud-basierte Finanzbuchhaltungssysteme. Die Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgt dadurch nahezu in Echtzeit. Wer noch keine digitale Lösung nutzt, sollte 2026 den Wechsel prüfen — die Effizienzgewinne sind erheblich.

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Bedeutung für Landshuter Unternehmen

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt den Umfang der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. § 267 HGB definiert drei Kategorien: klein, mittelgroß und groß. Maßgeblich sind jeweils zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Für das Bilanzjahr 2025 gelten die aktuellen Schwellenwerte.

Größenklasse Bilanzsumme (max.) Umsatzerlöse (max.) Arbeitnehmer (max.)
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € oder > 40 Mio. € oder > 250

Konsequenzen für Buchhaltung und Jahresabschluss

  • Kleine GmbH: Erleichterungen bei Gliederung (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB), Anhang-Angaben (§ 288 HGB), keine Lagebericht-Pflicht
  • Mittelgroße GmbH: Vollständiger Anhang, Lagebericht erforderlich, erweiterte Offenlegungspflicht
  • Große GmbH: Zusätzlich Prüfungspflicht nach § 316 HGB, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 HGB)

„Viele Landshuter Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Größenklassen-Überschreitung. Der Wechsel von klein zu mittelgroß bedeutet nicht nur mehr Offenlegung, sondern auch einen deutlich höheren Aufwand bei Anhang und Lagebericht. Frühzeitige Planung ist hier das A und O.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss-Fristen: Feststellung und Offenlegung in Landshut 2026

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten zwei zentrale Fristen: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Beide Fristen sind verbindlich und bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag (30.11.2026 bei 31.12.2025) Mittelgroße/große GmbH: 8 Monate (31.08.2026) Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Alle Größenklassen: 12 Monate nach Bilanzstichtag (31.12.2026 bei 31.12.2025) Einreichung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG, 01.08.2022).

Achtung: Ordnungsgeld

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die fristgerechte Offenlegung automatisiert. Bei Fristversäumnis erfolgt ein Ordnungsgeldverfahren. Die Geldbuße beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Grad der Fristüberschreitung. Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von einer strukturierten Bearbeitung mit klaren Fristen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen und rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater — ohne lange Wartezeiten und ohne Überraschungen bei den Kosten.

Buchhaltung selbst machen oder an Steuerberater in Landshut übergeben?

Grundsätzlich dürfen GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen oder an interne Buchhalter delegieren. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist hingegen keine geschützte Tätigkeit — hier kann ein Steuerberater oder eine Buchhaltungsgesellschaft beauftragt werden. Viele Geschäftsführer entscheiden sich bewusst für eine externe Lösung, da die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen komplex sind und Fehler kostspielig werden können.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

  • Rechtssicherheit durch Berufshaftpflicht des Steuerberaters
  • Aktuelle Kenntnis von Gesetzesänderungen (z. B. DiRUG, MoPeG, Wachstumschancengesetz)
  • Prüfung auf steueroptimale Gestaltungen (Abschreibungen, Rückstellungen, verdeckte Gewinnausschüttung)
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses
  • Zeitersparnis: Der Geschäftsführer kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren

Digitale Steuerberater-Leistungen für Landshuter Unternehmen

Wer in Landshut keinen klassischen Steuerberater vor Ort sucht oder mit langen Wartezeiten und intransparenten Honoraren konfrontiert ist, findet auf Plattformen wie OnlineBilanz.de eine moderne Alternative. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und rechtsverbindlicher Unterzeichnung. Die fachliche Qualität entspricht der eines klassischen Steuerberaters — ergänzt durch digitale Effizienz und schnelle Bearbeitungszeiten.

„Aus steuerlicher Sicht ist die Beauftragung eines Steuerberaters für den Jahresabschluss nahezu immer wirtschaftlich sinnvoll. Die Kosten sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig, und die Gefahr kostspieliger Fehler — etwa bei der Bildung von Rückstellungen oder bei latenten Steuern — wird erheblich reduziert.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Regionale Besonderheiten und Anlaufstellen für Buchhaltung in Landshut

Landshut ist Sitz der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Niederbayern sowie einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen aus Maschinenbau, Automobilzulieferung, Handwerk und Dienstleistung. Die IHK Niederbayern bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Rechnungswesen, Bilanzierung und Digitalisierung an — eine wertvolle Anlaufstelle für Geschäftsführer und Buchhalter.

