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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogKörperschaftsteuer berechnen GmbH

Körperschaftsteuer berechnen GmbH 2026: Anleitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Körperschaftsteuer ist die zentrale Ertragssteuer für Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Steuererklärung 2026) gelten klare gesetzliche Vorgaben zu Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Abgabefristen. Grundlage für die Berechnung bildet der Jahresabschluss, den Sie als GmbH elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen müssen. Neben der Körperschaftsteuer müssen Sie als GmbH auch die Gewerbesteuer berechnen, da beide Steuern gemeinsam die steuerliche Belastung Ihrer Kapitalgesellschaft bestimmen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Körperschaftsteuer korrekt berechnen, welche Vorauszahlungen fällig sind und wie Sie häufige Fehler vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die Körperschaftsteuer für GmbHs beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (effektiv 15,825 %). Die Bemessungsgrundlage wird aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss durch steuerliche Korrekturen (§ 60 Abs. 2 EStG, § 8 KStG) ermittelt. Verluste können vorgetragen und verrechnet werden, wobei eine Mindestbesteuerung von 60 % greift.

Was ist Körperschaftsteuer und wer muss sie zahlen?

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Während natürliche Personen Einkommensteuer zahlen, unterliegen Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder auch Genossenschaften der Körperschaftsteuer gemäß § 1 KStG. Die Steuerpflicht entsteht für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften mit ihrer Geschäftsleitung oder ihrem Sitz im Inland.

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft. Dieses wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ermittelt. Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag nach § 275 HGB, der durch außerbilanzielle Korrekturen (Hinzurechnungen und Kürzungen) in das steuerliche Einkommen überführt wird.

Steuerpflichtige Körperschaften im Überblick

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind u.a.: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten und Stiftungen.

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist die Körperschaftsteuer neben der Gewerbesteuer die wichtigste ertragsabhängige Steuerart. Während die Gewerbesteuer an die Gemeinde fließt, ist die Körperschaftsteuer eine Bundessteuer, die vom Finanzamt erhoben wird.

Welcher Steuersatz gilt und wie berechnet man die Körperschaftsteuer?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2008 einheitlich 15 % gemäß § 23 Abs. 1 KStG. Dieser Satz gilt unabhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens – es gibt keine Progression wie bei der Einkommensteuer natürlicher Personen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Körperschaftsteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG.

15 %

Körperschaftsteuersatz

5,5 %

Solidaritätszuschlag

15,825 %

Gesamtbelastung KSt + SolZ

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die Körperschaftsteuer ermittelt (zu versteuerndes Einkommen × 15 %), anschließend der Solidaritätszuschlag (Körperschaftsteuer × 5,5 %). Die effektive Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beträgt somit 15,825 % des zu versteuernden Einkommens.

Berechnungsformel im Überblick

  1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE) nach § 7 Abs. 2 KStG
  2. Körperschaftsteuer = zvE × 15 %
  3. Solidaritätszuschlag = Körperschaftsteuer × 5,5 %
  4. Gesamtsteuerbelastung KSt + SolZ = zvE × 15,825 %

„Viele Mandanten unterschätzen zunächst, dass zur Körperschaftsteuer immer auch der Solidaritätszuschlag hinzukommt. Die oft genannten 15 % sind daher nicht die finale Belastung – rechnen Sie mit knapp 16 % aus dem steuerpflichtigen Gewinn.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie ermittelt man die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen nach § 7 Abs. 2 KStG. Dieses unterscheidet sich regelmäßig vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss, da steuerliche Korrekturen vorzunehmen sind. Ausgangspunkt ist der Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, bei buchführungspflichtigen GmbHs in der Regel der Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG.

Von der Handelsbilanz zur steuerlichen Bemessungsgrundlage

Position Beschreibung Wirkung
Jahresüberschuss (HGB) Gewinn nach Handelsbilanz (§ 275 HGB) Ausgangsgröße
+ Hinzurechnungen z.B. nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG), verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG) Erhöhen zvE
− Kürzungen z.B. steuerfreie Dividenden (§ 8b KStG), Spendenabzug (§ 9 KStG) Mindern zvE
− Verlustabzug Verlustvortrag nach § 10d EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG Mindert zvE
= Zu versteuerndes Einkommen Bemessungsgrundlage für KSt-Berechnung Basis für 15 %

Wesentliche Korrekturposten sind beispielsweise verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG, also Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Ebenso sind 50 % der Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, während Spenden innerhalb der Grenzen des § 9 KStG das zu versteuernde Einkommen mindern.

