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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Herford

Buchhaltung Herford 2026: Pflichten & Fristen für GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Herford unterliegt denselben handels- und steuerrechtlichen Anforderungen wie bundesweit: GmbH müssen Jahresabschlüsse erstellen, Fristen einhalten und die Offenlegung beim Unternehmensregister sicherstellen. Dieser Artikel erklärt die Pflichten nach HGB und GmbHG, zeigt die Größenklassen nach § 267 HGB und gibt praxisnahe Hinweise zu digitaler Buchhaltung, Steuerberater-Kosten und Betriebsprüfungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Herford muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen, einen Jahresabschluss erstellen und diesen binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Die Anforderungen richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Diese Pflichten gelten bundesweit in gleicher Form – so treffen etwa GmbH-Pflichten in Ludwigshafen dieselben gesetzlichen Vorgaben. Viele Unternehmen nutzen digitale Buchhaltungssoftware oder beauftragen einen Steuerberater.

Buchhaltung in Herford: Pflichten und Anforderungen für GmbH

Unternehmen mit Sitz in Herford unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten wie alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Diese Pflichten gelten bundesweit einheitlich – so müssen etwa auch Betriebe, die Buchhaltung in Magdeburg betreiben, dieselben gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Buchhaltung einer GmbH muss gemäß § 238 HGB so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Dies bedeutet konkret: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah, vollständig und geordnet erfasst werden.

In Herford ansässige GmbH sind verpflichtet, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht (§ 242 HGB). Je nach Größenklasse nach § 267 HGB kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Erstellung eines Anhangs oder eines Lageberichts. Die Größenklasse richtet sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden.
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich korrekt und nachvollziehbar sein.
  • Zeitgerechte Buchung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu erfassen.
  • Ordnung und Nachprüfbarkeit: Belege müssen systematisch abgelegt und archiviert werden.
  • Einzelbewertung: Vermögensgegenstände sind grundsätzlich einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Praxis-Tipp für Herforder GmbH

Die digitale Buchhaltung mit modernen Cloud-Lösungen erleichtert die Einhaltung der GoB erheblich. Durch automatisierte Belegerfassung und Schnittstellen zum Steuerberater reduzieren Sie den administrativen Aufwand und minimieren Fehlerquellen.

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten für Ihre GmbH?

Die handelsrechtliche Größenklasse einer GmbH bestimmt maßgeblich den Umfang der Buchführungs-, Abschluss- und Offenlegungspflichten. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Für die Zuordnung sind zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zu überschreiten bzw. zu unterschreiten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Unterschiede bei den Offenlegungspflichten

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen: Sie dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz veröffentlichen und sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Mittelgroße und große GmbH müssen vollständige Unterlagen beim Unternehmensregister einreichen.

„In Herford beobachten wir häufig, dass Geschäftsführer die Größenklassengrenzen nicht kontinuierlich überwachen. Dabei ist die korrekte Einordnung entscheidend für Fristen, Offenlegungsumfang und mögliche Sanktionen. Eine jährliche Prüfung der Schwellenwerte sollte fester Bestandteil der Jahresabschlussplanung sein.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss erstellen: Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis

Der Jahresabschluss einer GmbH muss gemäß § 264 Abs. 1 HGB von den Geschäftsführern aufgestellt werden. Die Aufstellung muss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres erfolgen, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung bis auf sechs Monate rechtfertigen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Aufstellungsfrist bis spätestens 31.03.2026, in begründeten Fällen bis 30.06.2026.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach Aufstellung muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Feststellungsfristen unterscheiden sich nach Größenklasse:

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag (für 31.12.2025 also bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag (für 31.12.2025 bis 31.08.2026)

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet Verfahren auch ohne Antrag ein und verschickt Mahnungen, die zu einer Erhöhung des Ordnungsgelds führen.

Buchhaltung selbst machen oder zum Steuerberater?

Viele Geschäftsführer in Herford stehen vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern abwickeln oder an einen Steuerberater delegieren sollen. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbare Personalressourcen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Buchhaltung intern führen: Voraussetzungen

  • Qualifiziertes Personal mit fundierter Kenntnis in HGB, AO und EStG
  • Zuverlässige Buchhaltungssoftware mit GoBD-konformen Schnittstellen
  • Regelmäßige Fortbildung zu Gesetzesänderungen und aktueller Rechtsprechung
  • Zeitressourcen für Monats- und Jahresabschlüsse sowie Umsatzsteuervoranmeldungen

Vorteile der Auslagerung an einen Steuerberater

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bietet neben der fachlichen Sicherheit auch steuerliche Optimierungspotenziale. Steuerberater kennen die aktuelle Rechtsprechung, beraten zu Gestaltungsmöglichkeiten und übernehmen die Haftung für die ordnungsgemäße Abschluss-Erstellung. Gerade bei komplexeren Sachverhalten – etwa bei internationalen Geschäftsbeziehungen, Umstrukturierungen oder Beteiligungen – ist die Expertise unverzichtbar.

„Aus steuerlicher Sicht ist der Jahresabschluss mehr als eine Formsache. Er bildet die Grundlage für die Steuererklärungen, für Ausschüttungsentscheidungen und oft auch für Kreditverhandlungen. Fehler oder Versäumnisse ziehen nicht nur Ordnungsgelder nach sich, sondern können auch steuerliche Nachteile oder Haftungsrisiken nach § 43 GmbHG auslösen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten oder intransparente Honorare, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das Team aus zugelassenen Steuerberatern erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich – koordiniert durch den Büroleiter Servet Gündogan in Stuttgart.

Digitalisierung der Buchhaltung: GoBD und moderne Software

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist kein Luxus mehr, sondern Standard in modernen Unternehmen. Auch in Herford setzen immer mehr GmbH auf cloudbasierte Buchhaltungssoftware, digitale Belegerfassung und automatisierte Schnittstellen zum Steuerberater. Entscheidend ist jedoch, dass die eingesetzte Software den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) entspricht.

Zentrale Anforderungen der GoBD

  • Unveränderbarkeit: Buchungen dürfen nicht nachträglich ohne Protokollierung verändert werden.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Alle steuerlich relevanten Daten müssen erfasst und nachprüfbar sein.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
  • Zeitgerechte Erfassung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen.
  • Ordnung und Aufbewahrung: Belege sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO).

Softwarelösungen für die digitale Buchhaltung

Moderne Buchhaltungssoftware bietet Funktionen wie automatische Belegerfassung per OCR, DATEV-Schnittstellen, digitale Kassenbuchführung und Umsatzsteuervoranmeldung. Für GmbH in Herford empfiehlt sich eine Software, die nicht nur GoBD-konform ist, sondern auch nahtlos mit dem Steuerberater zusammenarbeitet – etwa über DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk.

DATEV-Schnittstellen nutzen

Die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten mit DATEV. Wenn Ihre Buchhaltungssoftware eine DATEV-Schnittstelle hat, können Belege und Buchungsdaten direkt übertragen werden. Das spart Zeit, reduziert Übertragungsfehler und beschleunigt den Jahresabschluss erheblich.

Häufige Fehler in der Buchhaltung und wie Sie diese vermeiden

Auch in Herford begegnen uns in der täglichen Praxis immer wieder typische Fehler in der Buchhaltung, die sich mit etwas Sorgfalt und strukturierter Organisation vermeiden lassen. Diese Fehler führen nicht nur zu zusätzlichem Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung, sondern können auch steuerliche Risiken oder Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen.

Typische Fehlerquellen

Fehlende oder unvollständige Belege

  • Belege sofort digitalisieren oder abheften
  • Belegarchivierung über 10 Jahre sicherstellen
  • Bei fehlenden Belegen: Eigenbeleg mit Begründung

Verwechslung von Brutto und Netto

  • Belege eindeutig als Brutto oder Netto kennzeichnen
  • Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 korrekt einsetzen
  • Monatliche Abstimmung der Umsatzsteuerkonten

Weitere kritische Punkte

  • Private und betriebliche Ausgaben vermischt: Privatentnahmen und -einlagen müssen sauber getrennt und auf den entsprechenden Konten gebucht werden (SKR03: Konto 1800/1890).
  • Unvollständige Kasse: Kassenbuchführung nach GoBD verlangt tägliche Einzelaufzeichnung bei Bargeschäften. Fehlende Kassenberichte sind ein häufiger Prüfungspunkt.
  • Fehlende Abgrenzungen: Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB (aktive und passive RAP) sind zwingend zu bilden, wenn Zahlungen und Leistungszeitraum auseinanderfallen.
  • Nicht gebuchte Forderungen oder Verbindlichkeiten: Auch offene Posten zum Bilanzstichtag müssen erfasst werden, selbst wenn noch keine Rechnung vorliegt (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

„Die meisten Fehler entstehen durch mangelnde Systematik und Zeitdruck. Wer seine Buchhaltung laufend pflegt, monatlich abstimmt und Belege sofort ablegt, erspart sich später erheblichen Korrekturaufwand – und vermeidet teure Risiken bei Betriebsprüfungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Betriebsprüfung vorbereiten: Was Herforder GmbH wissen müssen

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist für jede GmbH eine besondere Herausforderung. Die Prüfer kontrollieren, ob die Buchhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ob alle Steuererklärungen korrekt abgegeben wurden und ob die Besteuerungsgrundlagen zutreffend ermittelt wurden. In Herford ist das Finanzamt Herford zuständig – je nach Zuständigkeitsbereich können aber auch überregionale Prüfungsteams zum Einsatz kommen.

Wann kommt es zur Betriebsprüfung?

