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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogOffenlegung Jahresabschluss 2026

Jahresabschluss 2025 offenlegen: Fristen, Pflichten & Ordnungsgeld 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für Kapitalgesellschaften ist die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB. Der Unternehmens-Jahresabschluss 2026 für das Geschäftsjahr 2025 unterliegt klaren Fristen – wer sie versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren zwischen 500 und 25.000 Euro. Dieser Artikel erklärt, wer offenlegungspflichtig ist, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und wie Sie die Fristen zur digitalen Einreichung 2026 rechtzeitig einhalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss 2025 bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer ist zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Jahresabschluss Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB und betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Unabhängig von Größe oder Umsatz müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister veröffentlichen.

Das Ziel dieser Transparenzpflicht ist der Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und Investoren. Jeder kann die veröffentlichten Jahresabschlüsse einsehen und sich über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren.

Rechtsform Offenlegungspflicht
GmbH Ja – immer verpflichtet
Unternehmergesellschaft (UG) Ja – immer verpflichtet
Aktiengesellschaft (AG) Ja – immer verpflichtet
GmbH & Co. KG Ja – nach Kapitalgesellschaftsrecht
OHG / KG (natürliche Personen) In der Regel nein
Einzelkaufmann Nein
Freiberufler Nein

Hinweis

Wichtig: Auch Kleinstkapitalgesellschaften (unterhalb der Schwellenwerte nach § 267a HGB) sind grundsätzlich offenlegungspflichtig. Sie können jedoch statt einer vollständigen Veröffentlichung eine Hinterlegung beim Unternehmensregister wählen.

Fristen für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Unternehmen mit dem Geschäftsjahr 2025 und Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt daher:

31.12.2026

Offenlegungsfrist

12 Monate

Frist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Diese Frist ist absolut und nicht verhandelbar. Es gibt für das Geschäftsjahr 2025 keine allgemeine gesetzliche Fristverlängerung.

Achtung

Achtung: Die Offenlegungsfrist ist unabhängig von der Feststellungsfrist. Auch wenn der Jahresabschluss bereits festgestellt wurde, muss die Offenlegung bis 31.12.2026 erfolgen. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung automatisch.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG sind abhängig von der Unternehmensgröße:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Die Feststellungsfrist ist kürzer als die Offenlegungsfrist. Unternehmen sollten beide Fristen im Blick behalten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Offenlegung beim Unternehmensregister – nicht beim Bundesanzeiger

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister.

Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de.

Hinweis

Rechtliche Grundlage: Die Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB. Die technische Abwicklung erfolgt über das Unternehmensregister, das vom Bundesministerium der Justiz betrieben wird.

Zugang und Transparenz

Das Unternehmensregister ist öffentlich zugänglich. Jede Person kann Jahresabschlüsse einsehen – ohne Anmeldung und in den meisten Fällen kostenfrei. Dies dient der Transparenz und dem Gläubigerschutz.

„Viele Unternehmen glauben noch immer, die Offenlegung erfolge beim Bundesanzeiger. Das ist seit August 2022 nicht mehr korrekt. Die alleinige Zuständigkeit liegt beim Unternehmensregister – falsche Einreichungen werden nicht weitergeleitet.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB ab. Grundsätzlich gehören zum Jahresabschluss:

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)
  • Anhang (§ 284 HGB)
  • Lagebericht (nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB)

Unterschiede nach Unternehmensgröße

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Hinterlegung möglich Hinterlegung möglich Verkürzt Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Vollständig Verkürzt möglich Verkürzt Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Ja

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB Erleichterungen in Anspruch nehmen. Sie dürfen beispielsweise eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.

Hinweis

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers muss nur von prüfungspflichtigen Unternehmen offengelegt werden. Kleine Kapitalgesellschaften sind in der Regel nicht prüfungspflichtig.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einstufung in eine Größenklasse bestimmt die Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Die Schwellenwerte nach § 267 HGB lauten:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Achtung

Wichtig: Die Größenklasse beeinflusst nicht nur den Offenlegungsumfang, sondern auch die Prüfungspflicht, die Feststellungsfrist und mögliche Erleichterungen bei der Bilanzierung.

Prüfungspflicht nach Größenklasse

  • Kleinstkapitalgesellschaften: Keine Prüfungspflicht
  • Kleine Kapitalgesellschaften: Keine Prüfungspflicht (außer bei freiwilliger Prüfung)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Prüfungspflichtig nach § 316 HGB
  • Große Kapitalgesellschaften: Prüfungspflichtig nach § 316 HGB

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht automatisch. Wird die Frist versäumt, erfolgt ohne Vorwarnung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximalordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Pflichtverletzung. In der Praxis werden häufig Beträge zwischen 2.500 und 5.000 Euro festgesetzt.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Das BfJ stellt fest, dass die Offenlegung fehlt oder unvollständig ist.
  2. Ein Ordnungsgeldverfahren wird eingeleitet – ohne vorherige Mahnung.
  3. Der Geschäftsführer erhält einen Anhörungsbogen und kann Stellung nehmen.
  4. Das BfJ setzt ein Ordnungsgeld fest und fordert die nachträgliche Offenlegung.
  5. Bei weiterer Versäumnis kann ein zweites, höheres Ordnungsgeld folgen.

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld entfällt nicht durch nachträgliche Offenlegung. Auch wenn der Jahresabschluss nach Fristablauf eingereicht wird, bleibt die Ordnungsgeldforderung bestehen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen einer versäumten Offenlegung. Das Ordnungsgeldverfahren läuft automatisiert ab – eine Mahnung oder Nachfrist gibt es nicht. Wer die Frist versäumt, zahlt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sonderregelungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB genießen umfangreiche Erleichterungen. Sie müssen nicht den vollständigen Jahresabschluss veröffentlichen, sondern können eine Hinterlegung wählen.

Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: maximal 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse: maximal 700.000 Euro
  • Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl: maximal 10

Mindestens zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unterschritten werden.

Hinterlegung statt Veröffentlichung

Bei der Hinterlegung werden die Unterlagen beim Unternehmensregister hinterlegt, aber nicht vollständig veröffentlicht. Dritte können die Unterlagen nur gegen Gebühr und mit berechtigtem Interesse einsehen.

Hinweis

Wichtig: Auch die Hinterlegung muss fristgerecht bis 31.12.2026 erfolgen. Die Offenlegungsfrist gilt unverändert – nur der Umfang der Veröffentlichung ist reduziert.

  • Prüfen, ob die Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften eingehalten werden
  • Entscheidung zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung treffen
  • Verkürzte Bilanz und Anhang erstellen
  • Hinterlegung bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister vornehmen

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Der Prozess ist standardisiert und erfordert eine strukturierte Vorbereitung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Jahresabschluss erstellen und von den Gesellschaftern feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
  2. Größenklasse nach § 267 HGB prüfen und Offenlegungsumfang bestimmen
  3. Unterlagen im geforderten Format vorbereiten (meist PDF oder XBRL)
  4. Registrierung bzw. Anmeldung beim Unternehmensregister
  5. Hochladen der Unterlagen und Auswahl der Veröffentlichungsart
  6. Zahlung der Gebühren (abhängig von Größenklasse und Umfang)
  7. Bestätigung der Offenlegung abwarten und archivieren

Technische Anforderungen

Für die elektronische Einreichung sind bestimmte Dateiformate erforderlich. Größere Unternehmen müssen die Daten im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) einreichen. Kleinere Unternehmen können in der Regel auch PDF-Dateien verwenden.

Hinweis

Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung ein. Die Erstellung der Unterlagen, insbesondere im XBRL-Format, kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Kosten der Offenlegung

Die Gebühren für die Offenlegung beim Unternehmensregister variieren je nach Größenklasse und Umfang der Unterlagen. Sie liegen in der Regel zwischen 40 und 60 Euro für kleine Kapitalgesellschaften.

„Die elektronische Offenlegung ist technisch anspruchsvoll. Viele Unternehmen nutzen spezialisierte Software oder beauftragen ihren Steuerberater. OnlineBilanz bietet eine integrierte Lösung, die den gesamten Prozess automatisiert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet am 31. Dezember 2026. Diese Frist ergibt sich aus § 325 HGB und beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Eine allgemeine gesetzliche Fristverlängerung gibt es nicht.

Wo erfolgt die Offenlegung – beim Bundesanzeiger oder beim Unternehmensregister?

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die elektronische Einreichung läuft über www.unternehmensregister.de. Diese Änderung geht auf das Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) zurück.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Eine vorherige Mahnung erfolgt nicht. Auch bei nachträglicher Offenlegung bleibt die Ordnungsgeldforderung bestehen.

Müssen auch Kleinstkapitalgesellschaften offenlegen?

Ja, auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind offenlegungspflichtig. Sie können jedoch statt einer vollständigen Veröffentlichung eine Hinterlegung wählen, bei der die Unterlagen nicht öffentlich einsehbar sind. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten gilt jedoch auch für die Hinterlegung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater