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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogE-Bilanz erstellen

E-Bilanz erstellen 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die E-Bilanz ist für Kapitalgesellschaften seit 2012 verpflichtend und ersetzt die klassische Papierbilanz durch eine strukturierte elektronische Übermittlung nach § 5b EStG. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie als Geschäftsführer die E-Bilanz erstellen und welche Schritte notwendig sind, um alle Vorgaben korrekt zu erfüllen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten aktualisierte Taxonomie-Standards. Die E-Bilanz basiert auf Ihrer Geschäftsbilanz, die Sie als Handels- und Steuerbilanz ohnehin erstellen müssen – die elektronische Übermittlung erfordert dann die Überführung in das standardisierte Format. Für Geschäftsführer stellt die Bilanzpflicht sowohl Herausforderung als auch Chance dar, die Unternehmensfinanzen transparent und gesetzeskonform aufzubereiten. Viele Unternehmen nutzen ihre bestehende Buchhaltung in Excel als Basis – wie Sie daraus die E-Bilanz aus Excel erstellen, zeigen wir Ihnen im Detail.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Handelsbilanz an das Finanzamt gemäß § 5b EStG. Sie basiert auf einer standardisierten XBRL-Taxonomie und enthält Bilanz, GuV sowie steuerliche Überleitungsrechnungen. Für GmbH und UG ist die E-Bilanz verpflichtend und muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Die Grundlage hierfür bildet die ordnungsgemäß erstellte Handelsbilanz – eine detaillierte Anleitung finden Sie unter Bilanz aufstellen Schritt für Schritt. Die Daten der E-Bilanz bilden anschließend die Basis, um die Körperschaftsteuer für die GmbH zu berechnen.

Was ist die E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung an das Finanzamt. Sie ersetzt seit dem Wirtschaftsjahr 2012/2013 die klassische Papierbilanz durch eine strukturierte digitale Form gemäß § 5b EStG.

Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Bilanz nach § 242 HGB, die für die Offenlegung beim Unternehmensregister bestimmt ist, dient die E-Bilanz ausschließlich der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie wird direkt an die Finanzverwaltung übermittelt und ist Teil der elektronischen Steuererklärung.

Die E-Bilanz basiert auf einer einheitlichen Taxonomie, die vorgibt, wie Bilanzpositionen zu gliedern und zu bezeichnen sind. Dies ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung durch die Finanzverwaltung und erhöht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen.

Hinweis

Wichtiger Unterschied: Die E-Bilanz wird an das Finanzamt übermittelt (§ 5b EStG), während der handelsrechtliche Jahresabschluss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt wird (§ 325 HGB). Beides sind unterschiedliche Vorgänge mit unterschiedlichen Fristen und Empfängern.

2012

Einführung der E-Bilanz-Pflicht

§ 5b EStG

Gesetzliche Grundlage

XBRL

Übermittlungsformat

Rechtliche Grundlagen und Verpflichtung

Die Pflicht zur E-Bilanz ergibt sich aus § 5b EStG. Danach sind bilanzierende Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Wer ist zur E-Bilanz verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle bilanzierenden Unternehmen zur E-Bilanz verpflichtet. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, die nach § 264 HGB zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind.

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unabhängig von der Größe
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Personengesellschaften mit Bilanzverpflichtung (OHG, KG)
  • Einzelunternehmen, die nach § 140 AO oder § 141 AO bilanzieren
  • Nicht verpflichtet: Unternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Achtung

Auch kleine GmbH und UG sind vollständig zur E-Bilanz verpflichtet. Es gibt keine Bagatellgrenze oder Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die E-Bilanz muss in jedem Fall zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung elektronisch übermittelt werden.

Die E-Bilanz ist nicht mit der handelsrechtlichen Offenlegung zu verwechseln. Während die E-Bilanz jährlich an das Finanzamt übermittelt wird, erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister.

Aufbau und Struktur der E-Bilanz

Die E-Bilanz besteht aus mehreren Komponenten, die gemeinsam die steuerliche Gewinnermittlung dokumentieren. Der Aufbau orientiert sich an der handelsrechtlichen Bilanzstruktur nach § 266 HGB und § 275 HGB, wird jedoch durch steuerliche Positionen ergänzt.

Bestandteile der E-Bilanz

Bilanz (§ 266 HGB)

  • Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassenbestand)
  • Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

  • Umsatzerlöse
  • Materialaufwand und Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
  • Finanzergebnis und Steuern

Steuerliche Überleitungsrechnung

Da die handelsrechtliche Bilanz nicht immer mit der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmt, enthält die E-Bilanz zusätzlich eine Überleitungsrechnung. Diese dokumentiert Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz.

  • Abweichende Bewertungsansätze (z.B. AfA-Methoden)
  • Steuerfreie Erträge und nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Steuerliche Korrekturen nach § 60 EStDV
  • Überleitung vom handelsrechtlichen zum steuerlichen Ergebnis

Für die meisten GmbH und UG ist eine sogenannte Einheitsbilanz üblich, bei der Handelsbilanz und Steuerbilanz weitgehend identisch sind. In diesem Fall beschränken sich die Überleitungen auf wenige Positionen.

Taxonomie und XBRL-Format

Die E-Bilanz wird im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt. XBRL ist ein internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Geschäftsinformationen, der auf XML basiert.

Was ist die E-Bilanz-Taxonomie?

Die Taxonomie ist ein einheitlicher Kontenrahmen, der von der Finanzverwaltung vorgegeben wird. Sie definiert, welche Bilanzpositionen wie zu bezeichnen und zu strukturieren sind. Die Taxonomie wird regelmäßig aktualisiert und an neue Rechtsänderungen angepasst.

Für das Bilanzjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gilt die Taxonomie-Version 6.7 oder höher, die insbesondere neue HGB-Vorschriften und aktualisierte steuerliche Vorgaben berücksichtigt.

Hinweis

Praxis-Tipp: Die meisten Buchhaltungsprogramme und Steuerberater verwenden Software, die automatisch die aktuelle Taxonomie-Version nutzt. Als Unternehmer müssen Sie sich in der Regel nicht manuell mit XBRL beschäftigen – die Software übernimmt die korrekte Formatierung.

Mussfelder und Auffangpositionen

Die Taxonomie unterscheidet zwischen Mussfeldern (verpflichtend auszufüllende Positionen) und optionalen Feldern. Wenn eine Bilanzposition nicht exakt in die Taxonomie passt, können Auffangpositionen verwendet werden.

  • Mussfelder: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Umsatzerlöse
  • Sollfelder: Sollten ausgefüllt werden, wenn zutreffend (z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)
  • Kannfelder: Freiwillige Zusatzinformationen
  • Auffangpositionen: Für Positionen, die keiner spezifischen Taxonomie-Position zugeordnet werden können

„In der Praxis sollten Unternehmen ihre Kontenrahmen so aufbauen, dass sie möglichst präzise auf die Taxonomie-Positionen abgebildet werden können. Das reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die E-Bilanz-Erstellung erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt Anleitung: E-Bilanz erstellen

Die Erstellung der E-Bilanz erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Eine systematische Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Daten vollständig und korrekt erfasst werden.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Bevor die E-Bilanz erstellt werden kann, muss die laufende Buchführung vollständig abgeschlossen sein. Alle Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres müssen korrekt erfasst und verbucht sein.

  • Alle Belege sind erfasst und verbucht
  • Konten sind abgestimmt (Kasse, Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Offene Posten sind geprüft
  • Bankkonten sind mit den Kontoauszügen abgeglichen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind vollständig

Schritt 2: Inventur durchführen

Zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.) ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erforderlich. Dies betrifft insbesondere Vorräte, Anlagevermögen und offene Forderungen.

