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8–12 Minuten

OnlineBilanzBlog Einkommensteuererklärung Kosten

Einkommensteuererklärung Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Die Kosten für die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater richten sich nach § 24 StBVV und dem Gegenstandswert (Summe der Einkünfte). Ein Arbeitnehmer zahlt typischerweise 150–400 €, bei komplexeren Fällen mit Vermietung oder Kapitalerträgen 300–800 €, bei hohen Einkünften oder Auslandsbezug 600–1.500 € und mehr. Wenn Sie vorab klären möchten, ob sich eine steuerliche Beratung lohnt, kann eine Erstberatung beim Steuerberater sinnvoll sein – hier gelten andere Gebührenregelungen als bei der laufenden Mandatsbetreuung. Eine detaillierte Übersicht zu den Kosten für Einkommensteuererklärung 2026 finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Beim Lohnsteuerhilfeverein: 50–400 € Jahresbeitrag. Steuersoftware: 20–50 €.

Jedes Jahr stellen sich Millionen Deutsche die gleiche Frage: Was kostet es, die Einkommensteuererklärung machen zu lassen? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab — der Höhe Ihrer Einkünfte, den Anlagen zur Steuererklärung und dem gewählten Dienstleister. Ähnlich wie bei den Kosten für den Jahresabschluss richtet sich auch hier die Gebühr nach dem Umfang und der Komplexität der steuerlichen Angelegenheiten. Eine detaillierte Übersicht zu den Kosten für Steuererklärung zeigt konkrete Gebührensätze nach StBVV, erklärt die Aufschlüsselung nach Anlagen und liefert realistische Preisbeispiele für typische Fälle.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 24 StBVV

Rechtsgrundlage für die Vergütung der Einkommensteuererklärung

1/10–6/10

Gebührenrahmen nach StBVV — Spielraum des Steuerberaters

19 %

USt auf das Honorar — wird zusätzlich zur Tabellengebühr berechnet

1. Wie berechnet der Steuerberater die Kosten für die Einkommensteuererklärung?

Die Honorare für die Einkommensteuererklärung sind gesetzlich geregelt in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der Steuerberater hat keinen freien Preis — sondern muss sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.

Drei Faktoren bestimmen den Preis

1. Gegenstandswert

Summe der positiven Einkünfte aus allen Einkunftsarten. Daraus leitet sich die Tabellengebühr ab.

2. Gebührensatz

Zwischen 1/10 (Mindest) und 6/10 (Höchst) der Tabellengebühr — je nach Schwierigkeit und Aufwand.

3. Anlagen

Jede zusätzliche Anlage (KAP, V, S, N, EUR) wird gesondert berechnet — meist nach § 27 StBVV.

Mittelgebühr als Praxismaßstab

In der Praxis arbeiten die meisten Steuerberater mit der Mittelgebühr (3,5/10). Sie gilt bei „durchschnittlichem Aufwand“ als angemessen. Erhöhungen muss der Steuerberater begründen — etwa bei komplexen Auslandsbezügen oder mehreren Einkunftsarten.

2. § 24 StBVV: Die Tabelle A im Detail

Für die Einkommensteuererklärung gilt § 24 StBVV. Die Basis ist die Tabelle A (§ 10 StBVV), die auf die Summe der Einkünfte angewendet wird. Hier konkrete Zahlen für typische Einkommensstufen:

Summe EinkünfteMindest (1/10)Mittel (3,5/10)Höchst (6/10)
20.000 €ca. 48 €ca. 170 €ca. 290 €
40.000 €ca. 70 €ca. 245 €ca. 420 €
70.000 €ca. 92 €ca. 325 €ca. 555 €
100.000 €ca. 110 €ca. 385 €ca. 660 €
150.000 €ca. 133 €ca. 465 €ca. 800 €
250.000 €ca. 170 €ca. 595 €ca. 1.020 €

Wichtig: Zu den Tabellenbeträgen kommen noch die Umsatzsteuer (19 %), eine Auslagenpauschale (meist 20 €) und ggf. Gebühren für einzelne Anlagen. Ein Endpreis von netto 245 € wird zu brutto ca. 315 € plus Anlagen.

3. Anlagen zur Steuererklärung und ihre Extra-Kosten

Neben der Grundgebühr für die Einkommensteuererklärung werden Anlagen separat abgerechnet. Für jede Anlage gilt ein eigener Gegenstandswert — entweder die darin erklärten Einkünfte oder eine Einzelleistungspauschale.

AnlageZweckTypische Kosten
Anlage NNichtselbstständige Arbeit (Arbeitnehmer)meist in Grundgebühr enthalten
Anlage KAPKapitalerträge (Zinsen, Dividenden)30–120 €
Anlage VVermietung und Verpachtung80–300 € pro Objekt
Anlage S / GSelbstständige / gewerbliche Einkünfte100–500 € + EUR separat
EUR (Einnahmenüberschussrechnung)Gewinn aus Selbstständigkeit250–1.200 € je nach Umsatz
Anlage RRenten und dauernde Lasten30–100 €
Anlage AUSAusländische Einkünfte80–400 € (stark fallabhängig)
Anlage KindKinderbetreuungskosten etc.20–60 € pro Kind
Anlage VorsorgeaufwandBeiträge zur Altersvorsorgemeist in Grundgebühr enthalten

Anlagen summieren sich schnell

Ein Arbeitnehmer mit zwei Mietobjekten, Kapitalerträgen und zwei Kindern zahlt schnell zusätzlich zur Grundgebühr: 2×Anlage V + KAP + 2×Kind = 230–780 € extra. Fragen Sie vor Beauftragung nach einem Gesamt-Festpreis inklusive aller Anlagen.

4. Arbeitnehmer: Typische Preise nach Fall

Einfacher Fall

150–300 €
Single mit Anlage N, pauschale Werbungskosten, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben — keine Besonderheiten

Mittlerer Fall

300–600 €
Arbeitnehmer mit Kapitalerträgen, außergewöhnlichen Belastungen, Handwerker, Arbeitszimmer — mehrere Anlagen

Komplexer Fall

600–1.500 €
Arbeitnehmer mit Vermietung, Auslandsbezügen, mehreren Arbeitgebern, Kind und Ehegatten — Spezialfälle

Beispielrechnung: Angestellter mit Vermietung

Beispiel: Angestellter, 55.000 € Einkommen, 1 Mietwohnung

Summe der Einkünfte: 65.000 € (inkl. Mieteinkünfte)
Grundgebühr § 24 StBVV (Mittel): ca. 315 € netto
Anlage V (Vermietung): ca. 150 € netto
Anlage KAP (Kapitalerträge): ca. 60 € netto
Auslagenpauschale: 20 €
Zwischensumme: 545 € netto
USt 19 %: 103,55 €
Endpreis: ca. 650 € brutto

5. Selbstständige und Vermieter: Wenn die Einkommensteuer komplex wird

Bei Selbstständigen und Freiberuflern größere Komplexität: Die Einkommensteuererklärung kommt oft zusammen mit Einnahmenüberschussrechnung (EUR), Umsatzsteuer-Jahreserklärung und ggf. Gewerbesteuer.

KonstellationGesamtkosten p.a.Hauptposten
Freiberufler bis 30.000 € Gewinn500–1.000 €EUR + ESt + USt-Jahreserklärung
Selbstständiger 30.000–100.000 € Gewinn900–1.800 €EUR + ESt + USt + ggf. GewSt
Gewerbetreibender mit Bilanzpflicht1.500–3.500 €Bilanz statt EUR + alle Erklärungen

Besonderheit bei GmbH-Geschäftsführern

Gesellschafter einer GmbH haben zwei steuerliche Ebenen: den GmbH-Abschluss und die private Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP für Ausschüttungen. Für beides hat OnlineBilanz günstige Festpreismodelle.

6. Ehegatten und Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung wird eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Der Steuerberater rechnet nach § 24 StBVV — nimmt aber den höheren gemeinsamen Gegenstandswert als Basis.

Vor- und Nachteile für die Kosten

Zusammenveranlagung

Eine Erklärung, meist günstiger als zwei getrennte. Höhere Gebührenbasis, aber nur ein Grundbetrag. Oft 150–400 € zusätzlich zur Einzelveranlagung eines Partners.

Einzelveranlagung

Zwei getrennte Erklärungen — doppelte Grundgebühr. Sinnvoll nur bei steuerlichem Vorteil (z.B. Außergewöhnlichen Belastungen). Kostet meist deutlich mehr.

7. Steuerberater vs. Alternativen — Kostenvergleich

AnbieterKostenrahmenGeeignet für
Steuerberater150–1.500 €Alle Fälle, besonders komplexe
Lohnsteuerhilfeverein50–400 € JahresbeitragArbeitnehmer, Rentner, Beamte (ohne größere Zusatzeinkünfte)
Steuersoftware (WISO, smartsteuer, Taxfix)20–50 €Standardfälle, wer selbst machen will
ELSTER direkt (kostenlos)0 €Wer sich auskennt — keine Beratung, keine Haftung

„Viele Arbeitnehmer übersehen, dass Lohnsteuerhilfevereine gesetzlich auf bestimmte Einkünfte beschränkt sind. Sobald Sie Mieteinkünfte über 18.000 € haben oder Selbstständig tätig sind, darf der Verein nicht mehr beraten. Dann bleibt nur der Steuerberater — oder die eigene Erklärung mit Software und ELSTER.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

8. So senken Sie die Kosten für die Einkommensteuererklärung

  • Unterlagen vollständig und sortiert — chronologisch geordnete Belege sparen dem Steuerberater Zeit und reduzieren Stundenzuschläge
  • Festpreis vereinbaren — viele Steuerberater bieten Pauschalen. Erfragen Sie konkret den Gesamtpreis inkl. aller Anlagen und USt
  • Angebote vergleichen — die Preisspanne zwischen Steuerberatern ist erheblich, zwei bis drei Vergleichsangebote können 20–40 % sparen
  • Richtigen Anbieter wählen — bei einfachen Arbeitnehmer-Fällen reicht oft der Lohnsteuerhilfeverein oder Software
  • Absetzbarkeit prüfen — Kosten, die betriebliche oder Vermietungs-Anteile betreffen, sind voll absetzbar
  • Digitale Übermittlung — viele Kanzleien bieten Rabatt bei digitaler Belegeinreichung via App oder Portal

Weiterführende Quellen

9. Häufige Fragen zu den Kosten der Einkommensteuererklärung

Was kostet die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater durchschnittlich?

Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Fall: 200–400 € inkl. USt. Bei Ehegatten, Vermietung oder Kapitalerträgen: 400–800 €. Bei Selbstständigen mit EUR: 700–1.500 € (inkl. Nebenerklärungen). Alle Preise nach StBVV-Mittelgebühr.

Ist die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater absetzbar?

Teilweise. Der Anteil, der auf gewerbliche, selbstständige oder Vermietungs-Einkünfte entfällt, ist als Betriebsausgabe oder Werbungskosten voll absetzbar. Der reine Privatbereich (Arbeitnehmer-Anteil) ist seit 2006 nicht mehr pauschal absetzbar.

Lohnt sich ein Steuerberater bei einfachen Fällen?

Bei einem reinen Arbeitnehmer mit pauschalen Werbungskosten ist der Lohnsteuerhilfeverein (50–150 € jährlich) oder Steuersoftware (20–30 €) wirtschaftlicher. Ab mehreren Einkunftsarten, größeren Summen oder Komplexität lohnt sich der Steuerberater.

Was kostet jede zusätzliche Anlage?

Anlage KAP: 30–120 €. Anlage V pro Mietobjekt: 80–300 €. Anlage S oder G: 100–500 € plus ggf. separate EUR. Anlage AUS für Auslandseinkünfte: 80–400 €. Die Anlagen summieren sich schnell auf — Festpreis vereinbaren.

Wann dürfen Lohnsteuerhilfevereine die Erklärung nicht mehr machen?

Sobald Einnahmen aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Vermietung über 18.000 € vorliegen, endet die Zuständigkeit nach § 4 Nr. 11 StBerG. Dann muss ein Steuerberater übernehmen — oder die Erklärung wird selbst mit Software und ELSTER gemacht.

Bis wann muss die Einkommensteuererklärung eingereicht werden?

Grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wenn die Erklärung vom Steuerberater erstellt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Das ist ein praktischer Vorteil der Beauftragung eines Steuerberaters.

10. Fazit: Realistische Kosten richtig einschätzen

Die Kosten für die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater sind nicht willkürlich — sie folgen der StBVV und lassen sich gut abschätzen. Für Arbeitnehmer rechnen Sie mit 150–400 €, für mittlere Komplexität mit 400–800 € und für aufwendige Fälle mit 800–1.500 € plus zusätzliche Anlagen. Insbesondere GmbH-Gesellschafter sollten die Steuerberater Kosten für ihre Steuererklärung separat kalkulieren, da hier oft komplexere Anforderungen gelten.

Wer richtig auswählt, spart: Lohnsteuerhilfevereine für einfache Arbeitnehmer, Steuersoftware für Standardfälle, Steuerberater für komplexere Situationen. Wer zusätzlich eine GmbH oder UG betreibt, profitiert von Festpreis-Anbietern für die Unternehmens-Seite.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Alle Preisangaben sind Orientierungswerte nach StBVV (Stand April 2026); tatsächliche Honorare können je nach Steuerberater und Einzelfall abweichen. Gesetzliche Grundlagen: § 24 StBVV, EStG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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