IHK Niederbayern: Beratung und Weiterbildung

  • Seminare zu Jahresabschluss, Rechnungslegung nach HGB, E-Bilanz
  • Beratungshotline für Fragen zu Handelsbilanzrecht und Publizität
  • Zugang zu Musterformularen und Arbeitshilfen (z. B. für Bilanzgliederung nach § 266 HGB)
  • Vernetzung mit regionalen Steuerberatern und Softwareanbietern

Digitale Infrastruktur und DATEV-Anbindung

Die meisten Landshuter Steuerberater arbeiten mit DATEV — dem Marktführer für Steuerberater-Software in Deutschland. Mandanten können über DATEV Unternehmen Online Belege hochladen, Kontobewegungen einsehen und direkt mit dem Steuerberater kommunizieren. Auch OnlineBilanz.de nutzt DATEV-Schnittstellen, sodass die Zusammenarbeit nahtlos funktioniert — unabhängig davon, ob der Mandant in Landshut, München oder Berlin sitzt.

Tipp: Unternehmensregister und Handelsregister

Das Amtsgericht Landshut führt das örtliche Handelsregister. Einsicht in Handelsregisterauszüge und Jahresabschlüsse anderer Unternehmen erhalten Sie über das zentrale Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Dort werden auch Ihre eigenen Offenlegungen gespeichert und sind öffentlich abrufbar.

Häufige Fehler in der Buchhaltung und wie Sie diese vermeiden

Fehler in der Buchhaltung können im besten Fall zu Mehrarbeit, im schlimmsten Fall zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeldern oder gar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Nachfolgend die typischsten Fehlerquellen in der Praxis und konkrete Hinweise zur Vermeidung.

1. Verspätete oder unvollständige Belegerfassung

§ 238 Abs. 1 HGB fordert eine zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Werden Belege monatelang gesammelt und erst am Jahresende verbucht, drohen Fehler bei der zeitlichen Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) sowie bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Abhilfe: Digitale Belegerfassung per Smartphone-App oder Cloud-Scanner, direkte Weiterleitung an den Steuerberater.

2. Falsche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Periodengerechte Abgrenzung ist Kernbestandteil der GoB. Typischer Fehler: Versicherungsprämien für 2026 werden bereits 2025 vollständig als Aufwand verbucht, obwohl sie anteilig als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP nach § 250 HGB) zu bilanzieren sind. Ähnlich bei Miet- oder Leasingvorauszahlungen.

3. Unzulässige oder fehlende Rückstellungen

§ 249 HGB regelt die Bildung von Rückstellungen. Häufig werden Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten vergessen oder falsch bewertet. Auch Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken oder Gewährleistungsverpflichtungen müssen bilanziell berücksichtigt werden — sonst droht eine Überbewertung des Eigenkapitals.

Risiko: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die Abgrenzung zwischen betrieblichem Aufwand und privater Veranlassung kritisch. Unangemessene Geschäftsführergehälter, private PKW-Nutzung ohne Fahrtenbuch, überhöhte Mieten für Gesellschafter-Immobilien — all das kann zur vGA führen und wird steuerlich nicht anerkannt. Lassen Sie kritische Sachverhalte immer steuerlich prüfen.

42 %

der Ordnungsgelder wegen Offenlegungsverstößen (BfJ 2024)

8–11

Monate Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

E-Bilanz-Pflicht: Elektronische Übermittlung an das Finanzamt

Seit 2012 sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 5b EStG). Diese sogenannte E-Bilanz erfolgt über das ELSTER-Portal in einem standardisierten Datensatz (XBRL-Format). Die E-Bilanz ersetzt nicht die handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister, sondern ist eine zusätzliche, rein steuerliche Pflicht.

Taxonomie und Kontenzuordnung

Die E-Bilanz basiert auf der sogenannten Taxonomie — einem einheitlichen Kontenrahmen, der alle Bilanz- und GuV-Positionen definiert. Ihr Buchhaltungssystem (z. B. DATEV, Lexware, SAP) muss jedes Konto der Taxonomie zuordnen. Fehlen Zuordnungen oder sind diese falsch, wird die E-Bilanz vom Finanzamt abgelehnt.

  • Kerntaxonomie: Pflichtangaben für alle Unternehmen (Bilanz, GuV)
  • Branchenspezifische Taxonomien: z. B. für Kreditinstitute, Versicherungen, gemeinnützige Organisationen
  • Auffangpositionen: Für Posten, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen (sollten nur in Ausnahmefällen genutzt werden)

Praxis: Steuerberater übernimmt E-Bilanz

In der Regel erstellt und übermittelt der Steuerberater die E-Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Die Software (z. B. DATEV) erzeugt automatisch den XBRL-Datensatz und prüft diesen auf Plausibilität. Mandanten müssen nur die Vollmacht im ELSTER-Portal erteilen — den Rest übernimmt der Steuerberater.

„Die E-Bilanz ist technisch anspruchsvoll, aber für Mandanten unsichtbar, wenn die Buchhaltung sauber geführt wird. Probleme entstehen meist durch fehlende oder falsche Konten-Zuordnungen. Wer mit einem Steuerberater arbeitet, hat hier keine zusätzliche Arbeit — die Software erledigt das im Hintergrund.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss in Landshut: Preise und Steuerberatervergütungsverordnung

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Rahmengebühren fest, die je nach Gegenstandswert und Schwierigkeit variieren. In der Praxis werden die Gebühren häufig individuell vereinbart — besonders bei laufender Buchhaltung, Lohnbuchhaltung oder Jahresabschluss-Erstellung. Transparenz ist dabei entscheidend.

Typische Gebühren nach StBVV (Auszug)

Leistung Gegenstandswert Gebühr (1/10 bis 6/10)
Laufende Buchhaltung Jahresumsatz 2/10 bis 12/10 je nach Belegzahl
Jahresabschluss (klein) Bilanzsumme 10/10 bis 40/10
Jahresabschluss (mittel/groß) Bilanzsumme 10/10 bis 40/10, zzgl. Zuschläge
E-Bilanz Pauschale oder enthalten Oft in Jahresabschluss inkludiert

Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Komplexität ab: Anzahl der Buchungen, Anzahl der Konten, Sonderfälle wie Rückstellungen, latente Steuern, Fremdwährung oder Konzernverflechtungen. Kleine GmbHs mit wenigen Buchungen zahlen oft zwischen 1.500 und 3.500 Euro für den Jahresabschluss, mittelgroße Unternehmen deutlich mehr.

Festpreis-Modelle und digitale Steuerberater-Plattformen

Klassische Steuerberater rechnen meist nach Zeitaufwand oder nach StBVV ab — die Endrechnung ist oft erst nach Abschluss der Arbeiten bekannt. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten hingegen transparente Festpreise: Der Mandant weiß vorab, was der Jahresabschluss kostet, und erhält die volle Steuerberater-Qualität mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung. Die Koordination erfolgt digital, ohne Vor-Ort-Termine, was Zeit und Kosten spart.

Klassischer Steuerberater in Landshut

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort, individuelle Beratung, flexible Leistungen — aber oft längere Wartezeiten, intransparente Honorare und höherer Verwaltungsaufwand.

Digitale Steuerberater-Plattform

Festpreise, schnelle Bearbeitung, digitale Dokumentenverwaltung, rechtsverbindliche StB-Unterzeichnung — aber kein persönliches Treffen vor Ort. Ideal für standardisierte Jahresabschlüsse.

„Viele Mandanten schätzen die Planungssicherheit durch Festpreise. Bei OnlineBilanz wissen Sie von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet — ohne versteckte Zuschläge. Die Qualität bleibt dabei dieselbe: Unser Steuerberater-Team erstellt und unterzeichnet den Abschluss rechtsverbindlich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Landshut die Buchhaltung komplett selbst erledigen?

Ja, rein rechtlich dürfen Sie die laufende Finanzbuchhaltung selbst führen. Der Jahresabschluss nach § 242 HGB muss jedoch alle Vorschriften erfüllen und wird meist von einem Steuerberater erstellt und geprüft, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die Offenlegung im Unternehmensregister bleibt Pflicht, unabhängig davon, wer die Buchhaltung führt.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss in Landshut nicht rechtzeitig offenlege?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei wiederholter Säumnis mehrfach festgesetzt werden. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Ordnungsgeld ersetzt sie nicht.

Gibt es in Landshut besondere Förderungen für Digitalisierung der Buchhaltung?

Die IHK für München und Oberbayern sowie regionale Wirtschaftsförderer bieten gelegentlich Beratungsprogramme und Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte an. Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben unter das Förderprogramm ‚Digital Jetzt‘ des Bundes oder Bayern-spezifische Programme fällt. Ihr Steuerberater kann Sie hierzu beraten.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn ich mit der Buchhaltung in Landshut unzufrieden bin?

Ja, Sie können jederzeit den Steuerberater wechseln. Kündigen Sie den Mandatsvertrag schriftlich und vereinbaren Sie mit dem neuen Berater die Übergabe aller Unterlagen. Achten Sie darauf, dass laufende Fristen (z. B. Steuererklärungen, Offenlegung) nicht gefährdet werden. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de erleichtern den Wechsel durch standardisierte Schnittstellen.

Muss ich in Landshut auch bei Kleinstkapitalgesellschaften einen vollen Jahresabschluss offenlegen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von den Erleichterungen des § 326 Abs. 2 HGB Gebrauch machen und nur die Bilanz offenlegen, wenn die Haftungsverhältnisse im Handelsregister eingetragen sind. GuV, Anhang und Lagebericht entfallen dann.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz