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OnlineBilanzBlogKosten Einkommensteuererklärung

Kosten für Einkommensteuererklärung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für eine Einkommensteuererklärung variieren je nach Gegenstandswert, Komplexität und Dienstleister erheblich. Während einfache Fälle oft günstig bleiben, steigen die Gebühren bei zusätzlichen Einkunftsarten deutlich. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie sich Steuerberaterkosten nach der StBVV berechnen und wann sich professionelle Unterstützung lohnt. Einen umfassenden Überblick über alle Steuerberater Kosten bei Beratungsleistungen finden Sie in unserem detaillierten Ratgeber.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Kosten für eine Einkommensteuererklärung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Gegenstandswert Ihrer Einkünfte. Bei einem Bruttojahresgehalt von 37.500 Euro zahlen Angestellte durchschnittlich etwa 600 Euro beim Steuerberater. Zusätzliche Einkunftsarten wie Vermietung oder Selbstständigkeit erhöhen den Aufwand und damit die Kosten. Eine ausführliche Darstellung der Einkommensteuererklärung Kosten und deren Berechnung nach StBVV haben wir für Sie zusammengestellt. Speziell für Unternehmer finden Sie zudem einen separaten Ratgeber zu Steuerberatungskosten.

Grundlagen der Kostenberechnung

Die Kosten für eine Einkommensteuererklärung ergeben sich nicht zufällig, sondern folgen einem gesetzlich geregelten System. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die verbindliche Grundlage für die Honorarberechnung.

Im Gegensatz zu freien Dienstleistern sind Steuerberater an diese Gebührenordnung gebunden. Die tatsächlichen Kosten hängen von drei Hauptfaktoren ab: dem Gegenstandswert Ihrer Einkünfte, dem angesetzten Gebührensatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens und der Komplexität Ihres Falles.

Hinweis

Die StBVV unterscheidet zwischen der Anfertigung der Einkommensteuererklärung (§ 24 StBVV) und der Ermittlung der einzelnen Einkünfte (§ 25 StBVV). Beide Positionen werden separat berechnet und addiert.

Für die meisten Angestellten ist der Aufwand überschaubar, da nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen. Bei zusätzlichen Einkunftsarten wie Vermietung, Kapitalerträgen oder selbstständiger Tätigkeit steigt der Beratungsaufwand und damit das Honorar.

Wie die StBVV den Gebührenrahmen festlegt

Die Steuerberatervergütungsverordnung definiert für jede Tätigkeit einen Gebührenrahmen zwischen Mindest- und Höchstgebühr. Diese werden als Zehntel-Bruchteile einer Grundgebühr ausgedrückt, die wiederum vom Gegenstandswert abhängt.

Nach § 24 StBVV beträgt der Gebührenrahmen für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr. Die Ermittlung einzelner Einkünfte nach § 25 StBVV wird mit 1/10 bis 4/10 berechnet.

Gegenstandswert Volle Gebühr Min. (1/10) Mittel (3,5/10) Max. (6/10)
15.000 € 268 € 27 € 94 € 161 €
25.000 € 368 € 37 € 129 € 221 €
37.500 € 498 € 50 € 174 € 299 €
50.000 € 628 € 63 € 220 € 377 €
75.000 € 888 € 89 € 311 € 533 €

Der konkrete Gebührensatz innerhalb dieses Rahmens hängt von der Komplexität des Falles, dem Zeitaufwand und der Verantwortung ab. Steuerberater setzen bei einfachen Fällen meist die Mittelgebühr an, bei anspruchsvollen Sachverhalten auch die Höchstgebühr.

„In der Praxis orientieren sich die meisten Kanzleien an der Mittelgebühr, sofern keine besonderen Erschwernisse vorliegen. Bei gut vorbereiteten Unterlagen und digitaler Kommunikation können Sie oft günstigere Konditionen aushandeln.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

So wird der Gegenstandswert ermittelt

Der Gegenstandswert ist die zentrale Berechnungsgrundlage für Steuerberatergebühren. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV ist dies grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag.

Bei Arbeitnehmern entspricht der Gegenstandswert in der Regel dem Bruttojahresgehalt abzüglich Werbungskosten. Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden addiert, sofern sie positiv sind.

Einfacher Fall

  • Gegenstandswert: ca. 42.000 €
  • Volle Gebühr: 548 €
  • Mittelgebühr (3,5/10): ca. 192 €

Komplexer Fall

  • Gegenstandswert: ca. 65.000 €
  • Volle Gebühr: 798 €
  • Mittelgebühr (3,5/10): ca. 279 €

Wichtig: Negative Einkünfte (Verluste) werden bei der Ermittlung des Gegenstandswerts nicht abgezogen. Der Gegenstandswert kann daher nie unter null fallen.

Achtung

Verwechseln Sie den Gegenstandswert nicht mit dem zu versteuernden Einkommen. Der Gegenstandswert ist in der Regel höher, da Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge erst später abgezogen werden.

Konkrete Kostenbeispiele aus der Praxis

Um die theoretischen Berechnungen greifbar zu machen, zeigen die folgenden Beispiele typische Konstellationen mit realistischen Kosten. Dabei wird zwischen der Gebühr für die Erklärung selbst und der Ermittlung einzelner Einkünfte unterschieden.

Beispiel 1: Lediger Angestellter

  • Bruttojahresgehalt: 37.500 €
  • Keine weiteren Einkunftsarten
  • Gegenstandswert: 37.500 €
  • Gebühr Einkommensteuererklärung (3,5/10): ca. 174 €
  • Gebühr Ermittlung Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit (2,5/10): ca. 124 €
  • Gesamtkosten: ca. 298 € netto

Beispiel 2: Verheiratetes Paar (Zusammenveranlagung)

  • Partner 1: 48.000 € Bruttogehalt
  • Partner 2: 32.000 € Bruttogehalt
  • Gegenstandswert gesamt: 80.000 €
  • Gebühr Einkommensteuererklärung (3,5/10): ca. 329 €
  • Gebühr Ermittlung Einkünfte (2× nichtselbst. Arbeit, je 2,5/10): ca. 470 €
  • Gesamtkosten: ca. 799 € netto

Beispiel 3: Angestellter mit Vermietung

  • Bruttogehalt: 45.000 €
  • Mieteinnahmen (nach Werbungskosten): 12.000 €
  • Gegenstandswert: 57.000 €
  • Gebühr Einkommensteuererklärung (4/10): ca. 285 €
  • Gebühr Einkünfte nichtselbst. Arbeit (2,5/10): ca. 178 €
  • Gebühr Einkünfte Vermietung (3/10): ca. 213 €
  • Gesamtkosten: ca. 676 € netto

Hinweis

Alle angegebenen Beträge sind Nettobeträge. Steuerberater müssen zusätzlich 19 % Umsatzsteuer ausweisen, sofern sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Wie zusätzliche Einkunftsarten die Kosten erhöhen

Jede zusätzliche Einkunftsart erhöht den Beratungsaufwand und wird nach § 25 StBVV separat berechnet. Die Gebühr richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einkünftebetrag der einzelnen Einkunftsart.

Während Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit meist einfach zu ermitteln sind, erfordern Vermietung, Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb deutlich mehr Aufwand. Entsprechend höher fallen die Gebühren aus.

Einkunftsart Gebührenrahmen Typischer Ansatz Aufwand
Nichtselbst. Arbeit 1/10 – 4/10 2/10 – 2,5/10 Gering
Vermietung 1/10 – 4/10 2,5/10 – 3,5/10 Mittel
Kapitalvermögen 1/10 – 4/10 1/10 – 2/10 Gering
Selbstständige Arbeit 1/10 – 4/10 3/10 – 4/10 Hoch
Gewerbebetrieb 1/10 – 4/10 3/10 – 4/10 Hoch

Bei mehreren Vermietungsobjekten oder komplexen Beteiligungen kann der Steuerberater zudem Zuschläge nach § 14 StBVV geltend machen. Diese betragen bis zu 20 % der normalen Gebühr.

Achtung

Selbstständige und Gewerbetreibende benötigen oft zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Gewinnermittlung. Diese wird separat nach § 26 StBVV berechnet und kann mehrere hundert Euro kosten.

So senken Sie die Kosten für Ihre Steuererklärung

Die Höhe der Steuerberaterkosten ist nicht in Stein gemeißelt. Mit guter Vorbereitung, strukturierten Unterlagen und digitalen Prozessen lassen sich die Kosten erheblich reduzieren.

  • Belege chronologisch sortieren und digitalisieren
  • Kontoauszüge, Bescheinigungen und Nachweise vollständig bereitstellen
  • Vorjahreserklärung und Steuerbescheid griffbereit halten
  • Änderungen (Umzug, Heirat, Jobwechsel) proaktiv mitteilen
  • Digitale Kommunikationswege nutzen (E-Mail, Portal)
  • Fristen einhalten und Rückfragen zeitnah beantworten

Viele Steuerberater honorieren gut vorbereitete Mandate mit einem niedrigeren Gebührensatz innerhalb des StBVV-Rahmens. Wer chaotische Unterlagen einreicht oder ständig Rückfragen verursacht, zahlt hingegen oft den Höchstsatz.

„Digitale Mandanten, die ihre Belege strukturiert über ein Portal hochladen, sparen uns erheblich Zeit. Diesen Vorteil geben wir gerne in Form niedrigerer Gebührensätze weiter – oft bewegen wir uns dann bei der Mittel- statt der Höchstgebühr.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vergleich Papier vs. Digital

Traditionelle Abwicklung

  • Papierbelege sammeln und sortieren
  • Persönlicher Termin in der Kanzlei
  • Mehrfache Rückfragen wegen fehlender Unterlagen
  • Gebührensatz oft bei 4/10 bis 6/10

Digitale Abwicklung

  • Upload strukturierter Belege ins Portal
  • Kommunikation per E-Mail oder Chat
  • Vollständige Unterlagen minimieren Rückfragen
  • Gebührensatz oft bei 2/10 bis 3,5/10

Steuerberater vs. günstige Alternativen

Neben dem klassischen Steuerberater gibt es verschiedene Alternativen, die sich in Kosten, Leistungsumfang und Qualität unterscheiden. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Steuersituation ab.

