Erstberatung Steuerberater Kosten 2026 – StBVV & Festpreis
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Erstberatung beim Steuerberater unterliegt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und wird nach § 24 StBVV abgerechnet – oder als transparenter Festpreis vereinbart. Für GmbH-Geschäftsführer ist entscheidend, welche Themen besprochen werden und ob die Beratung in einen Dauerauftrag mündet. Wer nach der Erstberatung eine kontinuierliche Betreuung wünscht, sollte die monatlichen Kosten für die Steuerberatung im Blick haben. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne versteckte Kosten.
Kurzantwort
Die Erstberatung beim Steuerberater kostet nach § 24 StBVV zwischen 190 und 650 Euro (Gegenstandswert bis 15.000 Euro), abhängig von Komplexität und Zeitaufwand. Viele Steuerberater bieten alternativ transparente Festpreise an. GmbH-Geschäftsführer sollten vorab klären, ob die Erstberatung auf einen Jahresabschluss-Auftrag angerechnet wird.
Inhaltsverzeichnis
- Was kostet die Erstberatung beim Steuerberater?
- Welche Rechtsgrundlagen regeln die Steuerberatergebühren 2026?
- Wie wird die Erstberatung beim Steuerberater abgerechnet?
- Unterscheidet sich die Erstberatung vom Jahresabschluss-Auftrag?
- Welche Themen werden in der Erstberatung für GmbH-Geschäftsführer behandelt?
- Wann lohnt sich eine Erstberatung beim Steuerberater?
- Festpreis oder StBVV-Abrechnung: Was ist für GmbH-Geschäftsführer besser?
- Was passiert nach der Erstberatung?
Was kostet die Erstberatung beim Steuerberater?
Die Kosten für eine Erstberatung beim Steuerberater sind gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Nach § 35 StBVV darf die Gebühr für eine Erstberatung bei Verbrauchern maximal 190 Euro netto (226,10 Euro brutto) betragen. Diese Obergrenze gilt allerdings nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen.
Für Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und gewerbliche Mandanten greift diese Deckelung nicht. Hier richtet sich die Vergütung nach § 4 StBVV in Verbindung mit der Tabelle A und B, die eine wertabhängige Abrechnung vorsehen. In der Praxis bewegen sich die Kosten einer Erstberatung für Geschäftsführer je nach Komplexität und Gegenstandswert zwischen 150 Euro und 500 Euro netto.
Hinweis für GmbH-Geschäftsführer
Die 190-Euro-Grenze des § 35 StBVV gilt für Sie als Unternehmer nicht. Klären Sie daher vor der Erstberatung die voraussichtliche Gebühr schriftlich – eine transparente Honorarvereinbarung nach § 4 Abs. 3 StBVV ist zulässig und empfehlenswert.
| Mandantentyp | Rechtsgrundlage | Kostenbandbreite (netto) |
|---|---|---|
| Verbraucher (Privatperson) | § 35 StBVV | max. 190 Euro |
| GmbH/UG-Geschäftsführer | § 4 StBVV, Tabelle A/B | 150–500 Euro |
| Komplexe Sachverhalte (z.B. Umstrukturierung) | § 4 StBVV, Zeitgebühr | 300–800 Euro |
Welche Rechtsgrundlagen regeln die Steuerberatergebühren 2026?
Die Vergütung von Steuerberatern ist bundesweit einheitlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften für die Erstberatung sind:
- § 4 StBVV – Grundsätze der Vergütung, wertabhängige Abrechnung nach Tabellen A und B, Zeitgebühr
- § 35 StBVV – Erstberatung für Verbraucher mit Deckelung auf 190 Euro netto
- § 14 StBVV – Zeitgebühr zwischen 60 und 140 Euro pro angefangene halbe Stunde (für qualifizierte Mitarbeiter 30–70 Euro)
Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist besonders § 4 StBVV relevant. Dieser erlaubt eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert (Tabellen A und B) oder nach Zeitaufwand. Alternativ kann eine Pauschalvergütung nach § 4 Abs. 3 StBVV vereinbart werden – dies ist besonders bei wiederkehrenden Aufträgen wie der Erstellung des Jahresabschlusses üblich.