Nach § 193 AO kann das Finanzamt bei allen steuerpflichtigen Personen eine Außenprüfung durchführen. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Prüfung regelmäßig, typischerweise alle drei bis fünf Jahre. Anlässe können sein: auffällige Steuererklärungen, hohe Verluste, ungewöhnliche Geschäftsvorfälle oder Zufallsauswahl.

Checkliste: Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

  • Vollständige Buchhaltungsunterlagen für den Prüfungszeitraum bereithalten
  • Belegablage geordnet und nachvollziehbar strukturieren (Ordner, digitales Archiv)
  • Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Gesellschafterbeschlüsse griffbereit
  • Verträge mit Geschäftsführern, Gesellschaftern und Familienangehörigen separat ablegen
  • Anlagenverzeichnis und Abschreibungsübersichten aktualisieren
  • Kassenführung: Bedienungsanleitung, Verfahrensdokumentation, TSE-Protokolle
  • Steuerberater frühzeitig einbinden – er darf Sie bei der Prüfung vertreten

Hinzuschätzungen bei Mängeln

Wenn die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß ist oder Belege fehlen, darf das Finanzamt nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das führt meist zu höheren Steuerforderungen und Nachzahlungszinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat). Eine saubere, GoBD-konforme Buchhaltung ist daher der beste Schutz.

Wer sich unsicher ist, ob die Buchhaltung prüfungssicher ist, sollte rechtzeitig eine steuerliche Betriebsprüfungsberatung in Anspruch nehmen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team unterstützt Mandanten auch bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen und steht während der Prüfung als Bevollmächtigter zur Verfügung.

Was kostet ein Steuerberater in Herford? Honorare und Festpreise

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, innerhalb derer der Steuerberater sein Honorar nach Umfang, Schwierigkeit und Verantwortung der Tätigkeit bemisst. In Herford gelten dieselben Regelungen wie bundesweit – es gibt keine regionalen Besonderheiten.

Beispiel: Kosten für Buchführung und Jahresabschluss (kleine GmbH)

Leistung Gegenstandswert Gebühr nach StBVV Durchschnitt
Laufende Buchhaltung (mtl.) variabel 2/10 bis 12/10 150–400 €/Monat
Jahresabschluss 100.000 € Bilanzsumme 10/10 bis 30/10 800–2.400 €
Körperschaftsteuererklärung 50.000 € Gewinn 5/10 bis 20/10 400–1.200 €
Gewerbesteuererklärung 50.000 € Gewerbeertrag 5/10 bis 20/10 300–900 €

Die tatsächlichen Kosten hängen stark ab von der Qualität der Vorarbeit (digitale Belege, Vorkontierung), der Anzahl der Geschäftsvorfälle und der Komplexität der Geschäftstätigkeit. Steuerberater haben zudem die Möglichkeit, Pauschalvereinbarungen oder Festpreise anzubieten, die außerhalb der StBVV liegen – das schafft Transparenz und Planbarkeit.

Festpreise und digitale Steuerberater-Plattformen

Immer mehr Steuerberater bieten Festpreismodelle an, besonders für standardisierte Leistungen wie Jahresabschluss und Steuererklärungen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit transparenten Festpreisen und modernen Workflows. Mandanten reichen ihre Unterlagen digital ein, die Bearbeitung erfolgt durch das Steuerberater-Team, koordiniert durch den Büroleiter Servet Gündogan in Stuttgart.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer in Herford auch eine doppelte Buchführung machen?

Nein, Einzelunternehmer sind nur dann zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Unterhalb dieser Grenzen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen in Herford?

Nach § 147 AO müssen Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse und Inventare 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege unterliegen ebenfalls der 10-Jahres-Frist. Andere geschäftliche Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage erstellt wurde.

Kann ich die Buchhaltung auch im Ausland führen lassen?

Ja, grundsätzlich ist eine Auslagerung der Buchhaltung ins Ausland zulässig. Allerdings müssen die GoBD-Anforderungen eingehalten werden, insbesondere der jederzeitige Datenzugriff für die Finanzverwaltung. Zudem muss sichergestellt sein, dass alle Belege und Daten innerhalb angemessener Frist in Deutschland verfügbar sind. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und Datenschutzprüfung ist erforderlich.

Was passiert, wenn die Buchhaltung fehlerhaft ist und das Finanzamt Fehler findet?

Fehlerhafte Buchhaltung kann zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führen, oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Bei vorsätzlichen Fehlern drohen Steuerhinterziehungsvorwürfe nach § 370 AO mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung können Bußgelder bis 50.000 Euro verhängt werden. Zudem können Verzugszinsen von 0,15 % pro Monat (§ 233a AO) anfallen.

Gibt es in Herford besondere lokale Vorschriften für die Buchhaltung?

Nein, die Buchhaltungspflichten sind bundesweit einheitlich im HGB, AO und GmbHG geregelt. Es gibt keine kommunalen oder landesspezifischen Sonderregelungen für Herford oder Nordrhein-Westfalen. Alle GmbH in Deutschland unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Anforderungen, unabhängig vom Standort.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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