Option Kosten Für wen geeignet Haftung
Steuersoftware (ELSTER, WISO) 0-40 € jährlich Einfache Fälle, eine Einkunftsart Keine
Lohnsteuerhilfeverein 50-400 € jährlich Arbeitnehmer, Rentner (Einkommensgrenzen!) Begrenzt
Online-Steuerberater 100-600 € Alle Steuerpflichtigen, digital affin Ja, volle Haftung
Klassischer Steuerberater 300-1.500 € Komplexe Fälle, Selbstständige Ja, volle Haftung

Lohnsteuerhilfevereine sind günstiger als Steuerberater, aber nur für Arbeitnehmer und Rentner mit Einkünften unter bestimmten Grenzen (2026: ca. 20.000 € zu versteuerndes Einkommen) zugelassen.

Hinweis

Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Vermieter ist ein qualifizierter Steuerberater unverzichtbar. Die höheren Kosten amortisieren sich meist durch optimale Steuergestaltung und vermiedene Fehler.

Online-Steuerberater wie OnlineBilanz kombinieren die Expertise klassischer Kanzleien mit digitalen Prozessen. Dadurch sind sie oft 30-50 % günstiger als Präsenzkanzleien bei gleichem Leistungsumfang.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten

Die gute Nachricht: Steuerberaterkosten für die Einkommensteuererklärung können Sie teilweise steuerlich geltend machen. Allerdings hat der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit ab 2006 deutlich eingeschränkt.

Nach dem Wegfall der Sonderausgaben für Steuerberatungskosten durch das Jahressteuergesetz 2006 sind nur noch Kosten absetzbar, die sich auf steuerbare Einkunftsarten beziehen – nicht auf die allgemeine Einkommensteuererklärung selbst.

Absetzbar als Werbungskosten

  • Ermittlung Einkünfte aus Vermietung
  • Ermittlung Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Beratung zu Werbungskosten bei Arbeitnehmern

Absetzbar als Betriebsausgaben

  • Ermittlung Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Ermittlung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • EÜR und Gewinnermittlung

Nicht absetzbar

  • Anfertigung der Einkommensteuererklärung
  • Ermittlung Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit
  • Allgemeine steuerliche Beratung

In der Praxis bedeutet dies: Ein reiner Arbeitnehmer kann die Steuerberaterkosten nicht absetzen. Wer jedoch zusätzlich vermietet oder selbstständig tätig ist, kann die anteiligen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Achtung

Der Steuerberater muss die Kosten in seiner Rechnung aufschlüsseln, damit das Finanzamt die abzugsfähigen Anteile erkennen kann. Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung an.

Beispielrechnung: Teilweise Absetzbarkeit

  • Gesamtkosten Steuerberater: 750 € netto
  • Davon Einkommensteuererklärung: 250 € (nicht absetzbar)
  • Davon Ermittlung Einkünfte nichtselbst. Arbeit: 200 € (nicht absetzbar)
  • Davon Ermittlung Einkünfte Vermietung: 300 € (absetzbar als Werbungskosten)
  • Steuerlich ansetzbar: 300 €

Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % würden Sie durch die Absetzbarkeit von 300 € rund 105 € Steuern sparen. Die effektiven Kosten lägen also bei 645 € statt 750 €.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater 2026?

Die Kosten richten sich nach der StBVV und dem Gegenstandswert Ihrer Einkünfte. Bei einem Bruttojahresgehalt von 37.500 Euro zahlen Angestellte durchschnittlich 300-400 Euro netto. Bei zusätzlichen Einkunftsarten wie Vermietung oder Selbstständigkeit steigen die Kosten auf 600-1.200 Euro.

Wie wird der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung ermittelt?

Der Gegenstandswert ist nach § 24 StBVV die Summe der positiven Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag. Bei Arbeitnehmern entspricht dies meist dem Bruttojahresgehalt. Mehrere Einkunftsarten werden addiert, negative Einkünfte nicht abgezogen.

Kann ich die Steuerberaterkosten steuerlich absetzen?

Nur teilweise. Kosten für die Ermittlung steuerbarer Einkünfte (Vermietung, Selbstständigkeit, Kapitalvermögen) können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Die Kosten für die allgemeine Einkommensteuererklärung und die Ermittlung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind seit 2006 nicht mehr absetzbar.

Wie kann ich die Kosten für meine Steuererklärung reduzieren?

Bereiten Sie Ihre Unterlagen strukturiert vor, digitalisieren Sie Belege und nutzen Sie digitale Kommunikationswege. Gut organisierte Mandate erhalten oft einen niedrigeren Gebührensatz innerhalb des StBVV-Rahmens. Online-Steuerberater sind zudem meist 30-50 % günstiger als klassische Kanzleien.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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