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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogGeschäftsbilanz erstellen

Geschäftsbilanz erstellen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Geschäftsbilanz ist das zentrale Instrument zur Darstellung der Vermögens- und Finanzlage Ihrer Kapitalgesellschaft. Zusammen mit der GuV aus Bilanz bildet sie die Grundlage für strategische Entscheidungen, Kreditgespräche und erfüllt wichtige handelsrechtliche Pflichten nach § 242 HGB. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine vollständige und rechtssichere Geschäftsbilanz erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Geschäftsbilanz besteht aus Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) und muss nach § 266 HGB gegliedert werden. Sie zeigt die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag. Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Professionelle Tools wie OnlineBilanz.de erleichtern die korrekte Erstellung erheblich.

Grundlagen der Geschäftsbilanz

Die Geschäftsbilanz ist nach § 242 HGB eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag. Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt und wie dieses Vermögen finanziert wurde.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und muss zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang erstellt werden. Eine detaillierte Anleitung zum gesamten Prozess finden Sie in unserem Ratgeber Jahresbilanz erstellen. Seit 2013 sind diese Unternehmen zudem verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – wie Sie eine E-Bilanz erstellen, erfahren Sie in unserer detaillierten Anleitung.

Das Grundprinzip jeder Bilanz ist einfach: Die Summe der Aktiva muss immer exakt der Summe der Passiva entsprechen. Diese Bilanzgleichung stellt sicher, dass alle Vermögenswerte vollständig durch Eigen- oder Fremdkapital gedeckt sind.

§ 242

HGB: Pflicht zur Bilanzierung

§ 266

HGB: Gliederung der Bilanz

31.12.2025

Typischer Bilanzstichtag

Hinweis

Wichtig: Die Geschäftsbilanz ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein unverzichtbares Steuerungsinstrument. Sie liefert Kennzahlen für Liquidität, Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad – entscheidend für strategische Entscheidungen und Finanzierungsgespräche.

Rechtliche Anforderungen und Fristen

Kapitalgesellschaften müssen ihre Geschäftsbilanz nach handelsrechtlichen Vorschriften aufstellen und veröffentlichen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind § 242 ff. HGB sowie § 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften.

Nach § 42a GmbHG muss die Bilanz innerhalb von 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) bzw. 11 Monaten (kleine Gesellschaften) nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Feststellungsfrist bis spätestens 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen – also bis zum 31.12.2026 für Bilanzen mit Stichtag 31.12.2025.

Achtung

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis: Wer die Offenlegungsfrist nicht einhält, muss nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro rechnen. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein.

Gesellschaftsgröße Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Kleine GmbH/UG 11 Monate (§ 42a GmbHG) 12 Monate (§ 325 HGB)
Mittelgroße GmbH 8 Monate (§ 42a GmbHG) 12 Monate (§ 325 HGB)
Große GmbH/AG 8 Monate (§ 42a GmbHG) 12 Monate (§ 325 HGB)

Aufbau und Gliederung nach § 266 HGB

Die handelsrechtliche Gliederung der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich geregelt. Sie gilt für alle Kapitalgesellschaften und sorgt für Vergleichbarkeit und Transparenz.

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten: Links stehen die Aktiva (Vermögenswerte), rechts die Passiva (Kapital und Schulden). Beide Seiten müssen dieselbe Endsumme ausweisen – die Bilanzsumme.

Aktiva (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
  • II. Sachanlagen
  • III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen
  • I. Vorräte
  • II. Forderungen
  • III. Wertpapiere
  • IV. Liquide Mittel
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva (Kapital)

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen, die weniger Detailtiefe erfordert. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen die vollständige Gliederung einhalten.

Aktiva: Vermögen vollständig erfassen

Die Aktivseite der Bilanz zeigt alle Vermögenswerte, die dem Unternehmen zum Bilanzstichtag zuzurechnen sind. Die Gliederung erfolgt nach der Fristigkeit: zuerst das Anlagevermögen, dann das Umlaufvermögen.

A. Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Dazu zählen immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software, Lizenzen), Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens).

Das Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB verteilt die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer.

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst Vermögenswerte, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Hierzu gehören Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände, Bankguthaben und Schecks.

Das Umlaufvermögen ist entscheidend für die Liquidität des Unternehmens. Ein hoher Anteil an liquiden Mitteln und kurzfristigen Forderungen verbessert die Zahlungsfähigkeit.

  • Alle Vermögensgegenstände vollständig erfassen
  • Anlagevermögen und Umlaufvermögen korrekt zuordnen
  • Anschaffungskosten und Abschreibungen dokumentieren
  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen
  • Vorräte inventarisieren und bewerten

Passiva: Kapital und Verbindlichkeiten darstellen

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals: Eigenkapital (von Gesellschaftern) und Fremdkapital (von Gläubigern). Die Struktur der Passivseite gibt Aufschluss über die Finanzierungsstabilität und Bonität des Unternehmens.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft besteht aus dem gezeichneten Kapital (Stammkapital bei GmbH/UG, Grundkapital bei AG), Kapitalrücklagen (Agio), Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere) sowie dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Eine hohe Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) signalisiert wirtschaftliche Stabilität und erhöht die Kreditwürdigkeit. Sie sollte bei gesunden Unternehmen mindestens 20–30 % betragen.

B. Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, z. B. für Pensionen, Steuern, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder unterlassene Instandhaltung. Sie müssen dem Grunde und der Höhe nach hinreichend konkretisiert sein.

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind rechtlich bestehende Verpflichtungen gegenüber Dritten. Dazu gehören Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten, Gesellschaftern und aus Steuern oder sonstigen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind nach Fristigkeit zu gliedern: Restlaufzeit bis ein Jahr, ein bis fünf Jahre, mehr als fünf Jahre. Diese Angaben sind für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit wichtig.

Hinweis

Praxis-Tipp: Eine ausgewogene Passivstruktur mit ausreichend Eigenkapital und einer gesunden Mischung aus kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten verbessert die Bonität und erleichtert Finanzierungsverhandlungen.

Bewertung der Bilanzposten nach HGB

Die Bewertung der Bilanzposten folgt strengen handelsrechtlichen Grundsätzen nach § 252 ff. HGB. Zentral sind das Anschaffungskostenprinzip, das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip.

Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (§ 253 Abs. 1 HGB). Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Für Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip: Der niedrigere Wert aus Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert ist anzusetzen.

Bewertungsgrundsatz Bedeutung Rechtsgrundlage
Anschaffungskostenprinzip Bewertung zu historischen Kosten § 253 Abs. 1 HGB
Fortführungsprinzip Bewertung unter Going-Concern-Annahme § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Vorsichtsprinzip Gewinne nur bei Realisation, alle Risiken § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Einzelbewertung Jeder Posten einzeln bewerten § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen und bei Restlaufzeit über einem Jahr abzuzinsen.

„Die korrekte Bewertung ist der häufigste Fehlerbereich in der Bilanzierung. Insbesondere bei Forderungen, Vorräten und Rückstellungen sollten Sie sorgfältig prüfen und im Zweifel fachliche Unterstützung einholen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Erstellung Schritt für Schritt

Die Erstellung einer Geschäftsbilanz folgt einem systematischen Prozess. Um die Buchführung in die Bilanz zu überführen, bedarf es der richtigen Vorbereitung und einer klaren Struktur, damit die Bilanz effizient und rechtssicher erstellt werden kann.

Schritt 1: Vorbereitung und Inventur

Grundlage jeder Bilanz ist die körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) nach § 240 HGB. Alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen zum Bilanzstichtag erfasst und bewertet werden. Dazu zählen Kassensturz, Inventur der Vorräte, Anlagenverzeichnis, Forderungs- und Verbindlichkeitslisten.

Schritt 2: Abstimmung der Buchführung

Alle Konten der Finanzbuchhaltung müssen abgestimmt werden. Offene Posten sind zu klären, Bankkonten mit Kontoauszügen abzugleichen und alle Geschäftsvorfälle bis zum Bilanzstichtag zu erfassen.

Schritt 3: Bewertung vornehmen

Jetzt erfolgt die Bewertung aller Bilanzposten nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Abschreibungen werden berechnet, Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft, Rückstellungen gebildet und Verbindlichkeiten erfasst.

Schritt 4: Bilanz aufstellen

Auf Basis der bewerteten Bestandskonten wird die Bilanz nach § 266 HGB gegliedert. Die Aktivseite zeigt das Vermögen, die Passivseite die Finanzierung. Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten identisch sein.

Schritt 5: Prüfung und Feststellung

Die fertige Bilanz wird durch die Geschäftsführung geprüft und der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt. Nach § 42a GmbHG muss die Feststellung innerhalb der Fristen erfolgen.

Schritt 6: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach Feststellung ist die Bilanz zusammen mit den übrigen Jahresabschlussunterlagen beim Unternehmensregister einzureichen. Dies muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.

  • Inventur durchführen und dokumentieren
  • Alle Konten abstimmen und Belege prüfen
  • Bewertung nach HGB-Grundsätzen vornehmen
  • Bilanz nach § 266 HGB gliedern
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung von Geschäftsbilanzen treten immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen, Korrekturen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen können.

Fehlerhafte Bewertung

  • Falsche Abschreibungssätze
  • Nicht wertberichtigte Forderungen
  • Fehlende Rückstellungen
  • Überbewertung von Vorräten

Formale Mängel

  • Falsche Gliederung
  • Fehlende Pflichtangaben
  • Unstimmige Summen
  • Unvollständiger Anhang

Organisatorisches

  • Fristversäumnis
  • Fehlende Dokumentation
  • Unvollständige Inventur
  • Keine Abstimmung

Ein besonders kritischer Punkt ist die vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Nicht gebuchte Rechnungen, fehlende Abgrenzungen oder übersehene Verbindlichkeiten verfälschen das Bilanzbild erheblich.

Auch die Einhaltung der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird häufig vernachlässigt. Bewertungsmethoden dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden und müssen dann im Anhang erläutert werden.

Achtung

Risiko Bilanzfälschung: Vorsätzlich falsche Bilanzangaben können als Bilanzfälschung nach § 283b StGB strafbar sein. Auch fahrlässige Fehler können zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich.

Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich eine systematische Vier-Augen-Kontrolle, die Nutzung geprüfter Software und im Zweifel die Einbindung von steuerlicher Beratung.

Offenlegung im Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die bisherige Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt.

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften auch den Lagebericht einreichen. Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch nehmen.

Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für Bilanzen mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Unternehmensgröße Offenlegungsumfang Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (verkürzt möglich) § 326 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 HGB
Große Kapitalgesellschaft Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht § 325 HGB

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters oder über spezialisierte Software. Die Unterlagen müssen im strukturierten XBRL-Format oder als PDF eingereicht werden.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei Versäumung der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Hinweis

OnlineBilanz-Service: OnlineBilanz.de übernimmt die vollständige elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Alle Dokumente werden automatisch im korrekten Format aufbereitet und fristgerecht übermittelt.

Unterstützung durch OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine spezialisierte Software-Lösung für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Sie führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Dateneingabe bis zur Offenlegung.

Die Software berücksichtigt automatisch alle aktuellen handelsrechtlichen Vorschriften und Größenklassen nach § 267 HGB. Die Bilanzgliederung erfolgt automatisch nach § 266 HGB, alle Pflichtangaben werden strukturiert abgefragt.

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Ein besonderer Vorteil: Alle eingegebenen Daten werden automatisch in die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang übernommen. Rechenfehler oder Unstimmigkeiten sind damit ausgeschlossen.

  • Geführte Dateneingabe mit Plausibilitätsprüfung
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  • Optionale Prüfung durch Steuerberater
  • Export aller Dokumente als PDF und XBRL

„Die meisten unserer Mandanten erstellen ihre Geschäftsbilanz in unter einer Stunde. Die Software führt strukturiert durch alle Schritte und prüft die Eingaben automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität. Das spart Zeit und vermeidet Fehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach Fertigstellung können Sie die Bilanz optional durch einen Steuerberater prüfen lassen. OnlineBilanz.de arbeitet mit einem bundesweiten Netzwerk erfahrener Steuerberater zusammen, die Ihre Unterlagen zeitnah und zu transparenten Konditionen prüfen.

Hinweis

Rechtssicherheit garantiert: Alle Formulare und Gliederungen werden laufend an aktuelle Rechtsänderungen angepasst. Sie arbeiten immer mit der aktuellen, rechtskonformen Version – ohne manuelle Updates.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung einer Geschäftsbilanz?

Sie benötigen eine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände und Schulden, das Anlagenverzeichnis mit Abschreibungen, Forderungs- und Verbindlichkeitslisten, Bankkontoauszüge zum Stichtag, alle Geschäftsunterlagen (Rechnungen, Verträge, Belege) sowie die Buchführung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Eine systematische Vorbereitung erleichtert die Erstellung erheblich.

Wie lange habe ich Zeit für die Erstellung und Offenlegung der Geschäftsbilanz?

Die Bilanz muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) festgestellt werden. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei Versäumung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?

Anlagevermögen dient dauerhaft dem Geschäftsbetrieb (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, langfristige Beteiligungen) und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Umlaufvermögen verbleibt nur kurzfristig im Unternehmen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben) und wird zum Niederstwertprinzip bewertet. Die korrekte Zuordnung ist wichtig für die Bewertung und die Darstellung der Vermögensstruktur.

Kann ich die Geschäftsbilanz selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Sie können die Geschäftsbilanz grundsätzlich selbst erstellen, wenn Sie die handelsrechtlichen Vorschriften nach § 242 ff. HGB beachten. Software wie OnlineBilanz.de führt Sie strukturiert durch den Prozess und stellt die HGB-Konformität sicher. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Rückstellungsbewertung, Konzernverhältnisse, besondere Geschäftsvorfälle) empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters zur Prüfung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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