Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–16 Minuten

OnlineBilanzBlogErstberatung Kosten

Erstberatung Steuerberater Kosten 2026 – StBVV & Festpreis

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstberatung beim Steuerberater unterliegt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und wird nach § 24 StBVV abgerechnet – oder als transparenter Festpreis vereinbart. Für GmbH-Geschäftsführer ist entscheidend, welche Themen besprochen werden und ob die Beratung in einen Dauerauftrag mündet. Wer nach der Erstberatung eine kontinuierliche Betreuung wünscht, sollte die monatlichen Kosten für die Steuerberatung im Blick haben. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne versteckte Kosten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Erstberatung beim Steuerberater kostet nach § 24 StBVV zwischen 190 und 650 Euro (Gegenstandswert bis 15.000 Euro), abhängig von Komplexität und Zeitaufwand. Viele Steuerberater bieten alternativ transparente Festpreise an. GmbH-Geschäftsführer sollten vorab klären, ob die Erstberatung auf einen Jahresabschluss-Auftrag angerechnet wird.

Was kostet die Erstberatung beim Steuerberater?

Die Kosten für eine Erstberatung beim Steuerberater sind gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Nach § 35 StBVV darf die Gebühr für eine Erstberatung bei Verbrauchern maximal 190 Euro netto (226,10 Euro brutto) betragen. Diese Obergrenze gilt allerdings nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen.

Für Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und gewerbliche Mandanten greift diese Deckelung nicht. Hier richtet sich die Vergütung nach § 4 StBVV in Verbindung mit der Tabelle A und B, die eine wertabhängige Abrechnung vorsehen. In der Praxis bewegen sich die Kosten einer Erstberatung für Geschäftsführer je nach Komplexität und Gegenstandswert zwischen 150 Euro und 500 Euro netto.

Hinweis für GmbH-Geschäftsführer

Die 190-Euro-Grenze des § 35 StBVV gilt für Sie als Unternehmer nicht. Klären Sie daher vor der Erstberatung die voraussichtliche Gebühr schriftlich – eine transparente Honorarvereinbarung nach § 4 Abs. 3 StBVV ist zulässig und empfehlenswert.

Mandantentyp Rechtsgrundlage Kostenbandbreite (netto)
Verbraucher (Privatperson) § 35 StBVV max. 190 Euro
GmbH/UG-Geschäftsführer § 4 StBVV, Tabelle A/B 150–500 Euro
Komplexe Sachverhalte (z.B. Umstrukturierung) § 4 StBVV, Zeitgebühr 300–800 Euro

Welche Rechtsgrundlagen regeln die Steuerberatergebühren 2026?

Die Vergütung von Steuerberatern ist bundesweit einheitlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften für die Erstberatung sind:

  • § 4 StBVV – Grundsätze der Vergütung, wertabhängige Abrechnung nach Tabellen A und B, Zeitgebühr
  • § 35 StBVV – Erstberatung für Verbraucher mit Deckelung auf 190 Euro netto
  • § 14 StBVV – Zeitgebühr zwischen 60 und 140 Euro pro angefangene halbe Stunde (für qualifizierte Mitarbeiter 30–70 Euro)

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist besonders § 4 StBVV relevant. Dieser erlaubt eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert (Tabellen A und B) oder nach Zeitaufwand. Alternativ kann eine Pauschalvergütung nach § 4 Abs. 3 StBVV vereinbart werden – dies ist besonders bei wiederkehrenden Aufträgen wie der Erstellung des Jahresabschlusses üblich.

„In der Praxis hat sich die Festpreis-Vereinbarung für Jahresabschlüsse bewährt. Sie gibt Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung. Unsere Mandanten schätzen die Transparenz von Beginn an.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die StBVV wurde zuletzt 2020 novelliert und gilt auch 2026 unverändert. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – beispielsweise ab 499,95 Euro inkl. MwSt. für den GmbH-Jahresabschluss nach § 242 HGB.

Wie wird die Erstberatung beim Steuerberater abgerechnet?