„In der Praxis hat sich die Festpreis-Vereinbarung für Jahresabschlüsse bewährt. Sie gibt Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung. Unsere Mandanten schätzen die Transparenz von Beginn an.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Die StBVV wurde zuletzt 2020 novelliert und gilt auch 2026 unverändert. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – beispielsweise ab 499,95 Euro inkl. MwSt. für den GmbH-Jahresabschluss nach § 242 HGB.
Wie wird die Erstberatung beim Steuerberater abgerechnet?
Die Abrechnung der Erstberatung richtet sich nach der Art des Mandanten und der Komplexität des Sachverhalts. Grundsätzlich stehen dem Steuerberater drei Abrechnungsmethoden zur Verfügung:
1. Wertabhängige Abrechnung nach Tabellen A und B
Bei dieser Methode wird die Gebühr anhand des Gegenstandswerts ermittelt. Für die Erstberatung eines GmbH-Geschäftsführers zur Jahresabschlusserstellung könnte beispielsweise die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz als Gegenstandswert herangezogen werden. Die StBVV sieht in Tabelle A eine Bandbreite von 1/10 bis 10/10 der Mittelgebühr vor – der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die Gebühr nach Schwierigkeit, Haftungsrisiko und Dringlichkeit ansetzen.
2. Zeitgebühr nach § 14 StBVV
Bei komplexen oder unklaren Sachverhalten kann der Steuerberater nach Zeitaufwand abrechnen. Die Zeitgebühr beträgt 60 bis 140 Euro pro angefangene halbe Stunde. Diese Abrechnungsart bietet Flexibilität, kann aber für Mandanten schwer kalkulierbar sein.
3. Pauschalvergütung nach § 4 Abs. 3 StBVV
Steuerberater und Mandant können eine feste Pauschalvergütung vereinbaren. Diese muss angemessen sein und die StBVV als Orientierung berücksichtigen. Besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie der Erstellung des Jahresabschlusses ist dies die transparenteste Lösung.
Wichtig bei Zeitgebühr
Wird nach Zeitaufwand abgerechnet, sollten Sie vorab klären, ob der Steuerberater die tatsächlich angefallenen Stunden detailliert dokumentiert. Eine pauschale Abrechnung ohne Stundennachweis ist bei Zeitgebühr nicht zulässig.
Unterscheidet sich die Erstberatung vom Jahresabschluss-Auftrag?
Ja, die Erstberatung und die Beauftragung zur Erstellung des Jahresabschlusses sind zwei unterschiedliche Leistungen mit eigenen Gebührenregelungen. Die Erstberatung dient der Orientierung, Klärung von Grundsatzfragen und der Entscheidungsfindung – sie ist zeitlich und inhaltlich begrenzt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB hingegen ist eine umfassende Leistung, die nach § 35 StBVV (Tabelle A, Anlage 1, Nr. 1.1) mit einer Gebühr von 5/10 bis 30/10 der Mittelgebühr abgerechnet wird. Der Gegenstandswert ist hierbei die Bilanzsumme. Bei einer GmbH mit 500.000 Euro Bilanzsumme liegt die Mittelgebühr beispielsweise bei 662 Euro – die tatsächliche Gebühr kann zwischen 331 Euro und 1.986 Euro (jeweils netto) liegen.
Erstberatung
Orientierungsgespräch, rechtliche Einordnung, Klärung von Rahmenbedingungen. Abrechnung: § 35 StBVV (bei Verbrauchern max. 190 Euro) oder § 4 StBVV (bei Unternehmern wertabhängig oder Zeitgebühr).
Jahresabschluss-Auftrag
Vollständige Erstellung der Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht). Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassenen Steuerberater. Abrechnung: § 35 StBVV Tabelle A, Anlage 1, Nr. 1.1 oder Festpreis.
„Viele Geschäftsführer rufen uns an, um sich zunächst über Fristen, Größenklassen und Offenlegung zu informieren. Nach dieser Erstberatung beauftragen sie den Jahresabschluss – bei OnlineBilanz zum transparenten Festpreis ab 499,95 Euro brutto, ohne versteckte Kosten.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
In der Praxis bieten viele Steuerberater eine kostenlose Erstberatung an, wenn unmittelbar im Anschluss ein Mandatsverhältnis begründet wird. Bei OnlineBilanz erfolgt die Koordination digital und ohne Wartezeiten – Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater, mit voller StB-Verantwortung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung.