  • Warenbestand körperlich aufnehmen oder buchmäßig ermitteln
  • Anlagevermögen prüfen (Zu- und Abgänge dokumentieren)
  • Forderungen und Verbindlichkeiten abstimmen
  • Kassenbestand zählen

Schritt 3: Jahresabschlussbuchungen vornehmen

Nach Abschluss der laufenden Buchführung sind die typischen Jahresabschlussbuchungen vorzunehmen. Diese korrigieren zeitliche Abgrenzungen und bewerten Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag.

Buchungsart Zweck Beispiel
Abschreibungen Wertminderung des Anlagevermögens AfA auf Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung
Rückstellungen Verpflichtungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellung für ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten
Abgrenzungen Periodengerechte Zuordnung Vorauszahlungen, erhaltene Anzahlungen
Bewertungen Wertanpassungen Forderungsabschreibungen, Rückstellungen

Schritt 4: Bilanz und GuV erstellen

Aus der abgeschlossenen Buchführung werden nun Bilanz und GuV abgeleitet. Die Buchhaltungssoftware erstellt diese in der Regel automatisch auf Basis der Kontensalden.

Die Bilanz zeigt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) zum Stichtag. Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des gesamten Geschäftsjahres gegenüber und weist den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus.

Schritt 5: Mapping auf E-Bilanz-Taxonomie

Die in der Buchführung verwendeten Konten müssen nun den Taxonomie-Positionen der E-Bilanz zugeordnet werden. Moderne Software erledigt dies automatisch über hinterlegte Zuordnungstabellen.

Prüfen Sie, ob alle wesentlichen Positionen korrekt zugeordnet sind und keine Beträge auf unspezifischen Auffangpositionen landen, wenn es passendere Taxonomie-Positionen gibt.

Schritt 6: Plausibilitätsprüfung

Vor der Übermittlung sollte die E-Bilanz auf Plausibilität geprüft werden. Die meisten Programme bieten automatische Prüfroutinen an, die formale Fehler und Unstimmigkeiten erkennen.

  • Bilanzsumme Aktiva = Bilanzsumme Passiva
  • Jahresergebnis in Bilanz und GuV stimmt überein
  • Alle Mussfelder sind ausgefüllt
  • Keine unrealistischen Werte oder Zahlendreher
  • Eigenkapitalentwicklung ist nachvollziehbar

Schritt 7: E-Bilanz übermitteln

Die fertige E-Bilanz wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Die Authentifizierung erfolgt über ein ELSTER-Zertifikat.

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung vom Finanzamt. Bewahren Sie diese zusammen mit der übermittelten E-Bilanz im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf (10 Jahre nach § 147 AO).

Achtung

Wichtig: Die E-Bilanz muss zwingend elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt werden. Eine Übermittlung in Papierform oder per E-Mail ist nicht zulässig und erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.

Häufige Fehler bei der E-Bilanz vermeiden

Bei der Erstellung der E-Bilanz kommt es regelmäßig zu typischen Fehlern, die sich mit entsprechender Sorgfalt vermeiden lassen. Hier die wichtigsten Fehlerquellen und wie Sie diese umgehen.

Fehler 1: Unvollständiges Mapping

Wenn Konten nicht oder falsch den Taxonomie-Positionen zugeordnet sind, landen Beträge auf allgemeinen Auffangpositionen oder fehlen komplett. Prüfen Sie die Zuordnung sorgfältig, besonders nach Software-Updates oder bei neuen Konten.

Fehler 2: Falsche Taxonomie-Version

Die Finanzverwaltung aktualisiert die Taxonomie regelmäßig. Für das Wirtschaftsjahr 2025 muss die aktuelle Version verwendet werden. Veraltete Taxonomien führen zu Übermittlungsfehlern oder fehlenden Positionen.

Fehler 3: Bilanzsummen stimmen nicht überein

Aktiva und Passiva müssen exakt die gleiche Summe aufweisen. Differenzen weisen auf Buchungsfehler oder unvollständige Erfassung hin. Auch der Jahresüberschuss muss in Bilanz und GuV identisch sein.

Fehler 4: Verwechslung von Handelsbilanz und Steuerbilanz

Manche Unternehmen führen abweichende Handels- und Steuerbilanzen. Für die E-Bilanz ist die Steuerbilanz maßgeblich. Achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Werte verwenden, insbesondere bei Abschreibungen und Rückstellungen.

Fehler 5: Fehlende oder fehlerhafte Stammdaten

Steuernummer, Wirtschaftsjahr, Rechtsform und Firmenbezeichnung müssen exakt mit den Angaben beim Finanzamt übereinstimmen. Fehlerhafte Stammdaten führen zu Rückfragen oder Ablehnung der Übermittlung.

Formale Fehler

  • Fehlende Mussfelder
  • Falsche Taxonomie-Version
  • Ungültige Datumsangaben
  • Fehlerhafte Steuernummer

Inhaltliche Fehler

  • Differenz Aktiva/Passiva
  • Unstimmiger Jahresüberschuss
  • Unrealistische Werte
  • Falsche Kontenzuordnung

Prozessfehler

  • Verspätete Übermittlung
  • Fehlende Authentifizierung
  • Keine Datensicherung
  • Unvollständige Buchführung

„Die meisten Fehler entstehen durch unvollständige Vorarbeiten. Wer seine Buchführung laufend korrekt führt und das Konten-Mapping einmal sorgfältig einrichtet, kann die E-Bilanz weitgehend automatisiert erstellen lassen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Software-Lösungen für die E-Bilanz-Erstellung

Die E-Bilanz wird in der Praxis fast ausschließlich mit spezialisierter Software erstellt. Manuelle Erstellung ist zwar theoretisch möglich, aber aufgrund der komplexen XBRL-Struktur nicht praktikabel.

Buchhaltungssoftware mit E-Bilanz-Modul

Moderne Buchhaltungsprogramme verfügen über integrierte E-Bilanz-Module. Diese ordnen die Konten automatisch den Taxonomie-Positionen zu und erstellen die E-Bilanz auf Knopfdruck.

  • Automatisches Mapping von Kontenrahmen auf Taxonomie
  • Integrierte Plausibilitätsprüfung
  • Direkte ELSTER-Schnittstelle zur Übermittlung
  • Archivierung der übermittelten E-Bilanz
  • Unterstützung mehrerer Taxonomie-Versionen

Spezialisierte Jahresabschluss-Tools

Tools wie OnlineBilanz konzentrieren sich auf die Erstellung des vollständigen Jahresabschlusses inklusive E-Bilanz. Sie bieten zusätzlich Funktionen für die handelsrechtliche Bilanzierung und Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

OnlineBilanz-Lösung: Mit OnlineBilanz erstellen Sie den vollständigen Jahresabschluss inklusive E-Bilanz für Ihre GmbH oder UG. Die Software übernimmt automatisch das Taxonomie-Mapping, prüft auf Vollständigkeit und bereitet die Übermittlung an das Finanzamt vor. Eine detaillierte Anleitung zum Erstellen einer Bilanz für GmbH und UG finden Sie in unserem Leitfaden, der alle Schritte von der Buchführung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister erklärt.

Steuerberater-Software

Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, nutzt dieser in der Regel professionelle Kanzlei-Software (DATEV, ADDISON, etc.). Der Steuerberater erstellt dann die E-Bilanz auf Basis Ihrer Buchhaltungsdaten und übermittelt sie direkt ans Finanzamt.

In diesem Fall sollten Sie als Geschäftsführer dennoch die wesentlichen Bilanzpositionen verstehen und die Plausibilität der Zahlen prüfen, bevor die E-Bilanz übermittelt wird.

Worauf bei der Software-Auswahl achten?

  • Aktuelle Taxonomie-Version wird unterstützt
  • ELSTER-Schnittstelle ist integriert
  • Automatische Plausibilitätsprüfung vorhanden
  • Dokumentation und Support auf Deutsch
  • Datensicherheit und Archivierung gewährleistet
  • Preismodell passt zur Unternehmensgröße

Fristen und Termine für die E-Bilanz 2026

Die E-Bilanz ist Teil der Steuererklärung und unterliegt denselben Abgabefristen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Termine für die Abgabe im Jahr 2026.

Abgabefrist für die Steuererklärung

Ohne steuerliche Beratung ist die Körperschaftsteuererklärung samt E-Bilanz grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).

Erklärungsart Frist ohne Berater Frist mit Berater
Körperschaftsteuererklärung + E-Bilanz 31.07.2026 28.02.2027
Gewerbesteuererklärung 31.07.2026 28.02.2027
Umsatzsteuererklärung 31.07.2026 28.02.2027

Achtung

Verspätungszuschlag: Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat festsetzen (§ 152 AO). Bei wiederholter Verspätung drohen deutlich höhere Zuschläge bis zu 25.000 Euro.

Unterschied zu handelsrechtlichen Fristen

Die E-Bilanz-Frist darf nicht mit den handelsrechtlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung verwechselt werden. Diese gelten parallel, aber unabhängig voneinander.

Verpflichtung Rechtsgrundlage Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025 Empfänger
Jahresabschluss feststellen § 42a GmbHG 30.11.2026 (klein) / 31.08.2026 (mittel/groß) Gesellschafterversammlung
Jahresabschluss offenlegen § 325 HGB 31.12.2026 Unternehmensregister
E-Bilanz übermitteln § 5b EStG 31.07.2026 (ohne Berater) / 28.02.2027 (mit Berater) Finanzamt

Die E-Bilanz dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und wird an das Finanzamt übermittelt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss muss separat beim Unternehmensregister offengelegt werden – seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Empfohlener Zeitplan

Auch wenn die formale Frist großzügig erscheint, empfiehlt sich eine zeitnahe Erstellung. Je früher der Jahresabschluss vorliegt, desto schneller haben Sie Klarheit über die Steuerlast und können fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen.

  • Januar – Februar 2026: Buchführung abschließen, Inventur durchführen
  • März – April 2026: Jahresabschlussbuchungen, Bilanz und GuV erstellen
  • Mai – Juni 2026: E-Bilanz erstellen, prüfen und optimieren
  • Juli 2026: E-Bilanz mit Steuererklärung übermitteln (ohne Berater)
  • Bis Februar 2027: Übermittlung mit Berater

„Viele Unternehmen warten bis kurz vor Fristablauf. Das erzeugt unnötigen Stress und erhöht die Fehlerquote. Wer den Jahresabschluss bereits im ersten Quartal erstellt, kann Steuernachzahlungen besser planen und hat mehr Zeit für die sorgfältige Prüfung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine E-Bilanz erstellen?

Alle bilanzierenden Unternehmen sind nach § 5b EStG zur E-Bilanz verpflichtet. Dies betrifft insbesondere GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG sowie Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die nach § 140 oder § 141 AO bilanzieren. Unternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sind nicht betroffen.

Bis wann muss die E-Bilanz 2026 eingereicht werden?

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) ist die E-Bilanz ohne steuerlichen Berater bis zum 31. Juli 2026 an das Finanzamt zu übermitteln. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027. Verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO auslösen.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bilanz und Offenlegung?

Die E-Bilanz wird nach § 5b EStG an das Finanzamt übermittelt und dient der steuerlichen Gewinnermittlung. Die handelsrechtliche Offenlegung erfolgt nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister (nicht beim Bundesanzeiger). Beide Verpflichtungen bestehen parallel, haben unterschiedliche Fristen und unterschiedliche Empfänger.

Welche Software benötige ich für die E-Bilanz?

Für die E-Bilanz benötigen Sie eine Software mit XBRL-Export und ELSTER-Schnittstelle. Moderne Buchhaltungsprogramme verfügen über integrierte E-Bilanz-Module, die das Taxonomie-Mapping automatisch vornehmen. Alternativ können spezialisierte Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz oder die Software Ihres Steuerberaters genutzt werden. Manuelle Erstellung ist aufgrund der komplexen Datenstruktur nicht praktikabel.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG – E-Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung GuV. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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