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Einkommensteuererklärung Kosten: Was der Steuerberater wirklich berechnet
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Kurzantwort
Die Kosten für die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater richten sich nach § 24 StBVV und dem Gegenstandswert (Summe der Einkünfte). Ein Arbeitnehmer zahlt typischerweise 150–400 €, bei komplexeren Fällen mit Vermietung oder Kapitalerträgen 300–800 €, bei hohen Einkünften oder Auslandsbezug 600–1.500 € und mehr. Eine detaillierte Übersicht zu den Kosten für Einkommensteuererklärung 2026 finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Beim Lohnsteuerhilfeverein: 50–400 € Jahresbeitrag. Steuersoftware: 20–50 €.
Jedes Jahr stellen sich Millionen Deutsche die gleiche Frage: Was kostet es, die Einkommensteuererklärung machen zu lassen? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab — der Höhe Ihrer Einkünfte, den Anlagen zur Steuererklärung und dem gewählten Dienstleister. Dieser Artikel zeigt konkrete Gebührensätze nach StBVV, erklärt die Aufschlüsselung nach Anlagen und liefert realistische Preisbeispiele für typische Fälle.
Inhaltsverzeichnis
§ 24 StBVV
Rechtsgrundlage für die Vergütung der Einkommensteuererklärung
1/10–6/10
Gebührenrahmen nach StBVV — Spielraum des Steuerberaters
19 %
USt auf das Honorar — wird zusätzlich zur Tabellengebühr berechnet
1. Wie berechnet der Steuerberater die Kosten für die Einkommensteuererklärung?
Die Honorare für die Einkommensteuererklärung sind gesetzlich geregelt in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der Steuerberater hat keinen freien Preis — sondern muss sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.
Drei Faktoren bestimmen den Preis
1. Gegenstandswert
Summe der positiven Einkünfte aus allen Einkunftsarten. Daraus leitet sich die Tabellengebühr ab.
2. Gebührensatz
Zwischen 1/10 (Mindest) und 6/10 (Höchst) der Tabellengebühr — je nach Schwierigkeit und Aufwand.
3. Anlagen
Jede zusätzliche Anlage (KAP, V, S, N, EUR) wird gesondert berechnet — meist nach § 27 StBVV.
Mittelgebühr als Praxismaßstab
In der Praxis arbeiten die meisten Steuerberater mit der Mittelgebühr (3,5/10). Sie gilt bei „durchschnittlichem Aufwand” als angemessen. Erhöhungen muss der Steuerberater begründen — etwa bei komplexen Auslandsbezügen oder mehreren Einkunftsarten.
2. § 24 StBVV: Die Tabelle A im Detail
Für die Einkommensteuererklärung gilt § 24 StBVV. Die Basis ist die Tabelle A (§ 10 StBVV), die auf die Summe der Einkünfte angewendet wird. Hier konkrete Zahlen für typische Einkommensstufen:
| Summe Einkünfte | Mindest (1/10) | Mittel (3,5/10) | Höchst (6/10) |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | ca. 48 € | ca. 170 € | ca. 290 € |
| 40.000 € | ca. 70 € | ca. 245 € | ca. 420 € |
| 70.000 € | ca. 92 € | ca. 325 € | ca. 555 € |
| 100.000 € | ca. 110 € | ca. 385 € | ca. 660 € |
| 150.000 € | ca. 133 € | ca. 465 € | ca. 800 € |
| 250.000 € | ca. 170 € | ca. 595 € | ca. 1.020 € |
Wichtig: Zu den Tabellenbeträgen kommen noch die Umsatzsteuer (19 %), eine Auslagenpauschale (meist 20 €) und ggf. Gebühren für einzelne Anlagen. Ein Endpreis von netto 245 € wird zu brutto ca. 315 € plus Anlagen.
3. Anlagen zur Steuererklärung und ihre Extra-Kosten
Neben der Grundgebühr für die Einkommensteuererklärung werden Anlagen separat abgerechnet. Für jede Anlage gilt ein eigener Gegenstandswert — entweder die darin erklärten Einkünfte oder eine Einzelleistungspauschale.
| Anlage | Zweck | Typische Kosten |
|---|---|---|
| Anlage N | Nichtselbstständige Arbeit (Arbeitnehmer) | meist in Grundgebühr enthalten |
| Anlage KAP | Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) | 30–120 € |
| Anlage V | Vermietung und Verpachtung | 80–300 € pro Objekt |
| Anlage S / G | Selbstständige / gewerbliche Einkünfte | 100–500 € + EUR separat |
| EUR (Einnahmenüberschussrechnung) | Gewinn aus Selbstständigkeit | 250–1.200 € je nach Umsatz |
| Anlage R | Renten und dauernde Lasten | 30–100 € |
| Anlage AUS | Ausländische Einkünfte | 80–400 € (stark fallabhängig) |
| Anlage Kind | Kinderbetreuungskosten etc. | 20–60 € pro Kind |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Beiträge zur Altersvorsorge | meist in Grundgebühr enthalten |
Anlagen summieren sich schnell
Ein Arbeitnehmer mit zwei Mietobjekten, Kapitalerträgen und zwei Kindern zahlt schnell zusätzlich zur Grundgebühr: 2×Anlage V + KAP + 2×Kind = 230–780 € extra. Fragen Sie vor Beauftragung nach einem Gesamt-Festpreis inklusive aller Anlagen.
4. Arbeitnehmer: Typische Preise nach Fall
Einfacher Fall
150–300 €
Single mit Anlage N, pauschale Werbungskosten, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben — keine Besonderheiten
Mittlerer Fall
300–600 €
Arbeitnehmer mit Kapitalerträgen, außergewöhnlichen Belastungen, Handwerker, Arbeitszimmer — mehrere Anlagen
Komplexer Fall
600–1.500 €
Arbeitnehmer mit Vermietung, Auslandsbezügen, mehreren Arbeitgebern, Kind und Ehegatten — Spezialfälle
Beispielrechnung: Angestellter mit Vermietung
Beispiel: Angestellter, 55.000 € Einkommen, 1 Mietwohnung
Summe der Einkünfte: 65.000 € (inkl. Mieteinkünfte)
Grundgebühr § 24 StBVV (Mittel): ca. 315 € netto
Anlage V (Vermietung): ca. 150 € netto
Anlage KAP (Kapitalerträge): ca. 60 € netto
Auslagenpauschale: 20 €
Zwischensumme: 545 € netto
USt 19 %: 103,55 €
Endpreis: ca. 650 € brutto
5. Selbstständige und Vermieter: Wenn die Einkommensteuer komplex wird
Bei Selbstständigen und Freiberuflern größere Komplexität: Die Einkommensteuererklärung kommt oft zusammen mit Einnahmenüberschussrechnung (EUR), Umsatzsteuer-Jahreserklärung und ggf. Gewerbesteuer.
| Konstellation | Gesamtkosten p.a. | Hauptposten |
|---|---|---|
| Freiberufler bis 30.000 € Gewinn | 500–1.000 € | EUR + ESt + USt-Jahreserklärung |
| Selbstständiger 30.000–100.000 € Gewinn | 900–1.800 € | EUR + ESt + USt + ggf. GewSt |
| Gewerbetreibender mit Bilanzpflicht | 1.500–3.500 € | Bilanz statt EUR + alle Erklärungen |
Besonderheit bei GmbH-Geschäftsführern
Gesellschafter einer GmbH haben zwei steuerliche Ebenen: den GmbH-Abschluss und die private Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP für Ausschüttungen. Für beides hat OnlineBilanz günstige Festpreismodelle.
6. Ehegatten und Zusammenveranlagung
Bei Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung wird eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Der Steuerberater rechnet nach § 24 StBVV — nimmt aber den höheren gemeinsamen Gegenstandswert als Basis.
Vor- und Nachteile für die Kosten
Zusammenveranlagung
Eine Erklärung, meist günstiger als zwei getrennte. Höhere Gebührenbasis, aber nur ein Grundbetrag. Oft 150–400 € zusätzlich zur Einzelveranlagung eines Partners.
Einzelveranlagung
Zwei getrennte Erklärungen — doppelte Grundgebühr. Sinnvoll nur bei steuerlichem Vorteil (z.B. Außergewöhnlichen Belastungen). Kostet meist deutlich mehr.
7. Steuerberater vs. Alternativen — Kostenvergleich
| Anbieter | Kostenrahmen | Geeignet für |
|---|---|---|
| Steuerberater | 150–1.500 € | Alle Fälle, besonders komplexe |
| Lohnsteuerhilfeverein | 50–400 € Jahresbeitrag | Arbeitnehmer, Rentner, Beamte (ohne größere Zusatzeinkünfte) |
| Steuersoftware (WISO, smartsteuer, Taxfix) | 20–50 € | Standardfälle, wer selbst machen will |
| ELSTER direkt (kostenlos) | 0 € | Wer sich auskennt — keine Beratung, keine Haftung |
„Viele Arbeitnehmer übersehen, dass Lohnsteuerhilfevereine gesetzlich auf bestimmte Einkünfte beschränkt sind. Sobald Sie Mieteinkünfte über 18.000 € haben oder Selbstständig tätig sind, darf der Verein nicht mehr beraten. Dann bleibt nur der Steuerberater — oder die eigene Erklärung mit Software und ELSTER.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
8. So senken Sie die Kosten für die Einkommensteuererklärung
- Unterlagen vollständig und sortiert — chronologisch geordnete Belege sparen dem Steuerberater Zeit und reduzieren Stundenzuschläge
- Festpreis vereinbaren — viele Steuerberater bieten Pauschalen. Erfragen Sie konkret den Gesamtpreis inkl. aller Anlagen und USt
- Angebote vergleichen — die Preisspanne zwischen Steuerberatern ist erheblich, zwei bis drei Vergleichsangebote können 20–40 % sparen
- Richtigen Anbieter wählen — bei einfachen Arbeitnehmer-Fällen reicht oft der Lohnsteuerhilfeverein oder Software
- Absetzbarkeit prüfen — Kosten, die betriebliche oder Vermietungs-Anteile betreffen, sind voll absetzbar
- Digitale Übermittlung — viele Kanzleien bieten Rabatt bei digitaler Belegeinreichung via App oder Portal
Weiterführende Quellen
9. Häufige Fragen zu den Kosten der Einkommensteuererklärung
Was kostet die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater durchschnittlich?
Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Fall: 200–400 € inkl. USt. Bei Ehegatten, Vermietung oder Kapitalerträgen: 400–800 €. Bei Selbstständigen mit EUR: 700–1.500 € (inkl. Nebenerklärungen). Alle Preise nach StBVV-Mittelgebühr.
Ist die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater absetzbar?
Teilweise. Der Anteil, der auf gewerbliche, selbstständige oder Vermietungs-Einkünfte entfällt, ist als Betriebsausgabe oder Werbungskosten voll absetzbar. Der reine Privatbereich (Arbeitnehmer-Anteil) ist seit 2006 nicht mehr pauschal absetzbar.
Lohnt sich ein Steuerberater bei einfachen Fällen?
Bei einem reinen Arbeitnehmer mit pauschalen Werbungskosten ist der Lohnsteuerhilfeverein (50–150 € jährlich) oder Steuersoftware (20–30 €) wirtschaftlicher. Ab mehreren Einkunftsarten, größeren Summen oder Komplexität lohnt sich der Steuerberater.
Was kostet jede zusätzliche Anlage?
Anlage KAP: 30–120 €. Anlage V pro Mietobjekt: 80–300 €. Anlage S oder G: 100–500 € plus ggf. separate EUR. Anlage AUS für Auslandseinkünfte: 80–400 €. Die Anlagen summieren sich schnell auf — Festpreis vereinbaren.
Wann dürfen Lohnsteuerhilfevereine die Erklärung nicht mehr machen?
Sobald Einnahmen aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Vermietung über 18.000 € vorliegen, endet die Zuständigkeit nach § 4 Nr. 11 StBerG. Dann muss ein Steuerberater übernehmen — oder die Erklärung wird selbst mit Software und ELSTER gemacht.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
Grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wenn die Erklärung vom Steuerberater erstellt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Das ist ein praktischer Vorteil der Beauftragung eines Steuerberaters.
10. Fazit: Realistische Kosten richtig einschätzen
Die Kosten für die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater sind nicht willkürlich — sie folgen der StBVV und lassen sich gut abschätzen. Für Arbeitnehmer rechnen Sie mit 150–400 €, für mittlere Komplexität mit 400–800 € und für aufwendige Fälle mit 800–1.500 € plus zusätzliche Anlagen.
Wer richtig auswählt, spart: Lohnsteuerhilfevereine für einfache Arbeitnehmer, Steuersoftware für Standardfälle, Steuerberater für komplexere Situationen. Wer zusätzlich eine GmbH oder UG betreibt, profitiert von Festpreis-Anbietern für die Unternehmens-Seite.
GmbH oder UG? Jahresabschluss und Steuererklärungen rechtssicher zum Festpreis.
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