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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Magdeburg

Buchhaltung Magdeburg: Fristen & Pflichten 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Magdeburg unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Pflichten wie bundesweit – von der laufenden Buchführung nach § 238 HGB über die Feststellung des Jahresabschlusses bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Fristen für 2026 gelten, wie Sie Ordnungsgelder vermeiden und warum digitale Buchhaltung am Wirtschaftsstandort Magdeburg Vorteile bietet. Dieselben Regelungen und Fristen gelten übrigens auch für Unternehmen in anderen deutschen Städten – so finden Sie etwa einen vergleichbaren Überblick zur Buchführung für GmbHs in Memmingen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Magdeburg gelten für GmbHs die bundeseinheitlichen Vorgaben nach HGB und GmbHG: laufende Buchführung nach § 238 HGB, Jahresabschluss-Feststellung binnen 11 bzw. 8 Monaten (§ 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026. Digitale Buchhaltung und professionelle Steuerberater-Unterstützung helfen, Fristen einzuhalten und Ordnungsgelder zu vermeiden.

Welche buchhalterischen Anforderungen gelten für GmbHs in Magdeburg?

GmbHs in Magdeburg unterliegen denselben gesetzlichen Buchführungspflichten wie alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Nach § 238 HGB besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Bücher müssen so geführt werden, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft vermitteln können.

Gesetzliche Grundlagen für die Buchhaltungspflicht

  • § 238 HGB: Verpflichtung zur Buchführung für jeden Kaufmann, damit auch für jede GmbH
  • § 242 HGB: Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz sowie eines Jahresabschlusses
  • § 264 HGB: Besondere Vorschriften für Kapitalgesellschaften zur Aufstellung des Jahresabschlusses
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz mit vorgeschriebenen Mindestgliederungstiefen
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)

Die Buchführung muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einzuhalten, die sich aus Handelsrecht, Steuerrecht und kaufmännischer Praxis ergeben. Auch wenn Magdeburg als Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts wirtschaftlich eine zentrale Rolle spielt, gelten hier keine regionalen Sonderregelungen – das bundeseinheitliche Handels- und Steuerrecht ist maßgeblich.

Praxis-Hinweis für Magdeburger GmbHs

Die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalt achtet besonders auf die zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen. Buchungen sollten innerhalb von zehn Tagen nach Belegdatum erfolgen, um bei Betriebsprüfungen keine formellen Beanstandungen zu riskieren.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung in Magdeburg 2026?

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 bundesweit einheitliche Fristen, die sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB richten. Die Nichteinhaltung dieser Fristen führt zu erheblichen Konsequenzen – von Ordnungsgeldern bis hin zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Größenklasse Feststellungsfrist Frist-Ende für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Gesellschafterbeschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Jahresabschluss vollständig erstellt, geprüft (sofern prüfungspflichtig nach § 316 HGB) und zur Feststellung vorgelegt worden sein.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Offenlegungsfrist bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Schwere der Pflichtverletzung. Auch Geschäftsführer in Magdeburg erhalten regelmäßig Ordnungsgeldbescheide – eine rechtzeitige Offenlegung ist daher zwingend erforderlich.

„Viele Mandanten aus Magdeburg unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Wir koordinieren die Abläufe so, dass unsere Steuerberater den Jahresabschluss rechtzeitig erstellen und die Offenlegung fristgerecht erfolgt – ohne Stress für den Geschäftsführer.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie werden GmbHs in Magdeburg nach § 267 HGB klassifiziert?

Die Größenklasse einer GmbH bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, die Anforderungen an den Jahresabschluss und die Prüfungspflicht. Nach § 267 HGB erfolgt die Einstufung anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) genießen weitere Erleichterungen, z. B. bei der Gliederungstiefe der Bilanz und bei Anhangangaben. Auch in Magdeburg profitieren zahlreiche kleinere GmbHs von diesen Erleichterungen.

Auswirkungen der Größenklasse auf Offenlegung und Prüfung

  • Kleine GmbH: Offenlegung von Bilanz, Anhang und ggf. verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung; keine gesetzliche Prüfungspflicht
  • Mittelgroße GmbH: Vollständige Offenlegung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht; Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB
  • Große GmbH: Wie mittelgroße GmbH, jedoch erweiterte Berichtspflichten und strengere Anforderungen an Lagebericht und Prüfung

Größenklasse prüfen lassen

Die korrekte Einstufung ist entscheidend für die Rechtskonformität. Wer sich unsicher ist, sollte die Größenklasse durch einen Steuerberater prüfen lassen – insbesondere bei Unternehmen nahe den Schwellenwerten oder bei Veränderungen im Geschäftsjahr.

Wie profitieren Magdeburger GmbHs von digitaler Buchführung?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist in Magdeburg – wie bundesweit – kein Zukunftsthema mehr, sondern gelebte Praxis. Moderne Buchhaltungssoftware, Cloud-Lösungen und automatisierte Schnittstellen zu Banken, Kassen und Warenwirtschaftssystemen reduzieren den manuellen Erfassungsaufwand erheblich und minimieren Fehlerquellen.

Vorteile digitaler Buchhaltungsprozesse

Zeitersparnis

Automatisierte Belegerfassung per OCR-Scan, digitale Bankanbindung und vorausgefüllte Buchungsvorschläge reduzieren den manuellen Aufwand um bis zu 60 %.

Fehlerreduktion

Systemgestützte Plausibilitätsprüfungen, automatische Kontierungsvorschläge und digitale Belegarchivierung verhindern typische Buchungsfehler.

Für Magdeburger Unternehmen bietet die digitale Buchhaltung zudem den Vorteil, dass die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ortsunabhängig möglich ist. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen den gesamten Jahresabschluss-Prozess online – vom Upload der Belege bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister – koordiniert durch Servet Gündogan und durchgeführt durch zugelassene Steuerberater.

GoBD-konforme Archivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind verbindlich. Digitale Belege müssen unveränderbar archiviert, mit Zeitstempel versehen und maschinell auswertbar sein. Cloud-Buchhaltungssysteme erfüllen diese Anforderungen in der Regel automatisch, sofern sie ordnungsgemäß konfiguriert sind.

„Die digitale Buchhaltung ist nicht nur effizienter, sondern auch rechtskonformer – vorausgesetzt, sie wird korrekt aufgesetzt. Unsere Steuerberater prüfen nicht nur den Jahresabschluss, sondern auch die ordnungsgemäße digitale Belegführung gemäß GoBD.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Buchhaltung in Magdeburg?

Viele Geschäftsführer stehen vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern erledigen, an einen Buchhalter auslagern oder vollständig einem Steuerberater anvertrauen. Die Antwort hängt von Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbaren Ressourcen und dem Sicherheitsbedürfnis ab.

Typische Szenarien für Steuerberater-Mandate

  • Komplexe Sachverhalte: Internationales Geschäft, Umsatzsteuer-Sonderfälle (§ 13b UStG, innergemeinschaftlicher Erwerb), Verrechnungspreise oder Umstrukturierungen erfordern steuerliche Expertise.
  • Zeitknappheit: Geschäftsführer kleinerer GmbHs haben oft keine Kapazitäten für laufende Buchhaltung und Jahresabschluss.
  • Haftungsrisiken minimieren: Steuerberater haften berufsrechtlich für ihre Arbeit (§ 323 HGB für Abschlussprüfer, Berufshaftpflicht für StB), was dem Mandanten Rechtssicherheit gibt.
  • Feststellungs- und Offenlegungsfristen: Steuerberater koordinieren den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

In Magdeburg existiert eine Vielzahl klassischer Steuerberaterkanzleien. Wer jedoch Wert auf transparente Festpreise, digitale Abläufe und kurze Bearbeitungszeiten legt, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Alternative: Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Mandantenkontakt, während zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss fachlich erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen.

Kosten und Nutzen abwägen

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OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen – ohne versteckte Kosten, ohne lange Wartezeiten. Der gesamte Prozess von Belegerfassung bis Offenlegung wird koordiniert, der Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister für Magdeburger GmbHs?

Seit dem 01.08.2022 (Inkrafttreten des DiRUG) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der früher eigenständige Bundesanzeiger ist seitdem nur noch das Publikationsmedium – die rechtsverbindliche Einreichung und Archivierung erfolgt im Unternehmensregister, das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) betrieben wird.

Schritte zur Offenlegung

  1. Jahresabschluss fertigstellen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (ggf. Lagebericht) müssen erstellt und durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein.
  2. Dokumente elektronisch einreichen: Über das Einreichportal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de) erfolgt die Übermittlung im strukturierten Format (XBRL für Bilanz und GuV) oder als PDF.
  3. Prüfungsvermerk anfügen (falls prüfungspflichtig): Mittelgroße und große GmbHs müssen den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers nach § 322 HGB beifügen.
  4. Gebühr entrichten: Die Offenlegungsgebühr beträgt aktuell ca. 45–60 Euro, abhängig von Größenklasse und Umfang.
  5. Veröffentlichung im Bundesanzeiger: Das Unternehmensregister übermittelt die Daten an den Bundesanzeiger, wo sie öffentlich einsehbar sind.

Die Offenlegung ist für jede GmbH verpflichtend, unabhängig davon, ob sie Gewinne erzielt oder ob die Gesellschaft aktiv oder ruhend ist. Auch Magdeburger GmbHs, die kein operatives Geschäft betreiben, müssen einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen.

Vorsicht: Fehlerhafte Offenlegung

Unvollständige oder fehlerhafte Einreichungen werden vom Bundesamt für Justiz zurückgewiesen. Das verschiebt nicht die Frist – ein erneutes Ordnungsgeldverfahren droht. Daher sollten die Dokumente vor Einreichung fachlich geprüft werden.

„Wir übernehmen für unsere Mandanten die vollständige Offenlegung – vom strukturierten XBRL-Export bis zur Einreichung beim Unternehmensregister. So ist sichergestellt, dass die Frist eingehalten wird und alle formalen Anforderungen erfüllt sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Besonderheiten hat Magdeburg als Wirtschaftsstandort für Buchhaltung und Steuern?

Magdeburg ist als Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts ein bedeutender Wirtschaftsstandort mit einer diversifizierten Unternehmenslandschaft. Die Stadt ist geprägt von Maschinenbau, Chemie- und Pharmaindustrie, Logistik sowie einer wachsenden IT- und Digitalwirtschaft. Die Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen (A2, A14, Elbehafen) und die zentrale Lage in Ostdeutschland machen Magdeburg attraktiv für produzierende Unternehmen und Logistikdienstleister.

Förderprogramme und steuerliche Besonderheiten

Sachsen-Anhalt bietet zahlreiche Förderprogramme für Investitionen, Innovation und Digitalisierung. Diese Fördermittel (z. B. aus der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ oder EU-Strukturfonds) müssen buchhalterisch korrekt erfasst und steuerlich behandelt werden. Investitionszulagen, Zuschüsse und Darlehen führen zu spezifischen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten, die von einem Steuerberater fachgerecht abgebildet werden sollten.

  • Investitionszulage: Förderung nach InvZulG, buchhalterisch als Ertragszuschuss oder als Abzug von den Anschaffungskosten zu behandeln (Wahlrecht nach § 255 HGB).
  • EU-Fördermittel: Zweckgebundene Zuschüsse sind als Sonderposten oder erfolgswirksam zu erfassen, abhängig von der Förderbedingung.
  • Gewerbesteuerhebesatz: Der Hebesatz in Magdeburg liegt aktuell bei 450 % (Stand 2026), was im bundesweiten Vergleich im moderaten Bereich liegt.

Branchenspezifische Anforderungen

Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder in der Logistik haben oft komplexe Anlagenbuchhaltungen, Bewertungsfragen bei Vorräten (§ 256 HGB) und Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) sowie spezielle umsatzsteuerliche Fragestellungen (z. B. Lieferschwellen, innergemeinschaftliche Lieferungen). Auch hier ist steuerliche Fachberatung unerlässlich.

Regionale Vernetzung und digitale Lösungen

Magdeburger Unternehmen profitieren von regionalen Netzwerken wie der IHK Magdeburg oder der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG). Gleichzeitig bieten digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz die Möglichkeit, ortsunabhängig auf spezialisierte Fachexpertise zuzugreifen – eine ideale Kombination aus lokaler Verwurzelung und bundesweiter Expertise.

Welche häufigen Fehler sollten Magdeburger GmbHs in der Buchhaltung vermeiden?

Selbst bei sorgfältiger Buchführung schleichen sich immer wieder typische Fehler ein, die bei Betriebsprüfungen oder Jahresabschlussprüfungen auffallen. Die Finanzverwaltung und Abschlussprüfer legen besonderen Wert auf die Einhaltung der GoB, der GoBD und der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften.

Die häufigsten buchhalterischen Fehlerquellen

  • Unvollständige oder verspätete Belegerfassung (Verstoß gegen § 238 Abs. 1 HGB und GoBD)
  • Fehlende Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen über Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)
  • Falsche Bewertung von Vorräten oder Anlagevermögen (Verstoß gegen § 253 HGB: Anschaffungskosten-Prinzip, Niederstwertprinzip)
  • Nicht oder falsch gebuchte Rückstellungen (§ 249 HGB: z. B. Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken, Gewährleistungen)
  • Umsatzsteuerliche Fehler bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Reverse-Charge-Fällen (§ 13b UStG)
  • Fehlende oder fehlerhafte Anlagenbuchhaltung und Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Verstöße gegen die 10-Tages-Regel bei der zeitnahen Buchung
  • Nicht ordnungsgemäße Archivierung digitaler Belege (GoBD-Verstöße)

Diese Fehler führen nicht nur zu steuerlichen Nachzahlungen, sondern können auch die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses gefährden. Im schlimmsten Fall droht die Versagung des Testats durch den Abschlussprüfer oder ein qualifizierter Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB.

Präventionsmaßnahmen

Regelmäßige Abstimmung

Monatliche Kontenabstimmung (Debitoren, Kreditoren, Bank) und Saldenlisten vermeiden Überraschungen beim Jahresabschluss.

Vier-Augen-Prinzip

Buchungen sollten durch eine zweite Person (intern oder Steuerberater) kontrolliert werden, um Fehler frühzeitig zu erkennen.

„Viele Fehler entstehen durch Unkenntnis aktueller Rechtsprechung oder geänderter Verwaltungsanweisungen. Unsere Steuerberater halten sich laufend auf dem neuesten Stand und integrieren aktuelle Anforderungen direkt in den Jahresabschluss-Prozess.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Magdeburg eine IHK-Beratung für Buchhaltungsfragen?

Ja, die IHK Magdeburg bietet Existenzgründern und Unternehmen Erstberatung zu betriebswirtschaftlichen und buchhalterischen Grundfragen an. Für die konkrete Umsetzung der Buchführung, Jahresabschlusserstellung und steuerliche Beratung ist jedoch ein Steuerberater erforderlich, da die IHK keine rechtsverbindlichen Steuerberatungsleistungen erbringen darf.

Kann ich als Magdeburger GmbH die Buchhaltung komplett selbst machen?

Grundsätzlich ja, sofern Sie über ausreichend Fachwissen verfügen und die Anforderungen nach § 238 ff. HGB einhalten. In der Praxis empfiehlt sich jedoch mindestens die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater, da dieser die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kennt, Bilanzierungsfehler vermeidet und den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnet.

Welche Buchhaltungssoftware wird in Magdeburg häufig genutzt?

Magdeburger GmbHs nutzen überwiegend DATEV, lexoffice, sevDesk oder WISO MeinBüro. DATEV ist besonders verbreitet, da viele Steuerberater direkt mit diesem System arbeiten und die Schnittstelle reibungslos funktioniert. Bei OnlineBilanz arbeiten unsere Steuerberater ebenfalls mit DATEV-kompatiblen Systemen und bieten digitale Belegübermittlung an.

Welche Kosten entstehen für einen Steuerberater in Magdeburg?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von Umsatz, Komplexität und Leistungsumfang ab. Typische Jahresabschlüsse für kleine GmbHs liegen zwischen 1.500 und 3.500 Euro. OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten, sodass Sie bereits vor Beauftragung die genauen Kosten kennen.

Muss ich als Magdeburger GmbH eine E-Bilanz einreichen?

Ja, seit 2012 sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen nach § 5b EStG verpflichtet, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (E-Bilanz). Die Übermittlung erfolgt im XBRL-Format über das ELSTER-Portal. Ihr Steuerberater übernimmt diese technische Übermittlung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Was passiert, wenn ich in Magdeburg die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen den Jahresabschluss also trotzdem nachreichen. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Ordnungsgeldern.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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