Die Abrechnung der Erstberatung richtet sich nach der Art des Mandanten und der Komplexität des Sachverhalts. Grundsätzlich stehen dem Steuerberater drei Abrechnungsmethoden zur Verfügung:

1. Wertabhängige Abrechnung nach Tabellen A und B

Bei dieser Methode wird die Gebühr anhand des Gegenstandswerts ermittelt. Für die Erstberatung eines GmbH-Geschäftsführers zur Jahresabschlusserstellung könnte beispielsweise die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz als Gegenstandswert herangezogen werden. Die StBVV sieht in Tabelle A eine Bandbreite von 1/10 bis 10/10 der Mittelgebühr vor – der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die Gebühr nach Schwierigkeit, Haftungsrisiko und Dringlichkeit ansetzen.

2. Zeitgebühr nach § 14 StBVV

Bei komplexen oder unklaren Sachverhalten kann der Steuerberater nach Zeitaufwand abrechnen. Die Zeitgebühr beträgt 60 bis 140 Euro pro angefangene halbe Stunde. Diese Abrechnungsart bietet Flexibilität, kann aber für Mandanten schwer kalkulierbar sein.

3. Pauschalvergütung nach § 4 Abs. 3 StBVV

Steuerberater und Mandant können eine feste Pauschalvergütung vereinbaren. Diese muss angemessen sein und die StBVV als Orientierung berücksichtigen. Besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie der Erstellung des Jahresabschlusses ist dies die transparenteste Lösung.

Wichtig bei Zeitgebühr

Wird nach Zeitaufwand abgerechnet, sollten Sie vorab klären, ob der Steuerberater die tatsächlich angefallenen Stunden detailliert dokumentiert. Eine pauschale Abrechnung ohne Stundennachweis ist bei Zeitgebühr nicht zulässig.

Unterscheidet sich die Erstberatung vom Jahresabschluss-Auftrag?

Ja, die Erstberatung und die Beauftragung zur Erstellung des Jahresabschlusses sind zwei unterschiedliche Leistungen mit eigenen Gebührenregelungen. Die Erstberatung dient der Orientierung, Klärung von Grundsatzfragen und der Entscheidungsfindung – sie ist zeitlich und inhaltlich begrenzt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB hingegen ist eine umfassende Leistung, die nach § 35 StBVV (Tabelle A, Anlage 1, Nr. 1.1) mit einer Gebühr von 5/10 bis 30/10 der Mittelgebühr abgerechnet wird. Der Gegenstandswert ist hierbei die Bilanzsumme. Bei einer GmbH mit 500.000 Euro Bilanzsumme liegt die Mittelgebühr beispielsweise bei 662 Euro – die tatsächliche Gebühr kann zwischen 331 Euro und 1.986 Euro (jeweils netto) liegen.

Erstberatung

Orientierungsgespräch, rechtliche Einordnung, Klärung von Rahmenbedingungen. Abrechnung: § 35 StBVV (bei Verbrauchern max. 190 Euro) oder § 4 StBVV (bei Unternehmern wertabhängig oder Zeitgebühr).

Jahresabschluss-Auftrag

Vollständige Erstellung der Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht). Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassenen Steuerberater. Abrechnung: § 35 StBVV Tabelle A, Anlage 1, Nr. 1.1 oder Steuerberater mit Festpreis.

„Viele Geschäftsführer rufen uns an, um sich zunächst über Fristen, Größenklassen und Offenlegung zu informieren. Nach dieser Erstberatung beauftragen sie den Jahresabschluss – bei OnlineBilanz zum transparenten Festpreis ab 499,95 Euro brutto, ohne versteckte Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

In der Praxis bieten viele Steuerberater eine kostenlose Erstberatung an, wenn unmittelbar im Anschluss ein Mandatsverhältnis begründet wird. Bei OnlineBilanz erfolgt die Koordination digital und ohne Wartezeiten – Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater, mit voller StB-Verantwortung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung.

Welche Themen werden in der Erstberatung für GmbH-Geschäftsführer behandelt?

Die Erstberatung für GmbH-Geschäftsführer konzentriert sich auf die handelsrechtlichen Pflichten nach HGB und GmbHG sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen. Typische Themen sind:

  • Größenklasse nach § 267 HGB (klein, mittel, groß) und deren Auswirkungen auf Umfang und Offenlegung
  • Fristen: Feststellung nach § 42a GmbHG (8–11 Monate) und Offenlegung nach § 325 HGB (12 Monate)
  • Aufbau des Jahresabschlusses: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Offenlegungsstelle: Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022), nicht mehr Bundesanzeiger
  • Ordnungsgeld nach § 335 HGB: 500 bis 25.000 Euro bei verspäteter Offenlegung
  • Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
  • Abgrenzung: Steuerliche vs. handelsrechtliche Bilanzierung

Die Erstberatung klärt auch, welche Unterlagen der Geschäftsführer bereitstellen muss: BWA, Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse. Bei OnlineBilanz erfolgt die Abstimmung digital über eine sichere Plattform – Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

8–11 Monate

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Wann lohnt sich eine Erstberatung beim Steuerberater?

Eine Erstberatung lohnt sich immer dann, wenn Sie als Geschäftsführer erstmalig mit der Erstellung eines Jahresabschlusses konfrontiert sind oder wenn sich rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen geändert haben. Typische Situationen sind:

  • Neugründung: Sie haben eine GmbH oder UG gegründet und müssen erstmals nach § 242 HGB einen Jahresabschluss aufstellen.
  • Größenklassenwechsel: Ihre GmbH ist gewachsen und überschreitet die Schwellenwerte nach § 267 HGB – damit ändern sich Umfang und Offenlegungspflichten.
  • Fristablauf droht: Die Feststellungs- oder Offenlegungsfrist läuft ab und Sie benötigen kurzfristig eine Einschätzung.
  • Steuerberaterwechsel: Sie wollen zu einem neuen Steuerberater wechseln und die Konditionen klären.
  • Unsicherheit bei Offenlegung: Sie wissen nicht, ob und in welchem Umfang Sie offenlegen müssen.

Tipp für Kleinstkapitalgesellschaften

Seit 2013 besteht für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Eine Erstberatung klärt, ob Sie diese Erleichterung nutzen können.

Auch wenn Sie den Jahresabschluss bisher selbst erstellt haben, kann eine Erstberatung sinnvoll sein: Der Steuerberater prüft, ob alle handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 ff. HGB) eingehalten sind und ob die Bilanzierung steuerlich optimiert ist. Bei OnlineBilanz erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen ohne lange Wartezeiten – der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Festpreis oder StBVV-Abrechnung: Was ist für GmbH-Geschäftsführer besser?

Für Geschäftsführer, die Planungssicherheit und Transparenz schätzen, ist eine Festpreis-Vereinbarung nach § 4 Abs. 3 StBVV in der Regel die bessere Wahl. Sie wissen von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand oder nachträglichen Bewertungen des Gegenstandswerts.

Die klassische StBVV-Abrechnung nach Tabellen A und B bietet dem Steuerberater Flexibilität, kann aber für Mandanten Überraschungen bergen: Wird beispielsweise die Gebühr für die Jahresabschlusserstellung nach § 35 StBVV Tabelle A mit 20/10 statt 10/10 angesetzt, verdoppelt sich die Gebühr. Die StBVV erlaubt diese Bandbreite – doch die tatsächliche Gebührenhöhe erfährt der Mandant oft erst mit der Rechnung.

Festpreis

Volle Kostenkontrolle, keine Nachforderungen, transparente Kalkulation. Besonders geeignet für Jahresabschlüsse und wiederkehrende Leistungen.

StBVV wertabhängig

Abrechnung nach Gegenstandswert (z.B. Bilanzsumme), Bandbreite 1/10 bis 30/10. Abhängig von Schwierigkeit und Haftungsrisiko.

Zeitgebühr

60–140 Euro pro angefangene halbe Stunde. Flexibel, aber schwer kalkulierbar. Sinnvoll bei unklaren Sachverhalten.

„Unsere Mandanten schätzen die Klarheit: Für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH zahlen sie einen festen Preis – beispielsweise 499,95 Euro brutto. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. So können Geschäftsführer budgetieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei OnlineBilanz arbeiten Sie mit zugelassenen Steuerberatern zum transparenten Festpreis. Der Jahresabschluss wird fachlich geprüft, rechtsverbindlich unterzeichnet und digital koordiniert – ohne Wartezeiten, ohne Überraschungen.

Was passiert nach der Erstberatung?

Nach der Erstberatung haben Sie als Geschäftsführer alle wesentlichen Informationen, um zu entscheiden, ob und wie Sie den Jahresabschluss erstellen lassen möchten. Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:

1. Mandatsvereinbarung und Honorar

Entscheiden Sie sich für die Beauftragung, wird eine schriftliche Mandatsvereinbarung geschlossen. Diese regelt Leistungsumfang, Honorar, Fristen und Haftung. Bei Festpreis-Vereinbarungen ist das Honorar fix; bei StBVV-Abrechnung sollte zumindest eine Bandbreite vereinbart werden.

2. Unterlagenbereitstellung

Sie übermitteln alle erforderlichen Unterlagen: Buchführung, BWA, Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse. Bei OnlineBilanz erfolgt dies digital über eine sichere Plattform – Servet Gündogan koordiniert die Abstimmung zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team.

3. Erstellung des Jahresabschlusses

Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang (ggf. Lagebericht) nach den Vorgaben des HGB (§§ 242 ff., 264 ff.). Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten.

4. Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Der Jahresabschluss wird der Gesellschafterversammlung vorgelegt und nach § 42a GmbHG festgestellt. Die Frist beträgt 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (übrige GmbH) nach Bilanzstichtag.

5. Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB erfolgt die Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022). Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).

Wichtig: Unternehmensregister, nicht Bundesanzeiger

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Bei OnlineBilanz übernehmen die Steuerberater die gesamte Abwicklung – von der Erstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss digital, rechtsverbindlich unterzeichnet und fristgerecht – zu einem transparenten Festpreis ab 499,95 Euro brutto.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Erstberatung beim Steuerberater steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für die Erstberatung beim Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bzw. als Aufwand (bei der GmbH) steuerlich absetzbar. Achten Sie darauf, eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu erhalten.

Gibt es kostenlose Erstberatungen beim Steuerberater?

Manche Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an, das jedoch meist nur organisatorische Fragen klärt. Eine fachliche Beratung zu steuerlichen oder bilanziellen Fragen ist nach § 24 StBVV gebührenpflichtig und darf nicht kostenlos erbracht werden, da dies gegen die Berufsordnung verstößt.

Muss ich vor der Erstberatung bereits Unterlagen einreichen?

Das hängt vom Beratungsanlass ab. Für eine erste Orientierung genügen oft Eckdaten (Rechtsform, Umsatz, Anzahl Mitarbeiter). Wenn es um konkrete Fragen zum Jahresabschluss, zur Offenlegung oder zur Buchführung geht, sollten Sie relevante Unterlagen (Bilanzen, BWA, Gesellschaftsvertrag) vorab zusenden.

Kann ich die Erstberatung online durchführen lassen?

Ja, viele Steuerberater bieten die Erstberatung per Videocall, Telefon oder E-Mail an. Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die gesamte Mandatsanbahnung, Beratung und Abwicklung digital – ohne persönlichen Termin vor Ort. Die Qualität und Verbindlichkeit bleiben dabei unverändert.

Was passiert, wenn ich nach der Erstberatung keinen Auftrag erteile?

Sie erhalten eine Rechnung für die Erstberatung nach § 24 StBVV oder zum vereinbarten Festpreis. Es besteht keinerlei Verpflichtung, einen Folgeauftrag zu erteilen. Seriöse Steuerberater akzeptieren das ohne Druck. Die Beratung bleibt Ihnen als Entscheidungsgrundlage erhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz