Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung GmbH

Buchhaltung GmbH 2026: Pflichten, Fristen & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung einer GmbH unterliegt umfangreichen gesetzlichen Pflichten aus HGB, GmbHG und AO – von der laufenden Belegerfassung über den festgestellten Jahresabschluss bis zur fristgerechten Offenlegung im Unternehmensregister. Betreiben Gesellschafter zusätzlich einen Online-Shop, gelten ergänzend die speziellen Buchführungspflichten im E-Commerce, etwa hinsichtlich Umsatzsteuer-Margenregelungen und plattformübergreifender Erlöserfassung. Welche Anforderungen sich aus der Größenklasse ergeben, welche Fristen gelten und wie Geschäftsführer Haftungsrisiken vermeiden, erklärt dieser Praxisleitfaden für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig und muss einen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht) nach § 242, § 264 HGB erstellen, feststellen (§ 42a GmbHG) und offenlegen (§ 325 HGB). Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Fristen. Zusätzlich bestehen Steuerpflichten (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und Aufbewahrungsfristen (6–10 Jahre). Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder und persönliche Geschäftsführer-Haftung.

Buchhaltung in der GmbH: Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die Buchführungspflicht für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ergibt sich unmittelbar aus § 238 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Für die GmbH gelten darüber hinaus besondere Vorschriften nach § 264 ff. HGB, die eine doppelte Buchführung mit Jahresabschluss zwingend vorschreiben.

Im Unterschied zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften unterliegt die GmbH verschärften Publizitätspflichten. Der Jahresabschluss muss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden – seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinienumsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag; bei Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist also bis zum 31.12.2026.

Welche Vorschriften gelten konkret?

  • § 238 HGB: Grundsätzliche Buchführungspflicht für Kaufleute
  • § 242 HGB: Pflicht zur Erstellung von Inventar und Bilanz
  • § 243 HGB: Aufstellungsgrundsätze (Klarheit, Übersichtlichkeit)
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang)
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfristen (11 Monate bei Kleinst-/Klein-GmbH, 8 Monate bei mittelgroßen und großen GmbH)

Achtung: Ordnungsgelder drohen

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses drohen Ordnungsgelder gemäß § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen automatisiert und verschickt Mahnungen samt Geldforderungen. Die Beträge sind nicht verhandelbar und werden auch bei erstmaliger Versäumnis durchgesetzt.

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Auswirkungen auf die Buchhaltung

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 267 HGB zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Entscheidend ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme (€) Umsatzerlöse (€) Mitarbeiter
Klein ≤ 6.000.000 ≤ 12.000.000 ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20.000.000 ≤ 40.000.000 ≤ 250
Groß > 20.000.000 > 40.000.000 > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten erheblich. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und sind von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss samt Anhang und ggf. Lagebericht veröffentlichen.

Praktische Erleichterungen für kleine GmbH

  • Verlängerte Feststellungsfrist von 11 Monaten (statt 8 Monate)
  • Verkürzter Bilanzausweis nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der GuV nach § 326 Nr. 1 HGB
  • Reduzierter Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB

„Die meisten GmbH-Mandanten fallen unter die Kleinkapitalgesellschaft. Das erleichtert die Offenlegung erheblich und spart Kosten. Wichtig ist aber, die Größenklasse jährlich zu prüfen – bei Wachstum können Schwellenwerte überschritten werden, dann gelten verschärfte Anforderungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Laufende Buchhaltung in der GmbH organisieren: Von der Belegerfassung bis zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die laufende Buchhaltung umfasst alle wiederkehrenden Buchungsvorgänge während des Geschäftsjahres. Dazu gehören die Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbuchungen, Kassenbewegungen, Lohn- und Gehaltsbuchungen sowie die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden.

Die wichtigsten Bestandteile der laufenden Buchhaltung

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Erfassung aller Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Überwachung offener Posten, Mahnwesen und Zahlungsabgleich mit dem Bankkonto.

Finanzbuchhaltung

Verbuchung aller Bank- und Kassenbewegungen, Abstimmung der Konten, Erfassung von sonstigen Geschäftsvorfällen (z. B. Privatentnahmen bei GmbH-Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung).

In der Praxis delegieren die meisten GmbH-Geschäftsführer die laufende Buchhaltung entweder an einen internen Buchhalter oder an einen externen Steuerberater. Die digitale Belegerfassung über Cloud-Buchhaltungssysteme (z. B. DATEV Unternehmen online, Lexoffice, sevDesk) erleichtert die Zusammenarbeit erheblich. Wer keine eigene Buchhaltungskraft beschäftigen möchte, kann über Plattformen wie OnlineBilanz.de die gesamte Buchhaltung und den Jahresabschluss digital durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen – transparent abgerechnet, ohne Wartezeiten und zu Festpreisen.

Tipp: Monatliche Buchhaltung spart Jahresabschluss-Stress

Wer die Buchhaltung monatlich aktuell hält, vermeidet zum Jahresende einen enormen Zeitdruck. Viele Geschäftsführer sammeln Belege das ganze Jahr und müssen dann im Frühjahr alles auf einmal aufarbeiten – das verzögert die Feststellung des Jahresabschlusses und erhöht das Risiko von Offenlegungsfristen-Überschreitungen.

Jahresabschluss der GmbH: Bestandteile, Feststellung und Fristen

Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechenwerk jeder GmbH und muss gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang bestehen. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich ein Lagebericht hinzu. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung, die Gewinnverwendung und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Die drei bzw. vier Bestandteile im Überblick

  1. Bilanz (§ 266 HGB): Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag. Die Gliederung ist bei Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB): Darstellung der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Wahlweise nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren.
  3. Anhang (§ 284 ff. HGB): Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ergänzende Angaben zu einzelnen Bilanzposten, Haftungsverhältnisse, Organbezüge etc.
  4. Lagebericht (§ 289 HGB): Nur bei mittelgroßen und großen GmbH verpflichtend. Enthält Informationen zur Geschäftsentwicklung, zu Risiken und Chancen sowie zur voraussichtlichen Entwicklung.

Der Jahresabschluss muss vom Geschäftsführer aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellungsfristen ergeben sich aus § 42a GmbHG: Bei kleinen GmbH beträgt die Frist 11 Monate nach dem Bilanzstichtag (bei Stichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026), bei mittelgroßen und großen GmbH nur 8 Monate (bis 31.08.2026). Nach Feststellung läuft die 12-monatige Offenlegungsfrist nach § 325 HGB.

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Mon.

Feststellungsfrist mittelgroß/groß

12 Mon.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Feststellungsfrist. Der Jahresabschluss muss nicht nur erstellt, sondern auch von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Ohne ordnungsgemäßen Gesellschafterbeschluss ist die Offenlegung nicht möglich – und das Ordnungsgeld droht trotzdem.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerpflichten der GmbH: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Die GmbH ist als juristische Person eigenständig steuerpflichtig. Im Unterschied zu Personengesellschaften, bei denen der Gewinn transparent den Gesellschaftern zugerechnet wird, unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer nach § 1 KStG. Daneben fällt Gewerbesteuer nach § 2 GewStG an, und bei unternehmerischer Tätigkeit ist die GmbH umsatzsteuerpflichtig nach § 2 UStG.

Die drei wesentlichen Steuerarten im Überblick

Steuerart Rechtsgrundlage Steuersatz / Bemessungsgrundlage Fälligkeit
Körperschaftsteuer § 1 KStG 15 % auf den zu versteuernden Gewinn Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahresveranlagung
Solidaritätszuschlag § 1 SolZG 5,5 % der Körperschaftsteuer Zusammen mit KSt
Gewerbesteuer § 2 GewStG Hebesatz je Gemeinde (ca. 7–17 % eff.) Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahresveranlagung
Umsatzsteuer § 2 UStG 19 % Regelsteuersatz / 7 % ermäßigt Monatlich oder quartalsweise Voranmeldung

Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.07.2026). Bei Steuerberater-Mandaten verlängert sich die Frist auf den letzten Februar des übernächsten Jahres (für 2025: 28.02.2027). Die Gewerbesteuererklärung wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung eingereicht. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfolgen monatlich oder quartalsweise via ELSTER, die Jahreserklärung bis zum 31.07. des Folgejahres.

Hinweis: Steuerberater-Frist nutzen

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von automatischen Fristverlängerungen. Für das Geschäftsjahr 2025 gilt bei Steuerberater-Mandaten die Abgabefrist 28.02.2027 – das verschafft deutlich mehr Spielraum und reduziert das Risiko von Verspätungszuschlägen.

In der Praxis empfiehlt sich eine enge Abstimmung zwischen Buchhaltung und Steuererklärungen. Die Buchhaltungsdaten bilden die Grundlage für sämtliche Steuererklärungen. Fehlerhafte oder unvollständige Buchungen führen zu falschen Steuerberechnungen und können Nachforderungen, Zinsen oder sogar steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher sollte die Buchhaltung entweder intern durch qualifiziertes Personal oder extern durch einen Steuerberater geführt werden.

Aufbewahrungspflichten und Archivierung: Was muss wie lange aufbewahrt werden?

Nach § 257 HGB und § 147 AO ist jede GmbH verpflichtet, ihre Buchführungsunterlagen für bestimmte Zeiträume aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht dient der Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle für Betriebsprüfungen, zivilrechtliche Auseinandersetzungen und die Offenlegung. Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Unterlagenart Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare 10 Jahre § 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO
Buchungsbelege (Rechnungen, Kontoauszüge) 10 Jahre § 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO
Geschäfts- und Handelsbriefe (empfangen) 6 Jahre § 257 Abs. 4 HGB
Geschäfts- und Handelsbriefe (versandt) 6 Jahre § 257 Abs. 4 HGB
Sonstige Unterlagen (z. B. Lohnkonten) 6 Jahre § 147 Abs. 3 AO

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist bzw. der Beleg entstanden ist. Für einen Beleg vom 15.03.2025 beginnt die 10-jährige Frist also am 31.12.2025 und endet am 31.12.2035. Wichtig: Auch bei Betriebsaufgabe oder Liquidation der GmbH bleiben die Aufbewahrungspflichten bestehen und gehen auf den Liquidator bzw. die Gesellschafter über.

Digitale Archivierung: Rechtssicher und revisionssicher

Die Aufbewahrung kann seit Inkrafttreten der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) auch elektronisch erfolgen. Voraussetzung ist, dass die digitalen Dokumente unverändert, jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. Viele moderne Buchhaltungssysteme bieten GoBD-konforme Archivierungslösungen an. Papierbelege dürfen nach dem Scannen vernichtet werden, sofern die digitale Kopie den GoBD-Anforderungen entspricht.

Achtung bei Betriebsprüfungen

Das Finanzamt kann im Rahmen einer Außenprüfung jederzeit Einsicht in sämtliche aufbewahrungspflichtigen Unterlagen verlangen. Können diese nicht innerhalb angemessener Frist vorgelegt werden, droht eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu Ungunsten der GmbH – häufig verbunden mit erheblichen Nachzahlungen und Zinsen.

Häufige Fehler in der GmbH-Buchhaltung und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis führen bestimmte Fehler in der Buchhaltung immer wieder zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeldern oder Haftungsrisiken für den Geschäftsführer. Die häufigsten Problemfelder betreffen die Abgrenzung zwischen Gesellschafter und GmbH (verdeckte Gewinnausschüttung), die korrekte Umsatzsteuer-Behandlung und die Einhaltung der Offenlegungsfristen.

Die fünf häufigsten Fehlerquellen

  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Private Ausgaben des Gesellschafters werden auf die GmbH gebucht oder Geschäftsführer-Gehälter sind unangemessen hoch. Folge: Nachversteuerung beim Gesellschafter und keine Betriebsausgabe bei der GmbH.
  • Fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Vorsteuern aus nicht abziehbaren Rechnungen (z. B. ohne korrekte USt-ID) werden geltend gemacht. Das Finanzamt fordert die Vorsteuer zurück und verhängt ggf. Verspätungszuschläge.
  • Versäumte Offenlegungsfristen: Der Jahresabschluss wird nicht fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht. Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro drohen automatisch.
  • Fehlende Rechnungsangaben: Ausgangsrechnungen enthalten nicht alle Pflichtangaben nach § 14 UStG (z. B. fortlaufende Nummer, Steuernummer/USt-ID). Die Vorsteuerabzugsberechtigung beim Empfänger entfällt, Geschäftsbeziehungen leiden.
  • Unvollständige Belegerfassung: Belege gehen verloren oder werden nicht zeitnah erfasst. Bei Betriebsprüfungen können fehlende Nachweise zu Hinzuschätzungen führen.

„Die verdeckte Gewinnausschüttung ist mit Abstand der häufigste Stolperstein bei GmbH-Mandanten. Oft werden private Kfz-Kosten, Reisen oder Bewirtungen über die GmbH abgerechnet, ohne dass eine klare betriebliche Veranlassung vorliegt. Das führt regelmäßig zu teuren Nachversteuerungen, die sich durch saubere Trennung vermeiden lassen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praxis-Tipp: Vier-Augen-Prinzip etablieren

Lassen Sie Ihre Buchhaltung regelmäßig durch einen Steuerberater prüfen, auch wenn Sie intern buchen. Ein monatliches oder quartalsweises Review erkennt Fehler frühzeitig und verhindert, dass sich diese über Jahre hinweg fortsetzen und bei einer Betriebsprüfung massiv zu Buche schlagen.

Buchhaltung intern führen oder an Steuerberater auslagern?

Viele Geschäftsführer stehen vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern durch eigenes Personal erledigen oder komplett an einen Steuerberater auslagern sollen. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und den verfügbaren Ressourcen abhängen.

Interne Buchhaltung: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Volle Kontrolle über alle Geschäftsvorfälle
  • Aktuelle Zahlen jederzeit verfügbar
  • Geringere laufende Kosten bei ausreichendem Buchungsvolumen
  • Schnelle Reaktion bei Rückfragen oder Korrekturen

Nachteile

  • Hohe Fixkosten für qualifiziertes Personal
  • Urlaubsvertretung und Krankheit müssen abgedeckt werden
  • Schulungsaufwand bei Gesetzesänderungen
  • Haftungsrisiko bei Fehlern bleibt beim Geschäftsführer

Auslagerung an Steuerberater: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Fachliche Expertise und Haftung durch zugelassenen Steuerberater
  • Automatische Berücksichtigung von Gesetzesänderungen
  • Keine Personalkosten, flexible Skalierung
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand
  • Fristverlängerungen bei Steuererklärungen

Nachteile

  • Höhere laufende Kosten bei geringem Buchungsvolumen
  • Abhängigkeit vom Steuerberater
  • Eventuell längere Reaktionszeiten bei Rückfragen
  • Aktuelle Zahlen nur nach Abstimmung verfügbar

In der Praxis hat sich ein Hybridmodell bewährt: Die GmbH erfasst selbst die Belege digital (z. B. via DATEV Unternehmen online oder vergleichbare Systeme), der Steuerberater kontrolliert, bucht abschließend und erstellt den Jahresabschluss. So bleibt die Kontrolle über die Daten beim Geschäftsführer, während die rechtssichere Verbuchung und steuerliche Optimierung durch den Steuerberater erfolgt. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten genau dieses Modell: Sie koordinieren die Zusammenarbeit digital, transparente Festpreise, ohne Wartezeiten – und am Ende unterschreibt ein zugelassener Steuerberater den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

„Die meisten unserer Mandanten entscheiden sich für das Hybridmodell: Sie scannen ihre Belege selbst und laden sie hoch, wir kümmern uns um die Verbuchung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Jahresabschluss. So haben sie jederzeit Zugriff auf ihre Zahlen, ohne sich mit rechtlichen Details herumschlagen zu müssen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitalisierung der Buchhaltung: Welche Software-Lösungen eignen sich für die GmbH?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist seit Inkrafttreten der GoBD und der E-Rechnungs-Pflicht (für B2G-Umsätze ab 2025, für B2B ab 01.01.2027 verpflichtend) kein optionales Thema mehr. Moderne Cloud-Buchhaltungssysteme ermöglichen die automatisierte Belegerfassung, digitale Archivierung und direkte Anbindung an ELSTER für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen.

Marktübersicht: Software-Lösungen für GmbH-Buchhaltung

Software Zielgruppe Besonderheiten Steuerberater-Integration
DATEV Unternehmen online GmbH mit StB-Mandat Marktführer, GoBD-zertifiziert, direkte StB-Anbindung Vollständig
Lexoffice Kleine GmbH, Selbstbucher Einfache Bedienung, günstig, Banking-Integration Export möglich
sevDesk Kleine bis mittlere GmbH Moderne Oberfläche, Belegscanning per App Export, API-Schnittstelle
SAP Business One Mittelgroße bis große GmbH ERP-System mit Buchhaltungsmodul, sehr umfangreich Schnittstellen verfügbar

Für GmbH, die mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, empfiehlt sich in der Regel DATEV Unternehmen online, da die meisten Steuerberater ohnehin mit DATEV arbeiten und die Daten nahtlos übernommen werden können. Selbstbucher, die nur den Jahresabschluss auslagern wollen, können auf günstigere Lösungen wie Lexoffice oder sevDesk setzen und die Daten am Jahresende exportieren.

Was muss eine GoBD-konforme Software leisten?

  • Unveränderbarkeit: Gebuchte Belege dürfen nachträglich nicht mehr verändert werden können (oder Änderungen müssen protokolliert werden).
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden, keine Belege dürfen verloren gehen.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss durch einen Beleg belegt sein, Buchungsstapel müssen chronologisch nachvollziehbar sein.
  • Zeitgerechte Erfassung: Belege sollen zeitnah gebucht werden, nicht erst Monate später gesammelt.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Das Finanzamt muss bei Betriebsprüfungen Zugriff auf die Daten in einem auswertbaren Format erhalten.

Tipp: E-Rechnung ab 2027 verpflichtend

Ab dem 01.01.2027 müssen alle B2B-Rechnungen in Deutschland verpflichtend im elektronischen Format (XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt und empfangen werden können. Prüfen Sie bereits jetzt, ob Ihre Buchhaltungssoftware diese Formate unterstützt, um spätere Umstellungskosten zu vermeiden.

Geschäftsführer-Haftung bei Buchhaltungs- und Offenlegungsverstößen

Der GmbH-Geschäftsführer trägt nach § 43 GmbHG die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung, die Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die fristgerechte Offenlegung. Verstöße gegen diese Pflichten können nicht nur zu Ordnungsgeldern gegen die GmbH führen, sondern auch die persönliche Haftung des Geschäftsführers auslösen – im schlimmsten Fall mit dem Privatvermögen.

Haftungstatbestände im Überblick

  1. Ordnungsgeld nach § 335 HGB: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gegen die GmbH. Zahlt die GmbH nicht, haftet der Geschäftsführer persönlich.
  2. Schadensersatz gegenüber der GmbH (§ 43 Abs. 2 GmbHG): Führt eine fehlerhafte Buchführung zu steuerlichen Nachforderungen oder Bußgeldern, kann die GmbH vom Geschäftsführer Schadensersatz verlangen.
  3. Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO): Übersieht der Geschäftsführer durch mangelhafte Buchhaltung eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und stellt nicht rechtzeitig Insolvenzantrag, haftet er persönlich für alle danach begründeten Verbindlichkeiten.
  4. Steuerhaftung nach § 69 AO: Zahlt die GmbH fällige Steuern nicht, weil der Geschäftsführer diese nicht anmeldet oder keine Liquidität sicherstellt, haftet er persönlich für die Steuerschulden.
  5. Strafrecht (§ 283 StGB – Bankrott): Werden Bücher nicht oder unrichtig geführt oder beiseite geschafft, kann das als Bankrott-Straftat verfolgt werden – mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Vorsicht: Geschäftsführer haftet persönlich

Die Haftung des Geschäftsführers ist nicht auf Vorsatz beschränkt. Bereits grobe Fahrlässigkeit – etwa das Ignorieren von Offenlegungsfristen oder das Unterlassen der Buchhaltung – reicht aus, um persönlich in Anspruch genommen zu werden. Das Privatvermögen ist dann nicht geschützt.

Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer sicherstellen, dass die Buchhaltung laufend und ordnungsgemäß geführt wird, der Jahresabschluss fristgerecht aufgestellt und festgestellt wird sowie die Offenlegung rechtzeitig beim Unternehmensregister erfolgt. Wer sich unsicher ist oder keine eigene Buchhaltungsabteilung hat, sollte frühzeitig einen Steuerberater einschalten. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine rechtssichere Lösung: Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – die Haftung liegt damit beim Steuerberater, nicht beim Geschäftsführer.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen ihr persönliches Haftungsrisiko. In der Praxis sehen wir immer wieder Fälle, in denen das Finanzamt den Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden der GmbH in Anspruch nimmt, weil Voranmeldungen nicht abgegeben oder Steuern nicht bezahlt wurden. Eine saubere Buchhaltung und rechtzeitige Steuerzahlungen sind der beste Schutz.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Ein-Personen-GmbH die Buchhaltung selbst führen?

Ja, grundsätzlich darf der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen, sofern er über ausreichende Fachkenntnisse verfügt. Er trägt jedoch die volle Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Fristeneinhaltung. Bei komplexeren Sachverhalten oder fehlender Routine empfiehlt sich die Mandatierung eines Steuerberaters, um Fehler und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Was passiert, wenn die GmbH den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlegt?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Zudem können weitere Ordnungsgelder bei fortgesetzter Säumnis festgesetzt werden.

Muss eine Kleinst-GmbH ebenfalls einen Anhang erstellen?

Nein, Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB können gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Dies gilt nur für GmbHs, die die Schwellenwerte des § 267a HGB nicht überschreiten (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer).

Wie lange dauert es, bis das Finanzamt eine GmbH-Steuererklärung bearbeitet?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt und Komplexität. In der Regel dauert es 3 bis 9 Monate nach Einreichung. Bei Rückfragen, Betriebsprüfungen oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Dauer verlängern. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater eingereicht, gelten verlängerte Abgabefristen (meist bis Ende Juli des Folgejahres), was die Bearbeitungszeit entsprechend verschiebt.

Welche Konsequenzen hat eine nicht ordnungsgemäße Buchführung bei einer Betriebsprüfung?

Bei formellen oder inhaltlichen Mängeln kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Gewinne schätzen (§ 162 AO). Dies führt meist zu höheren Steuerbelastungen. Zudem drohen Verspätungszuschläge, Zinsen nach § 233a AO und in schweren Fällen steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Eine ordnungsgemäße, GoBD-konforme Buchführung ist daher essentiell.

Kann die GmbH zwischen Ist- und Soll-Versteuerung wählen?

Grundsätzlich unterliegen GmbHs der Soll-Versteuerung nach § 16 Abs. 1 UStG, d. h. die Umsatzsteuer entsteht mit Leistungserbringung, nicht erst bei Zahlung. Die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG ist nur unter engen Voraussetzungen möglich (Umsatz im Vorjahr ≤ 600.000 € und keine Buchführungspflicht nach § 141 AO oder freiwillige Buchführung). In der Praxis kommt sie für GmbHs selten in Betracht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz