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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Leonberg

Steuerberater Leonberg: Jahresabschluss 2026 digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Leonberg für Ihren Jahresabschluss 2026? OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit digitaler Effizienz – transparente Festpreise, keine Wartezeiten, volle Steuerberater-Verantwortung. Erfahren Sie hier alles zu Fristen, Kosten, Größenklassen und dem digitalen Ablauf mit DATEV, lexoffice oder sevDesk.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Leonberg erstellt Ihren Jahresabschluss 2026 rechtssicher nach HGB und prüft Bilanz, GuV sowie Anhang. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG, die Offenlegungsfrist 12 Monate nach § 325 HGB beim Unternehmensregister. OnlineBilanz bietet zugelassene Steuerberater digital mit transparenten Festpreisen ab 990 Euro netto.

Welche Aufgaben übernimmt ein Steuerberater in Leonberg beim Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG in Leonberg erfordert fundierte Fachkenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Ein Steuerberater übernimmt die Erstellung der Bilanz nach § 242 HGB sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB. Für kleine Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB erforderlich, mittelgroße und große Gesellschaften benötigen darüber hinaus einen Lagebericht nach § 289 HGB.

Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und sämtliche Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfassen. Steuerberater prüfen dabei die Belege, kontieren Geschäftsvorfälle sachgerecht und stellen sicher, dass die Bilanzpositionen den gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften folgen.

Kernleistungen im Überblick

  • Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB
  • Aufstellung des Anhangs gemäß § 284 ff. HGB
  • Berechnung und Optimierung der Gewerbesteuer (Hebesatz Leonberg 2026: 380 %)
  • Körperschaftsteuererklärung und Feststellung des steuerlichen Einkommens
  • Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung und USt-Jahreserklärung
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB

Digitale Steuerberater-Leistungen

Auf OnlineBilanz.de erhalten Geschäftsführer in Leonberg ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit Festpreis ab 499,95 Euro für GmbH und ohne Wartezeiten. Die Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk erfolgt nahtlos.

Welche Größenklasse gilt für Ihre GmbH in Leonberg?

Die Größenklasse Ihrer Kapitalgesellschaft bestimmt nach § 267 HGB, welche Bestandteile der Jahresabschluss umfassen muss und welche Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können. Maßgeblich sind jeweils zwei der drei Merkmale: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Die Schwellenwerte gelten für den Abschlussstichtag 31.12.2025 und sind an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zu überschreiten (Über- bzw. Unterschreiten).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen Bilanz und GuV in verkürzter Form offenlegen (§ 326 HGB) und müssen keinen Lagebericht erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen strengeren Publizitätspflichten. In Leonberg sind zahlreiche mittelständische Maschinenbau-, Technologie- und Dienstleistungsunternehmen ansässig, die häufig in die Kategorie der kleinen oder mittelgroßen Kapitalgesellschaften fallen.

Fristberechnung beachten

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt 11 Monate für kleine GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025 → Feststellung bis 30.11.2026) und 8 Monate für mittelgroße und große GmbH (bis 31.08.2026). Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister erfolgen (bis 31.12.2026).

Fristen für Feststellung und Offenlegung in Leonberg 2026

Der Jahresabschluss einer GmbH durchläuft mehrere rechtliche Stationen. Nach der Erstellung durch den Steuerberater muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vorlegen (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Diese stellt den Jahresabschluss fest – ein konstitutiver Beschluss, der die Zahlen rechtsverbindlich macht. Erst danach erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Schritt Kleine GmbH/UG Mittelgroße/große GmbH
Feststellung (§ 42a GmbHG) bis 30.11.2026 (11 Monate) bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung (§ 325 HGB) bis 31.12.2026 (12 Monate) bis 31.12.2026 (12 Monate)
Ordnungsgeld bei Versäumnis 500 – 25.000 € (§ 335 HGB) 500 – 25.000 € (§ 335 HGB)

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr Offenlegungsstelle. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Versäumnis Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

„Viele Geschäftsführer in Leonberg unterschätzen die Feststellungsfrist. Wer erst im Dezember an den Jahresabschluss denkt, riskiert ein Ordnungsgeld. Unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss digital innerhalb weniger Wochen – so bleibt genügend Zeit für die Gesellschafterversammlung und fristgerechte Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Steuerberater in Leonberg für den Jahresabschluss?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren werden auf Basis des Gegenstands­werts berechnet – bei einer GmbH etwa die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz. Die Gebührenspanne erlaubt eine Marge zwischen 10/10 und 40/10, abhängig von Umfang, Schwierigkeit und Haftungsrisiko. In der Praxis führt dies häufig zu individuellen Angeboten, die für Mandanten schwer vergleichbar sind.

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet Geschäftsführern in Leonberg eine digitale Alternative: Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, jedoch digital koordiniert und zu einem transparenten Festpreis ab 499,95 Euro für kleine GmbH. Der Preis umfasst Bilanz, GuV, Anhang, Feststellung und Offenlegung. Die Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht einen nahtlosen Datenimport – ohne Medienbrüche, ohne Papier.

Klassischer Steuerberater in Leonberg

  • Gebühren nach StBVV (individuelle Kalkulation)
  • Vor-Ort-Termin erforderlich
  • Manuelle Belegübergabe
  • Wartezeiten je nach Auslastung

OnlineBilanz Steuerberater-Plattform

  • Festpreis ab 499,95 € (GmbH-Jahresabschluss)
  • Digitale Kommunikation, keine Anfahrt
  • Automatischer Datenimport (DATEV, lexoffice, sevDesk)
  • Transparente Bearbeitungszeit, keine Warteschlange

Steuerberater-Qualität, digital koordiniert

Jeder Jahresabschluss auf OnlineBilanz.de wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet. Sie erhalten die volle fachliche Verantwortung eines Steuerberaters – kombiniert mit moderner Plattform-Technologie und transparenten Festpreisen.

Wie funktioniert die digitale Buchhaltung mit DATEV, lexoffice und sevDesk?

Moderne Buchhaltungssoftware hat die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater grundlegend verändert. Systeme wie DATEV Unternehmen Online, lexoffice oder sevDesk ermöglichen die laufende digitale Erfassung von Belegen, automatische Kontierung und den Echtzeit-Zugriff für den Steuerberater. Gerade für GmbH und UG in Leonberg, die schlanke Prozesse und kurze Reaktionszeiten benötigen, ist die digitale Buchhaltung unverzichtbar.

DATEV Unternehmen Online

DATEV ist der Marktführer im Steuerberatungsumfeld. Die cloudbasierte Lösung DATEV Unternehmen Online ermöglicht die Belegerfassung per Foto-App, automatische Bankanbindung und direkte Freigabe an den Steuerberater. Die Daten liegen auf deutschen Servern und erfüllen höchste Sicherheitsstandards (DSGVO-konform, BSI-zertifiziert). Die Schnittstelle zum Steuerberater-Rechenzentrum ist nahtlos – ideal für Kanzleien, die DATEV einsetzen.

lexoffice und sevDesk

lexoffice (Haufe Group) und sevDesk sind cloudbasierte Buchhaltungslösungen, die sich durch intuitive Bedienung und transparente Preismodelle auszeichnen. Beide Systeme bieten OCR-Belegerkennung, automatische Kontierung, Banking-Integration und einen DATEV-Export. Steuerberater können per Schnittstelle auf die Daten zugreifen oder exportierte DATEV-Dateien importieren. Für kleinere GmbH und UG in Leonberg, die intern keine Finanzbuchhaltung betreiben, sind diese Systeme eine kostengünstige Alternative.

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„Die digitale Buchhaltung spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Datenqualität. Wer laufend bucht und Belege digital erfasst, schafft die Grundlage für einen schnellen, fehlerfreien Jahresabschluss. Unsere Steuerberater importieren die Daten direkt aus DATEV, lexoffice oder sevDesk – ohne manuelle Nacharbeit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Leonberg als Wirtschaftsstandort: Besonderheiten für GmbH und UG

Leonberg liegt im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg und ist Teil der prosperierenden Region Stuttgart. Mit rund 50.000 Einwohnern und einer gut ausgebauten Infrastruktur (A8, S-Bahn-Anschluss) ist die Stadt attraktiv für mittelständische Unternehmen. Traditionell stark vertreten sind Maschinenbau, Automobilzulieferer, IT-Dienstleister und Handelsunternehmen. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 2026 unverändert 380 Prozent – ein moderater Wert im regionalen Vergleich.

Gewerbesteuer in Leonberg 2026

Die Gewerbesteuer ist für GmbH und UG eine zentrale Größe. Sie wird auf den Gewerbeertrag erhoben, der aus dem handelsrechtlichen Gewinn durch Hinzurechnungen (z. B. Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG) und Kürzungen (z. B. Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG) ermittelt wird. Mit einem Hebesatz von 380 Prozent ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 13,3 Prozent (3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz). Hinzu kommen Körperschaftsteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt), sodass die Gesamtsteuerbelastung bei rund 30 Prozent liegt.

Steuerart Bemessungsgrundlage Satz / Hebesatz Effektiv
Gewerbesteuer Gewerbeertrag 380 % Hebesatz 13,3 %
Körperschaftsteuer zu versteuerndes Einkommen 15 % 15,0 %
Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer 5,5 % 0,825 %
Gesamtbelastung ca. 30 %

Steuerberater in Leonberg beraten GmbH-Geschäftsführer zur Optimierung der Gewerbesteuer – etwa durch Nutzung des Freibetrags für Hinzurechnungen (§ 8 Nr. 1 GewStG: 200.000 Euro) oder durch geschickte Gestaltung der Finanzierungsstruktur. OnlineBilanz-Steuerberater integrieren diese Beratung standardmäßig in den Jahresabschluss.

Wie läuft der Wechsel zu einem neuen Steuerberater in Leonberg ab?

Ein Steuerberaterwechsel ist für GmbH-Geschäftsführer oft mit Unsicherheiten verbunden. Tatsächlich ist der Prozess rechtlich und organisatorisch gut geregelt. Nach § 46 Abs. 1 StBerG endet das Mandat durch schriftliche Kündigung – seitens Mandant oder Steuerberater. Eine Kündigungsfrist existiert gesetzlich nicht, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. In der Praxis empfiehlt sich eine Frist von ein bis drei Monaten, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten.

Checkliste: Steuerberaterwechsel vorbereiten

  • Schriftliche Kündigung an den bisherigen Steuerberater (per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung)
  • Herausgabe sämtlicher Unterlagen fordern (§ 66 StBerG: Pflicht zur Herausgabe)
  • DATEV-Exportdatei oder digitale Buchhaltungsdaten anfordern
  • Vollständigkeit prüfen: Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Lohnunterlagen, Betriebsprüfungsprotokolle
  • Neuen Steuerberater beauftragen und Vollmacht erteilen (Abfrage beim Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern)
  • Übergabegespräch vereinbaren (optional, aber empfehlenswert)

OnlineBilanz übernimmt das Onboarding digital: Sie laden die Unterlagen hoch, unser Team importiert die DATEV-Daten oder nutzt die Schnittstelle zu lexoffice/sevDesk. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Übergang und stellt sicher, dass keine Lücken entstehen. Die Steuerberater prüfen die Vorjahre, identifizieren offene Punkte und erstellen den aktuellen Jahresabschluss fristgerecht.

Digitaler Wechsel ohne Medienbruch

Der Wechsel zu OnlineBilanz funktioniert vollständig digital. Sie benötigen keinen Vor-Ort-Termin in Leonberg. Die Datenübernahme erfolgt sicher per verschlüsselter Plattform, die Kommunikation mit unseren Steuerberatern läuft über das OnlineBilanz-Dashboard – transparent, nachvollziehbar, jederzeit einsehbar.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei verspätetem Jahresabschluss

Der Geschäftsführer einer GmbH trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Verstöße gegen diese Pflichten können erhebliche persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen – sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten. § 43 Abs. 1 GmbHG verpflichtet den Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; Pflichtverstöße führen zur Schadensersatzhaftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 Abs. 3 HGB) und richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und bisherigen Verstößen. Das Ordnungsgeld wird gegenüber den gesetzlichen Vertretern – also dem Geschäftsführer persönlich – festgesetzt. Ein zweites, erhöhtes Ordnungsgeld ist möglich, wenn die Offenlegung auch nach Androhung nicht erfolgt.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Das Ordnungsgeld trifft den Geschäftsführer persönlich, kann jedoch unter Umständen von der GmbH erstattet werden (Erstattungsanspruch umstritten). Wichtiger: Wiederholte Verstöße können als Straftat nach § 331 HGB gewertet werden (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Wer die Offenlegung systematisch unterlässt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Innenhaftung und Schadensersatz

Neben dem Ordnungsgeld droht Innenhaftung gegenüber der GmbH. Wenn durch die verspätete Offenlegung ein Schaden entsteht – etwa weil Kreditkonditionen sich verschlechtern oder Lieferanten die Bonität anzweifeln –, kann die Gesellschaft Schadensersatz vom Geschäftsführer verlangen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Im Insolvenzfall macht der Insolvenzverwalter diese Ansprüche geltend. Auch Gesellschafter können den Geschäftsführer für Pflichtverstöße zur Rechenschaft ziehen.

„Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer werden oft unterschätzt. Wer den Jahresabschluss auf die lange Bank schiebt, gefährdet nicht nur die Gesellschaft, sondern auch sein persönliches Vermögen. Unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fristgerecht und dokumentieren alle Schritte – so minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Geschäftsführer in Leonberg sollten daher frühzeitig einen Steuerberater beauftragen oder die digitale Plattform von OnlineBilanz nutzen, um alle Fristen einzuhalten. Die Festpreis-Struktur gibt Planungssicherheit, die digitale Kommunikation verkürzt die Bearbeitungszeit – und die Haftungsrisiken sinken signifikant.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Eine vollständige und strukturierte Unterlagenvorbereitung beschleunigt den Jahresabschluss erheblich. Der Steuerberater benötigt sämtliche Belege, Kontoauszüge, Verträge und Jahresendbestände, um Bilanz und GuV rechtssicher erstellen zu können. Gerade bei digitaler Zusammenarbeit über OnlineBilanz ist ein sauberer DATEV-Export oder die Freigabe der lexoffice/sevDesk-Daten der ideale Einstieg.

Checkliste: Unterlagen für den Jahresabschluss 2025

  • DATEV-Exportdatei (EXTF, GDPDU) oder Zugang zu lexoffice / sevDesk
  • Sämtliche Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Reisekostenabrechnungen)
  • Bankauszüge aller Geschäftskonten (inkl. Kreditkarten, PayPal, Stripe)
  • Jahresendbestände: Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen
  • Anlagenspiegel (Bestandsveränderungen, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen)
  • Inventurlisten (Warenbestand, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge, Versicherungen)
  • Lohnunterlagen (Lohnjournale, Sozialversicherungsnachweise, Lohnsteuerbescheinigungen)
  • Gesellschafterbeschlüsse (Gewinnverwendung, Kapitalveränderungen)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Dauerfristverlängerung

Bei OnlineBilanz laden Sie die Unterlagen verschlüsselt über die Plattform hoch. Servet Gündogan prüft die Vollständigkeit und leitet die Daten an das zuständige Steuerberater-Team weiter. Fehlende Belege werden per Nachricht angefordert – Sie sehen jederzeit den Status im Dashboard. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen GmbH-Jahresabschluss liegt bei unter drei Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Digitale Belegablage spart Zeit

Wer laufend digital bucht und Belege in DATEV, lexoffice oder sevDesk hochlädt, spart zum Jahresende erheblich Zeit. Unsere Steuerberater importieren die Daten direkt, prüfen sie auf Plausibilität und erstellen den Jahresabschluss ohne manuelle Nacherfassung. Das reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Fertigstellung.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz konkret ab?

OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit der Effizienz einer digitalen Plattform. Geschäftsführer in Leonberg erhalten ihren Jahresabschluss ohne Vor-Ort-Termine, ohne Wartezeiten und zu einem transparenten Festpreis. Der gesamte Prozess ist digital, nachvollziehbar und rechtssicher. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Ablauf, das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss und zeichnet ihn rechtsverbindlich ab.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Anmeldung und Festpreisangebot: Sie registrieren sich auf OnlineBilanz.de, geben Rechtsform, Größenklasse und Geschäftsjahr an. Sie erhalten sofort ein verbindliches Festpreisangebot (ab 499,95 Euro für kleine GmbH).
  2. Datenimport und Unterlagenupload: Sie verbinden Ihre Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) oder laden den DATEV-Export hoch. Belege, Verträge und Ergänzungen folgen verschlüsselt über die Plattform.
  3. Prüfung und Koordination: Servet Gündogan prüft die Vollständigkeit und leitet die Daten an das Steuerberater-Team weiter. Rückfragen werden per Nachricht im Dashboard gestellt – Sie sehen jederzeit den Bearbeitungsstatus.
  4. Erstellung und Qualitätssicherung: Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, berechnet Steuern (KSt, GewSt, USt) und prüft alle Positionen auf Plausibilität. Der fertige Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet.
  5. Feststellung und Offenlegung: Sie erhalten den Jahresabschluss digital, legen ihn der Gesellschafterversammlung vor und beschließen die Feststellung. OnlineBilanz unterstützt optional bei der elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

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Festpreis GmbH-Jahresabschluss (ab)

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„Unsere Mandanten in der Region Stuttgart schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Sie haben einen festen Ansprechpartner – mich – und zugleich Zugriff auf ein erfahrenes Steuerberater-Team. Der Festpreis gibt Planungssicherheit, die digitale Plattform spart Zeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Geschäftsführer von GmbH und UG in Leonberg profitieren von der Nähe zu Stuttgart: Servet Gündogan koordiniert regional, die Steuerberater arbeiten bundesweit vernetzt. Die Plattform erfüllt alle Anforderungen an Datenschutz (DSGVO), Datensicherheit (ISO 27001) und steuerrechtliche Compliance. Der Jahresabschluss ist rechtssicher, fristgerecht und transparent kalkuliert.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Leonberg den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich darf der Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen. Allerdings haften Sie persönlich für Fehler und die Einhaltung der HGB-Vorschriften. Viele Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und fachliche Sicherheit zu gewährleisten. Zudem prüfen Banken und Investoren den Abschluss kritischer, wenn er nicht steuerlich begleitet wurde.

Welche Steuerberater-Kammer ist für Leonberg zuständig?

Leonberg liegt im Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg. Zuständig ist die Steuerberaterkammer Stuttgart. Alle bei OnlineBilanz tätigen Steuerberater sind dort oder in einer anderen deutschen Kammer zugelassen und führen die Berufsbezeichnung nach § 32 StBerG.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Das Bundesamt für Justiz erlässt ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich drohen persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer nach § 823 BGB, wenn Gläubiger durch fehlende Publizität geschädigt werden. Auch Banken und Lieferanten prüfen regelmäßig die Offenlegung – Verzögerungen können das Vertrauen beeinträchtigen.

Können auch ausländische Tochtergesellschaften über OnlineBilanz abgewickelt werden?

OnlineBilanz fokussiert sich auf deutsche Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) mit HGB-Bilanzierung. Für ausländische Tochtergesellschaften oder internationale Konzernabschlüsse nach IFRS empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch unser Steuerberater-Team. Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen, ob wir Ihnen weiterhelfen können.

Wie lange muss ich Jahresabschlüsse aufbewahren?

Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse, Bilanzen und Inventare 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Abschluss aufgestellt wurde. Auch bei einem Steuerberater-Wechsel müssen Sie sicherstellen, dass alle Unterlagen lückenlos übergeben oder archiviert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung (§ 42a GmbHG) ist der interne Gesellschafterbeschluss, mit dem der Jahresabschluss genehmigt wird – Frist: 11 bzw. 8 Monate. Die Offenlegung (§ 325 HGB) ist die öffentliche Einreichung beim Unternehmensregister – Frist: 12 Monate. Beide Fristen laufen unabhängig, müssen aber beide eingehalten werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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