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OnlineBilanzWissensdatenbankHinterlegung Jahresabschluss

Hinterlegung · Jahresabschluss · Kleinstkapitalgesellschaft · § 267a HGB

Hinterlegung Jahresabschluss: Pflichten, Fristen und digitale Einreichung für Kleinstunternehmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kleinstkapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nicht offenlegen – sie können die Bilanz stattdessen hinterlegen. Die Hinterlegung ist einfacher und schränkt die zu veröffentlichenden Informationen deutlich ein. Bevor jedoch die Hinterlegung erfolgen kann, muss der Jahresabschluss inklusive aller Abschreibungen ordnungsgemäß erstellt sein. Größere Kapitalgesellschaften wie GmbHs unterliegen hingegen der Offenlegungspflicht und müssen ihren GmbH Jahresabschluss veröffentlichen. Dieser Artikel erklärt den Unterschied, wer die Hinterlegung nutzen darf, was dabei eingereicht werden muss und wie OnlineBilanz die Hinterlegung übernimmt.

SG
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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 267a

HGB – Rechtsgrundlage für Kleinstkapitalgesellschaften und das Hinterlegungsrecht

Nicht öffentlich

Hinterlegte Jahresabschlüsse sind nicht im Bundesanzeiger einsehbar – nur auf Antrag

31.12.

Hinterlegungsfrist – identisch mit der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Hinterlegung vs. Offenlegung: Der Unterschied

MerkmalHinterlegung (§ 267a HGB)Offenlegung (§ 325 HGB)
Wer?KleinstkapitalgesellschaftenKleine, mittlere, große GmbHs
Was wird eingereicht?Nur Bilanz (verkürzt)Bilanz + Anhang (mind.)
Öffentlich einsehbar?Nein – nur auf AntragJa – für jeden kostenlos
Wo eingereicht?UnternehmensregisterBundesanzeiger
Frist12 Monate nach Bilanzstichtag12 Monate nach Bilanzstichtag
Ordnungsgeld bei Verspätung?Ja, nach § 335 HGBJa, nach § 335 HGB

Wer darf hinterlegen? Schwellenwerte § 267a HGB

Das Hinterlegungsrecht gilt für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Eine GmbH gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreitet: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatzerlöse bis 900.000 €, durchschnittlich bis 10 Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres.

Wenn auch nur einer dieser Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird, verliert die GmbH den Status als Kleinstkapitalgesellschaft und muss vollständig offenlegen.

Was muss bei der Hinterlegung eingereicht werden?

Bei der Hinterlegung reicht die Kleinstkapitalgesellschaft ausschließlich die verkürzte Bilanz ein. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht eingereicht werden. Ein Anhang ist nicht erforderlich (kann aber freiwillig beigefügt werden). Lageberichte sind nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ebenfalls im XBRL-Format beim Unternehmensregister.

Fristen und Konsequenzen

Die Frist für die Hinterlegung ist identisch mit der Offenlegungsfrist: spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag nach § 325 HGB. Bei Verspätung wird das Bundesamt für Justiz aktiv und leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein – Mindestordnungsgeld 2.500 €. Das Verfahren läuft automatisch, ohne Mahnung.

Ablauf der Hinterlegung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz übernimmt die Hinterlegung vollautomatisch: Bilanz im XBRL-Format erstellen, beim Unternehmensregister einreichen, Eingangsprotokoll als Nachweis sichern. Da Kleinstkapitalgesellschaften keinen Anhang benötigen, ist der Aufwand deutlich geringer als bei einer vollen Offenlegung. OnlineBilanz erstellt dennoch vollständige Bilanz, GuV und alle Steuererklärungen – für Finanzamt und Gesellschafter – und beschränkt die Einreichung beim Unternehmensregister auf die Pflichtinhalte.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hinterlegung und Offenlegung?

Bei der Hinterlegung wird nur die Bilanz beim Unternehmensregister eingereicht – nicht öffentlich einsehbar. Bei der Offenlegung wird Bilanz + Anhang im Unternehmensregister veröffentlicht – kostenlos für jeden einsehbar.

Wer darf hinterlegen statt offenlegen?

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, bis 10 Mitarbeiter – mindestens 2 von 3 Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

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