Buchhaltung Fürth 2026: Steuerberater & Fristen
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Unternehmen in Fürth stehen vor denselben handelsrechtlichen Pflichten wie bundesweit: Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung sind für Kapitalgesellschaften obligatorisch. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen nach HGB und GmbHG, zeigt Fristen für 2026 und stellt digitale Lösungen für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern vor – auch für Fürther Mandanten bei OnlineBilanz.
Kurzantwort
Jede GmbH in Fürth ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig und muss einen Jahresabschluss erstellen. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaften) oder 8 Monate (mittelgroße/große), die Offenlegung erfolgt innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister. OnlineBilanz verbindet Fürther Unternehmen digital mit zugelassenen Steuerberatern – ohne Anfahrt, mit transparenten Festpreisen.
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist in Fürth zur Buchführung verpflichtet?
- Welche Aufgaben umfasst die Buchhaltung einer GmbH?
- Welche Vorteile bietet digitale Buchhaltung für Fürther Unternehmen?
- Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung?
- Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Fürth?
- Welche Größenklassen gibt es und was bedeuten sie für die Buchhaltung?
- Buchhaltung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?
- Wie arbeitet OnlineBilanz mit Unternehmen in Fürth zusammen?
Wer ist in Fürth zur Buchführung verpflichtet?
Die Buchführungspflicht in Fürth richtet sich nach denselben handels- und steuerrechtlichen Vorschriften wie im gesamten Bundesgebiet. Maßgeblich sind § 238 HGB für die handelsrechtliche und § 140 AO für die steuerrechtliche Buchführungspflicht. Jeder Kaufmann im Sinne des HGB ist zur Führung von Büchern verpflichtet – insbesondere GmbHs, UGs, AGs und eingetragene Kaufleute (e.K.).
Handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 HGB
Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Für GmbHs in Fürth gilt diese Pflicht ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft vermitteln kann.
Steuerrechtliche Buchführungspflicht nach § 140 AO
Parallel dazu regelt § 140 AO die steuerrechtliche Buchführungspflicht. Diese greift auch für Gewerbetreibende, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten: Ein Umsatz von mehr als 800.000 Euro oder ein Gewinn von mehr als 80.000 Euro im Kalenderjahr führt zur Buchführungspflicht. In Fürth ansässige Unternehmen müssen diese Grenzen im Blick behalten, da bei deren Überschreitung spätestens ab dem folgenden Wirtschaftsjahr die Pflicht zur doppelten Buchführung besteht. Wer dabei ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr nutzt oder beantragen möchte, sollte diesen Schritt frühzeitig mit einem Steuerberater abstimmen, um die Pflichten korrekt einzuhalten.
Praxis-Hinweis für Fürther Unternehmen
Auch wenn die gesetzlichen Schwellenwerte noch nicht erreicht sind: Eine geordnete Buchführung ist Grundlage jeder fundierten Unternehmenssteuerung. Viele Geschäftsführer in Fürth entscheiden sich bereits frühzeitig für eine professionelle Buchhaltung, um bei Wachstum oder Finanzierungsrunden gerüstet zu sein.
Welche Aufgaben umfasst die Buchhaltung einer GmbH?
Die Buchhaltung einer GmbH in Fürth umfasst weit mehr als das bloße Erfassen von Belegen. Sie ist das Rückgrat der kaufmännischen Steuerung und die Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Im Kern geht es um die lückenlose, chronologische und sachlich geordnete Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
Laufende Finanzbuchhaltung (FiBu)
- Erfassung aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit korrekter Kontierung nach dem Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04)
- Überwachung und Verbuchung des Zahlungsverkehrs einschließlich Bankabstimmung und Kassenbuch
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) sowie Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder enge Abstimmung mit dem Lohnbüro
- Verwaltung offener Posten (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) einschließlich Mahnwesen
Vorbereitende Abschlussarbeiten
Zum Jahresende kommen weitere Aufgaben hinzu: Die Inventur muss vorbereitet und durchgeführt werden (§ 240 HGB), Rückstellungen sind zu bilden (§ 249 HGB), Abgrenzungen für transitorische Posten (§ 250 HGB) sind zu buchen, und Abschreibungen nach § 253 HGB müssen berechnet werden. Diese vorbereitenden Arbeiten bilden die Basis für den Jahresabschluss, der gemäß § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht.
„In der Praxis zeigt sich: Eine sauber geführte laufende Buchhaltung spart am Jahresende erheblich Zeit und Kosten. Wer seine Belege durchgängig digital und strukturiert ablegt, erleichtert nicht nur den Jahresabschluss, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – besonders wenn man auf ein günstiges All-Inclusive-Paket setzt, das Buchhaltung und Steuerberatung aus einer Hand abdeckt.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Vorteile bietet digitale Buchhaltung für Fürther Unternehmen?
Die Digitalisierung der Buchhaltung ist für GmbHs in Fürth nicht nur eine Frage der Modernität, sondern ein strategischer Wettbewerbsvorteil. Moderne Cloud-Buchhaltungssoftware und digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen es, Prozesse zu beschleunigen, Fehlerquellen zu minimieren und Transparenz in Echtzeit zu schaffen.
Zeitersparnis und Effizienzsteigerung
- Automatisierte Belegerfassung: Per Foto-Upload oder digitaler Schnittstelle werden Belege direkt erkannt und vorklassifiziert
- Bankanbindung (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk etc.): Transaktionen werden automatisch importiert und können per Klick zugeordnet werden
- Digitale Freigabeprozesse: Geschäftsführer können Belege mobil freigeben, ohne Papier-Rundlauf
- Echtzeit-Auswertungen: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) stehen jederzeit aktuell zur Verfügung
Rechtssicherheit und GoBD-Konformität
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sind seit 2015 verbindlich. Digitale Buchhaltungssysteme erfüllen bei korrekter Einrichtung diese Anforderungen automatisch: Belege werden revisionssicher archiviert, Änderungen sind nachvollziehbar protokolliert, und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren (§ 147 Abs. 3 AO) werden systemseitig gewährleistet.
70 %
Zeitersparnis durch Automatisierung
10 Jahre
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist
100 %
GoBD-Konformität bei digitaler Archivierung
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, profitiert von digitaler Buchhaltung zusätzlich: Die Datenübergabe erfolgt ohne Medienbruch, Rückfragen können schneller geklärt werden, und die Bearbeitungszeit verkürzt sich erheblich. OnlineBilanz.de verbindet diese digitale Effizienz mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater.
Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung?
Für GmbHs in Fürth gelten – wie bundesweit – strenge gesetzliche Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Wer diese Fristen versäumt, riskiert empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB sowie rechtliche Konsequenzen gegenüber den Gesellschaftern und dem Handelsregister.
Aufstellungs- und Feststellungsfristen nach § 264 HGB und § 42a GmbHG
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der GmbH den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen – bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31. März 2026. Anschließend muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG beträgt diese Feststellungsfrist für kleine Kapitalgesellschaften elf Monate nach Bilanzstichtag (bis 30. November 2026), für mittelgroße und große GmbHs acht Monate (bis 31. August 2026).
| Größenklasse | Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) | Beispiel Bilanzstichtag 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Kleine GmbH | 11 Monate | bis 30.11.2026 |
| Mittelgroße GmbH | 8 Monate | bis 31.08.2026 |
| Große GmbH | 8 Monate | bis 31.08.2026 |
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den festgestellten Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag, beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einreichen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist hierfür nicht mehr zuständig. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2026.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verzögerung und Verschulden. Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen.
Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Fürth?
Die Kosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss durch einen Steuerberater orientieren sich grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, die vom Gegenstandswert und der Komplexität der Tätigkeit abhängen. In der Praxis variieren die Honorare jedoch erheblich – je nach Kanzlei, Leistungsumfang und Region. So fallen etwa die Buchhaltungskosten in Koblenz mitunter anders aus als in vergleichbaren Städten, was zeigt, wie stark regionale Unterschiede die tatsächlichen Steuerberatergebühren beeinflussen können.
Gebühren nach StBVV
Für die laufende Buchhaltung sieht die StBVV eine Monatsgebühr nach § 33 vor, die sich nach der Zahl der Buchungen richtet. Für einen Jahresabschluss gilt § 35 StBVV mit Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr, abhängig von der Bilanzsumme oder dem Jahresumsatz. Ein mittelgroßes Unternehmen mit 500.000 Euro Umsatz und mittlerer Schwierigkeit kann für den Jahresabschluss mit Kosten zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro rechnen – je nach gewählter Zehntelgebühr.
Transparente Festpreise als Alternative
Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine Alternative zum klassischen Gebührenrahmen: Festpreise, die bereits bei der Anfrage transparent genannt werden. Der Vorteil: Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen am Jahresende. Die Leistungen – von der Buchhaltung bis zum fertig testierten Jahresabschluss – werden digital koordiniert, der Jahresabschluss jedoch von zugelassenen Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet. So verbinden Mandanten steuerliche Sicherheit mit moderner, effizienter Abwicklung.
„Viele Geschäftsführer in Fürth schätzen die Planungssicherheit durch transparente Festpreise. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen – ohne Nachverhandlungen oder Gebühren-Eskalation. Die fachliche Qualität bleibt dabei die eines Steuerberaters, denn der Jahresabschluss wird durch unser zugelassenes Steuerberater-Team erstellt und unterzeichnet.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Klassische Steuerberaterkanzlei
- Gebührenrahmen nach StBVV
- Individuelle Verhandlung je Mandat
- Abrechnung oft erst nach Abschluss
- Schwankende Kosten je nach Aufwand
Digitale Steuerberater-Plattform
- Transparente Festpreise vorab
- Keine versteckten Zusatzkosten
- Digitaler Workflow, kurze Bearbeitungszeit
- Jahresabschluss durch zugelassene StB
Welche Größenklassen gibt es und was bedeuten sie für die Buchhaltung?
Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 267 HGB drei Größenklassen für Kapitalgesellschaften: klein, mittelgroß und groß. Diese Einteilung bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegungspflichten, sondern auch, ob und in welchem Umfang ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen sind. Für GmbHs in Fürth ist es daher entscheidend, die eigene Größenklasse korrekt zu bestimmen.
Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)
Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme 7,5 Millionen Euro, Umsatzerlöse 15 Millionen Euro, im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer. Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei dieser Merkmale, bleiben jedoch unterhalb der Schwellenwerte für große Gesellschaften: Bilanzsumme 25 Millionen Euro, Umsatzerlöse 50 Millionen Euro, 250 Arbeitnehmer. Werden diese Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten, gilt die GmbH als groß.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | Anhang | Lagebericht |
|---|---|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | Vereinfacht | Nein (i.d.R.) |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 | Ja | Ja |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 | Ja (erweitert) | Ja (erweitert) |
Auswirkungen auf Buchhaltung und Jahresabschluss
Kleine GmbHs dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen und können nach § 288 HGB auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten. Der Anhang darf gemäß § 288 Abs. 1 HGB in vereinfachter Form erstellt werden. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zur vollständigen Bilanzierung, einem umfassenden Anhang und einem Lagebericht verpflichtet. Zudem unterliegen große GmbHs nach § 316 HGB der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer.
Praxis-Tipp: Schwellenüberschreitung rechtzeitig prüfen
Die Größenklasse wird erst verbindlich, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Geschäftsführer sollten daher bereits im laufenden Geschäftsjahr prüfen, ob eine Höherstufung droht – insbesondere wenn zusätzliche Pflichten wie Lagebericht oder Abschlussprüfung auf das Unternehmen zukommen.
Buchhaltung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?
Viele Geschäftsführer in Fürth stehen vor der Frage: Buchhaltung selbst erledigen oder einem Steuerberater überlassen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Geschäftsvorfälle, den eigenen Fachkenntnissen und nicht zuletzt von der verfügbaren Zeit.
Buchhaltung in Eigenregie: Chancen und Risiken
Kleinere GmbHs mit überschaubarem Geschäftsbetrieb können die laufende Buchhaltung grundsätzlich selbst führen – vorausgesetzt, die Geschäftsführung oder ein qualifizierter Mitarbeiter verfügt über solide Kenntnisse in Rechnungswesen und Steuerrecht. Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert die Erfassung und Kontierung erheblich. Allerdings bleibt das Risiko von Fehlbuchungen, falscher Umsatzsteuerbehandlung oder Verstößen gegen die GoBD. Zudem bindet die Buchhaltung wertvolle Ressourcen, die für das operative Geschäft fehlen.
Steuerberater: Rechtssicherheit und Entlastung
Ein Steuerberater übernimmt nicht nur die laufende Buchhaltung, sondern trägt auch die Verantwortung für die korrekte steuerliche Behandlung, fristgerechte Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Er haftet nach § 67 StBerG für Fehler bei der Mandatsbearbeitung. Besonders bei komplexeren Sachverhalten – internationale Geschäfte, Beteiligungen, Sonderabschreibungen, Rückstellungsbewertung – ist die Expertise eines Steuerberaters unverzichtbar.
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Ist ausreichend Fachwissen im Unternehmen vorhanden?
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Kann die Buchhaltung zeitnah und lückenlos geführt werden?
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Sind GoBD-Anforderungen und Aufbewahrungsfristen bekannt?
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Gibt es komplexe steuerliche Sachverhalte (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen)?
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Ist der Jahresabschluss fristgerecht und rechtssicher zu erstellen?
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Lohnt sich die Zeitinvestition gegenüber der Konzentration auf das Kerngeschäft?
„In der Praxis empfehlen wir eine Hybridlösung: Die laufende Erfassung können GmbHs auch selbst vornehmen – unterstützt durch digitale Tools. Den Monatsabschluss, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und vor allem den Jahresabschluss sollte jedoch ein Steuerberater übernehmen. So bleibt die Verantwortung dort, wo sie hingehört, und die Geschäftsführung behält den Kopf frei fürs Wesentliche.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie arbeitet OnlineBilanz mit Unternehmen in Fürth zusammen?
OnlineBilanz.de ist eine digitale Plattform, die Unternehmen in Fürth und deutschlandweit mit zugelassenen Steuerberatern verbindet. Unser Angebot richtet sich an GmbHs und andere Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss professionell und rechtssicher erstellen lassen möchten – ohne lange Wartezeiten, ohne intransparente Gebührenmodelle und ohne den organisatorischen Aufwand einer klassischen Steuerberaterkanzlei vor Ort.
Digitale Koordination, Steuerberater-Qualität
Der Ablauf ist einfach: Nach der Anfrage über OnlineBilanz.de erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot. Ihr Ansprechpartner – in der Region Stuttgart ist das Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart – koordiniert alle Schritte: Datenübermittlung, Rückfragen, Freigaben. Die inhaltliche Erstellung des Jahresabschlusses übernimmt unser zugelassenes Steuerberater-Team. Der fertige Jahresabschluss wird von einem Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GmbHG.
1. Anfrage & Angebot
Transparentes Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden – ohne versteckte Kosten.
2. Digitale Zusammenarbeit
Upload Ihrer Buchhaltungsdaten, Belege und Unterlagen über eine sichere Cloud-Plattform.
3. Jahresabschluss durch StB
Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.
Vorteile für Fürther Unternehmen
- Standortunabhängig: Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Bürozeiten – alles digital und flexibel.
- Festpreise: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet.
- Kurze Bearbeitungszeit: Durch digitalen Workflow und klare Prozesse oft schneller als bei klassischen Kanzleien.
- Rechtssicherheit: Jahresabschluss wird von zugelassenem Steuerberater erstellt und unterzeichnet.
- Persönlicher Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert Ihr Mandat und ist bei allen Fragen erreichbar.
Ob Sie Ihre Buchhaltung selbst führen oder Unterstützung bei der laufenden Finanzbuchhaltung benötigen – OnlineBilanz passt sich Ihrem Bedarf an. Unser Ziel: Steuerberater-Qualität mit der Geschwindigkeit und Transparenz einer modernen Plattform zu verbinden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Fürther GmbH die Buchhaltung komplett in Eigenregie erledigen?
Ja, grundsätzlich dürfen Sie die laufende Buchführung selbst übernehmen – entweder mit Buchhaltungssoftware oder manuell. Der Jahresabschluss kann jedoch freiwillig oder faktisch einen Steuerberater erfordern, insbesondere wenn Sie steuerliche Optimierung, Bilanzpolitik oder rechtssichere Offenlegung sicherstellen wollen. OnlineBilanz bietet auch reine Jahresabschluss-Pakete an, falls Sie die laufende Buchhaltung selbst führen.
Muss ich als Fürther Unternehmen einen Steuerberater vor Ort haben?
Nein. Seit der Digitalisierung der Steuerberater-Mandate gibt es keine geografische Bindung mehr. OnlineBilanz arbeitet bundesweit: Belege werden digital hochgeladen, die Kommunikation läuft über sichere Plattformen, und der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt – unabhängig davon, ob Ihr Sitz in Fürth, München oder Berlin ist.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis 25.000 Euro betragen. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen den Jahresabschluss nachholen. OnlineBilanz plant Fristen automatisch mit, damit Sie keine Frist verpassen.
Welche Software empfiehlt sich für die laufende Buchhaltung in Fürth?
Bewährte cloudbasierte Lösungen sind lexoffice, sevDesk, DATEV Unternehmen Online oder Billomat. Alle bieten DATEV-Export, automatische Belegerfassung (OCR), Bankanbindung und GoBD-Konformität. OnlineBilanz arbeitet herstellerneutral: Sie können Ihre gewohnte Software weiter nutzen und exportieren die Daten einfach für den Jahresabschluss.
Gilt die E-Bilanz-Pflicht auch für Fürther Unternehmen?
Ja. Seit 2013 müssen Bilanzierende ihre Steuerbilanz elektronisch per XBRL-Taxonomie an das Finanzamt übermitteln (§ 5b EStG). Das gilt bundesweit einheitlich, also auch für alle GmbHs mit Sitz in Fürth. Steuerberater übernehmen diese Übermittlung standardmäßig – bei OnlineBilanz ist die E-Bilanz im Jahresabschluss-Paket enthalten.
Kann OnlineBilanz auch bei Betriebsprüfungen unterstützen?
Ja. Unser Steuerberater-Team begleitet Sie bei Betriebsprüfungen: von der Vorbereitung der Unterlagen über die Teilnahme an Besprechungen bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Diese Leistung ist optional buchbar und wird separat nach Aufwand vergütet – transparent und ohne versteckte Kosten.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