Vorsicht bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Unangemessene Gehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer, nicht marktübliche Miet- oder Darlehenskonditionen oder überhöhte Tantiemen können als vGA qualifiziert werden. Diese erhöhen das zu versteuernde Einkommen und können zusätzlich zu Kapitalertragsteuer-Nachforderungen führen. Ein Fremdvergleich ist unerlässlich.

Wer die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch einen Steuerberater vornehmen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – von der Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur Körperschaftsteuererklärung.

Wie werden Verluste bei der Körperschaftsteuer berücksichtigt?

Verluste mindern die Körperschaftsteuerlast, allerdings unterliegt die Verlustverrechnung seit 2022 verschärften Regelungen. Nach § 10d EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG können nicht ausgeglichene negative Einkünfte in Folgejahre vorgetragen werden. Der Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt möglich, die jährliche Verrechenbarkeit ist jedoch auf 1 Million Euro zuzüglich 60 % des darüber hinausgehenden Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt (Mindestbesteuerung).

Verlustverrechnungsmechanismus im Detail

Verlustabzug bis 1 Mio. Euro

Der Verlustvortrag kann in voller Höhe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, soweit dieses 1 Million Euro nicht übersteigt. Dieser Freibetrag steht jeder Körperschaft eigenständig zu.

Mindestbesteuerung ab 1 Mio. Euro

Übersteigt das zvE 1 Million Euro, können von dem übersteigenden Betrag nur 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden. 40 % bleiben steuerpflichtig (Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG).

Ein Verlustrücktrag ist nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG ebenfalls möglich: Verluste können in das unmittelbar vorangegangene Jahr zurückgetragen werden, maximal bis zu 10 Millionen Euro (ab Veranlagungszeitraum 2024; zuvor 1 Million Euro). Der Verlustrücktrag führt zu einer Erstattung bereits gezahlter Körperschaftsteuer.

Praxishinweis: Verlustvortrag dokumentieren

Verlusträge werden vom Finanzamt gesondert festgestellt (§ 10d Abs. 4 EStG). Diese Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide für zukünftige Veranlagungen. Stellen Sie sicher, dass Verlustvorträge in der Steuererklärung korrekt beantragt und die Feststellungsbescheide archiviert werden.

„In der Beratung erleben wir häufig, dass Mandanten die Mindestbesteuerung unterschätzen. Wer einen hohen Verlustvortrag aufgebaut hat, kann diesen bei sehr gutem Gewinn nicht vollständig nutzen – 40 % des Gewinns über 1 Million Euro bleiben steuerpflichtig, unabhängig von der Verlusthöhe.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann sind Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fällig?

Die Körperschaftsteuer wird nicht erst nach Abgabe der Steuererklärung in einer Summe fällig, sondern durch vierteljährliche Vorauszahlungen entrichtet (§ 37 Abs. 1 KStG i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG). Diese Vorauszahlungen sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres zu leisten. Die Vorauszahlungshöhe richtet sich nach der zuletzt veranlagten Körperschaftsteuer oder wird vom Finanzamt geschätzt.

Quartal Fälligkeitstermin 2026 Anteil
1. Quartal 10. März 2026 1/4 der Jahressteuer
2. Quartal 10. Juni 2026 1/4 der Jahressteuer
3. Quartal 10. September 2026 1/4 der Jahressteuer
4. Quartal 10. Dezember 2026 1/4 der Jahressteuer

Nach Abgabe der Körperschaftsteuererklärung erfolgt die Veranlagung durch das Finanzamt. Dabei wird die tatsächlich geschuldete Körperschaftsteuer festgesetzt und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Ergibt sich eine Nachzahlung, ist diese einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 2 AO). Bei einer Erstattung erfolgt die Rückzahlung mit Verzinsung nach § 233a AO, sofern zwischen dem Ende des Veranlagungszeitraums und der Festsetzung mehr als 15 Monate vergangen sind.

Anpassung der Vorauszahlungen

Ändert sich die voraussichtliche Körperschaftsteuerlast erheblich – etwa durch deutlich gestiegene oder gesunkene Gewinne – kann eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragt werden (§ 37 Abs. 3 EStG analog). Dies verhindert unnötige Liquiditätsbelastungen oder spätere hohe Nachzahlungen. Der Antrag sollte formlos beim zuständigen Finanzamt gestellt werden, idealerweise mit einer überschlägigen Gewinnprognose.

Säumniszuschläge vermeiden

Werden Vorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet, entstehen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % der rückständigen Steuer pro Monat (§ 240 AO). Bei elektronischer Zahlung gilt der Termin als gewahrt, wenn die Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts spätestens am Fälligkeitstag erfolgt.

Die koordinierte Abwicklung von Vorauszahlungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen gehört zu den Kernleistungen einer jeden Steuerberatung. Wer diese Prozesse digital und ohne Wartezeiten organisieren möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Wie wirken Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zusammen?

Neben der Körperschaftsteuer unterliegt jede GmbH auch der Gewerbesteuer gemäß § 2 GewStG. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Höhe vom Gewerbeertrag und dem gemeindespezifischen Hebesatz abhängt. Während die Körperschaftsteuer bundesweit einheitlich 15 % (zuzüglich 5,5 % SolZ) beträgt, schwankt die Gewerbesteuer je nach Standort erheblich – zwischen etwa 7 % und 20,3 % effektiv.

Berechnung der Gewerbesteuer

  1. Ausgangspunkt: Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG
  2. Hinzurechnungen und Kürzungen nach § 8 und § 9 GewStG (z.B. Hinzurechnung von 25 % der Finanzierungsanteile)
  3. Ermittlung des Gewerbeertrags (abgerundet auf volle 100 Euro)
  4. Gewerbesteuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG)
  5. Gewerbesteuer = Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz variiert erheblich: In München beträgt er 490 %, in vielen ländlichen Gemeinden unter 300 %. Die effektive Gewerbesteuerbelastung ergibt sich aus Steuermesszahl × Hebesatz: Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt sie 3,5 % × 400 % = 14 %.

~30 %

Gesamtsteuerbelastung (KSt + GewSt) bei Hebesatz 400 %

3,5 %

Gewerbesteuer-Messzahl bundesweit

200–490 %

Typische Hebesätze in Deutschland

Gesamtsteuerbelastung einer GmbH

Die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15,825 % inkl. SolZ) und Gewerbesteuer zusammen. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 % ergibt sich eine Gesamtbelastung von circa 29,8 % auf den Gewinn. Wichtig: Die Gewerbesteuer ist bei der Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG), eine Doppelbelastung besteht also partiell.

Standortwahl kann Steuerlast beeinflussen

Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, deren Höhe maßgeblich vom Sitz der GmbH abhängt. Ein Hebesatzunterschied von 100 Prozentpunkten bedeutet bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro eine jährliche Mehrbelastung von 3.500 Euro. Die Standortwahl sollte steuerlich begleitet werden.

„Mandanten fragen uns häufig, warum die Steuerlast so hoch wirkt. Die Antwort: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer addieren sich, ohne dass die Gewerbesteuer abzugsfähig wäre. Wer dann noch Gewinnausschüttungen plant, zahlt auf Gesellschafterebene zusätzlich Kapitalertragsteuer – das Thema Ausschüttungsbelastung gehört zur Steuerplanung dazu.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für die Körperschaftsteuererklärung 2025?

Die Körperschaftsteuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) ist grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einzureichen (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft erstellt, verlängert sich die Frist automatisch auf den 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO, verlängert durch ESTG 2020). Diese Fristverlängerung ist eine gesetzliche Regelung und muss nicht gesondert beantragt werden.

Ohne Steuerberater

Abgabefrist: 31. Juli 2026 Die Körperschaftsteuererklärung muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Verspätete Abgabe kann zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen (bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, maximal 25.000 Euro).

Mit Steuerberater

Abgabefrist: 28. Februar 2027 Steuerberater übermitteln die Erklärung elektronisch. Die Fristverlängerung gilt automatisch. Bei besonderen Umständen kann eine weitere Fristverlängerung beantragt werden – dies ist aber keine Selbstverständlichkeit.

Neben der Körperschaftsteuererklärung sind für GmbHs regelmäßig auch die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuerjahreserklärung sowie ggf. weitere Erklärungen (z.B. gesonderte Feststellung) fristgerecht einzureichen. Alle Erklärungen müssen nach § 5b EStG elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle übermittelt werden.

Verspätungszuschläge und Zwangsgelder

Wird die Körperschaftsteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat festsetzen (§ 152 Abs. 2 AO). Zusätzlich kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden. Die rechtzeitige Abgabe ist daher essenziell.

Wer den Jahresabschluss und die Körperschaftsteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und verbindlichen Bearbeitungsfristen.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Körperschaftsteuer vermieden werden?

Die Ermittlung der Körperschaftsteuer ist komplex und fehleranfällig. Fehler können zu Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Nachfolgend die häufigsten Fehlerquellen aus der Beratungspraxis, die GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter kennen sollten.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen übersehen: Unangemessene Gehälter, nicht marktübliche Verträge oder überhöhte Mieten an Gesellschafter sind häufige vGA-Fälle. Fremdvergleich dokumentieren!
  • Nicht abziehbare Betriebsausgaben nicht korrigiert: Geschenke über 50 Euro, Bewirtungsaufwendungen ohne ordnungsgemäße Belege oder 50 % der Gewerbesteuer müssen außerbilanziell hinzugerechnet werden.
  • Fehlerhafte Anwendung des § 8b KStG: Dividenden aus Beteiligungen sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1 KStG), werden aber oft falsch gekürzt. Die 5 % nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG sind zu beachten.
  • Verlustvorträge nicht beantragt: Verlustvorträge müssen in der Steuererklärung ausdrücklich geltend gemacht werden. Vergessene Verlustvorträge können später nur schwer korrigiert werden.
  • Verspätete oder fehlerhafte Vorauszahlungsanpassung: Werden Vorauszahlungen nicht an die tatsächliche Ertragslage angepasst, entstehen unnötige Liquiditätsbelastungen oder hohe Nachzahlungen mit Zinsen.
  • Fehlende Dokumentation bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter erfordern schriftliche Vereinbarungen mit marktüblichen Konditionen. Fehlt dies, droht die Umqualifizierung in vGA oder verdeckte Einlage.

„Viele Fehler entstehen nicht aus Unwissen, sondern aus Zeitdruck oder fehlender Systematik. Wer Belege sauber führt, Gesellschafterbeschlüsse dokumentiert und steuerliche Themen frühzeitig mit dem Steuerberater bespricht, vermeidet die meisten Probleme. Die Nacharbeit ist immer teurer als die saubere Ersterfassung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Eine professionelle Buchhaltung und die steuerliche Begleitung durch einen Steuerberater sind daher keine Zusatzkosten, sondern Investitionen in Rechtssicherheit und Steueroptimierung. OnlineBilanz bietet hierfür digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – vom laufenden Beleg bis zur rechtsverbindlich unterzeichneten Körperschaftsteuererklärung.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Ein-Personen-GmbH auch Körperschaftsteuer zahlen?

Ja. Die Körperschaftsteuer gilt für alle GmbHs unabhängig von der Gesellschafterzahl. Auch eine Ein-Personen-GmbH ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig, sobald sie Gewinne erzielt. Die Rechtsform ist entscheidend, nicht die Anzahl der Gesellschafter.

Kann eine GmbH die Körperschaftsteuer von der Gewerbesteuer abziehen?

Nein, umgekehrt: Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer selbst kann nicht von der Gewerbesteuer abgezogen werden. Lediglich bei Personengesellschaften gibt es eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer.

Was passiert, wenn die Körperschaftsteuererklärung zu spät abgegeben wird?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen (mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, bei Steuerberatern oft höher). Zudem droht eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO, die meist nachteilig ausfällt. Bei vorsätzlichem Handeln kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Gibt es Freibeträge bei der Körperschaftsteuer für kleine GmbHs?

Nein. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der Körperschaftsteuer keine Grund- oder Freibeträge. Der Steuersatz von 15 % gilt ab dem ersten Euro zu versteuernden Einkommens. Allerdings können steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Rückstellungen, Abschreibungen) die Bemessungsgrundlage mindern.

Wie wirkt sich eine verdeckte Gewinnausschüttung auf die Körperschaftsteuer aus?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH, da die Aufwendung nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird. Die vGA unterliegt der Körperschaftsteuer bei der GmbH und zusätzlich der Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter, was zu einer doppelten Belastung führt.

Kann eine GmbH die Körperschaftsteuer durch Organschaft vermeiden?

Nicht vermeiden, aber verschieben: Bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach § 14 ff. KStG wird das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet. Die Körperschaftsteuer entsteht dann beim Organträger. Die Organschaft erfordert einen Gewinnabführungsvertrag und mindestens fünf Jahre finanzielle Eingliederung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Körperschaftsteuergesetz (KStG), Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater