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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Fürstenfeldbruck

Buchhaltung Fürstenfeldbruck 2026: GmbH-Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung für GmbHs in Fürstenfeldbruck unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben nach HGB und GmbHG. Von der laufenden Buchführung über die Erstellung des Jahresabschlusses bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister müssen zahlreiche Pflichten erfüllt werden. Dieser Ratgeber erklärt, welche rechtlichen Anforderungen gelten, welche Kosten entstehen und wie Sie Fehler vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Fürstenfeldbruck sind nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG festgestellt und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Ordnungsgeld bei Versäumnis: 500–25.000 Euro.

Buchhaltung in Fürstenfeldbruck: Welche rechtlichen Anforderungen gelten für GmbHs?

Unternehmen mit Sitz in Fürstenfeldbruck unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Vorgaben wie alle deutschen Kapitalgesellschaften. Die GmbH als juristische Person ist nach § 238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet – unabhängig von Größe oder Branche. Diese Pflicht umfasst die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die Aufbewahrung von Belegen sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB.

Für GmbHs gelten zusätzlich die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes: Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten (mittelgroße und große GmbHs) bzw. elf Monaten (kleine GmbHs) nach Ende des Geschäftsjahres durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Feststellungsfrist für kleine GmbHs somit am 30.11.2026, für mittelgroße und große GmbHs bereits am 31.08.2026.

Größenklassen und ihre Konsequenzen nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsfrist
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 12 Monate (§ 325 HGB)
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 12 Monate (§ 325 HGB)
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 12 Monate (§ 325 HGB)

Praxis-Tipp

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses und die Offenlegungspflichten, sondern auch die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Eine korrekte Einordnung ist daher der erste Schritt jeder ordnungsgemäßen Buchhaltung.

Was umfasst die laufende Buchführungspflicht für GmbHs konkret?

Die laufende Buchführung einer GmbH ist weit mehr als die monatliche Erfassung von Rechnungen. Sie bildet das Fundament für alle weiteren Rechenwerke – von der Umsatzsteuer-Voranmeldung über die betriebswirtschaftliche Steuerung bis hin zum Jahresabschluss. Nach § 239 HGB müssen alle Buchungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen. Jeder Geschäftsvorfall muss sich von der Entstehung bis zur Ausbuchung lückenlos nachvollziehen lassen.

Kernbestandteile der ordnungsgemäßen Buchführung

  • Belegorganisation: Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenberichte – alle Belege müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden.
  • Kontierung: Zuordnung jedes Geschäftsvorfalls zu den richtigen Konten nach dem geltenden Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04).
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise Abgabe an das Finanzamt gemäß § 18 UStG.
  • Lohnbuchhaltung: Bei eigenen Mitarbeitern müssen Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen korrekt und fristgerecht erfolgen.
  • Offene-Posten-Verwaltung: Forderungen und Verbindlichkeiten müssen laufend überwacht werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

„Viele Mandanten aus Fürstenfeldbruck kommen zu uns, wenn die Buchhaltung monatelang liegen geblieben ist. Dann wird es eng – nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell. Wer rechtzeitig auf digitale Steuerberater-Leistungen setzt, vermeidet diesen Stress komplett.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gerade für kleinere GmbHs in Fürstenfeldbruck, die keine eigene Buchhaltungsabteilung unterhalten, ist die laufende Buchführung eine Herausforderung. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater an – entweder klassisch vor Ort oder digital über Plattformen wie OnlineBilanz.de, die transparent kalkulierbare Festpreise und kurze Bearbeitungszeiten bieten.

Jahresabschluss für GmbHs: Welche Unterlagen sind verpflichtend zu erstellen?

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB das zentrale Rechenwerk jeder GmbH. Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB), große GmbHs zudem einen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kleine GmbHs können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen in Anspruch nehmen.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Ja (§ 266 HGB) Ja (§ 275 HGB) Ja (verkürzt möglich) Nein
Mittel Ja Ja Ja Nein
Groß Ja Ja Ja Ja (§ 289 HGB)

Die Bilanz zeigt das Vermögen und die Schulden zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025), die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des gesamten Geschäftsjahres gegenüber. Der Anhang erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, enthält Angaben zu Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und – bei mittelgroßen und großen GmbHs – detaillierte Angaben zur Gesellschafterstruktur und zu Organbezügen.

Achtung Fristversäumnis

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht festgestellt oder offengelegt, drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht aktiv und leitet automatisiert Verfahren ein.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Unterlagen werden digital eingereicht, der zugelassene Steuerberater prüft, erstellt und unterzeichnet rechtsverbindlich.

Offenlegung beim Unternehmensregister: Was müssen GmbHs in Fürstenfeldbruck beachten?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB einheitlich zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist somit am 31.12.2026.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

  • Kleine GmbH: Bilanz, ggf. verkürzter Anhang. Die GuV muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB).
  • Mittelgroße GmbH: Bilanz, GuV, Anhang. Erleichterungen bei der Gliederungstiefe sind möglich (§ 327 HGB).
  • Große GmbH: Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht, keine Erleichterungen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Dort muss der Jahresabschluss im strukturierten XBRL-Format oder als PDF hochgeladen werden. Viele Steuerberater übernehmen diese Einreichung als Serviceleistung – bei OnlineBilanz.de ist die elektronische Offenlegung im Festpreis für den Jahresabschluss bereits enthalten.

Wichtig

Die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten nach § 325 HGB ist unabhängig von der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Beide Fristen müssen eingehalten werden – die Feststellung durch die Gesellschafter muss vor der Offenlegung erfolgen.

„Die Offenlegung wird oft unterschätzt. Wer die Frist versäumt, erhält Post vom Bundesamt für Justiz – und das Ordnungsgeld folgt meist automatisch. Unsere Steuerberater achten darauf, dass alle Fristen eingehalten werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitalisierung der Buchhaltung: Welche Software-Lösungen eignen sich für GmbHs?

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung in den letzten Jahren grundlegend verändert. Papierbelege gehören zunehmend der Vergangenheit an, moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht die vollständig digitale Erfassung, Verarbeitung und Archivierung aller Geschäftsvorfälle. Für GmbHs in Fürstenfeldbruck stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung – von Cloud-basierten Komplettlösungen bis hin zu Schnittstellen zwischen eigener Vorkontierung und Steuerberater-Kanzlei.

Gängige Buchhaltungs-Software im Überblick

Cloud-Lösungen (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk)

  • Automatische Belegerfassung per Foto oder E-Mail
  • Direkter Zugriff für Steuerberater via DATEV-Schnittstelle
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einem Klick
  • Bankkonto-Anbindung für automatischen Zahlungsabgleich

Klassische ERP-Systeme (SAP, Microsoft Dynamics, DATEV)

  • Umfassende Integration von Finanzbuchhaltung, Lohn, Warenwirtschaft
  • Höhere Investitionskosten, längere Einarbeitungszeit
  • Für mittelgroße und große GmbHs geeignet
  • Professionelle Schnittstellen zu Steuerberatern

Entscheidend ist die Schnittstelle zum Steuerberater. Wer mit DATEV arbeitet, kann Belege und Buchungen nahtlos übermitteln – ohne Medienbrüche, ohne Doppelerfassung. OnlineBilanz.de arbeitet mit allen gängigen Systemen und bietet für Mandanten ohne eigene Software einen digitalen Upload-Bereich, über den Belege per Drag-and-Drop hochgeladen werden.

  • GoBD-Konformität der Software prüfen (§ 146 AO, § 239 HGB)
  • Schnittstelle zum Steuerberater klären (DATEV, CSV-Export, API)
  • Automatisierungsgrad: Wie viele Buchungen lassen sich automatisch kontieren?
  • Kosten: Laufende Lizenzgebühren vs. Einmalkosten
  • Support und Schulungen für Mitarbeiter einplanen

Steuerberater oder eigene Buchhaltung: Was lohnt sich für GmbHs in Fürstenfeldbruck?

Die Frage, ob die Buchhaltung intern geführt oder an einen Steuerberater ausgelagert wird, hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbare Ressourcen und nicht zuletzt die Risikobereitschaft des Geschäftsführers. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Interne Buchhaltung: Voraussetzungen und Risiken

Wer die Buchhaltung intern führt, benötigt qualifiziertes Personal – idealerweise einen ausgebildeten Buchhalter oder Bilanzbuchhalter. Die laufende Fortbildung ist Pflicht, denn Steuerrecht und Bilanzierungsvorschriften ändern sich regelmäßig. Hinzu kommen Investitionen in Software, Schulungen und Datensicherheit. Der Vorteil: Volle Kontrolle, schneller Zugriff auf aktuelle Zahlen, unabhängige Steuerung.

Haftungsrisiko

Bei Fehlern in der Buchhaltung haftet der Geschäftsführer persönlich – etwa bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen oder Verstößen gegen die GoBD. Ein Steuerberater hingegen trägt Berufshaftpflicht und haftet für Fehler in seinem Verantwortungsbereich.

Steuerberater: Sicherheit, Fachkompetenz, Zeitersparnis

Die Auslagerung an einen Steuerberater entlastet den Geschäftsführer erheblich. Der Steuerberater übernimmt nicht nur die laufende Buchführung, sondern auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Er kennt aktuelle Rechtsprechung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke. Zudem haftet er für seine Arbeit – ein nicht zu unterschätzender Sicherheitsfaktor.

~70 %

der GmbHs lagern die Buchhaltung vollständig aus

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren die Vorteile digitaler Prozesse mit der Sicherheit einer klassischen Steuerberater-Mandatsbeziehung: Transparente Festpreise, kurze Bearbeitungszeiten, volle Haftung durch zugelassene Steuerberater. Gerade für GmbHs ohne eigene Buchhaltungsabteilung eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Was kostet die Buchhaltung und der Jahresabschluss für eine GmbH?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss variieren je nach Größe der GmbH, Anzahl der Geschäftsvorfälle und gewähltem Dienstleister. Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG) ab – entweder nach Gebührentabellen oder im Rahmen individueller Honorarvereinbarungen. Wer beispielsweise einen Steuerberater für GmbHs in Kempten sucht, stößt zunehmend auf Festpreismodelle, die für Mandanten kalkulierbare Kosten bieten – ein Trend, der sich branchenübergreifend durchsetzt.

Typische Kostenbestandteile im Überblick

Leistung Abrechnungsgrundlage Orientierungswert (klein)
Laufende Buchführung Anzahl Belege/Buchungen pro Monat 150–400 € mtl.
Umsatzsteuer-Voranmeldung Nach § 24 StBVVG 40–80 € mtl.
Jahresabschluss (klein) Bilanzsumme, § 35 StBVVG 800–2.500 €
Jahresabschluss (mittel) Bilanzsumme, § 35 StBVVG 2.500–6.000 €
Offenlegung Pauschal oder nach Aufwand 100–300 €

Festpreismodelle bieten Transparenz und Planungssicherheit. OnlineBilanz.de kalkuliert auf Basis weniger Eingaben (Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl Belege) einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Kosten, ohne Überraschungen. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

„Viele Mandanten sind überrascht, wie günstig ein professioneller Jahresabschluss sein kann, wenn der Prozess digital organisiert ist. Wir verzichten auf teure Büroflächen in Innenstadtlagen und geben diese Ersparnis direkt weiter.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerliche Absetzbarkeit

Alle Kosten für Buchhaltung, Steuerberater und Jahresabschluss sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Investition in professionelle Dienstleistungen zahlt sich daher doppelt aus.

Welche Fehler in der Buchhaltung sollten GmbHs unbedingt vermeiden?

Fehler in der Buchhaltung können schwerwiegende Folgen haben – von Steuernachzahlungen über Ordnungsgelder bis hin zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Viele Probleme entstehen durch Unkenntnis, Zeitdruck oder fehlende Prozesse. Mit klaren Strukturen und professioneller Unterstützung lassen sich die meisten Fehlerquellen vermeiden.

Die häufigsten Fehler und ihre Konsequenzen

  • Verspätete oder fehlende Belegerfassung: Fehlende Belege führen zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und höheren Steuern. Zudem drohen Verstöße gegen § 146 AO (GoBD).
  • Privatentnahmen ohne Buchung: Private Ausgaben, die über das Geschäftskonto laufen, müssen als Entnahme gebucht werden – sonst liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
  • Falsche Umsatzsteuer-Behandlung: Verwechslung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer, fehlende Rechnungsangaben nach § 14 UStG oder falsche Vorsteuerabzüge kosten bares Geld.
  • Missachtung der Aufbewahrungsfristen: Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB). Wer früher vernichtet, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt.
  • Fristversäumnisse bei Feststellung und Offenlegung: Ordnungsgelder nach § 335 HGB sind die Folge – und vermeidbar.

Haftungsrisiko Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für Steuerschulden, wenn er seine Pflichten verletzt (§ 69 AO). Dazu zählt auch die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung fälliger Steuern – selbst bei Liquiditätsengpässen.

So vermeiden Sie typische Buchhaltungsfehler

  • Klare Prozesse für Belegerfassung und -ablage einführen (digital bevorzugt)
  • Monatliche Abstimmung der Konten (Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Regelmäßige Rücksprache mit dem Steuerberater – nicht erst zum Jahresende
  • Software mit GoBD-Zertifizierung nutzen (§ 146 AO)
  • Fristen im Blick behalten: Feststellung (§ 42a GmbHG), Offenlegung (§ 325 HGB), Steuererklärungen

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis oder Zeitmangel. Wer frühzeitig auf professionelle Unterstützung setzt, spart nicht nur Nerven, sondern oft auch bares Geld.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH in Fürstenfeldbruck auf die einfache Buchführung zurückgreifen?

Nein. Jede GmbH ist kraft Rechtsform nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nur für Freiberufler und Kleingewerbetreibende zulässig.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen einer GmbH?

Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Muss eine GmbH in Fürstenfeldbruck auch eine E-Bilanz einreichen?

Ja. Alle bilanzierpflichtigen Unternehmen – also auch jede GmbH – müssen ihre Bilanz und GuV seit 2013 elektronisch in einem standardisierten Format (XBRL) an das Finanzamt übermitteln. Die E-Bilanz ist Bestandteil der Steuererklärung und zusätzlich zur handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister erforderlich.

Was passiert, wenn eine GmbH den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlegt?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Es kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Zudem drohen Imageschäden und Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe durch Banken.

Gibt es in Fürstenfeldbruck lokale Besonderheiten bei der Buchhaltung für GmbHs?

Die gesetzlichen Vorgaben nach HGB und GmbHG gelten bundesweit einheitlich. Lokale Besonderheiten gibt es nicht. Allerdings kann das zuständige Finanzamt München (für Fürstenfeldbruck) bei Betriebsprüfungen oder Rückfragen angesprochen werden. Die Offenlegung erfolgt stets zentral beim Unternehmensregister – nicht bei einer lokalen Behörde.

Kann eine GmbH die Buchhaltung auch komplett digital führen?

Ja. Nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) ist eine rein digitale Buchführung zulässig. Wichtig ist, dass alle Belege revisionssicher archiviert werden und die Nachvollziehbarkeit jederzeit gewährleistet ist. Viele Buchhaltungssoftware-Lösungen erfüllen diese Anforderungen bereits.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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