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OnlineBilanzWissensdatenbankJahresabschluss Prüfungspflicht

Jahresabschluss · Prüfungspflicht · Wirtschaftsprüfer · § 316 HGB

Jahresabschluss Prüfungspflicht

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die meisten kleinen GmbHs sind nicht prüfungspflichtig. Erst wenn zwei von drei Größenmerkmalen überschritten werden (Bilanzsumme > 6 Mio. €, Umsatz > 12 Mio. €, mehr als 50 Mitarbeiter), ist ein Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Artikel erklärt alle Prüfungsschwellen und den Unterschied zur Steuerberater-Freigabe.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit Gewinnermittlung und Aufbau des Jahresabschlusses reibungslos und fristgerecht abgeschlossen werden.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB: Die Schwellenwerte

Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zur Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verpflichtet. Die Größeinteilung richtet sich nach den Schwellenwerten des § 267 HGB. Eine GmbH ist prüfungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Merkmale überschreitet:

MerkmalKleinstges. (§ 267a)Kleine GmbHMittlere GmbH (prüfungspflichtig)Große GmbH (prüfungspflichtig)
Bilanzsumme≤ 450.000 €≤ 7,5 Mio. €≤ 25 Mio. €> 25 Mio. €
Umsatzerlöse≤ 900.000 €≤ 15 Mio. €≤ 50 Mio. €> 50 Mio. €
Mitarbeiter≤ 10≤ 50≤ 250> 250
PrüfungspflichtNeinNeinJa (§ 316 HGB)Ja (§ 316 HGB)

Zwei-von-drei-Regel

Die Prüfungspflicht entsteht erst, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden. Eine einmalige Überschreitung genügt nicht.

Was prüft der Wirtschaftsprüfer?

Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH vermittelt (§ 317 HGB). Er prüft Bilanz, GuV und Anhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie den Lagebericht. Ergebnis ist der Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk (Testat) oder Versagungsvermerk. Nach Abschluss der Prüfung sind die Fristen für E-Bilanz und Offenlegung zu beachten.

Steuerberater-Freigabe vs. Wirtschaftsprüfer-Prüfung

MerkmalSteuerberater-Freigabe (OnlineBilanz)Wirtschaftsprüfer-Prüfung (§ 316 HGB)
VoraussetzungImmer verfügbar – alle GmbHsNur prüfungspflichtige GmbHs
ZielsetzungFachliche Prüfung, Unterzeichnung, HaftungGesetzliche Prüfung, Testat
KostenIm OnlineBilanz-Festpreis enthalten3.000 – 20.000 € separat
Rechtliche GrundlageStBVV, Berufsrecht StB§ 316 ff. HGB, WPO

Häufige Fragen

Ab wann ist eine GmbH prüfungspflichtig?

Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden: Bilanzsumme über 6 Mio. €, Umsatz über 12 Mio. € oder mehr als 50 Mitarbeiter.

Brauchen kleine GmbHs einen Wirtschaftsprüfer?

Nein. Kleine GmbHs unter den Schwellenwerten des § 267 HGB sind von der Prüfungspflicht befreit. Für sie genügt die steuerberatergeprüfte Freigabe – wie sie bei OnlineBilanz immer inklusive ist.

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