Welche Themen werden in der Erstberatung für GmbH-Geschäftsführer behandelt?
Die Erstberatung für GmbH-Geschäftsführer konzentriert sich auf die handelsrechtlichen Pflichten nach HGB und GmbHG sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen. Typische Themen sind:
-
Größenklasse nach § 267 HGB (klein, mittel, groß) und deren Auswirkungen auf Umfang und Offenlegung
-
Fristen: Feststellung nach § 42a GmbHG (8–11 Monate) und Offenlegung nach § 325 HGB (12 Monate)
-
Aufbau des Jahresabschlusses: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
-
Offenlegungsstelle: Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022), nicht mehr Bundesanzeiger
-
Ordnungsgeld nach § 335 HGB: 500 bis 25.000 Euro bei verspäteter Offenlegung
-
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
-
Abgrenzung: Steuerliche vs. handelsrechtliche Bilanzierung
Die Erstberatung klärt auch, welche Unterlagen der Geschäftsführer bereitstellen muss: BWA, Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse. Bei OnlineBilanz erfolgt die Abstimmung digital über eine sichere Plattform – Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
12 Monate
Offenlegungsfrist § 325 HGB
8–11 Monate
Feststellungsfrist § 42a GmbHG
500–25.000 €
Ordnungsgeld § 335 HGB
Wann lohnt sich eine Erstberatung beim Steuerberater?
Eine Erstberatung lohnt sich immer dann, wenn Sie als Geschäftsführer erstmalig mit der Erstellung eines Jahresabschlusses konfrontiert sind oder wenn sich rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen geändert haben. Typische Situationen sind:
- Neugründung: Sie haben eine GmbH oder UG gegründet und müssen erstmals nach § 242 HGB einen Jahresabschluss aufstellen.
- Größenklassenwechsel: Ihre GmbH ist gewachsen und überschreitet die Schwellenwerte nach § 267 HGB – damit ändern sich Umfang und Offenlegungspflichten.
- Fristablauf droht: Die Feststellungs- oder Offenlegungsfrist läuft ab und Sie benötigen kurzfristig eine Einschätzung.
- Steuerberaterwechsel: Sie wollen zu einem neuen Steuerberater wechseln und die Konditionen klären.
- Unsicherheit bei Offenlegung: Sie wissen nicht, ob und in welchem Umfang Sie offenlegen müssen.
Tipp für Kleinstkapitalgesellschaften
Seit 2013 besteht für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Eine Erstberatung klärt, ob Sie diese Erleichterung nutzen können.
Auch wenn Sie den Jahresabschluss bisher selbst erstellt haben, kann eine Erstberatung sinnvoll sein: Der Steuerberater prüft, ob alle handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 ff. HGB) eingehalten sind und ob die Bilanzierung steuerlich optimiert ist. Bei OnlineBilanz erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen ohne lange Wartezeiten – der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Festpreis oder StBVV-Abrechnung: Was ist für GmbH-Geschäftsführer besser?
Für Geschäftsführer, die Planungssicherheit und Transparenz schätzen, ist eine Festpreis-Vereinbarung nach § 4 Abs. 3 StBVV in der Regel die bessere Wahl. Sie wissen von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand oder nachträglichen Bewertungen des Gegenstandswerts.
Die klassische StBVV-Abrechnung nach Tabellen A und B bietet dem Steuerberater Flexibilität, kann aber für Mandanten Überraschungen bergen: Wird beispielsweise die Gebühr für die Jahresabschlusserstellung nach § 35 StBVV Tabelle A mit 20/10 statt 10/10 angesetzt, verdoppelt sich die Gebühr. Die StBVV erlaubt diese Bandbreite – doch die tatsächliche Gebührenhöhe erfährt der Mandant oft erst mit der Rechnung.
Festpreis
Volle Kostenkontrolle, keine Nachforderungen, transparente Kalkulation. Besonders geeignet für Jahresabschlüsse und wiederkehrende Leistungen.
StBVV wertabhängig
Abrechnung nach Gegenstandswert (z.B. Bilanzsumme), Bandbreite 1/10 bis 30/10. Abhängig von Schwierigkeit und Haftungsrisiko.
Zeitgebühr
60–140 Euro pro angefangene halbe Stunde. Flexibel, aber schwer kalkulierbar. Sinnvoll bei unklaren Sachverhalten.
„Unsere Mandanten schätzen die Klarheit: Für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH zahlen sie einen festen Preis – beispielsweise 499,95 Euro brutto. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. So können Geschäftsführer budgetieren.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Bei OnlineBilanz arbeiten Sie mit zugelassenen Steuerberatern zum transparenten Festpreis. Der Jahresabschluss wird fachlich geprüft, rechtsverbindlich unterzeichnet und digital koordiniert – ohne Wartezeiten, ohne Überraschungen.
Was passiert nach der Erstberatung?
Nach der Erstberatung haben Sie als Geschäftsführer alle wesentlichen Informationen, um zu entscheiden, ob und wie Sie den Jahresabschluss erstellen lassen möchten. Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:
1. Mandatsvereinbarung und Honorar
Entscheiden Sie sich für die Beauftragung, wird eine schriftliche Mandatsvereinbarung geschlossen. Diese regelt Leistungsumfang, Honorar, Fristen und Haftung. Bei Festpreis-Vereinbarungen ist das Honorar fix; bei StBVV-Abrechnung sollte zumindest eine Bandbreite vereinbart werden.
2. Unterlagenbereitstellung
Sie übermitteln alle erforderlichen Unterlagen: Buchführung, BWA, Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse. Bei OnlineBilanz erfolgt dies digital über eine sichere Plattform – Servet Gündogan koordiniert die Abstimmung zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team.
3. Erstellung des Jahresabschlusses
Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang (ggf. Lagebericht) nach den Vorgaben des HGB (§§ 242 ff., 264 ff.). Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten.
4. Feststellung durch Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss wird der Gesellschafterversammlung vorgelegt und nach § 42a GmbHG festgestellt. Die Frist beträgt 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (übrige GmbH) nach Bilanzstichtag.
5. Offenlegung beim Unternehmensregister
Nach § 325 HGB erfolgt die Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022). Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).
Wichtig: Unternehmensregister, nicht Bundesanzeiger
Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.
Bei OnlineBilanz übernehmen die Steuerberater die gesamte Abwicklung – von der Erstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss digital, rechtsverbindlich unterzeichnet und fristgerecht – zu einem transparenten Festpreis ab 499,95 Euro brutto.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Erstberatung beim Steuerberater steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten für die Erstberatung beim Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bzw. als Aufwand (bei der GmbH) steuerlich absetzbar. Achten Sie darauf, eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu erhalten.
Gibt es kostenlose Erstberatungen beim Steuerberater?
Manche Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an, das jedoch meist nur organisatorische Fragen klärt. Eine fachliche Beratung zu steuerlichen oder bilanziellen Fragen ist nach § 24 StBVV gebührenpflichtig und darf nicht kostenlos erbracht werden, da dies gegen die Berufsordnung verstößt.
Muss ich vor der Erstberatung bereits Unterlagen einreichen?
Das hängt vom Beratungsanlass ab. Für eine erste Orientierung genügen oft Eckdaten (Rechtsform, Umsatz, Anzahl Mitarbeiter). Wenn es um konkrete Fragen zum Jahresabschluss, zur Offenlegung oder zur Buchführung geht, sollten Sie relevante Unterlagen (Bilanzen, BWA, Gesellschaftsvertrag) vorab zusenden.
Kann ich die Erstberatung online durchführen lassen?
Ja, viele Steuerberater bieten die Erstberatung per Videocall, Telefon oder E-Mail an. Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die gesamte Mandatsanbahnung, Beratung und Abwicklung digital – ohne persönlichen Termin vor Ort. Die Qualität und Verbindlichkeit bleiben dabei unverändert.
Was passiert, wenn ich nach der Erstberatung keinen Auftrag erteile?
Sie erhalten eine Rechnung für die Erstberatung nach § 24 StBVV oder zum vereinbarten Festpreis. Es besteht keinerlei Verpflichtung, einen Folgeauftrag zu erteilen. Seriöse Steuerberater akzeptieren das ohne Druck. Die Beratung bleibt Ihnen als Entscheidungsgrundlage erhalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


