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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
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Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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19.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

4–6 Minuten
Hinterlegung Jahresabschluss: Pflichten, Fristen und digitale Einreichung für Kleinstunternehmen | OnlineBilanz

OnlineBilanzWissensdatenbankHinterlegung Jahresabschluss

Hinterlegung · Jahresabschluss · Kleinstkapitalgesellschaft · § 267a HGB

Hinterlegung Jahresabschluss: Pflichten, Fristen und digitale Einreichung für Kleinstunternehmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kleinstkapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nicht offenlegen – sie können die Bilanz stattdessen hinterlegen. Die Hinterlegung ist einfacher und schränkt die zu veröffentlichenden Informationen deutlich ein. Bevor jedoch die Hinterlegung erfolgen kann, muss der Jahresabschluss inklusive aller Abschreibungen ordnungsgemäß erstellt sein. Größere Kapitalgesellschaften wie GmbHs unterliegen hingegen der Offenlegungspflicht und müssen ihren GmbH Jahresabschluss veröffentlichen. Dieser Artikel erklärt den Unterschied, wer die Hinterlegung nutzen darf, was dabei eingereicht werden muss und wie OnlineBilanz die Hinterlegung übernimmt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 267a

HGB – Rechtsgrundlage für Kleinstkapitalgesellschaften und das Hinterlegungsrecht

Nicht öffentlich

Hinterlegte Jahresabschlüsse sind nicht im Bundesanzeiger einsehbar – nur auf Antrag

31.12.

Hinterlegungsfrist – identisch mit der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Hinterlegung vs. Offenlegung: Der Unterschied

MerkmalHinterlegung (§ 267a HGB)Offenlegung (§ 325 HGB)
Wer?KleinstkapitalgesellschaftenKleine, mittlere, große GmbHs
Was wird eingereicht?Nur Bilanz (verkürzt)Bilanz + Anhang (mind.)
Öffentlich einsehbar?Nein – nur auf AntragJa – für jeden kostenlos
Wo eingereicht?UnternehmensregisterBundesanzeiger
Frist12 Monate nach Bilanzstichtag12 Monate nach Bilanzstichtag
Ordnungsgeld bei Verspätung?Ja, nach § 335 HGBJa, nach § 335 HGB

Wer darf hinterlegen? Schwellenwerte § 267a HGB

Das Hinterlegungsrecht gilt für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Eine GmbH gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreitet: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatzerlöse bis 900.000 €, durchschnittlich bis 10 Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres.

Wenn auch nur einer dieser Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird, verliert die GmbH den Status als Kleinstkapitalgesellschaft und muss vollständig offenlegen.

Was muss bei der Hinterlegung eingereicht werden?

Bei der Hinterlegung reicht die Kleinstkapitalgesellschaft ausschließlich die verkürzte Bilanz ein. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht eingereicht werden. Ein Anhang ist nicht erforderlich (kann aber freiwillig beigefügt werden). Lageberichte sind nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ebenfalls im XBRL-Format beim Unternehmensregister.

Fristen und Konsequenzen

Die Frist für die Hinterlegung ist identisch mit der Offenlegungsfrist: spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag nach § 325 HGB. Bei Verspätung wird das Bundesamt für Justiz aktiv und leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein – Mindestordnungsgeld 2.500 €. Das Verfahren läuft automatisch, ohne Mahnung.

Ablauf der Hinterlegung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz übernimmt die Hinterlegung vollautomatisch: Bilanz im XBRL-Format erstellen, beim Unternehmensregister einreichen, Eingangsprotokoll als Nachweis sichern. Da Kleinstkapitalgesellschaften keinen Anhang benötigen, ist der Aufwand deutlich geringer als bei einer vollen Offenlegung. OnlineBilanz erstellt dennoch vollständige Bilanz, GuV und alle Steuererklärungen – für Finanzamt und Gesellschafter – und beschränkt die Einreichung beim Unternehmensregister auf die Pflichtinhalte.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hinterlegung und Offenlegung?

Bei der Hinterlegung wird nur die Bilanz beim Unternehmensregister eingereicht – nicht öffentlich einsehbar. Bei der Offenlegung wird Bilanz + Anhang im Bundesanzeiger veröffentlicht – kostenlos für jeden einsehbar.

Wer darf hinterlegen statt offenlegen?

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, bis 10 Mitarbeiter – mindestens 2 von 3 Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Hinterlegung oder Offenlegung – OnlineBilanz wählt automatisch den richtigen Weg.

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Entstehungsgeschichte

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    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
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    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
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    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

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Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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